23/2016 - Verbandsgemeinde Herxheim

Mitteilungsblatt
Herxheim
Hayna
Herxheimweyher
Insheim
Rohrbach
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim
42. Jahrgang (126)
Freitag, den 10. Juni 2016
Nr. 23/2016
Weinfest Rohrbach
40 Jahre Rohrbacher Weinfest
vom 10. bis 13. Juni 2016
Weinfesteröffnung
am Freitag, 10.06.2016,
18.00 Uhr
im Hof der Landjugend, Hintergasse
38, mit der 4. Klasse der Grundschule
am Mandelbaum, Weinprinzessin der
SÜW Carolin Weber
und den Klingbach Böllerschützen.
Öffnungszeiten :
(nicht alle Höfe zur gleichen Zeit
geöffnet)
Freitag & Samstag ab 17.30 Uhr
Sonntag ab 11.00 Uhr
Montag ab 14.30 Uhr
Herxheim
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Ausgabe 23/2016
Herxheim
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Ausgabe 23/2016
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Herxheim
Ausgabe 23/2016
Herxheim
- 5 -
Wichtige Telefonnummern
Ausgabe 23/2016
Herxheim
- 6 -
Notfall- und Bereitschaftsdienst
Ausgabe 23/2016
Herxheim
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Amtlicher Teil
Verbandsgemeinde
Das Fundbüro teilt mit
Gefunden:
Brille in schwarzem Etui
Eigentümer der o. g. Gegenstände bzw. Finder wenden sich bitte an
das Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer
E.01-04, Tel.: 07276 501 101
„Public Viewing“
Die Verbandsgemeinde Herxheim regelt mit einer Allgemeinverfügung
die Live-Übertragungen von EM-Spielen im Freien
Die Verbandsgemeinde Herxheim regelt mit einer Allgemeinverfügung die Grundsätze, unter denen im Verlaufe der bevorstehenden
Fußball-Europameisterschaft in Frankreich (10. Juni bis 10. Juli 2016)
Gewerbetreibende im Rahmen ihrer ordnungsrechtlich gestatteten
gewerblichen Betätigung Live-Spiele im Freien zeigen dürfen.
Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 des Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) wird eine allgemeine Ausnahme von dem Verbot nach § 4 Abs.
1 im Gebiet der Verbandsgemeinde Herxheim für die Dauer der Direktübertragung von Spielen der Fußball-EM 2016 im Freien für Spiele mit
Anstoßzeit bis einschließlich 21:00 Uhr erteilt. Diese Erlaubnis schließt
den Betrieb einer damit verbundenen Außengastronomie ein, sofern
bereits eine gaststättenrechtliche Erlaubnis dafür vorliegt.
In Nebenbestimmungen regelt die Allgemeinverfügung, dass insbesondere folgende Kriterien während der TV-Übertragung zu
wahren sind:
1. Es ist sicherzustellen, dass Tongeräte mit Ausnahme der Geräte,
die der Direktübertragung dienen, nicht benutzt werden.
2. Lautsprechereinrichtungen sind so auszurichten, dass die Beschallung der Nachbarschaft so gering wie möglich erfolgt und
insbesondere die nächstgelegenen Wohnhäuser nicht direkt beschallt werden.
3. Für die Durchführung der Übertragung ist eine verantwortliche
Person vor Ort zu bestimmen, die jederzeit erreichbar sein muss.
4. Die Benutzung von Fanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen und ähnlichen lärmerzeugenden Instrumenten und Geräten ist nach 22:00
Uhr nicht zulässig.
Durch die öffentliche Übertragung von Spielen der Fußball-EM erhalten viele Menschen, die die Spielorte in Frankreich nicht besuchen
können oder wollen oder die keine Eintrittskarte für die EM-Spiele
erhalten haben, Gelegenheit in größerer Gemeinschaft mit anderen
die EM-Spiele „live“ zu verfolgen.
Im Hinblick auf den späten Beginn und die Dauer von Spielen kann es
jedoch zu Störungen der Nachtruhe bis weit in die Nachtzeit (22.00
Uhr bis 06.00 Uhr) kommen. Bei einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen ist das Bedürfnis weiter Bevölkerungskreise an der
Durchführung der „Public-Viewing“-Veranstaltungen dem Ruhebedürfnis eines Teils der Bevölkerung gegenüber zu stellen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Ereignis Fußball-EM zeitlich
begrenzt ist und die Vorführungen auf einige wenige Veranstaltungsorte im Verbandsgemeindegebiet beschränkt sind. Diese Abwägung
führt dazu, dass dem zeitlich begrenzten öffentlichen Interesse an der
Durchführung der Public-Viewing-Veranstaltung in dem genannten
Umfang Vorrang einzuräumen ist.
Die Bundesregierung hat am 17. Mai 2016 (BAnz. AT 17.05.2016 V1)
bundesweit eine Verordnung (EM2016LärmSchV) erlassen, die
- zum einen regelt, dass der Lärmschutz für Public-Viewing- Veranstaltungen nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.
BImSchV) zu beurteilen ist und
- zweitens die Kommunen ermächtigt werden, Public Viewing als
„seltene Ereignisse“ mit höheren Beurteilungspegeln zuzulassen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim hat aufgrund dieser Verordnung sowie des § 4 Abs. 5 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) eine Allgemeinverfügung zur Durchführung von öffentlichen
Fernsehdarbietungen im Freien während der Fußball-EM 2016 erlassen, die die Grundlage für die Einschränkungen der Nachtruhe bildet.
Um dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft
dennoch soweit wie möglich Genüge zu tun, wird die Ausnahmegenehmigung mit den vorgesehenen Nebenbestimmungen versehen.
Während der Vorführungszeit hat der Betreiber eine verantwortliche
Person zu benennen, welche die Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und diesen nachgeht. Aus diesem Grunde muss die
verantwortliche Person jederzeit der Allgemeinheit und der Überwachungsbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Ausgabe 23/2016
Die Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 5 LImSchG gilt nur für
öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien, die von Gewerbetreibenden (z.B. im Zusammenhang mit der Außengastronomie, Event-Veranstalter) im Rahmen ihrer ordnungsrechtlich gestatteten gewerblichen
Betätigung durchgeführt werden. Soweit Fernsehdarbietungen von
Privaten (z.B. Sportvereinen) durchgeführt werden sollen, kommt nur
eine Einzelausnahme nach § 4 Abs. 3 LImSchG in Frage. Weitere Auskünfte erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Herr Klaus
Knoll, Tel. 07276 501125, E-Mail: [email protected]
Vollzug des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG);
Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien
während der Fußball EM 2016
Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim erlässt als zuständige
Behörde folgende
Allgemeinverfügung:
Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 LImSchG wird eine allgemeine Ausnahme
von dem Verbot nach § 4 Abs. 1 LImSchG im Gebiet der Verbandsgemeinde Herxheim für die Dauer der Direktübertragung von Spielen der
Fußball Europameisterschaft 2016 im Freien erteilt. Diese Erlaubnis
schließt den Betrieb einer damit verbundenen Außengastronomie ein.
Nebenbestimmungen:
1. Es ist sicherzustellen, dass Tongeräte im Sinne von § 6 Abs. 1 und
2 LImSchG, mit Ausnahme der Geräte, die der Direktübertragung
dienen, nicht benutzt werden.
2. Lautsprechereinrichtungen sind so auszurichten, dass die Beschallung der Nachbarschaft so gering wie möglich erfolgt und
insbesondere die nächstgelegenen Wohnhäuser nicht direkt beschallt werden.
3. Für die Durchführung der Fernsehdarbietung ist eine verantwortliche Person zu bestimmen, die jederzeit erreichbar sein muss. Die
Ansprechperson ist der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim
unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit spätestens einen
Tag vor der Direktübertragung namentlich zu benennen.
Begründung:
Durch die öffentliche Übertragung von Spielen der Fußball EM 2016
erhalten viele Menschen, die die Spielorte in Frankreich nicht besuchen können oder wollen oder die keine Eintrittskarte für die EM-Spiele
erhalten haben, Gelegenheit in größerer Gemeinschaft mit anderen die
EM-Spiele „live“ zu verfolgen. Im Hinblick auf den späten Beginn und
die Dauer von Spielen kann es jedoch zu Störungen der Nachtruhe bis
nach 23.00 Uhr kommen. Bei einer Abwägung der unterschiedlichen
Interessen ist das Bedürfnis weiter Bevölkerungskreise an der Durchführung der sogenannten Public-Viewing-Veranstaltungen dem Ruhebedürfnis eines Teils der Bevölkerung gegenüber zu stellen. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass das Ereignis Fußball EM zeitlich begrenzt
ist und die Vorführungen auf einige wenige Stellen beschränkt sind.
Diese Abwägung führt dazu, dass dem zeitlich begrenzten öffentlichen Interesse an der Durchführung der Public-Viewing-Veranstaltung
Vorrang einzuräumen ist. Auch kann das öffentliche Bedürfnis, das
Voraussetzung für eine Ausnahme nach § 4 Abs. 5 LImSchG ist, bejaht
werden.
Um dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft
dennoch soweit wie möglich Genüge zu tun, ist die Ausnahmegenehmigung mit den vorgesehenen Nebenbestimmungen zu versehen. Insbesondere sind Tongeräte und Lärmfanfaren, die zu einer erheblichen
Verstärkung des Lärms führen können, verboten. Darüber hinaus sind
die Lautsprecher so auszurichten, dass eine direkte Beschallung von
Wohnhäusern möglichst vermeiden wird.
Während der Vorführungszeit hat der Betreiber eine verantwortliche
Person zur Verfügung zu halten, die Beschwerden der Bevölkerung
entgegennimmt und diesen nachgeht. Dadurch können ggf. kurzfristig
Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Einschränkung des Lärms
führen oder den Betroffenen zumindest Informationen zum Ablauf der
Veranstaltungen gegeben werden. Aus diesem Grunde muss die verantwortliche Person jederzeit der Allgemeinheit und der zuständigen
Überwachungsbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Sofortvollzug
Die sofortige Vollziehung der Entscheidung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.
4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet, da ein öffentliches Interesse an dem sofortigen Vollzug der Entscheidung zu bejahen ist. Ohne Sofortvollzug würde nämlich jeder Widerspruch dazu
führen, dass selbst bei offensichtlicher Erfolglosigkeit die Durchführung der Veranstaltung, deren Termine festliegen, unmöglich würde.
Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs würde faktisch zur
Aufhebung der Allgemeinverfügung führen.
Deshalb ist der Sofortvollzug anzuordnen.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung schriftlich, in elektronischer Form
(E-Mail: [email protected]) oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gestellt werden.
Herxheim
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Die elektronische Form wird durch eine qualifizierte signierte Datei
gewahrt, die den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2015 (GVBl. S.
175), BS 320-1, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.04.2016
(GVBl. S. 226), entspricht und die als Anhang einer elektronischen
Nachricht (E-Mail) zu übermitteln ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim einzulegen.
Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem
Signaturgesetz an: [email protected]
erhoben werden.
Herxheim, 07.06.2016
Verbandsgemeindeverwaltung
Hedi Braun, Bürgermeisterin
Hinweis:
Unabhängig von dieser Allgemeinen Ausnahme kann die zuständige
Behörde gegenüber der verantwortlichen Person nach § 14 LImSchG
im Einzelfall Anordnungen treffen (z.B. die Lautstärke der Fernsehübermittlung auf das erforderliche Maß zu reduzieren), sowie gegen
Störer gemäß § 13 LImSchG Bußgelder verhängen.
Verfügung zur Regelung der Sperrzeit
Aufgrund des § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) in Verbindung mit
§§ 18 und 20 Gaststättenverordnung (GastVO) sowie §§ 3, 4 Abs. 5
und 14 Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) - in der jeweils
derzeit gültigen Fassung - erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung
Herxheim als sachlich und örtlich zuständige Behörde folgende
Verfügung zur Regelung der Sperrzeit
in den Schank- und Speisewirtschaften der Ortsgemeinde Rohrbach sowie zum Schutz der Nachtruhe aus Anlass des Weinfestes in Rohrbach vom 10.06.-13.06.2016
Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften der Ortsgemeinde Rohrbach wird aus Anlass des Weinfestes in Rohrbach wie
folgt festgesetzt:
- in der Nacht von Freitag, 10.06.2016 auf Samstag, 11.06.2016 auf
02.00 Uhr sowie
- in der Nacht von Samstag, 11.06.2016 auf Sonntag, 12.06.2016
auf 02.00 Uhr.
Musikdarbietungen sind jeweils um 01.00 Uhr einzustellen.
Der Getränkeausschank ist jeweils um 01.30 Uhr einzustellen.
Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften der Ortsgemeinde Rohrbach wird aus Anlass des Weinfestes in Rohrbach wie
folgt festgesetzt:
- in der Nacht von Sonntag, 12.06.2016 auf Montag, 13.06.2016 auf
01.00 Uhr sowie
- in der Nacht von Montag, 13.06.2016 auf Dienstag, 14.06.2016
auf 01.00 Uhr.
Musikdarbietungen sind jeweils um 24.00 Uhr einzustellen.
Der Getränkeausschank ist jeweils um 00.30 Uhr einzustellen.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. Die sofortige Vollziehung
der Anordnung ist zum Zwecke des Jugendschutzes, dem Schutz vor
Alkoholmissbrauch und dem Schutz der Allgemeinheit vor Ruhestörungen geboten und kann nicht bis zum Ablauf einer rechtlichen Überprüfung im Hauptverfahren zurückgestellt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim einzulegen. Der Widerspruch
kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem
Signaturgesetz an: [email protected]
erhoben werden.
Hinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung wurde auch im Internet unter www.
vg-herxheim.de veröffentlicht.
gez. Hedi Braun, Bürgermeisterin
Thüga Energie warnt
vor Betrügern am Telefon
Die Thüga Energie warnt vor Unternehmen, die in der Pfalz telefonisch
versuchen, an persönliche Informationen und Zählerdaten zu gelangen, um Kunden zu einem Wechsel zu einem unbekannten Gasanbieter zu bewegen. Sie geben auch vor, Marktforschung zu betreiben,
Ausgabe 23/2016
Partner der Thüga Energie zu sein oder arbeiten mit anderen falschen
Behauptungen.
Die Thüga Energie empfiehlt ihren Kunden, sich vor unseriösen Anbietern zu schützen und in keinem Fall Namen, Adresse, Kontodaten und
Zählernummern am Telefon herauszugeben. Wenn bereits ein Vertrag
am Telefon geschlossen wurde, können Kunden ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Die Thüga Energie hilft dabei gerne.
Verdächtige Vorfälle melden!
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 357 5 357 nimmt die
Thüga Energie sachdienliche Hinweise über solche Vorfälle entgegen.
Wichtig ist hierbei, dass der Kunde Firmenname und Rufnummer des
Anrufers nennen kann.
Hintergrundinformationen
Die Thüga Energie GmbH ist der regionale Strom- und Erdgasversorger für die Regionen Hegau-Bodensee, Allgäu-Oberschwaben
und Rhein-Pfalz. Wir möchten unseren Kunden als Energiepartner vor
Ort eine umwelt- und klimagerechte Energieversorgung zu günstigen
Konditionen bieten. Dazu gehören auch Energie-Dienstleistungen, die
dem Kunden Kostenvorteile bringen. Weitere Infos unter www.thuegaenergie.de.
Das Unternehmen gehört zur Thüga-Gruppe, dem deutschlandweit
größten kommunalen Netzwerk lokaler und regionaler Energieversorger. Mehr unter www.thuega.de.
Science-Fair am
PAMINA-Gymnasium Herxheim
Einladung am Freitag, 08.07.2016
Zum dritten Mal geht die Südpfalz mit großen
Schritten in die Zukunft. Unter der Schirmherrschaft des renommierten Wissenschaftlers,
Herrn Prof. Dr. Michael Buback, findet das
dritte Wissenschaftsfestival „Science-Fair“ am
PAMINA-Gymnasium statt. Ausgerichtet vom PAMINA-Gymnasium in
Herxheim stellen junge Wissenschaftler dort am Freitag, 08.07.2016
unter dem Forschungsthema „Digitale Welten“ Ideen für die Zukunft
der Öffentlichkeit vor. Zur Visualisierung von digitalen Inhalten unterstützen zahlreiche Firmen, u.a. Carl-ZEISS, Casio uvm. die Schülerinnen und Schüler. Ab 17:00 Uhr startet dieser Event mit spektakulären
Projekten in der Aula des PGH. Unser Schirmherr, Herr Prof. Dr.
Buback wird ebenfalls vor Ort sein und sich die Exponate anschauen.
Zu dieser Veranstaltung ergeht herzliche Einladung!
Herxheim
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3. Platz im Regionalfinale Leichtathletik
Die Leichtathleten/-innen WK IV (Jg. 2003-2006) des Pamina Schulzentrums erreichten in Zweibrücken unter 13 Schulen den dritten
Platz.
Benjamin Lincks -aktiver Handballauswahlspieler- war mit 7,09 sec.
auf 50m der schnellste Sprinter im Wettbewerb und schaffte damit
die Tageshöchstpunktzahl. Andreas Benz -der zweite Handballspielerund Philipp Wakker sprinteten in 7,65sec. und 7,68sec. ins Ziel.
Im Schlagball warfen Benjamin und Andreas mit 51m die drittbeste
Weite. Janek Szontag und Ferdinand Weinacht überzeugten danach
im Weitsprung mit 4,45m bzw. 4,44m und im Hochsprung mit 1,44m
bzw. 1,40m. Nach dem Lukas Schowalter (2,37,58min.) -von Haus
aus Fußballer- mit Nikolas Tritsch (2,43,15min.) und Rosa Herzenstiel
(2,45,26min.) ein beherztes 800m Rennen zeigte, lag man vor der
abschließenden Staffel auf dem dritten Platz. Mit besseren Wechselübergaben wäre vielleicht noch die Silbermedaille möglich gewesen,
die sich dann aber das Otto Schott Gymnasium Mainz hinter dem
Gymnasium Nieder-Olm sicherte.
Gewaltpräventionstraining
in der Grundschule Herxheim
„Kinder alleine unterwegs“
Wer Mitte Mai den Parkplatz hinter der Festhalle Herxheim aufmerksam beobachtet hat, wird sich sicherlich gewundert haben: Denn
aus einem geparkten heraus Auto spricht ein Mann eine Schülerin
aus unserer Schule an und versucht das Mädchen aufzuhalten. Leider immer wieder traurige Realität - in diesem Fall glücklicherweise
eine praktische Übung eines Sicherheitstrainings von SESITA, das an
unserer Schule durchgeführt wurde.
Bereits im fünften Jahr lud Gabi Bloch, die an der Grundschule für
das Kreisjugendamt Südliche Weinstraße tätige Schulsozialarbeiterin,
Jürgen Mörixbauer vom Sicherheitszentrum SeSiSta in Wiesental ein,
das Training mit den Kindern durchzuführen.
Das Ziel ist Kinder, die in diesem Alter häufig schon alleine unterwegs
sind, sensibel für mögliche Gefahren z.B. auch auf ihrem Schulweg
zu machen, damit sie diese erkennen und richtig einschätzen lernen.
Die Kinder erlernten Strategien, wie sie mit verschiedenen Situationen,
die passieren könnten, richtig und sicher umgehen können. Verstärkt
wurde jede dieser Strategien mit einfachen Merksätzen. So lernten die
Teilnehmer mit „Spricht mich jemand an, geh ich einfach weiter dann“,
dass sie, egal wie verlockend das Angebot auch sein sollte, sich nicht
verunsichern lassen sollen, sondern einfach weitergehen sollen.
Ausgabe 23/2016
Hier sieht man ein Mädchen, wie es kurz überlegt, sich dann aber
sofort an die eingeübte Regel erinnert. Sie macht alles richtig und
ignoriert den angebotenen leckeren Lutscher und geht weiter.
Da kein Kind eine Chance gegen einen Erwachsenen hat, der es festhält, wurde der Merksatz: „Greif mich, dann beiß ich!“ einstudiert.
Weiterhin lernten die Kinder das schnelle Ablegen des Schulranzens,
wenn man daran gezogen oder festgehalten wird.
Besonders wichtig ist immer ein selbstbewusstes Auftreten, ein deutliches, lautes NEIN oder das laute Rufen nach Hilfe. Wird ein Kind verfolgt, kann es sich in so genannten „Kinderschutzräumen“ Hilfe holen.
Jedes Geschäft auf dem Nachhauseweg kann dem Kind einen sicheren Raum bieten, wenn es sich auch traut, seine Notlage zu erklären.
Alle Strategien wurden durch praktische Übungen intensiviert, so dass
es letztlich allen Kindern gelang in verschiedenen nachgespielten
Situationen wieder heraus zu kommen bzw. diese durch umsichtiges
Verhalten komplett zu umgehen.
Leider gelang dies selbst in der gestellten Übungssituation nicht bei
allen Kindern auf Anhieb, so dass uns klar geworden ist, dass Prävention immer wieder durch uns als Lehrer und durch die Eltern gelebt
und immer wieder aufgefrischt werden muss.
Hierzu erhielten die Eltern, die zahlreich zum angebotenen Elternabend kamen und die Lehrer, die selbst an der Schulung teilnahmen,
viele hilfreiche Tipps und Hinweise.
Erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, das Sicherheitstraining ab
sofort nicht nur für die dritte Klassenstufe anzubieten, sondern auch
schon für unsere Erstklässler. Diese werden dann in zwei Jahren auch
die erste Klassenstufe sein, die durch das Aufbaumodul von SESITA
eine Auffrischung als auch eine Erweiterung des Programmes durch
weitere Regeln und Strategien erhalten.
Vorbeugung gegen Gewalt beginnt jedoch immer bei der Erziehung.
Eltern helfen ihrem Kind, indem sie Vorbild sind, ein offenes Ohr für
die Kinder haben, damit sie auch offen über ihre Ängste und Nöte
sprechen können und so zu starken Persönlichkeiten heranwachsen
können.
Finanziell unterstützt wurde diese Aktion von der Verbandsgemeinde,
einem Landeszuschuss sowie dem Förderverein der Grundschule
Herxheim. Somit konnte der Eigenanteil der Eltern um einen erheblichen Betrag reduziert werden.
Austauschbesuch der Deutschen Schule
Teneriffa an der Grundschule in Herxheim
Eine tolle Woche – gesehen
mit verschiedenen Augen:
1. Bericht für die Schülerzeitung Flinky:
In einer Pause ertönte eine Durchsage: alle Teneriffa Kinder sollen in
das Büro von Herrn Rieder(Schulleiter) kommen. Im Büro sagte Herr
Rieder uns, dass wir jetzt die Steckbriefe unserer Austauschkinder
bekommen. Nach ungefähr fünf Minuten waren alle Steckbriefe vergeben. Zuhause angekommen haben wir gleich in Teneriffa angerufen
oder geskypt.
Es war Freitagabend. Endlich war es so weit. Alle fuhren zum Flughafen nach Baden-Baden.
Wir warteten gespannt auf unsere Austauschkinder am Flughafen.
Die Tür ging auf und eine Frau kam heraus. Ein paar Minuten später
ging die Tür noch einmal auf. Wieder nichts. Ich lugte zur Tür - wieder
nichts. Ich war schon ganz hibbelig. Endlich kamen sie! Alle freuten
sich riesig und bis jeder sein Austauschkind gefunden hatte war es nur
noch ein großes Kuddelmuddel.
Am Samstag stieg das große Begrüßungsfest für die Teneriffa Kinder.
Alle sangen das Lied „Buenos Dias“ und die Voltigiergruppe führte
eine atemberaubende Vorführung auf.
Am nächsten Tag durften die Familien den Sonntag nutzen, um
gemeinsam einen Ausflug zu machen. Es ging in den Kurpfalzpark
und ins La Ola.
Montags klettern wir alle im Kletterpark in Kandel. Das fanden sie alle
super cool. Aber auch das Fahrradfahren fanden die Kinder aus Teneriffa richtig klasse. Mit dem Fahrrad in die Schule oder nach Rülzheim
zum Alla Hopp Spielplatz zu fahren war das allerbeste!! An einem Morgen waren sie auch bei uns in der Schule. Der Abschied war Freitags
morgen. Als die Teneriffa Kinder Richtung Flughafen fuhren, begannen
schon ein paar sie zu vermissen. Wir freuen uns jetzt schon alle riesig
auf den Gegenbesuch im November!
Von Cathrin Roeber und Mia Ehmer
1. Bericht einer Mama
Pfalzweh anstatt Heimweh
„Seid ihr verrückt, ein Austausch mit so kleinen Kindern!“- Das bekamen wir Gasteltern zuhören. Zugegeben wir hatten auch alle unsere
Bedenken, was machen wir, wenn die Kinder Heimweh bekommen
oder krank werden.
Schon bei der Erstkontaktaufnahme mit Teneriffa stellte sich heraus,
der Austausch würde eine spannende Sache werden.
Herxheim
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Die Aufregung bei den Kindern stieg täglich. Bei uns zu Hause war
in den Gesprächen plötzlich ein Kind präsent, das auf einer Insel vor
der Küste Afrikas lebte. Wie würde es dem Mädchen bei uns gefallen, haben wir alles vorbereitet. Unsere Tochter Marlen malte Willkommensplakate und Zimmerbeschriftungen, damit sich Diana nicht
verläuft.
Die beiden Mädchen waren sofort ein Herz und eine Seele, es war
für uns alle als wäre unser Austauschkind schon immer ein Teil der
Familie gewesen.
Ausgabe 23/2016
Mit einer gewissen Skepsis, aber auch mit Vorfreude gingen wir an die
Planung. Einen Besuch in Teneriffa in der vierten Klasse konnte sich
die Schulgemeinschaft nicht vorstellen, aber eine Aufnahme der Kinder in Herxheim schon. Also suchten wir Gastfamilien in den vierten
Klassen – dies erwies sich schwieriger als gedacht. Der Pfingsttermin,
die Bedenken mit den Sprachbarrieren, Befürchtungen, das Heimweh
der Kinder könnte zu groß sein…
Wir fanden dann aus den 2., 3. und 4. Klassen 21 Gastfamilien für 25
Kinder. Somit nahmen 4 Familien sogar 2 spanische Kinder auf.
Die Vorplanungen, was die Zuteilung der Kinder, das Rahmenprogramm und das Begrüßungsfest angeht, waren sehr gut mit den spanischen Kolleginnen und der dortigen Schulleitung abgestimmt. Auch
das Pamina Schulzentrum signalisierte frühzeitig die Bereitschaft zur
Kooperation. Gemeinsam wollen wir im November oder Dezember
den Rückbesuch planen und durchführen.
Die Woche selbst verlief problemlos und unheimlich angenehm. Die
Kinder sprachen sehr gut Deutsch und integrierten sich perfekt in
unsere Familien. Das Ausflugs- und Rahmenprogramm war stimmig
und verlief gut. Nach dem tollen Begrüßungsfest am Samstag mit der
Beteiligung der Voltigruppe des Renn- und Reitsportvereins Herxheim, dem Grundschulchor, der Teneriffa AG unter der Leitung von
Frau Ninez-Gomes und den Südpfalzlerchen.
Wir hatten tolle und engagierte Gastfamilien, vielen Dank für Ihren tollen Einsatz. Sie haben den spanischen und deutschen Kindern eine
unvergessliche Woche bereitet.
Bernd Rieder
Sprechtag der Deutschen
Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Austauschbesuch der Deutschen Schule
Teneriffa an der Grundschule in Herxheim
Es war eine Woche mit einem riesen Schlafdefizit, denn die beiden
Mädels unterhielten sich bis tief in die Nacht hinein. Die Kinder fragten während des Austauschs nicht einmal nach Fernseher, Computer,
Tablet und Co. Sie spielten lieber Lego, Playmobil, Brettspiele oder
puzzelten, fuhren Fahrrad oder sprangen Trampolin.
Anstatt dem erwarteten Heimweh haben viele der Kinder ein „Pfalzweh“ entwickelt und möchten bald wieder zurück. So hat unsere
Diana in der Nacht vor der Heimreise schon ihrer Mama das Versprechen abgenommen, dass Sie uns bald wieder besuchen dürfe.
Wir Eltern bedanken uns bei dem Team der Deutschen Schule in Teneriffa, die sich um diesen Austausch bemüht haben. Die drei Lehrerinnen waren sehr engagiert und herzlich, die auch uns Eltern bei Fragen
zur Seite standen. Frau Paul als Südpfälzerin kannte sich auch bestens Vorort aus, was den Ablauf sicherlich erleichterte.
Die Kinder waren alle sehr selbstständig, freundlich und liebenswert.
Fazit: Neue Freunde gefunden - wir und unsere Teneriffa-Familie werden versuchen uns in den Sommerferien gegenseitig zu besuchen.
So wird Europa lebendig und begreifbar für unsere Kinder.
Die Kinder aus Herxheim sind schon gespannt auf den Rückaustausch
im November mit Teneriffa.
Da das Austauschprojekt mit Teneriffa weitergehen soll, werden wir
vermutlich die nächsten zwei Jahre als Gastfamilie dabei sein.
Von Barbara Pfanger-Petrie
Austauschbesuch der Deutschen Schule
Teneriffa an der Grundschule in Herxheim
3. Bericht des Schulleiters
Mitten in unsere Zirkuswoche hinein im September 2015 bekam ich
eine Mail vom Schulleiter der Deutschen Schule Teneriffa (Colegio
Alemán, Santa Cruz de Tenerife). Die beiden vierten Klassen planen
einen Austausch mit einer Grundschule aus Deutschland. Nach Baden
Baden und Berlin würden sie gerne die schöne Pfalz kennen lernen.
Da seine Frau aus Jockgrim stammt, haben sie schon viele attraktive
Ziele im Kopf.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz berät am 13.07.;
10.08.; 14.09.; 12.10.; 09.11. und 14.12.2016 in der Verbandsgemeinde Herxheim von 09.00 bis 12.00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr vor
Ort in allen Fragen zu Rente, Reha und Altersvorsorge individuell und
neutral. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Rentenversicherungsträger das Konto führt.
Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und
die aktuelle Rentenhöhe.
Dazu ist der Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Auskünfte
über andere Personen, zum Beispiel den Ehegatten, sind möglich,
wenn eine Vollmacht vorliegt.
Einen Termin für eine persönliche Beratung gibt es bei der Verbandsgemeinde Frau Veth, Zimmer 1.01, Telefon: 07276/501-121, oder bei
Frau Tornatore, Zimmer 1.02, Telefon: 07276/501-122.
Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung
angegeben werden.
Kleider Stube Lichtblick
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
„Von mir. Für Dich.“ Eine wunderbare
Aktion der Lebenshilfe und des CAP
Marktes, um Menschen zu unterstützen.Einen Monat lang haben Kunden
des CAP Marktes die Gelegenheit für
„fünf Euro“ Tüten voller Lebensmittel
zu spenden.Auch unsere Kleiderstube
Lichtblick durfte diese tolle Unterstützung erfahren, wofür wir ganz herzlich Danke sagen.Wir unterstützen
Mitbürger unserer Verbandgemeinde, die nicht nur auf der Sonnenseite des Lebens stehen und bei denen der Monat sehr oft länger ist
als das Geld.Uns ist es ein großes Anliegen, diesen Mitbürgern zu
helfen und sie nicht alleine zu lassen.Dabei ist es jedoch ganz wichtig,
dass diese Menschen auch den Mut haben und sich überwinden, zu
uns zu kommen und unsere Hilfe annehmen.Wir freuen uns auf Sie.Sie
sind Alle herzlich Willkommen.Wir sind für Sie jeden Donnerstag von
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr da. Annahme von Kleider und Sachspenden istMontag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Henning, 07276-7107sowie Familie Henkenhaf,
07276-9669989 zur Verfügung. Ihr Lichtblickteam
„Was denken die Herxheimer Schützlinge
aus aller Welt über die politische
Landschaft in Deutschland?“
Die Pressegruppe von HerxheimBUNT hatte
sich vorgenommen, dieser Frage einmal in
einer nicht repräsentativen Umfrage unter
Geflüchteten nachzugehen. Mit wenig Erfolg.
Sowohl Menschen aus Afghanistan wie auch
solche aus dem Iran oder aus Syrien informieren sich offensichtlich schon über das politische Geschehen in
Deutschland. Und es ist keineswegs so, dass etwa solche, deren Mut-
Herxheim
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tersprache das Arabische ist, im Fernsehen ausschließlich arabische
Nachrichtensendungen wie zum Beispiel auf „Al Jazeera“ anschauen.
ARD und ZDF gehören offenbar auch zu den gern gesehenen Sendern, gerade auch aus Gründen des Spracherwerbs. Aber niemand
der Befragten wollte sich etwa zu der Flüchtlingspolitik der Kanzlerin äußern. Es schien dabei in manchen Fällen einfach eine gewisse
Scheu im Spiel zu sein. Die Ansicht, dass man die politischen Verhältnisse eines Landes, das einen gerade aufgenommen hat, nicht gleich
verbal beurteilen möchte, kann dabei eine Rolle spielen. Auch Helmut
Dudenhöffer, der mit fast allen Geflüchteten irgendwann in Kontakt
kommt, konnte sich an keine Meinungsäußerung dieser Art erinnern.
Bei einem Afghanen, der nun ein dreiviertel Jahr in Herxheim lebt, und
Deutsch im Verhältnis dazu schon relativ fließend spricht, wurde aber
durchaus der Wunsch geäußert, einmal Verantwortung im öffentlichen
Leben Deutschalands zu übernehmen. Der Traum des Polizisten ist
es, auch hier einmal zum Hüter der öffentlichen Ordnung zu werden.
Die Chance dazu schätze er aber selbst als sehr niedrig ein.
Nur einer der Befragten äußerte Angst vor einer bestimmten politischen Bewegung.
Ortsgemeinde Herxheim
Gremium:
Öffentliche Bekanntmachung
Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde
Herxheim
Dienstag, 14.06.2016, 18.30 Uhr
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung
Herxheim, Obere Hauptstraße 2
Rathaus Herxheim, Sitzungszimmer (E.09) im EG
Termin:
Status:
Ort:
Raum:
Tagesordnung
A) Öffentlicher Teil
1. Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
an die Ortsgemeinde Herxheim
2.Auftragsvergaben
3. Mitteilungen und Anfragen
B) Nichtöffentlicher Teil
1. Standortmarketingkonzept der Gemeinde Herxheim
2.Auftragsvergaben
3.Grundstücksangelegenheiten
4.Personalangelegenheiten
5. Mitteilungen und Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
gez. In Vertretung
Reinhard Bayer, Erster Beigeordneter
Gremium:
Öffentliche Bekanntmachung
Ausschuss für Bauen und Ortsentwicklung (Bauausschuss) der Ortsgemeinde Herxheim
Donnerstag, 16.06.2016, 18.30 Uhr
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung
Herxheim, Obere Hauptstraße 2
Rathaus Herxheim, Ratssaal (Nr. 1.09) im 1. OG
Termin:
Status:
Ort:
Raum:
Tagesordnung
A) Öffentlicher Teil
1.Auftragsvergaben
2. Mitteilungen und Anfragen
B) Nichtöffentlicher Teil
1. Erstellung eines Zentrumskonzeptes
2. Bebauungsplan „Am Langgasser Weg, 2. Änderung / Erweiterung“
3.Auftragsvergaben
4. Bauanträge und Bauvoranfragen
5. Mitteilungen und Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
gez. In Vertretung
Reinhard Bayer, Erster Beigeordneter
In eigener Sache
Wenn Sie kein “Mitteilungsblatt”
bekommen haben ...
Reklamationen wegen Nichtzustellung des
“Mitteilungsblattes” nimmt der Verlag entgegen
unter folgenden Nummern:
06502/9147-335, -336, -713 und -716.
Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
[email protected]
Ausgabe 23/2016
Information
der Gemeindewerke Herxheim
Information
der Gemeindewerke Herxheim
Stromversorgung
Unterbrechung der Stromversorgung im Ortsnetzbereich Herxheim
Wegen Netzausbaumaßnahmen im
Bereich der Niederspannungskabelverteiler wird es von Montag
den 13.06.2016 bis Mittwoch den 17.06.2016 zu Stromunterbrechungen in verschieden Straßen im Ortsnetz Herxheim kommen.
Die betroffenen Haushalte werden wir 3 Tage zuvor per Handzetteleinwurf in den Briefkasten informieren. Weiterhin veröffentlichen wir die Stromunterbrechungen auf der Internetseite der
Ortsgemeinde Herxheim unter „Aktuelles“ (http://www.herxheim.
de/de/inhalte/wirtschaft/elektrizitaetswerk/).
Die Stromunterbrechungen sind ab 08.00 bis ca. 09.00 Uhr und
ab 13.00 bis ca. 15.00 Uhr geplant. Wir werden die Abschaltzeiten so zu kurz wie möglich halten und bitten um Verständnis.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zu Einspeiseanlagen und Schutz von angeschlossenen Elektrogeräten.
Wichtige Hinweise:
Eine Einspeisung aus Erzeugungsanlagen ist während der Stromunterbrechung nicht möglich. Bei Photovoltaikanlagen und
Blockheizkraftwerken beachten Sie bitte die jeweiligen Betriebsanleitungen der Hersteller.
Bitte schützen Sie Ihre empfindlichen Geräte (z.B. Computer, TVGeräte, Telefonanlagen, Waschmaschinen usw.), indem Sie diese
Geräte vom Netz trennen (z.B. durch Ziehen des Netzsteckers)
und erst wieder zuschalten, nachdem die regelmäßige Stromversorgung wieder hergestellt ist.
Bei ortsfesten Geräten (z.B. Heizungsanlagen, Antennenanlagen,
Durchlauferhitzer) ist die Steuersicherung auszuschalten. Beachten Sie hierzu die jeweiligen Bedienungsanleitungen des Herstellers und schalten die Steuersicherung erst wieder ein, nachdem
die regelmäßige Stromversorgung wieder hergestellt ist.
Elektrische Wecker, oft auch Zeitschaltuhren an Haushaltsgeräten
bzw. Alarmanlagen, schalten sich aus und müssen neu gestellt
werden. Kühlschränke und Tiefkühlgeräte sollten Sie während
der Stromunterbrechung möglichst nicht öffnen.
Ihre Rückfragen beantworten Ihnen unsere technischen Mitarbeiter gerne unter 0170/9982932.
Ihre Gemeindewerke Herxheim
Stromversorgung
Bekanntmachung
gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu
der Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Ost“ der Ortsgemeinde Herxheim (Offenlage)
Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 01.10.2015
beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“ zu ändern
(2. Änderung und Erweiterung). Der Änderungs- und Erweiterungsbereich umfasst das Gebiet des östlichen Teilbereichs des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost, 1. Änderung“. Die
Erweiterung soll östlich und südlich des bisherigen Geltungsbereichs
erfolgen. Der Änderungs- und Erweiterungsbereich sowie die einbezogenen Grundstücke sind in dem beiliegenden Lageplan mit einer
breiten schwarzen Linie kenntlich gemacht. Die Gesamtgröße des
Änderungs- und Erweiterungsbereichs beträgt ca. 3,63 ha.
Im Dezember 2015 wurde eine Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
(§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie eine Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
durchgeführt. Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen hat der Ortsgemeinderat Herxheim in
seiner Sitzung am 11.02.2016 beraten und beschlossen.
Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 02.06.2016
dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Herxheim
- 12 -
Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Ost“ der Ortsgemeinde Herxheim liegt mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht und
Grünordnungsplan sowie der umweltrelevanten Stellungnahmen in
der Zeit vom
20.06.2016 bis einschließlich 19.07.2016
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Rathaus, Zimmer
2.11, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 08.00 Uhr bis
18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00
Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/ortsrecht im
Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
1. Umweltbericht als Teil der Begründung mit Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen.
2. Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1
BauGB.
Im Umweltbericht liegen für die jeweiligen Schutzgüter folgende
Arten von umweltbezogenen Informationen vor:
- Schutzgut Luft, Klima
- Es werden Aussagen getroffen zu den Auswirkungen der Flächenversiegelungen, sowie Maßnahmen aufgezeigt zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich des Eingriffs.
- Schutzgut Boden
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu den
im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, dem geplanten
Versiegelungsgrad, möglichen Altlasten und zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Boden, sowie Maßnahmen
zur Vermeidung und Minimierung erheblicher Beeinträchtigungen.
- Schutzgut Wasser
- Es werden die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die
Grundwasserneubildungs-rate sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen aufgezeigt.
- Schutzgut Flora und Fauna
- Flächeninanspruchnahme.
- Vorprägung durch vorhergehende Nutzung.
- Verlust von floristischen und faunistischen Lebensräumen.
- Störwirkungen durch Lärm und Licht.
- Es werden Aussagen getroffen über Maßnahmen zur Vermeidung
erheblicher Beeinträchtigungen, Minimierung und Ausgleich von
Lebensraumverlusten.
Ausgabe 23/2016
- Schutzgut Landschaftsbild
- Es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Orts- und Landschaftsbildes und zur potenziellen Beeinträchtigung durch die
geplante Bebauung, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs.
- Schutzgut Mensch
- Einschätzung zur Veränderung der Situation in Bezug auf die Erholungsfunktion des angrenzenden Freiraumes, auf die landwirtschaftlichen und baulichen Nutzungen sowie auf Lärm, Staub und
Geruch auf Grund der vorliegenden Planung.
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Es werden Aussagen getroffen über vorhandene Grabungsschutzgebiete und die Nichtbetroffenheit der Kultur- und Sachgüter.
Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung:
- Oberflächenwasser (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße)
- Oberflächenwasser (SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neustadt)
- Archäologische Kulturgüter (Generaldirektion Kulturelles Erbe,
Speyer)
- Schmutz- und Oberflächenwasser (Verbandsgemeindewerke
Herxheim, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung)
- Bergbau, Boden und Baugrund (Landesamt für Geologie und
Bergbau, Mainz)
- Oberflächenwasser, Bodenschutz, Ortsrandbepflanzung (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Abteilung Bauen und Umwelt)
- Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Beitragsveranlagungsstelle)
Anregungen oder Bedenken (Stellungnahmen) zum Entwurf der 2.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Ost“ können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim, Obere Hauptstraße 2, Zimmer
2.11, vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
dass
- Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können,
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können und
- ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig
ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Herxheim, den 03.06.2016
(Franz-Ludwig Trauth), Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 und § 13a Abs. 3 Satz 1
des Baugesetzbuches (BauGB) des Beschlusses zur
Aufstellung des Bebauungsplanes
„Westlich der Luitpoldstraße“ der Ortsgemeinde
Herxheim im beschleunigten Verfahren
(§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 02.06.2016
beschlossen, für den Bereich des Geländes des ehemaligen Baustoffhandels „Gillet“ in der Luitpoldstraße 60 einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Planbereich umfasst das Gebiet des Anwesens „Luitpoldstraße
60“ einschließlich des rückwärtig daran angrenzenden Geländes. Das
Plangebiet und die einbezogenen Grundstücke sind in dem beiliegenden Lageplan mit einer breiten schwarzen Linie kenntlich gemacht.
Es ist insbesondere die Errichtung von Einzel- und Mehrfamilienhäusern vorgesehen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Herxheim, Rathaus, Zimmer 2.11, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von
12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie
die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis
zum 30.06.2016 zur Planung äußern.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/ortsrecht im
Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Herxheim
- 13 -
Ausgabe 23/2016
Frau Laux ist überwiegend im Nachtdienst tätig. Hierfür ist die Dankbarkeit der Bewohnern eine bedeutende Belohnung für dieses Engagement.
Für die langjährige Treue bei einem Dienstherrn muss ihr großen Respekt und Anerkennung ausgesprochen werden.
Mit Ehre und mit Übergabe einer Urkunde und einem kleinen Präsent
sagte er Danke.
Einrichtungsleiter Herr Niederer teilt diese Danksagung und schätzte
sie für ihre Liebe zur Einrichtung, die sie bei ihrer Tätigkeit jeden Tag
unter Beweis stellte. Es bedarf einer kompletten Lebensumstellung,
wenn man sich für den Nachtdienst entscheidet, wofür Herr Niederer
sich ganz herzlich bedankt und ihr die besten Wünsche erteilte.
Auch die Kolleginnen sind stets froh, Frau Laux bei sich im Team zu
haben und bedankten sich für die gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen ihr alle für die weiteren Jahre beim Altenzentrum alles
Gute und vor allem Gesundheit und sind von Herzen dankbar für ihre
jahrelangen Bemühungen und Leistungen.
Autorin und Demenzaktivistin
Helga Rohra zu Gast in Herxheim
Am Samstag, dem 11. Juni 2016 spricht Helga Rohra beim Thementag in der Festhalle über ihre Krankheit und ihr Leben mit Demenz.
Mit 54 Jahren erhielt sie die Diagnose „Lewy-Body-Demenz“. Eine Diagnose, die sie in schwere Depressionen stürzte. Dann aber beschloss
sie zu kämpfen, die Krankheit zu akzeptieren - was nicht zu ändern ist
und ihr Leben trotzDEM (trotz Demenz) zu organisieren. Heute reist
sie unermüdlich zu Kongressen auf deutscher, europäischer und weltweiter Ebene, um vor Fachleuten und der breiten Öffentlichkeit für die
Menschen mit Demenz zu kämpfen und zu vertreten.
Herxheim, 06.06.2016
In Vertretung:
(Reinhard Bayer), Erster Beigeordneter
Irene Laux - 25 Jahre Dienst
beim Altenzentrum „St. Josef“
v.l.n.r.: Evgenija Schlender, Reinhard Bayer, Regina Dudenhöffer, Irene Laux, Franz-Ludwig Trauth, Eva Bennek, Elena Schlender, Hubert
Niederer
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde am 02.06.2016 die langjährige Altenpflegerin des Wohnbereichs 3 Frau Irene Laux nach 25
Jahren als Mitarbeiterin des Altenzentrums „St. Josef“ in Herxheim
beglückwünscht.
Somit waren Ortsbürgermeister Franz-Ludwig Trauth, Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Herxheim Reinhard Bayer, Einrichtungsleiter Hubert Niederer, Pflegedienstleiter Olaf Grzegorzyk, Regina
Dudenhöffer vom Personalrat, und ihr nahestehenden Kolleginnen
gekommen, um mit ihr diesen Anlass zu feiern.
„Da die Menschen immer älter werden und länger leben möchten,
erfordert diese Aufgabe eine große Gabe für den pflegerischen Bereich
sowie reichliche Bemühungen “, so die Worte von Herrn Trauth in seiner Dankrede.
Er dankte ihr für ihr großes Engagement, ihre Kompetenz und für ihr
schnelles, eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten, das in
dieser menschlich herausfordernden Dienstleistung notwendig ist.
„Ich bin Frontfrau in Bewusstseinsänderung zum Thema Demenz“ so
Helga Rohra. Wie man lernt, mit der
Krankheit umzugehen und mit ihr zu
leben - das will Helga Rohra bei dieser Veranstaltung in Herxheim, den
Betroffenen und ihren Angehörigen,
sowie allen Interessierten vermitteln.
In ihrem Plädoyer macht sie sich für eine selbstbestimmte und optimistische Auseinandersetzung mit der Krankheit stark.
Sie zitiert selbstbewusst aus ihrem Buch „Aus dem Schatten treten“ und zeigt auf, welche Hürden Menschen mit Demenz in unserer
Gesellschaft überwinden müssen - und welche Potenziale noch in
ihnen stecken.
Neben Helga Rohra spricht Prof. Dr. Georg Adler, ISPG und der Alzheimer Gesellschaft zu dem Thema „Alzheimer- Demenz: Medizinische Grundlagen und medikamentöse Behandlung“, sowie der
Einrichtungsleiter vom Altenzentrum St. Josef, Hubert Niederer über
die „Versorgung demenzkranker Menschen im Pflegeheim“ und Frau
Katharina Wernet-Boos von der Betreuungsgruppe der Sozialstation
über „Betreuungsangebote zuhause für demenzkranke Menschen“.
Weitere Angebote an diesem Thementag sind die Fotoausstellung
„Demenz ist anders“ des Künstlers Michael Hagedorn, sowie der
Demenzparcours der LZG bei dem Personen, die nicht an Demenz
erkrankt sind, erleben, wie sich die Symptome einer Demenz bemerkbar machen und anfühlen und nähere Informationen die das Thema
SimaA - Training befassen, kennenlernen.
„Demenz“ darf nicht länger ein Tabu in unserer Gesellschaft sein, so
die Seniorenbeauftragte Sylvia Zöller und darum veranstalten wir diesen Thementag. Wir bieten allen Angehörigen, Interessierten und der
Bevölkerung die Möglichkeit sich umfangreich zu informieren, Gespräche zu führen und sich auszutauschen. „Menschen mit Demenz sind
anders, jedoch gehören sie zu uns und sind Teil unserer Gesellschaft“,
so Michael Hagedorn.
Ortsteil Hayna
Radrennen in Hatzenbühl
Behinderungen
Am Sonntag, dem 12. Juni 2016 veranstaltet der Radsportverein
Rosalia Hatzenbühl ein Radrennen, das durch Hayna führen wird.
Folgende Straßen sind betroffen:
Lachenweg, Kapellenweg, Feldstraße, Neue Straße, Nikolausstraße.
Mit Behinderungen ist zu rechen.
Um Aufmerksamkeit und Toleranz wird gebeten.
Ihre
Rita Axtmann, Ortsvorsteherin
Herxheim
- 14 -
Ortsgemeinde Herxheimweyher
Dorfmoderation Herxheimweyher
Liebe Kinder und Jugendliche in Herxheimweyher,
bei uns gibt es eine so genannte Dorfmoderation. Dabei sollen sich
alle Einwohner aus unserem Ort, von jung bis alt, mit ihren Ideen und
Vorstellungen in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen einbringen. Es
geht um die Frage, wie sich unser Ort in den nächsten Jahren weiterentwickeln kann und was die Bürger selbst dazu beitragen können.
Dazu haben sich bereits die Erwachsenen Gedanken gemacht. Damit
euer Dorf aber auch kinderfreundlich ist, wäre es ganz toll und wichtig,
wenn auch ihr, als Kinder und Bürger im Dorf, eure Meinung sagen
würdet.
Auch deine Meinung ist gefragt!
Ihr habt die Chance, euch zu äußern
und etwas zu verändern. Wir möchten mit euch
zu folgenden Fragen ins Gespräch kommen:
Ist unser Dorf kinderfreundlich?
Was kann man in Herxheimweyher für Kinder verbessern? Was würdet
ihr euch wünschen?
Welche Projekte können wir gemeinsam umsetzen?
Das KOBRA-Beratungszentrum wurde von der Gemeinde Herxheimweyher beauftragt, die Dorfmoderation durchzuführen. Wir wollen von
euch wissen, wo man am besten spielen kann, was geändert werden
muss und wo es vielleicht auch Probleme gibt. Zeigt uns doch, wo ihr
am liebsten mit dem Fahrrad hinfahrt, spielen oder rodeln geht. Aber
auch, wo es beispielsweise schwer ist, eine Straße zu überqueren.
Wir treffen uns dazu am
Donnerstag, 16 Juni 2016 von 16.00 - 18.00 Uhr, Treffpunkt am
Dorfgemeinschaftshaus
Wir freuen uns, wenn wir mit euch ins Gespräch kommen können.
EuerEuer
Bernhard Gadinger
Tobias Baumgärtner
Ortsbürgermeister
Ausgabe 23/2016
Ortsgemeinde Rohrbach
40 Jahre Rohrbacher Weinfest
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vom 10. Juni bis zum 13. Juni 2016 findet in diesem Jahr das 24.
Rohrbacher Weinfest in den Winzerhöfen in Hintergasse und Insheimer Straße statt. Insgesamt können wir auf 40 Jahre Rohrbacher
Weinfest zurückblicken.
Zur Eröffnung am Freitag dem 10. Juni 2016 um 18.00 Uhr im Hof
der Landjugend, Hintergasse 38 laden wir Sie im Namen der Ortsgemeinde recht herzlich ein. Die Eröffnung wird gestaltet von
- der Weinprinzessin der Südlichen Weinstraße, Carolin Weber,
- einer Tanzgruppe der 4. Klasse der Grundschule am Mandelbaum
- den Rohrbacher Klingbach-Böllerschützen.
Um Rohrbach beim Weinfest ein festliches Aussehen zu geben, bitten
wir die gesamte Bevölkerung die Häuser zu beflaggen.
Die Insheimer Straße, die Hintergasse und die Wüstgasse werden
bereits ab Mittwoch, 8. Juni 2016 ab 09.00 Uhr bis einschließlich Mittwoch, 15. Juni 2016, 09.00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Halteverbote werden wie folgt angeordnet: Hauptstraße Südseite,
Hauptstraße Nordseite ab Haus Nr. 68 bis zur Einmündung der Bahnhofstr, Hauptstraße Westseite (Steinweilerer Straße), Bahnhofstraße
im engen Teil beidseitig, Brüsselweg (beidseitig), Billigheimer Straße
Nordseite, Landauer Straße (südlicher Teil) beidseitig, Auf der Höchst
(West- bzw. Südseite). Weiterhin wurden Halteverbote für die von der
Umleitung betroffenen Wirtschaftswege angeordnet.
Bitte beachten Sie, dass wegen Tiefbauarbeiten der Parkplatz am
Dorfgemeinschaftshaus während des Weinfestes 2016 nicht benutzt
werden kann. Auch der Parkplatz bei dem Einkaufszentrum steht nicht
zur Verfügung.
Die Anlieger der gesperrten Straßen werden gebeten, ihre Abfallgefäße (Papiertonne am 8. Juni und Biotonne am Freitag, 10. Juni)
außerhalb der Weinfestzone an den Durchgangsstraßen aufzustellen
und wieder abzuholen.
Immer wieder werden für das Weinfest aufgestellte Straßenschilder
gestohlen oder durch sonstige Sachbeschädigungen hoher Schaden
verursacht. Wir bitten alle, bei beobachteten Schädigungen und Diebstählen die Autonummer des Schädigers bei der Gemeinde oder beim
Ordnungsamt zu melden. Die Verfolgung ist Sache der Polizei.
Die Ortsgemeinde bedankt sich für die Mithilfe und die Toleranz aller
Bürgerinnen und Bürger, die vorübergehend durch das Weinfest verschiedene Nachteile in Kauf nehmen und dadurch das Weinfest mittragen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass ein Großteil
des Festes von den örtlichen Vereinen organisiert wird und dass die
beteiligten Vereine auch einen wesentlichen Teil der mit dem Fest verbundenen Arbeit organisieren, wofür sich die Ortsgemeinde herzlich
bedankt. Das Weinfest ist beliebt bei Alt und Jung und ist ein wichtiger
Werbeträger für unsere schöne Gemeinde und unsere Winzerbetriebe.
Wir wünschen Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, und den Veranstaltern in den Höfen schönes Wetter, nette Gäste und ein rundum
gelungenes und erfolgreiches Weinfest.
Peter Feser - Ortsbürgermeister,
Helmut Steigner - Erster Beigeordneter
Lothar Dietherich - Beigeordneter
% %
# " $
' ! Parksituation in Rohrbach während des
Weinfestest 2016
Wegen diverser Straßen- und Platzbaumaßnahmen stehen die Parkplätze in der Bachgasse (Axamer Platz) und am Dorfgemeinschaftshaus während des Rohrbacher Weinfestes nicht zur Verfügung.
Alternativ können wir den Gästen folgende Parkmöglichkeiten anbieten:
Die Parkplätze sind rot umrandet. In der Fläche befindet sich eine
weiße Nummer:
1) Friedhof Rohrbach, ca. 50 Parkplätze, ca. 10 Min. Fußweg
2) Neubaugebiet Aßgärten, Auf der Höchst, ca. 50 Parkplätze. ca. 5
Min. Fußweg
3) Neubaugebiet Aßgärten, Auf der Höchst, ca. 15 Parkplätze ca. 5
Min. Fußweg
4) Bahnhofstraße, Senkrechter Parkstreifen vor früherer Jägerstube,
ca. 15 Parkplätze, ca. 15 Min. Fußweg
5) Bahnhof Rohrbach, ca. 20 Parkplätze, ca. 15 Min. Fußweg
Nicht auf der Karte verzeichnet aber ebenfalls nutzbar sind die Parkplätze an der Grillhütte in der Nähe der Sportstätten.
Wir bitten die Straßenverkehrsordnung zu beachten und die angeordneten Halteverbote und Einbahnstraßen zu respektieren. Die
Gemeinde empfiehlt die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Herxheim
- 15 -
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung 2016
der Ortsgemeinde Rohrbach
Der Ortsgemeinderat Rohrbach hat in seiner Sitzung am 17.03.2016
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
beschlossen.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vorgelegt. Diese erteilt mit Schreiben vom
24.05.2016 die Genehmigung des festgesetzten Gesamtbetrages
der in § 2 der Satzung vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von
320.000 € und stellt fest, dass die Haushalts- und Finanzlage der
Ortsgemeinde Rohrbach geordnet ist.
Gegen den Stellenplan werden keine rechtlichen Bedenken erhoben.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von
13.06. bis einschließlich 21.06.2016
während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer
2.03, öffentlich aus.
Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf Folgendes hingewiesen:
Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung
verletzt wurden.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
gez. Feser, Ortsbürgermeister
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Rohrbach
für das Jahr 2016 vom 03.06.2016
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20.12.2013 (GVBI. S. 538), folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
Ausgabe 23/2016
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
der Gesamtbetrag der Einzahlungen der Gesamtbetrag der Auszahlungen die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf Euro
4.235.109
4.180.709
54.400
4.055.944
3.761.647
294.297
0
0
0
776.680
2.766.915
-1.990.235
1.719.424
23.486
1.695.938
6.552.048
6.552.048
-1.399.424
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf
0,00
verzinste Kredite auf
320.000,00
zusammen auf 320.000,00
Nachrichtlich:
Die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem
Zahlungsmittelbestand verringern sich um 1.399.424 €. Es verbleiben an Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem
Zahlungsmittelbestand ca. 60.013€. Eine Aufnahme von weiteren
Krediten zur Finanzierung von Investitionen ist nicht beabsichtigt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden keine veranschlagt.
Herxheim
- 16 -
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
- entfällt, da nur die VG Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen
kann.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze sind in der Hebesatzsatzung von 11.09.2015 festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:
2016
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (Grundsteuer A)
300 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v.H.
2. Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 365 v.H.
Die Hundesteuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt.
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI.
S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57)
werden festgesetzt:
Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung
der Feld - und Waldwege (2016)
in der Gemarkung Rohrbach 10,00 €/ha
§7
Eigenkapital
Das Eigenkapital liegt gemäß dem zuletzt erstellten Jahresabschluss
für das Jahr 2012 bei 8.253.470,45 €.
§8
Ausgabe 23/2016
§ 10 § 11 4. § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 5. § 18 § 19 6. § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 7. § 26 § 27 § 28 § 29 8. § 30 9. § 31 § 32 § 33 § 34 § 35 Ruhezeit
Umbettungen
Grabstätten
Allgemeines, Arten der Grabstätten
Reihengrabstätten
Gemischte Grabstätten
Wahlgrabstätten
Urnengrabstätten
Ehrengrabstätten
Gestaltung der Grabstätten
Wahlmöglichkeit
Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
Grabmale
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen
Gestaltungsvorschriften
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen
Gestaltungsvorschriften
Errichten und Ändern von Grabmalen
Standsicherheit der Grabmale
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
Entfernen von Grabmalen
Herrichten und Pflege von Grabstätten
Herrichten und Instandhalten von Grabstätten
Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften
Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Vernachlässigte Grabstätten
Leichenhalle
Benutzen der Leichenhalle
Schlussvorschriften
Alte Rechte
Haftung
Ordnungswidrigkeiten
Gebühren
Inkrafttreten
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach
vom 20.05.2016
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
4.000 Euro überschritten sind.
Der Ortsgemeinderat Rohrbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1
des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die
hiermit bekannt gemacht wird:
§9
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 10
Altersteilzeit
Es erfolgt keine Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.
76865 Rohrbach, den 03.06.2016
gez. Peter Feser, Ortsbürgermeister
Arbeiten im Straßenraum
Dorfplatz vor der
Grundschule/Dorfgemeinschaftshaus
Wegen der Umgestaltung des Parkplatzes vor der
Grundschule/dem Dorfgemeinschaftshaus ist dieser nicht nutzbar und die Zufahrt über die Schulstraße bis voraussichtlich 30.11.2016 voll gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Gartenstraße und Jahnstraße und ist
ausgeschildert. Für die Umleitungsstrecke wurde einseitig ein Haltverbot angeordnet, um das Befahren mit Rettungsfahrzeugen sicherzustellen.
Friedhofssatzung
der Ortsgemeinde Rohrbach
Inhaltsverzeichnis
1. §1
§2
§3
2. §4
§5
§6
3. §7
§8
§9
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich
Friedhofszweck
Schließung und Aufhebung
Ordnungsvorschriften
Öffnungszeiten
Verhalten auf dem Friedhof
Ausführen gewerblicher Arbeiten
Allgemeine Bestattungsvorschriften
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
Särge
Grabherstellung
1. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die im Gebiet der Ortsgemeinde Rohrbach gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe.
§2
Friedhofszweck
(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde Rohrbach.
(2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde Rohrbach waren,
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu
bestatten sind.
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
§3
Schließung und Aufhebung
(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise
für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung)
oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7 BestG
-.
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen
und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das
Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder
Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren
Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlbzw. Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er
die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.
(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als
Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen
ist, in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch
nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde Rohrbach in andere
Grabstätten umgebettet.
Herxheim
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(4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht.
Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält
außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt
oder über die Meldebehörde zu ermitteln ist.
(5) Umbettungstermine werden 1 Monat vorher öffentlich bekannt
gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen
mitgeteilt.
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde Rohrbach auf
ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen
bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die
Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.
2. Ordnungsvorschriften
§4
Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang
bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend
untersagen.
§5
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes
entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Friedhofsverwaltungsind zu befolgen.
(2) Kinder unter 8 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
Erwachsener betreten.
(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und
Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur
Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Dienstleistungserbringern und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen,
b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,
d) Druckschriften zu verteilen,
e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten
zu verunreinigen oder zu beschädigen,
f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,
g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,
h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben,
i) gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn,
aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt
vor oder
bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit
dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
(4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden.
§ 6 [1]
Ausführen gewerblicher Arbeiten
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung
und Instandsetzung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende
bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger
gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt.
Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die
Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs.
2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen
einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten in der jeweiligen Fassung abgewickelt werden.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher,
betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
(3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte.
Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen
Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.
(4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden
trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der
Friedhofssatzung verstoßen.
(5) Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden.
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Soweit keine Öffnungszeiten festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in
den Monaten März bis Oktober nicht vor 6 Uhr und in den Monaten
November bis Februar nicht vor 7 Uhr begonnen werden; die Arbeiten sind bis spätestens um 19 Uhr, an Samstagen und an Werktagen
vor Feiertagen um 13 Uhr zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann
Ausnahmen zulassen. §§ 4 Abs. 2 und 5 Abs. 3 Buchst. c) bleiben
unberührt.
(6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen vorübergehend gelagert werden. Bei Beendigung der
Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung zu
bringen. Die Reinigung von Werkzeugen und Geräten an oder in den
Wasserentnahmestellen ist nicht gestattet. Papierkörbe und Unratkästen dürfen zur Ablagerung von Erdaushub oder Grabzubehör nicht
benutzt werden.
11 Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden
und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I
S. 3075) und auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen.
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§7
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der
Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt
§ 16 Abs. 5.
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen
Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im
Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest.
(4) Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung
beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt.
(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch
gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem
Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können
auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem Sarg bestattet werden.
§8
Särge
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht
schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung
der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,10 m lang, 0,50 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein.
§9
Grabherstellung
(1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne
Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur
Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern (§ 15 Abs.
3) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m. Bei Baumgrabstätten (§
16 Abs. 4) beträgt die Tiefe bis zum Boden der unteren Urne 1,20 m.
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,40 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale,
Fundamente, Grabzubehör oder Grabbepflanzung durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung
zu erstatten.
§ 10
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre. Die Ruhezeit für Aschen
beträgt 15 Jahre.
§ 11
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der
sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der
Friedhofsverwaltung.
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Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Ortsgemeinde Rohrbach im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden
öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/
Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Ortsgemeinde Rohrbach nicht zulässig.
§ 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in
belegte Grabstätten umgebettet werden.
(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei
Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die
Ortsgemeinde Rohrbach ist bei dringendem öffentlichem Interesse
berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen.
Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken
nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden.
4. Grabstätten
§ 12
Allgemeines, Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten,
b) Wahlgrabstätten,
c) Gemischte Grabstätten
d) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten,
e) Ehrengrabstätten.
(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An
ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es
besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer
der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der
Umgebung.
§ 13
Reihengrabstätten
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der
Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
(2) Es werden eingerichtet:
a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,
b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr,
c) Rasen-Grabfelder für Erdbestattungen,
d) Rasen-Grabfelder für Urnenbestattungen.
(3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5
und des § 14 - nur eine Leiche bestattet werden.
(4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach
Ablauf der Ruhezeiten wird 2 Monate vorher veröffentlicht und durch
ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht.
(5) Rasengrabstätten für Erdbestattungen sind Grabstätten, die der
Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit
zur Beisetzung abgegeben werden (Reihengrabstätte). Die Namensnennung Die Namens-nennung erfolgt durch den Friedhofsgräber
auf einer Granitsteinplatte mit beschrifteter Broncetafel. Der Inhaber
der Grabzuweisung kann aus verschiedenen Gestaltungsbeispielen
der Serie Nr. 31072 der Fa. Strassacker wählen oder eine Sonderanfertigung (gegen Mehrkosten) vornehmen lassen. Die Pflege der
Rasengrabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen
Beauftragten der Friedhofsverwaltung.
Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf nur auf der Umrandung des Rasengrabfeldes
abgelegt werden
- im Rahmen der Bestattung;
- an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten),
- zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen)
und ist zeitnah wieder zu entfernen.
Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte
gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden
im Bereich östlich der Trauerhalle deponiert und können dort wieder
mitgenommen werden.
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§ 14
Gemischte Grabstätten
(1) Ein Einzelgrabfeld nach §13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss
des Ortsgemeinderates Rohrbach in ein Grabfeld mit gemischten
Grabstätten umgewidmet werden.
(2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung
belegte Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als
Urnenwahlgrabstätte nach § 16 Abs. 3.
(3) Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Beisetzung der Asche um die Ruhezeit nach § 10.
§ 15
Wahlgrabstätten
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen
auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht
für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage
im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Die Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles möglich.
(2) Es wird eine Urkunde, die das Ende des Nutzungsrechts enthält,
ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage
und Pflege des Grabes.
(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder zweistellige Grabstätten, als
Einfach- oder Tiefgräber vergeben.
(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder
das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist.
(5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte
wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach
den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt
des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.
(6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten
Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und
ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu
seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des
verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten,
b) auf die Kinder,
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter
oder Mütter,
d) auf die Eltern,
e) auf die Geschwister,
f) auf sonstige Erben.
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen
Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf
eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen
übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung
das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben
zu lassen.
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung
und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über
andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege
der Grabstätte zu entscheiden.
(9) Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann erst nach
Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe
ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
§ 16
Urnengrabstätten
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden
a) in Urnenreihengrabstätten
b) in Urnenwahlgrabstätten
c) in Urnengemeinschaftsgrabreihen (als Wahlgrabstätte)
d) in Baumgrabstätten (als Wahlgrabstätte)
e) in Rasengrabstätten (als Reihengrabstätte)
f) in Reihengrabstätten
g) in Wahlgrabstätten bis zu 3 Aschen in einstelligen und bis zu 6
Aschen in zweistelligen.
(2) in Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach
belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung
abgegeben werden.
(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein
Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen
wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen 4 Urnen beigesetzt werden.
(4) Urnengemeinschaftsgrabreihen sind Aschenstätten, die der Reihe
nach belegt und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer
Herxheim
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von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Pro Grabstätte können
2 Urnen beigesetzt werden. Die Namensnennung erfolgt auf einem
Pultstein (Granit oder Sandstein) oder einer Sandsteinplatte (indischer
Sandstein, Farbton „dark red“, Oberfläche gesägt und geschliffen) in
dem Ausmaß von 30 cm Breite und 40 cm Höhe. Der Pultstein/die
Sandsteinplatte wird vom Friedhofsträger gestellt. Die Beschriftung
erfolgt durch den Nutzungsberechtigten. Die Pflege der Grabreihen
erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der
Friedhofsverwaltung. Eigene Anpflanzungen sind nicht zulässig.
Grabvasen, Blumensträuße und Kerzen/Grablichter dürfen auf der
Grabstätte angebracht/abgelegt werden, sofern die Bepflanzung
dadurch nicht beeinträchtigt wird. Anderer Grabschmuck (z.B. Blumenschalen, Gestecke etc.) darf im Bereich der Grabeinfassung nur
abgelegt werden - im Rahmen der Bestattung;
- an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten),
- zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen)
und ist zeitnah wieder zu entfernen. Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte
gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden
auf dem Friedhof Rohrbach im Bereich östlich der Trauerhalle deponiert und können dort wieder mitgenommen werden.
(5) Baumgrabstätten sind Aschenstätten an ausgewählten Bäumen,
die der Reihe nach belegt und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht
für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird (Wahlgrabstätte). Bei Wahlgrabstätten ist die Reservierung eines angrenzenden
Platzes für eine weitere Beisetzung möglich.
Für Baumbestattungen dürfen nur biologisch abbaubare Urnengefäße
(Aschenkapseln und Überurnen), die aus von Schwermetallen sowie
organischen Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden. Pro Grabstätte dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Namensnennung erfolgt durch den Friedhofsträger auf einem Gedenkstein.
Die Pflege der Baumgrabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger
bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung.
Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf im Bereich des Streifens vor den Namensplatten nur abgelegt werden
- im Rahmen der Bestattung;
- an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten),
- zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen)
und ist zeitnah wieder zu entfernen.
Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte
gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden
auf dem Friedhof Rohrbach im Bereich östlich der Leichenhalle deponiert und können dort
wieder mitgenommen werden.
(6) Urnenrasengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach
belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden (Reihengrabstätte). Für Urnenrasengrabstätten dürfen nur biologisch abbaubare Urnengefäße (Aschenkapseln
und Überurnen), die aus von Schwermetallen sowie organischen
Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden. In Wahlgrabstätten dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Namensnennung
erfolgt durch den Friedhofsgräber auf einer Granit-/Sandsteinplatte
mit beschrifteter Broncetafel. Der Inhaber der Grabzuweisung kann
aus verschiedenen Gestaltungsbeispielen der Serie Nr. 31072 der Fa.
Strassacker wählen oder eine Sonderanfertigung (gegen Mehrkosten)
vornehmen lassen. Die Pflege der Rasengrabstätten erfolgt durch den
Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung.
Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf nur auf der Umrandung des Rasengrabfeldes
abgelegt werden
- im Rahmen der Bestattung;
- an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten),
- zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen)
und ist zeitnah wieder zu entfernen.
Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte
gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden
auf dem Friedhof Rohrbach im Bereich östlich der Leichenhalle deponiert und können dort
wieder mitgenommen werden.
(7) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen
Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.
(8) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die
Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für
Urnengrabstätten.
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§ 17
Ehrengrabstätten
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
5. Gestaltung der Grabstätten
§ 18
Wahlmöglichkeit
(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§§ 19, 20 und 28) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (§§ 21 und 27) eingerichtet.
(2) Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften sind in einem
Belegungsplan festgelegt.
(3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob
diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte
mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung,
die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine
entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu
unterzeichnen.
(4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit
besonderen Gestaltungsvorschriften zugeteilt.
§ 19
Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in
seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
6. Grabmale
§ 20
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern
mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne
besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung
und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen
Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt.
§ 21
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern
mit besonderen Gestaltungsvorschriften
(1) Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften
sind in folgender Gestaltung und Bearbeitung nicht zulässig:
a) Grabmale aus schwarzem Kunststein oder aus Gips,
b) Grabmale mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamentalem Schmuck,
c) Grabmale mit Farbanstrich auf Stein,
d) Grabmale in Verbindung mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoff.
(2) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale mit folgenden
Maßen zulässig:
a) Reihengrabstätten für Verstorbene bis zu 5 Jahren:
1. Stehende Grabmale:
Höhe 0,55 m bis 0,80 m, Breite bis 0,60 m, Mindeststärke 0,14
m.
2. Liegende Grabmale:
Breite bis 0,40 m, Länge bis 0,50 m, Mindeststärke 0,14 m.
b) Reihengrabstätten für Verstorbene über 5 Jahren:
1. Stehende Grabmale:
Höhe 0,70 m bis 0,95 m, Breite bis 0,60 m, Mindeststärke 0,16
m.
2. Liegende Grabmale:
Breite bis 0,50 m, Länge bis 0,70 m, Mindeststärke 0,14 m.
c) Wahlgrabstätten:
1. 1. Stehende Grabmale:
a) bei einstelligen Wahlgräbern:
Höhe 0,70 m bis 1,20 m, Breite bis 1,00 m, Mindeststärke 0,18
m;
b) bei zwei- und mehrstelligen Wahlgräbern:
Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Breite bis 2,00 m, Mindeststärke 0,18
m.
2. Liegende Grabmale:
a) bei einstelligen Wahlgräbern:
B reite bis 0,50 m, Länge 0,70 m bis 0,90 m, Höhe 0,14 bis 0,30 m;
b) bei mehrstelligen Wahlgräbern:
Breite bis 0,75 m, Länge 0,80 bis 1,20 m, Höhe 0,14 bis 0,30 m.
(3) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen
zulässig:
a) Urnenreihengrabstätten:
1. Stehende Grabmale:
Herxheim
- 20 -
Grundriss 0,35 x 0,35 m, Höhe 0,70 bis 0,90 m.
2. Liegende Grabmale:
Größe 0,40 x 0,40 m, Höhe der Hinterkante 0,15 m
b) Urnenwahlgrabstätten:
1. Stehende Grabmale mit quadratischem oder rundem Grundriss
0,40 x 0,40 m, Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Mindeststärke 0,18 m.
2. Liegende Grabmale mit quadratischem Grundriss bis 0,40 x 0,40
m, Höchstmaß 0,70 x 0,70 m, Höhe der Hinterkante 0,16 m.
c) Baumgrabstätten:
Grabplatte mit quadratischen Grundriß 0,20 x 0,25 m.
(4) Grabeinfassungen sind bis zu einer Höhe von 0,20 m zulässig.
Die Grabgröße beträgt bei Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1,20 m Länge und 0,60 m Breite, bei einstelligen
Grabstätten für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr 2,00 m Länge und
1,00 m Breite, bei zweistelligen Grabstätten 2,00m Länge x 2,00 m
Breite, bei Urnengrabstätten 1,00 m Länge und 1,00 m Breite.
(5) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der
Absätze 1 bis 4 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit
er es unter Beachtung des § 19 für vertretbar hält.
§ 22
Errichten und Ändern von Grabmalen
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der
Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass die Bestimmungen der Friedhofsatzung und die Vorgaben der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal), Ausgabe
August 2006 eingehalten werden.
(2) Der Anzeige sind beizufügen eine zeichnerische Darstellung des
Grabmalentwurfes sowie folgende sicherheitsrelevanten Materialkennwerte und Abmessungen:
- Material, Höhe, Breite und Dicke des Grabdenkmales;
- Material, Höhe, Breite und Dicke des Sockels;
- Dübeldurchmesser, Dübelmaterial, Gesamtlänge und Einbindungstiefe der Verankerung;
- Material, Länge, Breite und Dicke der Abdeckplatte;
- Länge, Höhe und Dicke der Einfassung;
- Gründungsart mit Angabe der Materialien und der wesentlichen
Abmessungen.
Die Abmessungen und Materialkennwerte können auch in die zeichnerische Darstellung integriert werden.
(3) Die Friedhofsverwaltung erteilt dem Nutzungsberechtigten die
Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales.
Nach der Errichtung der grabbaulichen Anlage hat der Dienstleistungserbringer der Friedhofsverwaltung eine Abnahmebescheinigung
zukommen zu lassen.
(4) Die Friedhofsverwaltung kann die Beseitigung nicht genehmigter
Grabmale, Einfassungen und sonstiger baulichen Anlagen anordnen.
Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Anordnung innerhalb der
gesetzten Frist nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die
Beseitigung und Entsorgung auf Kosten des Nutzungsberechtigten
vornehmen zu lassen.
§ 23
Standsicherheit der Grabmale
(1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der deutschen Natursteinakademie (TA Grabmal) zu fundamentieren und so zu
befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen
benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz
1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
(2) Für alle neu errichteten, versetzten und reparierten Grabmale hat
der Steinmetz oder sonstige Dienstleister eine Abnahmeprüfung nach
Ziffer 4 der TA Grabmal vorzunehmen. Der Prüfablauf ist nachvollziehbar zu dokumentieren und der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.
§ 24
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd
in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder
überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich einmal - im Frühjahr nach der Frostperiode. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und
Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte
(§ 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen
baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die
Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten
des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von
Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer
festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann
das Grabmal oder Teile davon entfernen.
Ausgabe 23/2016
Die Ortsgemeinde Rohrbach ist verpflichtet, diese Gegenstände drei
Monate aufzubewahren. § 25 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der
Verantwortliche nicht bekannt oder über die Meldebehörde nicht zu
ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung
und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem
Monat aufgestellt wird. Wird in diesem Falle der Aufforderung keine
Folge geleistet, kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Nutzungsberechtigten ohne entsprechende Aufforderung treffen.
§ 25
Entfernen von Grabmalen
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur
mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit werden die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen durch die Friedhofsverwaltung
abgebaut und entsorgt. Die Gebühr für diese Leistungen wird mit dem
Bestattungskostenbescheid erhoben. Der Verfügungsberechtigte
bzw. Nutzungsberechtigte kann nach Anzeige bei der Friedhofsverwaltung innerhalb eines Monats den Abbau und die Entsorgung des
Grabmales und der sonstigen baulichen Anlagen selbst vornehmen
oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Die Erstattung der nach
Absatz 2 Satz 2 entrichteten Gebühr erfolgt, nachdem die Grabanlage
vollständig und ordnungsgemäß abgebaut, von dem Friedhofsgelände entfernt und dies schriftlich bestätigt wurde.
(3) Auf Grabstäten, für welche noch keine Abräumungsgebühr entrichtet wurde, sind nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und
Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten
und Nutzungsrechten die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen
innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf
der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung
nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte
abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal - und die
sonstigen baulichen Anlagen - nicht binnen drei Monaten abholen,
geht es/gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Rohrbach über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales
oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern
Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der
jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.
7. Herrichten und Pflege der Grabstätten
§ 26
Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 19
hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind
unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
(2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und
Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der
Nutzungsberechtigte verantwortlich.
(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten
selbst anlegen und pflegen oder damit einen Dienstleistungserbringer
beauftragen.
(4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs
Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten
innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden.
(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen
Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
(6) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in
sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen,
Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an den Pflanzen
verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen,
Markierungszeichen und Gießkannen.
§ 27
Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften
Die Grabstätten sollen bepflanzt werden, soweit keine Grababdeckungen/Grabplatten angebracht wurden. Die Bepflanzung darf die
anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht
beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und
großwüchsige Sträucher.
Herxheim
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§ 28
Ausgabe 23/2016
9. Schlussvorschriften
1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 den Friedhof außerhalb der Öffnungszeiten ohne Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betritt,
2. entgegen § 4 Abs. 2 den Friedhof oder einzelne Friedhofsteile trotz
Untersagung durch die Friedhofsverwaltung betritt,
3. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 sich auf dem Friedhof nicht der Würde
des Ortes entsprechend verhält,
4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 die Anordnungen des Friedhofspersonals oder der Friedhofsverwaltung nicht befolgt,
5. entgegen § 5 Abs. 3
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen,
Rollstühle, Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichten Fahrzeugen von zugelassenen Dienstleistungserbringern und Fahrzeugen der Friedhofsverwaltung befährt,
b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anbietet,
c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten ausführt,
d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten oder ohne Zustimmung
der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert,
e) Druckschriften verteilt,
f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten
verunreinigt oder beschädigt,
g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablädt,
h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitbringt,
i) spielt, lärmt oder Musikwiedergabegeräte betreibt,
6. entgegen § 6
a) als Nutzungsberechtigter die Beauftragung von Dienstleistungserbringern der Friedhofsverwaltung nicht anzeigt,
b) als Dienstleistungserbringer vor Ablauf der in § 6 Abs. 3 genannten Frist Arbeiten ausführt,
c) als Dienstleistungserbringer Arbeiten ausführt, obwohl seitens der
Friedhofsverwaltung Bedenken geäußert wurden,
d) entgegen § 6 Abs. 4 als Dienstleistungserbringer außerhalb der
festgesetzten Öffnungszeiten Arbeiten durchführt,
e) entgegen § 6 Abs. 5 als Dienstleistungserbringer Werkzeuge oder
Materialien unzulässig lagert,
7. entgegen § 11 Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt,
8. entgegen § 21 Abs. 2 und 3 die Bestimmungen über zulässige
Maße für Grabmale nicht einhält,
9. entgegen § 22 Abs. 1 Grabmale ohne Genehmigung errichtet oder
verändert und/oder entgegen § 22 Abs. 3 nach Errichtung der
grabbaulichen Anlage der Friedhofsverwaltung keine Abnahmebescheinigung zukommen lässt,
10.entgegen § 23 Abs. 1 Grabmale nicht fachgerecht fundamentiert
und befestigt und/oder entgegen § 23 Abs. 4 keine Abnahmeprüfung vornimmt und der Friedhofsverwaltung anzeigt,
11.entgegen § 24 Abs. 1 Grabmale und sonstige bauliche Anlagen
nicht in verkehrssicherem Zustand hält,
12.entgegen § 25 Abs. 1 Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt,
13.entgegen § 26 Grabstätten nicht herrichtet oder instand hält und/
oder entgegen § 27 Satz 2 und 3 oder § 28 bepflanzt,
14.entgegen § 29 Grabstätten vernachlässigt,
15.die Leichenhalle entgegen § 30 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt.
(2) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.5.1968
(BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
§ 31
§ 34
Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. § 27 Satz 2 und 3 ist zu beachten.
§ 29
Vernachlässigte Grabstätten
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder
bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der
Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. Ist
der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine
öffentliche Bekanntmachung oder ein einmonatiger Hinweis auf der
Grabstätte.
(2) Wird die Aufforderung nicht befolgt, kann der Friedhofsträger die
Grabstätte auf Kosten des jeweiligen Verpflichteten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen.
Vor dem Entzug des Nutzungsrechtes ist der jeweilige Verpflichtete
noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in
Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
ermitteln, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender einmonatiger Hinweis auf der
Grabstätte zu erfolgen. In den Entziehungsbescheid ist der jeweilige
Verpflichtete aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen
Anlagen innerhalb von 3 Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen.
Der Verpflichtete ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte auf die
für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen des Satzes 1 und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 25 Abs. 2 Satz 4 und 5
hinzuweisen.
(3) Für Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder
nicht ohne weiteres zu ermitteln, kann der Friedhofsträger den Grabschmuck entfernen lassen. Der Friedhofsträger ist zur Aufbewahrung
des abgeräumten Grabschmuckes nicht verpflichtet.
8. Leichenhalle
§ 30
Benutzen der Leichenhalle
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen,
wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.
(2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.
(3) Die Särge der an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit
Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle
aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des
Amtsarztes.
Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach
den bisherigen Vorschriften.
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als
30 Jahren werden auf Nutzungszeiten nach § 15 Abs. 1 oder § 16 Abs.
3 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor
Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.
(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.
§ 32
Haftung
Die Ortsgemeinde Rohrbach haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und
Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im
Übrigen haftet die Ortsgemeinde Rohrbach nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
§ 33
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Abs. 5 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
Gebühren
Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde Rohrbach verwalteten
Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils
geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 35
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 23.12.2013 in
ihrer heute gültigen Fassung und alle übrigen entgegenstehenden
ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.
Rohrbach, den 20.05.2016
gez. Feser, Ortsbürgermeister
Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
Herxheim
- 22 -
2. Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Feuerwehr
Ausgabe 23/2016
Beide Künstler wuchsen mit Märchen- und Zauberhaften Welten auf,
beziehen die Kinder mit ein und bringen ihren Stargast „Schnecke
Meme“ mit. Es lohnt sich in die fabelhafte Welt des Theaters entführen
zu lassen, und das nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene.
Der Kindergarten „Kleine Strolche“ organisiert diese Veranstaltung
und hofft auf viele Besucher, um die Künstler entlohnen zu können.
Der Eintritt für Kinder beträgt 5,- Euro und für Erwachsene 6,- Euro.
Wir freuen uns auf Groß und Klein - mit den herzlichsten Grüßen alle
Strolche aus Herxheimweyher
Vernissage der kleinen Strolche
in Herxheimweyher
Einladung
Die Jugend- und Bambinifeuerwehr
Rohrbach informiert
Wir waren wieder unterwegs! Beim Jugendfeuerwehrwettkampf in
Wilgartswiesen haben wir mit einer Gruppe teilgenommen und wurden mit einem guten neunten Platz belohnt. Punkten konnten wir unter
anderem beim Amaturenpuzzel, beim Suchen von Muttern im Sand
und beim Wäschklammerspiel. Auch das traditionelle Kistenlaufen
und Wasserspiele mussten absolviert werden. Durch Teamarbeit und
Motivation sammelten wir fleißig Punkte. Leider begann es beim letzten Spiel zu regnen, so dass wir auch von oben nass wurden. Trotzdem hatten alle viel Spaß.
Wenn du Lust auf die Jugendfeuerwehr hast und 10 Jahre oder älter
bist, komm einfach montags im Feuerwehrhaus vorbei. Wir treffen uns
immer um 18.00 Uhr.
Du bist noch nicht 10? Kein Problem, in der Baminifeuerwehr treffen
sich Kinder ab sieben Jahren. Wir treffen uns alle zwei Wochen montags um 17.30 Uhr. (nächster Übungstermin für Bambinis: 20.06.2016)
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Kindertagesstätte
„Kleine Strolche“ Herxheimweyher
Es ist Theaterzeit...
und somit kommt uns das Figurentheater Favoletta von der Harzer
Puppenbühne wieder besuchen.
Am Donnerstag, dem 16. Juni 2016 werden Andrey und Michael
Schneider um 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Herxheimweyher das Stück „Der Regenbogenfisch aufführen.
Über mehrere Monate haben sich Kinder der Kita „kleine Strolche“ mit
Kunst auseinandergesetzt und echte Kunst erschaffen. Nun wollen sie
ihre Werke präsentieren und damit aufzeigen, dass auch Kinder große
Kunst erschaffen können. Herzlich eingeladen sind alle Interessierten
am Freitag 10.06. 2016 zur kostenlosen Vernissage im Dorfgemeinschaftshaus in Herxheimweyher.
Die Eröffnung beginnt um 15.00 Uhr mit einer Vorstellung der kleinen
Künstler und endet um 17.00 Uhr. Schauen sie doch herein und genießen sie bei Kaffee und warmen Waffeln die Kunstwerke der Kinder.
Gewinnen sie einen Einblick in die kreativen Köpfe und lassen sie sich
inspirieren von der farbenfrohen Kinderwelt. Wir freuen uns, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen
Ihre Kita „kleinen Strolche“
Ende des amtlichen Teils
Polizeibericht
Polizeibericht
Vandalismus an der Grundschule Herxheim
Bislang unbekannte Täter beschmierten zwischen dem 27. und
29.05.2016 die Fassade der Grundschule, die Eingangstür des Pavillons sowie diverse Spielgeräte auf dem Gelände der Grundschule
in Herxheim mit Filzstift. Der Schriftzug „Resistances“ (auf deutsch
„Widerstände“) und die Buchstaben „RTS“ tauchten in den vergangenen Wochen immer wieder im Zusammenhang mit Schmierereien
auf. Etwaige Zeugen oder Anwohner, die im Bereich der Tatörtlichkeit
verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise zu dem Schriftzug geben können, werden gebeten sich mit der
Polizei unter 07276 501 130 oder per E-Mail an [email protected]
in Verbindung zu setzen.
Herxheim
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Ausgabe 23/2016
i
Andere Behörden und Stellen
Agentur für Arbeit Landau
Bewerbung und Selbstvermarktung Werbung in eigener Sache
Veranstaltungsreihe BiZ & Donna für Frauen in der Agentur für
Arbeit Landau
Bei der Suche nach einem neuen Job ist die „Werbung in eigener
Sache“ unerlässlich für den Erfolg. Aber damit tun sich gerade Frauen
oft schwer - egal, ob sie eine lückenlose Berufserfahrung vorweisen
können oder nach einer Familienpause wieder einsteigen wollen.
„Bewerbung und Selbstvermarktung - Werbung in eigener Sache“ ist
das nächste Motto der Veranstaltungsreihe BiZ&Donna am Dienstag,
den 14. Juni 2016. Die zweistündige Veranstaltung beginnt um 09.00
Uhr und findet in der Agentur für Arbeit Landau, Johannes-Kopp-Str.
2, Raum A42 statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Referentin Petra Lehmann, Trainerin und Coach aus Heidelberg,
spricht über bewährte und neue Formen der Bewerbung, professionelles Selbstmarketing und geschickt formulierte Unterlagen wie
Anschreiben und Lebenslauf. Denn so unterschiedlich die persönlichen Voraussetzungen und die Wege zu einer neuen Arbeitsstelle
auch sein mögen: Wer mit Kompetenz punkten und sich von der Konkurrenz abheben möchte, braucht eine individuelle Strategie und eine
gute Vorbereitung.
Auskünfte und zur Veranstaltungsreihe BiZ & Donna 2016 erteilt Sandra Welsch, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Telefon 06341/958-660 oder per Mail: [email protected].
Weitere Informationen und das gesamte Programmheft gibt es auch
im Internet unter www.arbeitsagentur.de/landau.
Beratungstag für hörund sprachauffällige Kinder
Pfalzinstitut für Hören u. Kommunikation führt kostenlose Tests durch
Das frühe Erkennen einer Hörstörung bei Kindern ist wichtig. Aus
diesem Grund bietet das Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation
(Augustin-Violet-Schule) seit Jahren kostenlose Hör- und Sprachtests
für Kinder ab 3 Jahren an. Der nächste Beratungstag mit Hör- und
Sprachtests findet am Mittwoch, 22. Juni 2016, von 09.00 - 11.00
Uhr in Landau, im Gesundheitsamt, Arzheimer Str. 1, statt.
Wenn die Sprachentwicklung verzögert verläuft, Kinder beispielsweise nach dem 3. Lebensjahr einzelne Laute noch nicht richtig bilden können oder nicht in geordneten Sätzen sprechen, dann kann
eine Hörstörung die Ursache sein. Gerade im Vorschulalter wird eine
Hörstörung oft nicht erkannt. Hilfe erfahren Kinder und Eltern beim
Beratungstag durch die Fachpädagogen des Pfalzinstituts für Hören
und Kommunikation, einer Einrichtung des Bezirksverbandes Pfalz.
Für Kinder unter 3 Jahren, bei denen Verdacht auf Hörschädigung
besteht, empfiehlt sich eine Überprüfung in Frankenthal in der Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie des Pfalzinstituts. Ein Termin
kann unter der Tel.-Nr.: 06233 / 4909-228 vereinbart werden.
Öffentliche Bekanntmachung
der 22. Sitzung des Kreisausschusses
des Landkreises Südliche Weinstraße in der
Wahlperiode 2014/2019 am 13. Juni 2016
Am Montag, dem 13. Juni 2016, 16.00 Uhr findet die 22. Sitzung des
Kreisausschusses des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2014/2019 im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Südliche
Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau i.d.Pfalz, statt.
Die Tagesordnung sieht folgende Beratungsgegenstände vor:
Öffentliche Sitzung
1. Annahme von Zuwendungen gemäß § 58 Landkreisordnung
(LKO)
2. Kreiszuschuss für die Sanierung der protestantischen Kindertagesstätte Offenbach
3. Informationen
Nicht öffentliche Sitzung
1. Vorberatung der Sitzung des Kreistages am 27.06.2016
2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
3. Personalangelegenheiten
4. Informationen
Herxheim
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Öffentliche Bekanntmachung
der gemeinsamen Sitzung des Kreisausschusses und
des Ausschusses für Umwelt, Weinbau und Landwirtschaft des Landkreises Südliche Weinstraße in der
Wahlperiode 2014/2019 am 13. Juni 2016
-Bekanntmachung vom 03.06.2016, Az.: Z/002-22Am Montag, dem 13. Juni 2016, 17.30 Uhr, findet die gemeinsame
Sitzung des Kreisausschusses und des Ausschusses für Umwelt,
Weinbau und Landwirtschaft des Landkreises Südliche Weinstraße
in der Wahlperiode 2014/2019 im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau
i.d.Pfalz, statt.
Die Tagesordnung sieht folgende Beratungsgegenstände vor:
Nicht öffentliche Sitzung
1. Entwicklung des Naturschutzgroßprojektes Bienwald
2. Informationen
Die Sonne bezahlt die Stromrechnung
Ausgabe 23/2016
12.07.2016
19.00 Uhr JockgrimRatssaal der Verbandsgemeinde, Untere Buchstraße 22 Die Veranstaltung wird unterstützt von der Verbandsgemeinde Jockgrim.
20.09.2016
19.00 Uhr Offenbach an der QueichQueichtalmuseum, Hauptstraße
11 Die Veranstaltung wird unterstützt von der Verbandsgemeinde
Offenbach.
25.10.2016
19.00 Uhr ImpflingenDorfgemeinschaftshaus, Im Graubart 10 Die Veranstaltung wird unterstützt von der Verbandsgemeinde Landau-Land.
22.11.2016
19.00 Uhr KandelStadthalle, Am Marktplatz Die Veranstaltung wird
unterstützt von der Verbandsgemeinde Kandel.
Finanzamt Landau
Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit
am 15.06.2016
Aufgrund einer internen Veranstaltung ist das Finanzamt Landau am
Mittwoch, dem 15.06.2016 telefonisch nur beschränkt erreichbar.
Das Service-Center ist an diesem Tag zu den gewohnten Zeiten, von
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, geöffnet.
Nichtamtlicher Teil
Verbandsgemeinde
Herxheim
Klassik im Park
am 16. und 17. Juli 2016
Informationsabende in der Südpfalz
von bis November 2016
In den vergangenen Jahren brach der Ausbau der Photovoltaik bundesweit wie auch in der Südpfalz massiv ein. Eine Ursache dafür ist
die Verunsicherung der Bürger darüber, ob und unter welchen Bedingungen die Investition in Photovoltaik-Anlagen sinnvoll ist. Strom
durch die Sonnenkraft auf dem eigenen Dach produzieren - das ist
eine Möglichkeit für Privatpersonen, ihren Beitrag zur Energiewende
zu leisten. Aber was ist der richtige Weg, eine Photovoltaikanlage zu
planen, was ist zu beachten und was kostet es? Damit auch „NichtTechniker“ eine gute Übersicht und einen Einblick ins Thema bekommen können, veranstalten die Initiative Südpfalz-Energie e.V. und das
Büro Mittelhaardt & Südpfalz der Energieagentur Rheinland-Pfalz in
Kooperation mit fünf Verbandsgemeinden in der Südpfalz Informationsabende zum Thema „Die Sonne bezahlt die Stromrechnung“.
An fünf Abenden informieren Fachleute zum einen über die aktuellen
Bedingungen und Möglichkeiten für die Solarstromerzeugung, insbesondere für Einfamilienhäuser. Zum anderen berichtet Wolfgang Thiel
von der Initiative Südpfalz-Energie von seinen Erfahrungen aus dem
Betrieb einer Solaranlage, die nicht nach Süden ausgerichtet ist, sondern nach Ost-West - er widerlegt damit die noch weit verbreitete Meinung, ausschließlich nach Süden ausgerichtete Solaranlagen seien
lohnend. Zudem geben die örtlichen Energieversorger sowie Sparkassen und VR-Banken ihre Einschätzung zu Photovoltaikanlagen. „Wir
erkennen bei vielen Menschen Vorbehalte, die daher rühren, dass sie
nicht so genau Bescheid wissen über den Stand der Technik und die
aktuellen Förderbedingungen“, so Wolfgang Thiel.„Die Solarstromerzeugung ist ein zentraler Baustein der Energiewende, und obendrein
rechnet sie sich in der Regel für Privathaushalte“, erklärt Isa Scholtissek, Regionalreferentin Mittelhaardt & Südpfalz bei der Energieagentur. „Gerade in den sonnenverwöhnten Kommunen der Südpfalz lohnt
es sich, über die Investition in Solaranlagen nachzudenken.“ Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen.
Programm: - Begrüßung durch den Bürgermeister bzw. Beigeordneten - Einführungsvortrag „Die Sonne bezahlt die Stromrechnung von
Haushalten für mehr als 20 Jahre“, Energieagentur Rheinland-PfalzVorstellung praktischer Erfahrungen aus der Südpfalz durch Wolfgang
Thiel, Initiative Südpfalz-Energie (ISE) - Statement des örtlichen Energieversorgers - Statement der VR-Bank/Sparkasse
Die Sonne bezahlt die Stromrechnung - Informationsabende für
die Bürger der Südpfalz von Juni bis November 2016
22.06.2016
19.00 Uhr HerxheimRatssaal der Verbandsgemeinde, Obere Hauptstraße 2 Die Veranstaltung wird unterstützt von der Verbandsgemeinde Herxheim.
Eine vergnügliche Begegnung mit klassischer Musik open air im
Park der Villa Wieser Herxheim
Samstag, 16. Juli 2015, 20.00 Uhr
Cuarteto SolTango
Tango Extreme
Von Astor Piazolla bis Osvaldo Pugliese
Sophie Heinrich, Violine
Karel Bredenhorst, Violoncello
Rocco Heins, Bandoneon
Martin Klett, Klavier
Das Cuarteto SolTango verkörpert die neue Stimme authentischen
Tangos mit orchestralem Klang und kammermusikalischer Verve. Vereint interpretieren die vier Musiker klassischen Tango in unterschiedlichsten Stilen bis hin zum Tango Nuevo von Astor Piazzolla und
Osvaldo Pugliese in brillierenden Bearbeitungen von Martin Klett. Kurz
nach seiner Gründung 2008 wurde das Quartett zum Schleswig-Holstein Musikfestival und zum Oberstdorfer Musiksommer eingeladen
und hat seitdem zahlreiche internationale Festivals bespielt - zuletzt
das innovative Grachtenfestival, Amsterdam. Es wirkte mit bei Shows
im Rahmen des Internationalen Tangofestival Düsseldorf sowie beim
Projekt »Terra Tango« beim Gent Festival van Vlaanderen.
Tangotänzer durften die vier Virtuosen außerdem bei internationalen Tangofestivals in Amsterdam, Hamburg, Oldenburg und Leipzig
erleben. Dabei traten sie unter anderem mit renommierten Showtanzpaaren wie Michelle y Joachim (Basel), Alejandra y Mariano (Madrid),
Gaston y Moira (Buenos Aires) oder Claudia y Matias (Berlin) auf.
www.soltango.com
Herxheim
- 25 -
Sonntag, 17. Juli 2015, 20.00 Uhr
Stimmenzauber
Brillante junge Stimmen
Paula Bohnet, Sopran
Luise von Garnier, Mezzosopran
Helena Steiner, Sopran
Timon Führ, Bassbariton
Nan Jiang, Bariton
Aljoscha Lennert, Tenor
Klavier: Ralph Zedler, Berlin
Gäste:
Elisa Ferrari, Sopran
Daniel Pastewski, Bassbariton
Ausgabe 23/2016
Pünktlich um 09.30 Uhr ging es mit einem Warm-up los. Muskeln
lockern und sich aufwärmen war hier die Devise.
Danach startete das große Sportevent. An 6 Stationen konnten die
Sportler und Sportlerinnen, immer kräftig angefeurt und unterstützt
durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Hauses, auf Punktejagt
gehen.
Nach etwas mehr wie 2 Stunden war es geschafft. Die TeilnehmerInnen waren müde und freuten sich auf ihr verdientes Mittagessen und
natürlich die anschließende Siegerehrung.
Insgesamt gab es 14 teilnehmende Gruppen. Der Pokal für den ersten
Platz ging in diesem Jahr an die Gruppe Jacob.
Ein besonderes begehrter Preis ist jedes Jahr der Pokal für das beste
Outfit. Nach 2 Jahren Pause ging der Pokal in diesem Jahr wieder auf
die Gruppe Konrad, die mit ihrem asiatischen Outfit Japan und das
Reich der Mitte mit nach Herxheim brachten.
Vielen Dank an alle Beteiligten für die gute Organisation und Begleitung im Vor- und Nachfeld.
Jedermann-charity-Radrennen
Weltmeister und Olympiasieger
starten in Hatzenbühl
Moderation: Bettina Baumann
Lassen Sie sich verzaubern von wunderbaren Melodien und brillanten Stimmen junger an Hochschulen ausgebildeter Sängerinnen und
Sänger. Erleben Sie einen bewegenden Wettstreit mit weltbekannten
Melodien aus Oper und Operette. Freuen Sie sich auf ein musikalisches Feuerwerk mit Musik von Bizet, Puccini, Verdi, Strauß u.a.
Sie entscheiden mit Ihrer Publikumswertung, wer den großen Finalpreis gewinnt!
Bereits ab 19.00 Uhr können Sie ausgesuchte Weine, einen spritzigen
Sekt und einen kleinen Imbiss im Park genießen. Bewirtet werden Sie
vom Förderverein des Kinder- und Jugendchores Südpfalzlerchen.
Einzelkarte: 16 €
Beide Konzerte: 28 €
Ermäßigt für Schüler, Studenten,
Schwerbehinderte: 9 € / 15 €
Vorverkauf: Infotheke Rathaus Herxheim, 07276/5010, infotheke@
herxheim.de, www.herxheim.de
Park der Villa Wieser Herxheim, Obere Hauptstraße 3
(Ersatzspielort ist die Festhalle Herxheim, Bonfatiusstraße 22)
Wird das open air Konzert nach Beginn aufgrund schlechter Wetterbedingungen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des
Eintrittspreises.
Veranstalter: Ortsgemeinde Herxheim
Integriert in das traditionelle
Radsportwochenende
des
Radfahrerverein Rosalia 1908
e.V., bei dem es am Samstag/
Sonntag, 11./12. Juni 2016,
Radrennen in allen Altersklassen gibt, hat Sven Ottkes
Jedermann-Charity-Radrennen sein Domizil erstmals in
Hatzenbühl.
Insgesamt 11 von verschiedenen Firmen gesponserte, und
von aktuellen und ehemaligen „Champions“ angeführte, Teams gehen
bei der Charity-Tour (60 km) bzw. beim Charity-Race (100 km) an den
Start.
Der Erlös des Events (2015 waren es 18.500 €) geht an den Sven
hilft..! e.V. der das Geld in erster Linie für soziale Jugendarbeit einsetzt, wobei ein Großteil des Geldes in der Region bleibt, wie zum
Beispiel das Startgeld beim Volksradfahren: Hier treten in diesem Jahr
das „Blaue Team“ (Rosalia Hatzenbühl) und das Team Orange (RSV
LD-Mörlheim) gegeneinander an. Und zwar nicht in einem sportlichen,
sondern in einem numerischen Wettstreit. Das Startgeld (5 € pro Person, inklusive Teilnehmer-Shirt) der jeweiligen Teams bleibt bzw. geht
ins Dorf. Wer also die meisten Teilnehmer hat, bekommt das meiste
Geld. Zusätzlich attraktiv wird die Teilnahme auch deshalb, weil unter
allen Volksradfahren-Teilnehmern, egal für welches Team sie starten,
ein Fischer E-Bike im Wert von 1.399,00 Euro verlost wird.
Voller Einsatz im St. Paulus Stift Herxheim
Am Donnerstag, 02.06.2016 war es im St. Paulus Stift Herxheim wieder so weit. Das alljährliche Sportfest stand ins Haus und die Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren voller Vorfreude.
In diesem Jahr konnten die Athleten leider nicht den großen Park hinter der Einrichtung nutzen. Wetterbedingt fand der Wettbewerb im Hof
des Hauses statt. Hier konnten alle barrierefrei mitfeiern und sich aktiv
beteiligen, ohne dass der durchnässte Untergrund den Menschen im
Rollstuhl Schweirigkeiten bereiteten.
Getreu dem Veranstaltungskonzept werden auch die 20 KilometerTeams beim Volksradfahren von Champions angeführt. „Chris“ startet
für orange und „Wolfi“ für blau.
Herxheim
- 26 -
Das verrät Sven hilft-Vorstand Bernhard Bock schon mal, wer das
aber letztendlich ist, lässt er offen aber eine bzw. einer von den Champions wie zum Beispiel Ute Enzenauer (Rad), Christina Hengster (AUT/
Bob), die Olympiasieger Stefan Steinweg, Hans Lutz (Rad), Wolfgang
Hoppe (Bob), die Ex-Tour de France-Cracks Rolf Gölz, Hardy und
Udo Bölts oder der mehrfache Mountainbike-Olympiastarter Carsten Bresser wird es schon sein. Der amtierende Weltmeister im 2er
Bob Francesco Friedrich scheidet da eher aus, denn den nennt die
gesamte Sportwelt „Franz“.
Am Samstag beginnen die Radrennen bereits am Nachmittag. Um
17.15 Uhr starten die Elite-Amateure, danach gibt es eine Staffel, bei
der Hatzenbühler Vereine, verstärkt durch Weltmeister und Olympiasieger an den Start gehen. Parallel läuft die bei Jedermann-Events
obligatorische Nudelparty, bei der auch alle „Champions“ bei der
Autogramm-Meile anwesend sind.
Am Sonntag herrscht von 09.00 bis ca. 18.00 Uhr Rennbetrieb, bei
dem es temporär zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. So sind
zum Beispiel die Kreisstraßen von Hatzenbühl nach Herxheim bzw.
Hayna von 11.00 bis ca. 15.00 Uhr gesperrt.
Weitere Infos und Anmeldung: www.champions-charity-tour.de
Start/Ziel, Durchfahrtszeiten in der Verbandsgemeinde Herxheim:
CC Race
CC Race
Ø 23km/h
Ø 28km/h
Start Hatzenbühl 10.13 Uhr
11.22 Uhr
Ortseingang Herxheim 10.13 Uhr
11.28 Uhr
Ortsausgang Herxheim 10.25 Uhr
11.32 Uhr
(…)
Ortseingang Insheim 10.45 Uhr
11.48 Uhr
Ortsausgang Insheim 10.50 Uhr
11.53 Uhr
(…)
Ortseingang Herxheimw. 12.19 Uhr
13.06 Uhr
Ortsausgang Herxheimw. 12.21 Uhr
13.08 Uhr
Ortseingang Herxheim 12.24 Uhr
13.10 Uhr
Ortsausgang Herxheim 12.32 Uhr
13.17 Uhr
Ortseingang Hayna 12.35 Uhr
13.19 Uhr
Ortsausgang Hayna 12.38 Uhr
13.22 Uhr
Ziel Hatzenbühl 12.46 Uhr
13.28 Uhr
Die Durchfahrtszeiten können etwas von der Marschtabelle abweichen.
Programm (Auszug)
Samstag, 11. Juni 2016:
14.00 Uhr Rennbeginn. Feigenberg, Hatzenbühl
17.15 Uhr Start Amateure ABC
18.45 Uhr Staffel mit Weltmeistern und Olympiasiegern
19.30 Uhr Vorstellung Kapitäne und Trikotübergabe
ab 20.00 Uhr Musik
Sonntag, 12. Juni 2016
09.00 Uhr Rennbeginn
10.05 Uhr Start Charity-Tour (60 km)
10.15 Uhr Start Volksradfahren (20 km)
ab 11.00 Uhr Musikalischer Frühschoppen
11.10 Uhr Start Charity-Race (100 km)
Ca. 12.25 Uhr Zielankunft Charity-Tour
Ca. 14.40 Uhr Zielankunft Charity-Race
16.40 Uhr Uhr Start Amateure A/B
Freiwilligentag
am 17. September 2016
Jetzt schon vormerken!
Am 17. September heißt es auch in „wir schaffen was“. Dann
geht der Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar in
seine fünfte Runde und erneut stehen die Herzensangelegenheiten von Vereinen, Schulen, Kindergärten, Kirchen und vielen
weiteren sozialen Einrichtungen im Blickpunkt der Öffentlichkeit.
Mit der tatkräftigen Unterstützung von freiwilligen Helfern sollen an diesem Datum möglichst viele gemeinnützige Projekte
umgesetzt werden - angefangen bei Malerarbeiten im Jugendhaus über Spielenachmittage in Seniorenheimen bis hin zum
Begegnungsprojekt mit Flüchtlingen. Die Helfer können dabei
unverbindlich ins Ehrenamt reinschnuppern. Für die teilnehmenden Einrichtungen bietet der Freiwilligentag eine gute Gelegenheit, ihre Arbeit zu präsentieren und langfristig neue Unterstützer
zu gewinnen. Zuletzt packten in allen Teilen der Metropolregion
über 6.000 Menschen in 300 Projekten begeistert mit an.
Einrichtungen der Verbandsgemeinde Herxheim, die sich mit
einem Projekt am Freiwilligentag beteiligen möchten, können sich an Monika Schill und Janina Effelsberg vom Organisationsteam der Metropolregion Rhein-Neckar wenden (0621
12987-75, [email protected])
Infos auch unter www.wir-schaffen-was.de
Ausgabe 23/2016
Herxheim
Wir gratulieren
14.06. zum 75. Geburtstag
Herr Strauß, Herbert
Katholische öffentliche Bücherei Herxheim
Öffnungszeiten
In der kommenden Woche hat die Bücherei wie folgt geöffnet:
Dienstag, 14.06.2016: 15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch, 15.06.2016: 16.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 17.06.2016: 16.00 - 19.00 Uhr
Veranstaltungen
Freitag, dem 17.06.2016
16.30 Uhr: Vorlesen für Kinder von 4 - 7 Jahren mit Christiane Kuhn.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Prot. Kirchengemeinde Herxheim
Postanschrift: Büro, Kirche und Gemeindezentrum „Jugendheim“:
Kettelerstraße 40, 76863 Herxheim b.L.
Tel. 07276/919075
Fax 07276/919076
[email protected]
Gottesdienste
Sonntag, dem 12.06.2016
09.30 Uhr Gottesdienst gestaltet durch Schüler und Lehrer der St.
Laurentiusschule, Taufe von Nelly Buckel mit Pfarrerin Rahm
Im Anschluss an den Gottesdienst wird ganz herzlich zum Kirchencafe
eingeladen.
Donnerstag, dem 16.06.2016
15.00 Uhr Gottesdienst im Altenzentrum St. Josef mit Lektorin Stolle
Konfirmandenunterricht Gruppe 1,
Konfirmation 02.04.2017
Die Konfirmanden der Gruppe 1 treffen sich am 14.06.2016 von 16.00
- 18.00 Uhr zum Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus.
Jugendfreizeit 2016 der Kirchengemeinden Herxheim
und Essingen
Liebe Jugendliche,
mal was erleben und dann wieder chillen, mit Gleichaltrigen unterwegs sein, für 5 Tage direkt am Bodensee. Vom 21. - 25. August (letzte
Ferienwoche, beginnend am Sonntag, zurück sind wir am Donnerstag)
sind wir unterwegs. Mehr Infos findet ihr im Gemeindebrief oder im
Pfarramt oder bei Pfarrerin Rahm nachfragen. Ein richtig gutes Angebot, am 15.06.2016 treffen wir uns zum Kennenlernen und Vorbesprechen der Reise um 18.00 Uhr im Gemeindehaus in der Kettelerstr. 40..
Also meldet euch und eure Freunde/Freundinnen (möglichst zwischen
13 und 16 Jahren, unabhängig von der Konfession) noch schnell im
Pfarrbüro an, denn noch sind Plätze frei.
Eure Pfarrerin Rahm
PS: Wer gerne mitkommen möchte trotz finanziellem Engpass, kann
mich anrufen. Wir haben für Gemeindeglieder eine Rücklage, um in
jedem Fall Interessierten die Fahrt zu ermöglichen.
Bürozeiten
Das Pfarrbüro ist besetzt am Montag, dem 13.06.2016 am Dienstag,
dem 14.06.2016 und am Donnerstag, dem 16.06.2016 jeweils von
09.00 - 11.00 Uhr. Sie können auch jederzeit Pfarrerin Rahm unter der
Telefonnummer 07276 -919075 erreichen oder eine Nachricht hinterlassen.
Protestantische Gottesdienste
im Altenzentrum St. Josef
Donnerstag, dem 16. Juni 2016
15.00 Uhr Gottesdienst
Donnerstag, dem 30. Juni 2016
15.00 Uhr Gottesdienst
Lesekreis der Protestantischen
Kirchengemeinde im Mai
Im Mai ging es um das Buch „Ein perfekter Freund“ von Martin Suter,
eine vielbödige Geschichte über einen Journalisten mit Gedächtnisverlust, der im eigenen Leben und im Leben anderer Unerhörtes aufdeckt.
Herxheim
- 27 -
Die Sprache ist, wie immer bei Martin Suter, untadelig und sehr angenehm zu lesen, die Figuren erwachen zu einem anteilnahmeerweckenden Leben, viele überraschende Wendungen halten bei der Stange
und ergeben insgesamt ein unterhaltsames, spannendes Lesevergnügen!
Eingeleitet wurde der Abend durch eine Lesung von Wolfgang Allinger, der damit ein lange gegebenes Versprechen einlöste. Vielen Dank
auch von dieser Stelle! Er las eigene Texte und Gedichte zu Verstehen
und Mißverständnis, teils sachlich, teils blumig gefühlvoll, aber immer
sehr unterhaltsam, und vor allem sehr gut vorgetragen. Wärmstens
empfahl er uns auch die Lesungen im Landauer Zoo, im Zusammenhang mit der Wortschau (wortschau.com oder bei Facebook/wortschau).
Kurz ging ich auch auf die geplante Israelreise der Storchengemeinden
ein, die nächstes Jahr im März stattfinden wird, mit einem wunderbar
abwechslungsreichen Programm, das Israel in all seinen Facetten
zeigen soll: Kulturell, historisch, biblisch, geologisch…noch gibt es
ein paar Plätze! Wenn Sie teilnehmen wollen, melden Sie sich doch
im Protestantischen Pfarramt in Herxheim an! Tel.: 919 075, Näheres
dazu aber auch bei mir!
Im Juni lesen wir das Buch von Benedict Wells „Vom Ende der Einsamkeit“
Näheres zum Lesekreis und zu unseren Treffen gerne bei mir, Dr.
Helma Gröschel, Tel.: 8578
Katholische Gottesdienste
im Altenzentrum St. Josef
Dienstag, dem 14. Juni 2016
16.00 Uhr Gottesdienst
Dienstag, dem 21. Juni 2016
16.00 Uhr Gottesdienst
Dienstag, dem 28. Juni 2016
16.00 Uhr Gottesdienst
Dienstag, dem 05. Juli 2016
16.00 Uhr Gottesdienst
Schönstattzentrum Marienpfalz
„Kommt und seht“
Am Sonntag, 12.06.2016 sind sie herzlich willkommen zu Kaffee und
Kuchen in der Zeit von 15.00 - 17.00 Uhr
Am 19.06.2016 sind wir alle in Schönstatt.
Der letzte Termin vor der Sommerpause (Juli, August) ist am
26.06.2016.
Ab September wird unsere Cafeteria wieder geöffnet sein.
Heilige Messe im Heiligtum der Freude
um 08.00 Uhr am Montag, Donnerstag und Freitag.
Heilige Messe in der Marienpfalzkirche
Mittwoch, 19.00 Uhr
Samstag, 17.30 Uhr Vorabendmesse
Samstag, 11.06.2016
Madrugada, 07.00 Uhr im Heiligtum, Männer beten für Kirche und
Welt
Sonntag, 12.06.2016 um 17.00 Uhr ist Jugendgottesdienst mit Segnung der 5 Säulen der SMJ auf dem Gelände der Marienpfalz und
anschließendem Treff.
Dienstag, 14.06.2016
Trauerkreis, Frau Sator, 19.30 Uhr
Am Samstag, 18.06.2016 ist nach der Vorabendmesse keine eigene
Bündnisfeier wegen der Wallfahrt.
Herzliche Einladung zur Diözesanwallfahrt nach Schönstatt
Sonntag, 19.06.2016 unter dem Motto:
„Dem barmherzigen Vater begegnen - wahre Freude finden“
Kosten für Mittagessen, Kaffee und Programm 17,00 Euro + Bus; Kinder zahlen die Hälfte
Info und Anmeldung: Pfarrer Alfons Kaufhold, Litzelhorststr. 50, Herxheim, Tel.: 07276/5030935 oder per Mail: [email protected]
Jugendgottesdienst der Schönstatt-Jugend
Jugendgottesdienst: Auf welche Säulen baust du?
Wir laden euch ein zu einem ganz besonderen Jugendgottesdienst
ein: Wir weihen feierlich die „5 Säulen der Schönstatt-Mannesjugend“
ein. Zu diesem Anlass wird sich auch der Gottesdienst ganz um das
Thema „Säulen“ drehen. Im Anschluss gibt es ein Grillfest, mit Public
Viewing des ersten Vorrundenspiels Deutschland- Ukraine.
Wann? Sonntag, 12.06.2016, 17.00 Uhr
Wo? Schönstattzentrum Marienpfalz, Herxheim
Was? Jugendgottesdienst „Auf welche Säulen baust
du?“ mit Einweihung des Säulenplatzes der SMJ
Grillen? Bringt bitte euer eigenes Grillgut mit, Salate, Beilagen und Getränke stellt die SMJ zur Verfügung.
Wer? Du und hoffentlich viele andere!
Ausgabe 23/2016
Jugendabteilung
Infos, Bericht(e) + Bilder siehe auch Homepage:
www.viktoria-herxheim.de
Ein besonderer Dank geht an alle Trainer + Betreuer für ihren Einsatz, Zeitaufwand und ihr Engagement im Interesse der Kinder +
Jugendlichen !!
Saison 2016-17 !!, der 1.Spieltag ist am 2.- 4.September 2016
Kontakte der Jugend- Trainer / Betreuer siehe Homepage vom 1.Juni
2016
Vorschau 2016
Mittwoch, 8. Juni 2016
19.00 Uhr B1 LL: SpVgg RW Speyer - SVH
19.00 Uhr A LL: VfB Hassloch - SVH
Donnerstag, 9. Juni 2016
18.30 Uhr D1 LL: FSV Offenbach - SVH
Freitag, 10. Juni 2016
18.00 Uhr E2: SG Lug.. II - SVH
Samstag, 11. Juni 2016
11.00 Uhr Bambini: Offenbach - SVH 2
11.00 Uhr Bambini: Rülzheim - SVH
11.00 Uhr F1: SVH - Klingenmünster
11.00 Uhr D2: Offenbach II - SVH
14.00 Uhr F2: SVH - Klingenmünster II
14.00 Uhr B2: SVH - SG Neupotz-Leimersheim
14.30 Uhr C1 VL: TSV Schott Mz II - SVH
16.00 Uhr B1 LL: SVH - VfB Hassloch
Sonntag, 12. Juni 2016
11.00 Uhr D1 LL: SVH - 1.FC 08 Haßloch
Dienstag, 14. Juni 2016
18.00 Uhr B2: SG Gossersweiler.. - SVH
Abt. Badminton Herxheim
Badminton Dorfmeisterschaft 2016
Hallo liebe Badmintonbegeisterte.
Am 17.06.2016 um 18.00 Uhr ist es wieder soweit.
Die Abteilung Badminton des SV Herxheim, öffnet die Türen zur
Grundschulsporthalle in Herxheim, für die Badminton Dorfmeisterschaften 2016.
Turnierbeginn ist 18.00 Uhr.
Ab 17.30 Uhr könnt ihr schon kommen und euch einspielen.
Gespielt wird im Minimannschaftsmodus, d.h.
2 Herren und 1 Dame pro Team.
Bei jeder Spielbegegnung werden folgende Disziplinen gespielt:
1 Herren Doppel
1 Herreneinzel
1 Dameneinzel
1 Gemischtes Doppel (Frau+Mann)
Jedes Teammitglied hat pro Spielbegegnung 2 Spiele.
Natürlich dürfen Ersatzspieler mit eingeplant werden.
Maximale Mannschaftsstärke ist dann 3 Herren und 2 Damen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen die noch nie zuvor aktiv im
Badmintonverein gespielt haben oder in einer Sportgemeinschaft sind.
Bei Zweifel lieber mich anschreiben.
Wir werden natürlich auch wieder schöne Preise an die Siegerteams
vergeben.
Für Essen und Trinken wird auch gesorgt sein.
Wir hoffen, dass alle Teams bis zum Schluss bleiben und dem Finale
begeistert zuschauen werden und danach an der Bar den Abend ausklingen lassen.
Startgebühr in Höhe von 15€ pro Team wird bei der Turnierleitung zu
Beginn bezahlt.
Bitte meldet euch bei Oliver Bies unter folgender E-Mail: oliver_bies@
web.de an.
Die E-Mail sollte folgendes beinhalten.
Betreff: Dorfmeisterschaft 2016
Teamname und Name der Spieler:
Turnverein Herxheim 1892
Abteilung Volleyball Jugend
„Die Besten im Südwesten“ - Fortsetzung folgt
Zwei Wochen nach dem Erfolg der U 14-Jungen, holte auch die U
13-Mixedmannschaft der SG REHAmed Südpfalz die Goldmedaille
bei der Südwestdeutschen Meisterschaft am 4. und 5. Juni in Bad
Kreuznach. Die Mädchen und Jungen des Jahrganges 2004 und jünger starten in der jüngsten Altersklasse automatisch in der Jungenkonkurrenz. Gespielt wird 3:3 auf verkleinertem Volleyballfeld. Jeweils
als Vizepfalz- und Rheinland-Pfalzmeister angereist, gelang der
Mannschaft von Trainer und Betreuer Detlef Lui in einem spielstarken
und sehr homogen besetzten Achterfeld überraschend der ganz große
Coup. In der Gruppenphase siegten die Südpfälzer/innen samstags
gegen den TV Biedenkopf (2:1), den VC 2000 Bad Kreuznach (2:0)
und den TV Wiesbach (2:0), bevor es tags darauf ins Halbfinale gegen
den TV Bliesen ging.
Herxheim
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Auch gegen den saarländischen Vizemeister behielt die SGS knapp
mit 2:1 die Oberhand. Sie triumphierte im anschließenden Finale wieder gegen den TV Biedenkopf, der sich im zweiten Halbfinale gegen
die SSG Langen durchsetzen konnte, mit 15:8 im vielumjubelten Tiebreak des dritten Satzes. In dieser Wettkampfklasse finden noch keine
Deutsche Meisterschaften statt.
Ausgabe 23/2016
Beim Jedermann Triathlon, der am frühen Morgen bereits gestartet
wurde, mussten 500 Meter geschwommen, 21 km Rad gefahren und
5 km gelaufen werden. Hier waren Petra Pilger und Jörg Wünstel am
Start. Petra belegte in ihrer Altersklasse W45 den 2. Platz und benötigte 1.21.08 Std.. Jörg kam bei seinem ersten Triathlon in diesem Jahr
nach 1.09.08 Std. ins Ziel. Dies war der 21. Platz im Gesamteinlauf
und der 3. Platz in seiner AK 35.
Handball: Pfalzliga Qualifikation
B-Jugend Pfalzliga Qualifikation,
Leider hat es NOCH nicht für die Qualifikation zur Pfalzliga gereicht. Mit nur einem Sieg
belegte die B-Jugend den 3.Platz in Ihrer
Gruppe und muß nun kommenden Sonntag
bei einem Turnier der vier Gruppendritten um
die letzten beiden Pfalzligaplätze spielen. Die
Konkurrenten werden TV Offenbach, SG Mutterstadt/Ruchheim und SG Kaiserslautern/
Waldfischbach sein. Bei Redaktionsschluß standen Tag und Spielort
noch nicht fest. Genaues können sie auf der Homepage erfahren.
Die Jungs haben gezeigt das sie das Niveau für die Pfalzliga haben.
Jetzt muß es nur noch konstant auf den Platz gebracht werden! Die
Mannschaft bedankt sich für die tolle Unterstützung der zahlreichen
Fans der Spielgemeinschaft!!!
Die Ergebnisse:
SG Kandel/Herxheim - HSG Trifels 10:14 (7:8)
SG Kandel/Herxheim - HSG Landau 1 12:8 (6:2)
SG Kandel/Herxheim - TG Waldsee 12:18 (5:8)
Es spielten: Christoph Kunz, Jonas Gläser - Maximilian Lincks (14/3),
Andreas Jagenow (7), Jan Düthmann (4), Bastian Bernhard (3), Lukas
Prochnow (3), Nils Schmidt (2), Paul Stöhr (1), David Rödel, Ilian Buck,
Moritz Gieske
Triathlon: Volker Bentz holt Rheinland- Pfalz Meister
Titel über die Triathlon Kurzdistanz
Bei der Jubiläumsausgabe des 25. Mußbach Triathlon wurden die RP
Meister über die Triathlon Kurzdistanz ermittelt.
Im Neustadter Stadionbad mussten zunächst 1,5 km geschwommen
werden, bevor es auf die 42 km Radstrecke über die Kalmit ging. Zum
Schluss wurden bei schwül-warmen 25 Grad 10 km durch die Weinberge in Mußbach gelaufen. Für den TV Herxheim waren Volker Bentz
und Neuzugang Christophe Delaunay am Start. Der Titel fehlte ihm
noch und so hatte Bentz alles auf dieses Rennen ausgerichtet.
Für Volker lief es beim Schwimmen nicht so gut und so versuchte er
beim Radfahren und Laufen einiges an Boden gut zu machen. Bei der
Abfahrt von der Kalmit hieß es dann besonders vorsichtig zu sein,
denn der Gewitterregen vom Vortag hatte einen rutschigen Belag auf
die Straße gespült. Auf dem Rad ging es für den 45- jährigen Herxheimer dann schon deutlich besser. Bei der dritten Disziplin konnte Volker
dann richtig aufdrehen und legte mit 38.28 min. die zweitschnellste
Laufzeit aller Rheinland- Pfälzer hin. Mit einer Endzeit von 2.23.17 Std.
bedeute dies den Sieg in der Rheinland- Pfalzmeisterschaft der AK45.
In der „offenen Wertung“ landete er damit auf dem 23. Gesamtplatz.
Einen guten Einstand beim TV Herxheim zeigte Christophe Delaunay.
Bei seinem erst zweiten Triathlon überhaupt kam er nach 2.57.22 Std.
ins Ziel. Christophe kommt vom Mountainbike Sport zum Triathlon. So
konnte er in der schwierigen zweiten Disziplin seine Stärke ausspielen
und einige Plätze gutmachen.
Volker Bentz freut sich über den RP Titel
Tennisclub Blau-Weiß Herxheim e.V.
Neuer Informationsaushang für den Jugendbereich
v.l.n.r. Lara-Maria, Bianca Bauchhenß, Adrian, Dr. Bernd Trierweiler
und Lisa
Dem Jugendteam beim Tennisclub Blau-Weiß Herxheim steht, dank
der Sachspende der Sparkasse Südliche Weinstraße, wieder ein Aushang zur Verfügung. Die Übergabe des Schaukastens fand auf unserer
Anlage statt.
Herxheim
- 29 -
Der 1. Vorsitzende Dr. Bernd Trierweiler nahm diesen offiziell von
Bianca Bauchhenß, Niederlassungsleiterin der Sparkasse Südliche
Weinstraße in Herxheim, entgegen.
Frau Bauchhenß konnte sich über den neuen Standort sowie über die
Jugendarbeit informieren. Derzeit sind rund 100 Kinder und Jugendliche im Verein aktiv, sowohl im Training als auch bei den im Mai
gestarteten Medenrundenspielen. Insgesamt sind in diesem Jahr 12
Jugend-mannschaften gemeldet. Besonders die 5 Mannschaften, die
in der höchsten Spielklasse unseres Bezirksverbandes antreten, zeugen von einer kontinuierlichen Jugendarbeit und Förderung.
Mit dem neuen Aushang haben wir wieder einen zentralen Punkt auf
der Anlage, an dem Informationen rund um die Jugendmannschaften, Ver- anstaltungen und Aktionen ausgetauscht werden können.
Deshalb, herzlichen Dank an die Sparkasse Südliche Weinstraße, hier
vertreten durch Frau Bauchhenß, für die Unterstützung.
Die nächsten Heimspiele:
Samstag, 11.06.2016
09.00 Uhr Gemischt U 10 - LU-Oppau
13.30 Uhr Damen 50 - Neupotz
13.30 Uhr Herren 50 - Ruchheim
Sonntag, 12.06.2016
10.00 Uhr Herren I - BASF Ludwigshafen
10.00 Uhr Herren II - Friedelsheim/Wachenheim
10.00 Uhr Damen I - Rülzheim
Freitag, 17.06.2016
15.30 Uhr Mädchen U 12 - Kandel
Herren 65 Doppel
Gelungener Heimsieg
Herxheim : Rülzheim 6:2
Nach der empfindlichen Niederlage in Jockgrim mußte jetzt doch wieder ein deutliches Zeichen gesetzt werden. Und das gelang auch. Im
ersten Doppel traten Leo Herrmann und Hugo Bellaire gleich stark
auf, nahmen ihre Chancen wahr und siegten in den beiden Sätzen
mit 6:1 und 6:2. Dagegen taten sich Robert Kerner und Richard Lauth
im zweiten Doppel etwas schwer und konnten aber die beiden Sätze
mit 7:5 und 6:4 abschließen. Im dritten Doppel setzte Leo Herrmann
gemeinsam mit seinem neuen Partner Erwin Rieder die Erfolgslinie
fort. Die beiden Sätze konnten sie jeweils mit einem eindeutigen 6:1
für sich abschließen. Im vierten Doppel fanden Robert Kerner und
Richard Lauth nicht zu ihrem vorherigen Spiel zurück und mußten die
beiden Sätze mit 4:6 und 3:6 als verloren abgeben. Der Gesamtsieg
war jedoch gesichert gewesen. Das letzte Spiel findet in Schaidt beim
Tabellenzweiten statt und ist Gelegenheit, einen auffallenden Schlußpunkt zu setzen. Bei einem mehr als guten Sieg könnte Herxheim den
zweiten Tabellenplatz einnehmen.
TTc-Herxheim
Ausgabe 23/2016
Jugendfahrt an die Ardéche
Wie alle zwei Jahre, fuhren wir auch dieses Jahr nach Südfrankreich
an die Ardèche. Am Mittwochabend um 22.00 Uhr ging es dann auch
endlich los. Gegen 09.00 Uhr kamen wir an unserem Zeltplatz in St.
Martin d‘Ardèche an. Am ersten Tag verbrachten wir unsere Zeit mit
vielen verschiedenen und spaßigen Aktivitäten. Die einen gingen an
den Fluss, um sich zu erfrischen, die anderen hatten doch lieber im
trockenen ihren Spaß. Zum Abendessen gab es sogar Wolfgangs
berühmte Gebredelde. Freitags war es endlich soweit... wir machten unsere lang ersehnte Kanutour auf der Ardèche! Auch dieses mal
gab es viel zu erkunden. Am Ende des Tages gab es viele gekenterte
Kanus, gemeisterte Stromschnellen und Sonnenbrände, aber auch
viele Glückliche und zugleich erschöpfte Gesichter, welche alle ganze
32 Kilometer auf dem Fluss zurücklegten. Am Samstag besuchten
wir den Wochenmarkt in Pont-Saint-Esprit, an welchem es viele tolle
Dinge gab. Anschließend spazierten wir in ein nahe gelegenes Dorf, in
dem wir uns ein Eis gönnten und die Landschaft genossen. Schließlich fuhren wir Sonntagmorgens erschöpft wieder nach Hause. Die
Jugendfahrt hat uns allen sehr viel Spaß gemacht und wir freuen uns
auf das nächste Mal. Wir, die TTC Jugend, bedanken uns außerdem
bei unseren Fahrern, Organisatoren und Helfern für die schöne Zeit in
Südfrankreich!!!
Terminplan
Samstag, 11.06.2016
Rundenabschlussfeier, Radsportheim
Sonntag, 12.06.2016
2. VRLQ Schülerinnen A+B, Herxheim
2. VRLQ Schüler A+B, Rockenhausen
Freitag, 17.06.2016
Kein Training - Badminton Dorfmeisterschaften
Sonntag, 19.06.2016
09.30 Uhr VRLQT Schüler/innen C, Kandel
BRLT Damen und Herren, Leimersheim
Montag, 18.07.2016
Beginn Sommerferien
Motorsportvereinigung Herxheim
Trainingstage im Juni und Juli!
Die Motorsportvereinigung Herxheim bietet wieder Trainingstage
auf der Speedwaybahn an, bei der auch Interessierte in den Speedwaysport reinschnuppern können. Die geplanten Termine sind am
Samstag, 11.06.2016 sowie am Samstag, 09.07.2016 jeweils von
10.00 - 14.00 Uhr.
Anmeldung für das Training ist bei Andreas Obermeier zwingend erforderlich. Anmeldung soll per Telefon (07275-4595) oder bevorzugt per
e-mail (Angabe Name, Anschrift, Telefon und Alter) erfolgen.
Schmetterballturnier Warmbronn
Am Samstag um 11.00 Uhr starteten wir mit zwei Autos Richtung
Warmbronn. Wir traten auf dem Schmetterballturnier mit zwei Mannschaften bestehend aus: Matthias, Matze, Julia, Maja und Martin, Eva,
Kerstin und Chrissi an. Bereits unterwegs waren wir in bester Laune,
was sich den kompletten Tag durchzog. Wir sorgten nicht nur für eine
tatsächlich Frauenquote/Beteiligung sondern zeigten auch mit wieviel
spaß und Freude wie wir Tischtennis spielen. Leider reichte es uns
dieses Jahr nicht zum Sieg aber wir schlugen uns tapfer und holten
das ein oder andere Doppel und Einzel nach Hause. Vorallem unsere
Doppel im Mixed überzeugten. Gegen späteren Abend ließen es dann
alle Mannschaften gemütlich ausklingen. Ein Teil der Truppe übernachtete in der Halle, viel Schlaf bekamen wir zwar nicht aber es war
ein Erlebnis. Wir freuen uns schon aufs nächste Jahr!
Vom chorfest Stuttgart ins Amerika um 1880
Motiviert durch das Prädikat, mit sehr gutem Erfolg teilgenommen und
einem Platz auf der Siegertreppe beim Chorfest in Stuttgart, kehrten
die Südpfalzlerchen nach 4 Tagen voller musikalischer Darbietungen
und vielen neuen Erfahrungen nach Herxheim zurück. Lehnen sie sich
nun zufrieden zurück und lassen langsam das Chorjahr ausklingen?
Keineswegs.
Parallel zu den Vorbereitungen für den Wettbewerb in Stuttgart reisten
die Lerchen bereits seit vielen Monaten ins Amerika um 1880. „Annie
Get Your Gun“, das neue Musical der Lerchen wird am 17.09 Premiere
feiern in Herxheim. Weitere Aufführungen werden am 23/24.09 sowie
am 08/09.10 stattfinden. Worum geht es in dieser Show?
Annie Oakley und Frank Butler, zwei exzellente Schützen, lernen sich
kurz vor einem Schießwettbewerb kennen und schon bald schwingt
eine leichte Verliebtheit mit. Doch müssen sie in einer Show gegeneinander antreten.
Herxheim
- 30 -
Das Kopf an Kopf Rennen gewinnt Annie und wird sofort von Buffallo
Bill für dessen Show engagiert. Frank Butlers Stolz ist angekratzt. Im
Schatten der patenten Annie zu stehen - dies widerstrebt ihm - und er
wechselt zu einer anderen Showtruppe.
Wird Frank seinen Stolz überwinden und zielsicher zu Annie zurückkehren? Und werden Amors Pfeile genauso gut treffen wie Annies
Kugeln? Finden Sie es heraus!
Möchten Sie jemandem eine Freude bereiten oder selbst einen kurzweiligen musikalischen Abend verbringen? Suchen sie vielleicht noch
ein Geschenk für einen Musicalfreund? Gerne können Sie unter der
Hotline 0178/3346781 bereits Gutscheine für das Musical erwerben
oder Karten reservieren. Die Südpfalzlerchen freuen sich, Ihnen schon
bald das neue Musical zu präsentieren.
Ausgabe 23/2016
Herrenklasse:
Platz 2 Ralf Resch mit 468 Ringen.
Platz 3 Uwe Hirschinger mit 295 Ringen.
In der Mannschaftswertung belegten unsere Schützen Ramona, Uwe
und Ralf mit 1217 Ringen den 1.Platz
Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer.
Radsportverein Herxheim
Das lange Wochenende an Fronleichnam nutze eine kleine Gruppe
Herxheimer Radsportler für einen Kurzurlaub in Norditalien. Höhepunkt der Ausfahrten rund um Levico Therme war die Fahrt über den
Passo Manghen der das Val die Fiemme mit dem Valsugana verbindet.
Der Pass kann zwar nicht mit der Berühmtheit seiner Brüder in den
Dolomiten mithalten, aber mit 1500 Höhenmetern auf 17 Km verteilt
steht er Ihnen in der Schwere nicht nach.
Unsere Bogenschützen Uwe Hirschinger, Ramona Mühl und Ralf
Resch mit dem Kreisbogenreferent Harald Emanuel
Rundenkämpfe Sportpistole
Nach einer schlechten Leistung im vierten Rundenkampf läuft es beim
fünften in Annweiler wieder optimal und die Mannschaft konnte mit 94
Ringen gewinnen.
SV Herxheim I 2176 Ringe Gegner SV Annweiler 2082 Ringe
Piotr Golla 532 Ringe
Patrick Groß 531 Ringe
Alex Hirsch 548 Ringe
Wolfgang Messemer 537 Ringe
Imre Moncz 559 Ringe
Bei der zweiten Mannschaft lief es zuhause alles andere als rund. Sie
mussten gegen den Tabellenfünften (ein Platz hinter Herxheim) eine
Niederlage einstecken.
SV Herxheim II 1007 Ringe Gegner SV Queichheim 1029 Ringe
Jürgen Burret 248 Ringe
Lutz John 250 Ringe
Daniel Klein 254 Ringe
Robert Schilling 238 Ringe
Ludwig Weiß 255 Ringe
Rundenkämpfe KK Gewehr 3 Stellung
Die erste Mannschaft hatte den SV Schopp auf der heimischen Standanlage zu Gast. Sie konnten mit guten Ergebnissen ihren Tabellenvorsprung ausbauen.
SV Herxheim I 1701 Ringe Gegner SV Schopp II 1638 Ringe
Benjamin Bantz 574 Ringe
Stephan Rinck 567 Ringe
Christoph Rinck 551 Ringe Streichergebnis
Marco Schreieck 560 Ringe
Karin Lehmann 551 Ringe außer Konkurrenz
Möchten Sie auch gerne am Schießsport teilnehmen?
Unsere Öffnungs-/Trainingszeiten:
Mittwoch von 18.00 - 21.00 Uhr
Freitag von 19.00 -21.00 Uhr
Sonntag von 09.00 - 13.00 Uhr
Unser Jugendtraining findet immer mittwochs von 18.00 Uhr - 19.00
Uhr statt.
Boule club Herxheim
Spielberichte des Bc Herxheim
Schützenverein Herxheim e.V.
Kreismeisterschaft Bogen im Freien
Auf heimischen Boden fand am 05.06.2016 die Kreismeisterschaft im
Bogenschießen statt.
Bei schwülen Temperaturen hatten es die 37 Startteilnehmer nicht
leicht „Alle ins Gold“ zu treffen.
Für den Schützenverein Herxheim starteten in der Disziplin Blankbogen Ramona Mühl, Uwe Hirschinger und Ralf Resch.
Damenklasse:
Platz 1 Ramona Mühl mit 454 Ringen.
Die Rheinland-Pfalz Liga traf sich bereits am 28.05.2016 beim BC
Landau.
HEX 1 : Wittlich 3:2
Bei der ersten Begegnung traf unsere 1. Mannschaft auf den Verfolger
aus Wittlich.
Während das erste Triplette mit Lara Koch, Steffen Kleemann und
Sascha Koch ihr Spiel mit 13:7 nach Hause bringen konnten, mussten
Carsta Glaser, Benni Lehmann und Tom Knoll im Mixte kämpfen und
wechselten beim Spielstand von 0:8 Micha Ballmann gegen Tom aus.
Das Mixte Team konnte nach dem Wechsel noch eine Aufholjagt starten, musste sich aber am Ende mit 10:13 geschlagen geben.
Mit 1:1 Spielen ging es dann in die Doublette-Runden, bei der unsere
Mixte-Formation mit Laura und Steffen einen ungefährdeten 13:1 Sieg
einfahren konnten.
Herxheim
- 31 -
Die beiden anderen Doubletten gaben sich regelrechte Krimis.
Das Doublette 1 mit Micha und Sascha kämpften sich nach anfänglichem Rückstand vor, mussten aber nach einer unglücklichen letzten
Aufnahme das Spiel 12:13 abgeben. Somit hatte das Doublette mit
Tom und Benni die Entscheidung um Sieg oder Niederlage auf der
Hand. Auch dieses Spiel entwickelte sich zum Krimi. Carsta spielte
für Tom weiter und erarbeitet sich am Ende mit Benny den 13:12 Sieg.
HEX 1 : Wartbergbouler Alzey 5:0
Die zweite Begegnung gegen die Alzeyer war eine klare Sache.
Bereits nach den Tripletten (Lara, Benny, Steffen 13:3 und Carsta,
Sascha, Micha 13:5) stand es 2:0 für die Herxheimer Erste.
Das Doublette 1 mit Sascha und Tom (wobei sich Tom wiedermals,
dieses Mal durch Benni austauschen lies und das Spiel lieber von
außen verfolgte) gewann 13:9.
Carsta und Micha brachten ihr Spiel souverän mit 13:1 nach Hause
und Lara und Steffen gewannen ihre Begegnung ebenfalls 13:6.
Somit steht unsere Erste Mannschaft nach wie vor mit insgesamt 6:0
Spielen auf dem ersten Tabellenplatz der Rheinland-Pfalz-Liga.
Kolpingskapelle Herxheim e.V.
www.kolpingskapelleherxheim.de
Termine
Sonntag, 12.06.2016
09.30 Uhr Primiz von Dominik Rieder
Sonntag, 26.06.2016
19.00 Uhr Wein- und Musikfest in Zeiskam
Musikstunde
Die nächste Probe findet Freitag, 10.06.2016 um 20.00 Uhr im Haus
der Begegnung statt.
Danach gemütliches Beisammensein bei Michael in der Lehrgasse.
Tragt euch für das Essen im internen Bereich der Homepage ein oder
schickt Michael eine E-Mail.
Stefan Klinker - unser neuer Dirigent
Nach dem Weggang von Stefan Mußler Ende 2015 erklärte sich
freundlicherweise der Dirigent unserer Jugendkapelle, Stefan Klinker,
bereit, ab Januar 2016 die aktive Kapelle kommissarisch zu dirigieren.
Im Laufe der gemeinsamen Arbeit haben wir gemerkt, dass wir sowohl
musikalisch als auch menschlich auf der gleichen Wellenlänge liegen
und uns das gemeinsame Musizieren großen Spaß macht. So haben
wir nach dem Probewochenende zur Konzertvorbereitung beschlossen, dass wir in Zukunft fest zusammenarbeiten wollen.
Wir sind alle sehr froh, dass wir einen so netten, kompetenten und
motivierten jungen Mann als musikalischen Leiter gewinnen konnten.
Das ganze Orchester war zutiefst beeindruckt, mit welcher Souveränität, Zielstrebigkeit, aber auch Gelassenheit er uns auf das Jahreskonzert 2016 vorbereitet hat. Derzeit steht das Proben für unsere
Sommerauftritte im Focus unserer musikalischen Arbeit.
Stefan Klinker ist von Haus aus Trompeter und Flügelhornist, spielt
jedoch ab und an auch Tuba. Neben seiner Dirigententätigkeit in Herxheim spielt er noch in seinem Heimatverein Bellheim. Beruflich absolviert er derzeit eine Ausbildung bei der Polizei.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Ausgabe 23/2016
Danke an alle für die Teilnahme und das gezeigte Engagement!
Das nächste Event steht am Sonntag, 19.06.2016 mit dem Familientag beim Mondscheinschwimmen des Jugendparlamentes auf unserem Programm.
Wir hoffen auf angenehmes Badewetter und viele Gäste im Waldfreibad Herxheim.
Termine:
11.06.2016 Arbeitseinsatz Hof
19.06.2016 Familientag Mondscheinschwimmen
26.06.2016 Evangelisches Gemeindefest
Bilder und weitere Informationen gibt es unter www.fanfarenzug-herxheim.de
Herxheimer Musikkeller e.V.
Kostenloser Schlagzeugkurs
Wann: 16.07.2016 samstags
Zeit: 13.00 bis 15.00 Uhr
Wo: Obere Hauptstr. 51 in 76863 Herxheim
Wer: Herxheimer Musikkeller e.V.
Anmeldung: 07276/1713 oder [email protected]
Inhalt: Schlagzeug für Anfänger
Instrumente: werden gestellt
Leitung: Felix Langenmair
Teilnehmerzahl: maximal 3 Teilnehmer
Der Herxheimer Musikkeller e.V. wünscht den Teilnehmern viel Spaß.
Wir danken der Herxheimer Musikschule für den kostenlosen Raum.
Gesund bleiben mit der Rheumaliga Herxheim
Trockengymnastik
donnerstags 4 Gruppen: 16.15 Uhr -17.00 Uhr -17.45 Uhr - 18.30 Uhr
in der Turnhalle der Grundschule Herxheim. Ameldung während den
Gymnastikstunden oder bei Karin Sieffert Tel.: 07275-1612
Wassergymnastik
montags 4 Gruppen: 13.30 Uhr / 14.00 Uhr /14.30 Uhr / 15.00 Uhr
dienstags 5 Gruppen: 13.30 Uhr / 14.00 Uhr / 14.30 Uhr / 15.00 Uhr
/ 15.30 Uhr
dienstags 2 Gruppen: 19.00 Uhr / 19.30 Uhr
donnerstags 2 Gruppen: 18.45 Uhr / 19.20 Uhr
freitags: 3 Gruppen: 18.00 Uhr / 18.30 Uhr / 19.00 Uhr im Reha-Zentrum Herxheim
Beratung bzw. Information und Anmeldung bei Walfriede Pfanger Tel.:
07276-1368
Fibromyalgiegymnastik
dienstags 2 Gruppen 16.15 Uhr/17.00 Uhr im Reha-Zentrum Herxheim
dienstags 2 Gruppen 10.00 Uhr/11.00 Uhr in der Praxis Perry in
Landau
donnerstags 1 Gruppe 16.00 Uhr in der Praxis Perry in Landau.
Information und Anmeldung bei Peter Drescher, Tel.: 07276-7367 oder
Christel Grentzer 07272-91728
INTERKUNST e.V. Herxheim
Die Weisse Nacht am 1. Juli
mit THE MAGIc Of SANTANA Einzigartiges Bandprojekt tritt zum ersten Mal in
Süddeutschland auf.
Stefan Klinker bei unserem Auftritt in Weyher am 5.6.2016
Fanfarenzug Herxheim e.V.
Das am Sonntag, 5. Juni 2016 erfolgte Verbandstreffen südwestdeutscher Fanfarenzüge in Mühlhausen /Kraichgau war wieder mal eine
Reise wert. Das Gemeinschaftsspiel von geschätzten 700 Musikern
war ein besonderer Ohrenschmaus. Das Stück „Feldtrompeter und
Heerpauker“ gespielt von einem so großen Ensemble verursacht
immer wieder ein Gänsehaut-Feeling!
Auch beim späteren Freundschaftsspielen legten wir mit der „Brauherren-Fanfare“ und „Die Landsknechte kommen“ einen gelungenen
Auftritt hin.
Wer kennt nicht Carlos Santana? Er ist einer der wenigen Musiker, der
über sechs Jahrzehnte Tophits zu verzeichnen hat - von den späten
Sechzigern bis heute aktuell. In seiner Musik findet man Bestandteile
von Latin, Rock, Blues, Jazz, Funk und anderen Einflüssen. Einer seiner Wegbegleiter war Alex Ligertwood, die Stimme von Santana von
1979 bis 1994.
Am 1. Juli wird Alex Ligertwood mit seinem Bandprojekt „The Magic
of Santana“ im Herxheimer Waldfreibad auftreten. Die neun Musiker
bringen das welt-berühmte Santana-Feeling absolut authentisch auf
die Bühne. Congas, Bongos und Timbales sorgen für den typischen
Latin-Groove und werden neben dem unverkennbaren Gitarrensound
Santanas eindrucksvoll dargeboten. Man darf sich auf ein abwechslungsreiches Best-of aus über 40 Jahren Santana freuen, mit Hits wie
´Black magic Woman´, `Oye como va`,´ Evil ways´ oder ´Hold on´.
Der 69-jährige Altmeister Alex Ligertwood aus Glasgow ist eine
Legende des Rhythm&Blues und überzeugt wie eh und je mit seiner
kräftigen souligen Stimme. Sein musikalischer Werdegang enthält
dabei so illustre Stationen wie Jeff Beck, Brian Auger, die Average
White Band und Spyro Gyra. In den letzten Jahren tourte er wieder
mit Brian Auger und seiner Jazz-Band Oblivion Express um die Welt.
Bevor Alex Ligertwood eine Woche später auf dem berühmten Mostly
Jazz Funk & Soul Festival in Mosley, England auftreten wird, besucht
er Herxheim am 1. Juli um eine Weiße Nacht mit Latin, Soul & Groove
zu feiern.
Herxheim
- 32 -
Den Abend einstimmen wird die Landauer Band „Percy Hairless - die
wahren Helden des Soul“, die mit ihrer Dezember-Party regelmäßig
den Gloria Kulturpalast in Landau ausverkaufen. Dazu gibt es ein stimmiges Rahmenprogramm mit einer moderierten Modenschau (Villa
Rosenrausch, Offenbach), Cocktails und kulinarischen Spezialitäten.
Pünktlich um 19.30 Uhr öffnen sich die Tore des Waldfreibades zu
diesem ganz besonderen Erlebnis.
Weiß. Weißer. Am weißesten. Um die weiße Nacht perfekt zu machen,
werden alle Gäste gebeten in weißer Kleidung zu kommen.
Tickets für 22 Euro gibt es bei allen örtlichen Vorverkaufsstellen, oder
online (dann zzgl. Gebühren) unter www.reservix.de.
In Herxheim sind Karten zu bekommen bei Schreibwaren Regina Müller, Obere Hauptstraße, und bei Double K, Untere Hauptstrasse.
Mehr Infos unter: www.interkunst.com
Ausgabe 23/2016
Die Wanderung ist als Rucksackwanderung geplant bei der das
Essen und die Getränke im Rucksack Platz finden müssen. Außerdem treffen sich die Plan- mit den Leichtwanderern erst zum gemeinsamen Abschluss auf der Madenburg. Also der Hinweis an alle Paare
die getrennt entweder die Leicht- oder die Planwanderung bestreiten
wollen: Jeder benötigt seinen eigenen Rucksack!
Beide Strecken beginnen in Waldrohrbach.
Die Leichtwanderer wandern zuerst Richtung Kletterhütte um dann
den Weg Richtung Madenburg einzuschlagen. Die Mittagsrast wird an
einem schönen Platz in freier Natur absolviert. Die Wegstrecke beträgt
insgesamt ca. 9 km bis zur Madenburg. Die ersten 3 km gehen stetig,
mal mehr oder weniger steil, bergan, bevor es ohne Schwierigkeiten
weiter Richtung Burg geht. Ein letzter kurzer Abschnitt vor dem Ziel
fordert noch einmal die Kräfte der Teilnehmer. Dann ist es geschafft
und der gemütliche Abschluss kann genossen werden.
Die Planwanderer starten gleichzeitig mit den Leichtwanderern, begeben sich aber in südwestlicher Richtung am Hundsfelsen vorbei Richtung Martinsturm. Von dort führt der Weg Richtung Heidenschuh,
Schlößl, Pfalzklinik Landeck zur Madenburg. Auch hier genießt man
die mitgebrachten Speisen und Getränke unterm Himmelszelt. Die
Streckenlänge beträgt hier ca. 13 km mit anspruchsvollem Verlauf.
Ständig wechseln Anstiege und Abwärtspassagen wobei einige steile
Abschnitte zu bewältigen sind. Auch hier ist der finale Anstieg zur
Burg noch einmal eine Herausforderung, doch umso mehr kann man
sich dann auf den gemeinsamen Abschluss mit den Leichtwanderern
freuen und über das Erlebte berichten.
Für den Aufenthalt auf der Burg ist ca. eine Stunde eingeplant.
Danach gilt es noch die kurze Bergabstrecke nach Eschbach zu
bewältigen, wo uns der Bus wieder abholen wird.
Bei anhaltendem Regenwetter wird eine Alternative zur Rucksackwanderung angeboten.
Gäste sind natürlich jederzeit herzlich willkommen.
Weitere Infos unter www.pwv-herxheim.de im Internet und zeitnah
im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim.
LandFrauenverein Herxheim
Radtour
Am Mittwoch, dem 29.06.2016 wollen wir eine Radtour unternehmen.
Wir treffen uns um 17.00 Uhr am „St.Apollinaire-Platz“ und fahren
durch den Wald (evtl. längere Strecke) nach Rülzheim zur Straußenfarm „Mhou“. Frisch gestärkt werden wir dann den Heimweg antreten.
Wer noch Lust hat, kann mit einem Eis oder Kaffee den Abend ausklingen lassen. Nun hoffen wir auf schönes Wetter und freuen uns über
viele Mitradler.
CV Narrhalla e.V.
Unsere mini Heartbreakers, die Jungs, die alle weiblichen Zuschauer
dahin schmelzen lassen, suchen noch Verstärkung. Ihr seid zwischen
8 und 12 Jahren, habt Spaß am Tanzen und liebt die Faschingszeit,
dann meldet Euch doch einfach mal bei uns.
per Mail unter [email protected] oder über unsere Facebook Seite.
Trainingszeit ist samstags ab 13.00 Uhr.
Wir freuen uns auf Euch.
Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Herxheim
Planwanderung am 19.06.2016
Schuljahrgang 1933/34
Die Angehörigen des Jahrgangs 1933/34 treffen sich am Mittwoch,
15. Juni 2016 ab 17.30 Uhr im Clubhaus der Viktoria Herxheim zum
gemütlichen Beisammensein.
1943/44 Jahrgangs-Info
Hallo liebe Jahrgangsangehörige.
Bei unserem letzten Stammtisch am 01.06.2016 haben wir den Termin für eine Radtour festgelegt. Diese findet am Mittwoch, dem
15.06.2016 statt. Der Start erfolgt um 10.30 Uhr hinter der Festhalle.
Ziel der 1. Etappe ist das Anglerheim in Neupotz. Danach je nach
Bedarf verschiedene Halte-punkte. Sollte wider erwarten kein ideales (miserables) Wetter sein, machen wir eine Wanderung zur Ranch.
Unsere Radtouren waren schon immer ein besonderes Erlebnis, deshalb rechnet das ORGA-Team mit einer regen Beteiligung.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir nochmals an unser Grillfest am
28.06.2016 in der Grillhütte erinnern.
Sollte weiterer Informationsbedarf vorhanden sein, wende Dich bitte
an jemanden vom ORGA-Team.
Jahrgang 1960/61
Am 19.06.2016 veranstaltet die Ortsgruppe ihre 6. Planwanderung.
Abfahrt ist wie gewohnt um 09.15 Uhr an der Sparkasse mit Zusteigemöglichkeit an der ehemaligen Post.
Das war es aber dann auch schon mit gewohnten Abläufen.
Am 13. August 2016 findet unsere 55er Feier statt. Wir treffen uns
um 18.00 Uhr im Viktoria Sportheim. Aus organisatorischen Gründen
bitten wir um Voranmeldung unter folgenden Rufnummern
Susanne 01703145802
Tresor 01603219858
Wir würden uns über viele Anmeldungen freuen.
Herxheim
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Hayna
Wir gratulieren
17.06. zum 75. Geburtstag
Frau Metz, Hildegard
TV Hayna
Ausgabe 23/2016
Die Kosten für die Fahrt mit Abschlussessen beträgt pro Person für
Erwachsene 25,— Euro und für Kinder ab 6 Jahren 15,— Euro.
Bitte das Geld auf das Konto der Landfrauen
Landfrauen Hayna
IBAN: DE37 548 623 90 010 890 4324
BIC: GENODE61HXH
Verwendungszweck: Schoppenbähnel + Namen + Personenanzahl
überweisen.
Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2016 und Anmeldung nur
durch Überweisung gültig.
Auch Gäste, Freunde, Bekannte sind herzlich willkommen.
PWV Hayna
A-Jugendtrainer
Da wir für die neue Runde eine A Jugend planen suchen, wir einen
engagierten und ausgebildeten A - Jugendtrainer. Hauptaufgabe wird
es sein, die Jugendlichen an die erste Mannschaft heranzuführen.
Daher planen wir langfristig. Bei Interesse bitte melden unter [email protected].
Verbandsgemeindemeisterschaften
Diese finden in der Zeit vom 11.07.2016 bis 15.07.2016 in Hayna statt.
Bitte notiert Euch den Termin.
Hierzu benötigen wir große Unterstützung von unseren Mitgliedern,
um die Woche für unsere Gäste und Zuschauer meistern zu können.
Radtour !
Es wird im Sommer geradelt, die 1. Radtour ist am Sonntag, dem
12.06.2016. Zur Abfahrt treffen wir uns um 10.00 Uhr im Hof des Bürgerhauses in Hayna.
Die Herxheimer Radler treffen wir um 10.30 Uhr an der Grillhütte,
gemeinsam geht es dann nach Sondernheim zur Einkehr im Gasthaus
„ Schwanen „.
Über den Rheindamm, Neupotz, Rheinzabern,dort gibt es gutes Eis,
geht es heim. Diese Radtour führt Familie Theobald.
Herxheimweyher
Kultuskapelle Hayna
Marschprobe am Freitag, dem 10. Juni 2016
Am heutigen Freitag, dem 10.06.2016 zieht die Kultuskapelle im Rahmen einer Marschprobe durch die Straßen Haynas.
Zum Repertoire jeder Blaskapelle gehört das Marschieren mit Musik,
und genauso wie das bei allen anderen Stücken der Fall ist, muß auch
das Marschieren geprobt werden.
Die Musiker werden daher ab 19.00 Uhr an der Raiffeisenbank losziehen und ihren Abschluß schließlich am Sportplatz finden, wo der TV
Hayna für die leibliche Stärkung sorgen wird.
Die Bevölkerung ist eingeladen der Marschprobe beizuwohnen und
zum Abschluß noch ein paar gemütliche Stunden am Sportplatz zu
verbringen. Der TV Hayna und die Kultuskapelle freuen sich über zahlreiche Fans!
LandFrauen Hayna
Radtour
Zu unserer diesjährigen ersten Fahrradtour treffen wir uns am Dienstag, dem 14. Juni 2016 um 17.00 Uhr. Treffpunkt ist wie immer im
Schulhof in Hayna.
Auch Nichtmitglieder, Gäste und Freunde sind herzlich willkommen.
Auf die Räder, fertig los!
Wir gratulieren
15.06. zum 70. Geburtstag
Herr Moritz, Norbert
Pfarrgemeinde Herxheimweyher
Sankt Antonius
Antoniusprozession am Sonntag, 19. Juni 2016
Am Sonntag, 19. Juni 2016 feiern wir in Herxheimweyher unser Patronatsfest zu Ehren des heiligen Antonius. Das diesjährige Antoniusfest beginnt mit der Prozession um 09.00 Uhr. Im Anschluß daran
findet das feierliche Hochamt in unserer Wallfahrtskirche Sankt Antonius statt. Es wäre schön, wenn viele Blumen die Straße säumen
und die Häuser an der Prozessionsstrecke mit den Kirchenfahnen
geschmückt werden.
Eingeladen ist hierzu die gesamte Bevölkerung, vor allem auch unsere
jungen Familien sowie Gäste aus nah und fern.
Landfrauen Herxheimweyher
Jahresausflug am 25. Juni 2016
Wir laden euch ein zu einer gemeinsamen Fahrt ins Kakteenland
nach Steinfeld am Samstag, 25. Juni 2016! Dort erwartet uns eine
Führung u.a. mit Informationen über Aloe Vera und deren vielseitige
Anwendung. Abfahrt ist um 13.00 Uhr am Schulhaus. Wir werden
auch am Nachmittag einen nette Kaffeepause einlegen und zum
Abschluss werden wir auf der Heimfahrt zum gemütlichen Abendessen einkehren. Auch die Männer dürfen gerne mit. Hierzu benötigen
wir eure Anmeldung bei Hilde Aprill oder Lia Bullinger oder einfach
auch per Mail an: [email protected]
Insheim
Wir gratulieren
Bähnelfahrt
Als Saisonabschluss veranstalten dieses Jahr die Haynaer Landfrauen
eine Fahrt mit dem „Herxemer Schoppebähnel“.
Diese findet am Samstag, dem 25. Juni 2016 statt.
Abfahrt ist um 13.00 Uhr im Schulhof/Mehrzweckhalle.
Ziele der Fahrt werden unter anderem eine „geführte Stadtrundfahrt“
in Landau sein.
Danach führt uns die Fahrt weiter durch das schöne Pfälzer Rebenmeer nach Edesheim.
Im Restaurant „Goldener Engel“ besteht die Möglichkeit Kaffee u.
Kuchen im märchenhafte Gartenambiente zu genießen.
Anschließend werden wir die Rückfahrt antreten und in Hayna mit
Essen u. Getränken den Tag ausklingen lassen.
12.06. zum 70. Geburtstag
Herr Brus, Jan
16.06. zum 60. Hochzeitstag
Herr Ohler, Gerold und Frau Ohler, Margot
Protestantische Kirchengemeinde Insheim
Anschrift: Pfarrer Klaus Flint
Kirchstraße 5, 76831 Impflingen
Tel.: 06341 - 8 67 76
Evangelischer Singkreis
Wir treffen uns jetzt immer montags um 17.30 Uhr zur Singstunde im
Sälchen.
Herxheim
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Präparandenunterricht
Am Samstag, 11. Juni 2016 steigt unsere große Fahrradrallye „Kirche
erFAHRen 2016“. Treffpunkt ist dann am 11. Juni 2016 um 09.30 Uhr
in Impflingen am Pfarrhaus mit Fahrrad, Helm und Verpflegung.
Konfirmationsjubiläum
Am Sonntag, 26. Juni 2016 feiern wir in diesem Jahr das Konfirmationsjubiläum. Dazu sind alle Gemeindeglieder eingeladen, die vor 25,
50, 60, 65, 70 oder 75 Jahren konfirmiert wurden. Wer nicht in Insheim
konfirmiert wurde, aber gern bei uns mitfeiern möchte, melde sich
bitte bald im Pfarramt.
Gott (d)ein guter Freund!
Unter diesem Motto steht der Familiengottesdienst mit Tauferinnerung am Sonntag, 12. Juni 2016 um 10.15 Uhr in der evangelischen Kirche. Wir wollen uns Gedanken machen, wie und wo wir die
Freundschaft Gottes spüren und was wir selbst tun können, um Gott
zu zeigen, dass wir auch seine Freunde sind. In diesem Gottesdienst
werden auch manches über die Taufe erfahren und auch Tauferinnerung feiern. Nach dem Gottesdienst sind dann alle noch eingeladen zu
einem Fest vor der Kirche mit leckerem Essen und Trinken. Zu diesem
Gottesdienst und zum Fest sind alle eingeladen, auch die, die nicht
getauft sind.
Presbyterium
Am Montag, 13. Juni 2016 treffen wir uns um 20.00 Uhr zu einer
gemeinsamen Sitzung mit den Impflinger Presbytern und Mitgliedern
des Bezirkskirchenrates um über die Unterstützung des Pfarramtes
Mörzheim durch das Pfarramt Impflingen zu beraten.
Dekanatsfrauentag am 29. Juni 2016
Um Katharina von Bora, die Frau Martin Luthers geht es beim Dekanatsfrauentag am 29. Juni 2016 um 18.00 Uhr im Sälchen in Insheim.
Neben einem Vortrag über Katharina gibt es auch ein Theaterstück
und eine musikalische Umrahmung. Auch für das leibliche Wohl wird
gesorgt. Es laden ein die Frauenarbeit im Kirchenbezirk Landau, die
Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft und der evangelische Frauenbund Insheim.
Gottesdienste
Sonntag, 12. Juni 2016
10.15 Uhr Familiengottesdienst mit Tauferinnerung (Flint)
Sonntag, 19. Juni 2016
09.15 Uhr Gottesdienst (Keller)
Termine
Montag
17.30 Uhr Singkreis im Sälchen
Samstag, 11. Juni 2016
Präparanden Fahrradtour Treffpunkt 09.30 Uhr am Pfarrhaus Impflingen
Montag, 13. Juni 2016
20.00 Uhr Presbyteriumssitzung im Sälchen
Donnerstag, 29. Juni 2016
18.00 Uhr Dekanatsfrauentag im Sälchen
Kath. Pfarreiengemeinschaft Herxheim
Katholische Frauen Insheim
Liebe Frauen,
in diesem Jahr unternehmen wir einen Tagesausflug zu Herrn Diakon
Mailänder. Der hat uns eingeladen Ihn im Dreiländereck (FrankreichLuxemburg-Saarland) zu besuchen. Am Mittwoch, dem 15. Juni
2016 um 08.00 Uhr am Schulparkplatz beginnt unsere interessante
Route nach Nennig/Perl im Saarland.
Herr Diakon Mailänder wird unser Reiseführer sein. Er organisiert den
Tagesablauf - Besichtigungen - Mittagessen - Moselfahrt usw.
Lassen wir uns überraschen und freuen uns auf einen schönen Tagesausflug. Interessierte Frauen auch aus unserer Pfarreiengemeinschaft
sind herzlich eingeladen. Wer sich erst jetzt entschieden hat mitzufahren, kann sich noch bei Ilse Metz Tel.: 87103 oder bei Karola Flick Tel.:
85532 anmelden. Es sind noch Plätze frei.
TC Blau-Weiss Insheim
Medenrunde - 3.Spieltag
Herren 50 B-Klasse:
TC 1982 Winden - TS Blau-Weiss Insheim 8:6
Am 4. Juni 2016 waren unsere Herren 50 zu Gast beim TC Winden.
Die Einzel bestritten Gunther Wingerter, Helmut Metzger, Hubert Stoll
und Berthold Lincks. Gunther, Helmut und Hubert konnten ihre Einzel
gewinnen. Mit einer klaren 6:2 - Führung ging es somit in die Doppel.
Leider konnten die beiden Doppel nicht mehr Punkten. Dies führte
zum Endstand von 8:6 für den Gegner.
Ausgabe 23/2016
Am Samstag, dem 10.06.2016 haben unsere Herren 50 den TC BöhlIggelheim zu Gast (ab 13.30 Uhr).
Herren 30 SG A-Klasse:
TC Lustadt - SG Waldhambach/Insheim 15:6
Am 5. Juni war unsere Spielgemeinschaft zu Gast in Lustadt. Die
Einzel bestritten Christoph Croissant, Andreas Felgner, Heiko Grüßert, Sebastian Schnetzer, Mario Ott und Christoph Speyerer. Heiko,
Sebastian und Christoph konnten ihre Einzel gewinnen. Bei einem
Stand von 6:6 Punkten ging es dann in die Doppel. Die Doppel gingen
leider alle verloren und somit der Spieltag mit 16:5 an den Gegner.
Am Sonntag den 12.06.2016 bestreiten unsere Herren 30 ihr letztes
Heimspiel (ab 10.00 Uhr in Insheim) gegen die Herren vom TC SW
Landau.
Schnupperkarte
Auch für die Saision 2016 bietet der TC-Insheim wieder die Schnupperkarte an!!! Die Schnupperkarte ist für Tennisinteressierte die nicht
gleich dem Verein beitreten möchten. Die Karte bietet die Möglichkeit einmalig für ein Jahr die Vorzüge einer Mitgliedschaft genießen
zu können. Dafür ist lediglich ein Beitrag von 65€ zu entrichten, es
müssen keine Arbeitsstunden und kein Clubdienst geleistet werden.
Ermäßigung für Frauen
Auch 2016 bietet der TC Insheim für Frauen einen ermäßigten Jahresbeitrag an. Für 50 €/Jahr ist es für alle weiblichen Interessenten
möglich, bis einschließlich 2018, die Vorzüge einer Mitgliedschaft zu
nutzen. Nähere auf der Homepage.
Zweitmitgliedschaft
Die Zweitmitgliedschaft ist für Interessenten, die bereits in einem der
umliegenden Tennisvereine volles Mitglied sind. Zu einen ermäßigten
Beitragssatz können diese bei uns eine Zweitmitgliedschaft beantragen. Nähere Infos auf der Homepage.
Jugendtraining
Das Jugendtraining findet in der Saison 2016 immer Mittwochs statt.
Alle Kinder und Jugendliche die Interesse haben, können sich bei
Christoph Speyerer ([email protected]) oder Manuel Lincks
([email protected]) informieren, oder zu den Trainingszeiten
(Mittwochs ab 16.00 Uhr) auf unseren Trainer Norbert Gütermann
zugehen.
Trainerstunden
Wir bieten nicht nur Trainerstunden für unsere Jugend an, auch alle
Mitglieder oder Besitzer einer Schnupperkarte können mit Norbert
Gütermann trainieren.
Natürlich besteht für alle Interessierten jederzeit die Möglichkeit auch
ohne Schnupperkarte oder Mitgliedschaft eine Runde zu spielen.
Bei Interesse bekommt ihr nähere Infos bei Manuel Lincks oder Norbert Gütermann.
FC Insheim 1924 e.V.
Außerordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen!!
Am Freitag, dem 17. Juni 2016 um 19.00 Uhr!
Nachdem bei der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung des FC
Insheim die Neuwahlen erfolglos abgebrochen wurden, muss nun zu
einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden.
Wir rufen hiermit alle Mitglieder auf sich an der Mitgliederversammlung zu beteiligen und sich Gedanken zu machen ob man nicht doch
bereit wäre für eine Mitarbeit in der Vorstandschaft des Vereins. Es
geht hier um die Zukunft unseres Vereins FC Insheim. Je mehr Personen zu einer Mitarbeit bereit wären umso geringer wird die Belastung
der einzelnen Mitglieder der Vorstandschaft. Der FC Insheim lädt ein
zu seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
im Clubhaus des FCI.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Wahl des Wahlleiters
3. Neuwahlen
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Kassenwart
- Schriftführer
- Spielleiter / Stellvertretende Spielleiter
- Jugendleiter
- Spielervertreter
- Beisitzer
4. Sonstiges
Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann
in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese
Anträge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich
beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Wer Interesse an
einer Mitarbeit beim FC Insheim hat, kann sich gerne melden. Wir bitten um rege Teilnahme an der Generalversammlung.
Herxheim
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Die Einladung für die Mitgliederversammlung wird im Mitteilungsblatt
der Verbandsgemeinde Herxheim und auf der Homepage des FC Insheim www.fc-insheim.de veröffentlicht.
Spendenkonto Gustav Schneider: DE28548913000047004322, BLZ:
GENODE61BZA
Wir bedanken uns schon jetzt im Namen von Gustav.
AH-Abteilung
2. AH-Spiel und zweiter Sieg.
Unsere AH-Spielgemeinschaft hat am Samstag im Spiel gegen Barbelroth/Oberhausen mit 2:3 gewonnen. Wegen des Wochendenturniers in Barbelroth, verzichteten wir auf das Heimrecht. Als bessere
Mannschaft über die gesamte Spielzeit erarbeiteten wir uns zahlreiche
Torchancen von welchen wir drei nuzten, wenn auch das 0:2 durch ein
Eigentor fiel. Barbelroth/Oberhausen war der erwartet starke Gegner
und konnte auch zwei seiner drei Chancen nutzen. Unsere Torschützen waren zum 0:1, trotz Verletzung, Jochen Ohmer, dann das Eigentor zum 0:2 und Thomas Flick (Mittelfeldspieler mit Tordrang) erzielte
das 1:3. Fazit: ein gutes Spiel von uns mit verdientem Auswärtssieg,
trotz Verletzung von Horst Wingerter und dann fehlendem Auswechselspieler.
Aufstellung: Martin Hetzler, Jürgen Eck, Christian Roth, Stefan Böllinger, Thomas Kempinger, Thomas Flick, Klaus Ohmer, „Seppi“ Kempinger, Horst Wingerter, Rainer Würth, Stefan Röller, Jochen Ohmer
Schützenverein Diana 1960 e.V. Insheim
Bogenschießen
Jugendrunde im Freien 2016
Katharina Bertani, Trainer Walter Riefler, Vanessa Fichtner, Michelle Utzinger, Lara Niedermayer
Am ersten von drei Wettkämpfen traten unsere Bogenschützinnen in
Otterstadt an. Bei sommerlichen Temperaturen zeigte man sich wieder mit tollen Ergebnissen.
Schülerklasse c
Lara Niedermayer 220 Ringe Platz 2
Schülerklasse B
Vanessa Fichtner 579 Ringe Platz 1
Schülerklasse A
Michelle Utzinger 587 Ringe Platz 2
Tabea Lemmert 529 Ringe Platz 4
Katharina Bertani 471 Ringe Platz 6
Bogenschießen Pfalzliga Süd
Am ersten Wettkampf unterlag unsere Mannschaft gegn den SV
Mechtersheim mit 1772 Ringe : 1588 Ringe. In der Tabelle belegt
unser Team den 6. Platz.
Einzelergebnisse:
Jürgen Utzinger 586 Ringe
Walter Riefler 504 Ringe
Thomas Hartenstein 498 Ringe
Wolfgang Ziegler 419 Ringe
Öffnungszeiten Schützenhaus
Mittwoch 14.30 Uhr
Freitag 19.00 Uhr
Sonntag 09.00 - 12.00 Uhr
Ausgabe 23/2016
chorisma / GV Eintracht 1859 Insheim e.V.
Gemeinsames Konzert am 21.05.2016 mit Vocal Spirit
Am 21.05.2016 fand nach längerer Vorbereitungszeit endlich unser
lang ersehntes Konzert mit dem Gospelchor „Vocal Spirit“ aus Gommersheim in der kath. Kirche „St. Michael“ in Insheim statt.
Bei nicht ganz voll besetzter Kirche wurden insgesamt 14 Lieder dargeboten.
Den Anfang machten unsere beiden Chöre mit den Liedern „Celebrate“ und „Father“. Danach folgte Chorisma alleine mit 5 Liedern, im
2. Block dann Vocal Spirit mit nochmals 5 Liedern.
Den Abschluss bildeten dann wieder beide Chöre, um zusammen „In
your arms“ und „Baba yetu“, das „Vater unser“ in der afrikanischen
Sprache Swahili, zu singen.
Als Solisten bereichten uns aus dem Chor Chorisma Edith Kästle,
Edgar Zimmermann, Steffen Letzelter, Katja Naumann und unser
Chorleiter Tobias Müller. Die Solisten von Vocal Spirit waren Kathrin Dörr, Bernhard Kästel, Brigitte Magin, Michaela Kästel, Wolfgang
König, Peter Zwally, Stefanie König und Roland Pister.
Nach dem Finale verlangten die begeisterten Zuhörer eine Zugabe,
der wir natürlich gerne nachgekommen sind. Mit „Blessed the Lord“
wurde die Stimmung nochmals richtig angeheizt, bevor es dann mit
„Oh happy day“ zum entgültigen Ausmarsch ging.
Im Anschluss haben wir dann bei einem gemütlichen Beisammensein
den Abend im Pfarrgarten ausklingen lassen.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Gästen bedanken, bei
unseren Sponsoren „Pfalzwerke“ und „VR-Bank Südliche Weinstrasse“, bei der kath. Pfarrgemeinde für die Benutzung der Kirche, bei
der Tontechnik Edgar Zimmermann, unserem Pianisten Dr. Clemens
Kuhn und unserem Schlagzeuger Marco Hoffmann, bei allen Mitwirkenden und natürlich ganz besonders bei den beiden Chorleitern
Tobias Müller und Stephanie Niklas, die mit viel Ausdauer zum Erfolg
dieses Konzertes beigetragen haben.
Eine Wiederholung dieses Events steht auch schon fest: Am
02.04.2017 stehen wir wieder mit „Vocal Spirit“ gemeinsam auf der
Bühne, diesmal dann in Gommersheim.
Wir freuen uns schon jetzt sehr auf nächstes Jahr!
Termine:
Freitag, 10.06.2016:
15.00 Uhr Kinderchor „Quodbachspatzen“ Einschulungskinder
+ Klasse 1+2 !!! In den Räumen der Grundschule
Insheim !!!
16.00 Uhr Kinder- und Jugendchor „Quodbachspatzen“ ab
Klasse 3 !!! Im Sälchen in der Bahnhofstrasse 11 !!!
19.30 Uhr Chorprobe Chorisma
Samstag, 11.06.2016:
19.30 Uhr Auftritt „Quodbachspatzen“ beim Liederabend in
Edesheim, Treffpunkt um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle in Edesheim (Jahnstrasse 9, 67483 Edesheim)
19.00 Uhr Auftritt „Chorisma“ beim Froschfest in Steinfeld
Weitere Infos zu unseren Chorproben und Veranstaltungen findet Ihr
auf unserer Homepage: www.chorisma-insheim.de
Musikverein Insheim 1969 e.V.
Fronleichnamsprozession
Richtiges Glück mit dem Wetter hatte die Kath. Kirchengemeinde
Insheim beim ihrer Fronleichnamsprozession, waren doch noch in
der Nacht heftige Gewitter mit starkem Regen vorüber gezogen. Bei
strahlendem Sonnenschein begleitete eine Abordnung des Musikvereins Insheim den Zug zu den Altären. Dabei intonierte sie die traditionellen Lieder der Liturgie im Wechsel mit der Gemeinde.
In der Kirche begleitete sie, zusammen mit der Orgel, den Gemeindegesang zu „Großer Gott, wir loben dich!“. Eine Bearbeitung des
Popsongs „A Whiter Shade Of Pale“ für Blasorchester von Jan van
Kraeydonck bildete den Abschluss des Gottesdienstes.
Herxheim
- 36 -
Über eine Verstärkung des Klangkörpers würden wir uns sehr freuen.
Unsere modernen Arrangements sind für ein vielseitiges Instrumentarium offen. Interessierte können einfach bei der Probe vorbeischauen
oder anrufen: 06341 – 919556
Besuchen Sie auch unsere neue homepage www.musikverein-insheim.de. Wir freuen uns über Rückmeldungen oder Kommentare.
Ausgabe 23/2016
Grillen in der Boxengasse
Zur Eröffnung des Rennwochenendes gibt es am Samstag
(16.07.2016) Abend ab 18.00 Uhr das „Grillen in der Boxengasse“ auf
dem Zeppelinplatz.
Das heißt: Das Grillgut muss jeder selbst mitbringen. Die Landjugend
stellt betriebsbereite Grills incl. Glut und bietet auch Getränke an.
Seifenkisten-Rennen
Fronleichnamsprozession mit dem Musikverein Insheim
Insheimer Glockenfest 2016
Am Sonntag, 26.06.2016 wird der Kulturverein Insheim wieder sein
traditionelles Glockenfest, im Weingut Martin Hauptstraße 16 in Insheim, feiern.
Mit dem Glockenfest will der Kulturverein der Bevölkerung das Insheimer Glockenmuseum etwas näher bringen und eine finanzielle Grundlage für die laufenden Kosten des Museums schaffen.
Der Kulturverein lädt ab 11.30 Uhr wie gewohnt zum Mittagstisch ein,
natürlich werden auch die Weine unseres Winzers ausgeschenkt. Am
Nachmittag gibt es selbstverständlich Kaffee und Kuchen wie schon
traditionell zum Glockenfest.
Diesen Tag kann die Bevölkerung auch gerne zum Anlass nehmen
um unsere neue Glocke, die einst zu einer Dampflock gehörte und
uns von der Eisenbahner Familie Treiling als Leihgabe zu Verfügung
gestellt wurde, zu besichtigen
Das Glockenmuseum ist von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, der Kulturverein Insheim freut sich auf Ihr Kommen und bedankt sich bei der
Bevölkerung für die Unterstützung.
Blutspendetermin in Rohrbach
Der DRK-Ortsverein Rohrbach-Insheim führt in Zusammenarbeit mit
dem
DRK-Blutspendedienst West gGmbH am
Donnerstag, dem 23. Juni 2015 von 17.00 bis 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Rohrbach
einen Blutspendetermin durch.
Denke daran: Ein schwerer Unfall, eine schwierige Operation. Schon
morgen kannst DU eine Bluttransfusion brauchen.
Jede gesunde Person im Alter zwischen 18 und 68 Jahren kann Blut
spenden.
Erstspender sind uns herzlich willkommen. Bitte bringen Sie Ihre gültigen Ausweispapiere mit.
Helfen Sie mit - Blutspender sind Lebensretter! Wir freuen uns über
jeden Spender. Blut spendenist auch eigene Gesundheitsvorsorge.
Abweichungen von der Norm werden Ihnen mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass dieser Termin nicht wie gewohnt am Montag
sondern an einem Donnerstag stattfindet.
Desweiteren dürfen wir sie darauf hinweisen, dass der Parkplatz vor
dem Dorfgemeinschaftshaus nicht wie gewohnt zur Verfügung steht.
Wir bitten Sie dies zu beachten.
Ihr DRK-Ortsverein Rohrbach-Insheim e.V.
Am Sonntag, 17.07.2016 findet das siebte Seifenkisten-Rennen der
Landjugend Insheim statt.
Teilnehmen darf jeder mit einer selbstgebauten Seifenkiste, die mindestens 4 Räder hat. Damit die Fahrt vom Rohrbacher Berg herunter
nicht am Straßenrand endet, sind funktionierende Bremsen und eine
funktionierende Lenkung Pflicht. Außerdem müssen alle Fahrer einen
Helm tragen.
Die Regeln sind unverändert. Teilnehmen dürfen Fahrer ab 10 Jahren,
die Wertung wird in zwei Altersklassen (10-15 und 16-99 Jahre) erfolgen. Die genauen Wettkampf-Regeln stehen auf www.LandjugendInsheim.de zum Download zur Verfügung.
Wir bitten um Voranmeldung per Mail an [email protected] (möglichst bis 30.06.2016)
Neben dem Seifenkisten-Rennen gibt es auch wieder ein BobbycarRennen für die kleinen Rennfahrer.
Wir wünschen schon jetzt viel Spaß beim Bau der Seifenkiste, beim
Grillen am 16.07.2016 und natürlich auch beim Rennen am 17.07.2016!
Rohrbach
Wir gratulieren
13.06. zum 75. Geburtstag
Herr Schäfer, Manfred
Grundschule am Mandelbaum, Rohrbach
Erstmalige Teilnahme am Mädchen- Fußballturnier
der Grundschulen des Landkreises SÜW
Am Mittwoch, 02.06.2016 nahmen wir voller Elan zum ersten Mal an
dem Mädchen-Fußballturnier der Grundschulen teil. Es fand in Maikammer im Stadion auf Kunstrasen statt. Das Wetter war recht wechselhaft, aber der Himmel hielt dicht.
Unsere Laune war bestens, obwohl wir das ganze Turnier über torlos blieben. Von den 5 Spielen konnten wir nur eines unentschieden
beenden und wir mussten 4 Niederlagen verkraften. Dies fiel uns aber
nicht allzu schwer, denn wir waren wieder einmal, wie fast bei allen
Sportwettbewerben, die kleinste teilnehmende Schule und manche
Schulen hatten eben viele Mädels dabei, die bereits im Verein Fußball
spielen.
Als Sonderpreis für die kleinste Schule erhielten wir ein tolles Maßband für den Sportunterricht und ein tolles Wurfgerät.
Trotz der Niederlagen war es ein schönes Erlebnis wie man auch an
den strahlenden Gesichtern unserer Mädchen erkennen kann.
Landjugend Insheim
Bücherei Rohrbach
Öffnungszeiten
Das Rennfieber geht weiter: Am 16. und 17.07.2016 geht das Rennwochenende rund um den Zeppelinplatz in die siebte Runde!
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr.
Donnerstag von 16.00 - 18.30 Uhr.
Die Ausleihe ist kostenlos. Ab sofort ist die Bücherei erreichbar unter
Tel.: 06349 9965875
Herxheim
- 37 -
Protestantische Kirchengemeinde Rohrbach
Sonntag, 12. Juni 2016
Wochenspruch:
3. Sonntag nach Trinitatis Lukas 19, 10
Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen,
was verloren ist.
10.15 Uhr (Steinweiler) Gottesdienst
14.00 Uhr (in Rohrbach) Ökumenischer Gottesdienst beim Weinfest im
Hof von „Rohrbach tut gut“ (Hintergasse 30)
18.00 Uhr (Steinweiler) Konzert für Orgel und Flötenensemble
Konzert für Flöten und Orgel
Wer am kommenden Sonntag, dem 12. Juni 2016 eine kurze Verschnaufpause beim Weinfest möchte, ist herzlich eingeladen. Um
18.00 Uhr findet in der prot. Kirche Steinweiler/Pfalz ein Konzert für
Orgel und Flötenensemble statt. Mitwirkende sind der Organist Gerhard Logé und das Blockflötenensemble „Si dolce“ Neustadt/Gimmeldingen.
Es erklingen Werke für Frauenchor, Blockflötenensemble (vom
Garklein bis zum Subbass) und Orgel.
Dienstag, 14. Juni 2016
15.15 Uhr Konfirmanden
20.00 Uhr Kirchenchor
Mittwoch, 15. Juni 2016
18.00 Uhr Jungbläser
18.45 Uhr Posaunenchor
Samstag, 18. Juni 2016
15.00 bis 17.00 Uhr Samstagstreff für Kinder von 5 bis 11 Jahren im
Prot. Gemeindehaus
Kath. Pfarrgemeinde St. Michael Rohrbach
Gottesdienste vom 10.06.-17.06.2016
11. Sonntag im Jahreskreis
Samstag, 11.06.2016
18.30 Uhr Ingenheim - Eucharistiefeier
2. Sterbeamt für Erika Weber
Kollekte: für die Aufgaben der Pfarrei
Sonntag, 12.06.2016
14.00 Uhr Rohrbach - Ökumenischer Gottesdienst
Kollekte: für die Aufgaben der Pfarrei
Dienstag, 14.06.2016
18.30 Uhr Ingenheim - Eucharistiefeier
Gemeindenachrichten
Kirchenchor Rohrbach
Die Chorproben finden in der Regel dienstags um 20.00 Uhr im Michaeliszentrum statt.
Ausgabe 23/2016
Sonntag, 22.05.2016
TC Blau-Weiss Herxheim gegen TC 1985 Rohrbach Sonntag, 12.06.2016
TC 1985 Rohrbach gegen TC SW 1903 Bad Dürkheim
Sonntag, 19.06.2016
TC Rülzheim gegen TC 1985 Rohrbach
Sonntag, 26.06.2016
TC Rot-Weiss Pirmasens gegen TC 1985 Rohrbach
16:5
Schützenverein 1959 Rohrbach e.V.
www.sv-rohrbach.de
Termine
Freitag, 10.06.2016 bis Sonntag, 12.06.2016
Rohrbacher Weinfest / Schützenhaus geschlossen
Samstag, 18.06.2016
Arbeitseinsatz ab 09:00 Uhr
Samstag, 09.07.2016
Arbeitseinsatz ab 09:00 Uhr
4. Platz für die Schützen
bei der Rohrbacher Dorfolympiade
Bei der ersten Rohrbacher Dorfolympiade war der Schützenverein
nicht nur als Veranstalter, sondern auch mit einer Mannschaft am
Start. In den einzelnen Disziplinen gaben wir „Alles“ und so konnten
wir mit einem guten 4. Platz abschließen.
Ein großes Dankeschön geht:
- an unsere Mannschaftsmitglieder für ihren Kampfgeist an den
zwei olympischen Tagen
- an die Helfer bei der Dorfolympiade
- den anderen Mannschaften, für den fairen Wettkampf
- Patrik Hust, der die Rohrbacher Olympiade ins Leben gerufen hat
Alles in Allem war es eine super Veranstaltung, die uns alle sehr viel
Spaß bereitet hat.
Wir sind nächstes Jahr wieder dabei. Als Veranstalter und Mitstreiter.
Tennisclub 1985 Rohrbach e.V.
Weinfest 2016 mit eigenem Hof
Hintergasse 24. So lautet die neue Adresse des Tennisclub beim
bevorstehenden Rohrbacher Weinfest. Nach vielen Jahren „auf der
Straße“ nutzen wir die von Dominik Barton angebotene Möglichkeit
zu dem Standortwechsel. Das Anwesen von Dominik bietet mehr
Raum für unsere Helfer und vor allem mehr Platz um für unsere Gäste
eine gemütliche und lockere Plauderatmosphäre zu schaffen, ohne
dröhnende Musik und Straßenlärm. Wir freuen uns über Freunde und
Unterstützer unseres Vereins, die bei uns während des Festes auf ein
paar Weine oder Sekte verweilen. Die Einnahmen kommen dem Vereinsgelände, dem Tennissport und unserer Jugend zugute.
Damenmannschaft
Tc 1985 Rohrbach gg. Tc SW 1903 Bad Dürkheim 12.06.2016
Nach drei Niederlagen stehen unseren Damen nach der Saisonhalbzeit leider auf dem letzten Tabellenplatz. Es hat nicht sollen sein - bis
jetzt. Am kommenden Sonntag, unserem Weinfestsonntag, starten
unsere Mädels mit einem Heimspiel in die letzten drei Spiele der Saison. Zu verlieren gibt es nix mehr. Und das ist gegen den Gegner
vielleicht genau die richtige Einstellung. Denn mit dem TC SW 1903
Bad Dürkheim 1 kommt der Tabellenführer nach Rohrbach. Da gibt’s
nur was zu Gewinnen. Spiel für Spiel, Satz für Satz. Vielleicht können
unseren Damen den Primus etwas ärgern und einige Siegpunkte in
Rohrbach lassen. Spielbeginn ist 10:00 Uhr auf dem Tennisplatz in
Rohrbach. Das Team würde sich freuen, wenn sie beim Weinfestspaziergang einen Abstecher zum Heimspiel einplanen.
Wer mehr über die Damen A-Klasse Gr. 01 erfahren möchte oder die
genaueren Ergebnisse einsehen will, hat dazu im Internet unter http://
rl-tvrp.liga.nu/ die Möglichkeit. Auf dieser Homepage des Tennisverband Rheinland kann man links im Vereinssuchfeld nach Tennisclub
1985 Rohrbach suchen und bekommt die entsprechend aktuellsten
Infos.
Spielplan und Ergebnisse in der Übersicht:
Sonntag, 01.05.2016
TC 1985 Rohrbach gegen Otterberger TC 10:11
Sonntag, 08.05.2016
TC 1985 Rohrbach gegen TC Mackenbach
2:19
Verantwortliche Aufsicht
Der Schützenkreis Bad Bergzabern führt am 29. Juni 2016 um 19.00
Uhr, im Schützenhaus Appenhofen einen Lehrgang zur „Verantwortlichen Aufsicht“, nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes,
durch.
Der Lehrgang beinhaltet 4 Lehreinheiten a 45 min und wird mit einem
Prüfungsgespräch abgeschlossen.
Rundenkämpfe 2016 in Kleinkaliber-Standard Gewehr
Rohrbach I / Pfalzliga Süd
SV Rohrbach I gegen Appenhofen am 05.06.2016
Steidel Manfred 526 Ringe
Steidel Susanne 540 Ringe
Steiner Stefan 521 Ringe a.W.
Weber Rüdiger 541 Ringe
Gesamt 1607 Ringe
Gesamt Gegner 1608 Ringe
Rohrbach II / Reginoalliga Süd
SV Rohrbach II gegen Sondernheim am 05.06.2016
Herberger Josef 267 Ringe
Hammer Martin 263 Ringe
Steiner Andreas 258 Ringe
Gesamt 788 Ringe
Gegner Gesamt 735 Ringe
Rundenkämpfe 2016 KK Sportpistole
Rohrbach I / Kreisliga Bad Bergzabern
SV Rohrbach I gegen Hauenstein III am 05.06.2016
Spitznagel Armin 278 Ringe
Wenner Rudi 236 Ringe
Fast Norman 270 Ringe
Weinheimer Wolfgang 213 Ringe
Herxheim
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Gesamt 997 Ringe
Gesamt Gegner 989 Ringe
Rohrbach II / Kreisliga Bad Bergzabern
SV Rohrbach II gegen Rinnthal I am 05.06.2016
Becker Andreas 262 Ringe
Doll Matthias 240 Ringe
Schaubhut Ralf 249 Ringe
Wieandt Tilo 244 Ringe
Schmidt Stefan 210 Ringe a.W.
Gesamt 995 Ringe
Gesamt Gegner 996 Ringe
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.
sv-rohrbach.de
Seniorentreff Rohrbach
Unser 300. Treffen feiern wir am Donnerstag, dem 23. Juni 2016 mit
einem Essen im Schützenhaus Steinweiler.
Abfahrt um 11.45 Uhr am Michaeliszentrum. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet.
Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag mit Ihnen.
Das Seniorenteam
Rohrbach tut gut! e.V.
Unsere Jubiläumsaktionen!
Haben wir euch schon gesagt, dass wir uns dieses Jahr besondere
Mühe gegeben haben um euch besonders zu überraschen bei diesem
besonderen Weinfest?! Aaalso:
1. Der Jubiläumsschoppen!
Jeden 40. Schoppen der im Getränkeausschank über die Theke geht
gibts zum Preis von damals - nämlich für 2 DM. Nö, eure alten Münzen
nehmen wir nicht, dafür aber einen glatten Euro! Und wem das nicht
gefällt, der darf natürlich wie immer auch was zusätzlich spenden.
2. Das Quiz zu den Siebzigern!
30 richtig tolle Wahnsinnspreise erwarten denjenigen, der die 7 Quizfragen richtig gelöst hat UND am Montag gegen 19 Uhr von den
Glücksfeeen aus der Trommel gezogen wird. Die Preise? zB. Reisegutscheine (150.-, 100.-, und 50.-) vom TUI Reisecenter BZA, Einkaufsgutscheine (2x 50.-) von Möbel Weber Hx, Massagegutscheine
(1x 50.-, 4x 25.-) von Linde Wellness LD, Einkaufsgutscheine (4x 25.-)
von Metzgerei Kern, Einkaufsgutschein (1x20.-) und Dekoartikel von
Träumerei in Steinweiler, Einkaufsgutschein (1x 10.-) beim Zimt Zauber
von uns, tolle Geschenk/Dekoartikel z.B. von Willy&Willy Hx, Unikat
Kandel, Träumerei Steinweiler, Weingut Dausque, Klingbachaoptheke,
und der Ortsgemeinde Rohrbach. Super, üder?
40 Jahre Weinfest - „Spirit of 76“
Wir glauben, dass wir hier so gut wie keine Werbung für uns machen
müssen, oder? Lasst euch verwöhnen von leckeren Retro-Gerichten,
frischen Wein- und Sektcocktails sowie Bowle, bei hausgemachtem
Kuchen und frisch gebrühtem Kaffee, bei fruchtigem Eis... Außerdem
schenken wir zum ersten Mal als Verdauerle einen Original Rohrbacher Quittenschnaps (den man dann übrigens auch kaufen kann) aus!
Ihr seht, bei uns seid ihr gut aufgehoben.
Unser Programm!
täglich Bilderausstellung
täglich 70iger Wissensquiz mit tollen Preisen
Sonntag um 14.00 Uhr ökumenischer Familiengottesdienst
Sonntag von 15.30 - 18.00 Kinder - Sommer - Bastelprogramm
Montag ab 14.30 Seniorenkaffee
Kuchenspenden
Nehmen wir noch immer gerne! Bitte meldet euch bei Daniele Böcherer (Tel.: 06349 6336) um zu hören wo noch ein Kuchenloch ist. Dankedankedanke!
Bis morgen oder übermorgen oder so, wir freuen uns auf euch!
weinGUT e.V
40 Jahre Weinfest in Rohrbach
Unser Angebot
An allen Tagen bietet das CLASSICO, die Pastabar, mediterrane
Gaumen-Freunden der besonderen Art. Das Angebot umfasst, Bruschetta, Parmesanschnitzel, Nudel-Rouladen mit Bolognese oder
Feta, verschiedene Salatvariationen und vieles mehr, lassen sie sich
einfach überraschen. Am Sonntag gibt es zum Kaffee selbst gebackenen Kuchen und frische Waffeln. Schauen sie vorbei und genießen sie
Sekt und Wein vom Deutsches Weintort e.G.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ausgabe 23/2016
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Jugendzentrums Herxheim e.V.
Wochenprogramm vom 13.06. bis 17.06.2016
Montag, 13.06.2016
16.00 Uhr Café Szene
18.00 Uhr Zumba
19.00 Uhr Breakdance
Dienstag, 14.06.2016
16.00 Uhr Café Szene
16.00 Uhr Mädchentreff (Mädchentreff 2.0)
19.00 Uhr Hip Hop
Donnerstag, 16.06.2016
16.00 Uhr Cafè Szene
16.00 Uhr Kids Treff (leckere Milchshakes mixen)
20.00 Uhr Breakdance
Freitag, 17.06.2016
16.00 Uhr Cafè Szene
18.00 Uhr Kochbar (intenationales Dinner)
Öffnungszeiten
Mo/Di: 15.00 - 22.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do:
15.00 - 22.00 Uhr
Fr: 15.00 - 22.00 Uhr
Kontakt und Infos:
Jugendzentrum Herxheim e.V.
Obere Hauptstraße 2a, 76863 Herxheim
07276-7751
[email protected]
Herxheim
- 39 -
Kinder- und Jugendbüro
Öffnungszeiten der Jugendtreffs
Jugendtreff Hayna
mittwochs von 15.00 bis 17.30 Uhr für Kinder ab 9 Jahren von 17.30
bis 20.00 Uhr für alle ab 11 Jahren ab 18.00 Uhr Offener Treff: KochBar
- Beitrag 1,-€ mit Annelene Stripecke
Der Jugendtreff ist am DGH, Hauptstraße 84, Hayna
Jugendtreff Herxheimweyher
donnerstags von 16.00 bis 19.00 Uhr für Kinder ab 9 Jahren, mit
Elfriede Schäfer. Der Jugendtreff ist im Feuerwehrhaus, Knittelsheimerweg, Herxheimweyher
JuK - Jugendkeller Insheim
dienstags von 16.00 bis 19.00 Uhr Kindertreff ab 9 Jahren, von 19.00
bis 20.00 Uhr für Jugendliche ab 12, mit Annelene Stripecke. Der JuK
ist im Hof am Rathaus, Hauptstr.15, Insheim
Jugendtreff Rohrbach
montags von 16.00 bis 19.00 Uhr für alle ab 9 Jahren, mit Elfriede
Schäfer.
Der Jugendtreff ist im DGH, Schulstraße 4, Rohrbach
Kinder- und Jugendbüro der VG Herxheim
Sprechzeiten: Mo und Do von 13.00 bis 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Verbandsgemeinde Verwaltung Herxheim
Obere Hauptstr. 2 - 76863 Herxheim
Email: [email protected], [email protected]
Tel.: 07276 501 308 oder Mobil: 0171 86 20 300
IN EigENEr SAchE
Wenn Sie kein “Mitteilungsblatt”
bekommen haben ...
Reklamationen wegen Nichtzustellung des
“Mitteilungsblattes” nimmt der Verlag entgegen
unter folgenden Nummern:
06502/9147-335, -336, -713 und -716.
Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
[email protected]
Ausgabe 23/2016
Herxheim
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Ausgabe 23/2016
Herxheim
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Ausgabe 23/2016
Sommerfest im
Kindergarten Rohrbach
Es war ein gelungenes Fest
Rundherum war das Sommerfest unseres Kindergartens ein tolles Fest. Das Wetter perfekt, nicht zu heiß,
aber auch nicht zu kalt und die Wolken nur zur Kulisse ohne einen einzigen Regentropfen.
Das Buffet war wieder einmal eine Wucht. An dieser Stelle vielen Dank an alle „Sternenköche“ und auch
an die Getränkespender.
So mussten wir nur noch wenig dazu kaufen und haben durch die vielen Spenden eine hübsche Summe
eingenommen, die wir in eine größere Anschaffung für den Kindergarten stecken können.
Das kleine Rahmenprogramm und die Spielstationen waren eine gute Mischung mit dem gemütlichen und
zwanglosen Zusammensein der Gäste, so dass jeder seinen Spaß hatte, ob jung oder jung geblieben
So ein tolles Fest wartet auf eine baldige Wiederholung.
Herxheim
- 42 -
Ausgabe 23/2016
Blutspendetermin
in Rohrbach
Blut spenden rettet Leben.
Vielleicht auch deins.
Rohrbach
Donnerstag, 23.06.2016
von 17.00 bis 20.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Schulstr. 4
Flohmarkt
Gebt Kindern eine chance!!
Wann:
Wo:
Wofür:
Mittwoch, 15. Juni 2016
14.30 bis 18.00 Uhr
„Das Lädchen“ der Indienhilfe Herxheim, Holzgasse 30
Indische Patenkinder
Abgabe von Spenden
für den Flohmarkt bitte
an diesem Verkaufstag
nur von 13.00 bis 18.00 Uhr
oder nach telefonischer
Absprache
unter 06341-52264
(Frau Werther).
Blut spenden
rettet Leben.
Vielleicht auch
deins.
LandFrauen Hayna
Bähnelfahrt
Als Saisonabschluss veranstalten dieses Jahr die Haynaer Landfrauen eine Fahrt mit dem „Herxemer Schoppebähnel“.
Diese findet am Samstag, dem 25. Juni 2016 statt.
Abfahrt ist um 13.00 Uhr im Schulhof/Mehrzweckhalle.
Ziele der Fahrt werden unter anderem eine „geführte Stadtrundfahrt“ in Landau sein.
Danach führt uns die Fahrt weiter durch das schöne Pfälzer
Rebenmeer nach Edesheim.
Im Restaurant „Goldener Engel“ besteht die Möglichkeit Kaffee
u. Kuchen im märchenhafte Gartenambiente zu genießen.
Anschließend werden wir die Rückfahrt antreten und in Hayna
mit Essen u. Getränken den Tag ausklingen lassen.
Die Kosten für die Fahrt mit Abschlussessen beträgt pro Person
für Erwachsene 25,— Euro und für Kinder ab 6 Jahren 15,—
Euro.
Bitte das Geld auf das Konto der Landfrauen
Landfrauen Hayna
IBAN: DE37 548 623 90 010 890 4324
BIc: GENODE61HXH
Verwendungszweck: Schoppenbähnel + Namen + Personenanzahl überweisen.
Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2016 und Anmeldung nur
durch Überweisung gültig.
Auch Gäste, Freunde, Bekannte sind herzlich willkommen.
Herxheim
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Ausgabe 23/2016
Herxheim
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Ausgabe 23/2016
Herxheim
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Ausgabe 23/2016
mol gugge - mol horche
Sie durchqueren ein ganzes Jahrhundert Ortsgeschichte: Sie erleben in der Villa Wieser eine tragische
Liebesgeschichte.
Verfolgen Sie die Odyssee einer Pferdedecke, die in
Kriegszeiten nach Amerika gelangt und in Friedenszeiten wieder nach Herxheim zurückkommt. Begleiten
Sie den Dorfbüttel zum Panzergraben und riskieren
Sie einen Blick auf die rebellische Jugendkultur der
1970-er Jahre.
Stationentheater in Herxheim Ein Theaterweg durch die Ortsgeschichte
Sonntag, den 26. Juni 2016, 17.00 Uhr
Start im Museumshof Herxheim
Gehen Sie mit auf einen historischen Theaterrundgang
durch Herxheim und erleben Sie in kurzweiligen Szenen das Dorf einmal ganz anders. Fünf junge Schauspieler und Schauspielerinnen des Theater Szenario
begeistern mit ihrem authentischen Spiel.
Geschichten sehen und Geschichten hören,
Geschichte erleben:
amüsant, bisweilen nachdenklich, auf jeden Fall spannend und unterhaltsam.
Anne Müller vom Tourismusbüro Verein SÜW führt Sie
zu den Schauplätzen.
Die Autoren sind Ro Tritschler und Ben Hergl, Theater
Chawwerusch, der auch Regie geführt hat.
Preis: 10 €
Dauer ca. 2 Std.
Anmeldung:
Verein Südliche Weinstrasse Herxheim e.V.
[email protected]
Tel.: 07276 501 -107
Herxheim
- 46 -
Ausgabe 23/2016
Tag bereits, um ihre Jahrestreffen rund um das Treffen zu organisieren, somit besteht sicherlich die Gelegenheit, mit vielen ehemaligen
Schülern und Lehrkräften ins Gespräch zu kommen. Zudem besteht
die Möglichkeit, das in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen
modernisierte Eduard-Spranger-Gymnasium zu besichtigen. Es werden über den Tag mehrere Führungen durch die Schulleitung stattfinden.
Um einen besseren Überblick über die Zahl der zu erwartenden Teilnehmer zu haben, bitten wir um eine kurze Anmeldung unter http://
www.esg-landau.de
Im Vorfeld des Ehemaligentreffens findet am 18. Juni 2016 um 12.30
Uhr die Mitgliederversammlung der Vereinigung der Freunde und
Förderer des ESG in der Schule statt. Die Vereinigung wird über die
Förderaktivitäten in den vergangenen Jahren berichten und freut sich
über den Besuch vieler Mitglieder.
Geprüfter Industriefachwirt 12monatiger Samstags-Lehrgang
Ende des redaktionellen Teils
Blick über die
Gemeindegrenzen
Eduard-Spranger-Gymnasium Landau
Herzliche Einladung zum ersten großen Ehemaligentreffen am 18. Juni 2016
Gemeinsam mit der Vereinigung der Freunde und Förderer des ESG
veranstaltet die Schule am Samstag, 18. Juni 2016 von 14.00 - 18.00
Uhr das erste große Ehemaligentreffen bei Kaffee & Kuchen am ESG.
Schülerinnen und Schüler der MSS 12 übernehmen die Bewirtung
und wir hoffen auf regen Zuspruch. Einige Jahrgänge nutzen den
Weiterbildung für Personen mit kaufmännischer Berufsausbildung und Berufspraxis in der Industrie.
Die Weiterbildung mit bundesweit einheitlichem und internationalem
Abschluss (Bachelor Professional of Management for Industry, CCI),
leistet beides. Die Fachhochschulreife ist gleichfalls inbegriffen.
Das Institut für Bildungsförderung (IFB) bietet ab 08.10.2016 einen
berufsbegleitenden 12monatigen Samstags-Lehrgang zur gezielten
Vorbereitung auf die IHK-Prüfungen an.
Zur Prüfung wird zugelassen wer eine abgeschlossene, 3jährige, kaufmännische Berufsausbildung und 6 Monate kaufmännische Berufspraxis, in der Industrie, nachweisen kann. Weiterhin berechtigt eine
fünfjährige Tätigkeit im kaufmännischen Bereich, in der Industrie, zur
Zulassung.
Kaufmännische Azubis können diese Weiterbildung im Rahmen unseres Konzepts „Ausbildung - KOMPAKT“ belegen.
Für den Abschluss „Geprüfter Betriebswirt“ (Master Professional of
Business, CCI) ist diese Qualifikation eine optimale Vorbereitung.
Ebenfalls im Lehrgangsangebot des IFB: Geprüfter Wirtschaftsfachwirt, Geprüfter Betriebswirt, Geprüfter Technischer Fachwirt, Geprüfter Technischer Betriebswirt, Ausbildung der Ausbilder (AdA-Schein).
Weitere Infos sind erhältlich beim Institut für Bildungsförderung
(IFB), gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel.: 07275 - 91 30 35,
E-Mail: [email protected], IFB-Homepage: www.ifb-woerth.de
Aktion PfalzStorch e.V.
Rheinland-pfälzisches Besenderungsprojekt
von Aktion PfalzStorch und Vogelwarte Radolfzell
Das Besenderungsprojekt 2015 zeigte all zu deutlich, wie gefährdet
Jungstörche auf ihrer Reise nach Süden sein können. Unser letztjähriges Projekt hat ein besonders negatives Ergebnis erzielt und macht
betroffen.
Herxheim
- 47 -
Ausgabe 23/2016
Von den 26 Jungstörchen leben nur noch zwei, Felix und Odysseus.
Von Jessica und einigen anderen gibt es seit vielen Wochen keine Signale mehr, was nichts Gutes erwarten lässt.
Die Verluste beim Besenderungsprojekt der Aktion PfalzStorch und
der Vogelwarte Radolfzell sind höher als bei den anderen Besenderungsprojekten in Deutschland. Bei einer so geringen „Probandenzahl“ macht sich der Zufall besonders stark bemerkbar. Mit den
kleinen Senderrucksäcken hat dies allerdings wenig zu tun.
Es waren zwar fast alles Mensch gemachte Todesursachen. Geradezu
erschreckend war die hohe Anzahl an stromtoten Vögeln. Keiner der
Störche wäre gefunden worden, hätte er nicht einen Sender getragen.
Das heißt, man muss auf dem gesamten Zugweg, d.h. von Deutschland bis in die Sahelzone von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen.
Beim Projekt 2015 hat sich der Stromtod als Todesursache Nummer
1 herauskristallisiert.
Umso wichtiger ist uns die Fortsetzung der Besenderung auch in diesem Jahr.Von den 18 geborgenen Sendern werden wahrscheinlich
16 wiederverwendet werden können. Zusätzlich kann ein Sender aus
einem anderen Projekt in Rheinland-Pfalz wieder verwendet werden,
da er von Herrn Siegfried Schuch vom NABU Rheinland-Pfalz in Spanien geborgen werden konnte. Im Vorjahr startete das Projekt mit 26,
dieses Jahr also voraussichtlich mit 24 Sendern, da Radolfzell noch
zwei weitere dazugibt.
Fünf weitere Sender wurden von den Restgeldern vom letzten Jahr
und dankenswerterweise von Spendern finanziert, darunter auch drei
überzeugte „Wiederholungstäter“ die erneut eine Besenderung komplett übernahmen sowie weitere Spender, die das Projekt durch großzügige Spenden unterstützten.
Die Besenderung 2016 findet am kommenden Wochenende statt.
Es kann aber aufgrund der Verluste durch die vorhergegangene
nasskalte Witterung zu Veränderungen des Planes kommen.
Samstag, 11.06.2016
10.30 Uhr Sondernheim Ziegelei, 12.00 Uhr Geinsheim Schwabengütle, 13.00 Uhr Worms Tiergarten, 14.30 Uhr Gensingen, 16.00 Uhr
Kirschbacherhof
Sonntag, 12.06.2016
09.30 Uhr Knittelsheim Kirchstr. 13, 10.30 Uhr Rülzheim Mittlere Ortsstr. am Bach, 12.00 Uhr Leimersheim Friedhofstr. 47, 12.30 Uhr Neupotz Rheindamm, 14.00 Uhr Regenrückhaltebecken
Christiane Hilsendegen
Leiterin des Rheinland-Pfälzischen Storchenzentrums
Aktion PfalzStorch
Kirchstr. 1, 76879 Bornheim
06348 610757
[email protected]
www.pfalzstorch.de
Neuer Termin - Floh- und Tauschmarkt
von Lobby für Kinder e.V.
Aufgrund des anhaltenden Regens fiel der Floh- und Tauschmarkt in
der Kaiserbacher Mühle in Klingenmünster am Sonntag, 5. Juni 2016
ins Wasser. Das Gelände war zu nass und rutschig. Neuer Termin ist
Sonntag, 12. Juni 2016, 11.00 bis 18.00 Uhr.
Der Verein Lobby für Kinder e.V. lädt große und kleine Amateurhändler herzlich ein mitzumachen, zu verkaufen und zu tauschen - keine
Neuware.
Wer will kann sich auch einfach einen schönen, entspannten Tag
machen, mit netten Menschen, anregenden Gesprächen, in schöner
Umgebung, bei einem leckeren Stück Kuchen und einer Tasse fair
gehandeltem Kaffee oder Tee. Die kleinen Gäste können nach Herzenslust spielen und die verschiedenen Spielbereiche am Bach und
im Wald entdecken. Das ist fast ein bisschen wie Urlaub.
Kaffee und Kuchen, Getränke und kleine Speisen werden angeboten.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte Verkaufstische und Sitzgelegenheiten mit bringen, Aufbau ab 09.00 Uhr, anschließend die Fahrzeuge außerhalb parken.
Die Gebühr beträgt 9 € pro Verkaufsstand oder ein selbstgebackener
Kuchen (süß oder herzhaft).
Infos unter 06349-928415, www.lobbyfuerkinder.de.
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- 48 -
Ausgabe 23/2016
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Sonntag, 12. Juni:
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Noch nie hat die Firma Klaus Dieter Zawisla GmbH ein Jubiläum gefeiert. „Wir haben’s immer vergessen, vor lauter Arbeit“, erzählen
Renate und Klaus Dieter Zawisla. Wenn ein Rohr verstopft ist oder
gereinigt werden muss, ist das Team rund um „Zawisla“ da. Seit
7. November 1980 kümmert sich das Unternehmen um Rohr-, Kanalreinigung und –sanierung. Die Klaus Dieter Zawisla GmbH hat ihren
Hauptsitz in Jockgrim, ein weiterer Standort ist Karlsruhe. Die Kunden
können sich hier auf Vertrauen, Kompetenz und Erfahrung verlassen.
„Für eine saubere Umwelt sind wir rund um die Uhr da“, sagt Klaus
Dieter Zawisla. Unsere Telefonnummern sind Tag und Nacht besetzt.
Ganz klein hat die Klaus Dieter Zawisla GmbH einst angefangen,
heute unterhält sie mit ca. 40 LKWs einen großen Fuhrpark an Einsatzfahrzeugen. Die Tochterfirma Clean „Die Raumpflege“ schaut
ebenfalls auf eine lange Erfolgsgeschichte zurück.
Einen erheblichen Anteil am Erfolg der Firma Zawisla hat neben vielen langjährigen Mitarbeitern der Tech. Geschäftsführer Heinz Burret,
der über 25 Jahre Herrn Zawisla tatkräftig unterstützt. Er ist Meister
für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sowie zertifizierter Berater für
Grundstücksentwässerung.
Individuell für den Kunden da
Technische Innovation war ein Erfolgsrezept. Dazu zählen vor allem
die raffinierten Erneuerungen und Patente, die Klaus Dieter Zawisla
entwickelt hat. Ein weiterer Erfolgsfaktor war die konsequente Orientierung am Kunden. Renate Zawisla, die viele Jahre den kaufmännischen Bereich leitete und heute für Marketing und Kommunikation
zuständig ist, beschreibt das so: „Unser Betrieb ist mit den Problemen seiner Kunden gewachsen.“ Klaus Dieter Zawisla hat nie einen
Einsatzort verlassen, ohne die passende Lösung für den Kunden gehabt zu haben. „Dass man gerade bei der Rohrreinigung, TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung immer aufgeklärt hat, welches
technische Verfahren man anwendet, war wichtig. Die entstehenden
Kosten müssen für den Kunden nachvollziehbar sein“, beschreibt
sie die Entwicklung. Transparenz der Dienstleistung ist wichtig. Und
dadurch ist das Ansehen über Jahre hinweg in der Öffentlichkeit
gestiegen. Da das Unternehmen für zahlreiche Kommunen, Privatkunden sowie große Industrien der Region arbeitet, trägt der Rohr-,
Kanal- und Industrieservice der Klaus Dieter Zawisla GmbH immense
Verantwortung.
Sauberkeit, Sicherheit & Ausbildung
Ohne gut geschultes Personal, das Begabung und Talent mitbringt,
wäre das alles nicht möglich gewesen. Nicht zuletzt deshalb ist dem
Betrieb die Ausbildung wichtig. Die nächste Generation soll den modernen Umweltberuf Rohr-, Kanal- und Industrieservice fachgerecht
weitergereicht bekommen! Vier Auszubildende, derzeit in unterschiedlichen Lehrjahren, etliche Fachkräfte und ein Meister arbeiten
bei der Klaus Dieter Zawisla GmbH; etwa zwei Dutzend junge Menschen hat die Firma bereits ausgebildet.
Zawisla ist als Sachverständiger des Bundes für die Neuordnung der
Berufsausbildung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sowie der Länder für die Fortbildungsordnung zum/zur Meister/
Meisterin in den umwelttechnischen Berufen beim Bundesinstitut für
Berufsbildung tätig. Klaus Dieter Zawisla ist Vorsitzender der Meisterprüfungskommission der Handwerkskammer Düsseldorf.
Große Erfolge verzeichnet das Unternehmen mit einem völlig neuen
Verfahren der Hausanschlusssanierung: STREET TO HOME® heißt die
Innovation aus dem Bereich Rohr- und Kanalsanierung. Mit STREET
TO HOME® ist es möglich, die Hausanschlussleitung vom Straßenkanal in Richtung zum Haus zu sanieren. Dabei wird ein Inliner in die
schadhafte Hausanschlussleitung inversiert.
Selbstverständlich wird auch im herkömmlichen Verfahren vom Haus
aus zum Straßenkanal, womit das Unternehmen jahrelange Erfahrung hat, saniert.
Für eine saubere Umwelt ist die Klaus Dieter Zawisla GmbH rund um
die Uhr da.
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- 50 -
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Herxheim
- 52 -
Ausgabe 23/2016
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Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für
Versorger.
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Interesse geweckt? Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an [email protected],
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- 53 -
Ausgabe 23/2016
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Schwerpunkte in ästhetisch hochwertiger Prothetik, der gesamten
zahnärztlichen Chirurgie mit Implantologie, Endodontie und Parodontologie. Die Praxis ist vor kurzem auf volldigitales Arbeiten auf
Z1-PRO umgestellt worden (karteilos) und verfügt über neueste,
strahlungsarme digitale Röntgeneinrichtungen.
Es erwartet Sie ein freundliches, nettes Team. Wir arbeiten im
Schichtdienst nach Absprache.
Wir würden uns bei Interesse sehr über Ihre
schriftliche Bewerbung freuen.
Dr. Klaus Schleifer, Zahnarzt und
Dr. Maresa Tentscher, Zahnärztin und Fachzahnärztin für
Oralchirurgie, 76751 Jockgrim, Daimlerstr. 6, Tel. 07271-52921
Infos auch über www.zahnarztdrschleifer.de
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- 54 -
Ausgabe 23/2016
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