Infoblatt Überschwemmung

LIFE CARE  ARBEITS- und GEsundheitsschutz
Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von
Infektionsrisiken in den Überschwemmungsgebieten
Bei Hochwasser bestehen in den Überschwemmungsgebieten Gesundheitsgefahren durch das Zusammenbrechen der kommunalen Infrastrukturen. Grundsätzlich können über fäkal kontaminiertes Wasser bestimmte Erreger übertragen werden und
zu Magen-Darm-Erkrankungen oder Hepatitis A führen. Hygienische Probleme ergeben sich vor allem nach dem Ende der
Überschwemmung, wenn die Bewohner bei Aufräumarbeiten in ihren Häusern, Kellern und Gärten intensiven Kontakt zu
kontaminiertem Wasser haben.
Besonders problematisch ist die Nutzung von Einzelbrunnen zur Trinkwasserversorgung, diese sollten erst nach einer Freigabe
durch das zuständige Gesundheitsamt wieder genutzt werden. Gartenbesitzer sollten daran denken, dass Wasser aus Teichen
und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u.ä. nicht geeignet ist.
Wir verweisen auf folgende hygienische Verhaltensregeln:
1. Trinkwasserversorgung
ƒƒ Ausschließliche Verwendung von Wasser aus dem zentralen Trinkwassernetz. Bei Verdacht auf Verunreinigung ist
Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrungsmitteln vor dem Gebrauch aus Vorsorgegründen stets
abzukochen. Ganz besonders gilt dies für die Zubereitung
von Säuglings- und Kleinkindnahrung. Falls Ihr Gesundheitsamt andere Informationen herausgegeben hat,
beachten Sie diese.
ƒƒ Keine Verwendung von Wasser zur Trinkwasserversorgung
aus Einzelbrunnen.
ƒƒ Wurde die Trinkwasserversorgung aus dem zentralen
Netz unterbrochen, sind vor Wiederinbetriebnahme eine
herkömmliche Reinigung der Entnahmestelle und ein
längeres Ablaufen des Wassers erforderlich.
2. Lebensmittel
ƒƒ Nicht wasserdicht verpackte Nahrungsmittel sind nach
Überflutung als kontaminiert anzusehen und zu entsorgen.
ƒƒ Kühl- und Tiefkühlkost ist nach längerem Stromausfall zu
entsorgen.
ƒƒ Obst und Gemüse aus Gärten, die überflutet wurden, sind
zum Verzehr nicht mehr geeignet.
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3. Allgemeine hygienische Hinweise
ƒƒ Kinder sind bei Hochwasser besonders gefährdet. Das Baden und Spielen im Überschwemmungswasser ist unbedingt zu unterlassen. Neben dem Infektionsrisiko besteht
hier insbesondere eine erhöhte Verletzungsgefahr.
ƒƒ Beim Aufräumen Handschuhe, Gummistiefel und
wasserabweisende Kleidung tragen. Der Kontakt der
verletzten Haut mit Schlamm ist zu vermeiden. Auf
erhöhte Verletzungsgefahren ist auch beim Aufräumen
zu achten.
ƒƒ Grundsätzlich ist das Risiko einer fäkal-oral übertragbaren Krankheit erheblich zu verringern, wenn vor dem
Essen, Trinken und Rauchen die Hände gründlich mit
sauberem Wasser gereinigt wurden.
ƒƒ Geschirr und Gebrauchsgegenstände sind vor der
Benutzung gründlich mit heißem und sauberem Wasser
zu reinigen.
ƒƒ Bei Verdacht auf fäkale Kontamination ist eine desinfizierende Reinigung der betroffenen Flächen und
Gegenstände zu empfehlen.
ƒƒ Kellerräume sind zu reinigen, ggf. zu desinfizieren und
über eine längere Zeit austrocknen zu lassen, um Schimmelpilzbefall vorzubeugen
ƒƒ Überflutete Gärten sind so bald wie möglich umzugraben.
Damit wird der Insektenvermehrung und der Geruchsbelästigung vorgebeugt.
ƒƒ Verdorbene Lebensmittel und Bioabfall sind möglichst
schnell zu entsorgen. Damit wird zugleich der Insektenund Schadnagervermehrung sowie dem Schimmelbefall
vorgebeugt.
4. Präventivmedizinische Vorkehrungen
ƒƒ Immungeschwächte Personen sollten nicht an Aufräumungsarbeiten beteiligt werden.
ƒƒ Selbst bei kleinsten Verletzungen unbedingt den aktuellen
Tetanus-Impfschutz überprüfen und mit dem Hausarzt
sprechen, ob eine sofortige Impfung erforderlich ist. Bei
unvollständigem Impfschutz ist im Verletzungsfall unverzüglich eine postexpositionelle Tetanus-Immunprophylaxe durchzuführen.
Beim Verdacht auf Infektionskrankheiten in Hochwasser- und
Überschwemmungsgebieten informieren Sie bitte das für Sie
zuständige Gesundheitsamt.
AMD TÜV
Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
TÜV Rheinland Group Tel. 0800 6649062-0
[email protected]
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® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung.
ƒƒ Routinemäßige Impfungen, z.B. gegen Hepatitis A oder
Typhus, sind aufgrund der günstigen epidemiologischen
Situation in Deutschland nicht erforderlich. Bei Auftreten
einzelner Erkrankungsfälle sind Impf-Riegelungsaktionen
in Erwägung zu ziehen, um Erkrankungsausbrüche zu
verhindern.
Eine Hepatitis A-Impfung kann bei beson­de­rer Gefährdung (keine Verfügbarkeit von sauberem Trink- und
Waschwasser sowie Lebensmitteln) jedoch erwogen
werden. Für Kanalisations- und Klär­werks­ar­beiter gibt es
unabhängig von Über­schwem­mungs­ge­schehen eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert KochInstitut für eine Hepatitis A-Impfung. Eine solche Impfung
kann auch für die Einsatzhelfer sinnvoll sein. Einzelheiten
sollten mit dem zuständigen Arzt (z.B. Betriebsarzt) und
der örtlichen Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt)
besprochen werden.
(Quelle www.rki.de)
4.1.304.06.16
ƒƒ Bei Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere
Durchfall, Erbrechen und Fieber, sowie bei Verletzungen
ist der Hausarzt aufzusuchen.