Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Landesjugendhilfeausschuss - Beschlussvorlage des Landesjugendhilfeausschusses Gegenstand der Beschlussvorlage/ Thema: Positionspapier: Die Unterbringung von jungen Flüchtlingen darf nicht zu Lasten der Aufgaben der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutz erfolgen Eingebracht am: 13.06.2016 Einreicher/-in Herr Janzen (Vorsitzender UA 2) Beschlussvorlage Nr.: 17/17 Beschlussvorschlag: Dem vom Unterausschuss 2 erarbeiteten Entwurf des Positionspapieres „Die Unterbringung von jungen Flüchtlingen darf nicht zu Lasten der Aufgaben der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutz erfolgen“ wird zugestimmt. Begründung: „Junge Geflüchtete“ sind keine homogene Zielgruppe, sondern sehr heterogen hinsichtlich ihrer Bedarfe und Kompetenzen, die sie mitbringen. Die Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit können einen wesentlichen Beitrag zu deren Integration leisten. Aktuell werden jedoch diese Angebote jedoch teilweise eingeschränkt oder beendet und Fachkräfte dieser Einrichtungen in der Flüchtlingsarbeit eingesetzt. Andere Themen und Aufgaben der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit werden dadurch überlagert. Die zusätzlichen Aufgaben sind nicht mehr leistbar ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen. Demgegenüber gibt es zunehmend Schwierigkeiten, hauptamtliches Personal in der Arbeit mit jungen Geflüchteten einzustellen und zu finanzieren. Teilweise wird bestehendes Personal aus etablierten Arbeitsbereichen z.B. der Jugendarbeit abgezogen und in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eingesetzt. Dies wird langfristig zu Frustration und weiteren Folgen bei den Jugendlichen führen, die diese Angebote sonst in Anspruch nehmen konnten. Verweisung in den Landesjugendhilfeausschuss von Unterausschuss: 1☐ 2☒ Abstimmung der Beschlussvorlage am: 13.06.2016 Anlage: Entwurf des Positionspapieres Ergebnis: 3☐ 4☐
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