Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht SachbearbeiterIn Telefon Fax Email Ort, Datum Stadtmagistrat Gewerbe- und Betriebsanlagen Mag. Christian Egger +43 (0) 512/5360-3202 +43 (0) 512/5360-1729 [email protected] Innsbruck, 06.06.2016 ZI. MagIbk/653/GBA-BAV-BÄG/1 (ECH) Matthias-Schmid-Straße 12a TIGAS Erdgas Tirol GmbH Änderung der Betriebsanlagengenehmigung Kundmachung Die TIGAS Erdgas Tirol GmbH hat um die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlagengenehmigung durch die Errichtung und Betrieb eines Lagers für Tetrahydrothiophen am Standort Matthias-Schmid-Straße 12a angesucht. Über dieses Ansuchen wird auf Grund des § 356 Gewerbeordnung 1994 der Augenschein und die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBI. 1991/51 i.d.g.F. für Montag, den 27.06.2016 anberaumt. Die Amtsabordnung tritt um 14:30 Uhr in Innsbruck, am Standort Matthias-Schmid-Straße 12a zusammen. Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstage beim Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, Zimmer 4140, von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr, zur Einsichtnahme auf. Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um telefonische Vereinbarung eines Termins (Tel. 0512/5360/4140) gebeten. Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die mündliche Verhandlung an Ort und Stelle statt. Für die Bürgermeisterin Mag. Egger e.h. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Auinger Ergeht an: A) die Amtssachverständigen 1. 2. 3. 4. den gewerbetechnischen Sachverständigen, Herrn Kriechhammer, hier, per e-mail die Bau- und Feuerpolizei, z.H. Herrn Ing. Maldoner, per e-mail: post.baupolizei die Magistratsabteilung V, Gesundheitswesen, hier, per e-mail: post.gesundheitswesen das Arbeitsinspektorat Innsbruck, z.H. Herrn DI (FH) Wolfgang Penz, per e-mail: [email protected], mit der Bitte um Teilnahme an der mündlichen Verhandlung 5. die Berufsfeuerwehr Innsbruck, per e-mail: post.berufsfeuerwehr B) die Nachbarn und sonstigen Beteiligten 6. die Magistratsabteilung I, Allgemeine Servicestelle, hier, mit dem Ersuchen, beiliegende Kundmachung im Gegenstandsobjekt sowie in den Objekten Matthias-Schmid-Straße 12, 12b sowie Viaduktbogen 169, 170, 171, 172, 173, 174 anzuschlagen und den Anschlag anher bekanntzugeben. C) den Genehmigungswerber: TIGAS Erdgas Tirol GmbH z.H. Herrn Ing. Gerhard Rangger Salurner Straße 15 6020 Innsbruck unter Beifügung der Stellungnahmen des gewerbetechnischen Amtssachverständigen, der Bau- und Feuerpolizei und des Arbeitsinspektorates Innsbruck Es wird darauf hingewiesen, dass § 89 Abs. 3 Arbeitsverfassungsgesetz vorsieht, dass bei Bestehen eines gemäß § 40 Arbeitsverfassungsgesetz zu bildenden Betriebsrates dieser vom Verhandlungsbeginn unverzüglich zu verständigen ist. Seite 2 von 3 Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht An die Magistratsabteilung I Allgemeine Servicestelle SachbearbeiterIn Telefon Fax Email hier Ort, Datum Stadtmagistrat Gewerbe- und Betriebsanlagen Mag. Christian Egger +43 (0) 512/5360-3202 +43 (0) 512/5360-1729 [email protected] Innsbruck, 06.06.2016 Zl.MagIbk/653/GBA-BAV-BÄG/1 (ECH) Matthias-Schmid-Straße 12a TIGAS Erdgas Tirol GmbH Änderung der Betriebsanlagengenehmigung mit der Bitte zugefertigt, beiliegende Bekanntmachung 2 Wochen an der Amtstafel anzuschlagen und – versehen mit dem Anschlagvermerk – wieder anher zu übermitteln. 1 Beilage Im Auftrag Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc