LK-Organisationsstruktur

Antrag an die Vollversammlung am 15. Juni 2016:
Reform der LK-Organisationsstruktur
Die rückläufige öffentliche Finanzierung und die sich daraus ergebenden weiteren
Personalreduktionen, die rückläufige Zahl der bäuerlichen Betriebe sowie steigende
Anforderungen an die Spezialisierung der Beratung machen eine Reform der
Dienststellenstruktur im Bereich der Bezirksbauernkammern unumgänglich. Maßgeblich für
die Neustrukturierung sind die Fahrtzeiten der Mitgliedsbetriebe zu einer LK-Dienststelle
unter Berücksichtigung vorhandener Gebäudekapazitäten sowie Mindestgrößen für die
Dienststellen, mit denen das bewährte Leistungsangebot in den Bereichen
Interessenvertretung, Beratung, Bildung und INVEKOS-Service auch für die Zukunft sicher
gestellt werden kann. Zudem kann damit den neuen methodischen Schwerpunkten in der
Informations- und Beratungsarbeit (Webangebote, Telefonservice usw.) besser entsprochen
werden.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes und der im OÖ
Landwirtschaftskammergesetz verankerten Kriterien der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit
und der Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes wird von der Vollversammlung gemäß § 17
Abs. 2 OÖ Landwirtschaftskammergesetz für den Bereich der Bezirksbauernkammern die
Einrichtung folgender Dienststellen festgelegt:
Braunau:
Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Braunau
Freistadt:
Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Freistadt und Perg
Steyr:
Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Steyr und Kirchdorf
Linz:
Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Linz und Urfahr
Ried:
Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Ried und Schärding
Rohrbach:
Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Rohrbach
Vöcklabruck:
Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Vöcklabruck und Gmunden
Wels:
Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Wels, Grieskirchen und
Eferding
Die Umsetzung der neuen Dienststellenstruktur hat durch den Hauptausschuss nach
Maßgabe der organisatorisch technischen sowie räumlichen Möglichkeiten bis spätestens
1. Jänner 2019 zu erfolgen, wobei nach Bedarf weitere Serviceangebote wie MFA-Abgabe
oder Sprechtage eingerichtet werden können. Der Beschluss der Vollversammlung
„Rechnungshofbericht – Organisationsebenen der Landwirtschaftskammer“ vom 16.
Dezember 2005 wird bezüglich der Struktur der Dienststellen damit außer Kraft gesetzt.
VV/15.06.2016/Antrag Reform Organisationsstruktur
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