Offenlage Birkenstraße

Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. 2004
I S. 2414) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom
24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.
Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2016 folgenden
Beschluss gefasst:
Beschluss
Für den Entwurf des Bebauungsplans „Birkenstraße 4. Änderung“ wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3(2) BauGB beschlossen.
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2(4)
BauGB wird abgesehen.
Ziele des Bebauungsplans:
Städtebauliche Nachverdichtung, Wohnbebauung
Flurstücksverzeichnis (Stand 20. Juli 2015):
Gemarkung Nieder-Ingelheim
Flur
20
Flurstücke:
565, 566/1, 566/2, 567/1, 567/2, 567/3, 568/1 tlw.
Übersichtsplan :
ohne Maßstab
Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
© GeoBasis-DE/LVermGeoRP<2015> (Daten verändert)
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem
besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung liegt der Entwurf des
Bebauungsplans „Birkenstraße 4. Änderung“ mit der Begründung und den Fachgutachten
in der Zeit vom 27. Juni 2016 bis einschließlich 29. Juli 2016 während der Dienststunden,
montags bis mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis
12:00 Uhr, im Amt für Bauen, Planen und Umwelt, Rathaus Ingelheim, Neuer Markt 1, Zimmer 330, zur Einsicht- und Stellungnahme aus.
Die Unterlagen sind auch unter www.ingelheim.de und dann unter Bauen & Wirtschaft,
Stadtentwicklung und -planung, Bebauungspläne, aktuelle öffentliche Auslegungen, abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen.
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie allen interessierten Bürgern wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung
und Unterrichtung gegeben.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Neuer Markt 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem
Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz zu versehen und über www.ingelheim.de (e-Briefkasten) einzureichen. Bei
der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen
zu beachten, die ebenfalls im Internet unter www.ingelheim.de (e-Briefkasten) aufgeführt
sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass:

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Ingelheim am Rhein, 14. Juni 2016
Stadtverwaltung
Ralf Claus, Oberbürgermeister