Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ in Perouse 5533 Projekt: BS Ingenieure Straßenplanung Verkehrsplanung Schallimmissionsschutz Schallimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ in Perouse Projektnummer: 5533 Auftraggeber: Stadt Rutesheim Leonberger Straße 15 71277 Rutesheim Projektleitung: Wolfgang Schröder Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Vanessa Hermanutz Ludwigsburg, 16. Juni 2015 Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg Fon 07141.8696.42 Fax 07141.8696.34 [email protected] www.bsingenieure.de INHALT 1. AUFGABENSTELLUNG 2. AUSGANGSDATEN 2.1 Plangrundlagen 2.2 Örtliche Gegebenheiten, Gebietsausweisung, Immissionsorte 2.3 Betriebsbeschreibung 2.4 Emissionen Projektvorhaben 2.4.1 Anzahl der Fahrzeugbewegungen und Mengenansätze 2.4.2 Emission Parkplatz 2.4.3 Emission Zu- und Abfahrten Parkplatz 2.4.4 Emission Ein- und Ausstapelvorgänge Einkaufswagen 2.4.5 Emission Fahrvorgänge Andienung 2.4.1 Emission Verladung 2.4.2 Emission Haustechnik 2.5 Emission Spitzenpegel 4 4 4 5 6 6 7 8 8 9 10 10 11 3. SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN 3.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau 3.2 TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm 12 12 13 4. GERÄUSCHIMMISSIONEN 4.1 Berechnungsverfahren 4.2 Gewerbegeräusche 4.2.1 Gewerblich bedingter Verkehr auf öffentlicher Straße 16 16 17 18 5. QUALITÄT DER UNTERSUCHUNG 19 6. ZUSAMMENFASSUNG 20 LITERATUR 3 21 ANHANG BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 2 von 22 1. AUFGABENSTELLUNG Wir wurden von der Stadt Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim, beauftragt, für den Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ im Ortsteil Perouse eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. In Perouse soll am östlichen Ortsrand ein Lebensmittelmarkt mit Parkierung entstehen. Aufgabe der Untersuchung ist es, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erforderlichen schalltechnischen Berechnungen für den geplanten Betrieb durchzuführen. Anhand einer Detailbetrachtung ist festzustellen, ob die geplante Nutzung Geräuschimmissionen verursacht, die schädliche Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft bedeuten. Bei Überschreitungen der schalltechnischen Anforderungen sind Lärmminderungsmaßnahmen vorzusehen. Als Beurteilungsgrundlage dient die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau [1] in Verbindung mit der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) [2]. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 3 von 22 2. AUSGANGSDATEN 2.1 Plangrundlagen Die Untersuchung basiert auf folgenden Plan- und Datengrundlagen, die uns von der Stadt Rutesheim zur Verfügung gestellt wurden. Plan- und Datengrundlage erhalten am Entwurf des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt 27.04.2015 per E-Mail Perouse“ Angaben zum geplanten Betriebsablauf 04.05.2015 per E-Mail Stand 23.04.2015 2.2 Örtliche Gegebenheiten, Gebietsausweisung, Immissionsorte Das Untersuchungsgebiet befindet sich am östlichen Rand von Perouse. Der geplante Lebensmittelmarkt ist zwischen dem neu geplanten Lärmschutzwall der Ortsumfahrung im Osten und der Bestandsbebauung im Westen vorgesehen. Das Untersuchungsgebiet liegt auf ca. 457 m ü. NN. In ca. 40 m Entfernung grenzt ein allgemeines Wohngebiet (WA) an. Insgesamt wurden 6 Immissionsorte wie folgt platziert: Immissionsort Nr. PLAN 01 Lage Gebietsausweisung 01 Hauptstraße 8 WA 02 Hauptstraße 6 WA 03 Hauptstraße 4 WA 04 Hauptstraße 4 WA 05 Hauptstraße 2 - Büronutzung WA 06 Hauptstraße 2 - Büronutzung WA Die örtlichen Gegebenheiten sind in Plan 5533-01 grafisch dargestellt. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 4 von 22 2.3 Betriebsbeschreibung Für den geplanten Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m² ist eine Öffnungszeit von 07.00 bis 20.00 Uhr vorgesehen. Da die Planungen zum Lebensmittelmarkt noch nicht abgeschlossen sind, beruhen die im Folgenden getroffenen Annahmen auf langjährigen Erfahrungen sowie fachspezifischen Angaben. Die Anzahl von 1.200 Pkw-Fahrten ab (Zu- und Abfahrten), die auf den geplanten Lebensmittelmarkt bezogen sind, wurde aus der „Verkehrsuntersuchung Östliches Tangentensystem“ [3] entnommen. Der Eingangsbereich mit fußläufigem Zugang zur Erschließungsstraße befindet sich an der westlichen Seite des Neubaus. Die Einkaufswagenbox ist vor dem Eingang zwischen den Parkplätzen geplant. Der Kundenparkplatz mit 70 Stellplätzen ist dem Markt westlich vorgelagert. Die Zufahrt erfolgt über die ehemalige Landesstraße, die nach Bau der Ortsumgehung nur noch der Erschließung dient. Die Andienung befindet sich auf der südlichen Gebäudeseite. Die Zufahrt der andienenden Lkw erfolgt ebenfalls über die westliche Erschließungsstraße. Die Anlieferung erfolgt täglich zwischen 06.00 und 20.00 Uhr. Die Lkw für Frisch- und Tiefkühlwaren verfügen über Kühlaggregate. Die Waren werden auf Paletten angeliefert und mit einem Hubwagen über eine stationäre Überladebrücke in das Lager transportiert. Das Einweg-Leergut wird mit den jeweiligen Anliefer-Lkw beim Anliefervorgang mitgenommen. Die Müllentsorgung erfolgt über den Hausmüll. Ein gesonderter Mitarbeiterparkplatz ist nicht vorgesehen. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 5 von 22 2.4 Emissionen Projektvorhaben Die schalltechnische Untersuchung ging von folgenden, aus dem Vorhaben resultierenden Emissionsquellen aus: Für den Zeitbereich tags (06.00 – 22.00 Uhr): • Andienung • Parkplatz • Ein- und Ausfahrten des Parkplatz • Ein- und Ausstapelvorgänge Einkaufswagen Für die Zeitbereiche tags (06.00 – 22.00 Uhr) und nachts (lauteste Nachtstunde): • Haustechnik Die Eingabe der Emissionspegel erfolgt in Oktaven für die Mittenfrequenzen von 63 Hz - 8 kHz, basierend auf Referenzspektren aus sachgemäßer Literatur sowie Herstellerangaben für die Emittenten. 2.4.1 Anzahl der Fahrzeugbewegungen und Mengenansätze Zu- und Abfahrten Parkplatz • 600 Einfahrten je Tag (0.00 bis 24.00 Uhr) o 600 Einfahrten im Zeitbereich tags (06.00 bis 22.00 Uhr) • 600 Ausfahrten je Tag (0.00 bis 24.00 Uhr) o 600 Ausfahrten im Zeitbereich tags (06.00 bis 22.00 Uhr) Ein- und Ausstapelvorgänge Einkaufswagenbox Im Tagzeitraum nutzen erfahrungsgemäß etwa 90 % der Pkw-Kunden einen Einkaufswagen (jeweils zwei Vorgänge: Einstapeln und Ausstapeln). Damit ergibt sich folgende Anzahl von Ein- und Ausstapelvorgängen: • 1.080 Ein- und Ausstapelvorgänge je Tag (0.00 bis 24.00 Uhr) o 1.080 Ein- und Ausstapelvorgänge im Zeitbereich tags (06.00 bis 22.00 Uhr) Zu- und Abfahrten Andienung • 3 Zu- und Abfahrten Lkw je Tag (entspricht 3 Lkw) o 1 Zu- und Abfahrt in der Zeit von 06.00 bis 07.00 Uhr von Lkw mit Kühlaggregat o 2 Zu- und Abfahrten in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr, davon 1 Zu- und Abfahrt von Lkw mit Kühlaggregat BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 6 von 22 2.4.2 Emission Parkplatz Pkw-Verkehr und Parkvorgänge auf dem Parkplatz wurden als Flächenschallquelle „Parkplatz“ nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [4] modelliert. Dadurch werden örtlich differierende Fahr- und Parkvorgänge berücksichtigt. Der Schallleistungspegel berechnet sich für eine Fahrbewegung pro Parkplatz und Stunde nach folgender Formel: LWA,1h,1 Fahrbewegung, Parkfläche = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO Folgende Ansätze wurden für den Parkplatz getroffen: Beschreibung Parameter Einheit Parkplatz B LW0 dB(A) dB dB dB dB dB dB(A) 72 63,0 18,57 3,0 4,0 4,5 0,0 93,07 Bezugsgröße (Stellplätze) Schallleistungspegel je Bewegung/h/Stellplatz Pegelerhöhung durch B Parkplatzart: Verbrauchermarkt, Warenhaus Zuschlag für Taktmaximalpegelverfahren Pegelerhöhung Durchfahr-/Parksuchverkehr Zuschlag Oberfläche: asphaltierte Fahrgassen Referenz-Schallleistung ∆LB KPA KI KD KStrO LW,ref Der Zuschlag KStrO entfällt nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie 2007 [4] bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierter oder mit Betonsteinen gepflasterter Oberfläche, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend ist und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits berücksichtigt ist. Ein separater Zuschlag KStrO für unebene Asphaltflächen wird daher nicht gesetzt. Die Emission wurde 0,50 m über Gelände angesetzt. PLAN 01 Die Parkplätze sind in Plan 5533-01 grafisch dargestellt. ANHANG Die flächenbezogenen Schallleistungspegel sowie die Oktavspektren der Emittenten sind im Anhang mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 7 von 22 2.4.3 Emission Zu- und Abfahrten Parkplatz Die Pkw-Fahrstrecken von der Erschließungsstraße zum Parkplatz werden nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie 2007 [4] in Ansatz gebracht. Dabei wurde der längenbezogene Schallleistungspegel anhand des Schallemissionspegels unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 30 km/h nach RLS-90 [5] ermittelt. Der Emissionspegel für eine Pkw-Fahrt beträgt Lm,E = 28,5 dB(A)/m und h. Entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie gilt die Formel: LWA’,1h = Lm, E + 19 dB(A) Im Emissionspegel Lm,E ist entsprechend der RLS-90 der Zuschlag für die Straßenoberfläche DStro zu berücksichtigen. Angesetzt wurde eine Straßenoberfläche mit DStro = 0 dB(A). Für eine Zu- bzw. Ausfahrt eines Pkw ergibt sich ein längenbezogener Schallleistungspegel von LWA’(T); 1h, Zu- bzw. Ausfahrt = 28,5 + 19 + 0 = 47,5 dB(A)/m und h. Für eine Fahrt eines Pkw ergibt sich damit bei einer Emissionshöhe von 0,50 m ein längenbezogener Schallleistungspegel von LWA’,1h = 47,5 dB(A)/m und h Bei der Untersuchung wurde von einer lärmgeminderten Regenrinne ausgegangen, die aufgrund einer fest verschraubten Überfahrung akustisch nicht auffällig ist und gemäß [5] entsprechend nicht berücksichtigt werden muss. PLAN 01 Die Fahrlinien des Pkw-Verkehrs sind in Plan 5533-01 dargestellt. ANHANG Die linienbezogenen Schallleistungspegel sowie die Oktavspektren der Emittenten sind im Anhang mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert. 2.4.4 Emission Ein- und Ausstapelvorgänge Einkaufswagen Die Geräuschemission von Ein- und Ausstapelvorgängen von Einkaufswagen werden auf der Grundlage des Technischen Berichts 2005 [6] angesetzt. Bei diesem Emissionsansatz wird die Impulshaltigkeit der Geräusche durch die Wahl des Taktmaximalpegelverfahrens berücksichtigt. Ein weiterer Zuschlag entfällt damit. Da die Impulshaltigkeit von Geräuschen mit wachsender Entfernung zwischen Quelle und Immissionsort abnimmt, stellt dieser Ansatz eine Maximalwertannahme dar. Der Schallleistungspegel LWAT,1h ergibt sich nach [6] je Ein- oder Ausstapelvorgang eines Einkaufswagens zu: LWAT,1h = 72,0 dB(A)/h Die angesetzte Emissionshöhe liegt auf h = 1,00 m. PLAN 01 Die Lage der Emission der Einkaufswagen ist in Plan 5533-01 dargestellt. ANHANG Die Schallleistungspegel sowie die Oktavspektren der Emittenten sind im Anhang mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 8 von 22 2.4.5 Emission Fahrvorgänge Andienung Fahrgeräusche Lkw Für eine Zu- bzw. Abfahrt eines Lkw wurde gemäß dem Technischen Bericht 2005 [6] folgender Schallleistungspegel bei einer Emissionshöhe von 1,00 m über Gelände zugrunde gelegt: LWA’ , 1h = 63 dB(A)/m und h Zu-/Abfahrt Lkw mit Kühlaggregat Der Schallleistungspegel eines Kühlaggregats ist nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [4] bei Dieselantrieb und hoher Drehzahl im Mittel mit LWA = 97 dB(A) anzusetzen. Bei einer Fahrgeschwindigkeit des Lkw von v = 10 km/h ergibt sich pro Meter Wegelement eine Einwirkzeit von 0,36 Sekunden. Daraus berechnet sich für die Schallabstrahlung eines Kühlaggregates pro Lkw - bezogen auf 1 Stunde und 1 m Wegelement - für eine Zu- bzw. Abfahrt der Schallleistungspegel zu LWA’ ,1h, Zu-/Abfahrt Kühlaggregat = 57 dB(A)/m und h Die Emissionen der Kühlaggregate wurden 3,0 m über Gelände angenommen. Einzelgeräusche Zusätzlich wurden die durch Fahrtunterbrechungen bedingten spezifischen Einzelgeräusche berücksichtigt. Diese wurden in einer Höhe von 1,00 m über Gelände für Lkw und 0,50 m über Gelände für Lieferwagen am jeweils ungünstigsten Emissionsort bzw. dem Ort des wahrscheinlichsten Auftretens mit der Einwirkzeit Te angesetzt. Lkw Literaturangabe Te LWA N Te LWA‘,1h Bremsgeräusche Tür Zuschlagen Bordwand öffnen Anlassen HLUG H.3 [6] HLUG H.3 [6] HLUG H.3 [6] HLUG H.3 [6] 5s 5s 5s 5s 108 100 84 100 1 2 6 1 60 min 60 min 60 min 60 min 79,4 74,4 63,2 71,4 Es bedeuten: Te LWA N LWA‘,1h Einwirkdauer Schallleistungspegel in dB(A) Häufigkeit eines Ereignisses bzw. Anzahl 5 s-Takte auf eine Stunde bezogener Schallleistungspegel in dB(A). Bezogen auf eine Stunde ergibt sich damit für die Summe der Einzelgeräusche je Einzelereignis eines Lkws ein Schallleistungspegel von LWA , 1h = 81,2 dB(A)/h. PLAN 01 Die Schallquellen der Andienung sind im Plan 5533-01 grafisch dargestellt. ANHANG Die Schallleistungspegel sowie die Oktavspektren der Emittenten sind im Anhang mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 9 von 22 2.4.1 Emission Verladung In der Zeit zwischen 06.00 und 07.00 Uhr werden Waren auf ca. 7 Paletten, zwischen 07.00 und 20.00 Uhr 30 werden Paletten geliefert. Der Verladevorgang findet über eine Außenrampe und der fahrzeugeigenen Ladebordwand statt. Bei der Paletten-Entladung mit einem Palettenhubwagen setzt sich der Schallleistungspegel nach [7] aus den folgenden Vorgängen zusammen: • volle Paletten von einem Lkw: LWA, 1h = 84,0 dB(A)/h je Ereignis • leere Paletten auf einen Lkw: LWA, 1h = 85,2 dB(A)/h je Ereignis Somit wird pro Palette folgender Schallleistungspegel angesetzt: LWA , 1h = 87,7 dB(A)/h. Die Emission der Palettenverladung wird in einer Höhe von 0,20 m über Gelände angenommen. PLAN 01 Die Schallquelle der Verladung sind in Plan 5533-01 grafisch dargestellt. ANHANG Der Schallleistungspegel sowie das Oktavspektrum des Emittenten sind im Anhang mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert. 2.4.2 Emission Haustechnik Die haustechnischen Anlagen wurden auf dem Dach des Gebäudes in ungünstiger Lage zur Wohnbebauung angesetzt. Da tonhaltige Komponenten im Emissionsspektrum nicht ausgeschlossen werden, wurden geräuschspezifische Zuschläge vergeben. Da es noch keine Planung zur Haustechnik gibt, wurde der zur Einhaltung der Richtwerte schalltechnisch maximal mögliche Schallleistungspegel ermittelt: Position Bezeichnung LW KT Te (Uhrzeit) Dach Lüfter 89 3,0 24 h Es bedeuten: LW KT Te Schallleistungspegel in dB(A) Zuschlag für Tonhaltigkeit in dB Einwirkdauer. PLAN-01 Die Lage der haustechnischen Anlage kann Plan-5533-01 entnommen werden. ANHANG Die Schallleistungspegel sowie die Oktavspektren der Emittenten sind im Anhang mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 10 von 22 2.5 Emission Spitzenpegel Zur Überprüfung der schalltechnischen Anforderungen an kurzzeitige Geräuschspitzen nach TA Lärm [2] wurden die folgenden Vorgänge an ungünstigen Positionen berücksichtigt. Sofern mehrere Geräuschspitzen an einem Ort auftreten, wurde der jeweils lauteste Spitzenpegel berücksichtigt. Bei Linien- und Flächenschallquellen berücksichtigt das Rechenprogramm automatisch die auf die einzelnen Immissionsorte bezogenen jeweils ungünstigsten Positionen. ANHANG Pkw-Ein-/Ausfahrt [4] Ein-/Ausstapeln Einkaufswagen [6] Bremsgeräusch Lkw [6] Palettenhubwagen leer auf Asphalt [6] Anfahren Lkw [6] LWA, max = 92,5 dB(A) LWA, max = 106 dB(A) LWA, max = 108 dB(A) LWA, max = 102 dB(A) LWA, max = 105 dB(A) Die Maximalpegel der Emittenten sind im Anhang mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 11 von 22 3. SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN 3.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau Anwendungsbereich Bei der Beurteilung von Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung wird die DIN 18005 [1] herangezogen. Dabei sind nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) den verschiedenen Baugebieten in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung schalltechnische Orientierungswerte zuzuordnen. Orientierungswerte Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder mit der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Geräuschbelastungen zu erfüllen: Gebietsart Allgemeines Wohn- (WA), Kleinsiedlungs- (WS), Campingplatzgebiet Orientierungswerte in dB(A) Tagzeitraum Nachtzeitraum 55 45 bzw. 40 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. Beurteilungspegel Auf den Beurteilungspegel beziehen sich die Orientierungswerte im jeweiligen Beurteilungszeitraum. Er wird aus dem energetischen Mittelungspegel der zu beurteilenden Geräusche unter Berücksichtigung von Zuschlägen berechnet. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie- und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die entsprechenden Einrichtungen sind so zu betreiben, dass Umwelteinwirkungen vermieden werden oder unvermeidbare Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (§ BImSchG [8]). Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. schädliche schädliche 22 Abs. 1, wenn die BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 12 von 22 Für die Beurteilung markieren Immissionsricht- und -grenzwerte die Schwelle oberhalb derer in der Regel mit erheblichen Belästigungen zu rechnen ist. Beurteilungszeitraum Die Ermittlung der Beurteilungspegel und der Vergleich mit den Orientierungswerten erfolgt in der Regel für folgende Zeitbereiche: Zeitbereich Werktage, Sonn- und Feiertage Tagzeitraum Nachtzeitraum 6:00 Uhr - 22:00 Uhr 22:00 Uhr - 6:00 Uhr 3.2 TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Anwendungsbereich Zur Prüfung der Geräuscheinwirkungen von genehmigungs- und nicht genehmigungspflichtigen Anlagen nach BImSchG [8] dient, sofern dort nicht ausdrücklich ausgenommen, die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) [2] zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft, sowie der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Immissionsrichtwerte Die Bewertung von Anlagen nach TA Lärm ist von der jeweiligen Gebietsnutzung der maßgeblichen Immissionsorte abhängig. Folgende Immissionsrichtwerte gelten außerhalb sowohl bestehender, als auch bau- und planungsrechtlich möglicher Gebäude, vor schützenswerten Räumen nach DIN 4109 [9]: Gebietsnutzung Allgemeines Wohn-/ Kleinsiedlungsgebiet (WA) Immissionsrichtwerte außen Tagzeitraum Nachtzeitraum RW,T in dB(A) RW,N in dB(A) 55 40 Geräuschspitzen Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden vor schützenswerten Räumen um nicht mehr als 30 dB im Tagzeitraum und 20 dB im Nachtzeitraum überschreiten. Beurteilungspegel Auf den Beurteilungspegel Lr beziehen sich die Immissionsrichtwerte im jeweiligen Beurteilungszeitraum. Er wird aus dem energetischen Mittelungspegel des zu beurteilenden Geräuschs, Geräusch charakterisierenden Zuschlägen sowie gebietsabhängig aus Zuschlägen für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit berechnet. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 13 von 22 Beurteilungszeitraum Die Ermittlung der Beurteilungspegel und der Immissionsrichtwerten erfolgt für folgende Zeitbereiche: Zeitbereich Werktag, Sonn-/Feiertag Tagzeitraum BeurteilungsBeurteilungszeitraum dauer 6:00 - 22:00 Uhr 16 h Vergleich mit den Nachtzeitraum BeurteilungsBeurteilungszeitraum dauer 1h 22:00 - 6:00 Uhr (lauteste Stunde) Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit In Wohn- und Kurgebieten, sowie für Pflegeeinrichtungen ist ein Zuschlag für die erhöhte Störwirkung wie folgt zu berücksichtigen: Zeitbereich Werktag Tagzeitraum Beurteilungszeitraum 6:00 - 7:00 Uhr, 20:00 - 22:00 Uhr Zuschlag 6 dB Nachtzeitraum Beurteilungszeitraum Zuschlag - - Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Geräusch charakterisierende Zuschläge Für die Teilzeiten, in denen die zu beurteilenden Geräuschimmissionen auffällige Pegeländerungen enthalten, im Frequenzspektrum tonale Komponenten auftreten oder Informationsgehalte wahrgenommen werden, ist abhängig von ihrer Intensität, ein Zuschlag von 3 dB oder 6 dB anzusetzen. Vorbelastung Geräuschimmissionen aller Anlagen, für welche die TA Lärm gilt, ohne die zu beurteilende Anlage selbst, stellen eine Vorbelastung dar. Auf die Berücksichtigung einer Vorbelastung kann verzichtet werden, wenn sich der Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage in Bezug auf die Immissionsrichtwerte irrelevant leise verhält. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB unterschreitet. Eine Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung nicht mehr als 1 dB beträgt. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 14 von 22 Verkehrsgeräusche Betriebliche Fahrzeuggeräusche bei der Ein- und Ausfahrt, sowie auf dem Betriebsgrundstück sind den Anlagengeräuschen zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen sind in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück, außer in Industrie- und Gewerbegebieten, separat zu prüfen. Sie sind dann mittels organisatorischer Maßnahmen soweit möglich zu mindern, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche im Tag- oder Nachtzeitraum rechnerisch um mindestens 3 dB erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [10] erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [5] zu berechnen. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 15 von 22 4. GERÄUSCHIMMISSIONEN 4.1 Berechnungsverfahren Die Geräuschimmissionen an der Bebauung wurden über eine Ausbreitungsberechnung mit dem Programm SoundPLAN, Version 7.4 [11] für Gewerbegeräusche nach DIN ISO 9613-2 [12] ermittelt. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfordert die Eingabe eines dreidimensionalen digitalen Geländemodells, welches die bestehende und die geplante Topografie, die Schallquellen mit den entsprechenden Emissionspegeln sowie die bestehende und geplante Bebauung beinhaltet. Das Programm arbeitet nach dem Teilstück- oder Sektorverfahren. Von einem Immissionsort werden Suchstrahlen im Abstandswinkel von einem Grad ausgesandt. Linien- und Flächenschallquellen werden dabei automatisch entsprechend den geltenden Richtlinien in Teilstücke zerlegt. Nach Vorgabe der Einflussbereiche werden die Schallimmissionen am Immissionsort unter Berücksichtigung von Reflexionen und Pegelminderungen auf dem Ausbreitungsweg (z.B. infolge Bodendämpfung, Abstand, Abschirmung) errechnet. Berechnungsverfahren Gewerbe Nach TA Lärm [2] sind die Immissionen an einem Aufpunkt Ausbreitungsberechnung nach DIN ISO 9613-2 [12] wie folgt zu ermitteln: mittels LfT(DW) = LWA + DC – Adiv - Aatm – Agr - Abar - Amisc Es bedeuten: LfT(DW) LW DC Adiv Aatm Agr Abar Amisc Äquivalenter Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind in dB(A) Oktavband-Schallleistungspegel der Punktschallquelle in dB(A) Richtwirkungskorrektur in dB Dämpfung aufgrund geometrischer Schallausbreitung in dB Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in dB Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in dB. wird der äquivalente Zur Ermittlung des Beurteilungspegels Lr Dauerschalldruckpegel auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden im Tag- und eine Stunde im Nachtzeitraum („lauteste Nachtstunde“) bezogen und Zuschläge für Tonund Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit sowie gebietsabhängig für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit berücksichtigt. ANHANG Die Ausbreitungsberechnung für Gewerbeimmissionen ist im Anhang dokumentiert. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 16 von 22 4.2 Gewerbegeräusche Die Beurteilungspegel wurden anhand der Geräuschimmissionen durch den geplanten Lebensmittelmarkt in den Zeitbereichen tags (06.00 – 22.00 Uhr) und nachts („lauteste Nachtstunde“ in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr) für einen Werktag an der Bestandsbebauung ermittelt. Zur Berechnung der Beurteilungspegel wurden die Emissionsquellen gemäß Kapitel 2.4 in Ansatz gebracht. Einzelpunktberechnung Nachfolgende Tabelle zeigt die Beurteilungspegel an ausgewählten Immissionsorten auf: Immissionsort Nr. Geschoss Schutzanspruch Bezeichnung Richtwert nach TA Lärm Beurteilungspegel RW,T RW,N Lr,T [dB(A)] Lr,N [dB(A)] 01 Hauptstraße 8 1.OG WA 55 40 47 38 02 Hauptstraße 6 1.OG WA 55 40 43 36 03 Hauptstraße 4 EG WA 55 40 46 40 04 Hauptstraße 4 1.OG WA 55 40 40 31 05 Hauptstraße 2 - Büro 2.OG WA 55 50 06 Hauptstraße 2 - Büro 2.OG WA 55 50 Die Einzelpunktberechnungen zeigen, dass durch das projektierte Gewerbe die Richtwerte der TA Lärm [2] im Zeitbereich tags von 55 dB(A) und nachts von 40 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet (WA) an allen Immissionsorten der schützenswerten Bestandsbebauung eingehalten werden. Die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm sind eingehalten. Lärmschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich. ANHANG Die detaillierten Berechnungsergebnisse der Beurteilungspegel Immissionsorte sind im Anhang (RL 100) aufgeführt. für alle Berechnungsergebnisse Spitzenpegel Zur Überprüfung der schalltechnischen Anforderungen an kurzzeitige Geräuschspitzen nach TA Lärm [2] wurden die in Kapitel 2.5 aufgeführten vorgangsspezifischen Maximalpegel an den jeweils ungünstigsten Positionen berücksichtigt. Kurzzeitige Geräuschspitzen treten nur im Zeitbereich tags auf. Die damit in Ansatz gebrachten Spitzenpegel führen an den maßgeblichen Immissionsorten in den allgemeinen Wohngebieten zu Beurteilungspegeln von maximal 66 dB(A) tags. Die zulässigen Spitzenpegel nach TA Lärm von 85 dB(A) tags für den Schutzanspruch in allgemeinen Wohngebieten (WA) werden an allen Immissionsorten eingehalten. Die schalltechnischen Anforderungen an kurzzeitige Geräuschspitzen der TA Lärm sind eingehalten. Lärmschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich. ANHANG Die Berechnungsergebnisse sind im Anhang (RL 100) dokumentiert. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 17 von 22 4.2.1 Gewerblich bedingter Verkehr auf öffentlicher Straße Die Fahrzeuggeräusche der Zu- und Abfahrten sind der Anlage zuzurechnen und bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen. Die Verkehrsgeräusche des gewerblich bedingten Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen werden nach TA Lärm [2] getrennt untersucht. Bis zu einem Abstand von 500 Metern vom Betriebsgrundstück entfernt sollen die Verkehrsgeräusche durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit • sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen, • keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und • die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. An der Zu-Ausfahrt des Parkplatzes des Marktes findet eine Vermischung mit dem allgemeinen Verkehr statt. Auf Grund des unterschiedlichen Verkehrsaufkommens des Marktes und der angrenzenden Erschließungsstraße ist gesichert, dass der sonstige Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche durch den marktbezogenen Verkehr nicht um 3 dB(A) erhöht wird. Somit werden keine Minderungsmaßnahmen erforderlich. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 18 von 22 5. QUALITÄT DER UNTERSUCHUNG Die Schallimmissionsprognose wurde als detaillierte Prognose (DP) nach TA Lärm [2] erstellt. Die Berechnung der Immissionspegel erfolgte in Oktaven für die Mittenfrequenzen von 63 Hz - 8 kHz, basierend auf Referenzspektren für Emittenten. Als Eingangsdaten für die Berechnungen wurden Annahmen bezüglich der Geräuschquellenarten und deren jeweiliger Einwirkungsdauer getroffen. Auf der Basis von Erfahrungswerten sowie Literatur- und Herstellerangaben wurden die Eingaben der Emissionsparameter vorgenommen. Für die Berechnung der Beurteilungspegel ich den Zeitbereichen tags und nachts wurden alle zu berücksichtigenden Emittenten mit der maximalen Nutzungsdauer bzw. der maximalen Anzahl an Fahrzeugbewegungen angesetzt. Dieser Untersuchung liegen verlässliche Ausgangsgrößen zugrunde. Die Einwirkzeiten und Mengenangaben wurden auf Plausibilität geprüft. Aufgrund der betrieblichen Maximalfallbetrachtung ist daher davon auszugehen, dass die berechneten Beurteilungspegel nicht überschritten werden. Sollten nach Abschluss der Planungen die Emissionen deutlich von den getroffenen Annahmen abweichen, ist eine Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung notwendig. BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 19 von 22 6. ZUSAMMENFASSUNG Wir wurden von der Stadt Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim, beauftragt, für den Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. In Perouse soll am östlichen Ortsrand ein Lebensmittelmarkt mit Parkierung entstehen. Aufgabe der Untersuchung ist es, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erforderlichen schalltechnischen Berechnungen für den geplanten Betrieb durchzuführen. Anhand einer Detailbetrachtung ist festzustellen, ob die geplante Nutzung Geräuschimmissionen verursacht, die schädliche Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft bedeuten. Bei Überschreitungen der schalltechnischen Anforderungen sind Lärmminderungsmaßnahmen vorzusehen. Als Beurteilungsgrundlage dient die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau in Verbindung mit der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Ergebnisse Gewerbegeräusche Die Berechnungen zeigen, dass durch das projektierte Gewerbe die Richtwerte der TA Lärm an allen Immissionsorten der schützenswerten Bestandsbebauung in beiden Zeitbereichen (tags/nachts) eingehalten werden. Die in Ansatz gebrachten Spitzenpegel werden ebenfalls an allen Immissionsorten eingehalten. Die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm werden erfüllt. Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Gewerblich bedingter Verkehr auf öffentlicher Straße An der Einmündung der Zu-/ Ausfahrt des Marktes in die Erschließungsstraße findet eine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr statt. Auf Grund des unterschiedlichen Verkehrsaufkommens des Marktes und der angrenzenden Erschließungsstraße wird der Beurteilungspegel der sonstigen Verkehrsgeräusche durch den marktbezogenen Verkehr nicht um 3 dB(A) erhöht. Somit werden keine Minderungsmaßnahmen erforderlich. Eine abschließende Beurteilung bleibt den Genehmigungsgremien vorbehalten. Aufgestellt durch: BS Ingenieure Ludwigsburg, 16. Juni 2015 ___________________________ Dipl.-Geogr. Vanessa Hermanutz BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 20 von 22 LITERATUR [1] DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau, inkl. Beiblatt Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Juli 2002 [2] TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz August 1998 [3] Planungsgruppe KÖLZ GmbH Verkehrsuntersuchung „Östliches Tangentensystem Perouse“ Januar 2015 [4] Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Bayerisches Landesamt für Umwelt August 2007 [5] RLS-90 – Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau Ausgabe 1990 [6] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten Lärmschutz in Hessen, Heft 3 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 2005 [7] Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen. Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192 Hessische Landesanstalt für Umwelt Mai 1995 [8] Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge September 2002, zuletzt geändert Juni 2012 [9] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise November 1989 BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 21 von 22 [10] 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Juni 1990 [11] SoundPLAN 7.4 Programm, Bibliothek SoundPLAN GmbH Update 27.03.2015 [12] DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2: 1996) Oktober 1999 BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 Seite 22 von 22 ANHANG 12 Seiten Anhang Berechnungen der Gewerbegeräusche nach TA Lärm • • • • • Rechenlauf RL100 Immissionspegel Tag- und Nachtzeitraum mit Legende Ausbreitungsberechnung Tag- und Nachtzeitraum mit Legende Eingabedaten Schallquellen mit Legende Eingabedaten Parkplätze mit Legende Pläne: • Plan 5533-01: Lageplan BS Ingenieure / Ludwigsburg 5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015 1 3 5 8 10 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Rechenlauf Projektbeschreibung Projekttitel: Projekt Nr. Bearbeiter: Auftraggeber: Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" 5533 Beschreibung: Rechenlaufbeschreibung Rechenkern: Einzelpunkt Schall Titel: RL100_Gewerbe_oLS Gruppe: Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 100 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 4) Berechnungsbeginn: 15.06.2015 15:14:34 Berechnungsende: 15.06.2015 15:14:51 Rechenzeit: 00:04:882 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 6 Anzahl berechneter Punkte: 6 Kernel Version: 27.03.2015 (32 bit) Rechenlaufparameter Reflexionsordnung Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius Filter: Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 3 200 m 50 m 5000 m dB(A) 0,001 dB Richtlinien: Gewerbe: ISO 9613-2: 1996 Luftabsorption: ISO 9613 Verwende alternatives Verfahren nach Kapitel 7.3.2: Nein (außer für Quellen ohne Spektrum) Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält Umgebung: Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 °C Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0; Ignore Cmet for Lmax-Industry-Calculation: Nein Beugungsparameter: C2=20,0 Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser8 Minimale Distanz [m] 1m BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 5533 15.06.2015 Seite 1 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Rechenlauf Max. Differenz Bodend.+Beugung Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: Bebauung: Industriegelände: 1,0 dB ISO 9613-2 ISO 9613-2 ISO 9613-2 Parkplätze: ISO 9613-2: 1996 Emissionsberechnung nach: Parkplatzlärmstudie 2007 Luftabsorption: ISO 9613 Verwende alternatives Verfahren nach Kapitel 7.3.2: Nein (außer für Quellen ohne Spektrum) Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält Umgebung: Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 °C Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0; Ignore Cmet for Lmax-Industry-Calculation: Nein Beugungsparameter: C2=20,0 Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser8 Minimale Distanz [m] 1m Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 dB Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: ISO 9613-2 Bebauung: ISO 9613-2 Industriegelände: ISO 9613-2 Bewertung: Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt TA-Lärm - Werktag Geometriedaten Gewerbe.sit 15.06.2015 15:14:26 - enthält: A_Geltungsbereich.geo 15.06.2015 11:29:18 A_Texte Plan.geo 15.06.2015 11:42:24 E_IO Bestand.geo 08.06.2015 16:59:22 Imp_DXF_Lageplan Netto.geo 08.06.2015 14:57:14 Imp_Kataster_shp.geo 08.06.2015 11:46:20 Q_Andienung.geo 15.06.2015 11:08:56 Q_EKW.geo 15.06.2015 15:14:26 Q_Fahrspur Pkw.geo 15.06.2015 11:40:34 Q_Haustechnik.geo 15.06.2015 15:00:26 Q_Kühlaggregat.geo 08.06.2015 16:30:56 Q_Parkplatz Netto.geo 15.06.2015 15:10:02 U_Bodeneffekt.geo 09.06.2015 12:13:30 U_GEB.geo 09.06.2015 12:02:44 U_Lärmschutzwall Realplanung.geo U_Plangebäude Netto.geo 15.06.2015 11:11:12 04.05.2015 11:42:02 BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 5533 15.06.2015 Seite 2 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Immissionen IO-Nr. Immissionsort Nutzung Stock- HR RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff RW,T,max LT,max LT,max,diff werk dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 01 01 Hauptstrasse 8 Hauptstrasse 8 WA WA EG 1.OG N N 55 55 40 40 46,2 46,5 38,1 38,4 - - 85 85 60,1 60,3 - 02 02 Hauptstrasse 6 Hauptstrasse 6 WA WA EG 1.OG O O 55 55 40 40 43,4 43,2 34,5 36,0 - - 85 85 54,1 55,0 - 03 03 04 04 Hauptstrasse 4 Hauptstrasse 4 Hauptstrasse 4 Hauptstrasse 4 WA WA WA WA EG 1.OG EG 1.OG N N O O 55 55 55 55 40 40 40 40 45,7 46,6 38,1 39,9 40,3 39,9 29,2 30,8 - 0,3 - 85 85 85 85 57,8 63,4 57,4 62,0 - 05 05 05 06 06 06 Hauptstrasse 2 Hauptstrasse 2 Hauptstrasse 2 Hauptstrasse 2 Hauptstrasse 2 Hauptstrasse 2 WA WA WA WA WA WA EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG N N N O O O 55 55 55 55 55 55 40 40 40 40 40 40 49,1 49,4 49,6 48,5 49,2 49,5 41,2 41,2 41,7 40,5 41,2 41,5 - 1,2 1,2 1,7 0,5 1,2 1,5 85 85 85 85 85 85 65,3 65,7 65,7 65,1 65,2 65,2 - BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 5533 15.06.2015 Seite 3 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Immissionen Legende IO-Nr. Immissionsort Nutzung StockHR RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff RW,T,max LT,max LT,max,diff werk dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Objektnummer Name des Immissionsorts Gebietsnutzung Stockwerk Richtung Richtwert Tag Richtwert Nacht Beurteilungspegel Tag Beurteilungspegel Nacht Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN Richtwert Maximalpegel Tag Maximalpegel Tag Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LT,max BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 5533 15.06.2015 Seite 4 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Ausbreitungsberechnung Schallquelle Quelltyp IO-Nr. 03 Hauptstrasse 4 Andienung Punkt Andienung Punkt EKW-Box Punkt EKW-Box Punkt Fahrspur Kühlaggr Linie Fahrspur Kühlaggr Linie Fahrspur Lkw Linie Fahrspur Lkw Linie Haustechnik Punkt Haustechnik Punkt Kühlaggregat Punkt Kühlaggregat Punkt Lkw_Einzel Punkt Lkw_Einzel Punkt Pkw-Fahrten Linie Pkw-Fahrten Linie P-Markt Parkplatz P-Markt Parkplatz Zeitber. Lr dB(A) l od. S m,m² SW EG HR N LrT 27,9 LrN LrT 15,0 LrN LrT 24,9 121,2 LrN 121,2 LrT 26,5 119,3 LrN 119,3 LrT 42,2 LrN 40,3 LrT 41,3 LrN LrT 21,3 LrN LrT 9,7 40,3 LrN 40,3 LrT 37,4 1989,3 LrN 1989,3 R'w Li dB dB(A) Lw dB(A) LrT 45,7 dB(A) 87,7 87,7 72,0 72,0 77,8 77,8 83,8 83,8 89,0 89,0 97,0 97,0 81,2 81,2 63,5 63,5 93,1 93,1 L'w dB(A) KI dB LrN 40,3 87,7 87,7 72,0 72,0 57,0 57,0 63,0 63,0 89,0 89,0 97,0 97,0 81,2 81,2 47,5 47,5 60,1 60,1 KT dB Ko dB S m ADI dB Adiv dB Agr dB Abar dB Aatm dB dLrefl dB dLw dB ZR dB Cmet dB Ls dB(A) 117,2 117,2 121,3 121,3 94,0 94,0 93,8 93,8 104,6 104,6 101,7 101,7 101,8 101,8 81,7 81,7 112,8 112,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -52,4 -52,4 -52,7 -52,7 -50,5 -50,5 -50,4 -50,4 -51,4 -51,4 -51,1 -51,1 -51,1 -51,1 -49,2 -49,2 -52,0 -52,0 -2,6 -12,5 -2,6 -12,5 -0,7 -3,7 -0,7 -3,7 0,9 -2,5 0,9 -2,5 -0,2 -4,4 -0,2 -4,4 1,1 -4,8 1,1 -4,8 0,7 -6,7 0,7 -6,7 -1,0 -7,2 -1,0 -7,2 -0,1 -4,0 -0,1 -4,0 -0,7 -4,0 -0,7 -4,0 -0,6 -0,6 -1,1 -1,1 -1,2 -1,2 -0,6 -0,6 -0,7 -0,7 -0,5 -0,5 -0,5 -0,5 -0,5 -0,5 -0,9 -0,9 2,7 2,7 2,5 2,5 2,4 2,4 2,7 2,7 4,1 4,1 4,1 4,1 4,3 4,3 1,4 1,4 1,3 1,3 3,6 1,9 -1,6 0,3 -9,0 4,0 -7,3 3,0 0,0 0,0 -9,0 1,9 0,0 4,0 -7,3 3,0 -1,8 0,4 0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 22,3 22,3 16,4 16,4 27,0 27,0 30,8 30,8 37,3 37,3 43,4 43,4 25,6 25,6 11,1 11,1 36,8 36,8 dB(A) 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 5533 15.06.2015 Seite 5 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Ausbreitungsberechnung Schallquelle Quelltyp IO-Nr. 05 Hauptstrasse 2 Andienung Punkt Andienung Punkt EKW-Box Punkt EKW-Box Punkt Fahrspur Kühlaggr Linie Fahrspur Kühlaggr Linie Fahrspur Lkw Linie Fahrspur Lkw Linie Haustechnik Punkt Haustechnik Punkt Kühlaggregat Punkt Kühlaggregat Punkt Lkw_Einzel Punkt Lkw_Einzel Punkt Pkw-Fahrten Linie Pkw-Fahrten Linie P-Markt Parkplatz P-Markt Parkplatz Zeitber. Lr dB(A) l od. S m,m² SW 2.OG HR N LrT 41,3 LrN LrT 19,6 LrN LrT 29,1 121,2 LrN 121,2 LrT 31,6 119,3 LrN 119,3 LrT 43,6 LrN 41,7 LrT 45,7 LrN LrT 25,9 LrN LrT 14,9 40,3 LrN 40,3 LrT 41,8 1989,3 LrN 1989,3 R'w Li dB dB(A) Lw dB(A) LrT 49,6 dB(A) 87,7 87,7 72,0 72,0 77,8 77,8 83,8 83,8 89,0 89,0 97,0 97,0 81,2 81,2 63,5 63,5 93,1 93,1 L'w dB(A) KI dB LrN 41,7 87,7 87,7 72,0 72,0 57,0 57,0 63,0 63,0 89,0 89,0 97,0 97,0 81,2 81,2 47,5 47,5 60,1 60,1 KT dB Ko dB S m ADI dB Adiv dB Agr dB Abar dB Aatm dB dLrefl dB dLw dB ZR dB Cmet dB Ls dB(A) 95,4 95,4 101,7 101,7 72,0 72,0 72,0 72,0 82,4 82,4 79,7 79,7 80,0 80,0 61,0 61,0 92,4 92,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -50,6 -50,6 -51,1 -51,1 -48,1 -48,1 -48,1 -48,1 -49,3 -49,3 -49,0 -49,0 -49,1 -49,1 -46,7 -46,7 -50,3 -50,3 -3,0 -3,0 -1,0 -1,0 1,1 1,1 -0,1 -0,1 0,9 0,9 0,5 0,5 -1,3 -1,3 0,0 0,0 -1,1 -1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,1 -0,1 -1,1 -1,1 0,0 0,0 -0,1 -0,1 -0,3 -0,3 -0,4 -0,4 -0,8 -0,8 -1,0 -1,0 -0,6 -0,6 -0,5 -0,5 -0,9 -0,9 -0,7 -0,7 -0,6 -0,6 -0,5 -0,5 -0,9 -0,9 2,4 2,4 2,1 2,1 1,0 1,0 0,9 0,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 0,8 0,8 3,6 1,9 -1,6 0,3 -9,0 4,0 -7,3 3,0 0,0 0,0 -9,0 1,9 0,0 4,0 -7,3 3,0 -1,8 0,4 0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 35,8 35,8 20,9 20,9 31,1 31,1 35,9 35,9 38,7 38,7 47,7 47,7 30,2 30,2 16,2 16,2 41,2 41,2 dB(A) 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 5533 15.06.2015 Seite 6 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Ausbreitungsberechnung Legende Schallquelle Quelltyp Zeit- bereich Lr l od. S R'w Li Lw L'w KI KT Ko S ADI Adiv Agr Abar Aatm dLrefl dLw ZR Cmet Ls ber. dB(A) m,m² dB dB(A) dB(A) dB(A) dB dB dB m dB dB dB dB dB dB dB dB dB dB(A) Name der Schallquelle Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) Name des Zeitbereichs Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Bewertetes Schalldämm-Maß Innenpegel Anlagenleistung Leistung pro m, m² Zuschlag für Impulshaltigkeit Zuschlag für Tonhaltigkeit Zuschlag für gerichtete Abstrahlung Entfernung Schallquelle - Immissionsort Mittlere Richtwirkungskorrektur Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption Pegelerhöhung durch Reflexionen Korrektur Betriebszeiten Ruhezeitenzuschlag (Anteil) Meteorologische Korrektur Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv+Agr+Abar+Aatm+Afol_site_house+Awind+dLrefl BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 5533 15.06.2015 Seite 7 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Eingabedaten Schallquellen Schallquelle Andienung EKW-Box Fahrspur Kühlaggr Fahrspur Lkw Haustechnik Kühlaggregat Lkw_Einzel P-Markt Pkw-Fahrten Quelltyp Punkt Punkt Linie Linie Punkt Punkt Punkt Parkplatz Linie l od. S R'w Li Lw L'w Lw,max KI KT Tagesgang m,m² dB dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB 500 1kHz 2kHz 4kHz 8kHz 16kHz Hz dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 87,7 72,0 77,8 83,8 89,0 97,0 81,2 93,1 63,5 87,7 72,0 57,0 63,0 89,0 97,0 81,2 60,1 47,5 Andienung_Paletten EKW 3,0 Andienung Lkw-Kühlaggr Andienung Lkw 3,0 Haustechnik 3,0 Andienung Lkw-Kühlaggr Andienung Lkw P Markt Pkw-Fahrten Markt 46,4 23,0 45,3 64,1 56,5 64,5 61,5 76,4 48,4 121,2 119,3 1989,3 40,3 102,0 106,0 108,0 108,0 99,5 92,5 63Hz 125Hz 250Hz 60,5 40,1 62,9 67,1 74,1 82,1 64,5 88,0 52,4 BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 72,0 52,6 71,9 73,1 83,1 91,1 70,5 80,5 54,4 81,4 65,0 71,3 76,1 82,5 90,5 73,5 85,0 56,4 84,6 68,2 69,5 80,1 80,7 88,7 77,5 85,1 58,4 80,8 66,4 70,7 77,1 81,9 89,9 74,5 85,5 56,4 72,6 61,2 68,0 71,1 79,2 87,2 68,5 82,8 51,4 66,5 54,1 64,4 63,1 75,6 83,6 60,5 76,6 43,4 63,8 5533 15.06.2015 Seite 8 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Eingabedaten Schallquellen Legende Schallquelle Quelltyp l od. S R'w Li Lw L'w Lw,max KI KT Tagesgang 63Hz 125Hz 250Hz 500 Hz 1kHz 2kHz 4kHz 8kHz 16kHz m,m² dB dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Name der Schallquelle Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Bewertetes Schalldämm-Maß Innenpegel Anlagenleistung Leistung pro m, m² Spitzenpegel Zuschlag für Impulshaltigkeit Zuschlag für Tonhaltigkeit Name des Tagesgangs Schallleistungspegel dieser Frequenz Schallleistungspegel dieser Frequenz Schallleistungspegel dieser Frequenz Schallleistungspegel dieser Frequenz Schallleistungspegel dieser Frequenz Schallleistungspegel dieser Frequenz Schallleistungspegel dieser Frequenz Schallleistungspegel dieser Frequenz Schallleistungspegel dieser Frequenz BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 5533 15.06.2015 Seite 9 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Eingabedaten Parkplätze Parkplatz Parkplatztyp P-Markt Discountmarkt Größe B Einheit B0 f 72 1 Stellplatz 1,00 KPA dB 3,0 KI dB KD dB 4,0 4,5 KStrO lärmarme Einkaufsw. 0,0 BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 Getrenntes Verfahren 5533 15.06.2015 Seite 10 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" RL100_Gewerbe_oLS Eingabedaten Parkplätze Legende Parkplatz Parkplatztyp Größe B Einheit B0 f KPA dB KI dB KD dB KStrO Getrenntes Verfahren lärmarme Einkaufsw. Name des Parkplatz Parkplatztyp Größe B Parkplatz Einheit für Parkplatzgröße B0 Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Zuschlag für Parkplatztyp Zuschlag für Impulshaltigkeit Zuschlag für Durchfahranteil Zuschlag Straßenoberfläche "x" bei getrenntem Verfahren "x" bei lärmarmen Einkaufswagen BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 SoundPLAN 7.4 5533 15.06.2015 Seite 11 3493500 3493400 3493300 Schalltechnische Untersuchung Stadt Rutesheim 5408700 5408700 Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse" Lageplan Legende 5408600 5408600 Geltungsbereich Bebauungsplan Plangebäude Lebensmittelmarkt Bestandsgebäude Immissionsort Pkw-Parkplatz Einkaufsmarkt Linienschallquelle Punktschallquelle Lärmschutzwall Ortsumfahrung Maßstab 1:800 0 10 20 Plan Nr. 5533-01 30 40 50 m Planstand: 15.06.2015 Gewerbe.sit BS Ingenieure Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg Fon 07141. 8696. 42 Fax 07141. 8696. 34 3493500 3493400 3493300
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