BV 17-17 Anlage Positionspapier UA 2

Beschlussvorlage des UA2 für den Landesjugendhilfeausschuss
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Die Unterbringung von jungen Flüchtlingen darf nicht zu Lasten der Aufgaben der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutz erfolgen
Die Unterbringung und Betreuung einer großen Zahl „Unbegleiteter minderjähriger Ausländer“ (UmA) ist eine große Herausforderung für die Kommunen, die trotz vieler Schwierigkeiten mit viel
Engagement umgesetzt wird. Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss kritisiert allerdings
sehr deutlich, dass in manchen Kommunen Aufgaben und Angebote der Jugendarbeit, des Kinderund Jugendschutzes und der Jugendsozialarbeit nach wie vor zur Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgabe eingeschränkt werden.
So sind z.B. in der Region Hannover - voraussichtlich noch bis zur 2. Jahreshälfte - sämtliche Mitarbeiter/-innen des Jugendschutzes und des Team Jugendarbeit für die Betreuung und Unterbringung von
UmA abgeordnet worden. Alle geplanten Angebote des öffentlichen Trägers der Jugendarbeit wurden eingestellt. Auch das Jugend-Gästehaus sowie das Seminarhaus der Region Hannover wurden für
den Seminarbetrieb geschlossen. Mitarbeitende aus Fachberatungsstellen können zugesagte Präventionsleistungen zur Installation von Schutzkonzepten z.B. in Sportvereinen nicht mehr durchführen, da
ihre Unterstützung und Beratung in der Arbeit mit (jungen) Geflüchteten benötigt wird und ihre ohnehin geringen zeitlichen und personellen Ressourcen dadurch erschöpft werden. In Braunschweig
wurden UmA in städtischen Jugendzentren untergebracht, die dadurch nicht mehr oder nicht mehr
im bisherigen Umfang für die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen.
Der Landesjugendhilfeausschuss fordert die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf, die Angebote der
Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes auch angesichts der zusätzlichen Aufgabe der Unterbringung und Betreuung von UmA keinesfalls einzuschränken, sondern
angesichts der zusätzlich wahrzunehmenden Aufgaben bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und auszubauen.
Der Landesjugendhilfeausschuss plädiert deshalb an Land und Kommunen deutlich mehr Ressourcen
als bisher für die Stärkung und den Ausbau der Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen
und die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auszubauen.
Gerade auch die Jugendarbeit trägt mit ihren vielfältigen Angeboten dazu bei junge Flüchtlinge zu
integrieren, Kontakte und Freundschaften zu anderen jungen Menschen zu ermöglichen und Rassismus und Diskriminierung entgegenzuwirken. Zuschüsse für die Angebote der Jugendarbeit müssen so
hoch sein, dass auch junge Menschen, deren Familien ein geringes oder gar kein Einkommen haben,
daran teilnehmen können.
Die Träger- und Angebotsvielfalt der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in den niedersächsischen Kommunen ist oftmals für Außenstehende schwer zu überblicken. Dies erschwert auch die
„Vermittlung“ von jungen Geflüchteten in die bestehenden Angebote. Den öffentlichen Trägern
kommt daher die zentrale Aufgabe zu, die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes umfassend zu erfassen, die Bedarfe bei der größer und
vielfältiger werdenden Zielgruppe zu erheben, gemeinsam mit den freien Trägern die Angebotsplanung vorzunehmen und die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden der freien Träger bei der
Entwicklung neuer bzw. Weiterentwicklung bestehender Angebote zu unterstützen. Hier bedarf es
auch einer Verstärkung der Mittel in der Aus- und Fortbildung von Fachkräften und Ehrenamtlichen,
damit dem Fortbildungsbedarf aufgrund der differenzierten Anforderungen Rechnung getragen wird
sowie dem Fachkräftemangel auf den verschiedenen Ebenen entgegen gewirkt wird. Eine zentrale
Aufgabe kommt hierbei auch der Jugendhilfeplanung zu.