Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Ihr Ansprechpartner Jens Jungmann Durchwahl Telefon +49 351 564 8060 Telefax +49 351 564 8068 [email protected]* 17.06.2016 Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig zu Regionalisierungsmittel: „Planungssicherheit für Zweckverbände!“ Zur am Abend erzielten Einigung über die Verteilung der Regionalisierungsmittel in den kommenden Jahren, sagt Sachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig (SPD): „Ich bin froh und glücklich, dass es gelungen ist, nach vielen Verhandlungen und starken Protesten – gerade aus dem Osten – eine Einigung zu erzielen. Für Ostdeutschland stehen nun 200 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als der neue Verteilungsschlüssel der Gelder bislang vorsah und damit die Neuen Bundesländer benachteiligt hätte. Hinzu kommt die von uns geforderte Dynamisierung von 1,8 Prozent pro Jahr. Diese Einigung ist ein gutes Zeichen für unseren ÖPNV. Denn wir haben immer Planungssicherheit für die Zweckverbände gefordert. Dieses Versprechen haben wir gegeben und dieses Versprechen können wir nun einhalten.“ „Wir geben den Zweckverbänden im Freistaat Sachsen nun die Planungssicherheit, dass sie auf dem Niveau, was wir jetzt haben, weiter ihre Verkehre bestellen können. Mit dem Kompromiss bei den Regionalisierungsmittel kann ein attraktiver, bürgerfreundlicher und bedarfsgerechter ÖPNV für Sachsen sichergestellt werden. Wir werden mit unseren eigenen Haushaltsmitteln im Freistaat dazu beitragen, dass zusammen mit den Geldern des Bundes, eine auskömmliche Finanzierung für die nächsten Jahre sichergestellt wird. Die Verbände können nun ihre Verkehre bestellen“, so Dulig. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Zu erreichen ab Bahnhof Dresden-Neustadt mit den Straßenbahnlinien 3 und 9, ab Dresden-Hauptbahnhof mit den Linien 3, 7 und 8. Haltestelle Carolaplatz. * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Seite 1 von 1
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