Folgende Bewertungskriterien sind für die landwirtschaftliche

Erläuterungsbericht (gleichzeitig allgemein verständliche
Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG) zum ROV der Küstenautobahn A 22
Folgende Bewertungskriterien sind für die landwirtschaftliche Beurteilung der Varianten
herangezogen worden:
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstandorte im Wirkungsbereich von
500 m beidseits der Variantentrassen
Für die hier vorgenommene Bewertung im Variantenvergleich sind alle landwirtschaftlichen
und gartenbaulichen Betriebstätten, somit neben den eigentlichen Basishofstellen auch
weitere Standorte, wie z.B. teilausgesiedelte Stallanlagen, im Wirkbereich von 500 m beidseits der Trassen aktualisiert und herangezogen worden.
Das aktuelle Variantenspektrum erfasst auf der Westseite der Weser (Westerstede bis Wesertunnel) in diesem Wirkungsbereich ca. 290 Betriebsstandorte, auf denen das landwirtschaftliche oder gartenbauliche Einkommen eine Rolle für die Existenz spielt. Auf der Ostseite sind es ca. 395 Betriebe. Die Gesamtanzahl der Betriebsstätten bis 500 m wird in der
Gesamtbewertung mit einer Gewichtung von 15 % angesetzt.
Landwirtschaftliche Betriebe im Wirkungsbereich von 500 m beidseits der Variantentrassen mit einem Betriebsumfang über 30 ha
Als Schwellenwert für dieses Kriterium wurde ein Betriebsumfang über 30 ha ausgewählt,
um die Betriebsanzahlen zu ermitteln, die derzeit aufgrund ihrer Produktionsausstattung
ihren landwirtschaftlichen Stellenwert im Untersuchungsraum haben und grundsätzlich noch
Wachstumsschritte für die Zukunftssicherung umsetzen könnten. Es handelt sich aufgrund
der Größe überwiegend um Haupterwerbsbetriebe. Das aktuelle Variantenspektrum erfasst
auf der Westseite der Weser (Westerstede bis Wesertunnel) in seinem Wirkungsbereich bis
500 m beidseits ca. 133 landwirtschaftliche Betriebe, die einen Flächenumfang von über
30 ha bewirtschaften. Auf der Ostseite sind es ca. 211 Betriebe. Die Bewertung der Anzahl
der Betriebe mit Betriebsgrößen über 30 ha ist als eines der wichtigsten Indizien mit 30 % in
die Gesamtbetrachtung eingeflossen.
Betriebe im Wirkungsbereich von 500 m beiderseits der Variantentrassen mit der
Angabe Haupterwerb
Die Anzahl landwirtschaftlicher, garten- und obstbaulicher Betriebe im Wirkungsbereich bis
500 m, die als Haupterwerbsbetriebe einzustufen sind, liegt bei ca. 167 auf der Westseite der
Weser (Westerstede bis Wesertunnel). Auf der Ostseite sind es ca. 265 Betriebe. Mit der
150
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr