Die Anfrage und Antwort als PDF

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage Nr. 2061
der Abgeordneten Birgit Bessin, Thomas Jung und Dr. Alexander Gauland
Fraktion der AfD
Landtagsdrucksache 6/4981
Fahrkostenerstattung
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die
Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen der Fragesteller
Die Universität Potsdam will ab dem Wintersemester ihre Angebote für Flüchtlinge erweitern. Wie die
Hochschule mitteilte, können sich Studenten aus Krisengebieten bis zum 31. Juli für das einjährige Programm "Integration durch Studium an der Universität Potsdam" bewerben. Zeugnisse und ähnliche Unterlagen seien für den Kurs nicht nötig. Das Programm ist eine Art Vorstudium, wobei die erbrachten
Leistungen angerechnet werden können. Voraussetzungen sind ein Aufenthaltstitel und Deutsch- oder
Englischkenntnisse auf B2 Niveau. Zugleich rief die Universitätsgesellschaft dazu auf, für das "Refugee
Teachers Program" zu spenden. Die Gelder würden benötigt, um die erheblichen Fahrtkosten zwischen
den Flüchtlingsheimen, der Universität und den Schulen zu decken.
Frage 1:
Welche Fahrtkosten entstehen und wie werden sie vergütet?
zu Frage 1:
Eventuell entstehende Fahrtkosten der Kursteilnehmenden zwischen den Lernorten und den Unterkünften werden von der Universität nicht vergütet.
Frage 2:
Gibt es einen staatlichen Zuschuss, wenn ja wie hoch?
zu Frage 2:
Nein.
Frage 3:
Wie wird geprüft, ob ein Flüchtling wirklich zur Uni fährt?
zu Frage 3:
Es wird nicht überprüft, wie die Kursteilnehmenden den Weg von ihrer Unterkunft zu den Lernorten
zurücklegen.
Frage 4:
Können andere, weniger begüterte Interessenten, ebenfalls kostenfrei zur Uni fahren?
zu Frage 4:
Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Die Fahrt zur Hochschule für „Interessenten“ ist grundsätzlich nicht kostenfrei.
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