Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2061 der Abgeordneten Birgit Bessin, Thomas Jung und Dr. Alexander Gauland Fraktion der AfD Landtagsdrucksache 6/4981 Fahrkostenerstattung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Die Universität Potsdam will ab dem Wintersemester ihre Angebote für Flüchtlinge erweitern. Wie die Hochschule mitteilte, können sich Studenten aus Krisengebieten bis zum 31. Juli für das einjährige Programm "Integration durch Studium an der Universität Potsdam" bewerben. Zeugnisse und ähnliche Unterlagen seien für den Kurs nicht nötig. Das Programm ist eine Art Vorstudium, wobei die erbrachten Leistungen angerechnet werden können. Voraussetzungen sind ein Aufenthaltstitel und Deutsch- oder Englischkenntnisse auf B2 Niveau. Zugleich rief die Universitätsgesellschaft dazu auf, für das "Refugee Teachers Program" zu spenden. Die Gelder würden benötigt, um die erheblichen Fahrtkosten zwischen den Flüchtlingsheimen, der Universität und den Schulen zu decken. Frage 1: Welche Fahrtkosten entstehen und wie werden sie vergütet? zu Frage 1: Eventuell entstehende Fahrtkosten der Kursteilnehmenden zwischen den Lernorten und den Unterkünften werden von der Universität nicht vergütet. Frage 2: Gibt es einen staatlichen Zuschuss, wenn ja wie hoch? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Wie wird geprüft, ob ein Flüchtling wirklich zur Uni fährt? zu Frage 3: Es wird nicht überprüft, wie die Kursteilnehmenden den Weg von ihrer Unterkunft zu den Lernorten zurücklegen. Frage 4: Können andere, weniger begüterte Interessenten, ebenfalls kostenfrei zur Uni fahren? zu Frage 4: Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Die Fahrt zur Hochschule für „Interessenten“ ist grundsätzlich nicht kostenfrei. Seite 2 von 2
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