Gründerland. Bayern Zuschüsse Zuschüsse, also nicht rückzahlbare Fördermittel, werden für verschiedene Zielgruppen von Existenzgründern angeboten, etwa aus Hochschulen, im High-Tech-Bereich oder aber für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. Die verschiedenen Programme im Einzelnen: Start?Zuschuss! Das Förderprogramm zur Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung richtet sich an Unternehmen mit einem besonders zukunftsfähigen und innovativen Geschäftsmodell, deren Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt. Pro Jahr werden 20 Unternehmen in Bayern gefördert. FLÜGGE Das Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) unterstützt Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter bayerischer Hochschulen, die eine innovative Unternehmensgründung mit Wachstumspotenzial planen. Zum einen wird eine Halbtagsstelle an der Hochschule zur Verfügung gestellt, die für ein bis zwei Jahre ein regelmäßiges Einkommen sichert. Zum anderen können Einrichtungen der Hochschule, beispielsweise Labore oder Apparate, mitgenutzt werden - zu Beginn kostenfrei, später gegen Entgelt. Dazu kommt die Betreuung durch Professoren. EXIST Das Programm Existenzgründungen aus der Wissenschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Unternehmensgründer aus Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen. EXIST-Gründerstipendium: Dieses Teilprogramm von EXIST fördert Studierende und Absolventen bis fünf Jahre nach Abschluss und junge wissenschaftliche Mitarbeiter aus Hochschulen, die zur Gründungsvorbereitung ihre technologisch-innovative Geschäftsidee in einen tragfähigen Businessplan umsetzen möchten. EXIST-Forschungstransfer: Dieses Teilprogramm unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwendigen risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Es besteht aus zwei Phasen: In der ersten Phase werden Personal- und Sachkosten bezuschusst, die dem Nachweis der technischen Machbarkeit (Prototypenentwicklung) und der Gründungsrecherche (Marktrecherchen, Businessplan-Erstellung, Coaching) dienen. In der zweiten Phase werden weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife gefördert, die eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit ermöglichen und eine externe Anschlussfinanzierung sichern. 21.06.2016 1/3 Zuschüsse GO-Bio Die Gründungsoffensive Biotechnologie GO-Bio des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert gründungsbereite Forscherteams aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Forscherteams, die wissenschaftliche Ergebnisse zu einem marktfähigen Produkt weiter entwickeln und ein Unternehmen gründen wollen, werden maximal sechs Jahre finanziert. Die Auswahl der geförderten Vorhaben erfolgt in einem zweistufigen Wettbewerb. BayTOU Das Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) bietet – branchenunabhängig – finanzielle Hilfestellung für technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die in Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung stehen. Die Förderung kann bereits in der Konzeptionsphase mit der Erarbeitung der technologisch-wirtschaftlichen Basis beginnen. Detaillierte Informationen zu Antragsstellung und Ablauf des Programms enthält die aktuelle Förderrichtlinie. Das Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB) der Bayern Innovativ GmbH in der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur als Projektträger für dieses Programm berät Sie vor und während der Antragstellung. Programme der Technologie- und Innovationsförderung Abgesehen von diesem gründerspezifischen Programm kommen für Gründer generell auch Programme der Technologie- und Innovationsförderung (z.B. im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik) oder aber das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWi in Frage. Agentur für Arbeit Eine Gründung birgt viele Chancen, aber auch Risiken. Deshalb ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit bietet die Agentur für Arbeit spezielle Förderprogramme an: Gründungszuschuss: Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können mit dem sogenannten Gründungszuschuss gefördert werden. Einstiegsgeld für Empfänger von ALG II: Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt. Seine Höhe orientiert sich an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft der Arbeitssuchenden. Hilfreiche Links Förderwegweiser für Existenzgründer in Bayern Außenwirtschaft in Bayern- Förderinstrumente Außenwirtschaftsportal Bayern - Förderung LfA Förderbank Bayern 21.06.2016 2/3 Zuschüsse Kontakt Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28 80538 München Telefon: +49 (0)89 2162-0 Fax: +49 (0)89 2162-2760 E-Mail:info(at)gruenderland.bayern 21.06.2016 3/3 Zuschüsse
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