AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN . ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN 2. Sitzung des Ortsbeirates Bad Camberg Gemäß § 58 Abs. 1 und 6 in Verbindung mit § 82 Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Sitzung des Ortsbeirates Bad Camberg am Dienstag, 21.06.2016 um 20:15 Uhr in der Ratshalle, Am Amthof 15 (Eingang Amthof-Innenhof) stattfindet. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ortsbeirats Bad Camberg vom 03.05.2016 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers 4. Mitteilungen aus dem Magistrat 5. Anfrage der SPD-Fraktion vom 31.05.2016 betr. Fußgängerweg Brücke Emsbach Rudolf-Dietz-Straße 6. Anfrage der SPD-Fraktion vom 31.05.2016 betr. Behindertengerechter Umbau Fußgängerbrücke Emsbach in den Pfortenwiesen 7. Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.06.2016 betr. Sachstand Bebauungsplan Pfortenwiesen 8. Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.06.2016 betr. Aufstellung/ Übersicht von Dog-Stationen 9. Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.06.2016 betr. Erläuterung der aktuellen Maßnahmen bezüglich der Kurhausbühne 10. Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.06.2016 betr. Vorstellung des Konzepts für die Gestaltung von Pflanzringen (z. B. Röntgenstraße, Mecklenburger Straße etc.) 11. Antrag der SPD-Fraktion vom 31.05.2016 betr. Sanierung der „Kaiser-Wilhelm-Anlage‘‘ am Emsbach (Einmündung der Rudolf-Dietz-Straße in die Bahnhofstraße) 12. Antrag der SPD-Fraktion vom 31.05.2016 betr. Attraktivitätssteigerung des Christkindlmarktes auf dem Marktplatz 13. Antrag der SPD-Fraktion vom 31.05.2016 betr. Gespräch über die Gestaltung der Pfortenwiesen 14. Antrag der SPD-Fraktion vom 31.05.2016 betr. Ausbesserung von Wegen im Kurpark 15. Antrag der SPD-Fraktion vom 31.05.2016 betr. Neugestaltung und Ausbesserung des Stadtmauer-Informationspunktes am unteren Ernst-Maria-Lieber-Weg 16. Antrag der SPD-Fraktion vom 31.05.2016 betr. Sitzbänke an der Friedhofshalle in der Kernstadt 17. Antrag der SPD-Fraktion vom 31.05.2016 betr. Austausch der zerstörten Sitzbänke am Schwester-Neri-Weg 18. Antrag der SPD-Fraktion vom 31.05.2016 betr. Herausgabe einer Archivschrift über den ehemaligen Bürgermeister Johann Pipberger 19. Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2016 betr. größerer Abfallbehälter im Kurpark 20. Verschiedenes Bad Camberg, 09.06.2016 gez. Timo Pfanzer, Ortsvorsteher Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg Bebauungsplan „Westlich des Walsdorfer Weges/Am Höhlchen, 1. Änderung“ im Stadtteil Würges hier: Satzungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 3. November 2015 den Bebauungs-plan „Westlich des Walsdorfer Weges/ Am Höhlchen“ im Stadtteil Würges als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan „Westlich des Walsdorfer Weges/Am Höhlchen“ gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, in Kraft. Die Satzung kann im Bauamt der Stadt, Obertorstraße 10, I. Stock in Bad Camberg während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Westlich des Walsdorfer Weges/Am Höhlchen, 1. Änderung“ im Stadtteil Würges (ohne Maßstab). Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches. 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Gemäß § 58 Abs. 1 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 22.06.2016 um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum Würges, Neue Straße 2 stattfindet. Tagesordnung: 1. Geschäftliches 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 1.2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 1.3 Einwände bzw. Anträge zur Tagesordnung 1.4 Entscheidung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der 1. Sitzung vom 19.04.2016 1.5 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers 1.6 Wichtige Mitteilungen des Magistrats gemäß § 50 Abs. 3 HGO 1.7 Berichte aus den Ausschüssen 2. Satzung zur Ersten Änderung der Satzung über den Betrieb und die Gebührenordnung der Stadtbücherei der Stadt Bad Camberg 3. Satzung zur Zweiten Änderung der Satzung und Gebührensatzung der Stadt Bad Camberg für das städtische Freizeit- und Erholungsbad 4. Satzung zur Zweiten Änderung der Satzung und Gebührensatzung für das Hallenbad im Bürgerhaus ‚‘Kurhaus Bad Camberg‘‘ 5. Wahl der Ortsgerichtsvorsteherin und eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Bad Camberg IV (Würges) 6. Gewerbegebiet „Südlich der Beuerbacher Landstraße“; Kaufangebot 7. Baugebiet „Vorm Grenzgraben in Erbach“; Vergabe von Bauplätzen 8. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt“, Verkauf des Anwesens Bayrischer Hof, Strackgasse 1; a.- eventuelle Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 ff BauGB b.- Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB 9. Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg; Antrag des Dr. Gündling auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für die Maria-Schlenz-Straße 2 - 4 10. Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg; Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Baumwelt-Kletterwald und Baumwipfelpfad“ a.- Abwägungsbeschluss zu den im Verfahren nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b.- Feststellungs- und Satzungsbeschluss 11. Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg-Kernstadt; Bebauungsplan „Bahnhofstraße 55+57“ (Änderung ehemalige Essigfabrik) a.- Abwägungsbeschluss zu dem im Verfahren nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b.-Satzungsbeschluss 12. Bauleitplanung Bad Camberg-Erbach; Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Walberstück 22“ a.- Abwägungsbeschluss zu dem im Verfahren nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b.-Satzungsbeschluss 13. Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg; Bebauungsplan „Röntgenstraße/Hohenfeldstraße“ in der Kernstadt Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB a.- Abwägungsbeschluss zu dem im Verfahren nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b.- Satzungsbeschluss 14. Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg-Kernstadt; Bebauungsplan „Im Gründchen“ a.- Abwägungsbeschluss zu dem im erneutenVerfahren nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b.-Satzungsbeschluss 15. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Flur 9+10“, Teilplan II in der Kernstadt; a.- Abwägungsbeschluss zu dem im erneutenVerfahren nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b.-Satzungsbeschluss 16. Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg; Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flur 9+10;Teilplan II“ a.- Abwägungsbeschluss zu dem im erneutenVerfahren nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b.- Feststellungsbeschluss 17. Bauleitplanung Bad Camberg-Erbach; Bebauungsplan „Horstweg/Am Mittelpfad“ Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB a.- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss 18. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2015 zum Antrag der CDU-Fraktion vom 07.09.2015 betr. Stärkung des Ehrenamtes in Bad Camberg durch Aufwertung der Ehrenamtscard 19. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2016 betr. kleiner Festakt zum 100-jährigen Erwerb des Alten Rathauses samt den Parkanlagen 20. Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2016 betr. Mehrgenerationen-Park im Neubaugebiet ‚‘Vorm Grenzgraben‘‘ 21. Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2016 betr. Verbesserung des Handynetzes in Dombach und Schwickershausen 22. Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2016 betr. Resolution zur Besetzung von Stellen des Schulleiterteams an der Taunusschule Bad Camberg 23. Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2016 betr. Erschließung von neuen Baugebieten 24. Antrag der CDU-Fraktion vom 23.05.2016 betr. Ausweisung eines neuen Baugebiets 25. Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2016 betr. Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vor dem Ärztehaus 26. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 06.06.2016 betr. Aufwertung der Pfortenwiesen durch attraktive Gestaltung 27. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 06.06.2016 betr. Evtl. Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den städtischen Fuhrpark 28. Bestimmung des Wahltages für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister 29. Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung von zwei weiteren ehrenamtlichen Stadträten 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau Gemäß § 62 Abs. 5 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau am Montag, 20.06.2016, um 19:00 Uhr in der Erlenbachhalle (Clubraum 1) im Stadtteil Erbach, Horstweg 4 stattfindet. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg; Bebauungsplan „Röntgenstraße/Hohenfeldstraße“ in der Kernstadt Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB a.- Abwägungsbeschluss zu dem im Verfahren nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b.- Satzungsbeschluss 3. Spielplatz im Baugebiet „Vorm Grenzgraben“ in Erbach; Vorstellung der Planung Bad Camberg, 09.06.2016 gez. Michael Diehl, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Bau 2. Sitzung des Ortsbeirates Würges Gemäß § 58 Abs. 1 und 6 in Verbindung mit § 82 Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Sitzung des Ortsbeirates Würges am Freitag, 17.06.2016 um 20:00 Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Würges, Schulstraße 75 stattfindet. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung vom 28.04.2016 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers 4. Mitteilungen des Magistrates 5. Wahl der Ortsgerichtsvorsteherin und eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Bad Camberg IV (Würges) 6. Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.05.2016 betr. Sachstand Endausbau Altvaterstraße 7. Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.05.2016 betr. Sachstand Erneuerung Tempo 30 Piktogramme (Bergstraße, Neue Straße usw.) 8. Anfrage der SPD-Fraktion betr. Sachstand Neupflanzung Zypressen am Friedhofeingang 9. Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.05.2016 betr. Sachstand Standortplanung für geplante Hangrutsche 10. Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.05.2016 betr. Sachstand Standortplanung für geplante Skateranlage 11. Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.05.2016 betr. Sachstand Inbetriebnahme der neuen Seilbahn auf dem Spielplatz Neue Straße 12. Antrag der CDU-Fraktion vom 24.05.2016 betr. Instandsetzung des talseitigen Seitenstreifens entlang des „Camberger Sträßchens‘‘ 13. Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2016 betr. Einbeziehung des Ortsbeirates in den Endausbau der Altvaterstraße 14. Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2016 betr. beidseitiges absolutes Halteverbot in der Schulstraße, aber der Straße „Am Sportplatz‘‘ bis zum Ortsaus-/ eingang in Richtung Wallrabenstein 15. Verschiedenes Teilnehmer und Gäste werden gebeten, ihre Fahrzeuge bitte nicht auf dem Gelände vor dem Feuerwehrgerätehaus zu parken. Bad Camberg, 02.06.2016 gez. Klaus Wagner, Ortsvorsteher Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg Bebauungsplan „Feuerwehr Schwickershausen“ im Stadtteil Schwickershausen hier: Satzungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2015 den Bebauungs-plan „Feuerwehr Schwickershausen“ im Stadtteil Schwickershausen als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan „Feuerwehr Schwickershausen“ gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist“ in Kraft. Die Satzung kann im Bauamt der Stadt, Obertorstraße 10, I. Stock in Bad Camberg während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Feuerwehr Schwickershausen“ im Stadtteil Bad Camberg-Schwickershausen (ohne Maßstab). Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches. Sollte die Tagesordnung am Sitzungsabend nicht vollständig abgearbeitet werden, so findet, vorbehaltlich der Zustimmung des Präsidiums, am 05.07.2016 um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Würges die Fortsetzung der Sitzung statt. Hierzu erfolgt dann keine gesonderte Bekanntmachung mehr. Bad Camberg, 13.06.2016 gez. Heinz Schaus, Stadtverordnetenvorsteher Bad Camberg, den 10.06.2016 Der Magistrat Wolfgang Erk, Bürgermeister Bad Camberg, den 10.06.2016 Der Magistrat Wolfgang Erk, Bürgermeister
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