Beschlussvorlage - Niedersächsisches Landesamt für Soziales

Niedersächsisches Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie
- Landesjugendhilfeausschuss -
Beschlussvorlage
des Landesjugendhilfeausschusses
Gegenstand der Beschlussvorlage/ Thema:
Positionspapier: Die Unterbringung von jungen Flüchtlingen darf nicht zu Lasten der
Aufgaben der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutz
erfolgen
Eingebracht am:
13.06.2016
Einreicher/-in
Herr Janzen
(Vorsitzender UA 2)
Beschlussvorlage Nr.:
17/17
Beschlussvorschlag:
Dem vom Unterausschuss 2 erarbeiteten Entwurf des Positionspapieres
„Die Unterbringung von jungen Flüchtlingen darf nicht zu Lasten der Aufgaben der
Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutz erfolgen“
wird zugestimmt.
Begründung:
„Junge Geflüchtete“ sind keine homogene Zielgruppe, sondern sehr heterogen hinsichtlich
ihrer Bedarfe und Kompetenzen, die sie mitbringen. Die Angebote der Jugendarbeit und
der Jugendsozialarbeit können einen wesentlichen Beitrag zu deren Integration leisten.
Aktuell werden jedoch diese Angebote jedoch teilweise eingeschränkt oder beendet und
Fachkräfte dieser Einrichtungen in der Flüchtlingsarbeit eingesetzt. Andere Themen und
Aufgaben der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit werden dadurch überlagert. Die
zusätzlichen Aufgaben sind nicht mehr leistbar ohne zusätzliche personelle und finanzielle
Ressourcen.
Demgegenüber gibt es zunehmend Schwierigkeiten, hauptamtliches Personal in der Arbeit
mit jungen Geflüchteten einzustellen und zu finanzieren. Teilweise wird bestehendes
Personal aus etablierten Arbeitsbereichen z.B. der Jugendarbeit abgezogen und in der
Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eingesetzt. Dies wird langfristig zu
Frustration und weiteren Folgen bei den Jugendlichen führen, die diese Angebote sonst in
Anspruch nehmen konnten.
Verweisung in den Landesjugendhilfeausschuss von Unterausschuss: 1☐ 2☒
Abstimmung der Beschlussvorlage am:
13.06.2016
Anlage: Entwurf des Positionspapieres
Ergebnis:
3☐
4☐