Schallschutzgutachten

Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“
in Perouse
5533
Projekt:
BS Ingenieure
Straßenplanung
Verkehrsplanung
Schallimmissionsschutz
Schallimmissionsprognose für den
Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“
in Perouse
Projektnummer: 5533
Auftraggeber:
Stadt Rutesheim
Leonberger Straße 15
71277 Rutesheim
Projektleitung:
Wolfgang Schröder
Bearbeitung:
Dipl.-Geogr. Vanessa Hermanutz
Ludwigsburg, 16. Juni 2015
Wettemarkt 5
71640 Ludwigsburg
Fon 07141.8696.42
Fax 07141.8696.34
[email protected]
www.bsingenieure.de
INHALT
1.
AUFGABENSTELLUNG
2.
AUSGANGSDATEN
2.1 Plangrundlagen
2.2 Örtliche Gegebenheiten, Gebietsausweisung, Immissionsorte
2.3 Betriebsbeschreibung
2.4 Emissionen Projektvorhaben
2.4.1 Anzahl der Fahrzeugbewegungen und Mengenansätze
2.4.2 Emission Parkplatz
2.4.3 Emission Zu- und Abfahrten Parkplatz
2.4.4 Emission Ein- und Ausstapelvorgänge Einkaufswagen
2.4.5 Emission Fahrvorgänge Andienung
2.4.1 Emission Verladung
2.4.2 Emission Haustechnik
2.5 Emission Spitzenpegel
4
4
4
5
6
6
7
8
8
9
10
10
11
3.
SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN
3.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau
3.2 TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
12
12
13
4.
GERÄUSCHIMMISSIONEN
4.1 Berechnungsverfahren
4.2 Gewerbegeräusche
4.2.1 Gewerblich bedingter Verkehr auf öffentlicher Straße
16
16
17
18
5.
QUALITÄT DER UNTERSUCHUNG
19
6.
ZUSAMMENFASSUNG
20
LITERATUR
3
21
ANHANG
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1. AUFGABENSTELLUNG
Wir wurden von der Stadt Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim,
beauftragt, für den Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ im Ortsteil Perouse
eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen.
In Perouse soll am östlichen Ortsrand ein Lebensmittelmarkt mit Parkierung entstehen.
Aufgabe der Untersuchung ist es, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
erforderlichen schalltechnischen Berechnungen für den geplanten Betrieb durchzuführen. Anhand einer Detailbetrachtung ist festzustellen, ob die geplante Nutzung
Geräuschimmissionen verursacht, die schädliche Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft bedeuten.
Bei Überschreitungen der schalltechnischen Anforderungen sind Lärmminderungsmaßnahmen vorzusehen.
Als Beurteilungsgrundlage dient die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau [1] in
Verbindung mit der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) [2].
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2. AUSGANGSDATEN
2.1
Plangrundlagen
Die Untersuchung basiert auf folgenden Plan- und Datengrundlagen, die uns von
der Stadt Rutesheim zur Verfügung gestellt wurden.
Plan- und Datengrundlage
erhalten am
Entwurf des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt
27.04.2015 per E-Mail
Perouse“
Angaben zum geplanten Betriebsablauf
04.05.2015 per E-Mail
Stand
23.04.2015
2.2
Örtliche Gegebenheiten, Gebietsausweisung, Immissionsorte
Das Untersuchungsgebiet befindet sich am östlichen Rand von Perouse. Der geplante Lebensmittelmarkt ist zwischen dem neu geplanten Lärmschutzwall der Ortsumfahrung im Osten und der Bestandsbebauung im Westen vorgesehen. Das
Untersuchungsgebiet liegt auf ca. 457 m ü. NN.
In ca. 40 m Entfernung grenzt ein allgemeines Wohngebiet (WA) an.
Insgesamt wurden 6 Immissionsorte wie folgt platziert:
Immissionsort Nr.
PLAN 01
Lage
Gebietsausweisung
01
Hauptstraße 8
WA
02
Hauptstraße 6
WA
03
Hauptstraße 4
WA
04
Hauptstraße 4
WA
05
Hauptstraße 2 - Büronutzung
WA
06
Hauptstraße 2 - Büronutzung
WA
Die örtlichen Gegebenheiten sind in Plan 5533-01 grafisch dargestellt.
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2.3
Betriebsbeschreibung
Für den geplanten Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m² ist
eine Öffnungszeit von 07.00 bis 20.00 Uhr vorgesehen.
Da die Planungen zum Lebensmittelmarkt noch nicht abgeschlossen sind, beruhen
die im Folgenden getroffenen Annahmen auf langjährigen Erfahrungen sowie fachspezifischen Angaben. Die Anzahl von 1.200 Pkw-Fahrten ab (Zu- und Abfahrten),
die auf den geplanten Lebensmittelmarkt bezogen sind, wurde aus der „Verkehrsuntersuchung Östliches Tangentensystem“ [3] entnommen.
Der Eingangsbereich mit fußläufigem Zugang zur Erschließungsstraße befindet sich
an der westlichen Seite des Neubaus. Die Einkaufswagenbox ist vor dem Eingang
zwischen den Parkplätzen geplant.
Der Kundenparkplatz mit 70 Stellplätzen ist dem Markt westlich vorgelagert. Die
Zufahrt erfolgt über die ehemalige Landesstraße, die nach Bau der Ortsumgehung
nur noch der Erschließung dient.
Die Andienung befindet sich auf der südlichen Gebäudeseite. Die Zufahrt der andienenden Lkw erfolgt ebenfalls über die westliche Erschließungsstraße. Die Anlieferung erfolgt täglich zwischen 06.00 und 20.00 Uhr. Die Lkw für Frisch- und Tiefkühlwaren verfügen über Kühlaggregate. Die Waren werden auf Paletten angeliefert und
mit einem Hubwagen über eine stationäre Überladebrücke in das Lager
transportiert. Das Einweg-Leergut wird mit den jeweiligen Anliefer-Lkw beim Anliefervorgang mitgenommen. Die Müllentsorgung erfolgt über den Hausmüll.
Ein gesonderter Mitarbeiterparkplatz ist nicht vorgesehen.
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2.4
Emissionen Projektvorhaben
Die schalltechnische Untersuchung ging von folgenden, aus dem Vorhaben
resultierenden Emissionsquellen aus:
Für den Zeitbereich tags (06.00 – 22.00 Uhr):
•
Andienung
•
Parkplatz
•
Ein- und Ausfahrten des Parkplatz
•
Ein- und Ausstapelvorgänge Einkaufswagen
Für die Zeitbereiche tags (06.00 – 22.00 Uhr) und nachts (lauteste Nachtstunde):
•
Haustechnik
Die Eingabe der Emissionspegel erfolgt in Oktaven für die Mittenfrequenzen von
63 Hz - 8 kHz, basierend auf Referenzspektren aus sachgemäßer Literatur sowie
Herstellerangaben für die Emittenten.
2.4.1 Anzahl der Fahrzeugbewegungen und Mengenansätze
Zu- und Abfahrten Parkplatz
•
600 Einfahrten je Tag (0.00 bis 24.00 Uhr)
o 600 Einfahrten im Zeitbereich tags (06.00 bis 22.00 Uhr)
•
600 Ausfahrten je Tag (0.00 bis 24.00 Uhr)
o
600 Ausfahrten im Zeitbereich tags (06.00 bis 22.00 Uhr)
Ein- und Ausstapelvorgänge Einkaufswagenbox
Im Tagzeitraum nutzen erfahrungsgemäß etwa 90 % der Pkw-Kunden einen Einkaufswagen (jeweils zwei Vorgänge: Einstapeln und Ausstapeln).
Damit ergibt sich folgende Anzahl von Ein- und Ausstapelvorgängen:
•
1.080 Ein- und Ausstapelvorgänge je Tag (0.00 bis 24.00 Uhr)
o 1.080 Ein- und Ausstapelvorgänge im Zeitbereich tags (06.00 bis
22.00 Uhr)
Zu- und Abfahrten Andienung
•
3 Zu- und Abfahrten Lkw je Tag (entspricht 3 Lkw)
o 1 Zu- und Abfahrt in der Zeit von 06.00 bis 07.00 Uhr von Lkw mit Kühlaggregat
o 2 Zu- und Abfahrten in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr, davon 1 Zu- und
Abfahrt von Lkw mit Kühlaggregat
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2.4.2 Emission Parkplatz
Pkw-Verkehr und Parkvorgänge auf dem Parkplatz wurden als Flächenschallquelle
„Parkplatz“ nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [4] modelliert. Dadurch
werden örtlich differierende Fahr- und Parkvorgänge berücksichtigt. Der
Schallleistungspegel berechnet sich für eine Fahrbewegung pro Parkplatz und
Stunde nach folgender Formel:
LWA,1h,1 Fahrbewegung, Parkfläche
= LW0 + KPA + KI + KD + KStrO
Folgende Ansätze wurden für den Parkplatz getroffen:
Beschreibung
Parameter
Einheit
Parkplatz
B
LW0
dB(A)
dB
dB
dB
dB
dB
dB(A)
72
63,0
18,57
3,0
4,0
4,5
0,0
93,07
Bezugsgröße (Stellplätze)
Schallleistungspegel je Bewegung/h/Stellplatz
Pegelerhöhung durch B
Parkplatzart: Verbrauchermarkt, Warenhaus
Zuschlag für Taktmaximalpegelverfahren
Pegelerhöhung Durchfahr-/Parksuchverkehr
Zuschlag Oberfläche: asphaltierte Fahrgassen
Referenz-Schallleistung
∆LB
KPA
KI
KD
KStrO
LW,ref
Der Zuschlag KStrO entfällt nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie 2007 [4] bei
Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierter oder mit Betonsteinen gepflasterter Oberfläche, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend ist und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits berücksichtigt ist. Ein
separater Zuschlag KStrO für unebene Asphaltflächen wird daher nicht gesetzt.
Die Emission wurde 0,50 m über Gelände angesetzt.
PLAN 01
Die Parkplätze sind in Plan 5533-01 grafisch dargestellt.
ANHANG
Die flächenbezogenen Schallleistungspegel sowie die Oktavspektren der Emittenten
sind im Anhang mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert.
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2.4.3 Emission Zu- und Abfahrten Parkplatz
Die Pkw-Fahrstrecken von der Erschließungsstraße zum Parkplatz werden nach der
Bayerischen Parkplatzlärmstudie 2007 [4] in Ansatz gebracht. Dabei wurde der längenbezogene Schallleistungspegel anhand des Schallemissionspegels unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 30 km/h nach RLS-90 [5] ermittelt. Der
Emissionspegel für eine Pkw-Fahrt beträgt Lm,E = 28,5 dB(A)/m und h.
Entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie gilt die Formel:
LWA’,1h = Lm, E + 19 dB(A)
Im Emissionspegel Lm,E ist entsprechend der RLS-90 der Zuschlag für die Straßenoberfläche DStro zu berücksichtigen. Angesetzt wurde eine Straßenoberfläche mit
DStro = 0 dB(A). Für eine Zu- bzw. Ausfahrt eines Pkw ergibt sich ein längenbezogener Schallleistungspegel von
LWA’(T); 1h, Zu- bzw. Ausfahrt = 28,5 + 19 + 0 = 47,5 dB(A)/m und h.
Für eine Fahrt eines Pkw ergibt sich damit bei einer Emissionshöhe von 0,50 m ein
längenbezogener Schallleistungspegel von
LWA’,1h = 47,5 dB(A)/m und h
Bei der Untersuchung wurde von einer lärmgeminderten Regenrinne ausgegangen,
die aufgrund einer fest verschraubten Überfahrung akustisch nicht auffällig ist und
gemäß [5] entsprechend nicht berücksichtigt werden muss.
PLAN 01
Die Fahrlinien des Pkw-Verkehrs sind in Plan 5533-01 dargestellt.
ANHANG
Die linienbezogenen Schallleistungspegel sowie die Oktavspektren der Emittenten
sind im Anhang mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert.
2.4.4 Emission Ein- und Ausstapelvorgänge Einkaufswagen
Die Geräuschemission von Ein- und Ausstapelvorgängen von Einkaufswagen
werden auf der Grundlage des Technischen Berichts 2005 [6] angesetzt. Bei diesem
Emissionsansatz wird die Impulshaltigkeit der Geräusche durch die Wahl des
Taktmaximalpegelverfahrens berücksichtigt. Ein weiterer Zuschlag entfällt damit.
Da die Impulshaltigkeit von Geräuschen mit wachsender Entfernung zwischen
Quelle und Immissionsort abnimmt, stellt dieser Ansatz eine Maximalwertannahme
dar.
Der Schallleistungspegel LWAT,1h ergibt sich nach [6] je Ein- oder Ausstapelvorgang
eines Einkaufswagens zu:
LWAT,1h = 72,0 dB(A)/h
Die angesetzte Emissionshöhe liegt auf h = 1,00 m.
PLAN 01
Die Lage der Emission der Einkaufswagen ist in Plan 5533-01 dargestellt.
ANHANG
Die Schallleistungspegel sowie die Oktavspektren der Emittenten sind im Anhang
mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert.
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2.4.5 Emission Fahrvorgänge Andienung
Fahrgeräusche Lkw
Für eine Zu- bzw. Abfahrt eines Lkw wurde gemäß dem Technischen Bericht 2005
[6] folgender Schallleistungspegel bei einer Emissionshöhe von 1,00 m über Gelände zugrunde gelegt:
LWA’ , 1h = 63 dB(A)/m und h
Zu-/Abfahrt Lkw mit Kühlaggregat
Der Schallleistungspegel eines Kühlaggregats ist nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [4] bei Dieselantrieb und hoher Drehzahl im Mittel mit LWA = 97 dB(A)
anzusetzen. Bei einer Fahrgeschwindigkeit des Lkw von v = 10 km/h ergibt sich pro
Meter Wegelement eine Einwirkzeit von 0,36 Sekunden. Daraus berechnet sich für
die Schallabstrahlung eines Kühlaggregates pro Lkw - bezogen auf 1 Stunde und
1 m Wegelement - für eine Zu- bzw. Abfahrt der Schallleistungspegel zu
LWA’ ,1h, Zu-/Abfahrt Kühlaggregat = 57 dB(A)/m und h
Die Emissionen der Kühlaggregate wurden 3,0 m über Gelände angenommen.
Einzelgeräusche
Zusätzlich wurden die durch Fahrtunterbrechungen bedingten spezifischen
Einzelgeräusche berücksichtigt. Diese wurden in einer Höhe von 1,00 m über Gelände für Lkw und 0,50 m über Gelände für Lieferwagen am jeweils ungünstigsten
Emissionsort bzw. dem Ort des wahrscheinlichsten Auftretens mit der Einwirkzeit Te
angesetzt.
Lkw
Literaturangabe
Te
LWA
N
Te
LWA‘,1h
Bremsgeräusche
Tür Zuschlagen
Bordwand öffnen
Anlassen
HLUG H.3 [6]
HLUG H.3 [6]
HLUG H.3 [6]
HLUG H.3 [6]
5s
5s
5s
5s
108
100
84
100
1
2
6
1
60 min
60 min
60 min
60 min
79,4
74,4
63,2
71,4
Es bedeuten:
Te
LWA
N
LWA‘,1h
Einwirkdauer
Schallleistungspegel in dB(A)
Häufigkeit eines Ereignisses bzw. Anzahl 5 s-Takte
auf eine Stunde bezogener Schallleistungspegel in dB(A).
Bezogen auf eine Stunde ergibt sich damit für die Summe der Einzelgeräusche je
Einzelereignis eines Lkws ein Schallleistungspegel von
LWA , 1h = 81,2 dB(A)/h.
PLAN 01
Die Schallquellen der Andienung sind im Plan 5533-01 grafisch dargestellt.
ANHANG
Die Schallleistungspegel sowie die Oktavspektren der Emittenten sind im Anhang
mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert.
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2.4.1
Emission Verladung
In der Zeit zwischen 06.00 und 07.00 Uhr werden Waren auf ca. 7 Paletten, zwischen 07.00 und 20.00 Uhr 30 werden Paletten geliefert.
Der Verladevorgang findet über eine Außenrampe und der fahrzeugeigenen Ladebordwand statt. Bei der Paletten-Entladung mit einem Palettenhubwagen setzt sich
der Schallleistungspegel nach [7] aus den folgenden Vorgängen zusammen:
•
volle Paletten von einem Lkw: LWA, 1h = 84,0 dB(A)/h je Ereignis
•
leere Paletten auf einen Lkw:
LWA, 1h = 85,2 dB(A)/h je Ereignis
Somit wird pro Palette folgender Schallleistungspegel angesetzt:
LWA , 1h = 87,7 dB(A)/h.
Die Emission der Palettenverladung wird in einer Höhe von 0,20 m über Gelände
angenommen.
PLAN 01
Die Schallquelle der Verladung sind in Plan 5533-01 grafisch dargestellt.
ANHANG
Der Schallleistungspegel sowie das Oktavspektrum des Emittenten sind im Anhang
mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert.
2.4.2 Emission Haustechnik
Die haustechnischen Anlagen wurden auf dem Dach des Gebäudes in ungünstiger
Lage zur Wohnbebauung angesetzt.
Da tonhaltige Komponenten im Emissionsspektrum nicht ausgeschlossen werden,
wurden geräuschspezifische Zuschläge vergeben. Da es noch keine Planung zur
Haustechnik gibt, wurde der zur Einhaltung der Richtwerte schalltechnisch maximal
mögliche Schallleistungspegel ermittelt:
Position
Bezeichnung
LW
KT
Te (Uhrzeit)
Dach
Lüfter
89
3,0
24 h
Es bedeuten:
LW
KT
Te
Schallleistungspegel in dB(A)
Zuschlag für Tonhaltigkeit in dB
Einwirkdauer.
PLAN-01
Die Lage der haustechnischen Anlage kann Plan-5533-01 entnommen werden.
ANHANG
Die Schallleistungspegel sowie die Oktavspektren der Emittenten sind im Anhang
mit weiteren schalltechnischen Parametern dokumentiert.
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2.5
Emission Spitzenpegel
Zur Überprüfung der schalltechnischen Anforderungen an kurzzeitige Geräuschspitzen nach TA Lärm [2] wurden die folgenden Vorgänge an ungünstigen
Positionen berücksichtigt. Sofern mehrere Geräuschspitzen an einem Ort auftreten,
wurde der jeweils lauteste Spitzenpegel berücksichtigt. Bei Linien- und Flächenschallquellen berücksichtigt das Rechenprogramm automatisch die auf die
einzelnen Immissionsorte bezogenen jeweils ungünstigsten Positionen.
ANHANG
Pkw-Ein-/Ausfahrt [4]
Ein-/Ausstapeln Einkaufswagen [6]
Bremsgeräusch Lkw [6]
Palettenhubwagen leer auf Asphalt [6]
Anfahren Lkw [6]
LWA, max = 92,5 dB(A)
LWA, max = 106 dB(A)
LWA, max = 108 dB(A)
LWA, max = 102 dB(A)
LWA, max = 105 dB(A)
Die Maximalpegel der Emittenten sind im Anhang mit weiteren schalltechnischen
Parametern dokumentiert.
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3. SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN
3.1
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau
Anwendungsbereich
Bei der Beurteilung von Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung wird die
DIN 18005 [1] herangezogen. Dabei sind nach dem Baugesetzbuch und der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) den verschiedenen Baugebieten in
Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung schalltechnische Orientierungswerte zuzuordnen.
Orientierungswerte
Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um
die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder mit der betreffenden
Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Geräuschbelastungen zu erfüllen:
Gebietsart
Allgemeines Wohn- (WA), Kleinsiedlungs- (WS),
Campingplatzgebiet
Orientierungswerte in dB(A)
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
55
45 bzw. 40
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der
überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen
sonstiger Nutzung bezogen werden.
Beurteilungspegel
Auf den Beurteilungspegel beziehen sich die Orientierungswerte im jeweiligen
Beurteilungszeitraum. Er wird aus dem energetischen Mittelungspegel der zu
beurteilenden Geräusche unter Berücksichtigung von Zuschlägen berechnet. Die
Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr,
Industrie- und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen
Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für
sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.
Die entsprechenden Einrichtungen sind so zu betreiben, dass
Umwelteinwirkungen vermieden werden oder unvermeidbare
Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (§
BImSchG [8]). Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor,
Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden.
schädliche
schädliche
22 Abs. 1,
wenn die
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Für die Beurteilung markieren Immissionsricht- und -grenzwerte die Schwelle
oberhalb derer in der Regel mit erheblichen Belästigungen zu rechnen ist.
Beurteilungszeitraum
Die Ermittlung der Beurteilungspegel und der Vergleich mit den Orientierungswerten
erfolgt in der Regel für folgende Zeitbereiche:
Zeitbereich
Werktage, Sonn- und Feiertage
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
6:00 Uhr - 22:00 Uhr
22:00 Uhr - 6:00 Uhr
3.2
TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Anwendungsbereich
Zur Prüfung der Geräuscheinwirkungen von genehmigungs- und nicht
genehmigungspflichtigen Anlagen nach BImSchG [8] dient, sofern dort nicht
ausdrücklich ausgenommen, die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) [2] zum Schutz der Allgemeinheit und
der Nachbarschaft, sowie der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche.
Immissionsrichtwerte
Die Bewertung von Anlagen nach TA Lärm ist von der jeweiligen Gebietsnutzung
der maßgeblichen Immissionsorte abhängig. Folgende Immissionsrichtwerte gelten
außerhalb sowohl bestehender, als auch bau- und planungsrechtlich möglicher
Gebäude, vor schützenswerten Räumen nach DIN 4109 [9]:
Gebietsnutzung
Allgemeines Wohn-/ Kleinsiedlungsgebiet (WA)
Immissionsrichtwerte außen
Tagzeitraum
Nachtzeitraum
RW,T in dB(A)
RW,N in dB(A)
55
40
Geräuschspitzen
Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte außerhalb
von Gebäuden vor schützenswerten Räumen um nicht mehr als 30 dB im
Tagzeitraum und 20 dB im Nachtzeitraum überschreiten.
Beurteilungspegel
Auf den Beurteilungspegel Lr beziehen sich die Immissionsrichtwerte im jeweiligen
Beurteilungszeitraum. Er wird aus dem energetischen Mittelungspegel des zu
beurteilenden Geräuschs, Geräusch charakterisierenden Zuschlägen sowie
gebietsabhängig aus Zuschlägen für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
berechnet.
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Beurteilungszeitraum
Die Ermittlung der Beurteilungspegel und der
Immissionsrichtwerten erfolgt für folgende Zeitbereiche:
Zeitbereich
Werktag,
Sonn-/Feiertag
Tagzeitraum
BeurteilungsBeurteilungszeitraum
dauer
6:00 - 22:00 Uhr
16 h
Vergleich
mit
den
Nachtzeitraum
BeurteilungsBeurteilungszeitraum
dauer
1h
22:00 - 6:00 Uhr
(lauteste Stunde)
Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
In Wohn- und Kurgebieten, sowie für Pflegeeinrichtungen ist ein Zuschlag für die
erhöhte Störwirkung wie folgt zu berücksichtigen:
Zeitbereich
Werktag
Tagzeitraum
Beurteilungszeitraum
6:00 - 7:00 Uhr,
20:00 - 22:00 Uhr
Zuschlag
6 dB
Nachtzeitraum
Beurteilungszeitraum Zuschlag
-
-
Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor
schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.
Geräusch charakterisierende Zuschläge
Für die Teilzeiten, in denen die zu beurteilenden Geräuschimmissionen auffällige
Pegeländerungen enthalten, im Frequenzspektrum tonale Komponenten auftreten
oder Informationsgehalte wahrgenommen werden, ist abhängig von ihrer Intensität,
ein Zuschlag von 3 dB oder 6 dB anzusetzen.
Vorbelastung
Geräuschimmissionen aller Anlagen, für welche die TA Lärm gilt, ohne die zu
beurteilende Anlage selbst, stellen eine Vorbelastung dar. Auf die Berücksichtigung
einer Vorbelastung kann verzichtet werden, wenn sich der Immissionsbeitrag der zu
beurteilenden Anlage in Bezug auf die Immissionsrichtwerte irrelevant leise verhält.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage
ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB
unterschreitet.
Eine Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll nicht versagt werden, wenn
dauerhaft sichergestellt ist, dass eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte
aufgrund der Vorbelastung nicht mehr als 1 dB beträgt.
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Verkehrsgeräusche
Betriebliche Fahrzeuggeräusche bei der Ein- und Ausfahrt, sowie auf dem
Betriebsgrundstück sind den Anlagengeräuschen zuzurechnen.
Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen sind in
einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück, außer in Industrie- und
Gewerbegebieten, separat zu prüfen.
Sie sind dann mittels organisatorischer Maßnahmen soweit möglich zu mindern,
wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche im Tag- oder
Nachtzeitraum rechnerisch um mindestens 3 dB erhöhen, keine Vermischung mit
dem übrigen Verkehr erfolgt und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [10] erstmals oder weitergehend überschritten
werden.
Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist
nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [5] zu berechnen.
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4. GERÄUSCHIMMISSIONEN
4.1
Berechnungsverfahren
Die Geräuschimmissionen an der Bebauung wurden über eine Ausbreitungsberechnung mit dem Programm SoundPLAN, Version 7.4 [11] für
Gewerbegeräusche nach DIN ISO 9613-2 [12] ermittelt.
Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfordert die Eingabe eines
dreidimensionalen digitalen Geländemodells, welches die bestehende und die
geplante Topografie, die Schallquellen mit den entsprechenden Emissionspegeln
sowie die bestehende und geplante Bebauung beinhaltet.
Das Programm arbeitet nach dem Teilstück- oder Sektorverfahren. Von einem
Immissionsort werden Suchstrahlen im Abstandswinkel von einem Grad
ausgesandt. Linien- und Flächenschallquellen werden dabei automatisch
entsprechend den geltenden Richtlinien in Teilstücke zerlegt.
Nach Vorgabe der Einflussbereiche werden die Schallimmissionen am
Immissionsort unter Berücksichtigung von Reflexionen und Pegelminderungen auf
dem Ausbreitungsweg (z.B. infolge Bodendämpfung, Abstand, Abschirmung)
errechnet.
Berechnungsverfahren Gewerbe
Nach TA Lärm [2] sind die Immissionen an einem Aufpunkt
Ausbreitungsberechnung nach DIN ISO 9613-2 [12] wie folgt zu ermitteln:
mittels
LfT(DW) = LWA + DC – Adiv - Aatm – Agr - Abar - Amisc
Es bedeuten:
LfT(DW)
LW
DC
Adiv
Aatm
Agr
Abar
Amisc
Äquivalenter Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind in dB(A)
Oktavband-Schallleistungspegel der Punktschallquelle in dB(A)
Richtwirkungskorrektur in dB
Dämpfung aufgrund geometrischer Schallausbreitung in dB
Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in dB
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in dB.
wird
der
äquivalente
Zur
Ermittlung
des
Beurteilungspegels
Lr
Dauerschalldruckpegel auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden im Tag- und eine
Stunde im Nachtzeitraum („lauteste Nachtstunde“) bezogen und Zuschläge für Tonund Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit sowie gebietsabhängig für Tageszeiten
mit erhöhter Empfindlichkeit berücksichtigt.
ANHANG
Die Ausbreitungsberechnung für Gewerbeimmissionen ist im Anhang dokumentiert.
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5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015
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4.2
Gewerbegeräusche
Die Beurteilungspegel wurden anhand der Geräuschimmissionen durch den
geplanten Lebensmittelmarkt in den Zeitbereichen tags (06.00 – 22.00 Uhr) und
nachts („lauteste Nachtstunde“ in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr) für einen Werktag an der Bestandsbebauung ermittelt.
Zur Berechnung der Beurteilungspegel wurden die Emissionsquellen gemäß
Kapitel 2.4 in Ansatz gebracht.
Einzelpunktberechnung
Nachfolgende Tabelle zeigt die Beurteilungspegel an ausgewählten Immissionsorten auf:
Immissionsort
Nr.
Geschoss
Schutzanspruch
Bezeichnung
Richtwert
nach TA Lärm
Beurteilungspegel
RW,T
RW,N
Lr,T
[dB(A)]
Lr,N
[dB(A)]
01 Hauptstraße 8
1.OG
WA
55
40
47
38
02 Hauptstraße 6
1.OG
WA
55
40
43
36
03 Hauptstraße 4
EG
WA
55
40
46
40
04 Hauptstraße 4
1.OG
WA
55
40
40
31
05 Hauptstraße 2 - Büro
2.OG
WA
55
50
06 Hauptstraße 2 - Büro
2.OG
WA
55
50
Die Einzelpunktberechnungen zeigen, dass durch das projektierte Gewerbe die
Richtwerte der TA Lärm [2] im Zeitbereich tags von 55 dB(A) und nachts von
40 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet (WA) an allen Immissionsorten der schützenswerten Bestandsbebauung eingehalten werden.
Die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm sind eingehalten. Lärmschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich.
ANHANG
Die detaillierten Berechnungsergebnisse der Beurteilungspegel
Immissionsorte sind im Anhang (RL 100) aufgeführt.
für
alle
Berechnungsergebnisse Spitzenpegel
Zur Überprüfung der schalltechnischen Anforderungen an kurzzeitige
Geräuschspitzen nach TA Lärm [2] wurden die in Kapitel 2.5 aufgeführten
vorgangsspezifischen Maximalpegel an den jeweils ungünstigsten Positionen
berücksichtigt. Kurzzeitige Geräuschspitzen treten nur im Zeitbereich tags auf.
Die damit in Ansatz gebrachten Spitzenpegel führen an den maßgeblichen
Immissionsorten in den allgemeinen Wohngebieten zu Beurteilungspegeln von
maximal 66 dB(A) tags. Die zulässigen Spitzenpegel nach TA Lärm von 85 dB(A)
tags für den Schutzanspruch in allgemeinen Wohngebieten (WA) werden an allen
Immissionsorten eingehalten.
Die schalltechnischen Anforderungen an kurzzeitige Geräuschspitzen der TA Lärm
sind eingehalten. Lärmschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich.
ANHANG
Die Berechnungsergebnisse sind im Anhang (RL 100) dokumentiert.
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Seite 17 von 22
4.2.1 Gewerblich bedingter Verkehr auf öffentlicher Straße
Die Fahrzeuggeräusche der Zu- und Abfahrten sind der Anlage zuzurechnen und
bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen. Die Verkehrsgeräusche des
gewerblich bedingten Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen werden nach
TA Lärm [2] getrennt untersucht. Bis zu einem Abstand von 500 Metern vom Betriebsgrundstück entfernt sollen die Verkehrsgeräusche durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit
•
sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die
Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,
•
keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
•
die
Immissionsgrenzwerte
der
Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden.
An der Zu-Ausfahrt des Parkplatzes des Marktes findet eine Vermischung mit dem
allgemeinen Verkehr statt. Auf Grund des unterschiedlichen Verkehrsaufkommens
des Marktes und der angrenzenden Erschließungsstraße ist gesichert, dass der
sonstige Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche durch den marktbezogenen
Verkehr nicht um 3 dB(A) erhöht wird. Somit werden keine Minderungsmaßnahmen
erforderlich.
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5. QUALITÄT DER UNTERSUCHUNG
Die Schallimmissionsprognose wurde als detaillierte Prognose (DP) nach
TA Lärm [2] erstellt. Die Berechnung der Immissionspegel erfolgte in Oktaven für die
Mittenfrequenzen von 63 Hz - 8 kHz, basierend auf Referenzspektren für Emittenten.
Als Eingangsdaten für die Berechnungen wurden Annahmen bezüglich der
Geräuschquellenarten und deren jeweiliger Einwirkungsdauer getroffen. Auf der
Basis von Erfahrungswerten sowie Literatur- und Herstellerangaben wurden die
Eingaben der Emissionsparameter vorgenommen.
Für die Berechnung der Beurteilungspegel ich den Zeitbereichen tags und nachts
wurden alle zu berücksichtigenden Emittenten mit der maximalen Nutzungsdauer
bzw. der maximalen Anzahl an Fahrzeugbewegungen angesetzt.
Dieser Untersuchung liegen verlässliche Ausgangsgrößen zugrunde. Die Einwirkzeiten und Mengenangaben wurden auf Plausibilität geprüft. Aufgrund der betrieblichen
Maximalfallbetrachtung ist daher davon auszugehen, dass die berechneten Beurteilungspegel nicht überschritten werden.
Sollten nach Abschluss der Planungen die Emissionen deutlich von den getroffenen
Annahmen abweichen, ist eine Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung
notwendig.
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6. ZUSAMMENFASSUNG
Wir wurden von der Stadt Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim,
beauftragt, für den Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ eine
schalltechnische Untersuchung durchzuführen.
In Perouse soll am östlichen Ortsrand ein Lebensmittelmarkt mit Parkierung entstehen.
Aufgabe der Untersuchung ist es, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
erforderlichen schalltechnischen Berechnungen für den geplanten Betrieb durchzuführen. Anhand einer Detailbetrachtung ist festzustellen, ob die geplante Nutzung
Geräuschimmissionen verursacht, die schädliche Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft bedeuten.
Bei Überschreitungen der schalltechnischen Anforderungen sind Lärmminderungsmaßnahmen vorzusehen.
Als Beurteilungsgrundlage dient die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau in Verbindung mit der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm).
Ergebnisse Gewerbegeräusche
Die Berechnungen zeigen, dass durch das projektierte Gewerbe die Richtwerte der
TA Lärm an allen Immissionsorten der schützenswerten Bestandsbebauung in beiden Zeitbereichen (tags/nachts) eingehalten werden. Die in Ansatz gebrachten
Spitzenpegel werden ebenfalls an allen Immissionsorten eingehalten.
Die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm werden erfüllt. Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Gewerblich bedingter Verkehr auf öffentlicher Straße
An der Einmündung der Zu-/ Ausfahrt des Marktes in die Erschließungsstraße findet
eine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr statt. Auf Grund des unterschiedlichen Verkehrsaufkommens des Marktes und der angrenzenden Erschließungsstraße wird der Beurteilungspegel der sonstigen Verkehrsgeräusche durch den marktbezogenen Verkehr nicht um 3 dB(A) erhöht. Somit werden keine Minderungsmaßnahmen erforderlich.
Eine abschließende Beurteilung bleibt den Genehmigungsgremien vorbehalten.
Aufgestellt durch:
BS Ingenieure
Ludwigsburg, 16. Juni 2015
___________________________
Dipl.-Geogr. Vanessa Hermanutz
BS Ingenieure / Ludwigsburg
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LITERATUR
[1]
DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau, inkl. Beiblatt
Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung
Juli 2002
[2]
TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz
August 1998
[3]
Planungsgruppe KÖLZ GmbH
Verkehrsuntersuchung „Östliches Tangentensystem Perouse“
Januar 2015
[4]
Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage
Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen,
Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen
Bayerisches Landesamt für Umwelt
August 2007
[5]
RLS-90 – Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau
Ausgabe 1990
[6]
Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch
Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern,
Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche
insbesondere von Verbrauchermärkten
Lärmschutz in Hessen, Heft 3
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
2005
[7]
Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf
Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen.
Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192
Hessische Landesanstalt für Umwelt
Mai 1995
[8]
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
September 2002, zuletzt geändert Juni 2012
[9]
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
Anforderungen und Nachweise
November 1989
BS Ingenieure / Ludwigsburg
5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015
Seite 21 von 22
[10] 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung,
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Juni 1990
[11] SoundPLAN 7.4
Programm, Bibliothek
SoundPLAN GmbH
Update 27.03.2015
[12] DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2: 1996)
Oktober 1999
BS Ingenieure / Ludwigsburg
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ANHANG
12 Seiten
Anhang
Berechnungen der Gewerbegeräusche nach TA Lärm
•
•
•
•
•
Rechenlauf RL100
Immissionspegel Tag- und Nachtzeitraum mit Legende
Ausbreitungsberechnung Tag- und Nachtzeitraum mit Legende
Eingabedaten Schallquellen mit Legende
Eingabedaten Parkplätze mit Legende
Pläne:
•
Plan 5533-01:
Lageplan
BS Ingenieure / Ludwigsburg
5533 / LSU / Rutesheim – Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Perouse“ / 16. Juni 2015
1
3
5
8
10
Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Rechenlauf
Projektbeschreibung
Projekttitel:
Projekt Nr.
Bearbeiter:
Auftraggeber:
Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
5533
Beschreibung:
Rechenlaufbeschreibung
Rechenkern:
Einzelpunkt Schall
Titel:
RL100_Gewerbe_oLS
Gruppe:
Laufdatei:
RunFile.runx
Ergebnisnummer:
100
Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 4)
Berechnungsbeginn:
15.06.2015 15:14:34
Berechnungsende:
15.06.2015 15:14:51
Rechenzeit:
00:04:882 [m:s:ms]
Anzahl Punkte:
6
Anzahl berechneter Punkte:
6
Kernel Version:
27.03.2015 (32 bit)
Rechenlaufparameter
Reflexionsordnung
Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger
Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle
Suchradius
Filter:
Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle):
3
200 m
50 m
5000 m
dB(A)
0,001 dB
Richtlinien:
Gewerbe:
ISO 9613-2: 1996
Luftabsorption:
ISO 9613
Verwende alternatives Verfahren nach Kapitel 7.3.2: Nein (außer für Quellen ohne Spektrum)
Begrenzung des Beugungsverlusts:
einfach/mehrfach
20,0 dB /25,0 dB
Berechnung mit Seitenbeugung: Ja
Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung
Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält
Umgebung:
Luftdruck
1013,3 mbar
relative Feuchte
70,0 %
Temperatur
10,0 °C
Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0;
Ignore Cmet for Lmax-Industry-Calculation:
Nein
Beugungsparameter:
C2=20,0
Zerlegungsparameter:
Faktor Abst./Durchmesser8
Minimale Distanz [m]
1m
BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0
SoundPLAN 7.4
5533
15.06.2015
Seite 1
Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Rechenlauf
Max. Differenz Bodend.+Beugung
Max. Iterationszahl
4
Minderung
Bewuchs:
Bebauung:
Industriegelände:
1,0 dB
ISO 9613-2
ISO 9613-2
ISO 9613-2
Parkplätze:
ISO 9613-2: 1996
Emissionsberechnung nach: Parkplatzlärmstudie 2007
Luftabsorption:
ISO 9613
Verwende alternatives Verfahren nach Kapitel 7.3.2: Nein (außer für Quellen ohne Spektrum)
Begrenzung des Beugungsverlusts:
einfach/mehrfach
20,0 dB /25,0 dB
Berechnung mit Seitenbeugung: Ja
Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung
Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält
Umgebung:
Luftdruck
1013,3 mbar
relative Feuchte
70,0 %
Temperatur
10,0 °C
Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0;
Ignore Cmet for Lmax-Industry-Calculation:
Nein
Beugungsparameter:
C2=20,0
Zerlegungsparameter:
Faktor Abst./Durchmesser8
Minimale Distanz [m]
1m
Max. Differenz Bodend.+Beugung
1,0 dB
Max. Iterationszahl
4
Minderung
Bewuchs:
ISO 9613-2
Bebauung:
ISO 9613-2
Industriegelände:
ISO 9613-2
Bewertung:
Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt
TA-Lärm - Werktag
Geometriedaten
Gewerbe.sit
15.06.2015 15:14:26
- enthält:
A_Geltungsbereich.geo
15.06.2015 11:29:18
A_Texte Plan.geo
15.06.2015 11:42:24
E_IO Bestand.geo
08.06.2015 16:59:22
Imp_DXF_Lageplan Netto.geo 08.06.2015 14:57:14
Imp_Kataster_shp.geo
08.06.2015 11:46:20
Q_Andienung.geo
15.06.2015 11:08:56
Q_EKW.geo
15.06.2015 15:14:26
Q_Fahrspur Pkw.geo
15.06.2015 11:40:34
Q_Haustechnik.geo
15.06.2015 15:00:26
Q_Kühlaggregat.geo
08.06.2015 16:30:56
Q_Parkplatz Netto.geo
15.06.2015 15:10:02
U_Bodeneffekt.geo
09.06.2015 12:13:30
U_GEB.geo
09.06.2015 12:02:44
U_Lärmschutzwall Realplanung.geo
U_Plangebäude Netto.geo
15.06.2015 11:11:12
04.05.2015 11:42:02
BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0
SoundPLAN 7.4
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Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Immissionen
IO-Nr. Immissionsort
Nutzung Stock- HR RW,T RW,N LrT
LrN LrT,diff LrN,diff RW,T,max LT,max LT,max,diff
werk
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
01
01
Hauptstrasse 8
Hauptstrasse 8
WA
WA
EG
1.OG
N
N
55
55
40
40
46,2
46,5
38,1
38,4
-
-
85
85
60,1
60,3
-
02
02
Hauptstrasse 6
Hauptstrasse 6
WA
WA
EG
1.OG
O
O
55
55
40
40
43,4
43,2
34,5
36,0
-
-
85
85
54,1
55,0
-
03
03
04
04
Hauptstrasse 4
Hauptstrasse 4
Hauptstrasse 4
Hauptstrasse 4
WA
WA
WA
WA
EG
1.OG
EG
1.OG
N
N
O
O
55
55
55
55
40
40
40
40
45,7
46,6
38,1
39,9
40,3
39,9
29,2
30,8
-
0,3
-
85
85
85
85
57,8
63,4
57,4
62,0
-
05
05
05
06
06
06
Hauptstrasse 2
Hauptstrasse 2
Hauptstrasse 2
Hauptstrasse 2
Hauptstrasse 2
Hauptstrasse 2
WA
WA
WA
WA
WA
WA
EG
1.OG
2.OG
EG
1.OG
2.OG
N
N
N
O
O
O
55
55
55
55
55
55
40
40
40
40
40
40
49,1
49,4
49,6
48,5
49,2
49,5
41,2
41,2
41,7
40,5
41,2
41,5
-
1,2
1,2
1,7
0,5
1,2
1,5
85
85
85
85
85
85
65,3
65,7
65,7
65,1
65,2
65,2
-
BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0
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Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Immissionen
Legende
IO-Nr.
Immissionsort
Nutzung
StockHR
RW,T
RW,N
LrT
LrN
LrT,diff
LrN,diff
RW,T,max
LT,max
LT,max,diff
werk
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
Objektnummer
Name des Immissionsorts
Gebietsnutzung
Stockwerk
Richtung
Richtwert Tag
Richtwert Nacht
Beurteilungspegel Tag
Beurteilungspegel Nacht
Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT
Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN
Richtwert Maximalpegel Tag
Maximalpegel Tag
Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LT,max
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SoundPLAN 7.4
5533
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Seite 4
Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Ausbreitungsberechnung
Schallquelle
Quelltyp
IO-Nr. 03
Hauptstrasse 4
Andienung
Punkt
Andienung
Punkt
EKW-Box
Punkt
EKW-Box
Punkt
Fahrspur Kühlaggr
Linie
Fahrspur Kühlaggr
Linie
Fahrspur Lkw
Linie
Fahrspur Lkw
Linie
Haustechnik
Punkt
Haustechnik
Punkt
Kühlaggregat
Punkt
Kühlaggregat
Punkt
Lkw_Einzel
Punkt
Lkw_Einzel
Punkt
Pkw-Fahrten
Linie
Pkw-Fahrten
Linie
P-Markt
Parkplatz
P-Markt
Parkplatz
Zeitber.
Lr
dB(A)
l od. S
m,m²
SW EG
HR N
LrT
27,9
LrN
LrT
15,0
LrN
LrT
24,9
121,2
LrN
121,2
LrT
26,5
119,3
LrN
119,3
LrT
42,2
LrN
40,3
LrT
41,3
LrN
LrT
21,3
LrN
LrT
9,7
40,3
LrN
40,3
LrT
37,4 1989,3
LrN
1989,3
R'w
Li
dB dB(A)
Lw
dB(A)
LrT 45,7
dB(A)
87,7
87,7
72,0
72,0
77,8
77,8
83,8
83,8
89,0
89,0
97,0
97,0
81,2
81,2
63,5
63,5
93,1
93,1
L'w
dB(A)
KI
dB
LrN 40,3
87,7
87,7
72,0
72,0
57,0
57,0
63,0
63,0
89,0
89,0
97,0
97,0
81,2
81,2
47,5
47,5
60,1
60,1
KT
dB
Ko
dB
S
m
ADI
dB
Adiv
dB
Agr
dB
Abar
dB
Aatm
dB
dLrefl
dB
dLw
dB
ZR
dB
Cmet
dB
Ls
dB(A)
117,2
117,2
121,3
121,3
94,0
94,0
93,8
93,8
104,6
104,6
101,7
101,7
101,8
101,8
81,7
81,7
112,8
112,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-52,4
-52,4
-52,7
-52,7
-50,5
-50,5
-50,4
-50,4
-51,4
-51,4
-51,1
-51,1
-51,1
-51,1
-49,2
-49,2
-52,0
-52,0
-2,6 -12,5
-2,6 -12,5
-0,7
-3,7
-0,7
-3,7
0,9
-2,5
0,9
-2,5
-0,2
-4,4
-0,2
-4,4
1,1
-4,8
1,1
-4,8
0,7
-6,7
0,7
-6,7
-1,0
-7,2
-1,0
-7,2
-0,1
-4,0
-0,1
-4,0
-0,7
-4,0
-0,7
-4,0
-0,6
-0,6
-1,1
-1,1
-1,2
-1,2
-0,6
-0,6
-0,7
-0,7
-0,5
-0,5
-0,5
-0,5
-0,5
-0,5
-0,9
-0,9
2,7
2,7
2,5
2,5
2,4
2,4
2,7
2,7
4,1
4,1
4,1
4,1
4,3
4,3
1,4
1,4
1,3
1,3
3,6
1,9
-1,6
0,3
-9,0
4,0
-7,3
3,0
0,0
0,0
-9,0
1,9
0,0
4,0
-7,3
3,0
-1,8
0,4
0,3
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
22,3
22,3
16,4
16,4
27,0
27,0
30,8
30,8
37,3
37,3
43,4
43,4
25,6
25,6
11,1
11,1
36,8
36,8
dB(A)
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0
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Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Ausbreitungsberechnung
Schallquelle
Quelltyp
IO-Nr. 05
Hauptstrasse 2
Andienung
Punkt
Andienung
Punkt
EKW-Box
Punkt
EKW-Box
Punkt
Fahrspur Kühlaggr
Linie
Fahrspur Kühlaggr
Linie
Fahrspur Lkw
Linie
Fahrspur Lkw
Linie
Haustechnik
Punkt
Haustechnik
Punkt
Kühlaggregat
Punkt
Kühlaggregat
Punkt
Lkw_Einzel
Punkt
Lkw_Einzel
Punkt
Pkw-Fahrten
Linie
Pkw-Fahrten
Linie
P-Markt
Parkplatz
P-Markt
Parkplatz
Zeitber.
Lr
dB(A)
l od. S
m,m²
SW 2.OG HR N
LrT
41,3
LrN
LrT
19,6
LrN
LrT
29,1
121,2
LrN
121,2
LrT
31,6
119,3
LrN
119,3
LrT
43,6
LrN
41,7
LrT
45,7
LrN
LrT
25,9
LrN
LrT
14,9
40,3
LrN
40,3
LrT
41,8 1989,3
LrN
1989,3
R'w
Li
dB dB(A)
Lw
dB(A)
LrT 49,6
dB(A)
87,7
87,7
72,0
72,0
77,8
77,8
83,8
83,8
89,0
89,0
97,0
97,0
81,2
81,2
63,5
63,5
93,1
93,1
L'w
dB(A)
KI
dB
LrN 41,7
87,7
87,7
72,0
72,0
57,0
57,0
63,0
63,0
89,0
89,0
97,0
97,0
81,2
81,2
47,5
47,5
60,1
60,1
KT
dB
Ko
dB
S
m
ADI
dB
Adiv
dB
Agr
dB
Abar
dB
Aatm
dB
dLrefl
dB
dLw
dB
ZR
dB
Cmet
dB
Ls
dB(A)
95,4
95,4
101,7
101,7
72,0
72,0
72,0
72,0
82,4
82,4
79,7
79,7
80,0
80,0
61,0
61,0
92,4
92,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-50,6
-50,6
-51,1
-51,1
-48,1
-48,1
-48,1
-48,1
-49,3
-49,3
-49,0
-49,0
-49,1
-49,1
-46,7
-46,7
-50,3
-50,3
-3,0
-3,0
-1,0
-1,0
1,1
1,1
-0,1
-0,1
0,9
0,9
0,5
0,5
-1,3
-1,3
0,0
0,0
-1,1
-1,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
-0,1
-1,1
-1,1
0,0
0,0
-0,1
-0,1
-0,3
-0,3
-0,4
-0,4
-0,8
-0,8
-1,0
-1,0
-0,6
-0,6
-0,5
-0,5
-0,9
-0,9
-0,7
-0,7
-0,6
-0,6
-0,5
-0,5
-0,9
-0,9
2,4
2,4
2,1
2,1
1,0
1,0
0,9
0,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
0,2
0,8
0,8
3,6
1,9
-1,6
0,3
-9,0
4,0
-7,3
3,0
0,0
0,0
-9,0
1,9
0,0
4,0
-7,3
3,0
-1,8
0,4
0,3
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
35,8
35,8
20,9
20,9
31,1
31,1
35,9
35,9
38,7
38,7
47,7
47,7
30,2
30,2
16,2
16,2
41,2
41,2
dB(A)
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0
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Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Ausbreitungsberechnung
Legende
Schallquelle
Quelltyp
Zeit- bereich
Lr
l od. S
R'w
Li
Lw
L'w
KI
KT
Ko
S
ADI
Adiv
Agr
Abar
Aatm
dLrefl
dLw
ZR
Cmet
Ls
ber.
dB(A)
m,m²
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB
dB
dB
m
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB(A)
Name der Schallquelle
Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche)
Name des Zeitbereichs
Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich
Größe der Quelle (Länge oder Fläche)
Bewertetes Schalldämm-Maß
Innenpegel
Anlagenleistung
Leistung pro m, m²
Zuschlag für Impulshaltigkeit
Zuschlag für Tonhaltigkeit
Zuschlag für gerichtete Abstrahlung
Entfernung Schallquelle - Immissionsort
Mittlere Richtwirkungskorrektur
Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung
Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt
Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung
Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption
Pegelerhöhung durch Reflexionen
Korrektur Betriebszeiten
Ruhezeitenzuschlag (Anteil)
Meteorologische Korrektur
Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv+Agr+Abar+Aatm+Afol_site_house+Awind+dLrefl
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Seite 7
Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Eingabedaten Schallquellen
Schallquelle
Andienung
EKW-Box
Fahrspur Kühlaggr
Fahrspur Lkw
Haustechnik
Kühlaggregat
Lkw_Einzel
P-Markt
Pkw-Fahrten
Quelltyp
Punkt
Punkt
Linie
Linie
Punkt
Punkt
Punkt
Parkplatz
Linie
l od. S
R'w
Li
Lw
L'w
Lw,max
KI
KT Tagesgang
m,m²
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB
dB
500 1kHz 2kHz 4kHz 8kHz 16kHz
Hz
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
87,7
72,0
77,8
83,8
89,0
97,0
81,2
93,1
63,5
87,7
72,0
57,0
63,0
89,0
97,0
81,2
60,1
47,5
Andienung_Paletten
EKW
3,0 Andienung Lkw-Kühlaggr
Andienung Lkw
3,0 Haustechnik
3,0 Andienung Lkw-Kühlaggr
Andienung Lkw
P Markt
Pkw-Fahrten Markt
46,4
23,0
45,3
64,1
56,5
64,5
61,5
76,4
48,4
121,2
119,3
1989,3
40,3
102,0
106,0
108,0
108,0
99,5
92,5
63Hz 125Hz 250Hz
60,5
40,1
62,9
67,1
74,1
82,1
64,5
88,0
52,4
BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0
SoundPLAN 7.4
72,0
52,6
71,9
73,1
83,1
91,1
70,5
80,5
54,4
81,4
65,0
71,3
76,1
82,5
90,5
73,5
85,0
56,4
84,6
68,2
69,5
80,1
80,7
88,7
77,5
85,1
58,4
80,8
66,4
70,7
77,1
81,9
89,9
74,5
85,5
56,4
72,6
61,2
68,0
71,1
79,2
87,2
68,5
82,8
51,4
66,5
54,1
64,4
63,1
75,6
83,6
60,5
76,6
43,4
63,8
5533
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Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Eingabedaten Schallquellen
Legende
Schallquelle
Quelltyp
l od. S
R'w
Li
Lw
L'w
Lw,max
KI
KT
Tagesgang
63Hz
125Hz
250Hz
500 Hz
1kHz
2kHz
4kHz
8kHz
16kHz
m,m²
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
Name der Schallquelle
Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche)
Größe der Quelle (Länge oder Fläche)
Bewertetes Schalldämm-Maß
Innenpegel
Anlagenleistung
Leistung pro m, m²
Spitzenpegel
Zuschlag für Impulshaltigkeit
Zuschlag für Tonhaltigkeit
Name des Tagesgangs
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
Schallleistungspegel dieser Frequenz
BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0
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Seite 9
Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Eingabedaten Parkplätze
Parkplatz
Parkplatztyp
P-Markt
Discountmarkt
Größe B
Einheit B0
f
72
1 Stellplatz
1,00
KPA
dB
3,0
KI
dB
KD
dB
4,0
4,5
KStrO
lärmarme Einkaufsw.
0,0
BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0
SoundPLAN 7.4
Getrenntes Verfahren
5533
15.06.2015
Seite 10
Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Perouse"
RL100_Gewerbe_oLS
Eingabedaten Parkplätze
Legende
Parkplatz
Parkplatztyp
Größe B
Einheit B0
f
KPA
dB
KI
dB
KD
dB
KStrO
Getrenntes Verfahren
lärmarme Einkaufsw.
Name des Parkplatz
Parkplatztyp
Größe B Parkplatz
Einheit für Parkplatzgröße B0
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
Zuschlag für Parkplatztyp
Zuschlag für Impulshaltigkeit
Zuschlag für Durchfahranteil
Zuschlag Straßenoberfläche
"x" bei getrenntem Verfahren
"x" bei lärmarmen Einkaufswagen
BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0
SoundPLAN 7.4
5533
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Seite 11
3493500
3493400
3493300
Schalltechnische
Untersuchung
Stadt Rutesheim
5408700
5408700
Bebauungsplan
"Lebensmittelmarkt Perouse"
Lageplan
Legende
5408600
5408600
Geltungsbereich Bebauungsplan
Plangebäude Lebensmittelmarkt
Bestandsgebäude
Immissionsort
Pkw-Parkplatz Einkaufsmarkt
Linienschallquelle
Punktschallquelle
Lärmschutzwall Ortsumfahrung
Maßstab 1:800
0
10
20
Plan Nr. 5533-01
30
40
50
m
Planstand: 15.06.2015
Gewerbe.sit
BS Ingenieure
Wettemarkt 5
71640 Ludwigsburg
Fon 07141. 8696. 42
Fax 07141. 8696. 34
3493500
3493400
3493300