Vollmachtsurkunde - Bundesnetzagentur

Veröffentlicht am
06.06.2016
Vollmachtsurkunde
Hinweis: Soweit erforderlich, ist jedem einzelnen Gebot eine ausgefüllte und unterschriebene
Vollmachtsurkunde im Original beizulegen. Dies gilt auch, wenn zu einem Gebotstermin mehr als ein
Gebot abgegeben wird. Soweit es sich beim Bieter um eine rechtfähige Personengesellschaft oder
juristische Person handelt, ist eine Vollmachtsurkunde erforderlich, auch wenn die handelnde Person
per Gesetz oder Rechtsgeschäft zur Vertretung des Bieters berechtigt ist.
Dieses Formular ist mit dem Computer auszufüllen.
Die Nichtbeachtung der Formatvorgaben führt nach § 10 Absatz 1 Satz 6 FFAV zum
Ausschluss des Gebots.
1. Allgemeine Angaben
1.1 Gebotstermin
1.2 Gebotsnummer (soweit vorhanden)
1.3 Firma
1.4 Straße
1.5 Hausnummer
1.6 Postleitzahl
1.7 Ort
1.8 Staat (sofern sich die Adresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet)
1.9 E-Mailadresse
1.10 Telefonnummer
2. Angaben der bevollmächtigenden Person/en
Hinweis: Bei mehreren Bevollmächtigenden sind die Angaben in den Feldern 2.1-2.5 mit "/" zu
trennen.
2.1 Name
2.2 Vorname
2.3 E-Mailadresse
2.4 Telefonnummer
2.5 Funktion
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06.06.2016
3. Angaben zur bevollmächtigten Person
Die folgende Person wird ermächtigt, im Rahmen des oben genannten Gebotstermins in
Verbindung mit der genannten Gebotsnummer für die oben genannte juristische Person / der oben
genannten rechtsfähigen Personengesellschaft vollumfänglich tätig zu werden.
3.1 Name
3.2 Vorname
Hinweis: Felder 3.3 bis 3.10 sind nur auszufüllen, sofern die Angaben von den Angaben zum
Bieter in den Feldern 1.3-1.10 abweichen.
3.3 Firma
3.4 Straße
3.5 Hausnummer
3.6 Postleitzahl
3.7 Ort
3.8 Staat (sofern sich die Adresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet)
3.9 E-Mailadresse
3.10 Telefonnummer
Ort
Datum
Unterschrift des Bevollmächtigenden
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