Staatliche Mittel für die Potsdamer Moschee

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage Nr. 1698
der Abgeordneten Thomas Jung und Franz Josef Wiese
Fraktion der AfD
Landtagsdrucksache 6/4095
Staatliche Mittel für die Potsdamer Moschee
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur
die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen der Fragesteller
Vorstand des Vereins der Muslime in Potsdam Kamal Mohamad Abdallah beklagt den zu knappen Raum
in der Al-Farouk-Moschee. Freitags müssten Gläubige schon auf der Straße beten. Lange habe er versucht, größere Räume anzumieten, doch diese waren zu teuer. Jetzt sagte der SPD-Oberbürgermeister
Jann Jakobs finanzielle Hilfe zu.
Wir fragen die Landesregierung:
Frage 1:
Nach welcher gesetzlichen Norm dürfen Oberbürgermeister Glaubensgemeinschaften finanziell oder materiell unterstützen?
zu Frage 1:
Die Gewährung finanzieller oder materieller Zuwendungen an Religionsgemeinschaften bedarf grundsätzlich keiner spezialgesetzlichen Grundlage. Die Bereitstellung eines die Ausgaben deckenden Haushaltstitels im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam stellt eine hinreichende Legitimation für das entsprechende Verwaltungshandeln dar.
Die Zuwendung ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei ihrem Empfänger um eine Religionsgemeinschaft handelt. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass ungeachtet der organisatorisch-strukturellen Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften Maßnahmen
positiver Religionspflege zulässig sind.
Frage 2:
Hat der Potsdamer Oberbürgermeister auf gleiche Weise in der Vergangenheit auch Christliche oder Jüdische Gemeinden unterstützt?
zu Frage 2:
Die Landeshauptstadt Potsdam hat in der Vergangenheit auch die Aktivitäten nicht muslimischer Religionsgemeinschaften unterstützt. So wurde beispielsweise die Jüdische Gemeinde Stadt Potsdam bei der
Schaffung einer Heimstatt gefördert.