IQSH 104 – 0310.1.5 – 24.1 Im Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) sind im Sachgebiet 33 - Zentrum für Prävention, Gesunde Schule, Sucht- und Gewaltprävention – im Rahmen der betrieblichen Suchthilfe für Lehrkräfte, zwei Stellen als Suchthelferin / Suchthelfer im Umfang von je 4,0 Ausgleichsstunden zum 01.08.2016 bis 31.07.2018 zu besetzen. Betriebliche Suchthelferinnen und Suchthelfer für Lehrkräfte sind mit ihrem Unterstützungsangebot ein Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein und üben ihre Tätigkeit über das IQSH, Zentrum für Prävention, aus. Aufgabenbeschreibung: Suchthelferinnen oder Suchthelfer • • • • • • • sind im Rahmen ihrer Tätigkeit der gültigen Dienstvereinbarung „Hilfe für suchtgefährdete Lehrerinnen und Lehrer“ (NBl. MBWFK Schleswig-Holstein 2002) verpflichtet. Sie stellen keine Alternative zur professionellen Behandlung dar beraten und unterstützen suchtgefährdete oder-kranke Lehrkräfte (Motivation zur Veränderung, Beratung und Hilfe bzgl. notwendiger Behandlungsmöglichkeiten, Kontakt während der Behandlung, Unterstützung bei der Wiedereingliederung, Begleitung und Beratung während der Nachsorge), die Beratungen erfolgen in der Regel in den Wohn- oder Dienstorten der betroffenen Kolleginnen oder Kollegen, darüber hinaus auch telefonisch haben Kontakt zum internen und externen Hilfesystem (Arbeitsmedizin, Beratungsstellen, Fachkliniken, Selbsthilfegruppen) beraten und unterstützen schulische Führungskräfte beim strukturierten Vorgehen der Einzelfallintervention bei Suchtauffälligkeiten fungieren bedarfsweise als Moderatorin, Moderator kollegialer Gespräche, Team- oder Konfliktgespräche im Zusammenhang mit einer Abhängigkeitsproblematik nehmen an verpflichtenden Supervisionsveranstaltungen im Team teil führen Informationsveranstaltungen im Kontext der Abhängigkeitsproblematik für Schulleitungen, Personalräte und Kollegien durch. Wichtig: • bei der Ausübung der Tätigkeit unterliegen betriebliche Suchthelferinnen, betriebliche Suchthelfer der Schweigepflicht! Erwartet werden: • • • • der erfolgreich abgeschlossene Suchthelferlehrgang der Leitstelle für Suchtgefahren am Arbeitsplatz Einsatz als Suchthelferin / Suchthelfer in drei zugeordneten Kreisen, beziehungsweise kreisfreien Städten, schulartübergreifend die Bereitschaft zum flexiblen zeitlichen Einsatz, auch außerhalb regulärer Arbeitszeiten die Fähigkeit, innerhalb einer klar umrissenen Aufgabenstellung Kontakt zu Betroffenen aufzunehmen und eine Vertrauensbasis herzustellen • • • • • • • Kenntnisse in motivierender Gesprächsführung in Abgrenzung zur konfrontativen Gesprächsführung die Teilnahme an verpflichtender Supervision im Suchthilfeteam die Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Suchthilfeteam, auch im Sinne kollegialer Beratung die Bereitschaft, den über die Leitstelle für Suchtgefahren am Arbeitsplatz angebotenen Lehrgang zum betrieblichen Ansprechpartner bei psychischen Störungen zu absolvieren die Fähigkeit zur Empathie und zur Authentizität hohe psychische Belastbarkeit Mitarbeit im Team des IQSH-Zentrums für Prävention. Bewerben können sich Lehrkräfte aller Laufbahnen, die unbefristet im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein beschäftigt sind. Laut Erlass über die Einrichtung von Zeitbudgets für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben, erteilen Lehrkräfte mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtsverpflichtung Unterricht. Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann in zwingenden Fällen zeitlich befristete Ausnahmen zulassen. Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften) bis zum 01.07.2016 auf dem Dienstweg an die Personalstelle des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein – IQSH 1o4 – Schreberweg 5 24119 Kronshagen zu richten. Danach eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Wanzeck-Sielert ([email protected], Telefon: 0431 5403 243) oder Frau Selck ([email protected], Telefon: 0431 5403 119) zur Verfügung. IQSH 1o4 2
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