Auszug aus der Satzung

Satzungsauszug: Ziele und Zwecke des Vereins, Zweckverwirklichung
1. Asyl ist ein Menschenrecht. Die gesellschaftliche Integration von geflüchteten und
zugewanderten Menschen sieht „Schöneberg Hilft e.V.“ als Verpflichtung aller Bürgerinnen
und Bürger.
2. Zweck des Vereins ist daher
1. die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für gemeinnützige Zwecke
2. die Förderung des gegenseitigen Verständnisses auf allen Gebieten der Kultur und
Förderung und der Verständigung zwischen Menschen
3. die Förderung der Unterstützung für Menschen, die u.a. auf Grund rassistischer
Zuschreibungen, religiöser oder politischer Motive oder aufgrund ihrer
(vermeintlichen) sexuellen Orientierung bzw. ihrer (vermeintlichen) sexuellen
Identität sowie ihres (vermeintlichen) Geschlechts diskriminiert und/oder verfolgt
werden sowie für Menschen mit Behinderung, Vertriebene, Geflüchtete und
Zivilbeschädigte
4. die Förderung von Bildung und Berufsbildung, Kunst und Kultur, des Sports und der
Jugendhilfe.
3. Diese Zwecke sollen u.a. verwirklicht werden durch
1. Beschaffung und Organisation von Sach-und Zeitspenden sowie Geldspenden zur
Durchführung von sozialen Projekten und Bildungsarbeit.
2. die Unterstützung des in 2.3 genannten Personenkreises bei der Wohnungssuche, bei
Behördengängen und Arztbesuchen sowie der Begleitung oder Vermittlung von
Bildungs- undWeiterbildungsmaßnahmen,Vorbereitung und Durchführung von
Begegnungsaktivitäten mit diskriminierten, geflüchteten und/oder verfolgten
Menschen.
3. Vernetzungs- und Informationsarbeit.