Mitteilungsblatt Herxheim Hayna Herxheimweyher Insheim Rohrbach Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim 42. Jahrgang (126) Freitag, den 10. Juni 2016 Nr. 23/2016 Weinfest Rohrbach 40 Jahre Rohrbacher Weinfest vom 10. bis 13. Juni 2016 Weinfesteröffnung am Freitag, 10.06.2016, 18.00 Uhr im Hof der Landjugend, Hintergasse 38, mit der 4. Klasse der Grundschule am Mandelbaum, Weinprinzessin der SÜW Carolin Weber und den Klingbach Böllerschützen. Öffnungszeiten : (nicht alle Höfe zur gleichen Zeit geöffnet) Freitag & Samstag ab 17.30 Uhr Sonntag ab 11.00 Uhr Montag ab 14.30 Uhr Herxheim - 2 - Ausgabe 23/2016 Herxheim - 3 - Ausgabe 23/2016 "���-���������)������ - 4 - �&'()���������������*+����� )��������,������������� -������ ��� �� ! 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Juli 2016) Gewerbetreibende im Rahmen ihrer ordnungsrechtlich gestatteten gewerblichen Betätigung Live-Spiele im Freien zeigen dürfen. Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 des Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) wird eine allgemeine Ausnahme von dem Verbot nach § 4 Abs. 1 im Gebiet der Verbandsgemeinde Herxheim für die Dauer der Direktübertragung von Spielen der Fußball-EM 2016 im Freien für Spiele mit Anstoßzeit bis einschließlich 21:00 Uhr erteilt. Diese Erlaubnis schließt den Betrieb einer damit verbundenen Außengastronomie ein, sofern bereits eine gaststättenrechtliche Erlaubnis dafür vorliegt. In Nebenbestimmungen regelt die Allgemeinverfügung, dass insbesondere folgende Kriterien während der TV-Übertragung zu wahren sind: 1. Es ist sicherzustellen, dass Tongeräte mit Ausnahme der Geräte, die der Direktübertragung dienen, nicht benutzt werden. 2. Lautsprechereinrichtungen sind so auszurichten, dass die Beschallung der Nachbarschaft so gering wie möglich erfolgt und insbesondere die nächstgelegenen Wohnhäuser nicht direkt beschallt werden. 3. Für die Durchführung der Übertragung ist eine verantwortliche Person vor Ort zu bestimmen, die jederzeit erreichbar sein muss. 4. Die Benutzung von Fanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen und ähnlichen lärmerzeugenden Instrumenten und Geräten ist nach 22:00 Uhr nicht zulässig. Durch die öffentliche Übertragung von Spielen der Fußball-EM erhalten viele Menschen, die die Spielorte in Frankreich nicht besuchen können oder wollen oder die keine Eintrittskarte für die EM-Spiele erhalten haben, Gelegenheit in größerer Gemeinschaft mit anderen die EM-Spiele „live“ zu verfolgen. Im Hinblick auf den späten Beginn und die Dauer von Spielen kann es jedoch zu Störungen der Nachtruhe bis weit in die Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) kommen. Bei einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen ist das Bedürfnis weiter Bevölkerungskreise an der Durchführung der „Public-Viewing“-Veranstaltungen dem Ruhebedürfnis eines Teils der Bevölkerung gegenüber zu stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Ereignis Fußball-EM zeitlich begrenzt ist und die Vorführungen auf einige wenige Veranstaltungsorte im Verbandsgemeindegebiet beschränkt sind. Diese Abwägung führt dazu, dass dem zeitlich begrenzten öffentlichen Interesse an der Durchführung der Public-Viewing-Veranstaltung in dem genannten Umfang Vorrang einzuräumen ist. Die Bundesregierung hat am 17. Mai 2016 (BAnz. AT 17.05.2016 V1) bundesweit eine Verordnung (EM2016LärmSchV) erlassen, die - zum einen regelt, dass der Lärmschutz für Public-Viewing- Veranstaltungen nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu beurteilen ist und - zweitens die Kommunen ermächtigt werden, Public Viewing als „seltene Ereignisse“ mit höheren Beurteilungspegeln zuzulassen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim hat aufgrund dieser Verordnung sowie des § 4 Abs. 5 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) eine Allgemeinverfügung zur Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien während der Fußball-EM 2016 erlassen, die die Grundlage für die Einschränkungen der Nachtruhe bildet. Um dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft dennoch soweit wie möglich Genüge zu tun, wird die Ausnahmegenehmigung mit den vorgesehenen Nebenbestimmungen versehen. Während der Vorführungszeit hat der Betreiber eine verantwortliche Person zu benennen, welche die Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und diesen nachgeht. Aus diesem Grunde muss die verantwortliche Person jederzeit der Allgemeinheit und der Überwachungsbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ausgabe 23/2016 Die Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 5 LImSchG gilt nur für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien, die von Gewerbetreibenden (z.B. im Zusammenhang mit der Außengastronomie, Event-Veranstalter) im Rahmen ihrer ordnungsrechtlich gestatteten gewerblichen Betätigung durchgeführt werden. Soweit Fernsehdarbietungen von Privaten (z.B. Sportvereinen) durchgeführt werden sollen, kommt nur eine Einzelausnahme nach § 4 Abs. 3 LImSchG in Frage. Weitere Auskünfte erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Herr Klaus Knoll, Tel. 07276 501125, E-Mail: [email protected] Vollzug des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG); Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien während der Fußball EM 2016 Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim erlässt als zuständige Behörde folgende Allgemeinverfügung: Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 LImSchG wird eine allgemeine Ausnahme von dem Verbot nach § 4 Abs. 1 LImSchG im Gebiet der Verbandsgemeinde Herxheim für die Dauer der Direktübertragung von Spielen der Fußball Europameisterschaft 2016 im Freien erteilt. Diese Erlaubnis schließt den Betrieb einer damit verbundenen Außengastronomie ein. Nebenbestimmungen: 1. Es ist sicherzustellen, dass Tongeräte im Sinne von § 6 Abs. 1 und 2 LImSchG, mit Ausnahme der Geräte, die der Direktübertragung dienen, nicht benutzt werden. 2. Lautsprechereinrichtungen sind so auszurichten, dass die Beschallung der Nachbarschaft so gering wie möglich erfolgt und insbesondere die nächstgelegenen Wohnhäuser nicht direkt beschallt werden. 3. Für die Durchführung der Fernsehdarbietung ist eine verantwortliche Person zu bestimmen, die jederzeit erreichbar sein muss. Die Ansprechperson ist der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit spätestens einen Tag vor der Direktübertragung namentlich zu benennen. Begründung: Durch die öffentliche Übertragung von Spielen der Fußball EM 2016 erhalten viele Menschen, die die Spielorte in Frankreich nicht besuchen können oder wollen oder die keine Eintrittskarte für die EM-Spiele erhalten haben, Gelegenheit in größerer Gemeinschaft mit anderen die EM-Spiele „live“ zu verfolgen. Im Hinblick auf den späten Beginn und die Dauer von Spielen kann es jedoch zu Störungen der Nachtruhe bis nach 23.00 Uhr kommen. Bei einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen ist das Bedürfnis weiter Bevölkerungskreise an der Durchführung der sogenannten Public-Viewing-Veranstaltungen dem Ruhebedürfnis eines Teils der Bevölkerung gegenüber zu stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Ereignis Fußball EM zeitlich begrenzt ist und die Vorführungen auf einige wenige Stellen beschränkt sind. Diese Abwägung führt dazu, dass dem zeitlich begrenzten öffentlichen Interesse an der Durchführung der Public-Viewing-Veranstaltung Vorrang einzuräumen ist. Auch kann das öffentliche Bedürfnis, das Voraussetzung für eine Ausnahme nach § 4 Abs. 5 LImSchG ist, bejaht werden. Um dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft dennoch soweit wie möglich Genüge zu tun, ist die Ausnahmegenehmigung mit den vorgesehenen Nebenbestimmungen zu versehen. Insbesondere sind Tongeräte und Lärmfanfaren, die zu einer erheblichen Verstärkung des Lärms führen können, verboten. Darüber hinaus sind die Lautsprecher so auszurichten, dass eine direkte Beschallung von Wohnhäusern möglichst vermeiden wird. Während der Vorführungszeit hat der Betreiber eine verantwortliche Person zur Verfügung zu halten, die Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und diesen nachgeht. Dadurch können ggf. kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Einschränkung des Lärms führen oder den Betroffenen zumindest Informationen zum Ablauf der Veranstaltungen gegeben werden. Aus diesem Grunde muss die verantwortliche Person jederzeit der Allgemeinheit und der zuständigen Überwachungsbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Sofortvollzug Die sofortige Vollziehung der Entscheidung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet, da ein öffentliches Interesse an dem sofortigen Vollzug der Entscheidung zu bejahen ist. Ohne Sofortvollzug würde nämlich jeder Widerspruch dazu führen, dass selbst bei offensichtlicher Erfolglosigkeit die Durchführung der Veranstaltung, deren Termine festliegen, unmöglich würde. Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs würde faktisch zur Aufhebung der Allgemeinverfügung führen. Deshalb ist der Sofortvollzug anzuordnen. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung schriftlich, in elektronischer Form (E-Mail: [email protected]) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gestellt werden. Herxheim - 8 - Die elektronische Form wird durch eine qualifizierte signierte Datei gewahrt, die den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175), BS 320-1, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.04.2016 (GVBl. S. 226), entspricht und die als Anhang einer elektronischen Nachricht (E-Mail) zu übermitteln ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: [email protected] erhoben werden. Herxheim, 07.06.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Hedi Braun, Bürgermeisterin Hinweis: Unabhängig von dieser Allgemeinen Ausnahme kann die zuständige Behörde gegenüber der verantwortlichen Person nach § 14 LImSchG im Einzelfall Anordnungen treffen (z.B. die Lautstärke der Fernsehübermittlung auf das erforderliche Maß zu reduzieren), sowie gegen Störer gemäß § 13 LImSchG Bußgelder verhängen. Verfügung zur Regelung der Sperrzeit Aufgrund des § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) in Verbindung mit §§ 18 und 20 Gaststättenverordnung (GastVO) sowie §§ 3, 4 Abs. 5 und 14 Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) - in der jeweils derzeit gültigen Fassung - erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim als sachlich und örtlich zuständige Behörde folgende Verfügung zur Regelung der Sperrzeit in den Schank- und Speisewirtschaften der Ortsgemeinde Rohrbach sowie zum Schutz der Nachtruhe aus Anlass des Weinfestes in Rohrbach vom 10.06.-13.06.2016 Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften der Ortsgemeinde Rohrbach wird aus Anlass des Weinfestes in Rohrbach wie folgt festgesetzt: - in der Nacht von Freitag, 10.06.2016 auf Samstag, 11.06.2016 auf 02.00 Uhr sowie - in der Nacht von Samstag, 11.06.2016 auf Sonntag, 12.06.2016 auf 02.00 Uhr. Musikdarbietungen sind jeweils um 01.00 Uhr einzustellen. Der Getränkeausschank ist jeweils um 01.30 Uhr einzustellen. Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften der Ortsgemeinde Rohrbach wird aus Anlass des Weinfestes in Rohrbach wie folgt festgesetzt: - in der Nacht von Sonntag, 12.06.2016 auf Montag, 13.06.2016 auf 01.00 Uhr sowie - in der Nacht von Montag, 13.06.2016 auf Dienstag, 14.06.2016 auf 01.00 Uhr. Musikdarbietungen sind jeweils um 24.00 Uhr einzustellen. Der Getränkeausschank ist jeweils um 00.30 Uhr einzustellen. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. Die sofortige Vollziehung der Anordnung ist zum Zwecke des Jugendschutzes, dem Schutz vor Alkoholmissbrauch und dem Schutz der Allgemeinheit vor Ruhestörungen geboten und kann nicht bis zum Ablauf einer rechtlichen Überprüfung im Hauptverfahren zurückgestellt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: [email protected] erhoben werden. Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung wurde auch im Internet unter www. vg-herxheim.de veröffentlicht. gez. Hedi Braun, Bürgermeisterin Thüga Energie warnt vor Betrügern am Telefon Die Thüga Energie warnt vor Unternehmen, die in der Pfalz telefonisch versuchen, an persönliche Informationen und Zählerdaten zu gelangen, um Kunden zu einem Wechsel zu einem unbekannten Gasanbieter zu bewegen. Sie geben auch vor, Marktforschung zu betreiben, Ausgabe 23/2016 Partner der Thüga Energie zu sein oder arbeiten mit anderen falschen Behauptungen. Die Thüga Energie empfiehlt ihren Kunden, sich vor unseriösen Anbietern zu schützen und in keinem Fall Namen, Adresse, Kontodaten und Zählernummern am Telefon herauszugeben. Wenn bereits ein Vertrag am Telefon geschlossen wurde, können Kunden ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Die Thüga Energie hilft dabei gerne. Verdächtige Vorfälle melden! Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 357 5 357 nimmt die Thüga Energie sachdienliche Hinweise über solche Vorfälle entgegen. Wichtig ist hierbei, dass der Kunde Firmenname und Rufnummer des Anrufers nennen kann. Hintergrundinformationen Die Thüga Energie GmbH ist der regionale Strom- und Erdgasversorger für die Regionen Hegau-Bodensee, Allgäu-Oberschwaben und Rhein-Pfalz. Wir möchten unseren Kunden als Energiepartner vor Ort eine umwelt- und klimagerechte Energieversorgung zu günstigen Konditionen bieten. Dazu gehören auch Energie-Dienstleistungen, die dem Kunden Kostenvorteile bringen. Weitere Infos unter www.thuegaenergie.de. Das Unternehmen gehört zur Thüga-Gruppe, dem deutschlandweit größten kommunalen Netzwerk lokaler und regionaler Energieversorger. Mehr unter www.thuega.de. Science-Fair am PAMINA-Gymnasium Herxheim Einladung am Freitag, 08.07.2016 Zum dritten Mal geht die Südpfalz mit großen Schritten in die Zukunft. Unter der Schirmherrschaft des renommierten Wissenschaftlers, Herrn Prof. Dr. Michael Buback, findet das dritte Wissenschaftsfestival „Science-Fair“ am PAMINA-Gymnasium statt. Ausgerichtet vom PAMINA-Gymnasium in Herxheim stellen junge Wissenschaftler dort am Freitag, 08.07.2016 unter dem Forschungsthema „Digitale Welten“ Ideen für die Zukunft der Öffentlichkeit vor. Zur Visualisierung von digitalen Inhalten unterstützen zahlreiche Firmen, u.a. Carl-ZEISS, Casio uvm. die Schülerinnen und Schüler. Ab 17:00 Uhr startet dieser Event mit spektakulären Projekten in der Aula des PGH. Unser Schirmherr, Herr Prof. Dr. Buback wird ebenfalls vor Ort sein und sich die Exponate anschauen. Zu dieser Veranstaltung ergeht herzliche Einladung! Herxheim - 9 - 3. Platz im Regionalfinale Leichtathletik Die Leichtathleten/-innen WK IV (Jg. 2003-2006) des Pamina Schulzentrums erreichten in Zweibrücken unter 13 Schulen den dritten Platz. Benjamin Lincks -aktiver Handballauswahlspieler- war mit 7,09 sec. auf 50m der schnellste Sprinter im Wettbewerb und schaffte damit die Tageshöchstpunktzahl. Andreas Benz -der zweite Handballspielerund Philipp Wakker sprinteten in 7,65sec. und 7,68sec. ins Ziel. Im Schlagball warfen Benjamin und Andreas mit 51m die drittbeste Weite. Janek Szontag und Ferdinand Weinacht überzeugten danach im Weitsprung mit 4,45m bzw. 4,44m und im Hochsprung mit 1,44m bzw. 1,40m. Nach dem Lukas Schowalter (2,37,58min.) -von Haus aus Fußballer- mit Nikolas Tritsch (2,43,15min.) und Rosa Herzenstiel (2,45,26min.) ein beherztes 800m Rennen zeigte, lag man vor der abschließenden Staffel auf dem dritten Platz. Mit besseren Wechselübergaben wäre vielleicht noch die Silbermedaille möglich gewesen, die sich dann aber das Otto Schott Gymnasium Mainz hinter dem Gymnasium Nieder-Olm sicherte. Gewaltpräventionstraining in der Grundschule Herxheim „Kinder alleine unterwegs“ Wer Mitte Mai den Parkplatz hinter der Festhalle Herxheim aufmerksam beobachtet hat, wird sich sicherlich gewundert haben: Denn aus einem geparkten heraus Auto spricht ein Mann eine Schülerin aus unserer Schule an und versucht das Mädchen aufzuhalten. Leider immer wieder traurige Realität - in diesem Fall glücklicherweise eine praktische Übung eines Sicherheitstrainings von SESITA, das an unserer Schule durchgeführt wurde. Bereits im fünften Jahr lud Gabi Bloch, die an der Grundschule für das Kreisjugendamt Südliche Weinstraße tätige Schulsozialarbeiterin, Jürgen Mörixbauer vom Sicherheitszentrum SeSiSta in Wiesental ein, das Training mit den Kindern durchzuführen. Das Ziel ist Kinder, die in diesem Alter häufig schon alleine unterwegs sind, sensibel für mögliche Gefahren z.B. auch auf ihrem Schulweg zu machen, damit sie diese erkennen und richtig einschätzen lernen. Die Kinder erlernten Strategien, wie sie mit verschiedenen Situationen, die passieren könnten, richtig und sicher umgehen können. Verstärkt wurde jede dieser Strategien mit einfachen Merksätzen. So lernten die Teilnehmer mit „Spricht mich jemand an, geh ich einfach weiter dann“, dass sie, egal wie verlockend das Angebot auch sein sollte, sich nicht verunsichern lassen sollen, sondern einfach weitergehen sollen. Ausgabe 23/2016 Hier sieht man ein Mädchen, wie es kurz überlegt, sich dann aber sofort an die eingeübte Regel erinnert. Sie macht alles richtig und ignoriert den angebotenen leckeren Lutscher und geht weiter. Da kein Kind eine Chance gegen einen Erwachsenen hat, der es festhält, wurde der Merksatz: „Greif mich, dann beiß ich!“ einstudiert. Weiterhin lernten die Kinder das schnelle Ablegen des Schulranzens, wenn man daran gezogen oder festgehalten wird. Besonders wichtig ist immer ein selbstbewusstes Auftreten, ein deutliches, lautes NEIN oder das laute Rufen nach Hilfe. Wird ein Kind verfolgt, kann es sich in so genannten „Kinderschutzräumen“ Hilfe holen. Jedes Geschäft auf dem Nachhauseweg kann dem Kind einen sicheren Raum bieten, wenn es sich auch traut, seine Notlage zu erklären. Alle Strategien wurden durch praktische Übungen intensiviert, so dass es letztlich allen Kindern gelang in verschiedenen nachgespielten Situationen wieder heraus zu kommen bzw. diese durch umsichtiges Verhalten komplett zu umgehen. Leider gelang dies selbst in der gestellten Übungssituation nicht bei allen Kindern auf Anhieb, so dass uns klar geworden ist, dass Prävention immer wieder durch uns als Lehrer und durch die Eltern gelebt und immer wieder aufgefrischt werden muss. Hierzu erhielten die Eltern, die zahlreich zum angebotenen Elternabend kamen und die Lehrer, die selbst an der Schulung teilnahmen, viele hilfreiche Tipps und Hinweise. Erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, das Sicherheitstraining ab sofort nicht nur für die dritte Klassenstufe anzubieten, sondern auch schon für unsere Erstklässler. Diese werden dann in zwei Jahren auch die erste Klassenstufe sein, die durch das Aufbaumodul von SESITA eine Auffrischung als auch eine Erweiterung des Programmes durch weitere Regeln und Strategien erhalten. Vorbeugung gegen Gewalt beginnt jedoch immer bei der Erziehung. Eltern helfen ihrem Kind, indem sie Vorbild sind, ein offenes Ohr für die Kinder haben, damit sie auch offen über ihre Ängste und Nöte sprechen können und so zu starken Persönlichkeiten heranwachsen können. Finanziell unterstützt wurde diese Aktion von der Verbandsgemeinde, einem Landeszuschuss sowie dem Förderverein der Grundschule Herxheim. Somit konnte der Eigenanteil der Eltern um einen erheblichen Betrag reduziert werden. Austauschbesuch der Deutschen Schule Teneriffa an der Grundschule in Herxheim Eine tolle Woche – gesehen mit verschiedenen Augen: 1. Bericht für die Schülerzeitung Flinky: In einer Pause ertönte eine Durchsage: alle Teneriffa Kinder sollen in das Büro von Herrn Rieder(Schulleiter) kommen. Im Büro sagte Herr Rieder uns, dass wir jetzt die Steckbriefe unserer Austauschkinder bekommen. Nach ungefähr fünf Minuten waren alle Steckbriefe vergeben. Zuhause angekommen haben wir gleich in Teneriffa angerufen oder geskypt. Es war Freitagabend. Endlich war es so weit. Alle fuhren zum Flughafen nach Baden-Baden. Wir warteten gespannt auf unsere Austauschkinder am Flughafen. Die Tür ging auf und eine Frau kam heraus. Ein paar Minuten später ging die Tür noch einmal auf. Wieder nichts. Ich lugte zur Tür - wieder nichts. Ich war schon ganz hibbelig. Endlich kamen sie! Alle freuten sich riesig und bis jeder sein Austauschkind gefunden hatte war es nur noch ein großes Kuddelmuddel. Am Samstag stieg das große Begrüßungsfest für die Teneriffa Kinder. Alle sangen das Lied „Buenos Dias“ und die Voltigiergruppe führte eine atemberaubende Vorführung auf. Am nächsten Tag durften die Familien den Sonntag nutzen, um gemeinsam einen Ausflug zu machen. Es ging in den Kurpfalzpark und ins La Ola. Montags klettern wir alle im Kletterpark in Kandel. Das fanden sie alle super cool. Aber auch das Fahrradfahren fanden die Kinder aus Teneriffa richtig klasse. Mit dem Fahrrad in die Schule oder nach Rülzheim zum Alla Hopp Spielplatz zu fahren war das allerbeste!! An einem Morgen waren sie auch bei uns in der Schule. Der Abschied war Freitags morgen. Als die Teneriffa Kinder Richtung Flughafen fuhren, begannen schon ein paar sie zu vermissen. Wir freuen uns jetzt schon alle riesig auf den Gegenbesuch im November! Von Cathrin Roeber und Mia Ehmer 1. Bericht einer Mama Pfalzweh anstatt Heimweh „Seid ihr verrückt, ein Austausch mit so kleinen Kindern!“- Das bekamen wir Gasteltern zuhören. Zugegeben wir hatten auch alle unsere Bedenken, was machen wir, wenn die Kinder Heimweh bekommen oder krank werden. Schon bei der Erstkontaktaufnahme mit Teneriffa stellte sich heraus, der Austausch würde eine spannende Sache werden. Herxheim - 10 - Die Aufregung bei den Kindern stieg täglich. Bei uns zu Hause war in den Gesprächen plötzlich ein Kind präsent, das auf einer Insel vor der Küste Afrikas lebte. Wie würde es dem Mädchen bei uns gefallen, haben wir alles vorbereitet. Unsere Tochter Marlen malte Willkommensplakate und Zimmerbeschriftungen, damit sich Diana nicht verläuft. Die beiden Mädchen waren sofort ein Herz und eine Seele, es war für uns alle als wäre unser Austauschkind schon immer ein Teil der Familie gewesen. Ausgabe 23/2016 Mit einer gewissen Skepsis, aber auch mit Vorfreude gingen wir an die Planung. Einen Besuch in Teneriffa in der vierten Klasse konnte sich die Schulgemeinschaft nicht vorstellen, aber eine Aufnahme der Kinder in Herxheim schon. Also suchten wir Gastfamilien in den vierten Klassen – dies erwies sich schwieriger als gedacht. Der Pfingsttermin, die Bedenken mit den Sprachbarrieren, Befürchtungen, das Heimweh der Kinder könnte zu groß sein… Wir fanden dann aus den 2., 3. und 4. Klassen 21 Gastfamilien für 25 Kinder. Somit nahmen 4 Familien sogar 2 spanische Kinder auf. Die Vorplanungen, was die Zuteilung der Kinder, das Rahmenprogramm und das Begrüßungsfest angeht, waren sehr gut mit den spanischen Kolleginnen und der dortigen Schulleitung abgestimmt. Auch das Pamina Schulzentrum signalisierte frühzeitig die Bereitschaft zur Kooperation. Gemeinsam wollen wir im November oder Dezember den Rückbesuch planen und durchführen. Die Woche selbst verlief problemlos und unheimlich angenehm. Die Kinder sprachen sehr gut Deutsch und integrierten sich perfekt in unsere Familien. Das Ausflugs- und Rahmenprogramm war stimmig und verlief gut. Nach dem tollen Begrüßungsfest am Samstag mit der Beteiligung der Voltigruppe des Renn- und Reitsportvereins Herxheim, dem Grundschulchor, der Teneriffa AG unter der Leitung von Frau Ninez-Gomes und den Südpfalzlerchen. Wir hatten tolle und engagierte Gastfamilien, vielen Dank für Ihren tollen Einsatz. Sie haben den spanischen und deutschen Kindern eine unvergessliche Woche bereitet. Bernd Rieder Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Austauschbesuch der Deutschen Schule Teneriffa an der Grundschule in Herxheim Es war eine Woche mit einem riesen Schlafdefizit, denn die beiden Mädels unterhielten sich bis tief in die Nacht hinein. Die Kinder fragten während des Austauschs nicht einmal nach Fernseher, Computer, Tablet und Co. Sie spielten lieber Lego, Playmobil, Brettspiele oder puzzelten, fuhren Fahrrad oder sprangen Trampolin. Anstatt dem erwarteten Heimweh haben viele der Kinder ein „Pfalzweh“ entwickelt und möchten bald wieder zurück. So hat unsere Diana in der Nacht vor der Heimreise schon ihrer Mama das Versprechen abgenommen, dass Sie uns bald wieder besuchen dürfe. Wir Eltern bedanken uns bei dem Team der Deutschen Schule in Teneriffa, die sich um diesen Austausch bemüht haben. Die drei Lehrerinnen waren sehr engagiert und herzlich, die auch uns Eltern bei Fragen zur Seite standen. Frau Paul als Südpfälzerin kannte sich auch bestens Vorort aus, was den Ablauf sicherlich erleichterte. Die Kinder waren alle sehr selbstständig, freundlich und liebenswert. Fazit: Neue Freunde gefunden - wir und unsere Teneriffa-Familie werden versuchen uns in den Sommerferien gegenseitig zu besuchen. So wird Europa lebendig und begreifbar für unsere Kinder. Die Kinder aus Herxheim sind schon gespannt auf den Rückaustausch im November mit Teneriffa. Da das Austauschprojekt mit Teneriffa weitergehen soll, werden wir vermutlich die nächsten zwei Jahre als Gastfamilie dabei sein. Von Barbara Pfanger-Petrie Austauschbesuch der Deutschen Schule Teneriffa an der Grundschule in Herxheim 3. Bericht des Schulleiters Mitten in unsere Zirkuswoche hinein im September 2015 bekam ich eine Mail vom Schulleiter der Deutschen Schule Teneriffa (Colegio Alemán, Santa Cruz de Tenerife). Die beiden vierten Klassen planen einen Austausch mit einer Grundschule aus Deutschland. Nach Baden Baden und Berlin würden sie gerne die schöne Pfalz kennen lernen. Da seine Frau aus Jockgrim stammt, haben sie schon viele attraktive Ziele im Kopf. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz berät am 13.07.; 10.08.; 14.09.; 12.10.; 09.11. und 14.12.2016 in der Verbandsgemeinde Herxheim von 09.00 bis 12.00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr vor Ort in allen Fragen zu Rente, Reha und Altersvorsorge individuell und neutral. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Rentenversicherungsträger das Konto führt. Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und die aktuelle Rentenhöhe. Dazu ist der Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Auskünfte über andere Personen, zum Beispiel den Ehegatten, sind möglich, wenn eine Vollmacht vorliegt. Einen Termin für eine persönliche Beratung gibt es bei der Verbandsgemeinde Frau Veth, Zimmer 1.01, Telefon: 07276/501-121, oder bei Frau Tornatore, Zimmer 1.02, Telefon: 07276/501-122. Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden. Kleider Stube Lichtblick Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, „Von mir. Für Dich.“ Eine wunderbare Aktion der Lebenshilfe und des CAP Marktes, um Menschen zu unterstützen.Einen Monat lang haben Kunden des CAP Marktes die Gelegenheit für „fünf Euro“ Tüten voller Lebensmittel zu spenden.Auch unsere Kleiderstube Lichtblick durfte diese tolle Unterstützung erfahren, wofür wir ganz herzlich Danke sagen.Wir unterstützen Mitbürger unserer Verbandgemeinde, die nicht nur auf der Sonnenseite des Lebens stehen und bei denen der Monat sehr oft länger ist als das Geld.Uns ist es ein großes Anliegen, diesen Mitbürgern zu helfen und sie nicht alleine zu lassen.Dabei ist es jedoch ganz wichtig, dass diese Menschen auch den Mut haben und sich überwinden, zu uns zu kommen und unsere Hilfe annehmen.Wir freuen uns auf Sie.Sie sind Alle herzlich Willkommen.Wir sind für Sie jeden Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr da. Annahme von Kleider und Sachspenden istMontag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Henning, 07276-7107sowie Familie Henkenhaf, 07276-9669989 zur Verfügung. Ihr Lichtblickteam „Was denken die Herxheimer Schützlinge aus aller Welt über die politische Landschaft in Deutschland?“ Die Pressegruppe von HerxheimBUNT hatte sich vorgenommen, dieser Frage einmal in einer nicht repräsentativen Umfrage unter Geflüchteten nachzugehen. Mit wenig Erfolg. Sowohl Menschen aus Afghanistan wie auch solche aus dem Iran oder aus Syrien informieren sich offensichtlich schon über das politische Geschehen in Deutschland. Und es ist keineswegs so, dass etwa solche, deren Mut- Herxheim - 11 - tersprache das Arabische ist, im Fernsehen ausschließlich arabische Nachrichtensendungen wie zum Beispiel auf „Al Jazeera“ anschauen. ARD und ZDF gehören offenbar auch zu den gern gesehenen Sendern, gerade auch aus Gründen des Spracherwerbs. Aber niemand der Befragten wollte sich etwa zu der Flüchtlingspolitik der Kanzlerin äußern. Es schien dabei in manchen Fällen einfach eine gewisse Scheu im Spiel zu sein. Die Ansicht, dass man die politischen Verhältnisse eines Landes, das einen gerade aufgenommen hat, nicht gleich verbal beurteilen möchte, kann dabei eine Rolle spielen. Auch Helmut Dudenhöffer, der mit fast allen Geflüchteten irgendwann in Kontakt kommt, konnte sich an keine Meinungsäußerung dieser Art erinnern. Bei einem Afghanen, der nun ein dreiviertel Jahr in Herxheim lebt, und Deutsch im Verhältnis dazu schon relativ fließend spricht, wurde aber durchaus der Wunsch geäußert, einmal Verantwortung im öffentlichen Leben Deutschalands zu übernehmen. Der Traum des Polizisten ist es, auch hier einmal zum Hüter der öffentlichen Ordnung zu werden. Die Chance dazu schätze er aber selbst als sehr niedrig ein. Nur einer der Befragten äußerte Angst vor einer bestimmten politischen Bewegung. Ortsgemeinde Herxheim Gremium: Öffentliche Bekanntmachung Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Herxheim Dienstag, 14.06.2016, 18.30 Uhr 17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung Herxheim, Obere Hauptstraße 2 Rathaus Herxheim, Sitzungszimmer (E.09) im EG Termin: Status: Ort: Raum: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil 1. Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Ortsgemeinde Herxheim 2.Auftragsvergaben 3. Mitteilungen und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil 1. Standortmarketingkonzept der Gemeinde Herxheim 2.Auftragsvergaben 3.Grundstücksangelegenheiten 4.Personalangelegenheiten 5. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. gez. In Vertretung Reinhard Bayer, Erster Beigeordneter Gremium: Öffentliche Bekanntmachung Ausschuss für Bauen und Ortsentwicklung (Bauausschuss) der Ortsgemeinde Herxheim Donnerstag, 16.06.2016, 18.30 Uhr 17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung Herxheim, Obere Hauptstraße 2 Rathaus Herxheim, Ratssaal (Nr. 1.09) im 1. OG Termin: Status: Ort: Raum: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil 1.Auftragsvergaben 2. Mitteilungen und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil 1. Erstellung eines Zentrumskonzeptes 2. Bebauungsplan „Am Langgasser Weg, 2. Änderung / Erweiterung“ 3.Auftragsvergaben 4. Bauanträge und Bauvoranfragen 5. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. gez. In Vertretung Reinhard Bayer, Erster Beigeordneter In eigener Sache Wenn Sie kein “Mitteilungsblatt” bekommen haben ... Reklamationen wegen Nichtzustellung des “Mitteilungsblattes” nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-335, -336, -713 und -716. Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: [email protected] Ausgabe 23/2016 Information der Gemeindewerke Herxheim Information der Gemeindewerke Herxheim Stromversorgung Unterbrechung der Stromversorgung im Ortsnetzbereich Herxheim Wegen Netzausbaumaßnahmen im Bereich der Niederspannungskabelverteiler wird es von Montag den 13.06.2016 bis Mittwoch den 17.06.2016 zu Stromunterbrechungen in verschieden Straßen im Ortsnetz Herxheim kommen. Die betroffenen Haushalte werden wir 3 Tage zuvor per Handzetteleinwurf in den Briefkasten informieren. Weiterhin veröffentlichen wir die Stromunterbrechungen auf der Internetseite der Ortsgemeinde Herxheim unter „Aktuelles“ (http://www.herxheim. de/de/inhalte/wirtschaft/elektrizitaetswerk/). Die Stromunterbrechungen sind ab 08.00 bis ca. 09.00 Uhr und ab 13.00 bis ca. 15.00 Uhr geplant. Wir werden die Abschaltzeiten so zu kurz wie möglich halten und bitten um Verständnis. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zu Einspeiseanlagen und Schutz von angeschlossenen Elektrogeräten. Wichtige Hinweise: Eine Einspeisung aus Erzeugungsanlagen ist während der Stromunterbrechung nicht möglich. Bei Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken beachten Sie bitte die jeweiligen Betriebsanleitungen der Hersteller. Bitte schützen Sie Ihre empfindlichen Geräte (z.B. Computer, TVGeräte, Telefonanlagen, Waschmaschinen usw.), indem Sie diese Geräte vom Netz trennen (z.B. durch Ziehen des Netzsteckers) und erst wieder zuschalten, nachdem die regelmäßige Stromversorgung wieder hergestellt ist. Bei ortsfesten Geräten (z.B. Heizungsanlagen, Antennenanlagen, Durchlauferhitzer) ist die Steuersicherung auszuschalten. Beachten Sie hierzu die jeweiligen Bedienungsanleitungen des Herstellers und schalten die Steuersicherung erst wieder ein, nachdem die regelmäßige Stromversorgung wieder hergestellt ist. Elektrische Wecker, oft auch Zeitschaltuhren an Haushaltsgeräten bzw. Alarmanlagen, schalten sich aus und müssen neu gestellt werden. Kühlschränke und Tiefkühlgeräte sollten Sie während der Stromunterbrechung möglichst nicht öffnen. Ihre Rückfragen beantworten Ihnen unsere technischen Mitarbeiter gerne unter 0170/9982932. Ihre Gemeindewerke Herxheim Stromversorgung Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu der Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ der Ortsgemeinde Herxheim (Offenlage) Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 01.10.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“ zu ändern (2. Änderung und Erweiterung). Der Änderungs- und Erweiterungsbereich umfasst das Gebiet des östlichen Teilbereichs des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost, 1. Änderung“. Die Erweiterung soll östlich und südlich des bisherigen Geltungsbereichs erfolgen. Der Änderungs- und Erweiterungsbereich sowie die einbezogenen Grundstücke sind in dem beiliegenden Lageplan mit einer breiten schwarzen Linie kenntlich gemacht. Die Gesamtgröße des Änderungs- und Erweiterungsbereichs beträgt ca. 3,63 ha. Im Dezember 2015 wurde eine Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie eine Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt. Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat der Ortsgemeinderat Herxheim in seiner Sitzung am 11.02.2016 beraten und beschlossen. Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Herxheim - 12 - Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ der Ortsgemeinde Herxheim liegt mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie der umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 20.06.2016 bis einschließlich 19.07.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Rathaus, Zimmer 2.11, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/ortsrecht im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: 1. Umweltbericht als Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. 2. Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Im Umweltbericht liegen für die jeweiligen Schutzgüter folgende Arten von umweltbezogenen Informationen vor: - Schutzgut Luft, Klima - Es werden Aussagen getroffen zu den Auswirkungen der Flächenversiegelungen, sowie Maßnahmen aufgezeigt zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich des Eingriffs. - Schutzgut Boden - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu den im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, dem geplanten Versiegelungsgrad, möglichen Altlasten und zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Boden, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung erheblicher Beeinträchtigungen. - Schutzgut Wasser - Es werden die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Grundwasserneubildungs-rate sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen aufgezeigt. - Schutzgut Flora und Fauna - Flächeninanspruchnahme. - Vorprägung durch vorhergehende Nutzung. - Verlust von floristischen und faunistischen Lebensräumen. - Störwirkungen durch Lärm und Licht. - Es werden Aussagen getroffen über Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, Minimierung und Ausgleich von Lebensraumverlusten. Ausgabe 23/2016 - Schutzgut Landschaftsbild - Es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Orts- und Landschaftsbildes und zur potenziellen Beeinträchtigung durch die geplante Bebauung, sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs. - Schutzgut Mensch - Einschätzung zur Veränderung der Situation in Bezug auf die Erholungsfunktion des angrenzenden Freiraumes, auf die landwirtschaftlichen und baulichen Nutzungen sowie auf Lärm, Staub und Geruch auf Grund der vorliegenden Planung. - Schutzgut Kultur- und Sachgüter - Es werden Aussagen getroffen über vorhandene Grabungsschutzgebiete und die Nichtbetroffenheit der Kultur- und Sachgüter. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: - Oberflächenwasser (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße) - Oberflächenwasser (SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neustadt) - Archäologische Kulturgüter (Generaldirektion Kulturelles Erbe, Speyer) - Schmutz- und Oberflächenwasser (Verbandsgemeindewerke Herxheim, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) - Bergbau, Boden und Baugrund (Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz) - Oberflächenwasser, Bodenschutz, Ortsrandbepflanzung (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Abteilung Bauen und Umwelt) - Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Beitragsveranlagungsstelle) Anregungen oder Bedenken (Stellungnahmen) zum Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim, Obere Hauptstraße 2, Zimmer 2.11, vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass - Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, - nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und - ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Herxheim, den 03.06.2016 (Franz-Ludwig Trauth), Ortsbürgermeister Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 und § 13a Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Luitpoldstraße“ der Ortsgemeinde Herxheim im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB) Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 beschlossen, für den Bereich des Geländes des ehemaligen Baustoffhandels „Gillet“ in der Luitpoldstraße 60 einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Planbereich umfasst das Gebiet des Anwesens „Luitpoldstraße 60“ einschließlich des rückwärtig daran angrenzenden Geländes. Das Plangebiet und die einbezogenen Grundstücke sind in dem beiliegenden Lageplan mit einer breiten schwarzen Linie kenntlich gemacht. Es ist insbesondere die Errichtung von Einzel- und Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Rathaus, Zimmer 2.11, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum 30.06.2016 zur Planung äußern. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/ortsrecht im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Herxheim - 13 - Ausgabe 23/2016 Frau Laux ist überwiegend im Nachtdienst tätig. Hierfür ist die Dankbarkeit der Bewohnern eine bedeutende Belohnung für dieses Engagement. Für die langjährige Treue bei einem Dienstherrn muss ihr großen Respekt und Anerkennung ausgesprochen werden. Mit Ehre und mit Übergabe einer Urkunde und einem kleinen Präsent sagte er Danke. Einrichtungsleiter Herr Niederer teilt diese Danksagung und schätzte sie für ihre Liebe zur Einrichtung, die sie bei ihrer Tätigkeit jeden Tag unter Beweis stellte. Es bedarf einer kompletten Lebensumstellung, wenn man sich für den Nachtdienst entscheidet, wofür Herr Niederer sich ganz herzlich bedankt und ihr die besten Wünsche erteilte. Auch die Kolleginnen sind stets froh, Frau Laux bei sich im Team zu haben und bedankten sich für die gute Zusammenarbeit. Wir wünschen ihr alle für die weiteren Jahre beim Altenzentrum alles Gute und vor allem Gesundheit und sind von Herzen dankbar für ihre jahrelangen Bemühungen und Leistungen. Autorin und Demenzaktivistin Helga Rohra zu Gast in Herxheim Am Samstag, dem 11. Juni 2016 spricht Helga Rohra beim Thementag in der Festhalle über ihre Krankheit und ihr Leben mit Demenz. Mit 54 Jahren erhielt sie die Diagnose „Lewy-Body-Demenz“. Eine Diagnose, die sie in schwere Depressionen stürzte. Dann aber beschloss sie zu kämpfen, die Krankheit zu akzeptieren - was nicht zu ändern ist und ihr Leben trotzDEM (trotz Demenz) zu organisieren. Heute reist sie unermüdlich zu Kongressen auf deutscher, europäischer und weltweiter Ebene, um vor Fachleuten und der breiten Öffentlichkeit für die Menschen mit Demenz zu kämpfen und zu vertreten. Herxheim, 06.06.2016 In Vertretung: (Reinhard Bayer), Erster Beigeordneter Irene Laux - 25 Jahre Dienst beim Altenzentrum „St. Josef“ v.l.n.r.: Evgenija Schlender, Reinhard Bayer, Regina Dudenhöffer, Irene Laux, Franz-Ludwig Trauth, Eva Bennek, Elena Schlender, Hubert Niederer Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde am 02.06.2016 die langjährige Altenpflegerin des Wohnbereichs 3 Frau Irene Laux nach 25 Jahren als Mitarbeiterin des Altenzentrums „St. Josef“ in Herxheim beglückwünscht. Somit waren Ortsbürgermeister Franz-Ludwig Trauth, Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Herxheim Reinhard Bayer, Einrichtungsleiter Hubert Niederer, Pflegedienstleiter Olaf Grzegorzyk, Regina Dudenhöffer vom Personalrat, und ihr nahestehenden Kolleginnen gekommen, um mit ihr diesen Anlass zu feiern. „Da die Menschen immer älter werden und länger leben möchten, erfordert diese Aufgabe eine große Gabe für den pflegerischen Bereich sowie reichliche Bemühungen “, so die Worte von Herrn Trauth in seiner Dankrede. Er dankte ihr für ihr großes Engagement, ihre Kompetenz und für ihr schnelles, eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten, das in dieser menschlich herausfordernden Dienstleistung notwendig ist. „Ich bin Frontfrau in Bewusstseinsänderung zum Thema Demenz“ so Helga Rohra. Wie man lernt, mit der Krankheit umzugehen und mit ihr zu leben - das will Helga Rohra bei dieser Veranstaltung in Herxheim, den Betroffenen und ihren Angehörigen, sowie allen Interessierten vermitteln. In ihrem Plädoyer macht sie sich für eine selbstbestimmte und optimistische Auseinandersetzung mit der Krankheit stark. Sie zitiert selbstbewusst aus ihrem Buch „Aus dem Schatten treten“ und zeigt auf, welche Hürden Menschen mit Demenz in unserer Gesellschaft überwinden müssen - und welche Potenziale noch in ihnen stecken. Neben Helga Rohra spricht Prof. Dr. Georg Adler, ISPG und der Alzheimer Gesellschaft zu dem Thema „Alzheimer- Demenz: Medizinische Grundlagen und medikamentöse Behandlung“, sowie der Einrichtungsleiter vom Altenzentrum St. Josef, Hubert Niederer über die „Versorgung demenzkranker Menschen im Pflegeheim“ und Frau Katharina Wernet-Boos von der Betreuungsgruppe der Sozialstation über „Betreuungsangebote zuhause für demenzkranke Menschen“. Weitere Angebote an diesem Thementag sind die Fotoausstellung „Demenz ist anders“ des Künstlers Michael Hagedorn, sowie der Demenzparcours der LZG bei dem Personen, die nicht an Demenz erkrankt sind, erleben, wie sich die Symptome einer Demenz bemerkbar machen und anfühlen und nähere Informationen die das Thema SimaA - Training befassen, kennenlernen. „Demenz“ darf nicht länger ein Tabu in unserer Gesellschaft sein, so die Seniorenbeauftragte Sylvia Zöller und darum veranstalten wir diesen Thementag. Wir bieten allen Angehörigen, Interessierten und der Bevölkerung die Möglichkeit sich umfangreich zu informieren, Gespräche zu führen und sich auszutauschen. „Menschen mit Demenz sind anders, jedoch gehören sie zu uns und sind Teil unserer Gesellschaft“, so Michael Hagedorn. Ortsteil Hayna Radrennen in Hatzenbühl Behinderungen Am Sonntag, dem 12. Juni 2016 veranstaltet der Radsportverein Rosalia Hatzenbühl ein Radrennen, das durch Hayna führen wird. Folgende Straßen sind betroffen: Lachenweg, Kapellenweg, Feldstraße, Neue Straße, Nikolausstraße. Mit Behinderungen ist zu rechen. Um Aufmerksamkeit und Toleranz wird gebeten. Ihre Rita Axtmann, Ortsvorsteherin Herxheim - 14 - Ortsgemeinde Herxheimweyher Dorfmoderation Herxheimweyher Liebe Kinder und Jugendliche in Herxheimweyher, bei uns gibt es eine so genannte Dorfmoderation. Dabei sollen sich alle Einwohner aus unserem Ort, von jung bis alt, mit ihren Ideen und Vorstellungen in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen einbringen. Es geht um die Frage, wie sich unser Ort in den nächsten Jahren weiterentwickeln kann und was die Bürger selbst dazu beitragen können. Dazu haben sich bereits die Erwachsenen Gedanken gemacht. Damit euer Dorf aber auch kinderfreundlich ist, wäre es ganz toll und wichtig, wenn auch ihr, als Kinder und Bürger im Dorf, eure Meinung sagen würdet. Auch deine Meinung ist gefragt! Ihr habt die Chance, euch zu äußern und etwas zu verändern. Wir möchten mit euch zu folgenden Fragen ins Gespräch kommen: Ist unser Dorf kinderfreundlich? Was kann man in Herxheimweyher für Kinder verbessern? Was würdet ihr euch wünschen? Welche Projekte können wir gemeinsam umsetzen? Das KOBRA-Beratungszentrum wurde von der Gemeinde Herxheimweyher beauftragt, die Dorfmoderation durchzuführen. Wir wollen von euch wissen, wo man am besten spielen kann, was geändert werden muss und wo es vielleicht auch Probleme gibt. Zeigt uns doch, wo ihr am liebsten mit dem Fahrrad hinfahrt, spielen oder rodeln geht. Aber auch, wo es beispielsweise schwer ist, eine Straße zu überqueren. Wir treffen uns dazu am Donnerstag, 16 Juni 2016 von 16.00 - 18.00 Uhr, Treffpunkt am Dorfgemeinschaftshaus Wir freuen uns, wenn wir mit euch ins Gespräch kommen können. EuerEuer Bernhard Gadinger Tobias Baumgärtner Ortsbürgermeister Ausgabe 23/2016 Ortsgemeinde Rohrbach 40 Jahre Rohrbacher Weinfest Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, vom 10. Juni bis zum 13. Juni 2016 findet in diesem Jahr das 24. Rohrbacher Weinfest in den Winzerhöfen in Hintergasse und Insheimer Straße statt. Insgesamt können wir auf 40 Jahre Rohrbacher Weinfest zurückblicken. Zur Eröffnung am Freitag dem 10. Juni 2016 um 18.00 Uhr im Hof der Landjugend, Hintergasse 38 laden wir Sie im Namen der Ortsgemeinde recht herzlich ein. Die Eröffnung wird gestaltet von - der Weinprinzessin der Südlichen Weinstraße, Carolin Weber, - einer Tanzgruppe der 4. Klasse der Grundschule am Mandelbaum - den Rohrbacher Klingbach-Böllerschützen. Um Rohrbach beim Weinfest ein festliches Aussehen zu geben, bitten wir die gesamte Bevölkerung die Häuser zu beflaggen. Die Insheimer Straße, die Hintergasse und die Wüstgasse werden bereits ab Mittwoch, 8. Juni 2016 ab 09.00 Uhr bis einschließlich Mittwoch, 15. Juni 2016, 09.00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Halteverbote werden wie folgt angeordnet: Hauptstraße Südseite, Hauptstraße Nordseite ab Haus Nr. 68 bis zur Einmündung der Bahnhofstr, Hauptstraße Westseite (Steinweilerer Straße), Bahnhofstraße im engen Teil beidseitig, Brüsselweg (beidseitig), Billigheimer Straße Nordseite, Landauer Straße (südlicher Teil) beidseitig, Auf der Höchst (West- bzw. Südseite). Weiterhin wurden Halteverbote für die von der Umleitung betroffenen Wirtschaftswege angeordnet. Bitte beachten Sie, dass wegen Tiefbauarbeiten der Parkplatz am Dorfgemeinschaftshaus während des Weinfestes 2016 nicht benutzt werden kann. Auch der Parkplatz bei dem Einkaufszentrum steht nicht zur Verfügung. Die Anlieger der gesperrten Straßen werden gebeten, ihre Abfallgefäße (Papiertonne am 8. Juni und Biotonne am Freitag, 10. Juni) außerhalb der Weinfestzone an den Durchgangsstraßen aufzustellen und wieder abzuholen. Immer wieder werden für das Weinfest aufgestellte Straßenschilder gestohlen oder durch sonstige Sachbeschädigungen hoher Schaden verursacht. Wir bitten alle, bei beobachteten Schädigungen und Diebstählen die Autonummer des Schädigers bei der Gemeinde oder beim Ordnungsamt zu melden. Die Verfolgung ist Sache der Polizei. Die Ortsgemeinde bedankt sich für die Mithilfe und die Toleranz aller Bürgerinnen und Bürger, die vorübergehend durch das Weinfest verschiedene Nachteile in Kauf nehmen und dadurch das Weinfest mittragen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass ein Großteil des Festes von den örtlichen Vereinen organisiert wird und dass die beteiligten Vereine auch einen wesentlichen Teil der mit dem Fest verbundenen Arbeit organisieren, wofür sich die Ortsgemeinde herzlich bedankt. Das Weinfest ist beliebt bei Alt und Jung und ist ein wichtiger Werbeträger für unsere schöne Gemeinde und unsere Winzerbetriebe. Wir wünschen Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, und den Veranstaltern in den Höfen schönes Wetter, nette Gäste und ein rundum gelungenes und erfolgreiches Weinfest. Peter Feser - Ortsbürgermeister, Helmut Steigner - Erster Beigeordneter Lothar Dietherich - Beigeordneter % % # " $ ' ! Parksituation in Rohrbach während des Weinfestest 2016 Wegen diverser Straßen- und Platzbaumaßnahmen stehen die Parkplätze in der Bachgasse (Axamer Platz) und am Dorfgemeinschaftshaus während des Rohrbacher Weinfestes nicht zur Verfügung. Alternativ können wir den Gästen folgende Parkmöglichkeiten anbieten: Die Parkplätze sind rot umrandet. In der Fläche befindet sich eine weiße Nummer: 1) Friedhof Rohrbach, ca. 50 Parkplätze, ca. 10 Min. Fußweg 2) Neubaugebiet Aßgärten, Auf der Höchst, ca. 50 Parkplätze. ca. 5 Min. Fußweg 3) Neubaugebiet Aßgärten, Auf der Höchst, ca. 15 Parkplätze ca. 5 Min. Fußweg 4) Bahnhofstraße, Senkrechter Parkstreifen vor früherer Jägerstube, ca. 15 Parkplätze, ca. 15 Min. Fußweg 5) Bahnhof Rohrbach, ca. 20 Parkplätze, ca. 15 Min. Fußweg Nicht auf der Karte verzeichnet aber ebenfalls nutzbar sind die Parkplätze an der Grillhütte in der Nähe der Sportstätten. Wir bitten die Straßenverkehrsordnung zu beachten und die angeordneten Halteverbote und Einbahnstraßen zu respektieren. Die Gemeinde empfiehlt die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Herxheim - 15 - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 der Ortsgemeinde Rohrbach Der Ortsgemeinderat Rohrbach hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vorgelegt. Diese erteilt mit Schreiben vom 24.05.2016 die Genehmigung des festgesetzten Gesamtbetrages der in § 2 der Satzung vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 320.000 € und stellt fest, dass die Haushalts- und Finanzlage der Ortsgemeinde Rohrbach geordnet ist. Gegen den Stellenplan werden keine rechtlichen Bedenken erhoben. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von 13.06. bis einschließlich 21.06.2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.03, öffentlich aus. Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf Folgendes hingewiesen: Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. gez. Feser, Ortsbürgermeister Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach für das Jahr 2016 vom 03.06.2016 Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen: Ausgabe 23/2016 §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen der Gesamtbetrag der Auszahlungen die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf Euro 4.235.109 4.180.709 54.400 4.055.944 3.761.647 294.297 0 0 0 776.680 2.766.915 -1.990.235 1.719.424 23.486 1.695.938 6.552.048 6.552.048 -1.399.424 §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0,00 verzinste Kredite auf 320.000,00 zusammen auf 320.000,00 Nachrichtlich: Die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand verringern sich um 1.399.424 €. Es verbleiben an Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand ca. 60.013€. Eine Aufnahme von weiteren Krediten zur Finanzierung von Investitionen ist nicht beabsichtigt. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden keine veranschlagt. Herxheim - 16 - §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung - entfällt, da nur die VG Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann. §5 Steuersätze Die Steuersätze sind in der Hebesatzsatzung von 11.09.2015 festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich: 2016 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v.H. 2. Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 365 v.H. Die Hundesteuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt. §6 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden festgesetzt: Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld - und Waldwege (2016) in der Gemarkung Rohrbach 10,00 €/ha §7 Eigenkapital Das Eigenkapital liegt gemäß dem zuletzt erstellten Jahresabschluss für das Jahr 2012 bei 8.253.470,45 €. §8 Ausgabe 23/2016 § 10 § 11 4. § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 5. § 18 § 19 6. § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 7. § 26 § 27 § 28 § 29 8. § 30 9. § 31 § 32 § 33 § 34 § 35 Ruhezeit Umbettungen Grabstätten Allgemeines, Arten der Grabstätten Reihengrabstätten Gemischte Grabstätten Wahlgrabstätten Urnengrabstätten Ehrengrabstätten Gestaltung der Grabstätten Wahlmöglichkeit Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Grabmale Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften Errichten und Ändern von Grabmalen Standsicherheit der Grabmale Verkehrssicherungspflicht für Grabmale Entfernen von Grabmalen Herrichten und Pflege von Grabstätten Herrichten und Instandhalten von Grabstätten Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Vernachlässigte Grabstätten Leichenhalle Benutzen der Leichenhalle Schlussvorschriften Alte Rechte Haftung Ordnungswidrigkeiten Gebühren Inkrafttreten Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach vom 20.05.2016 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 4.000 Euro überschritten sind. Der Ortsgemeinderat Rohrbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §9 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. § 10 Altersteilzeit Es erfolgt keine Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 76865 Rohrbach, den 03.06.2016 gez. Peter Feser, Ortsbürgermeister Arbeiten im Straßenraum Dorfplatz vor der Grundschule/Dorfgemeinschaftshaus Wegen der Umgestaltung des Parkplatzes vor der Grundschule/dem Dorfgemeinschaftshaus ist dieser nicht nutzbar und die Zufahrt über die Schulstraße bis voraussichtlich 30.11.2016 voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Gartenstraße und Jahnstraße und ist ausgeschildert. Für die Umleitungsstrecke wurde einseitig ein Haltverbot angeordnet, um das Befahren mit Rettungsfahrzeugen sicherzustellen. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Rohrbach Inhaltsverzeichnis 1. §1 §2 §3 2. §4 §5 §6 3. §7 §8 §9 Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Friedhofszweck Schließung und Aufhebung Ordnungsvorschriften Öffnungszeiten Verhalten auf dem Friedhof Ausführen gewerblicher Arbeiten Allgemeine Bestattungsvorschriften Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit Särge Grabherstellung 1. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die im Gebiet der Ortsgemeinde Rohrbach gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe. §2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde Rohrbach. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde Rohrbach waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. §3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7 BestG -. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlbzw. Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde Rohrbach in andere Grabstätten umgebettet. Herxheim - 17 - (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über die Meldebehörde zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden 1 Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde Rohrbach auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften §4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. §5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Friedhofsverwaltungsind zu befolgen. (2) Kinder unter 8 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Dienstleistungserbringern und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) Druckschriften zu verteilen, e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben, i) gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden. § 6 [1] Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandsetzung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten in der jeweiligen Fassung abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. (5) Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Ausgabe 23/2016 Soweit keine Öffnungszeiten festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7 Uhr begonnen werden; die Arbeiten sind bis spätestens um 19 Uhr, an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen um 13 Uhr zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. §§ 4 Abs. 2 und 5 Abs. 3 Buchst. c) bleiben unberührt. (6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen vorübergehend gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung zu bringen. Die Reinigung von Werkzeugen und Geräten an oder in den Wasserentnahmestellen ist nicht gestattet. Papierkörbe und Unratkästen dürfen zur Ablagerung von Erdaushub oder Grabzubehör nicht benutzt werden. 11 Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3075) und auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 16 Abs. 5. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem Sarg bestattet werden. §8 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,10 m lang, 0,50 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. §9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern (§ 15 Abs. 3) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m. Bei Baumgrabstätten (§ 16 Abs. 4) beträgt die Tiefe bis zum Boden der unteren Urne 1,20 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,40 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente, Grabzubehör oder Grabbepflanzung durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. § 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre. Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre. § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Herxheim - 18 - Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Ortsgemeinde Rohrbach im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/ Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Ortsgemeinde Rohrbach nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde Rohrbach ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Gemischte Grabstätten d) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten, e) Ehrengrabstätten. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr, c) Rasen-Grabfelder für Erdbestattungen, d) Rasen-Grabfelder für Urnenbestattungen. (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5 und des § 14 - nur eine Leiche bestattet werden. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 2 Monate vorher veröffentlicht und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht. (5) Rasengrabstätten für Erdbestattungen sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden (Reihengrabstätte). Die Namensnennung Die Namens-nennung erfolgt durch den Friedhofsgräber auf einer Granitsteinplatte mit beschrifteter Broncetafel. Der Inhaber der Grabzuweisung kann aus verschiedenen Gestaltungsbeispielen der Serie Nr. 31072 der Fa. Strassacker wählen oder eine Sonderanfertigung (gegen Mehrkosten) vornehmen lassen. Die Pflege der Rasengrabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf nur auf der Umrandung des Rasengrabfeldes abgelegt werden - im Rahmen der Bestattung; - an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten), - zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen) und ist zeitnah wieder zu entfernen. Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet. Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden im Bereich östlich der Trauerhalle deponiert und können dort wieder mitgenommen werden. Ausgabe 23/2016 § 14 Gemischte Grabstätten (1) Ein Einzelgrabfeld nach §13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss des Ortsgemeinderates Rohrbach in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. (2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte nach § 16 Abs. 3. (3) Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Beisetzung der Asche um die Ruhezeit nach § 10. § 15 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Die Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles möglich. (2) Es wird eine Urkunde, die das Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder zweistellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. § 16 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten b) in Urnenwahlgrabstätten c) in Urnengemeinschaftsgrabreihen (als Wahlgrabstätte) d) in Baumgrabstätten (als Wahlgrabstätte) e) in Rasengrabstätten (als Reihengrabstätte) f) in Reihengrabstätten g) in Wahlgrabstätten bis zu 3 Aschen in einstelligen und bis zu 6 Aschen in zweistelligen. (2) in Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen 4 Urnen beigesetzt werden. (4) Urnengemeinschaftsgrabreihen sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer Herxheim - 19 - von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Pro Grabstätte können 2 Urnen beigesetzt werden. Die Namensnennung erfolgt auf einem Pultstein (Granit oder Sandstein) oder einer Sandsteinplatte (indischer Sandstein, Farbton „dark red“, Oberfläche gesägt und geschliffen) in dem Ausmaß von 30 cm Breite und 40 cm Höhe. Der Pultstein/die Sandsteinplatte wird vom Friedhofsträger gestellt. Die Beschriftung erfolgt durch den Nutzungsberechtigten. Die Pflege der Grabreihen erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung. Eigene Anpflanzungen sind nicht zulässig. Grabvasen, Blumensträuße und Kerzen/Grablichter dürfen auf der Grabstätte angebracht/abgelegt werden, sofern die Bepflanzung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Anderer Grabschmuck (z.B. Blumenschalen, Gestecke etc.) darf im Bereich der Grabeinfassung nur abgelegt werden - im Rahmen der Bestattung; - an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten), - zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen) und ist zeitnah wieder zu entfernen. Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet. Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden auf dem Friedhof Rohrbach im Bereich östlich der Trauerhalle deponiert und können dort wieder mitgenommen werden. (5) Baumgrabstätten sind Aschenstätten an ausgewählten Bäumen, die der Reihe nach belegt und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird (Wahlgrabstätte). Bei Wahlgrabstätten ist die Reservierung eines angrenzenden Platzes für eine weitere Beisetzung möglich. Für Baumbestattungen dürfen nur biologisch abbaubare Urnengefäße (Aschenkapseln und Überurnen), die aus von Schwermetallen sowie organischen Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden. Pro Grabstätte dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Namensnennung erfolgt durch den Friedhofsträger auf einem Gedenkstein. Die Pflege der Baumgrabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf im Bereich des Streifens vor den Namensplatten nur abgelegt werden - im Rahmen der Bestattung; - an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten), - zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen) und ist zeitnah wieder zu entfernen. Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet. Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden auf dem Friedhof Rohrbach im Bereich östlich der Leichenhalle deponiert und können dort wieder mitgenommen werden. (6) Urnenrasengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden (Reihengrabstätte). Für Urnenrasengrabstätten dürfen nur biologisch abbaubare Urnengefäße (Aschenkapseln und Überurnen), die aus von Schwermetallen sowie organischen Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden. In Wahlgrabstätten dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Namensnennung erfolgt durch den Friedhofsgräber auf einer Granit-/Sandsteinplatte mit beschrifteter Broncetafel. Der Inhaber der Grabzuweisung kann aus verschiedenen Gestaltungsbeispielen der Serie Nr. 31072 der Fa. Strassacker wählen oder eine Sonderanfertigung (gegen Mehrkosten) vornehmen lassen. Die Pflege der Rasengrabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf nur auf der Umrandung des Rasengrabfeldes abgelegt werden - im Rahmen der Bestattung; - an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten), - zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen) und ist zeitnah wieder zu entfernen. Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet. Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden auf dem Friedhof Rohrbach im Bereich östlich der Leichenhalle deponiert und können dort wieder mitgenommen werden. (7) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (8) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. Ausgabe 23/2016 § 17 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten § 18 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§§ 19, 20 und 28) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (§§ 21 und 27) eingerichtet. (2) Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften sind in einem Belegungsplan festgelegt. (3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterzeichnen. (4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit besonderen Gestaltungsvorschriften zugeteilt. § 19 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 6. Grabmale § 20 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. § 21 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften (1) Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind in folgender Gestaltung und Bearbeitung nicht zulässig: a) Grabmale aus schwarzem Kunststein oder aus Gips, b) Grabmale mit in Zement aufgesetztem figürlichem oder ornamentalem Schmuck, c) Grabmale mit Farbanstrich auf Stein, d) Grabmale in Verbindung mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoff. (2) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: a) Reihengrabstätten für Verstorbene bis zu 5 Jahren: 1. Stehende Grabmale: Höhe 0,55 m bis 0,80 m, Breite bis 0,60 m, Mindeststärke 0,14 m. 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,40 m, Länge bis 0,50 m, Mindeststärke 0,14 m. b) Reihengrabstätten für Verstorbene über 5 Jahren: 1. Stehende Grabmale: Höhe 0,70 m bis 0,95 m, Breite bis 0,60 m, Mindeststärke 0,16 m. 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,50 m, Länge bis 0,70 m, Mindeststärke 0,14 m. c) Wahlgrabstätten: 1. 1. Stehende Grabmale: a) bei einstelligen Wahlgräbern: Höhe 0,70 m bis 1,20 m, Breite bis 1,00 m, Mindeststärke 0,18 m; b) bei zwei- und mehrstelligen Wahlgräbern: Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Breite bis 2,00 m, Mindeststärke 0,18 m. 2. Liegende Grabmale: a) bei einstelligen Wahlgräbern: B reite bis 0,50 m, Länge 0,70 m bis 0,90 m, Höhe 0,14 bis 0,30 m; b) bei mehrstelligen Wahlgräbern: Breite bis 0,75 m, Länge 0,80 bis 1,20 m, Höhe 0,14 bis 0,30 m. (3) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: a) Urnenreihengrabstätten: 1. Stehende Grabmale: Herxheim - 20 - Grundriss 0,35 x 0,35 m, Höhe 0,70 bis 0,90 m. 2. Liegende Grabmale: Größe 0,40 x 0,40 m, Höhe der Hinterkante 0,15 m b) Urnenwahlgrabstätten: 1. Stehende Grabmale mit quadratischem oder rundem Grundriss 0,40 x 0,40 m, Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Mindeststärke 0,18 m. 2. Liegende Grabmale mit quadratischem Grundriss bis 0,40 x 0,40 m, Höchstmaß 0,70 x 0,70 m, Höhe der Hinterkante 0,16 m. c) Baumgrabstätten: Grabplatte mit quadratischen Grundriß 0,20 x 0,25 m. (4) Grabeinfassungen sind bis zu einer Höhe von 0,20 m zulässig. Die Grabgröße beträgt bei Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1,20 m Länge und 0,60 m Breite, bei einstelligen Grabstätten für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr 2,00 m Länge und 1,00 m Breite, bei zweistelligen Grabstätten 2,00m Länge x 2,00 m Breite, bei Urnengrabstätten 1,00 m Länge und 1,00 m Breite. (5) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des § 19 für vertretbar hält. § 22 Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass die Bestimmungen der Friedhofsatzung und die Vorgaben der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal), Ausgabe August 2006 eingehalten werden. (2) Der Anzeige sind beizufügen eine zeichnerische Darstellung des Grabmalentwurfes sowie folgende sicherheitsrelevanten Materialkennwerte und Abmessungen: - Material, Höhe, Breite und Dicke des Grabdenkmales; - Material, Höhe, Breite und Dicke des Sockels; - Dübeldurchmesser, Dübelmaterial, Gesamtlänge und Einbindungstiefe der Verankerung; - Material, Länge, Breite und Dicke der Abdeckplatte; - Länge, Höhe und Dicke der Einfassung; - Gründungsart mit Angabe der Materialien und der wesentlichen Abmessungen. Die Abmessungen und Materialkennwerte können auch in die zeichnerische Darstellung integriert werden. (3) Die Friedhofsverwaltung erteilt dem Nutzungsberechtigten die Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales. Nach der Errichtung der grabbaulichen Anlage hat der Dienstleistungserbringer der Friedhofsverwaltung eine Abnahmebescheinigung zukommen zu lassen. (4) Die Friedhofsverwaltung kann die Beseitigung nicht genehmigter Grabmale, Einfassungen und sonstiger baulichen Anlagen anordnen. Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Anordnung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Beseitigung und Entsorgung auf Kosten des Nutzungsberechtigten vornehmen zu lassen. § 23 Standsicherheit der Grabmale (1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der deutschen Natursteinakademie (TA Grabmal) zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Für alle neu errichteten, versetzten und reparierten Grabmale hat der Steinmetz oder sonstige Dienstleister eine Abnahmeprüfung nach Ziffer 4 der TA Grabmal vorzunehmen. Der Prüfablauf ist nachvollziehbar zu dokumentieren und der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. § 24 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich einmal - im Frühjahr nach der Frostperiode. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Ausgabe 23/2016 Die Ortsgemeinde Rohrbach ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 25 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über die Meldebehörde nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. Wird in diesem Falle der Aufforderung keine Folge geleistet, kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen. (4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Nutzungsberechtigten ohne entsprechende Aufforderung treffen. § 25 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit werden die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen durch die Friedhofsverwaltung abgebaut und entsorgt. Die Gebühr für diese Leistungen wird mit dem Bestattungskostenbescheid erhoben. Der Verfügungsberechtigte bzw. Nutzungsberechtigte kann nach Anzeige bei der Friedhofsverwaltung innerhalb eines Monats den Abbau und die Entsorgung des Grabmales und der sonstigen baulichen Anlagen selbst vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Die Erstattung der nach Absatz 2 Satz 2 entrichteten Gebühr erfolgt, nachdem die Grabanlage vollständig und ordnungsgemäß abgebaut, von dem Friedhofsgelände entfernt und dies schriftlich bestätigt wurde. (3) Auf Grabstäten, für welche noch keine Abräumungsgebühr entrichtet wurde, sind nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal - und die sonstigen baulichen Anlagen - nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Rohrbach über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten § 26 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 19 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Dienstleistungserbringer beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an den Pflanzen verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen. § 27 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften Die Grabstätten sollen bepflanzt werden, soweit keine Grababdeckungen/Grabplatten angebracht wurden. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. Herxheim - 21 - § 28 Ausgabe 23/2016 9. Schlussvorschriften 1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 den Friedhof außerhalb der Öffnungszeiten ohne Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betritt, 2. entgegen § 4 Abs. 2 den Friedhof oder einzelne Friedhofsteile trotz Untersagung durch die Friedhofsverwaltung betritt, 3. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält, 4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 die Anordnungen des Friedhofspersonals oder der Friedhofsverwaltung nicht befolgt, 5. entgegen § 5 Abs. 3 a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen, Rollstühle, Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichten Fahrzeugen von zugelassenen Dienstleistungserbringern und Fahrzeugen der Friedhofsverwaltung befährt, b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anbietet, c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten ausführt, d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten oder ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert, e) Druckschriften verteilt, f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten verunreinigt oder beschädigt, g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablädt, h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitbringt, i) spielt, lärmt oder Musikwiedergabegeräte betreibt, 6. entgegen § 6 a) als Nutzungsberechtigter die Beauftragung von Dienstleistungserbringern der Friedhofsverwaltung nicht anzeigt, b) als Dienstleistungserbringer vor Ablauf der in § 6 Abs. 3 genannten Frist Arbeiten ausführt, c) als Dienstleistungserbringer Arbeiten ausführt, obwohl seitens der Friedhofsverwaltung Bedenken geäußert wurden, d) entgegen § 6 Abs. 4 als Dienstleistungserbringer außerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten Arbeiten durchführt, e) entgegen § 6 Abs. 5 als Dienstleistungserbringer Werkzeuge oder Materialien unzulässig lagert, 7. entgegen § 11 Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt, 8. entgegen § 21 Abs. 2 und 3 die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält, 9. entgegen § 22 Abs. 1 Grabmale ohne Genehmigung errichtet oder verändert und/oder entgegen § 22 Abs. 3 nach Errichtung der grabbaulichen Anlage der Friedhofsverwaltung keine Abnahmebescheinigung zukommen lässt, 10.entgegen § 23 Abs. 1 Grabmale nicht fachgerecht fundamentiert und befestigt und/oder entgegen § 23 Abs. 4 keine Abnahmeprüfung vornimmt und der Friedhofsverwaltung anzeigt, 11.entgegen § 24 Abs. 1 Grabmale und sonstige bauliche Anlagen nicht in verkehrssicherem Zustand hält, 12.entgegen § 25 Abs. 1 Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt, 13.entgegen § 26 Grabstätten nicht herrichtet oder instand hält und/ oder entgegen § 27 Satz 2 und 3 oder § 28 bepflanzt, 14.entgegen § 29 Grabstätten vernachlässigt, 15.die Leichenhalle entgegen § 30 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt. (2) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.5.1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. § 31 § 34 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. § 27 Satz 2 und 3 ist zu beachten. § 29 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte. (2) Wird die Aufforderung nicht befolgt, kann der Friedhofsträger die Grabstätte auf Kosten des jeweiligen Verpflichteten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechtes ist der jeweilige Verpflichtete noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In den Entziehungsbescheid ist der jeweilige Verpflichtete aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von 3 Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. Der Verpflichtete ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen des Satzes 1 und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 25 Abs. 2 Satz 4 und 5 hinzuweisen. (3) Für Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, kann der Friedhofsträger den Grabschmuck entfernen lassen. Der Friedhofsträger ist zur Aufbewahrung des abgeräumten Grabschmuckes nicht verpflichtet. 8. Leichenhalle § 30 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge der an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 30 Jahren werden auf Nutzungszeiten nach § 15 Abs. 1 oder § 16 Abs. 3 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. § 32 Haftung Die Ortsgemeinde Rohrbach haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Ortsgemeinde Rohrbach nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. § 33 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Abs. 5 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Gebühren Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde Rohrbach verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 35 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 23.12.2013 in ihrer heute gültigen Fassung und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Rohrbach, den 20.05.2016 gez. Feser, Ortsbürgermeister Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Herxheim - 22 - 2. Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Feuerwehr Ausgabe 23/2016 Beide Künstler wuchsen mit Märchen- und Zauberhaften Welten auf, beziehen die Kinder mit ein und bringen ihren Stargast „Schnecke Meme“ mit. Es lohnt sich in die fabelhafte Welt des Theaters entführen zu lassen, und das nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene. Der Kindergarten „Kleine Strolche“ organisiert diese Veranstaltung und hofft auf viele Besucher, um die Künstler entlohnen zu können. Der Eintritt für Kinder beträgt 5,- Euro und für Erwachsene 6,- Euro. Wir freuen uns auf Groß und Klein - mit den herzlichsten Grüßen alle Strolche aus Herxheimweyher Vernissage der kleinen Strolche in Herxheimweyher Einladung Die Jugend- und Bambinifeuerwehr Rohrbach informiert Wir waren wieder unterwegs! Beim Jugendfeuerwehrwettkampf in Wilgartswiesen haben wir mit einer Gruppe teilgenommen und wurden mit einem guten neunten Platz belohnt. Punkten konnten wir unter anderem beim Amaturenpuzzel, beim Suchen von Muttern im Sand und beim Wäschklammerspiel. Auch das traditionelle Kistenlaufen und Wasserspiele mussten absolviert werden. Durch Teamarbeit und Motivation sammelten wir fleißig Punkte. Leider begann es beim letzten Spiel zu regnen, so dass wir auch von oben nass wurden. Trotzdem hatten alle viel Spaß. Wenn du Lust auf die Jugendfeuerwehr hast und 10 Jahre oder älter bist, komm einfach montags im Feuerwehrhaus vorbei. Wir treffen uns immer um 18.00 Uhr. Du bist noch nicht 10? Kein Problem, in der Baminifeuerwehr treffen sich Kinder ab sieben Jahren. Wir treffen uns alle zwei Wochen montags um 17.30 Uhr. (nächster Übungstermin für Bambinis: 20.06.2016) .LQGHUWDJHVVWlWWHQ Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ Herxheimweyher Es ist Theaterzeit... und somit kommt uns das Figurentheater Favoletta von der Harzer Puppenbühne wieder besuchen. Am Donnerstag, dem 16. Juni 2016 werden Andrey und Michael Schneider um 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Herxheimweyher das Stück „Der Regenbogenfisch aufführen. Über mehrere Monate haben sich Kinder der Kita „kleine Strolche“ mit Kunst auseinandergesetzt und echte Kunst erschaffen. Nun wollen sie ihre Werke präsentieren und damit aufzeigen, dass auch Kinder große Kunst erschaffen können. Herzlich eingeladen sind alle Interessierten am Freitag 10.06. 2016 zur kostenlosen Vernissage im Dorfgemeinschaftshaus in Herxheimweyher. Die Eröffnung beginnt um 15.00 Uhr mit einer Vorstellung der kleinen Künstler und endet um 17.00 Uhr. Schauen sie doch herein und genießen sie bei Kaffee und warmen Waffeln die Kunstwerke der Kinder. Gewinnen sie einen Einblick in die kreativen Köpfe und lassen sie sich inspirieren von der farbenfrohen Kinderwelt. Wir freuen uns, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen Ihre Kita „kleinen Strolche“ Ende des amtlichen Teils Polizeibericht Polizeibericht Vandalismus an der Grundschule Herxheim Bislang unbekannte Täter beschmierten zwischen dem 27. und 29.05.2016 die Fassade der Grundschule, die Eingangstür des Pavillons sowie diverse Spielgeräte auf dem Gelände der Grundschule in Herxheim mit Filzstift. Der Schriftzug „Resistances“ (auf deutsch „Widerstände“) und die Buchstaben „RTS“ tauchten in den vergangenen Wochen immer wieder im Zusammenhang mit Schmierereien auf. Etwaige Zeugen oder Anwohner, die im Bereich der Tatörtlichkeit verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise zu dem Schriftzug geben können, werden gebeten sich mit der Polizei unter 07276 501 130 oder per E-Mail an [email protected] in Verbindung zu setzen. Herxheim - 23 - Ausgabe 23/2016 i Andere Behörden und Stellen Agentur für Arbeit Landau Bewerbung und Selbstvermarktung Werbung in eigener Sache Veranstaltungsreihe BiZ & Donna für Frauen in der Agentur für Arbeit Landau Bei der Suche nach einem neuen Job ist die „Werbung in eigener Sache“ unerlässlich für den Erfolg. Aber damit tun sich gerade Frauen oft schwer - egal, ob sie eine lückenlose Berufserfahrung vorweisen können oder nach einer Familienpause wieder einsteigen wollen. „Bewerbung und Selbstvermarktung - Werbung in eigener Sache“ ist das nächste Motto der Veranstaltungsreihe BiZ&Donna am Dienstag, den 14. Juni 2016. Die zweistündige Veranstaltung beginnt um 09.00 Uhr und findet in der Agentur für Arbeit Landau, Johannes-Kopp-Str. 2, Raum A42 statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei. Referentin Petra Lehmann, Trainerin und Coach aus Heidelberg, spricht über bewährte und neue Formen der Bewerbung, professionelles Selbstmarketing und geschickt formulierte Unterlagen wie Anschreiben und Lebenslauf. Denn so unterschiedlich die persönlichen Voraussetzungen und die Wege zu einer neuen Arbeitsstelle auch sein mögen: Wer mit Kompetenz punkten und sich von der Konkurrenz abheben möchte, braucht eine individuelle Strategie und eine gute Vorbereitung. Auskünfte und zur Veranstaltungsreihe BiZ & Donna 2016 erteilt Sandra Welsch, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Telefon 06341/958-660 oder per Mail: [email protected]. Weitere Informationen und das gesamte Programmheft gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de/landau. Beratungstag für hörund sprachauffällige Kinder Pfalzinstitut für Hören u. Kommunikation führt kostenlose Tests durch Das frühe Erkennen einer Hörstörung bei Kindern ist wichtig. Aus diesem Grund bietet das Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation (Augustin-Violet-Schule) seit Jahren kostenlose Hör- und Sprachtests für Kinder ab 3 Jahren an. Der nächste Beratungstag mit Hör- und Sprachtests findet am Mittwoch, 22. Juni 2016, von 09.00 - 11.00 Uhr in Landau, im Gesundheitsamt, Arzheimer Str. 1, statt. Wenn die Sprachentwicklung verzögert verläuft, Kinder beispielsweise nach dem 3. Lebensjahr einzelne Laute noch nicht richtig bilden können oder nicht in geordneten Sätzen sprechen, dann kann eine Hörstörung die Ursache sein. Gerade im Vorschulalter wird eine Hörstörung oft nicht erkannt. Hilfe erfahren Kinder und Eltern beim Beratungstag durch die Fachpädagogen des Pfalzinstituts für Hören und Kommunikation, einer Einrichtung des Bezirksverbandes Pfalz. Für Kinder unter 3 Jahren, bei denen Verdacht auf Hörschädigung besteht, empfiehlt sich eine Überprüfung in Frankenthal in der Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie des Pfalzinstituts. Ein Termin kann unter der Tel.-Nr.: 06233 / 4909-228 vereinbart werden. Öffentliche Bekanntmachung der 22. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2014/2019 am 13. Juni 2016 Am Montag, dem 13. Juni 2016, 16.00 Uhr findet die 22. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2014/2019 im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau i.d.Pfalz, statt. Die Tagesordnung sieht folgende Beratungsgegenstände vor: Öffentliche Sitzung 1. Annahme von Zuwendungen gemäß § 58 Landkreisordnung (LKO) 2. Kreiszuschuss für die Sanierung der protestantischen Kindertagesstätte Offenbach 3. Informationen Nicht öffentliche Sitzung 1. Vorberatung der Sitzung des Kreistages am 27.06.2016 2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung 3. Personalangelegenheiten 4. Informationen Herxheim - 24 - Öffentliche Bekanntmachung der gemeinsamen Sitzung des Kreisausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Weinbau und Landwirtschaft des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2014/2019 am 13. Juni 2016 -Bekanntmachung vom 03.06.2016, Az.: Z/002-22Am Montag, dem 13. Juni 2016, 17.30 Uhr, findet die gemeinsame Sitzung des Kreisausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Weinbau und Landwirtschaft des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2014/2019 im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau i.d.Pfalz, statt. Die Tagesordnung sieht folgende Beratungsgegenstände vor: Nicht öffentliche Sitzung 1. Entwicklung des Naturschutzgroßprojektes Bienwald 2. Informationen Die Sonne bezahlt die Stromrechnung Ausgabe 23/2016 12.07.2016 19.00 Uhr JockgrimRatssaal der Verbandsgemeinde, Untere Buchstraße 22 Die Veranstaltung wird unterstützt von der Verbandsgemeinde Jockgrim. 20.09.2016 19.00 Uhr Offenbach an der QueichQueichtalmuseum, Hauptstraße 11 Die Veranstaltung wird unterstützt von der Verbandsgemeinde Offenbach. 25.10.2016 19.00 Uhr ImpflingenDorfgemeinschaftshaus, Im Graubart 10 Die Veranstaltung wird unterstützt von der Verbandsgemeinde Landau-Land. 22.11.2016 19.00 Uhr KandelStadthalle, Am Marktplatz Die Veranstaltung wird unterstützt von der Verbandsgemeinde Kandel. Finanzamt Landau Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit am 15.06.2016 Aufgrund einer internen Veranstaltung ist das Finanzamt Landau am Mittwoch, dem 15.06.2016 telefonisch nur beschränkt erreichbar. Das Service-Center ist an diesem Tag zu den gewohnten Zeiten, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, geöffnet. Nichtamtlicher Teil Verbandsgemeinde Herxheim Klassik im Park am 16. und 17. Juli 2016 Informationsabende in der Südpfalz von bis November 2016 In den vergangenen Jahren brach der Ausbau der Photovoltaik bundesweit wie auch in der Südpfalz massiv ein. Eine Ursache dafür ist die Verunsicherung der Bürger darüber, ob und unter welchen Bedingungen die Investition in Photovoltaik-Anlagen sinnvoll ist. Strom durch die Sonnenkraft auf dem eigenen Dach produzieren - das ist eine Möglichkeit für Privatpersonen, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Aber was ist der richtige Weg, eine Photovoltaikanlage zu planen, was ist zu beachten und was kostet es? Damit auch „NichtTechniker“ eine gute Übersicht und einen Einblick ins Thema bekommen können, veranstalten die Initiative Südpfalz-Energie e.V. und das Büro Mittelhaardt & Südpfalz der Energieagentur Rheinland-Pfalz in Kooperation mit fünf Verbandsgemeinden in der Südpfalz Informationsabende zum Thema „Die Sonne bezahlt die Stromrechnung“. An fünf Abenden informieren Fachleute zum einen über die aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten für die Solarstromerzeugung, insbesondere für Einfamilienhäuser. Zum anderen berichtet Wolfgang Thiel von der Initiative Südpfalz-Energie von seinen Erfahrungen aus dem Betrieb einer Solaranlage, die nicht nach Süden ausgerichtet ist, sondern nach Ost-West - er widerlegt damit die noch weit verbreitete Meinung, ausschließlich nach Süden ausgerichtete Solaranlagen seien lohnend. Zudem geben die örtlichen Energieversorger sowie Sparkassen und VR-Banken ihre Einschätzung zu Photovoltaikanlagen. „Wir erkennen bei vielen Menschen Vorbehalte, die daher rühren, dass sie nicht so genau Bescheid wissen über den Stand der Technik und die aktuellen Förderbedingungen“, so Wolfgang Thiel.„Die Solarstromerzeugung ist ein zentraler Baustein der Energiewende, und obendrein rechnet sie sich in der Regel für Privathaushalte“, erklärt Isa Scholtissek, Regionalreferentin Mittelhaardt & Südpfalz bei der Energieagentur. „Gerade in den sonnenverwöhnten Kommunen der Südpfalz lohnt es sich, über die Investition in Solaranlagen nachzudenken.“ Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen. Programm: - Begrüßung durch den Bürgermeister bzw. Beigeordneten - Einführungsvortrag „Die Sonne bezahlt die Stromrechnung von Haushalten für mehr als 20 Jahre“, Energieagentur Rheinland-PfalzVorstellung praktischer Erfahrungen aus der Südpfalz durch Wolfgang Thiel, Initiative Südpfalz-Energie (ISE) - Statement des örtlichen Energieversorgers - Statement der VR-Bank/Sparkasse Die Sonne bezahlt die Stromrechnung - Informationsabende für die Bürger der Südpfalz von Juni bis November 2016 22.06.2016 19.00 Uhr HerxheimRatssaal der Verbandsgemeinde, Obere Hauptstraße 2 Die Veranstaltung wird unterstützt von der Verbandsgemeinde Herxheim. Eine vergnügliche Begegnung mit klassischer Musik open air im Park der Villa Wieser Herxheim Samstag, 16. Juli 2015, 20.00 Uhr Cuarteto SolTango Tango Extreme Von Astor Piazolla bis Osvaldo Pugliese Sophie Heinrich, Violine Karel Bredenhorst, Violoncello Rocco Heins, Bandoneon Martin Klett, Klavier Das Cuarteto SolTango verkörpert die neue Stimme authentischen Tangos mit orchestralem Klang und kammermusikalischer Verve. Vereint interpretieren die vier Musiker klassischen Tango in unterschiedlichsten Stilen bis hin zum Tango Nuevo von Astor Piazzolla und Osvaldo Pugliese in brillierenden Bearbeitungen von Martin Klett. Kurz nach seiner Gründung 2008 wurde das Quartett zum Schleswig-Holstein Musikfestival und zum Oberstdorfer Musiksommer eingeladen und hat seitdem zahlreiche internationale Festivals bespielt - zuletzt das innovative Grachtenfestival, Amsterdam. Es wirkte mit bei Shows im Rahmen des Internationalen Tangofestival Düsseldorf sowie beim Projekt »Terra Tango« beim Gent Festival van Vlaanderen. Tangotänzer durften die vier Virtuosen außerdem bei internationalen Tangofestivals in Amsterdam, Hamburg, Oldenburg und Leipzig erleben. Dabei traten sie unter anderem mit renommierten Showtanzpaaren wie Michelle y Joachim (Basel), Alejandra y Mariano (Madrid), Gaston y Moira (Buenos Aires) oder Claudia y Matias (Berlin) auf. www.soltango.com Herxheim - 25 - Sonntag, 17. Juli 2015, 20.00 Uhr Stimmenzauber Brillante junge Stimmen Paula Bohnet, Sopran Luise von Garnier, Mezzosopran Helena Steiner, Sopran Timon Führ, Bassbariton Nan Jiang, Bariton Aljoscha Lennert, Tenor Klavier: Ralph Zedler, Berlin Gäste: Elisa Ferrari, Sopran Daniel Pastewski, Bassbariton Ausgabe 23/2016 Pünktlich um 09.30 Uhr ging es mit einem Warm-up los. Muskeln lockern und sich aufwärmen war hier die Devise. Danach startete das große Sportevent. An 6 Stationen konnten die Sportler und Sportlerinnen, immer kräftig angefeurt und unterstützt durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Hauses, auf Punktejagt gehen. Nach etwas mehr wie 2 Stunden war es geschafft. Die TeilnehmerInnen waren müde und freuten sich auf ihr verdientes Mittagessen und natürlich die anschließende Siegerehrung. Insgesamt gab es 14 teilnehmende Gruppen. Der Pokal für den ersten Platz ging in diesem Jahr an die Gruppe Jacob. Ein besonderes begehrter Preis ist jedes Jahr der Pokal für das beste Outfit. Nach 2 Jahren Pause ging der Pokal in diesem Jahr wieder auf die Gruppe Konrad, die mit ihrem asiatischen Outfit Japan und das Reich der Mitte mit nach Herxheim brachten. Vielen Dank an alle Beteiligten für die gute Organisation und Begleitung im Vor- und Nachfeld. Jedermann-charity-Radrennen Weltmeister und Olympiasieger starten in Hatzenbühl Moderation: Bettina Baumann Lassen Sie sich verzaubern von wunderbaren Melodien und brillanten Stimmen junger an Hochschulen ausgebildeter Sängerinnen und Sänger. Erleben Sie einen bewegenden Wettstreit mit weltbekannten Melodien aus Oper und Operette. Freuen Sie sich auf ein musikalisches Feuerwerk mit Musik von Bizet, Puccini, Verdi, Strauß u.a. Sie entscheiden mit Ihrer Publikumswertung, wer den großen Finalpreis gewinnt! Bereits ab 19.00 Uhr können Sie ausgesuchte Weine, einen spritzigen Sekt und einen kleinen Imbiss im Park genießen. Bewirtet werden Sie vom Förderverein des Kinder- und Jugendchores Südpfalzlerchen. Einzelkarte: 16 € Beide Konzerte: 28 € Ermäßigt für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte: 9 € / 15 € Vorverkauf: Infotheke Rathaus Herxheim, 07276/5010, infotheke@ herxheim.de, www.herxheim.de Park der Villa Wieser Herxheim, Obere Hauptstraße 3 (Ersatzspielort ist die Festhalle Herxheim, Bonfatiusstraße 22) Wird das open air Konzert nach Beginn aufgrund schlechter Wetterbedingungen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Veranstalter: Ortsgemeinde Herxheim Integriert in das traditionelle Radsportwochenende des Radfahrerverein Rosalia 1908 e.V., bei dem es am Samstag/ Sonntag, 11./12. Juni 2016, Radrennen in allen Altersklassen gibt, hat Sven Ottkes Jedermann-Charity-Radrennen sein Domizil erstmals in Hatzenbühl. Insgesamt 11 von verschiedenen Firmen gesponserte, und von aktuellen und ehemaligen „Champions“ angeführte, Teams gehen bei der Charity-Tour (60 km) bzw. beim Charity-Race (100 km) an den Start. Der Erlös des Events (2015 waren es 18.500 €) geht an den Sven hilft..! e.V. der das Geld in erster Linie für soziale Jugendarbeit einsetzt, wobei ein Großteil des Geldes in der Region bleibt, wie zum Beispiel das Startgeld beim Volksradfahren: Hier treten in diesem Jahr das „Blaue Team“ (Rosalia Hatzenbühl) und das Team Orange (RSV LD-Mörlheim) gegeneinander an. Und zwar nicht in einem sportlichen, sondern in einem numerischen Wettstreit. Das Startgeld (5 € pro Person, inklusive Teilnehmer-Shirt) der jeweiligen Teams bleibt bzw. geht ins Dorf. Wer also die meisten Teilnehmer hat, bekommt das meiste Geld. Zusätzlich attraktiv wird die Teilnahme auch deshalb, weil unter allen Volksradfahren-Teilnehmern, egal für welches Team sie starten, ein Fischer E-Bike im Wert von 1.399,00 Euro verlost wird. Voller Einsatz im St. Paulus Stift Herxheim Am Donnerstag, 02.06.2016 war es im St. Paulus Stift Herxheim wieder so weit. Das alljährliche Sportfest stand ins Haus und die Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren voller Vorfreude. In diesem Jahr konnten die Athleten leider nicht den großen Park hinter der Einrichtung nutzen. Wetterbedingt fand der Wettbewerb im Hof des Hauses statt. Hier konnten alle barrierefrei mitfeiern und sich aktiv beteiligen, ohne dass der durchnässte Untergrund den Menschen im Rollstuhl Schweirigkeiten bereiteten. Getreu dem Veranstaltungskonzept werden auch die 20 KilometerTeams beim Volksradfahren von Champions angeführt. „Chris“ startet für orange und „Wolfi“ für blau. Herxheim - 26 - Das verrät Sven hilft-Vorstand Bernhard Bock schon mal, wer das aber letztendlich ist, lässt er offen aber eine bzw. einer von den Champions wie zum Beispiel Ute Enzenauer (Rad), Christina Hengster (AUT/ Bob), die Olympiasieger Stefan Steinweg, Hans Lutz (Rad), Wolfgang Hoppe (Bob), die Ex-Tour de France-Cracks Rolf Gölz, Hardy und Udo Bölts oder der mehrfache Mountainbike-Olympiastarter Carsten Bresser wird es schon sein. Der amtierende Weltmeister im 2er Bob Francesco Friedrich scheidet da eher aus, denn den nennt die gesamte Sportwelt „Franz“. Am Samstag beginnen die Radrennen bereits am Nachmittag. Um 17.15 Uhr starten die Elite-Amateure, danach gibt es eine Staffel, bei der Hatzenbühler Vereine, verstärkt durch Weltmeister und Olympiasieger an den Start gehen. Parallel läuft die bei Jedermann-Events obligatorische Nudelparty, bei der auch alle „Champions“ bei der Autogramm-Meile anwesend sind. Am Sonntag herrscht von 09.00 bis ca. 18.00 Uhr Rennbetrieb, bei dem es temporär zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. So sind zum Beispiel die Kreisstraßen von Hatzenbühl nach Herxheim bzw. Hayna von 11.00 bis ca. 15.00 Uhr gesperrt. Weitere Infos und Anmeldung: www.champions-charity-tour.de Start/Ziel, Durchfahrtszeiten in der Verbandsgemeinde Herxheim: CC Race CC Race Ø 23km/h Ø 28km/h Start Hatzenbühl 10.13 Uhr 11.22 Uhr Ortseingang Herxheim 10.13 Uhr 11.28 Uhr Ortsausgang Herxheim 10.25 Uhr 11.32 Uhr (…) Ortseingang Insheim 10.45 Uhr 11.48 Uhr Ortsausgang Insheim 10.50 Uhr 11.53 Uhr (…) Ortseingang Herxheimw. 12.19 Uhr 13.06 Uhr Ortsausgang Herxheimw. 12.21 Uhr 13.08 Uhr Ortseingang Herxheim 12.24 Uhr 13.10 Uhr Ortsausgang Herxheim 12.32 Uhr 13.17 Uhr Ortseingang Hayna 12.35 Uhr 13.19 Uhr Ortsausgang Hayna 12.38 Uhr 13.22 Uhr Ziel Hatzenbühl 12.46 Uhr 13.28 Uhr Die Durchfahrtszeiten können etwas von der Marschtabelle abweichen. Programm (Auszug) Samstag, 11. Juni 2016: 14.00 Uhr Rennbeginn. Feigenberg, Hatzenbühl 17.15 Uhr Start Amateure ABC 18.45 Uhr Staffel mit Weltmeistern und Olympiasiegern 19.30 Uhr Vorstellung Kapitäne und Trikotübergabe ab 20.00 Uhr Musik Sonntag, 12. Juni 2016 09.00 Uhr Rennbeginn 10.05 Uhr Start Charity-Tour (60 km) 10.15 Uhr Start Volksradfahren (20 km) ab 11.00 Uhr Musikalischer Frühschoppen 11.10 Uhr Start Charity-Race (100 km) Ca. 12.25 Uhr Zielankunft Charity-Tour Ca. 14.40 Uhr Zielankunft Charity-Race 16.40 Uhr Uhr Start Amateure A/B Freiwilligentag am 17. September 2016 Jetzt schon vormerken! Am 17. September heißt es auch in „wir schaffen was“. Dann geht der Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar in seine fünfte Runde und erneut stehen die Herzensangelegenheiten von Vereinen, Schulen, Kindergärten, Kirchen und vielen weiteren sozialen Einrichtungen im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Mit der tatkräftigen Unterstützung von freiwilligen Helfern sollen an diesem Datum möglichst viele gemeinnützige Projekte umgesetzt werden - angefangen bei Malerarbeiten im Jugendhaus über Spielenachmittage in Seniorenheimen bis hin zum Begegnungsprojekt mit Flüchtlingen. Die Helfer können dabei unverbindlich ins Ehrenamt reinschnuppern. Für die teilnehmenden Einrichtungen bietet der Freiwilligentag eine gute Gelegenheit, ihre Arbeit zu präsentieren und langfristig neue Unterstützer zu gewinnen. Zuletzt packten in allen Teilen der Metropolregion über 6.000 Menschen in 300 Projekten begeistert mit an. Einrichtungen der Verbandsgemeinde Herxheim, die sich mit einem Projekt am Freiwilligentag beteiligen möchten, können sich an Monika Schill und Janina Effelsberg vom Organisationsteam der Metropolregion Rhein-Neckar wenden (0621 12987-75, [email protected]) Infos auch unter www.wir-schaffen-was.de Ausgabe 23/2016 Herxheim Wir gratulieren 14.06. zum 75. Geburtstag Herr Strauß, Herbert Katholische öffentliche Bücherei Herxheim Öffnungszeiten In der kommenden Woche hat die Bücherei wie folgt geöffnet: Dienstag, 14.06.2016: 15.00 - 17.00 Uhr Mittwoch, 15.06.2016: 16.00 - 18.00 Uhr Freitag, 17.06.2016: 16.00 - 19.00 Uhr Veranstaltungen Freitag, dem 17.06.2016 16.30 Uhr: Vorlesen für Kinder von 4 - 7 Jahren mit Christiane Kuhn. Die Teilnahme ist kostenlos. Prot. Kirchengemeinde Herxheim Postanschrift: Büro, Kirche und Gemeindezentrum „Jugendheim“: Kettelerstraße 40, 76863 Herxheim b.L. Tel. 07276/919075 Fax 07276/919076 [email protected] Gottesdienste Sonntag, dem 12.06.2016 09.30 Uhr Gottesdienst gestaltet durch Schüler und Lehrer der St. Laurentiusschule, Taufe von Nelly Buckel mit Pfarrerin Rahm Im Anschluss an den Gottesdienst wird ganz herzlich zum Kirchencafe eingeladen. Donnerstag, dem 16.06.2016 15.00 Uhr Gottesdienst im Altenzentrum St. Josef mit Lektorin Stolle Konfirmandenunterricht Gruppe 1, Konfirmation 02.04.2017 Die Konfirmanden der Gruppe 1 treffen sich am 14.06.2016 von 16.00 - 18.00 Uhr zum Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus. Jugendfreizeit 2016 der Kirchengemeinden Herxheim und Essingen Liebe Jugendliche, mal was erleben und dann wieder chillen, mit Gleichaltrigen unterwegs sein, für 5 Tage direkt am Bodensee. Vom 21. - 25. August (letzte Ferienwoche, beginnend am Sonntag, zurück sind wir am Donnerstag) sind wir unterwegs. Mehr Infos findet ihr im Gemeindebrief oder im Pfarramt oder bei Pfarrerin Rahm nachfragen. Ein richtig gutes Angebot, am 15.06.2016 treffen wir uns zum Kennenlernen und Vorbesprechen der Reise um 18.00 Uhr im Gemeindehaus in der Kettelerstr. 40.. Also meldet euch und eure Freunde/Freundinnen (möglichst zwischen 13 und 16 Jahren, unabhängig von der Konfession) noch schnell im Pfarrbüro an, denn noch sind Plätze frei. Eure Pfarrerin Rahm PS: Wer gerne mitkommen möchte trotz finanziellem Engpass, kann mich anrufen. Wir haben für Gemeindeglieder eine Rücklage, um in jedem Fall Interessierten die Fahrt zu ermöglichen. Bürozeiten Das Pfarrbüro ist besetzt am Montag, dem 13.06.2016 am Dienstag, dem 14.06.2016 und am Donnerstag, dem 16.06.2016 jeweils von 09.00 - 11.00 Uhr. Sie können auch jederzeit Pfarrerin Rahm unter der Telefonnummer 07276 -919075 erreichen oder eine Nachricht hinterlassen. Protestantische Gottesdienste im Altenzentrum St. Josef Donnerstag, dem 16. Juni 2016 15.00 Uhr Gottesdienst Donnerstag, dem 30. Juni 2016 15.00 Uhr Gottesdienst Lesekreis der Protestantischen Kirchengemeinde im Mai Im Mai ging es um das Buch „Ein perfekter Freund“ von Martin Suter, eine vielbödige Geschichte über einen Journalisten mit Gedächtnisverlust, der im eigenen Leben und im Leben anderer Unerhörtes aufdeckt. Herxheim - 27 - Die Sprache ist, wie immer bei Martin Suter, untadelig und sehr angenehm zu lesen, die Figuren erwachen zu einem anteilnahmeerweckenden Leben, viele überraschende Wendungen halten bei der Stange und ergeben insgesamt ein unterhaltsames, spannendes Lesevergnügen! Eingeleitet wurde der Abend durch eine Lesung von Wolfgang Allinger, der damit ein lange gegebenes Versprechen einlöste. Vielen Dank auch von dieser Stelle! Er las eigene Texte und Gedichte zu Verstehen und Mißverständnis, teils sachlich, teils blumig gefühlvoll, aber immer sehr unterhaltsam, und vor allem sehr gut vorgetragen. Wärmstens empfahl er uns auch die Lesungen im Landauer Zoo, im Zusammenhang mit der Wortschau (wortschau.com oder bei Facebook/wortschau). Kurz ging ich auch auf die geplante Israelreise der Storchengemeinden ein, die nächstes Jahr im März stattfinden wird, mit einem wunderbar abwechslungsreichen Programm, das Israel in all seinen Facetten zeigen soll: Kulturell, historisch, biblisch, geologisch…noch gibt es ein paar Plätze! Wenn Sie teilnehmen wollen, melden Sie sich doch im Protestantischen Pfarramt in Herxheim an! Tel.: 919 075, Näheres dazu aber auch bei mir! Im Juni lesen wir das Buch von Benedict Wells „Vom Ende der Einsamkeit“ Näheres zum Lesekreis und zu unseren Treffen gerne bei mir, Dr. Helma Gröschel, Tel.: 8578 Katholische Gottesdienste im Altenzentrum St. Josef Dienstag, dem 14. Juni 2016 16.00 Uhr Gottesdienst Dienstag, dem 21. Juni 2016 16.00 Uhr Gottesdienst Dienstag, dem 28. Juni 2016 16.00 Uhr Gottesdienst Dienstag, dem 05. Juli 2016 16.00 Uhr Gottesdienst Schönstattzentrum Marienpfalz „Kommt und seht“ Am Sonntag, 12.06.2016 sind sie herzlich willkommen zu Kaffee und Kuchen in der Zeit von 15.00 - 17.00 Uhr Am 19.06.2016 sind wir alle in Schönstatt. Der letzte Termin vor der Sommerpause (Juli, August) ist am 26.06.2016. Ab September wird unsere Cafeteria wieder geöffnet sein. Heilige Messe im Heiligtum der Freude um 08.00 Uhr am Montag, Donnerstag und Freitag. Heilige Messe in der Marienpfalzkirche Mittwoch, 19.00 Uhr Samstag, 17.30 Uhr Vorabendmesse Samstag, 11.06.2016 Madrugada, 07.00 Uhr im Heiligtum, Männer beten für Kirche und Welt Sonntag, 12.06.2016 um 17.00 Uhr ist Jugendgottesdienst mit Segnung der 5 Säulen der SMJ auf dem Gelände der Marienpfalz und anschließendem Treff. Dienstag, 14.06.2016 Trauerkreis, Frau Sator, 19.30 Uhr Am Samstag, 18.06.2016 ist nach der Vorabendmesse keine eigene Bündnisfeier wegen der Wallfahrt. Herzliche Einladung zur Diözesanwallfahrt nach Schönstatt Sonntag, 19.06.2016 unter dem Motto: „Dem barmherzigen Vater begegnen - wahre Freude finden“ Kosten für Mittagessen, Kaffee und Programm 17,00 Euro + Bus; Kinder zahlen die Hälfte Info und Anmeldung: Pfarrer Alfons Kaufhold, Litzelhorststr. 50, Herxheim, Tel.: 07276/5030935 oder per Mail: [email protected] Jugendgottesdienst der Schönstatt-Jugend Jugendgottesdienst: Auf welche Säulen baust du? Wir laden euch ein zu einem ganz besonderen Jugendgottesdienst ein: Wir weihen feierlich die „5 Säulen der Schönstatt-Mannesjugend“ ein. Zu diesem Anlass wird sich auch der Gottesdienst ganz um das Thema „Säulen“ drehen. Im Anschluss gibt es ein Grillfest, mit Public Viewing des ersten Vorrundenspiels Deutschland- Ukraine. Wann? Sonntag, 12.06.2016, 17.00 Uhr Wo? Schönstattzentrum Marienpfalz, Herxheim Was? Jugendgottesdienst „Auf welche Säulen baust du?“ mit Einweihung des Säulenplatzes der SMJ Grillen? Bringt bitte euer eigenes Grillgut mit, Salate, Beilagen und Getränke stellt die SMJ zur Verfügung. Wer? Du und hoffentlich viele andere! Ausgabe 23/2016 Jugendabteilung Infos, Bericht(e) + Bilder siehe auch Homepage: www.viktoria-herxheim.de Ein besonderer Dank geht an alle Trainer + Betreuer für ihren Einsatz, Zeitaufwand und ihr Engagement im Interesse der Kinder + Jugendlichen !! Saison 2016-17 !!, der 1.Spieltag ist am 2.- 4.September 2016 Kontakte der Jugend- Trainer / Betreuer siehe Homepage vom 1.Juni 2016 Vorschau 2016 Mittwoch, 8. Juni 2016 19.00 Uhr B1 LL: SpVgg RW Speyer - SVH 19.00 Uhr A LL: VfB Hassloch - SVH Donnerstag, 9. Juni 2016 18.30 Uhr D1 LL: FSV Offenbach - SVH Freitag, 10. Juni 2016 18.00 Uhr E2: SG Lug.. II - SVH Samstag, 11. Juni 2016 11.00 Uhr Bambini: Offenbach - SVH 2 11.00 Uhr Bambini: Rülzheim - SVH 11.00 Uhr F1: SVH - Klingenmünster 11.00 Uhr D2: Offenbach II - SVH 14.00 Uhr F2: SVH - Klingenmünster II 14.00 Uhr B2: SVH - SG Neupotz-Leimersheim 14.30 Uhr C1 VL: TSV Schott Mz II - SVH 16.00 Uhr B1 LL: SVH - VfB Hassloch Sonntag, 12. Juni 2016 11.00 Uhr D1 LL: SVH - 1.FC 08 Haßloch Dienstag, 14. Juni 2016 18.00 Uhr B2: SG Gossersweiler.. - SVH Abt. Badminton Herxheim Badminton Dorfmeisterschaft 2016 Hallo liebe Badmintonbegeisterte. Am 17.06.2016 um 18.00 Uhr ist es wieder soweit. Die Abteilung Badminton des SV Herxheim, öffnet die Türen zur Grundschulsporthalle in Herxheim, für die Badminton Dorfmeisterschaften 2016. Turnierbeginn ist 18.00 Uhr. Ab 17.30 Uhr könnt ihr schon kommen und euch einspielen. Gespielt wird im Minimannschaftsmodus, d.h. 2 Herren und 1 Dame pro Team. Bei jeder Spielbegegnung werden folgende Disziplinen gespielt: 1 Herren Doppel 1 Herreneinzel 1 Dameneinzel 1 Gemischtes Doppel (Frau+Mann) Jedes Teammitglied hat pro Spielbegegnung 2 Spiele. Natürlich dürfen Ersatzspieler mit eingeplant werden. Maximale Mannschaftsstärke ist dann 3 Herren und 2 Damen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen die noch nie zuvor aktiv im Badmintonverein gespielt haben oder in einer Sportgemeinschaft sind. Bei Zweifel lieber mich anschreiben. Wir werden natürlich auch wieder schöne Preise an die Siegerteams vergeben. Für Essen und Trinken wird auch gesorgt sein. Wir hoffen, dass alle Teams bis zum Schluss bleiben und dem Finale begeistert zuschauen werden und danach an der Bar den Abend ausklingen lassen. Startgebühr in Höhe von 15€ pro Team wird bei der Turnierleitung zu Beginn bezahlt. Bitte meldet euch bei Oliver Bies unter folgender E-Mail: oliver_bies@ web.de an. Die E-Mail sollte folgendes beinhalten. Betreff: Dorfmeisterschaft 2016 Teamname und Name der Spieler: Turnverein Herxheim 1892 Abteilung Volleyball Jugend „Die Besten im Südwesten“ - Fortsetzung folgt Zwei Wochen nach dem Erfolg der U 14-Jungen, holte auch die U 13-Mixedmannschaft der SG REHAmed Südpfalz die Goldmedaille bei der Südwestdeutschen Meisterschaft am 4. und 5. Juni in Bad Kreuznach. Die Mädchen und Jungen des Jahrganges 2004 und jünger starten in der jüngsten Altersklasse automatisch in der Jungenkonkurrenz. Gespielt wird 3:3 auf verkleinertem Volleyballfeld. Jeweils als Vizepfalz- und Rheinland-Pfalzmeister angereist, gelang der Mannschaft von Trainer und Betreuer Detlef Lui in einem spielstarken und sehr homogen besetzten Achterfeld überraschend der ganz große Coup. In der Gruppenphase siegten die Südpfälzer/innen samstags gegen den TV Biedenkopf (2:1), den VC 2000 Bad Kreuznach (2:0) und den TV Wiesbach (2:0), bevor es tags darauf ins Halbfinale gegen den TV Bliesen ging. Herxheim - 28 - Auch gegen den saarländischen Vizemeister behielt die SGS knapp mit 2:1 die Oberhand. Sie triumphierte im anschließenden Finale wieder gegen den TV Biedenkopf, der sich im zweiten Halbfinale gegen die SSG Langen durchsetzen konnte, mit 15:8 im vielumjubelten Tiebreak des dritten Satzes. In dieser Wettkampfklasse finden noch keine Deutsche Meisterschaften statt. Ausgabe 23/2016 Beim Jedermann Triathlon, der am frühen Morgen bereits gestartet wurde, mussten 500 Meter geschwommen, 21 km Rad gefahren und 5 km gelaufen werden. Hier waren Petra Pilger und Jörg Wünstel am Start. Petra belegte in ihrer Altersklasse W45 den 2. Platz und benötigte 1.21.08 Std.. Jörg kam bei seinem ersten Triathlon in diesem Jahr nach 1.09.08 Std. ins Ziel. Dies war der 21. Platz im Gesamteinlauf und der 3. Platz in seiner AK 35. Handball: Pfalzliga Qualifikation B-Jugend Pfalzliga Qualifikation, Leider hat es NOCH nicht für die Qualifikation zur Pfalzliga gereicht. Mit nur einem Sieg belegte die B-Jugend den 3.Platz in Ihrer Gruppe und muß nun kommenden Sonntag bei einem Turnier der vier Gruppendritten um die letzten beiden Pfalzligaplätze spielen. Die Konkurrenten werden TV Offenbach, SG Mutterstadt/Ruchheim und SG Kaiserslautern/ Waldfischbach sein. Bei Redaktionsschluß standen Tag und Spielort noch nicht fest. Genaues können sie auf der Homepage erfahren. Die Jungs haben gezeigt das sie das Niveau für die Pfalzliga haben. Jetzt muß es nur noch konstant auf den Platz gebracht werden! Die Mannschaft bedankt sich für die tolle Unterstützung der zahlreichen Fans der Spielgemeinschaft!!! Die Ergebnisse: SG Kandel/Herxheim - HSG Trifels 10:14 (7:8) SG Kandel/Herxheim - HSG Landau 1 12:8 (6:2) SG Kandel/Herxheim - TG Waldsee 12:18 (5:8) Es spielten: Christoph Kunz, Jonas Gläser - Maximilian Lincks (14/3), Andreas Jagenow (7), Jan Düthmann (4), Bastian Bernhard (3), Lukas Prochnow (3), Nils Schmidt (2), Paul Stöhr (1), David Rödel, Ilian Buck, Moritz Gieske Triathlon: Volker Bentz holt Rheinland- Pfalz Meister Titel über die Triathlon Kurzdistanz Bei der Jubiläumsausgabe des 25. Mußbach Triathlon wurden die RP Meister über die Triathlon Kurzdistanz ermittelt. Im Neustadter Stadionbad mussten zunächst 1,5 km geschwommen werden, bevor es auf die 42 km Radstrecke über die Kalmit ging. Zum Schluss wurden bei schwül-warmen 25 Grad 10 km durch die Weinberge in Mußbach gelaufen. Für den TV Herxheim waren Volker Bentz und Neuzugang Christophe Delaunay am Start. Der Titel fehlte ihm noch und so hatte Bentz alles auf dieses Rennen ausgerichtet. Für Volker lief es beim Schwimmen nicht so gut und so versuchte er beim Radfahren und Laufen einiges an Boden gut zu machen. Bei der Abfahrt von der Kalmit hieß es dann besonders vorsichtig zu sein, denn der Gewitterregen vom Vortag hatte einen rutschigen Belag auf die Straße gespült. Auf dem Rad ging es für den 45- jährigen Herxheimer dann schon deutlich besser. Bei der dritten Disziplin konnte Volker dann richtig aufdrehen und legte mit 38.28 min. die zweitschnellste Laufzeit aller Rheinland- Pfälzer hin. Mit einer Endzeit von 2.23.17 Std. bedeute dies den Sieg in der Rheinland- Pfalzmeisterschaft der AK45. In der „offenen Wertung“ landete er damit auf dem 23. Gesamtplatz. Einen guten Einstand beim TV Herxheim zeigte Christophe Delaunay. Bei seinem erst zweiten Triathlon überhaupt kam er nach 2.57.22 Std. ins Ziel. Christophe kommt vom Mountainbike Sport zum Triathlon. So konnte er in der schwierigen zweiten Disziplin seine Stärke ausspielen und einige Plätze gutmachen. Volker Bentz freut sich über den RP Titel Tennisclub Blau-Weiß Herxheim e.V. Neuer Informationsaushang für den Jugendbereich v.l.n.r. Lara-Maria, Bianca Bauchhenß, Adrian, Dr. Bernd Trierweiler und Lisa Dem Jugendteam beim Tennisclub Blau-Weiß Herxheim steht, dank der Sachspende der Sparkasse Südliche Weinstraße, wieder ein Aushang zur Verfügung. Die Übergabe des Schaukastens fand auf unserer Anlage statt. Herxheim - 29 - Der 1. Vorsitzende Dr. Bernd Trierweiler nahm diesen offiziell von Bianca Bauchhenß, Niederlassungsleiterin der Sparkasse Südliche Weinstraße in Herxheim, entgegen. Frau Bauchhenß konnte sich über den neuen Standort sowie über die Jugendarbeit informieren. Derzeit sind rund 100 Kinder und Jugendliche im Verein aktiv, sowohl im Training als auch bei den im Mai gestarteten Medenrundenspielen. Insgesamt sind in diesem Jahr 12 Jugend-mannschaften gemeldet. Besonders die 5 Mannschaften, die in der höchsten Spielklasse unseres Bezirksverbandes antreten, zeugen von einer kontinuierlichen Jugendarbeit und Förderung. Mit dem neuen Aushang haben wir wieder einen zentralen Punkt auf der Anlage, an dem Informationen rund um die Jugendmannschaften, Ver- anstaltungen und Aktionen ausgetauscht werden können. Deshalb, herzlichen Dank an die Sparkasse Südliche Weinstraße, hier vertreten durch Frau Bauchhenß, für die Unterstützung. Die nächsten Heimspiele: Samstag, 11.06.2016 09.00 Uhr Gemischt U 10 - LU-Oppau 13.30 Uhr Damen 50 - Neupotz 13.30 Uhr Herren 50 - Ruchheim Sonntag, 12.06.2016 10.00 Uhr Herren I - BASF Ludwigshafen 10.00 Uhr Herren II - Friedelsheim/Wachenheim 10.00 Uhr Damen I - Rülzheim Freitag, 17.06.2016 15.30 Uhr Mädchen U 12 - Kandel Herren 65 Doppel Gelungener Heimsieg Herxheim : Rülzheim 6:2 Nach der empfindlichen Niederlage in Jockgrim mußte jetzt doch wieder ein deutliches Zeichen gesetzt werden. Und das gelang auch. Im ersten Doppel traten Leo Herrmann und Hugo Bellaire gleich stark auf, nahmen ihre Chancen wahr und siegten in den beiden Sätzen mit 6:1 und 6:2. Dagegen taten sich Robert Kerner und Richard Lauth im zweiten Doppel etwas schwer und konnten aber die beiden Sätze mit 7:5 und 6:4 abschließen. Im dritten Doppel setzte Leo Herrmann gemeinsam mit seinem neuen Partner Erwin Rieder die Erfolgslinie fort. Die beiden Sätze konnten sie jeweils mit einem eindeutigen 6:1 für sich abschließen. Im vierten Doppel fanden Robert Kerner und Richard Lauth nicht zu ihrem vorherigen Spiel zurück und mußten die beiden Sätze mit 4:6 und 3:6 als verloren abgeben. Der Gesamtsieg war jedoch gesichert gewesen. Das letzte Spiel findet in Schaidt beim Tabellenzweiten statt und ist Gelegenheit, einen auffallenden Schlußpunkt zu setzen. Bei einem mehr als guten Sieg könnte Herxheim den zweiten Tabellenplatz einnehmen. TTc-Herxheim Ausgabe 23/2016 Jugendfahrt an die Ardéche Wie alle zwei Jahre, fuhren wir auch dieses Jahr nach Südfrankreich an die Ardèche. Am Mittwochabend um 22.00 Uhr ging es dann auch endlich los. Gegen 09.00 Uhr kamen wir an unserem Zeltplatz in St. Martin d‘Ardèche an. Am ersten Tag verbrachten wir unsere Zeit mit vielen verschiedenen und spaßigen Aktivitäten. Die einen gingen an den Fluss, um sich zu erfrischen, die anderen hatten doch lieber im trockenen ihren Spaß. Zum Abendessen gab es sogar Wolfgangs berühmte Gebredelde. Freitags war es endlich soweit... wir machten unsere lang ersehnte Kanutour auf der Ardèche! Auch dieses mal gab es viel zu erkunden. Am Ende des Tages gab es viele gekenterte Kanus, gemeisterte Stromschnellen und Sonnenbrände, aber auch viele Glückliche und zugleich erschöpfte Gesichter, welche alle ganze 32 Kilometer auf dem Fluss zurücklegten. Am Samstag besuchten wir den Wochenmarkt in Pont-Saint-Esprit, an welchem es viele tolle Dinge gab. Anschließend spazierten wir in ein nahe gelegenes Dorf, in dem wir uns ein Eis gönnten und die Landschaft genossen. Schließlich fuhren wir Sonntagmorgens erschöpft wieder nach Hause. Die Jugendfahrt hat uns allen sehr viel Spaß gemacht und wir freuen uns auf das nächste Mal. Wir, die TTC Jugend, bedanken uns außerdem bei unseren Fahrern, Organisatoren und Helfern für die schöne Zeit in Südfrankreich!!! Terminplan Samstag, 11.06.2016 Rundenabschlussfeier, Radsportheim Sonntag, 12.06.2016 2. VRLQ Schülerinnen A+B, Herxheim 2. VRLQ Schüler A+B, Rockenhausen Freitag, 17.06.2016 Kein Training - Badminton Dorfmeisterschaften Sonntag, 19.06.2016 09.30 Uhr VRLQT Schüler/innen C, Kandel BRLT Damen und Herren, Leimersheim Montag, 18.07.2016 Beginn Sommerferien Motorsportvereinigung Herxheim Trainingstage im Juni und Juli! Die Motorsportvereinigung Herxheim bietet wieder Trainingstage auf der Speedwaybahn an, bei der auch Interessierte in den Speedwaysport reinschnuppern können. Die geplanten Termine sind am Samstag, 11.06.2016 sowie am Samstag, 09.07.2016 jeweils von 10.00 - 14.00 Uhr. Anmeldung für das Training ist bei Andreas Obermeier zwingend erforderlich. Anmeldung soll per Telefon (07275-4595) oder bevorzugt per e-mail (Angabe Name, Anschrift, Telefon und Alter) erfolgen. Schmetterballturnier Warmbronn Am Samstag um 11.00 Uhr starteten wir mit zwei Autos Richtung Warmbronn. Wir traten auf dem Schmetterballturnier mit zwei Mannschaften bestehend aus: Matthias, Matze, Julia, Maja und Martin, Eva, Kerstin und Chrissi an. Bereits unterwegs waren wir in bester Laune, was sich den kompletten Tag durchzog. Wir sorgten nicht nur für eine tatsächlich Frauenquote/Beteiligung sondern zeigten auch mit wieviel spaß und Freude wie wir Tischtennis spielen. Leider reichte es uns dieses Jahr nicht zum Sieg aber wir schlugen uns tapfer und holten das ein oder andere Doppel und Einzel nach Hause. Vorallem unsere Doppel im Mixed überzeugten. Gegen späteren Abend ließen es dann alle Mannschaften gemütlich ausklingen. Ein Teil der Truppe übernachtete in der Halle, viel Schlaf bekamen wir zwar nicht aber es war ein Erlebnis. Wir freuen uns schon aufs nächste Jahr! Vom chorfest Stuttgart ins Amerika um 1880 Motiviert durch das Prädikat, mit sehr gutem Erfolg teilgenommen und einem Platz auf der Siegertreppe beim Chorfest in Stuttgart, kehrten die Südpfalzlerchen nach 4 Tagen voller musikalischer Darbietungen und vielen neuen Erfahrungen nach Herxheim zurück. Lehnen sie sich nun zufrieden zurück und lassen langsam das Chorjahr ausklingen? Keineswegs. Parallel zu den Vorbereitungen für den Wettbewerb in Stuttgart reisten die Lerchen bereits seit vielen Monaten ins Amerika um 1880. „Annie Get Your Gun“, das neue Musical der Lerchen wird am 17.09 Premiere feiern in Herxheim. Weitere Aufführungen werden am 23/24.09 sowie am 08/09.10 stattfinden. Worum geht es in dieser Show? Annie Oakley und Frank Butler, zwei exzellente Schützen, lernen sich kurz vor einem Schießwettbewerb kennen und schon bald schwingt eine leichte Verliebtheit mit. Doch müssen sie in einer Show gegeneinander antreten. Herxheim - 30 - Das Kopf an Kopf Rennen gewinnt Annie und wird sofort von Buffallo Bill für dessen Show engagiert. Frank Butlers Stolz ist angekratzt. Im Schatten der patenten Annie zu stehen - dies widerstrebt ihm - und er wechselt zu einer anderen Showtruppe. Wird Frank seinen Stolz überwinden und zielsicher zu Annie zurückkehren? Und werden Amors Pfeile genauso gut treffen wie Annies Kugeln? Finden Sie es heraus! Möchten Sie jemandem eine Freude bereiten oder selbst einen kurzweiligen musikalischen Abend verbringen? Suchen sie vielleicht noch ein Geschenk für einen Musicalfreund? Gerne können Sie unter der Hotline 0178/3346781 bereits Gutscheine für das Musical erwerben oder Karten reservieren. Die Südpfalzlerchen freuen sich, Ihnen schon bald das neue Musical zu präsentieren. Ausgabe 23/2016 Herrenklasse: Platz 2 Ralf Resch mit 468 Ringen. Platz 3 Uwe Hirschinger mit 295 Ringen. In der Mannschaftswertung belegten unsere Schützen Ramona, Uwe und Ralf mit 1217 Ringen den 1.Platz Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer. Radsportverein Herxheim Das lange Wochenende an Fronleichnam nutze eine kleine Gruppe Herxheimer Radsportler für einen Kurzurlaub in Norditalien. Höhepunkt der Ausfahrten rund um Levico Therme war die Fahrt über den Passo Manghen der das Val die Fiemme mit dem Valsugana verbindet. Der Pass kann zwar nicht mit der Berühmtheit seiner Brüder in den Dolomiten mithalten, aber mit 1500 Höhenmetern auf 17 Km verteilt steht er Ihnen in der Schwere nicht nach. Unsere Bogenschützen Uwe Hirschinger, Ramona Mühl und Ralf Resch mit dem Kreisbogenreferent Harald Emanuel Rundenkämpfe Sportpistole Nach einer schlechten Leistung im vierten Rundenkampf läuft es beim fünften in Annweiler wieder optimal und die Mannschaft konnte mit 94 Ringen gewinnen. SV Herxheim I 2176 Ringe Gegner SV Annweiler 2082 Ringe Piotr Golla 532 Ringe Patrick Groß 531 Ringe Alex Hirsch 548 Ringe Wolfgang Messemer 537 Ringe Imre Moncz 559 Ringe Bei der zweiten Mannschaft lief es zuhause alles andere als rund. Sie mussten gegen den Tabellenfünften (ein Platz hinter Herxheim) eine Niederlage einstecken. SV Herxheim II 1007 Ringe Gegner SV Queichheim 1029 Ringe Jürgen Burret 248 Ringe Lutz John 250 Ringe Daniel Klein 254 Ringe Robert Schilling 238 Ringe Ludwig Weiß 255 Ringe Rundenkämpfe KK Gewehr 3 Stellung Die erste Mannschaft hatte den SV Schopp auf der heimischen Standanlage zu Gast. Sie konnten mit guten Ergebnissen ihren Tabellenvorsprung ausbauen. SV Herxheim I 1701 Ringe Gegner SV Schopp II 1638 Ringe Benjamin Bantz 574 Ringe Stephan Rinck 567 Ringe Christoph Rinck 551 Ringe Streichergebnis Marco Schreieck 560 Ringe Karin Lehmann 551 Ringe außer Konkurrenz Möchten Sie auch gerne am Schießsport teilnehmen? Unsere Öffnungs-/Trainingszeiten: Mittwoch von 18.00 - 21.00 Uhr Freitag von 19.00 -21.00 Uhr Sonntag von 09.00 - 13.00 Uhr Unser Jugendtraining findet immer mittwochs von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr statt. Boule club Herxheim Spielberichte des Bc Herxheim Schützenverein Herxheim e.V. Kreismeisterschaft Bogen im Freien Auf heimischen Boden fand am 05.06.2016 die Kreismeisterschaft im Bogenschießen statt. Bei schwülen Temperaturen hatten es die 37 Startteilnehmer nicht leicht „Alle ins Gold“ zu treffen. Für den Schützenverein Herxheim starteten in der Disziplin Blankbogen Ramona Mühl, Uwe Hirschinger und Ralf Resch. Damenklasse: Platz 1 Ramona Mühl mit 454 Ringen. Die Rheinland-Pfalz Liga traf sich bereits am 28.05.2016 beim BC Landau. HEX 1 : Wittlich 3:2 Bei der ersten Begegnung traf unsere 1. Mannschaft auf den Verfolger aus Wittlich. Während das erste Triplette mit Lara Koch, Steffen Kleemann und Sascha Koch ihr Spiel mit 13:7 nach Hause bringen konnten, mussten Carsta Glaser, Benni Lehmann und Tom Knoll im Mixte kämpfen und wechselten beim Spielstand von 0:8 Micha Ballmann gegen Tom aus. Das Mixte Team konnte nach dem Wechsel noch eine Aufholjagt starten, musste sich aber am Ende mit 10:13 geschlagen geben. Mit 1:1 Spielen ging es dann in die Doublette-Runden, bei der unsere Mixte-Formation mit Laura und Steffen einen ungefährdeten 13:1 Sieg einfahren konnten. Herxheim - 31 - Die beiden anderen Doubletten gaben sich regelrechte Krimis. Das Doublette 1 mit Micha und Sascha kämpften sich nach anfänglichem Rückstand vor, mussten aber nach einer unglücklichen letzten Aufnahme das Spiel 12:13 abgeben. Somit hatte das Doublette mit Tom und Benni die Entscheidung um Sieg oder Niederlage auf der Hand. Auch dieses Spiel entwickelte sich zum Krimi. Carsta spielte für Tom weiter und erarbeitet sich am Ende mit Benny den 13:12 Sieg. HEX 1 : Wartbergbouler Alzey 5:0 Die zweite Begegnung gegen die Alzeyer war eine klare Sache. Bereits nach den Tripletten (Lara, Benny, Steffen 13:3 und Carsta, Sascha, Micha 13:5) stand es 2:0 für die Herxheimer Erste. Das Doublette 1 mit Sascha und Tom (wobei sich Tom wiedermals, dieses Mal durch Benni austauschen lies und das Spiel lieber von außen verfolgte) gewann 13:9. Carsta und Micha brachten ihr Spiel souverän mit 13:1 nach Hause und Lara und Steffen gewannen ihre Begegnung ebenfalls 13:6. Somit steht unsere Erste Mannschaft nach wie vor mit insgesamt 6:0 Spielen auf dem ersten Tabellenplatz der Rheinland-Pfalz-Liga. Kolpingskapelle Herxheim e.V. www.kolpingskapelleherxheim.de Termine Sonntag, 12.06.2016 09.30 Uhr Primiz von Dominik Rieder Sonntag, 26.06.2016 19.00 Uhr Wein- und Musikfest in Zeiskam Musikstunde Die nächste Probe findet Freitag, 10.06.2016 um 20.00 Uhr im Haus der Begegnung statt. Danach gemütliches Beisammensein bei Michael in der Lehrgasse. Tragt euch für das Essen im internen Bereich der Homepage ein oder schickt Michael eine E-Mail. Stefan Klinker - unser neuer Dirigent Nach dem Weggang von Stefan Mußler Ende 2015 erklärte sich freundlicherweise der Dirigent unserer Jugendkapelle, Stefan Klinker, bereit, ab Januar 2016 die aktive Kapelle kommissarisch zu dirigieren. Im Laufe der gemeinsamen Arbeit haben wir gemerkt, dass wir sowohl musikalisch als auch menschlich auf der gleichen Wellenlänge liegen und uns das gemeinsame Musizieren großen Spaß macht. So haben wir nach dem Probewochenende zur Konzertvorbereitung beschlossen, dass wir in Zukunft fest zusammenarbeiten wollen. Wir sind alle sehr froh, dass wir einen so netten, kompetenten und motivierten jungen Mann als musikalischen Leiter gewinnen konnten. Das ganze Orchester war zutiefst beeindruckt, mit welcher Souveränität, Zielstrebigkeit, aber auch Gelassenheit er uns auf das Jahreskonzert 2016 vorbereitet hat. Derzeit steht das Proben für unsere Sommerauftritte im Focus unserer musikalischen Arbeit. Stefan Klinker ist von Haus aus Trompeter und Flügelhornist, spielt jedoch ab und an auch Tuba. Neben seiner Dirigententätigkeit in Herxheim spielt er noch in seinem Heimatverein Bellheim. Beruflich absolviert er derzeit eine Ausbildung bei der Polizei. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Ausgabe 23/2016 Danke an alle für die Teilnahme und das gezeigte Engagement! Das nächste Event steht am Sonntag, 19.06.2016 mit dem Familientag beim Mondscheinschwimmen des Jugendparlamentes auf unserem Programm. Wir hoffen auf angenehmes Badewetter und viele Gäste im Waldfreibad Herxheim. Termine: 11.06.2016 Arbeitseinsatz Hof 19.06.2016 Familientag Mondscheinschwimmen 26.06.2016 Evangelisches Gemeindefest Bilder und weitere Informationen gibt es unter www.fanfarenzug-herxheim.de Herxheimer Musikkeller e.V. Kostenloser Schlagzeugkurs Wann: 16.07.2016 samstags Zeit: 13.00 bis 15.00 Uhr Wo: Obere Hauptstr. 51 in 76863 Herxheim Wer: Herxheimer Musikkeller e.V. Anmeldung: 07276/1713 oder [email protected] Inhalt: Schlagzeug für Anfänger Instrumente: werden gestellt Leitung: Felix Langenmair Teilnehmerzahl: maximal 3 Teilnehmer Der Herxheimer Musikkeller e.V. wünscht den Teilnehmern viel Spaß. Wir danken der Herxheimer Musikschule für den kostenlosen Raum. Gesund bleiben mit der Rheumaliga Herxheim Trockengymnastik donnerstags 4 Gruppen: 16.15 Uhr -17.00 Uhr -17.45 Uhr - 18.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Herxheim. Ameldung während den Gymnastikstunden oder bei Karin Sieffert Tel.: 07275-1612 Wassergymnastik montags 4 Gruppen: 13.30 Uhr / 14.00 Uhr /14.30 Uhr / 15.00 Uhr dienstags 5 Gruppen: 13.30 Uhr / 14.00 Uhr / 14.30 Uhr / 15.00 Uhr / 15.30 Uhr dienstags 2 Gruppen: 19.00 Uhr / 19.30 Uhr donnerstags 2 Gruppen: 18.45 Uhr / 19.20 Uhr freitags: 3 Gruppen: 18.00 Uhr / 18.30 Uhr / 19.00 Uhr im Reha-Zentrum Herxheim Beratung bzw. Information und Anmeldung bei Walfriede Pfanger Tel.: 07276-1368 Fibromyalgiegymnastik dienstags 2 Gruppen 16.15 Uhr/17.00 Uhr im Reha-Zentrum Herxheim dienstags 2 Gruppen 10.00 Uhr/11.00 Uhr in der Praxis Perry in Landau donnerstags 1 Gruppe 16.00 Uhr in der Praxis Perry in Landau. Information und Anmeldung bei Peter Drescher, Tel.: 07276-7367 oder Christel Grentzer 07272-91728 INTERKUNST e.V. Herxheim Die Weisse Nacht am 1. Juli mit THE MAGIc Of SANTANA Einzigartiges Bandprojekt tritt zum ersten Mal in Süddeutschland auf. Stefan Klinker bei unserem Auftritt in Weyher am 5.6.2016 Fanfarenzug Herxheim e.V. Das am Sonntag, 5. Juni 2016 erfolgte Verbandstreffen südwestdeutscher Fanfarenzüge in Mühlhausen /Kraichgau war wieder mal eine Reise wert. Das Gemeinschaftsspiel von geschätzten 700 Musikern war ein besonderer Ohrenschmaus. Das Stück „Feldtrompeter und Heerpauker“ gespielt von einem so großen Ensemble verursacht immer wieder ein Gänsehaut-Feeling! Auch beim späteren Freundschaftsspielen legten wir mit der „Brauherren-Fanfare“ und „Die Landsknechte kommen“ einen gelungenen Auftritt hin. Wer kennt nicht Carlos Santana? Er ist einer der wenigen Musiker, der über sechs Jahrzehnte Tophits zu verzeichnen hat - von den späten Sechzigern bis heute aktuell. In seiner Musik findet man Bestandteile von Latin, Rock, Blues, Jazz, Funk und anderen Einflüssen. Einer seiner Wegbegleiter war Alex Ligertwood, die Stimme von Santana von 1979 bis 1994. Am 1. Juli wird Alex Ligertwood mit seinem Bandprojekt „The Magic of Santana“ im Herxheimer Waldfreibad auftreten. Die neun Musiker bringen das welt-berühmte Santana-Feeling absolut authentisch auf die Bühne. Congas, Bongos und Timbales sorgen für den typischen Latin-Groove und werden neben dem unverkennbaren Gitarrensound Santanas eindrucksvoll dargeboten. Man darf sich auf ein abwechslungsreiches Best-of aus über 40 Jahren Santana freuen, mit Hits wie ´Black magic Woman´, `Oye como va`,´ Evil ways´ oder ´Hold on´. Der 69-jährige Altmeister Alex Ligertwood aus Glasgow ist eine Legende des Rhythm&Blues und überzeugt wie eh und je mit seiner kräftigen souligen Stimme. Sein musikalischer Werdegang enthält dabei so illustre Stationen wie Jeff Beck, Brian Auger, die Average White Band und Spyro Gyra. In den letzten Jahren tourte er wieder mit Brian Auger und seiner Jazz-Band Oblivion Express um die Welt. Bevor Alex Ligertwood eine Woche später auf dem berühmten Mostly Jazz Funk & Soul Festival in Mosley, England auftreten wird, besucht er Herxheim am 1. Juli um eine Weiße Nacht mit Latin, Soul & Groove zu feiern. Herxheim - 32 - Den Abend einstimmen wird die Landauer Band „Percy Hairless - die wahren Helden des Soul“, die mit ihrer Dezember-Party regelmäßig den Gloria Kulturpalast in Landau ausverkaufen. Dazu gibt es ein stimmiges Rahmenprogramm mit einer moderierten Modenschau (Villa Rosenrausch, Offenbach), Cocktails und kulinarischen Spezialitäten. Pünktlich um 19.30 Uhr öffnen sich die Tore des Waldfreibades zu diesem ganz besonderen Erlebnis. Weiß. Weißer. Am weißesten. Um die weiße Nacht perfekt zu machen, werden alle Gäste gebeten in weißer Kleidung zu kommen. Tickets für 22 Euro gibt es bei allen örtlichen Vorverkaufsstellen, oder online (dann zzgl. Gebühren) unter www.reservix.de. In Herxheim sind Karten zu bekommen bei Schreibwaren Regina Müller, Obere Hauptstraße, und bei Double K, Untere Hauptstrasse. Mehr Infos unter: www.interkunst.com Ausgabe 23/2016 Die Wanderung ist als Rucksackwanderung geplant bei der das Essen und die Getränke im Rucksack Platz finden müssen. Außerdem treffen sich die Plan- mit den Leichtwanderern erst zum gemeinsamen Abschluss auf der Madenburg. Also der Hinweis an alle Paare die getrennt entweder die Leicht- oder die Planwanderung bestreiten wollen: Jeder benötigt seinen eigenen Rucksack! Beide Strecken beginnen in Waldrohrbach. Die Leichtwanderer wandern zuerst Richtung Kletterhütte um dann den Weg Richtung Madenburg einzuschlagen. Die Mittagsrast wird an einem schönen Platz in freier Natur absolviert. Die Wegstrecke beträgt insgesamt ca. 9 km bis zur Madenburg. Die ersten 3 km gehen stetig, mal mehr oder weniger steil, bergan, bevor es ohne Schwierigkeiten weiter Richtung Burg geht. Ein letzter kurzer Abschnitt vor dem Ziel fordert noch einmal die Kräfte der Teilnehmer. Dann ist es geschafft und der gemütliche Abschluss kann genossen werden. Die Planwanderer starten gleichzeitig mit den Leichtwanderern, begeben sich aber in südwestlicher Richtung am Hundsfelsen vorbei Richtung Martinsturm. Von dort führt der Weg Richtung Heidenschuh, Schlößl, Pfalzklinik Landeck zur Madenburg. Auch hier genießt man die mitgebrachten Speisen und Getränke unterm Himmelszelt. Die Streckenlänge beträgt hier ca. 13 km mit anspruchsvollem Verlauf. Ständig wechseln Anstiege und Abwärtspassagen wobei einige steile Abschnitte zu bewältigen sind. Auch hier ist der finale Anstieg zur Burg noch einmal eine Herausforderung, doch umso mehr kann man sich dann auf den gemeinsamen Abschluss mit den Leichtwanderern freuen und über das Erlebte berichten. Für den Aufenthalt auf der Burg ist ca. eine Stunde eingeplant. Danach gilt es noch die kurze Bergabstrecke nach Eschbach zu bewältigen, wo uns der Bus wieder abholen wird. Bei anhaltendem Regenwetter wird eine Alternative zur Rucksackwanderung angeboten. Gäste sind natürlich jederzeit herzlich willkommen. Weitere Infos unter www.pwv-herxheim.de im Internet und zeitnah im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim. LandFrauenverein Herxheim Radtour Am Mittwoch, dem 29.06.2016 wollen wir eine Radtour unternehmen. Wir treffen uns um 17.00 Uhr am „St.Apollinaire-Platz“ und fahren durch den Wald (evtl. längere Strecke) nach Rülzheim zur Straußenfarm „Mhou“. Frisch gestärkt werden wir dann den Heimweg antreten. Wer noch Lust hat, kann mit einem Eis oder Kaffee den Abend ausklingen lassen. Nun hoffen wir auf schönes Wetter und freuen uns über viele Mitradler. CV Narrhalla e.V. Unsere mini Heartbreakers, die Jungs, die alle weiblichen Zuschauer dahin schmelzen lassen, suchen noch Verstärkung. Ihr seid zwischen 8 und 12 Jahren, habt Spaß am Tanzen und liebt die Faschingszeit, dann meldet Euch doch einfach mal bei uns. per Mail unter [email protected] oder über unsere Facebook Seite. Trainingszeit ist samstags ab 13.00 Uhr. Wir freuen uns auf Euch. Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Herxheim Planwanderung am 19.06.2016 Schuljahrgang 1933/34 Die Angehörigen des Jahrgangs 1933/34 treffen sich am Mittwoch, 15. Juni 2016 ab 17.30 Uhr im Clubhaus der Viktoria Herxheim zum gemütlichen Beisammensein. 1943/44 Jahrgangs-Info Hallo liebe Jahrgangsangehörige. Bei unserem letzten Stammtisch am 01.06.2016 haben wir den Termin für eine Radtour festgelegt. Diese findet am Mittwoch, dem 15.06.2016 statt. Der Start erfolgt um 10.30 Uhr hinter der Festhalle. Ziel der 1. Etappe ist das Anglerheim in Neupotz. Danach je nach Bedarf verschiedene Halte-punkte. Sollte wider erwarten kein ideales (miserables) Wetter sein, machen wir eine Wanderung zur Ranch. Unsere Radtouren waren schon immer ein besonderes Erlebnis, deshalb rechnet das ORGA-Team mit einer regen Beteiligung. Bei dieser Gelegenheit möchten wir nochmals an unser Grillfest am 28.06.2016 in der Grillhütte erinnern. Sollte weiterer Informationsbedarf vorhanden sein, wende Dich bitte an jemanden vom ORGA-Team. Jahrgang 1960/61 Am 19.06.2016 veranstaltet die Ortsgruppe ihre 6. Planwanderung. Abfahrt ist wie gewohnt um 09.15 Uhr an der Sparkasse mit Zusteigemöglichkeit an der ehemaligen Post. Das war es aber dann auch schon mit gewohnten Abläufen. Am 13. August 2016 findet unsere 55er Feier statt. Wir treffen uns um 18.00 Uhr im Viktoria Sportheim. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Voranmeldung unter folgenden Rufnummern Susanne 01703145802 Tresor 01603219858 Wir würden uns über viele Anmeldungen freuen. Herxheim - 33 - Hayna Wir gratulieren 17.06. zum 75. Geburtstag Frau Metz, Hildegard TV Hayna Ausgabe 23/2016 Die Kosten für die Fahrt mit Abschlussessen beträgt pro Person für Erwachsene 25,— Euro und für Kinder ab 6 Jahren 15,— Euro. Bitte das Geld auf das Konto der Landfrauen Landfrauen Hayna IBAN: DE37 548 623 90 010 890 4324 BIC: GENODE61HXH Verwendungszweck: Schoppenbähnel + Namen + Personenanzahl überweisen. Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2016 und Anmeldung nur durch Überweisung gültig. Auch Gäste, Freunde, Bekannte sind herzlich willkommen. PWV Hayna A-Jugendtrainer Da wir für die neue Runde eine A Jugend planen suchen, wir einen engagierten und ausgebildeten A - Jugendtrainer. Hauptaufgabe wird es sein, die Jugendlichen an die erste Mannschaft heranzuführen. Daher planen wir langfristig. Bei Interesse bitte melden unter [email protected]. Verbandsgemeindemeisterschaften Diese finden in der Zeit vom 11.07.2016 bis 15.07.2016 in Hayna statt. Bitte notiert Euch den Termin. Hierzu benötigen wir große Unterstützung von unseren Mitgliedern, um die Woche für unsere Gäste und Zuschauer meistern zu können. Radtour ! Es wird im Sommer geradelt, die 1. Radtour ist am Sonntag, dem 12.06.2016. Zur Abfahrt treffen wir uns um 10.00 Uhr im Hof des Bürgerhauses in Hayna. Die Herxheimer Radler treffen wir um 10.30 Uhr an der Grillhütte, gemeinsam geht es dann nach Sondernheim zur Einkehr im Gasthaus „ Schwanen „. Über den Rheindamm, Neupotz, Rheinzabern,dort gibt es gutes Eis, geht es heim. Diese Radtour führt Familie Theobald. Herxheimweyher Kultuskapelle Hayna Marschprobe am Freitag, dem 10. Juni 2016 Am heutigen Freitag, dem 10.06.2016 zieht die Kultuskapelle im Rahmen einer Marschprobe durch die Straßen Haynas. Zum Repertoire jeder Blaskapelle gehört das Marschieren mit Musik, und genauso wie das bei allen anderen Stücken der Fall ist, muß auch das Marschieren geprobt werden. Die Musiker werden daher ab 19.00 Uhr an der Raiffeisenbank losziehen und ihren Abschluß schließlich am Sportplatz finden, wo der TV Hayna für die leibliche Stärkung sorgen wird. Die Bevölkerung ist eingeladen der Marschprobe beizuwohnen und zum Abschluß noch ein paar gemütliche Stunden am Sportplatz zu verbringen. Der TV Hayna und die Kultuskapelle freuen sich über zahlreiche Fans! LandFrauen Hayna Radtour Zu unserer diesjährigen ersten Fahrradtour treffen wir uns am Dienstag, dem 14. Juni 2016 um 17.00 Uhr. Treffpunkt ist wie immer im Schulhof in Hayna. Auch Nichtmitglieder, Gäste und Freunde sind herzlich willkommen. Auf die Räder, fertig los! Wir gratulieren 15.06. zum 70. Geburtstag Herr Moritz, Norbert Pfarrgemeinde Herxheimweyher Sankt Antonius Antoniusprozession am Sonntag, 19. Juni 2016 Am Sonntag, 19. Juni 2016 feiern wir in Herxheimweyher unser Patronatsfest zu Ehren des heiligen Antonius. Das diesjährige Antoniusfest beginnt mit der Prozession um 09.00 Uhr. Im Anschluß daran findet das feierliche Hochamt in unserer Wallfahrtskirche Sankt Antonius statt. Es wäre schön, wenn viele Blumen die Straße säumen und die Häuser an der Prozessionsstrecke mit den Kirchenfahnen geschmückt werden. Eingeladen ist hierzu die gesamte Bevölkerung, vor allem auch unsere jungen Familien sowie Gäste aus nah und fern. Landfrauen Herxheimweyher Jahresausflug am 25. Juni 2016 Wir laden euch ein zu einer gemeinsamen Fahrt ins Kakteenland nach Steinfeld am Samstag, 25. Juni 2016! Dort erwartet uns eine Führung u.a. mit Informationen über Aloe Vera und deren vielseitige Anwendung. Abfahrt ist um 13.00 Uhr am Schulhaus. Wir werden auch am Nachmittag einen nette Kaffeepause einlegen und zum Abschluss werden wir auf der Heimfahrt zum gemütlichen Abendessen einkehren. Auch die Männer dürfen gerne mit. Hierzu benötigen wir eure Anmeldung bei Hilde Aprill oder Lia Bullinger oder einfach auch per Mail an: [email protected] Insheim Wir gratulieren Bähnelfahrt Als Saisonabschluss veranstalten dieses Jahr die Haynaer Landfrauen eine Fahrt mit dem „Herxemer Schoppebähnel“. Diese findet am Samstag, dem 25. Juni 2016 statt. Abfahrt ist um 13.00 Uhr im Schulhof/Mehrzweckhalle. Ziele der Fahrt werden unter anderem eine „geführte Stadtrundfahrt“ in Landau sein. Danach führt uns die Fahrt weiter durch das schöne Pfälzer Rebenmeer nach Edesheim. Im Restaurant „Goldener Engel“ besteht die Möglichkeit Kaffee u. Kuchen im märchenhafte Gartenambiente zu genießen. Anschließend werden wir die Rückfahrt antreten und in Hayna mit Essen u. Getränken den Tag ausklingen lassen. 12.06. zum 70. Geburtstag Herr Brus, Jan 16.06. zum 60. Hochzeitstag Herr Ohler, Gerold und Frau Ohler, Margot Protestantische Kirchengemeinde Insheim Anschrift: Pfarrer Klaus Flint Kirchstraße 5, 76831 Impflingen Tel.: 06341 - 8 67 76 Evangelischer Singkreis Wir treffen uns jetzt immer montags um 17.30 Uhr zur Singstunde im Sälchen. Herxheim - 34 - Präparandenunterricht Am Samstag, 11. Juni 2016 steigt unsere große Fahrradrallye „Kirche erFAHRen 2016“. Treffpunkt ist dann am 11. Juni 2016 um 09.30 Uhr in Impflingen am Pfarrhaus mit Fahrrad, Helm und Verpflegung. Konfirmationsjubiläum Am Sonntag, 26. Juni 2016 feiern wir in diesem Jahr das Konfirmationsjubiläum. Dazu sind alle Gemeindeglieder eingeladen, die vor 25, 50, 60, 65, 70 oder 75 Jahren konfirmiert wurden. Wer nicht in Insheim konfirmiert wurde, aber gern bei uns mitfeiern möchte, melde sich bitte bald im Pfarramt. Gott (d)ein guter Freund! Unter diesem Motto steht der Familiengottesdienst mit Tauferinnerung am Sonntag, 12. Juni 2016 um 10.15 Uhr in der evangelischen Kirche. Wir wollen uns Gedanken machen, wie und wo wir die Freundschaft Gottes spüren und was wir selbst tun können, um Gott zu zeigen, dass wir auch seine Freunde sind. In diesem Gottesdienst werden auch manches über die Taufe erfahren und auch Tauferinnerung feiern. Nach dem Gottesdienst sind dann alle noch eingeladen zu einem Fest vor der Kirche mit leckerem Essen und Trinken. Zu diesem Gottesdienst und zum Fest sind alle eingeladen, auch die, die nicht getauft sind. Presbyterium Am Montag, 13. Juni 2016 treffen wir uns um 20.00 Uhr zu einer gemeinsamen Sitzung mit den Impflinger Presbytern und Mitgliedern des Bezirkskirchenrates um über die Unterstützung des Pfarramtes Mörzheim durch das Pfarramt Impflingen zu beraten. Dekanatsfrauentag am 29. Juni 2016 Um Katharina von Bora, die Frau Martin Luthers geht es beim Dekanatsfrauentag am 29. Juni 2016 um 18.00 Uhr im Sälchen in Insheim. Neben einem Vortrag über Katharina gibt es auch ein Theaterstück und eine musikalische Umrahmung. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt. Es laden ein die Frauenarbeit im Kirchenbezirk Landau, die Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft und der evangelische Frauenbund Insheim. Gottesdienste Sonntag, 12. Juni 2016 10.15 Uhr Familiengottesdienst mit Tauferinnerung (Flint) Sonntag, 19. Juni 2016 09.15 Uhr Gottesdienst (Keller) Termine Montag 17.30 Uhr Singkreis im Sälchen Samstag, 11. Juni 2016 Präparanden Fahrradtour Treffpunkt 09.30 Uhr am Pfarrhaus Impflingen Montag, 13. Juni 2016 20.00 Uhr Presbyteriumssitzung im Sälchen Donnerstag, 29. Juni 2016 18.00 Uhr Dekanatsfrauentag im Sälchen Kath. Pfarreiengemeinschaft Herxheim Katholische Frauen Insheim Liebe Frauen, in diesem Jahr unternehmen wir einen Tagesausflug zu Herrn Diakon Mailänder. Der hat uns eingeladen Ihn im Dreiländereck (FrankreichLuxemburg-Saarland) zu besuchen. Am Mittwoch, dem 15. Juni 2016 um 08.00 Uhr am Schulparkplatz beginnt unsere interessante Route nach Nennig/Perl im Saarland. Herr Diakon Mailänder wird unser Reiseführer sein. Er organisiert den Tagesablauf - Besichtigungen - Mittagessen - Moselfahrt usw. Lassen wir uns überraschen und freuen uns auf einen schönen Tagesausflug. Interessierte Frauen auch aus unserer Pfarreiengemeinschaft sind herzlich eingeladen. Wer sich erst jetzt entschieden hat mitzufahren, kann sich noch bei Ilse Metz Tel.: 87103 oder bei Karola Flick Tel.: 85532 anmelden. Es sind noch Plätze frei. TC Blau-Weiss Insheim Medenrunde - 3.Spieltag Herren 50 B-Klasse: TC 1982 Winden - TS Blau-Weiss Insheim 8:6 Am 4. Juni 2016 waren unsere Herren 50 zu Gast beim TC Winden. Die Einzel bestritten Gunther Wingerter, Helmut Metzger, Hubert Stoll und Berthold Lincks. Gunther, Helmut und Hubert konnten ihre Einzel gewinnen. Mit einer klaren 6:2 - Führung ging es somit in die Doppel. Leider konnten die beiden Doppel nicht mehr Punkten. Dies führte zum Endstand von 8:6 für den Gegner. Ausgabe 23/2016 Am Samstag, dem 10.06.2016 haben unsere Herren 50 den TC BöhlIggelheim zu Gast (ab 13.30 Uhr). Herren 30 SG A-Klasse: TC Lustadt - SG Waldhambach/Insheim 15:6 Am 5. Juni war unsere Spielgemeinschaft zu Gast in Lustadt. Die Einzel bestritten Christoph Croissant, Andreas Felgner, Heiko Grüßert, Sebastian Schnetzer, Mario Ott und Christoph Speyerer. Heiko, Sebastian und Christoph konnten ihre Einzel gewinnen. Bei einem Stand von 6:6 Punkten ging es dann in die Doppel. Die Doppel gingen leider alle verloren und somit der Spieltag mit 16:5 an den Gegner. Am Sonntag den 12.06.2016 bestreiten unsere Herren 30 ihr letztes Heimspiel (ab 10.00 Uhr in Insheim) gegen die Herren vom TC SW Landau. Schnupperkarte Auch für die Saision 2016 bietet der TC-Insheim wieder die Schnupperkarte an!!! Die Schnupperkarte ist für Tennisinteressierte die nicht gleich dem Verein beitreten möchten. Die Karte bietet die Möglichkeit einmalig für ein Jahr die Vorzüge einer Mitgliedschaft genießen zu können. Dafür ist lediglich ein Beitrag von 65€ zu entrichten, es müssen keine Arbeitsstunden und kein Clubdienst geleistet werden. Ermäßigung für Frauen Auch 2016 bietet der TC Insheim für Frauen einen ermäßigten Jahresbeitrag an. Für 50 €/Jahr ist es für alle weiblichen Interessenten möglich, bis einschließlich 2018, die Vorzüge einer Mitgliedschaft zu nutzen. Nähere auf der Homepage. Zweitmitgliedschaft Die Zweitmitgliedschaft ist für Interessenten, die bereits in einem der umliegenden Tennisvereine volles Mitglied sind. Zu einen ermäßigten Beitragssatz können diese bei uns eine Zweitmitgliedschaft beantragen. Nähere Infos auf der Homepage. Jugendtraining Das Jugendtraining findet in der Saison 2016 immer Mittwochs statt. Alle Kinder und Jugendliche die Interesse haben, können sich bei Christoph Speyerer ([email protected]) oder Manuel Lincks ([email protected]) informieren, oder zu den Trainingszeiten (Mittwochs ab 16.00 Uhr) auf unseren Trainer Norbert Gütermann zugehen. Trainerstunden Wir bieten nicht nur Trainerstunden für unsere Jugend an, auch alle Mitglieder oder Besitzer einer Schnupperkarte können mit Norbert Gütermann trainieren. Natürlich besteht für alle Interessierten jederzeit die Möglichkeit auch ohne Schnupperkarte oder Mitgliedschaft eine Runde zu spielen. Bei Interesse bekommt ihr nähere Infos bei Manuel Lincks oder Norbert Gütermann. FC Insheim 1924 e.V. Außerordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen!! Am Freitag, dem 17. Juni 2016 um 19.00 Uhr! Nachdem bei der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung des FC Insheim die Neuwahlen erfolglos abgebrochen wurden, muss nun zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden. Wir rufen hiermit alle Mitglieder auf sich an der Mitgliederversammlung zu beteiligen und sich Gedanken zu machen ob man nicht doch bereit wäre für eine Mitarbeit in der Vorstandschaft des Vereins. Es geht hier um die Zukunft unseres Vereins FC Insheim. Je mehr Personen zu einer Mitarbeit bereit wären umso geringer wird die Belastung der einzelnen Mitglieder der Vorstandschaft. Der FC Insheim lädt ein zu seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen im Clubhaus des FCI. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Wahl des Wahlleiters 3. Neuwahlen - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassenwart - Schriftführer - Spielleiter / Stellvertretende Spielleiter - Jugendleiter - Spielervertreter - Beisitzer 4. Sonstiges Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Wer Interesse an einer Mitarbeit beim FC Insheim hat, kann sich gerne melden. Wir bitten um rege Teilnahme an der Generalversammlung. Herxheim - 35 - Die Einladung für die Mitgliederversammlung wird im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim und auf der Homepage des FC Insheim www.fc-insheim.de veröffentlicht. Spendenkonto Gustav Schneider: DE28548913000047004322, BLZ: GENODE61BZA Wir bedanken uns schon jetzt im Namen von Gustav. AH-Abteilung 2. AH-Spiel und zweiter Sieg. Unsere AH-Spielgemeinschaft hat am Samstag im Spiel gegen Barbelroth/Oberhausen mit 2:3 gewonnen. Wegen des Wochendenturniers in Barbelroth, verzichteten wir auf das Heimrecht. Als bessere Mannschaft über die gesamte Spielzeit erarbeiteten wir uns zahlreiche Torchancen von welchen wir drei nuzten, wenn auch das 0:2 durch ein Eigentor fiel. Barbelroth/Oberhausen war der erwartet starke Gegner und konnte auch zwei seiner drei Chancen nutzen. Unsere Torschützen waren zum 0:1, trotz Verletzung, Jochen Ohmer, dann das Eigentor zum 0:2 und Thomas Flick (Mittelfeldspieler mit Tordrang) erzielte das 1:3. Fazit: ein gutes Spiel von uns mit verdientem Auswärtssieg, trotz Verletzung von Horst Wingerter und dann fehlendem Auswechselspieler. Aufstellung: Martin Hetzler, Jürgen Eck, Christian Roth, Stefan Böllinger, Thomas Kempinger, Thomas Flick, Klaus Ohmer, „Seppi“ Kempinger, Horst Wingerter, Rainer Würth, Stefan Röller, Jochen Ohmer Schützenverein Diana 1960 e.V. Insheim Bogenschießen Jugendrunde im Freien 2016 Katharina Bertani, Trainer Walter Riefler, Vanessa Fichtner, Michelle Utzinger, Lara Niedermayer Am ersten von drei Wettkämpfen traten unsere Bogenschützinnen in Otterstadt an. Bei sommerlichen Temperaturen zeigte man sich wieder mit tollen Ergebnissen. Schülerklasse c Lara Niedermayer 220 Ringe Platz 2 Schülerklasse B Vanessa Fichtner 579 Ringe Platz 1 Schülerklasse A Michelle Utzinger 587 Ringe Platz 2 Tabea Lemmert 529 Ringe Platz 4 Katharina Bertani 471 Ringe Platz 6 Bogenschießen Pfalzliga Süd Am ersten Wettkampf unterlag unsere Mannschaft gegn den SV Mechtersheim mit 1772 Ringe : 1588 Ringe. In der Tabelle belegt unser Team den 6. Platz. Einzelergebnisse: Jürgen Utzinger 586 Ringe Walter Riefler 504 Ringe Thomas Hartenstein 498 Ringe Wolfgang Ziegler 419 Ringe Öffnungszeiten Schützenhaus Mittwoch 14.30 Uhr Freitag 19.00 Uhr Sonntag 09.00 - 12.00 Uhr Ausgabe 23/2016 chorisma / GV Eintracht 1859 Insheim e.V. Gemeinsames Konzert am 21.05.2016 mit Vocal Spirit Am 21.05.2016 fand nach längerer Vorbereitungszeit endlich unser lang ersehntes Konzert mit dem Gospelchor „Vocal Spirit“ aus Gommersheim in der kath. Kirche „St. Michael“ in Insheim statt. Bei nicht ganz voll besetzter Kirche wurden insgesamt 14 Lieder dargeboten. Den Anfang machten unsere beiden Chöre mit den Liedern „Celebrate“ und „Father“. Danach folgte Chorisma alleine mit 5 Liedern, im 2. Block dann Vocal Spirit mit nochmals 5 Liedern. Den Abschluss bildeten dann wieder beide Chöre, um zusammen „In your arms“ und „Baba yetu“, das „Vater unser“ in der afrikanischen Sprache Swahili, zu singen. Als Solisten bereichten uns aus dem Chor Chorisma Edith Kästle, Edgar Zimmermann, Steffen Letzelter, Katja Naumann und unser Chorleiter Tobias Müller. Die Solisten von Vocal Spirit waren Kathrin Dörr, Bernhard Kästel, Brigitte Magin, Michaela Kästel, Wolfgang König, Peter Zwally, Stefanie König und Roland Pister. Nach dem Finale verlangten die begeisterten Zuhörer eine Zugabe, der wir natürlich gerne nachgekommen sind. Mit „Blessed the Lord“ wurde die Stimmung nochmals richtig angeheizt, bevor es dann mit „Oh happy day“ zum entgültigen Ausmarsch ging. Im Anschluss haben wir dann bei einem gemütlichen Beisammensein den Abend im Pfarrgarten ausklingen lassen. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Gästen bedanken, bei unseren Sponsoren „Pfalzwerke“ und „VR-Bank Südliche Weinstrasse“, bei der kath. Pfarrgemeinde für die Benutzung der Kirche, bei der Tontechnik Edgar Zimmermann, unserem Pianisten Dr. Clemens Kuhn und unserem Schlagzeuger Marco Hoffmann, bei allen Mitwirkenden und natürlich ganz besonders bei den beiden Chorleitern Tobias Müller und Stephanie Niklas, die mit viel Ausdauer zum Erfolg dieses Konzertes beigetragen haben. Eine Wiederholung dieses Events steht auch schon fest: Am 02.04.2017 stehen wir wieder mit „Vocal Spirit“ gemeinsam auf der Bühne, diesmal dann in Gommersheim. Wir freuen uns schon jetzt sehr auf nächstes Jahr! Termine: Freitag, 10.06.2016: 15.00 Uhr Kinderchor „Quodbachspatzen“ Einschulungskinder + Klasse 1+2 !!! In den Räumen der Grundschule Insheim !!! 16.00 Uhr Kinder- und Jugendchor „Quodbachspatzen“ ab Klasse 3 !!! Im Sälchen in der Bahnhofstrasse 11 !!! 19.30 Uhr Chorprobe Chorisma Samstag, 11.06.2016: 19.30 Uhr Auftritt „Quodbachspatzen“ beim Liederabend in Edesheim, Treffpunkt um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle in Edesheim (Jahnstrasse 9, 67483 Edesheim) 19.00 Uhr Auftritt „Chorisma“ beim Froschfest in Steinfeld Weitere Infos zu unseren Chorproben und Veranstaltungen findet Ihr auf unserer Homepage: www.chorisma-insheim.de Musikverein Insheim 1969 e.V. Fronleichnamsprozession Richtiges Glück mit dem Wetter hatte die Kath. Kirchengemeinde Insheim beim ihrer Fronleichnamsprozession, waren doch noch in der Nacht heftige Gewitter mit starkem Regen vorüber gezogen. Bei strahlendem Sonnenschein begleitete eine Abordnung des Musikvereins Insheim den Zug zu den Altären. Dabei intonierte sie die traditionellen Lieder der Liturgie im Wechsel mit der Gemeinde. In der Kirche begleitete sie, zusammen mit der Orgel, den Gemeindegesang zu „Großer Gott, wir loben dich!“. Eine Bearbeitung des Popsongs „A Whiter Shade Of Pale“ für Blasorchester von Jan van Kraeydonck bildete den Abschluss des Gottesdienstes. Herxheim - 36 - Über eine Verstärkung des Klangkörpers würden wir uns sehr freuen. Unsere modernen Arrangements sind für ein vielseitiges Instrumentarium offen. Interessierte können einfach bei der Probe vorbeischauen oder anrufen: 06341 – 919556 Besuchen Sie auch unsere neue homepage www.musikverein-insheim.de. Wir freuen uns über Rückmeldungen oder Kommentare. Ausgabe 23/2016 Grillen in der Boxengasse Zur Eröffnung des Rennwochenendes gibt es am Samstag (16.07.2016) Abend ab 18.00 Uhr das „Grillen in der Boxengasse“ auf dem Zeppelinplatz. Das heißt: Das Grillgut muss jeder selbst mitbringen. Die Landjugend stellt betriebsbereite Grills incl. Glut und bietet auch Getränke an. Seifenkisten-Rennen Fronleichnamsprozession mit dem Musikverein Insheim Insheimer Glockenfest 2016 Am Sonntag, 26.06.2016 wird der Kulturverein Insheim wieder sein traditionelles Glockenfest, im Weingut Martin Hauptstraße 16 in Insheim, feiern. Mit dem Glockenfest will der Kulturverein der Bevölkerung das Insheimer Glockenmuseum etwas näher bringen und eine finanzielle Grundlage für die laufenden Kosten des Museums schaffen. Der Kulturverein lädt ab 11.30 Uhr wie gewohnt zum Mittagstisch ein, natürlich werden auch die Weine unseres Winzers ausgeschenkt. Am Nachmittag gibt es selbstverständlich Kaffee und Kuchen wie schon traditionell zum Glockenfest. Diesen Tag kann die Bevölkerung auch gerne zum Anlass nehmen um unsere neue Glocke, die einst zu einer Dampflock gehörte und uns von der Eisenbahner Familie Treiling als Leihgabe zu Verfügung gestellt wurde, zu besichtigen Das Glockenmuseum ist von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, der Kulturverein Insheim freut sich auf Ihr Kommen und bedankt sich bei der Bevölkerung für die Unterstützung. Blutspendetermin in Rohrbach Der DRK-Ortsverein Rohrbach-Insheim führt in Zusammenarbeit mit dem DRK-Blutspendedienst West gGmbH am Donnerstag, dem 23. Juni 2015 von 17.00 bis 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Rohrbach einen Blutspendetermin durch. Denke daran: Ein schwerer Unfall, eine schwierige Operation. Schon morgen kannst DU eine Bluttransfusion brauchen. Jede gesunde Person im Alter zwischen 18 und 68 Jahren kann Blut spenden. Erstspender sind uns herzlich willkommen. Bitte bringen Sie Ihre gültigen Ausweispapiere mit. Helfen Sie mit - Blutspender sind Lebensretter! Wir freuen uns über jeden Spender. Blut spendenist auch eigene Gesundheitsvorsorge. Abweichungen von der Norm werden Ihnen mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin nicht wie gewohnt am Montag sondern an einem Donnerstag stattfindet. Desweiteren dürfen wir sie darauf hinweisen, dass der Parkplatz vor dem Dorfgemeinschaftshaus nicht wie gewohnt zur Verfügung steht. Wir bitten Sie dies zu beachten. Ihr DRK-Ortsverein Rohrbach-Insheim e.V. Am Sonntag, 17.07.2016 findet das siebte Seifenkisten-Rennen der Landjugend Insheim statt. Teilnehmen darf jeder mit einer selbstgebauten Seifenkiste, die mindestens 4 Räder hat. Damit die Fahrt vom Rohrbacher Berg herunter nicht am Straßenrand endet, sind funktionierende Bremsen und eine funktionierende Lenkung Pflicht. Außerdem müssen alle Fahrer einen Helm tragen. Die Regeln sind unverändert. Teilnehmen dürfen Fahrer ab 10 Jahren, die Wertung wird in zwei Altersklassen (10-15 und 16-99 Jahre) erfolgen. Die genauen Wettkampf-Regeln stehen auf www.LandjugendInsheim.de zum Download zur Verfügung. Wir bitten um Voranmeldung per Mail an [email protected] (möglichst bis 30.06.2016) Neben dem Seifenkisten-Rennen gibt es auch wieder ein BobbycarRennen für die kleinen Rennfahrer. Wir wünschen schon jetzt viel Spaß beim Bau der Seifenkiste, beim Grillen am 16.07.2016 und natürlich auch beim Rennen am 17.07.2016! Rohrbach Wir gratulieren 13.06. zum 75. Geburtstag Herr Schäfer, Manfred Grundschule am Mandelbaum, Rohrbach Erstmalige Teilnahme am Mädchen- Fußballturnier der Grundschulen des Landkreises SÜW Am Mittwoch, 02.06.2016 nahmen wir voller Elan zum ersten Mal an dem Mädchen-Fußballturnier der Grundschulen teil. Es fand in Maikammer im Stadion auf Kunstrasen statt. Das Wetter war recht wechselhaft, aber der Himmel hielt dicht. Unsere Laune war bestens, obwohl wir das ganze Turnier über torlos blieben. Von den 5 Spielen konnten wir nur eines unentschieden beenden und wir mussten 4 Niederlagen verkraften. Dies fiel uns aber nicht allzu schwer, denn wir waren wieder einmal, wie fast bei allen Sportwettbewerben, die kleinste teilnehmende Schule und manche Schulen hatten eben viele Mädels dabei, die bereits im Verein Fußball spielen. Als Sonderpreis für die kleinste Schule erhielten wir ein tolles Maßband für den Sportunterricht und ein tolles Wurfgerät. Trotz der Niederlagen war es ein schönes Erlebnis wie man auch an den strahlenden Gesichtern unserer Mädchen erkennen kann. Landjugend Insheim Bücherei Rohrbach Öffnungszeiten Das Rennfieber geht weiter: Am 16. und 17.07.2016 geht das Rennwochenende rund um den Zeppelinplatz in die siebte Runde! Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr. Donnerstag von 16.00 - 18.30 Uhr. Die Ausleihe ist kostenlos. Ab sofort ist die Bücherei erreichbar unter Tel.: 06349 9965875 Herxheim - 37 - Protestantische Kirchengemeinde Rohrbach Sonntag, 12. Juni 2016 Wochenspruch: 3. Sonntag nach Trinitatis Lukas 19, 10 Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. 10.15 Uhr (Steinweiler) Gottesdienst 14.00 Uhr (in Rohrbach) Ökumenischer Gottesdienst beim Weinfest im Hof von „Rohrbach tut gut“ (Hintergasse 30) 18.00 Uhr (Steinweiler) Konzert für Orgel und Flötenensemble Konzert für Flöten und Orgel Wer am kommenden Sonntag, dem 12. Juni 2016 eine kurze Verschnaufpause beim Weinfest möchte, ist herzlich eingeladen. Um 18.00 Uhr findet in der prot. Kirche Steinweiler/Pfalz ein Konzert für Orgel und Flötenensemble statt. Mitwirkende sind der Organist Gerhard Logé und das Blockflötenensemble „Si dolce“ Neustadt/Gimmeldingen. Es erklingen Werke für Frauenchor, Blockflötenensemble (vom Garklein bis zum Subbass) und Orgel. Dienstag, 14. Juni 2016 15.15 Uhr Konfirmanden 20.00 Uhr Kirchenchor Mittwoch, 15. Juni 2016 18.00 Uhr Jungbläser 18.45 Uhr Posaunenchor Samstag, 18. Juni 2016 15.00 bis 17.00 Uhr Samstagstreff für Kinder von 5 bis 11 Jahren im Prot. Gemeindehaus Kath. Pfarrgemeinde St. Michael Rohrbach Gottesdienste vom 10.06.-17.06.2016 11. Sonntag im Jahreskreis Samstag, 11.06.2016 18.30 Uhr Ingenheim - Eucharistiefeier 2. Sterbeamt für Erika Weber Kollekte: für die Aufgaben der Pfarrei Sonntag, 12.06.2016 14.00 Uhr Rohrbach - Ökumenischer Gottesdienst Kollekte: für die Aufgaben der Pfarrei Dienstag, 14.06.2016 18.30 Uhr Ingenheim - Eucharistiefeier Gemeindenachrichten Kirchenchor Rohrbach Die Chorproben finden in der Regel dienstags um 20.00 Uhr im Michaeliszentrum statt. Ausgabe 23/2016 Sonntag, 22.05.2016 TC Blau-Weiss Herxheim gegen TC 1985 Rohrbach Sonntag, 12.06.2016 TC 1985 Rohrbach gegen TC SW 1903 Bad Dürkheim Sonntag, 19.06.2016 TC Rülzheim gegen TC 1985 Rohrbach Sonntag, 26.06.2016 TC Rot-Weiss Pirmasens gegen TC 1985 Rohrbach 16:5 Schützenverein 1959 Rohrbach e.V. www.sv-rohrbach.de Termine Freitag, 10.06.2016 bis Sonntag, 12.06.2016 Rohrbacher Weinfest / Schützenhaus geschlossen Samstag, 18.06.2016 Arbeitseinsatz ab 09:00 Uhr Samstag, 09.07.2016 Arbeitseinsatz ab 09:00 Uhr 4. Platz für die Schützen bei der Rohrbacher Dorfolympiade Bei der ersten Rohrbacher Dorfolympiade war der Schützenverein nicht nur als Veranstalter, sondern auch mit einer Mannschaft am Start. In den einzelnen Disziplinen gaben wir „Alles“ und so konnten wir mit einem guten 4. Platz abschließen. Ein großes Dankeschön geht: - an unsere Mannschaftsmitglieder für ihren Kampfgeist an den zwei olympischen Tagen - an die Helfer bei der Dorfolympiade - den anderen Mannschaften, für den fairen Wettkampf - Patrik Hust, der die Rohrbacher Olympiade ins Leben gerufen hat Alles in Allem war es eine super Veranstaltung, die uns alle sehr viel Spaß bereitet hat. Wir sind nächstes Jahr wieder dabei. Als Veranstalter und Mitstreiter. Tennisclub 1985 Rohrbach e.V. Weinfest 2016 mit eigenem Hof Hintergasse 24. So lautet die neue Adresse des Tennisclub beim bevorstehenden Rohrbacher Weinfest. Nach vielen Jahren „auf der Straße“ nutzen wir die von Dominik Barton angebotene Möglichkeit zu dem Standortwechsel. Das Anwesen von Dominik bietet mehr Raum für unsere Helfer und vor allem mehr Platz um für unsere Gäste eine gemütliche und lockere Plauderatmosphäre zu schaffen, ohne dröhnende Musik und Straßenlärm. Wir freuen uns über Freunde und Unterstützer unseres Vereins, die bei uns während des Festes auf ein paar Weine oder Sekte verweilen. Die Einnahmen kommen dem Vereinsgelände, dem Tennissport und unserer Jugend zugute. Damenmannschaft Tc 1985 Rohrbach gg. Tc SW 1903 Bad Dürkheim 12.06.2016 Nach drei Niederlagen stehen unseren Damen nach der Saisonhalbzeit leider auf dem letzten Tabellenplatz. Es hat nicht sollen sein - bis jetzt. Am kommenden Sonntag, unserem Weinfestsonntag, starten unsere Mädels mit einem Heimspiel in die letzten drei Spiele der Saison. Zu verlieren gibt es nix mehr. Und das ist gegen den Gegner vielleicht genau die richtige Einstellung. Denn mit dem TC SW 1903 Bad Dürkheim 1 kommt der Tabellenführer nach Rohrbach. Da gibt’s nur was zu Gewinnen. Spiel für Spiel, Satz für Satz. Vielleicht können unseren Damen den Primus etwas ärgern und einige Siegpunkte in Rohrbach lassen. Spielbeginn ist 10:00 Uhr auf dem Tennisplatz in Rohrbach. Das Team würde sich freuen, wenn sie beim Weinfestspaziergang einen Abstecher zum Heimspiel einplanen. Wer mehr über die Damen A-Klasse Gr. 01 erfahren möchte oder die genaueren Ergebnisse einsehen will, hat dazu im Internet unter http:// rl-tvrp.liga.nu/ die Möglichkeit. Auf dieser Homepage des Tennisverband Rheinland kann man links im Vereinssuchfeld nach Tennisclub 1985 Rohrbach suchen und bekommt die entsprechend aktuellsten Infos. Spielplan und Ergebnisse in der Übersicht: Sonntag, 01.05.2016 TC 1985 Rohrbach gegen Otterberger TC 10:11 Sonntag, 08.05.2016 TC 1985 Rohrbach gegen TC Mackenbach 2:19 Verantwortliche Aufsicht Der Schützenkreis Bad Bergzabern führt am 29. Juni 2016 um 19.00 Uhr, im Schützenhaus Appenhofen einen Lehrgang zur „Verantwortlichen Aufsicht“, nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes, durch. Der Lehrgang beinhaltet 4 Lehreinheiten a 45 min und wird mit einem Prüfungsgespräch abgeschlossen. Rundenkämpfe 2016 in Kleinkaliber-Standard Gewehr Rohrbach I / Pfalzliga Süd SV Rohrbach I gegen Appenhofen am 05.06.2016 Steidel Manfred 526 Ringe Steidel Susanne 540 Ringe Steiner Stefan 521 Ringe a.W. Weber Rüdiger 541 Ringe Gesamt 1607 Ringe Gesamt Gegner 1608 Ringe Rohrbach II / Reginoalliga Süd SV Rohrbach II gegen Sondernheim am 05.06.2016 Herberger Josef 267 Ringe Hammer Martin 263 Ringe Steiner Andreas 258 Ringe Gesamt 788 Ringe Gegner Gesamt 735 Ringe Rundenkämpfe 2016 KK Sportpistole Rohrbach I / Kreisliga Bad Bergzabern SV Rohrbach I gegen Hauenstein III am 05.06.2016 Spitznagel Armin 278 Ringe Wenner Rudi 236 Ringe Fast Norman 270 Ringe Weinheimer Wolfgang 213 Ringe Herxheim - 38 - Gesamt 997 Ringe Gesamt Gegner 989 Ringe Rohrbach II / Kreisliga Bad Bergzabern SV Rohrbach II gegen Rinnthal I am 05.06.2016 Becker Andreas 262 Ringe Doll Matthias 240 Ringe Schaubhut Ralf 249 Ringe Wieandt Tilo 244 Ringe Schmidt Stefan 210 Ringe a.W. Gesamt 995 Ringe Gesamt Gegner 996 Ringe Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www. sv-rohrbach.de Seniorentreff Rohrbach Unser 300. Treffen feiern wir am Donnerstag, dem 23. Juni 2016 mit einem Essen im Schützenhaus Steinweiler. Abfahrt um 11.45 Uhr am Michaeliszentrum. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet. Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag mit Ihnen. Das Seniorenteam Rohrbach tut gut! e.V. Unsere Jubiläumsaktionen! Haben wir euch schon gesagt, dass wir uns dieses Jahr besondere Mühe gegeben haben um euch besonders zu überraschen bei diesem besonderen Weinfest?! Aaalso: 1. Der Jubiläumsschoppen! Jeden 40. Schoppen der im Getränkeausschank über die Theke geht gibts zum Preis von damals - nämlich für 2 DM. Nö, eure alten Münzen nehmen wir nicht, dafür aber einen glatten Euro! Und wem das nicht gefällt, der darf natürlich wie immer auch was zusätzlich spenden. 2. Das Quiz zu den Siebzigern! 30 richtig tolle Wahnsinnspreise erwarten denjenigen, der die 7 Quizfragen richtig gelöst hat UND am Montag gegen 19 Uhr von den Glücksfeeen aus der Trommel gezogen wird. Die Preise? zB. Reisegutscheine (150.-, 100.-, und 50.-) vom TUI Reisecenter BZA, Einkaufsgutscheine (2x 50.-) von Möbel Weber Hx, Massagegutscheine (1x 50.-, 4x 25.-) von Linde Wellness LD, Einkaufsgutscheine (4x 25.-) von Metzgerei Kern, Einkaufsgutschein (1x20.-) und Dekoartikel von Träumerei in Steinweiler, Einkaufsgutschein (1x 10.-) beim Zimt Zauber von uns, tolle Geschenk/Dekoartikel z.B. von Willy&Willy Hx, Unikat Kandel, Träumerei Steinweiler, Weingut Dausque, Klingbachaoptheke, und der Ortsgemeinde Rohrbach. Super, üder? 40 Jahre Weinfest - „Spirit of 76“ Wir glauben, dass wir hier so gut wie keine Werbung für uns machen müssen, oder? Lasst euch verwöhnen von leckeren Retro-Gerichten, frischen Wein- und Sektcocktails sowie Bowle, bei hausgemachtem Kuchen und frisch gebrühtem Kaffee, bei fruchtigem Eis... Außerdem schenken wir zum ersten Mal als Verdauerle einen Original Rohrbacher Quittenschnaps (den man dann übrigens auch kaufen kann) aus! Ihr seht, bei uns seid ihr gut aufgehoben. Unser Programm! täglich Bilderausstellung täglich 70iger Wissensquiz mit tollen Preisen Sonntag um 14.00 Uhr ökumenischer Familiengottesdienst Sonntag von 15.30 - 18.00 Kinder - Sommer - Bastelprogramm Montag ab 14.30 Seniorenkaffee Kuchenspenden Nehmen wir noch immer gerne! Bitte meldet euch bei Daniele Böcherer (Tel.: 06349 6336) um zu hören wo noch ein Kuchenloch ist. Dankedankedanke! Bis morgen oder übermorgen oder so, wir freuen uns auf euch! weinGUT e.V 40 Jahre Weinfest in Rohrbach Unser Angebot An allen Tagen bietet das CLASSICO, die Pastabar, mediterrane Gaumen-Freunden der besonderen Art. Das Angebot umfasst, Bruschetta, Parmesanschnitzel, Nudel-Rouladen mit Bolognese oder Feta, verschiedene Salatvariationen und vieles mehr, lassen sie sich einfach überraschen. Am Sonntag gibt es zum Kaffee selbst gebackenen Kuchen und frische Waffeln. Schauen sie vorbei und genießen sie Sekt und Wein vom Deutsches Weintort e.G. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Ausgabe 23/2016 :DVJHKWDE" .RPPXQDOH-XJHQGDUEHLW Jugendzentrums Herxheim e.V. Wochenprogramm vom 13.06. bis 17.06.2016 Montag, 13.06.2016 16.00 Uhr Café Szene 18.00 Uhr Zumba 19.00 Uhr Breakdance Dienstag, 14.06.2016 16.00 Uhr Café Szene 16.00 Uhr Mädchentreff (Mädchentreff 2.0) 19.00 Uhr Hip Hop Donnerstag, 16.06.2016 16.00 Uhr Cafè Szene 16.00 Uhr Kids Treff (leckere Milchshakes mixen) 20.00 Uhr Breakdance Freitag, 17.06.2016 16.00 Uhr Cafè Szene 18.00 Uhr Kochbar (intenationales Dinner) Öffnungszeiten Mo/Di: 15.00 - 22.00 Uhr Mi: geschlossen Do: 15.00 - 22.00 Uhr Fr: 15.00 - 22.00 Uhr Kontakt und Infos: Jugendzentrum Herxheim e.V. Obere Hauptstraße 2a, 76863 Herxheim 07276-7751 [email protected] Herxheim - 39 - Kinder- und Jugendbüro Öffnungszeiten der Jugendtreffs Jugendtreff Hayna mittwochs von 15.00 bis 17.30 Uhr für Kinder ab 9 Jahren von 17.30 bis 20.00 Uhr für alle ab 11 Jahren ab 18.00 Uhr Offener Treff: KochBar - Beitrag 1,-€ mit Annelene Stripecke Der Jugendtreff ist am DGH, Hauptstraße 84, Hayna Jugendtreff Herxheimweyher donnerstags von 16.00 bis 19.00 Uhr für Kinder ab 9 Jahren, mit Elfriede Schäfer. Der Jugendtreff ist im Feuerwehrhaus, Knittelsheimerweg, Herxheimweyher JuK - Jugendkeller Insheim dienstags von 16.00 bis 19.00 Uhr Kindertreff ab 9 Jahren, von 19.00 bis 20.00 Uhr für Jugendliche ab 12, mit Annelene Stripecke. Der JuK ist im Hof am Rathaus, Hauptstr.15, Insheim Jugendtreff Rohrbach montags von 16.00 bis 19.00 Uhr für alle ab 9 Jahren, mit Elfriede Schäfer. Der Jugendtreff ist im DGH, Schulstraße 4, Rohrbach Kinder- und Jugendbüro der VG Herxheim Sprechzeiten: Mo und Do von 13.00 bis 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung Verbandsgemeinde Verwaltung Herxheim Obere Hauptstr. 2 - 76863 Herxheim Email: [email protected], [email protected] Tel.: 07276 501 308 oder Mobil: 0171 86 20 300 IN EigENEr SAchE Wenn Sie kein “Mitteilungsblatt” bekommen haben ... Reklamationen wegen Nichtzustellung des “Mitteilungsblattes” nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-335, -336, -713 und -716. Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: [email protected] Ausgabe 23/2016 Herxheim - 40 - Ausgabe 23/2016 Herxheim - 41 - Ausgabe 23/2016 Sommerfest im Kindergarten Rohrbach Es war ein gelungenes Fest Rundherum war das Sommerfest unseres Kindergartens ein tolles Fest. Das Wetter perfekt, nicht zu heiß, aber auch nicht zu kalt und die Wolken nur zur Kulisse ohne einen einzigen Regentropfen. Das Buffet war wieder einmal eine Wucht. An dieser Stelle vielen Dank an alle „Sternenköche“ und auch an die Getränkespender. So mussten wir nur noch wenig dazu kaufen und haben durch die vielen Spenden eine hübsche Summe eingenommen, die wir in eine größere Anschaffung für den Kindergarten stecken können. Das kleine Rahmenprogramm und die Spielstationen waren eine gute Mischung mit dem gemütlichen und zwanglosen Zusammensein der Gäste, so dass jeder seinen Spaß hatte, ob jung oder jung geblieben So ein tolles Fest wartet auf eine baldige Wiederholung. Herxheim - 42 - Ausgabe 23/2016 Blutspendetermin in Rohrbach Blut spenden rettet Leben. Vielleicht auch deins. Rohrbach Donnerstag, 23.06.2016 von 17.00 bis 20.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Schulstr. 4 Flohmarkt Gebt Kindern eine chance!! Wann: Wo: Wofür: Mittwoch, 15. Juni 2016 14.30 bis 18.00 Uhr „Das Lädchen“ der Indienhilfe Herxheim, Holzgasse 30 Indische Patenkinder Abgabe von Spenden für den Flohmarkt bitte an diesem Verkaufstag nur von 13.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache unter 06341-52264 (Frau Werther). Blut spenden rettet Leben. Vielleicht auch deins. LandFrauen Hayna Bähnelfahrt Als Saisonabschluss veranstalten dieses Jahr die Haynaer Landfrauen eine Fahrt mit dem „Herxemer Schoppebähnel“. Diese findet am Samstag, dem 25. Juni 2016 statt. Abfahrt ist um 13.00 Uhr im Schulhof/Mehrzweckhalle. Ziele der Fahrt werden unter anderem eine „geführte Stadtrundfahrt“ in Landau sein. Danach führt uns die Fahrt weiter durch das schöne Pfälzer Rebenmeer nach Edesheim. Im Restaurant „Goldener Engel“ besteht die Möglichkeit Kaffee u. Kuchen im märchenhafte Gartenambiente zu genießen. Anschließend werden wir die Rückfahrt antreten und in Hayna mit Essen u. Getränken den Tag ausklingen lassen. Die Kosten für die Fahrt mit Abschlussessen beträgt pro Person für Erwachsene 25,— Euro und für Kinder ab 6 Jahren 15,— Euro. Bitte das Geld auf das Konto der Landfrauen Landfrauen Hayna IBAN: DE37 548 623 90 010 890 4324 BIc: GENODE61HXH Verwendungszweck: Schoppenbähnel + Namen + Personenanzahl überweisen. Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2016 und Anmeldung nur durch Überweisung gültig. Auch Gäste, Freunde, Bekannte sind herzlich willkommen. Herxheim - 43 - Ausgabe 23/2016 Herxheim - 44 - Ausgabe 23/2016 Herxheim - 45 - Ausgabe 23/2016 mol gugge - mol horche Sie durchqueren ein ganzes Jahrhundert Ortsgeschichte: Sie erleben in der Villa Wieser eine tragische Liebesgeschichte. Verfolgen Sie die Odyssee einer Pferdedecke, die in Kriegszeiten nach Amerika gelangt und in Friedenszeiten wieder nach Herxheim zurückkommt. Begleiten Sie den Dorfbüttel zum Panzergraben und riskieren Sie einen Blick auf die rebellische Jugendkultur der 1970-er Jahre. Stationentheater in Herxheim Ein Theaterweg durch die Ortsgeschichte Sonntag, den 26. Juni 2016, 17.00 Uhr Start im Museumshof Herxheim Gehen Sie mit auf einen historischen Theaterrundgang durch Herxheim und erleben Sie in kurzweiligen Szenen das Dorf einmal ganz anders. Fünf junge Schauspieler und Schauspielerinnen des Theater Szenario begeistern mit ihrem authentischen Spiel. Geschichten sehen und Geschichten hören, Geschichte erleben: amüsant, bisweilen nachdenklich, auf jeden Fall spannend und unterhaltsam. Anne Müller vom Tourismusbüro Verein SÜW führt Sie zu den Schauplätzen. Die Autoren sind Ro Tritschler und Ben Hergl, Theater Chawwerusch, der auch Regie geführt hat. Preis: 10 € Dauer ca. 2 Std. Anmeldung: Verein Südliche Weinstrasse Herxheim e.V. [email protected] Tel.: 07276 501 -107 Herxheim - 46 - Ausgabe 23/2016 Tag bereits, um ihre Jahrestreffen rund um das Treffen zu organisieren, somit besteht sicherlich die Gelegenheit, mit vielen ehemaligen Schülern und Lehrkräften ins Gespräch zu kommen. Zudem besteht die Möglichkeit, das in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen modernisierte Eduard-Spranger-Gymnasium zu besichtigen. Es werden über den Tag mehrere Führungen durch die Schulleitung stattfinden. Um einen besseren Überblick über die Zahl der zu erwartenden Teilnehmer zu haben, bitten wir um eine kurze Anmeldung unter http:// www.esg-landau.de Im Vorfeld des Ehemaligentreffens findet am 18. Juni 2016 um 12.30 Uhr die Mitgliederversammlung der Vereinigung der Freunde und Förderer des ESG in der Schule statt. Die Vereinigung wird über die Förderaktivitäten in den vergangenen Jahren berichten und freut sich über den Besuch vieler Mitglieder. Geprüfter Industriefachwirt 12monatiger Samstags-Lehrgang Ende des redaktionellen Teils Blick über die Gemeindegrenzen Eduard-Spranger-Gymnasium Landau Herzliche Einladung zum ersten großen Ehemaligentreffen am 18. Juni 2016 Gemeinsam mit der Vereinigung der Freunde und Förderer des ESG veranstaltet die Schule am Samstag, 18. Juni 2016 von 14.00 - 18.00 Uhr das erste große Ehemaligentreffen bei Kaffee & Kuchen am ESG. Schülerinnen und Schüler der MSS 12 übernehmen die Bewirtung und wir hoffen auf regen Zuspruch. Einige Jahrgänge nutzen den Weiterbildung für Personen mit kaufmännischer Berufsausbildung und Berufspraxis in der Industrie. Die Weiterbildung mit bundesweit einheitlichem und internationalem Abschluss (Bachelor Professional of Management for Industry, CCI), leistet beides. Die Fachhochschulreife ist gleichfalls inbegriffen. Das Institut für Bildungsförderung (IFB) bietet ab 08.10.2016 einen berufsbegleitenden 12monatigen Samstags-Lehrgang zur gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfungen an. Zur Prüfung wird zugelassen wer eine abgeschlossene, 3jährige, kaufmännische Berufsausbildung und 6 Monate kaufmännische Berufspraxis, in der Industrie, nachweisen kann. Weiterhin berechtigt eine fünfjährige Tätigkeit im kaufmännischen Bereich, in der Industrie, zur Zulassung. Kaufmännische Azubis können diese Weiterbildung im Rahmen unseres Konzepts „Ausbildung - KOMPAKT“ belegen. Für den Abschluss „Geprüfter Betriebswirt“ (Master Professional of Business, CCI) ist diese Qualifikation eine optimale Vorbereitung. Ebenfalls im Lehrgangsangebot des IFB: Geprüfter Wirtschaftsfachwirt, Geprüfter Betriebswirt, Geprüfter Technischer Fachwirt, Geprüfter Technischer Betriebswirt, Ausbildung der Ausbilder (AdA-Schein). Weitere Infos sind erhältlich beim Institut für Bildungsförderung (IFB), gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel.: 07275 - 91 30 35, E-Mail: [email protected], IFB-Homepage: www.ifb-woerth.de Aktion PfalzStorch e.V. Rheinland-pfälzisches Besenderungsprojekt von Aktion PfalzStorch und Vogelwarte Radolfzell Das Besenderungsprojekt 2015 zeigte all zu deutlich, wie gefährdet Jungstörche auf ihrer Reise nach Süden sein können. Unser letztjähriges Projekt hat ein besonders negatives Ergebnis erzielt und macht betroffen. Herxheim - 47 - Ausgabe 23/2016 Von den 26 Jungstörchen leben nur noch zwei, Felix und Odysseus. Von Jessica und einigen anderen gibt es seit vielen Wochen keine Signale mehr, was nichts Gutes erwarten lässt. Die Verluste beim Besenderungsprojekt der Aktion PfalzStorch und der Vogelwarte Radolfzell sind höher als bei den anderen Besenderungsprojekten in Deutschland. Bei einer so geringen „Probandenzahl“ macht sich der Zufall besonders stark bemerkbar. Mit den kleinen Senderrucksäcken hat dies allerdings wenig zu tun. Es waren zwar fast alles Mensch gemachte Todesursachen. Geradezu erschreckend war die hohe Anzahl an stromtoten Vögeln. Keiner der Störche wäre gefunden worden, hätte er nicht einen Sender getragen. Das heißt, man muss auf dem gesamten Zugweg, d.h. von Deutschland bis in die Sahelzone von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen. Beim Projekt 2015 hat sich der Stromtod als Todesursache Nummer 1 herauskristallisiert. Umso wichtiger ist uns die Fortsetzung der Besenderung auch in diesem Jahr.Von den 18 geborgenen Sendern werden wahrscheinlich 16 wiederverwendet werden können. Zusätzlich kann ein Sender aus einem anderen Projekt in Rheinland-Pfalz wieder verwendet werden, da er von Herrn Siegfried Schuch vom NABU Rheinland-Pfalz in Spanien geborgen werden konnte. Im Vorjahr startete das Projekt mit 26, dieses Jahr also voraussichtlich mit 24 Sendern, da Radolfzell noch zwei weitere dazugibt. Fünf weitere Sender wurden von den Restgeldern vom letzten Jahr und dankenswerterweise von Spendern finanziert, darunter auch drei überzeugte „Wiederholungstäter“ die erneut eine Besenderung komplett übernahmen sowie weitere Spender, die das Projekt durch großzügige Spenden unterstützten. Die Besenderung 2016 findet am kommenden Wochenende statt. Es kann aber aufgrund der Verluste durch die vorhergegangene nasskalte Witterung zu Veränderungen des Planes kommen. Samstag, 11.06.2016 10.30 Uhr Sondernheim Ziegelei, 12.00 Uhr Geinsheim Schwabengütle, 13.00 Uhr Worms Tiergarten, 14.30 Uhr Gensingen, 16.00 Uhr Kirschbacherhof Sonntag, 12.06.2016 09.30 Uhr Knittelsheim Kirchstr. 13, 10.30 Uhr Rülzheim Mittlere Ortsstr. am Bach, 12.00 Uhr Leimersheim Friedhofstr. 47, 12.30 Uhr Neupotz Rheindamm, 14.00 Uhr Regenrückhaltebecken Christiane Hilsendegen Leiterin des Rheinland-Pfälzischen Storchenzentrums Aktion PfalzStorch Kirchstr. 1, 76879 Bornheim 06348 610757 [email protected] www.pfalzstorch.de Neuer Termin - Floh- und Tauschmarkt von Lobby für Kinder e.V. Aufgrund des anhaltenden Regens fiel der Floh- und Tauschmarkt in der Kaiserbacher Mühle in Klingenmünster am Sonntag, 5. Juni 2016 ins Wasser. Das Gelände war zu nass und rutschig. Neuer Termin ist Sonntag, 12. Juni 2016, 11.00 bis 18.00 Uhr. Der Verein Lobby für Kinder e.V. lädt große und kleine Amateurhändler herzlich ein mitzumachen, zu verkaufen und zu tauschen - keine Neuware. Wer will kann sich auch einfach einen schönen, entspannten Tag machen, mit netten Menschen, anregenden Gesprächen, in schöner Umgebung, bei einem leckeren Stück Kuchen und einer Tasse fair gehandeltem Kaffee oder Tee. Die kleinen Gäste können nach Herzenslust spielen und die verschiedenen Spielbereiche am Bach und im Wald entdecken. Das ist fast ein bisschen wie Urlaub. Kaffee und Kuchen, Getränke und kleine Speisen werden angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte Verkaufstische und Sitzgelegenheiten mit bringen, Aufbau ab 09.00 Uhr, anschließend die Fahrzeuge außerhalb parken. Die Gebühr beträgt 9 € pro Verkaufsstand oder ein selbstgebackener Kuchen (süß oder herzhaft). Infos unter 06349-928415, www.lobbyfuerkinder.de. XXXX Ferienwohnung Iris Kiefer Medardusstraße 43 · 66693 Mettlach-Nohn · Tel. (06868) 180 120 [email protected] Modern eingerichtete, abgeschlossene Komfort-Ferienwohnung für 2-4 Personen, 70 qm. 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Juni: ab 11 Uhr frühschoppen mit den „Pälzer Polkabuwe“ ab 17 Uhr musikalische Unterhaltung mit der Musikkapelle ottersheim Alles rund um‘s Geflügel • halbe Hähnchen u.v.m. Natürlich erhalten Sie auch GUteS vom ScHweiN Sonntags: Kaffee und Kuchen Ausgabe 23/2016 - Anzeige - Noch nie hat die Firma Klaus Dieter Zawisla GmbH ein Jubiläum gefeiert. „Wir haben’s immer vergessen, vor lauter Arbeit“, erzählen Renate und Klaus Dieter Zawisla. Wenn ein Rohr verstopft ist oder gereinigt werden muss, ist das Team rund um „Zawisla“ da. Seit 7. November 1980 kümmert sich das Unternehmen um Rohr-, Kanalreinigung und –sanierung. Die Klaus Dieter Zawisla GmbH hat ihren Hauptsitz in Jockgrim, ein weiterer Standort ist Karlsruhe. Die Kunden können sich hier auf Vertrauen, Kompetenz und Erfahrung verlassen. „Für eine saubere Umwelt sind wir rund um die Uhr da“, sagt Klaus Dieter Zawisla. Unsere Telefonnummern sind Tag und Nacht besetzt. Ganz klein hat die Klaus Dieter Zawisla GmbH einst angefangen, heute unterhält sie mit ca. 40 LKWs einen großen Fuhrpark an Einsatzfahrzeugen. Die Tochterfirma Clean „Die Raumpflege“ schaut ebenfalls auf eine lange Erfolgsgeschichte zurück. Einen erheblichen Anteil am Erfolg der Firma Zawisla hat neben vielen langjährigen Mitarbeitern der Tech. Geschäftsführer Heinz Burret, der über 25 Jahre Herrn Zawisla tatkräftig unterstützt. Er ist Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sowie zertifizierter Berater für Grundstücksentwässerung. Individuell für den Kunden da Technische Innovation war ein Erfolgsrezept. Dazu zählen vor allem die raffinierten Erneuerungen und Patente, die Klaus Dieter Zawisla entwickelt hat. Ein weiterer Erfolgsfaktor war die konsequente Orientierung am Kunden. Renate Zawisla, die viele Jahre den kaufmännischen Bereich leitete und heute für Marketing und Kommunikation zuständig ist, beschreibt das so: „Unser Betrieb ist mit den Problemen seiner Kunden gewachsen.“ Klaus Dieter Zawisla hat nie einen Einsatzort verlassen, ohne die passende Lösung für den Kunden gehabt zu haben. „Dass man gerade bei der Rohrreinigung, TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung immer aufgeklärt hat, welches technische Verfahren man anwendet, war wichtig. Die entstehenden Kosten müssen für den Kunden nachvollziehbar sein“, beschreibt sie die Entwicklung. Transparenz der Dienstleistung ist wichtig. Und dadurch ist das Ansehen über Jahre hinweg in der Öffentlichkeit gestiegen. Da das Unternehmen für zahlreiche Kommunen, Privatkunden sowie große Industrien der Region arbeitet, trägt der Rohr-, Kanal- und Industrieservice der Klaus Dieter Zawisla GmbH immense Verantwortung. Sauberkeit, Sicherheit & Ausbildung Ohne gut geschultes Personal, das Begabung und Talent mitbringt, wäre das alles nicht möglich gewesen. Nicht zuletzt deshalb ist dem Betrieb die Ausbildung wichtig. Die nächste Generation soll den modernen Umweltberuf Rohr-, Kanal- und Industrieservice fachgerecht weitergereicht bekommen! Vier Auszubildende, derzeit in unterschiedlichen Lehrjahren, etliche Fachkräfte und ein Meister arbeiten bei der Klaus Dieter Zawisla GmbH; etwa zwei Dutzend junge Menschen hat die Firma bereits ausgebildet. Zawisla ist als Sachverständiger des Bundes für die Neuordnung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sowie der Länder für die Fortbildungsordnung zum/zur Meister/ Meisterin in den umwelttechnischen Berufen beim Bundesinstitut für Berufsbildung tätig. Klaus Dieter Zawisla ist Vorsitzender der Meisterprüfungskommission der Handwerkskammer Düsseldorf. Große Erfolge verzeichnet das Unternehmen mit einem völlig neuen Verfahren der Hausanschlusssanierung: STREET TO HOME® heißt die Innovation aus dem Bereich Rohr- und Kanalsanierung. Mit STREET TO HOME® ist es möglich, die Hausanschlussleitung vom Straßenkanal in Richtung zum Haus zu sanieren. Dabei wird ein Inliner in die schadhafte Hausanschlussleitung inversiert. Selbstverständlich wird auch im herkömmlichen Verfahren vom Haus aus zum Straßenkanal, womit das Unternehmen jahrelange Erfahrung hat, saniert. Für eine saubere Umwelt ist die Klaus Dieter Zawisla GmbH rund um die Uhr da. Herxheim - 50 - Ausgabe 23/2016 AUF DER SUCHE NACH EINER NEUEN BEZIEHUNG? Der ideale Partner für Sie. Aus Leidenschaft für die Region. Persönlich, modern und zuverlässig – Ihre VR Bank Südliche Weinstraße ist immer für Sie da. Entdecken Sie ein Konto, das genauso individuell ist wie Sie selbst, und profitieren Sie von erstklassiger persönlicher Beratung direkt vor Ort. 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In Herxheim: Suche Putzhilfe für einmal pro Woche für ca. 2 Std. Tel.: 0 72 76 / 58 87 Physiotherapeut/in teilzeit oder auf minijob-basis Physiotherapie Seither • Siemensstraße 16e • 76751 Jockgrim Praxis: 07271-5454 • E-Mail: [email protected] Wir bieten Ihnen eine vielseitige, selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem bewährten Team • • • • gute Einarbeitung Vergütung nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) Jahressonderzahlung betriebliche Altersversorgung Sie arbeiten gerne mit älteren Menschen, sind zeitlich flexibel einsetzbar und identifizieren sich mit unserem christlichen Auftrag, dann bewerben Sie sich bitte bei Frau Gisela Paul Ökumenische Sozialstation Edenkoben-Herxheim-Offenbach e. V. 76863 Herxheim, Käsgasse 15 Telefonnummer: 07276/9890-14 oder per E-Mail: [email protected] Weitere Informationen: www.sozialstation-ahz.de Herxheim - 52 - Ausgabe 23/2016 Erfolg Bildung Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme Wasser--Leben 0 65 02/91 47-0 Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe Kö.d.ö.R. Für unsere Abteilung Rohrnetz suchen wir ab sofort einen Facharbeiter Rohrnetz (m/w) zunächst befristet. Einsatzgebiete: Rohrverlegearbeiten, Tiefbau sowie Montagearbeiten. Der Bewerber sollte nachfolgende Qualifikationen vorweisen können: - Führerschein Klasse B - Facharbeiterausbildung im Baugewerbe oder Installateurwesen Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für Versorger. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte richten an: Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe Kö.d.ö.R. Wörther Landstraße, 76751 Jockgrim Immer ein Lächeln auf den Lippen! Für unser Haus in Landau suchen wir eine/n EMPFANGSMITARBEITER/IN in flexibler Teilzeit innerhalb unserer Hausöffnungszeiten SIE BRINGEN MIT > Organisationstalent und ein hohes Qualitätsbewusstsein, verbunden mit einer ausgeprägten Serviceorientierung > Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder im Hotelfach > Flexibilität, Motivation sowie die Fähigkeit auch in hektischen Situationen den Überblick zu bewahren WIR BIETEN > Selbständiges, eigenverantwortliches Arbeiten in einem dynamischen Team > Einen sicheren Arbeitsplatz mit persönlicher Anerkennung Ihrer Leistung in einem familiären Betriebsklima > Eine attraktive Vergütung sowie Sozialleistungen eines Großbetriebes DANN SIND SIE BEI UNS RICHTIG! Interesse geweckt? Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an [email protected], z. Hd. Hr. Thomas Garst. Ihre Bewerbung wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir freuen uns auf Sie! Herxheim - 53 - Ausgabe 23/2016 Erfolg Bildung Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unsere zahnmedizinische/oralchirurgische Praxis in Jockgrim mit zwei Behandlern eine ZFA (Zahnmedizinische Fachangestellte) in Vollzeit für die Assistenz sowie eine Auszubildende zur ZFA Unser Behandlungsspektrum umfasst die nahezu komplette Palette der Zahnheilkunde (außer KFO). Insbesondere liegen die Schwerpunkte in ästhetisch hochwertiger Prothetik, der gesamten zahnärztlichen Chirurgie mit Implantologie, Endodontie und Parodontologie. Die Praxis ist vor kurzem auf volldigitales Arbeiten auf Z1-PRO umgestellt worden (karteilos) und verfügt über neueste, strahlungsarme digitale Röntgeneinrichtungen. Es erwartet Sie ein freundliches, nettes Team. Wir arbeiten im Schichtdienst nach Absprache. Wir würden uns bei Interesse sehr über Ihre schriftliche Bewerbung freuen. Dr. Klaus Schleifer, Zahnarzt und Dr. Maresa Tentscher, Zahnärztin und Fachzahnärztin für Oralchirurgie, 76751 Jockgrim, Daimlerstr. 6, Tel. 07271-52921 Infos auch über www.zahnarztdrschleifer.de Wir suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Herxheim in Insheim. Mitteilungsblatt Hayna Herxheim Herxheimweyher Insheim Rohrbach Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim Sie sind jede Woche am Freitag für uns tätig. Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt monatlich. Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail: [email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713 oder 06502 / 9147-716. Europaallee 2 • 54343 Föhren e mov it! Jetzt auch als ePaper! Nähere Info: [email protected] Herxheim - 54 - Ausgabe 23/2016 Mehr als schwarz und ! 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