IQSH - Schleswig

IQSH 104 – 0310.1.5 – 24.1 Im Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) sind im
Sachgebiet 33 - Zentrum für Prävention, Gesunde Schule, Sucht- und
Gewaltprävention – im Rahmen der betrieblichen Suchthilfe für Lehrkräfte, zwei
Stellen als Suchthelferin / Suchthelfer im Umfang von je 4,0 Ausgleichsstunden zum
01.08.2016 bis 31.07.2018 zu besetzen.
Betriebliche Suchthelferinnen und Suchthelfer für Lehrkräfte sind mit ihrem
Unterstützungsangebot ein Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein und
üben ihre Tätigkeit über das IQSH, Zentrum für Prävention, aus.
Aufgabenbeschreibung: Suchthelferinnen oder Suchthelfer
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sind im Rahmen ihrer Tätigkeit der gültigen Dienstvereinbarung „Hilfe für
suchtgefährdete Lehrerinnen und Lehrer“ (NBl. MBWFK Schleswig-Holstein
2002) verpflichtet. Sie stellen keine Alternative zur professionellen Behandlung
dar
beraten und unterstützen suchtgefährdete oder-kranke Lehrkräfte (Motivation
zur Veränderung, Beratung und Hilfe bzgl. notwendiger
Behandlungsmöglichkeiten, Kontakt während der Behandlung, Unterstützung
bei der Wiedereingliederung, Begleitung und Beratung während der
Nachsorge), die Beratungen erfolgen in der Regel in den Wohn- oder
Dienstorten der betroffenen Kolleginnen oder Kollegen, darüber hinaus auch
telefonisch
haben Kontakt zum internen und externen Hilfesystem (Arbeitsmedizin,
Beratungsstellen, Fachkliniken, Selbsthilfegruppen)
beraten und unterstützen schulische Führungskräfte beim strukturierten
Vorgehen der Einzelfallintervention bei Suchtauffälligkeiten
fungieren bedarfsweise als Moderatorin, Moderator kollegialer Gespräche,
Team- oder Konfliktgespräche im Zusammenhang mit einer
Abhängigkeitsproblematik
nehmen an verpflichtenden Supervisionsveranstaltungen im Team teil
führen Informationsveranstaltungen im Kontext der Abhängigkeitsproblematik
für Schulleitungen, Personalräte und Kollegien durch.
Wichtig:
• bei der Ausübung der Tätigkeit unterliegen betriebliche Suchthelferinnen,
betriebliche Suchthelfer der Schweigepflicht!
Erwartet werden:
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der erfolgreich abgeschlossene Suchthelferlehrgang der Leitstelle für
Suchtgefahren am Arbeitsplatz
Einsatz als Suchthelferin / Suchthelfer in drei zugeordneten Kreisen,
beziehungsweise kreisfreien Städten, schulartübergreifend
die Bereitschaft zum flexiblen zeitlichen Einsatz, auch außerhalb regulärer
Arbeitszeiten
die Fähigkeit, innerhalb einer klar umrissenen Aufgabenstellung Kontakt zu
Betroffenen aufzunehmen und eine Vertrauensbasis herzustellen
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Kenntnisse in motivierender Gesprächsführung in Abgrenzung zur
konfrontativen Gesprächsführung
die Teilnahme an verpflichtender Supervision im Suchthilfeteam
die Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Suchthilfeteam,
auch im Sinne kollegialer Beratung
die Bereitschaft, den über die Leitstelle für Suchtgefahren am Arbeitsplatz
angebotenen Lehrgang zum betrieblichen Ansprechpartner bei psychischen
Störungen zu absolvieren
die Fähigkeit zur Empathie und zur Authentizität
hohe psychische Belastbarkeit
Mitarbeit im Team des IQSH-Zentrums für Prävention.
Bewerben können sich Lehrkräfte aller Laufbahnen, die unbefristet im Schuldienst
des Landes Schleswig-Holstein beschäftigt sind.
Laut Erlass über die Einrichtung von Zeitbudgets für Lehrkräfte mit besonderen
Aufgaben, erteilen Lehrkräfte mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen
Unterrichtsverpflichtung Unterricht. Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann in
zwingenden Fällen zeitlich befristete Ausnahmen zulassen.
Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, ihre Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften) bis zum 01.07.2016 auf dem Dienstweg
an die Personalstelle des
Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein
– IQSH 1o4 –
Schreberweg 5
24119 Kronshagen
zu richten. Danach eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt
werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Wanzeck-Sielert ([email protected], Telefon: 0431 5403 243) oder Frau Selck
([email protected], Telefon: 0431 5403 119) zur Verfügung.
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