Satzungsauszug: Ziele und Zwecke des Vereins, Zweckverwirklichung 1. Asyl ist ein Menschenrecht. Die gesellschaftliche Integration von geflüchteten und zugewanderten Menschen sieht „Schöneberg Hilft e.V.“ als Verpflichtung aller Bürgerinnen und Bürger. 2. Zweck des Vereins ist daher 1. die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für gemeinnützige Zwecke 2. die Förderung des gegenseitigen Verständnisses auf allen Gebieten der Kultur und Förderung und der Verständigung zwischen Menschen 3. die Förderung der Unterstützung für Menschen, die u.a. auf Grund rassistischer Zuschreibungen, religiöser oder politischer Motive oder aufgrund ihrer (vermeintlichen) sexuellen Orientierung bzw. ihrer (vermeintlichen) sexuellen Identität sowie ihres (vermeintlichen) Geschlechts diskriminiert und/oder verfolgt werden sowie für Menschen mit Behinderung, Vertriebene, Geflüchtete und Zivilbeschädigte 4. die Förderung von Bildung und Berufsbildung, Kunst und Kultur, des Sports und der Jugendhilfe. 3. Diese Zwecke sollen u.a. verwirklicht werden durch 1. Beschaffung und Organisation von Sach-und Zeitspenden sowie Geldspenden zur Durchführung von sozialen Projekten und Bildungsarbeit. 2. die Unterstützung des in 2.3 genannten Personenkreises bei der Wohnungssuche, bei Behördengängen und Arztbesuchen sowie der Begleitung oder Vermittlung von Bildungs- undWeiterbildungsmaßnahmen,Vorbereitung und Durchführung von Begegnungsaktivitäten mit diskriminierten, geflüchteten und/oder verfolgten Menschen. 3. Vernetzungs- und Informationsarbeit.
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