Öffentliche Bekanntmachung

Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. 2004
I S. 2414) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom
24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.
Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2016 folgenden
Beschluss gefasst:
Beschluss
Für den Entwurf des Bebauungsplans „Im Blumengarten“ wird
die Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(2) BauGB i.V.m. § 4a(3) BauGB beschlossen.
Ziele des Bebauungsplans:
Erschließung und Bebauung der bisher überwiegend unbebauten Flächen und städtebauliche Ordnung der bereits bebauten Bereiche als Mischgebiet
Flurstücksverzeichnis: (Stand September 2015)
Gemarkung Nieder-Ingelheim
Flur 7
Flurstücke:
Flur 8
Flurstück:
8/3, 8/5, 8/6, 8/9, 8/11, 8/12, 8/13, 12/7, 12/9, 37/13, 37/15, 37/16, 39/3, 39/4,
39/6, 39/8, 39/9, 40/6 tlw., 40/17, 40/27 tlw., 40/29 tlw., 40/30, 40/31 tlw., 52/7
tlw., 60/7, 64/8, 65/7, 65/9, 65/13, 65/15, 67/3, 69/4, 69/5, 69/9, 69/10, 69/11,
69/12, 69/13, 69/14, 69/15, 69/16, 69/17, 69/18, 69/19, 69/20 tlw., 69/22,
69/23, 69/24, 69/26, 72/10, 72/11, 72/13, 72/15, 72/16, 72/17, 72/18, 76/1 tlw.,
76/5, 76/6, 76/7, 77/1 tlw., 77/7, 77/8, 77/9, 149/8 tlw., 149/19, 149/20, 244/7
tlw., 323/1 tlw., 323/2 tlw.,323/13, 323/14, 323/20, 323/21
1/107 tlw.
Übersichtsplan :
ohne Maßstab
Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
© GeoBasis-DE/LVermGeoR<2015> (Daten verändert)
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem
besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Im Blumengarten“ mit der Begründung, dem Umweltbericht,
den Fachgutachten und -untersuchungen, den in den Festsetzungen genannten DINNormen sowie den wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Informationen und
Stellungnahmen in der Zeit vom 08. August 2016 bis einschließlich 09. September 2016
während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00
Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, im Amt für Bauen, Planen und Umwelt, Rathaus
Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, Zimmer 325, zur Einsicht- und Stellungnahme
aus.
Die Unterlagen sind auch unter www.ingelheim.de und dann unter Bauen & Wirtschaft,
Stadtentwicklung und -planung, Bebauungspläne, aktuelle öffentliche Auslegungen, abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar:
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Begründung des Bebauungsplanentwurfs einschließlich Umweltbericht insbesondere
mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Flora, Fauna, Boden, Wasser, Luft,
Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Wechselwirkungen, zu den zu erwartenden
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen und zu Vermeidungs-, Minderungsund Ausgleichsmaßnahmen.
Fachgutachten/-untersuchungen:
Schalltechnische Untersuchung zum Straßenverkehrs-, Bahn-, Gewerbe-, Sport- und
Freizeitlärm einschließlich Empfehlungen zur Geräuschverbesserung,
Bericht zur messtechnischen Ermittlung der Geräuschimmissionen der Sportanlage
„Blumengarten“,
Faunistisches Gutachten mit einer Bestandserhebung der Fauna (hier: Fledermäuse,
Vögel, Reptilien),
Artenschutzrechtliche Prüfung der durch das Vorhaben bedingten potentiellen Verbotstatbestände gemäß Bundesnaturschutzgesetz mit Maßnahmenkonzept zur Bewältigung der potentiellen Verbotstatbestände,
Geotechnischer Bericht mit Untersuchungen zum Baugrund, zur Bodenbelastung und
zur Versickerungsfähigkeit,
Umwelttechnischer Bericht mit Untersuchungen zum Kupfergehalt im Boden,
Geo-/Umwelttechnischer Bericht mit Untersuchungen zu einer künstlichen Auffüllung
im Bereich der geplanten Gebietszufahrt,
Umwelttechnischer Bericht mit ergänzenden Bodenuntersuchungen zu möglichen
Bodenverunreinigungen im Bereich der zukünftigen Baugrundstücke, ergänzende
Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit.
5 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4(1) BauGB und 4 Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der ersten Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB jeweils zu einzelnen oder mehreren der folgenden umweltbezogenen Themen: „Sport- und Freizeitlärm“, „Immissionsschutz“, „Immissionen
durch die Bahn“, „Radonpotential“, „Gewässer-/Hochwasserschutz“, „Grundwasserschutz/Trinkwasserversorgung“, „Abwasserbeseitigung“, „Niederschlagswassernutzung/-versickerung“, „Bodenschutz“ und „Grünflächenfestsetzung“.
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4 Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §
3(1) BauGB und 1 Stellungnahme im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung gemäß § 3(2) BauGB jeweils zu einzelnen oder mehreren der folgenden umweltbezogenen Themen: „Grünflächenfestsetzung“, „Erhaltung von Gärten“ und „Sport- und
Freizeitlärm“.
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie allen interessierten Bürgern und der sonstigen Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Neuer Markt 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem
Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz zu versehen und über www.ingelheim.de (e-Briefkasten) einzureichen. Bei
der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen
zu beachten, die ebenfalls im Internet unter www.ingelheim.de (e-Briefkasten) aufgeführt
sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass:

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Ingelheim am Rhein, 27. Juli 2016
Stadtverwaltung
Ralf Claus, Oberbürgermeister