Kölner Stadtanzeiger vom 13.02.2016

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DAS IMMOBILENMAGAZIN VOR ORT
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GEWERBEMARKT
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Bild: rilueda/iStock/Thinkstock
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ie Miete für Büro- und Geschäftsräume erstreckt sich
oft nicht nur auf die tatsächlich
genutzten Flächen. Häufig fließen Anteile für Gemeinschaftsflächen wie Eingangsbereiche.
Treppenhäuser und Aufzugsvorräume mit ein. Je nach Zuschnitt machen diese etwa 20
Prozent der Mietfläche aus.
Welche Bereiche zur Mietfläche
zählen, muss vorab vertraglich
definiert werden. Für die Flächenbestimmung und -berechnung im Gewerbemietbereich
hat sich die .gif-Richtliniedurch.gesetzt. Diese unterscheidet
zwischen sogenannten MF-G1Flächen, die der ausschließlichen Mieternutzung dienen,
sowie MF-G2-Flächen, die der
gemeinschaftlichen
Nutzung
unterliegen. Streitpunkt ist häufig die baulich'e Umgestaltung
der Gemeinschaftsflächen oder
Veränderungen der Ein- und
Durchgänge. In diesem Kontext
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ter die bestehende Verteilung
der Gemeinschaftsflächen wahren wollen, sollte Eingang in die
Verträge finden. Der Mieter sollte ferner Regelungen festlegen,
falls er eine repräsentative Gestaltung des Eingangsbereichs
etwa mit Sitzmöbeln wünscht.
Flur, Treppe, Lift
Gewerbemieter zahlen für Gemeinschaftsflächen
häufiger anzutreffen ist der Fall, die Bemessungsgrundlage der
dass ein neuer Büromieter einen Gemeinschaftsfläche. Dies sollGroßteil der Allgemeinflächen
te in einem Mietvertragszusatz
nutzen möchte, weil er bei- .neu fixiert werden", erläutert
spielsweise eine Einlass- Kon- Rechtsanwalt Claude-Henrik
troll-Schranke im Foyer errich- Husemann von der Kanzlei
ten will. "Möchte der Vermieter Frey, Schäfer und Brandt. Auch
ihm dies einräumen, ändert sich der umgekehrte Fall, dass Mie-
Bauliche Umgestaltungen der
Allgemeinflächen können mit
gravierenden Nachteilen für
Mieter verbunden sein. Sehen
dies Richter ebenso, können die
Betroffenen ihre Miete mindern
und bei Umsatzeinbußen auf
Schadenersatz klagen. Dies ist
beispielsweise der Fall, wenn
durch eine Neugestaltung der
Zugang zum Mietobjekt beeinträchtigt wird.
"
),
DER EXPERTE
5tefan Frey ist Vorstand der
Frey AG. Die Kölner Firma plant
und baut seit über 50 Jahren
Wohn- und Gewerbeimmobilien.
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