Gründerland. Bayern Zuschüsse Zuschüsse, also nicht rückzahlbare Fördermittel, werden für verschiedene Zielgruppen von Existenzgründern angeboten, etwa aus Hochschulen, im High-Tech-Bereich oder aber für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. Die verschiedenen Programme im Einzelnen: Start?Zuschuss! Was wird gefördert? Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell Wer wird gefördert? Unternehmen, deren Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Bayern haben. Weitere Informationen Digitalbonus Was wird gefördert? Die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sowie die Verbesserung von IT-Sicherheit Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern Weitere Informationen Innovationsgutschein Was wird gefördert? Ausschließlich externe Entwicklungs- oder Forschungseinrichtungen aus den Bereichen Werkstoff- und Designstudien Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik Konstruktionsleistungen, Service Engineering Prototypenbau und Design Produkttests zur Qualitätssicherung 28.12.2016 1/4 Zuschüsse Wer wird gefördert? Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Sitz in Bayern haben, Existenzgründerinnen und -gründer Weitere Informationen FLÜGGE Was wird gefördert? Vorhaben, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, aber dennoch auf Grundlage des vorgesehenen Lösungsweg als technisch und wirtschaftlich machbar erscheinen, sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, in Hinblick auf die Marktgegebenheiten zumindest mittelfristig wirtschaftlich erfolgversprechend sind, Aussicht auf Erlangung wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung haben. Wer wird gefördert? Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter bayerischer Hochschulen. Gilt auch für ausländische Gründer sofern sie einer bayerischen Hochschule angehören. Weitere Informationen EXIST - Gründerstipendium Was wird gefördert? Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben. Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Wer wird gefördert? Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden). Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens die Hälfte des Studiums absolviert haben. Gründerteams bis max. drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen. Weitere Informationen 28.12.2016 2/4 Zuschüsse EXIST - Forschungstransfer Phase I Was wird gefördert? Durchführung von Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit, die Entwicklung von Prototypen, die Ausarbeitung des Businessplans sowie schließlich die Gründung des Unternehmens. Wer wird gefördert? Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Weitere Informationen EXIST - Forschungstransfer Phase II Was wird gefördert? Weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen, Schaffung der Voraussetzungen einer externen Unternehmensfinanzierung. Wer wird gefördert? Kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-howTräger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden. Weitere Informationen GO-Bio Was wird gefördert? Die Preisträgerinnen und Preisträger bekommen die Möglichkeit, in Deutschland mit einer eigenen Arbeitsgruppe Themen zu bearbeiten, die in den Lebenswissenschaften oder deren Grenzbereichen angesiedelt sind. Die Forschungsansätze sollen ein hohes kommerzielles oder klinisches Innovationspotenzial besitzen und auf eine wirtschaftliche Verwertung ausgerichtet werden können. Wer wird gefördert? jüngere, in der Forschung bereits erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Bereich Lebenswissenschaften, Personen mit mehrjähriger Erfahrung in Forschung und Entwicklung in Unternehmen, Medizinerinnen und Mediziner mit mehrjähriger Klinikerfahrung. 28.12.2016 3/4 Zuschüsse Weitere Informationen BayTOU - Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen Was wird gefördert? Vorhaben, die darauf abzielen, die technologische Basis von neu gegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen und zu verstärken. Wer wird gefördert? Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen. Technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit weniger als 6 Jahren existieren und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen sowie der KMU-Definition der Europäischen Union entsprechen. Weitere Informationen Gründungszuschuss - Agentur für Arbeit Was wird gefördert? Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Wer wird gefördert? Arbeitslose, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Der Gründungszuschuss ist seit 2012 eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Weitere Informationen Programme der Technologie- und Innovationsförderung Informationen über weitere Technologieförderprogramme, die nicht speziell auf Gründer ausgerichtet sind, finden Sie bei der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur. Hilfreiche Links Förderwegweiser für Existenzgründer in Bayern Kontakt Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28 80538 München Telefon: +49 (0)89 2162-0 Fax: +49 (0)89 2162-2760 E-Mail:info(at)gruenderland.bayern 28.12.2016 4/4 Zuschüsse
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