Barrierefreiheit auf Friedhöfen

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 98
16. Wahlperiode
Eingang: 11.06.2016
Kleine Anfrage
des Abg. Lars Patrick Berg AfD
Barrierefreiheit auf Friedhöfen
Ich frage die Landesregierung:
1.
Wie viele Friedhöfe in den Landkreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar sind
zum Stand 31. Mai 2016 barrierefrei ausgestaltet?
2.
In wie vielen Friedhöfen in den oben genannten Landkreisen sind die Wege bedingt
durch ihre Beschaffenheit für mobilitätseingeschränkte Menschen (Rollstuhl, Rollator, Krücken, Stock und Ähnliches) schwerlich, also nur mit Mühe oder gar mit
fremder Hilfe, zu bewältigen?
30.05.2016
Berg AfD
Begründung
Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen, also auch
Menschen mit Behinderung und Senioren, am Leben teilhaben können. Das erklärt die
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unmissverständlich. In Deutschland stoßen Menschen mit Mobilitätseinschränkung jedoch noch immer auf unüberwindbare
Hindernisse. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Situation auf den Friedhöfen in den
genannten Landkreisen beleuchtet werden.