ZI. MagIbk/653/GBA-BAV

Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
SachbearbeiterIn
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Gewerbe- und Betriebsanlagen
Mag. Christian Egger
+43 (0) 512/5360-3202
+43 (0) 512/5360-1729
[email protected]
Innsbruck, 06.06.2016
ZI. MagIbk/653/GBA-BAV-BÄG/1 (ECH)
Matthias-Schmid-Straße 12a
TIGAS Erdgas Tirol GmbH
Änderung der Betriebsanlagengenehmigung
Kundmachung
Die TIGAS Erdgas Tirol GmbH hat um die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung
der Betriebsanlagengenehmigung durch die Errichtung und Betrieb eines Lagers für
Tetrahydrothiophen am Standort Matthias-Schmid-Straße 12a angesucht.
Über dieses Ansuchen wird auf Grund des § 356 Gewerbeordnung 1994 der Augenschein und
die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBI. 1991/51 i.d.g.F. für
Montag, den 27.06.2016
anberaumt.
Die Amtsabordnung tritt um 14:30 Uhr in Innsbruck, am Standort Matthias-Schmid-Straße 12a
zusammen.
Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur
Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen
und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie
nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde
oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstage beim Amt für Bau-, Wasser-,
Gewerbe- und Straßenrecht Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße
1, 4. Stock, Zimmer 4140, von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr, zur Einsichtnahme auf.
Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um
telefonische Vereinbarung eines Termins (Tel. 0512/5360/4140) gebeten.
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte
Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die mündliche Verhandlung
an Ort und Stelle statt.
Für die Bürgermeisterin
Mag. Egger e.h.
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Auinger
Ergeht an:
A) die Amtssachverständigen
1.
2.
3.
4.
den gewerbetechnischen Sachverständigen, Herrn Kriechhammer, hier, per e-mail
die Bau- und Feuerpolizei, z.H. Herrn Ing. Maldoner, per e-mail: post.baupolizei
die Magistratsabteilung V, Gesundheitswesen, hier, per e-mail: post.gesundheitswesen
das Arbeitsinspektorat Innsbruck, z.H. Herrn DI (FH) Wolfgang Penz, per e-mail:
[email protected], mit der Bitte um Teilnahme an der mündlichen
Verhandlung
5. die Berufsfeuerwehr Innsbruck, per e-mail: post.berufsfeuerwehr
B) die Nachbarn und sonstigen Beteiligten
6. die Magistratsabteilung I, Allgemeine Servicestelle, hier, mit dem Ersuchen, beiliegende
Kundmachung im Gegenstandsobjekt sowie in den Objekten Matthias-Schmid-Straße 12,
12b sowie Viaduktbogen 169, 170, 171, 172, 173, 174 anzuschlagen und den Anschlag
anher bekanntzugeben.
C) den Genehmigungswerber:
TIGAS Erdgas Tirol GmbH
z.H. Herrn Ing. Gerhard Rangger
Salurner Straße 15
6020 Innsbruck
unter Beifügung der Stellungnahmen des
gewerbetechnischen Amtssachverständigen, der
Bau- und Feuerpolizei und des Arbeitsinspektorates
Innsbruck
Es wird darauf hingewiesen, dass § 89 Abs. 3 Arbeitsverfassungsgesetz vorsieht, dass bei
Bestehen eines gemäß § 40 Arbeitsverfassungsgesetz zu bildenden Betriebsrates dieser vom
Verhandlungsbeginn unverzüglich zu verständigen ist.
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Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
An die
Magistratsabteilung I
Allgemeine Servicestelle
SachbearbeiterIn
Telefon
Fax
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hier
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Gewerbe- und Betriebsanlagen
Mag. Christian Egger
+43 (0) 512/5360-3202
+43 (0) 512/5360-1729
[email protected]
Innsbruck, 06.06.2016
Zl.MagIbk/653/GBA-BAV-BÄG/1 (ECH)
Matthias-Schmid-Straße 12a
TIGAS Erdgas Tirol GmbH
Änderung der Betriebsanlagengenehmigung
mit der Bitte zugefertigt, beiliegende Bekanntmachung 2 Wochen an der Amtstafel anzuschlagen
und – versehen mit dem Anschlagvermerk – wieder anher zu übermitteln.
1 Beilage
Im Auftrag
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