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14.04.2016
Staatsminister Dulig begrüßt erleichterte
Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete: „Hürden für
Geflüchtete in der Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt
wegräumen“
DRESDEN – Die gestern Abend in Berlin erzielten Ergebnisse der Spitzen
von CDU/CSU und SPD für eine erleichterte Arbeitsmarktintegration
für Geflüchtete im Rahmen eines Integrationsgesetzes begrüßt Martin
Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: „Die gesamte
Bundesregierung hat nun erkannt, dass wir die Hürden für Geflüchtete in
der Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt wegräumen müssen. Wir müssen
zügig die gesetzlichen Regelungen schaffen, damit die Integration der zu uns
Geflüchteten in Arbeit gelingt.“
Dabei ist es ein wichtiger Schritt, auch die Instrumente zur
Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern zu öffnen.
Hierzu gehört
der vom Freistaat Sachsen über den Bundesrat
eingebrachte Punkt „Rechtssicherheit während der Ausbildung“, der
nun in den Eckpunkten für das neue Integrationsgesetz zu finden ist.
Arbeitsminister Dulig: „Uns war es ein Anliegen, dass die Altersgrenzen für
Berufsausbildungen aufgehoben werden. Während der Ausbildung erhalten
die Betroffenen nun automatisch eine Duldung für die Gesamtdauer der
Ausbildung.“ Damit ist für Auszubildende und Firmen Rechtssicherheit
geschaffen.
Nach einem erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erhält
der Absolvent eine weitere Duldung für bis zu sechs Monate zur
Arbeitsplatzsuche, sofern er nicht im Betrieb verbleibt. Für eine
anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht der Beschäftigung
entsprechend für zwei Jahre erteilt. „Mit diesem Schritt wird die Bereitschaft
unserer Unternehmen steigen, solche Ausbildungsplätze anzubieten, denn
sie bilden nun auch für ihre eigene Zukunft aus“, so Dulig.
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Die Pläne, für einen Zeitraum von drei Jahren bei Asylbewerbern und
Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung zu verzichten, begrüßt der
sächsische Arbeitsminister. In Folge dessen würde in diesem Zeitraum
auch eine Zulassung für eine Tätigkeit in der Leiharbeit möglich.
Allerdings kritisiert er das Vorhaben, den Verzicht auf Gebiete mit geringer
Arbeitslosigkeit zu begrenzen. „Die Vorrangprüfung muss auch in Sachsen
weg. Die Einschränkung auf Teile Deutschlands ist nicht sinnvoll. Wir
werden uns dafür einsetzen, dass auch unsere Unternehmen und die hier
wohnenden Asylsuchenden, die eine Arbeit suchen, von der neuen Regelung
profitieren.“
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