Zuschüsse: Gründerland.Bayern

Gründerland. Bayern
Zuschüsse
Zuschüsse, also nicht rückzahlbare Fördermittel, werden für verschiedene Zielgruppen von
Existenzgründern angeboten, etwa aus Hochschulen, im High-Tech-Bereich oder aber für
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. Die verschiedenen Programme im Einzelnen:
Start?Zuschuss!
Das Förderprogramm zur Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
richtet sich an Unternehmen mit einem besonders zukunftsfähigen und innovativen Geschäftsmodell,
deren Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt.
Pro Jahr werden 20 Unternehmen in Bayern gefördert.
FLÜGGE
Das Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) unterstützt
Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter bayerischer Hochschulen, die eine innovative
Unternehmensgründung mit Wachstumspotenzial planen. Zum einen wird eine Halbtagsstelle an der
Hochschule zur Verfügung gestellt, die für ein bis zwei Jahre ein regelmäßiges Einkommen sichert. Zum
anderen können Einrichtungen der Hochschule, beispielsweise Labore oder Apparate, mitgenutzt
werden - zu Beginn kostenfrei, später gegen Entgelt. Dazu kommt die Betreuung durch Professoren.
EXIST
Das Programm Existenzgründungen aus der Wissenschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi) unterstützt Unternehmensgründer aus Hochschulen und öffentlichen
Forschungseinrichtungen.
EXIST-Gründerstipendium: Dieses Teilprogramm von EXIST fördert Studierende und Absolventen
bis fünf Jahre nach Abschluss und junge wissenschaftliche Mitarbeiter aus Hochschulen, die zur
Gründungsvorbereitung ihre technologisch-innovative Geschäftsidee in einen tragfähigen
Businessplan umsetzen möchten.
EXIST-Forschungstransfer: Dieses Teilprogramm unterstützt herausragende forschungsbasierte
Gründungsvorhaben, die mit aufwendigen risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Es
besteht aus zwei Phasen: In der ersten Phase werden Personal- und Sachkosten bezuschusst, die
dem Nachweis der technischen Machbarkeit (Prototypenentwicklung) und der
Gründungsrecherche (Marktrecherchen, Businessplan-Erstellung, Coaching) dienen. In der
zweiten Phase werden weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife gefördert, die eine
Aufnahme der Geschäftstätigkeit ermöglichen und eine externe Anschlussfinanzierung sichern.
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GO-Bio
Die Gründungsoffensive Biotechnologie GO-Bio des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) fördert gründungsbereite Forscherteams aus Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen. Forscherteams, die wissenschaftliche Ergebnisse zu einem marktfähigen
Produkt weiter entwickeln und ein Unternehmen gründen wollen, werden maximal sechs Jahre
finanziert. Die Auswahl der geförderten Vorhaben erfolgt in einem zweistufigen Wettbewerb.
BayTOU
Das Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) bietet –
branchenunabhängig – finanzielle Hilfestellung für technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete
Entwicklungsvorhaben, die in Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung stehen. Die Förderung
kann bereits in der Konzeptionsphase mit der Erarbeitung der technologisch-wirtschaftlichen Basis
beginnen. Detaillierte Informationen zu Antragsstellung und Ablauf des Programms enthält die aktuelle
Förderrichtlinie.
Das Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB) der Bayern Innovativ GmbH in der Bayerischen
Forschungs- und Innovationsagentur als Projektträger für dieses Programm berät Sie vor und während
der Antragstellung.
Programme der Technologie- und Innovationsförderung
Abgesehen von diesem gründerspezifischen Programm kommen für Gründer generell auch Programme
der Technologie- und Innovationsförderung (z.B. im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik)
oder aber das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWi in Frage.
Agentur für Arbeit
Eine Gründung birgt viele Chancen, aber auch Risiken. Deshalb ist es wichtig, sich umfassend zu
informieren und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Für die Existenzgründung aus der
Arbeitslosigkeit bietet die Agentur für Arbeit spezielle Förderprogramme an:
Gründungszuschuss: Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können mit dem
sogenannten Gründungszuschuss gefördert werden.
Einstiegsgeld für Empfänger von ALG II: Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt. Seine Höhe orientiert sich an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe
der Bedarfsgemeinschaft der Arbeitssuchenden.
Hilfreiche Links
Förderwegweiser für Existenzgründer in Bayern
Außenwirtschaft in Bayern- Förderinstrumente
Außenwirtschaftsportal Bayern - Förderung
LfA Förderbank Bayern
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Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: +49 (0)89 2162-0
Fax: +49 (0)89 2162-2760
E-Mail:info(at)gruenderland.bayern
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