Antrag an die Vollversammlung am 15. Juni 2016: Reform der LK-Organisationsstruktur Die rückläufige öffentliche Finanzierung und die sich daraus ergebenden weiteren Personalreduktionen, die rückläufige Zahl der bäuerlichen Betriebe sowie steigende Anforderungen an die Spezialisierung der Beratung machen eine Reform der Dienststellenstruktur im Bereich der Bezirksbauernkammern unumgänglich. Maßgeblich für die Neustrukturierung sind die Fahrtzeiten der Mitgliedsbetriebe zu einer LK-Dienststelle unter Berücksichtigung vorhandener Gebäudekapazitäten sowie Mindestgrößen für die Dienststellen, mit denen das bewährte Leistungsangebot in den Bereichen Interessenvertretung, Beratung, Bildung und INVEKOS-Service auch für die Zukunft sicher gestellt werden kann. Zudem kann damit den neuen methodischen Schwerpunkten in der Informations- und Beratungsarbeit (Webangebote, Telefonservice usw.) besser entsprochen werden. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes und der im OÖ Landwirtschaftskammergesetz verankerten Kriterien der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes wird von der Vollversammlung gemäß § 17 Abs. 2 OÖ Landwirtschaftskammergesetz für den Bereich der Bezirksbauernkammern die Einrichtung folgender Dienststellen festgelegt: Braunau: Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Braunau Freistadt: Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Freistadt und Perg Steyr: Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Steyr und Kirchdorf Linz: Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Linz und Urfahr Ried: Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Ried und Schärding Rohrbach: Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Rohrbach Vöcklabruck: Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Vöcklabruck und Gmunden Wels: Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammern Wels, Grieskirchen und Eferding Die Umsetzung der neuen Dienststellenstruktur hat durch den Hauptausschuss nach Maßgabe der organisatorisch technischen sowie räumlichen Möglichkeiten bis spätestens 1. Jänner 2019 zu erfolgen, wobei nach Bedarf weitere Serviceangebote wie MFA-Abgabe oder Sprechtage eingerichtet werden können. Der Beschluss der Vollversammlung „Rechnungshofbericht – Organisationsebenen der Landwirtschaftskammer“ vom 16. Dezember 2005 wird bezüglich der Struktur der Dienststellen damit außer Kraft gesetzt. VV/15.06.2016/Antrag Reform Organisationsstruktur 1/1
© Copyright 2024 ExpyDoc