Zuschüsse: Gründerland.Bayern

Gründerland. Bayern
Zuschüsse
Zuschüsse, also nicht rückzahlbare Fördermittel, werden für verschiedene Zielgruppen von
Existenzgründern angeboten, etwa aus Hochschulen, im High-Tech-Bereich oder aber für
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. Die verschiedenen Programme im Einzelnen:
Start?Zuschuss!
Was wird gefördert? Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung mit einem besonders
zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell
Wer wird gefördert? Unternehmen, deren Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt. Das
Unternehmen muss seinen Sitz in Bayern haben.
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Digitalbonus
Was wird gefördert? Die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sowie die
Verbesserung von IT-Sicherheit
Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer
Betriebsstätte in Bayern
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Innovationsgutschein
Was wird gefördert? Ausschließlich externe Entwicklungs- oder Forschungseinrichtungen aus den
Bereichen
Werkstoff- und Designstudien
Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik
Konstruktionsleistungen, Service Engineering
Prototypenbau und Design
Produkttests zur Qualitätssicherung
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Zuschüsse
Wer wird gefördert? Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder
der Freien Berufe, die ihren Sitz in Bayern haben, Existenzgründerinnen und -gründer
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FLÜGGE
Was wird gefördert? Vorhaben, die
mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, aber dennoch auf Grundlage des vorgesehenen
Lösungsweg als technisch und wirtschaftlich machbar erscheinen,
sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen,
in Hinblick auf die Marktgegebenheiten zumindest mittelfristig wirtschaftlich erfolgversprechend
sind,
Aussicht auf Erlangung wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung haben.
Wer wird gefördert? Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter bayerischer Hochschulen. Gilt
auch für ausländische Gründer sofern sie einer bayerischen Hochschule angehören.
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EXIST - Gründerstipendium
Was wird gefördert?
Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wer wird gefördert?
Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären
Forschungseinrichtungen oder Hochschulen.
Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach
Abschluss bzw. Ausscheiden).
Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens die Hälfte des Studiums
absolviert haben.
Gründerteams bis max. drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden
zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als
technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines
Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.
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EXIST - Forschungstransfer Phase I
Was wird gefördert?
Durchführung von Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit,
die Entwicklung von Prototypen,
die Ausarbeitung des Businessplans
sowie schließlich die Gründung des Unternehmens.
Wer wird gefördert? Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
(maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit
betriebswirtschaftlicher Kompetenz.
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EXIST - Forschungstransfer Phase II
Was wird gefördert?
Weitere Entwicklungsarbeiten,
Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten
Technologieunternehmen,
Schaffung der Voraussetzungen einer externen Unternehmensfinanzierung.
Wer wird gefördert? Kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von
mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-howTräger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und
zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der
Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer
befinden.
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GO-Bio
Was wird gefördert? Die Preisträgerinnen und Preisträger bekommen die Möglichkeit, in Deutschland
mit einer eigenen Arbeitsgruppe Themen zu bearbeiten, die in den Lebenswissenschaften oder deren
Grenzbereichen angesiedelt sind. Die Forschungsansätze sollen ein hohes kommerzielles oder klinisches
Innovationspotenzial besitzen und auf eine wirtschaftliche Verwertung ausgerichtet werden können.
Wer wird gefördert?
jüngere, in der Forschung bereits erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem
Bereich Lebenswissenschaften,
Personen mit mehrjähriger Erfahrung in Forschung und Entwicklung in Unternehmen,
Medizinerinnen und Mediziner mit mehrjähriger Klinikerfahrung.
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BayTOU - Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen
Was wird gefördert? Vorhaben, die darauf abzielen, die technologische Basis von neu gegründeten
und kleinen Unternehmen aufzubauen und zu verstärken.
Wer wird gefördert?
Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen.
Technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit weniger als 6 Jahren
existieren und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen sowie der KMU-Definition der
Europäischen Union entsprechen.
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Gründungszuschuss - Agentur für Arbeit
Was wird gefördert? Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Wer wird gefördert? Arbeitslose, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Der
Gründungszuschuss ist seit 2012 eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein
Rechtsanspruch besteht.
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Programme der Technologie- und Innovationsförderung
Informationen über weitere Technologieförderprogramme, die nicht speziell auf Gründer ausgerichtet
sind, finden Sie bei der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur.
Hilfreiche Links
Förderwegweiser für Existenzgründer in Bayern
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: +49 (0)89 2162-0
Fax: +49 (0)89 2162-2760
E-Mail:info(at)gruenderland.bayern
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