Kennziffer 32/16/3.24.2

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sucht für das Institut für Landtechnik
zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/n
Mitarbeiter/in
in der landtechnischen Versuchswerkstatt
Sie haben:
• eine abgeschlossene Ausbildung als Feinwerkmechaniker/in,
Werkzeugmacher/in oder in einem anderen metallverarbeitendem Beruf
• mehrjährige nachgewiesene Berufserfahrung in einem Betrieb
der
Metallverarbeitung oder in einem Landmaschinenbetrieb
(bevorzugt in der Entwicklungs-, Forschungs- oder Materialprüfstelle)
• idealerweise Kenntnisse im Aufbau und in der Nutzung von Versuchsgeräten und im Schweißen
• Grundkenntnisse in CAD
• idealerweise den Führerschein Klasse C1E oder CE
• PC-Kenntnisse
Sie sind:
• eigenverantwortliches Handeln gewohnt
• zuverlässig, engagiert und teamorientiert
• bereit, sich neuen Herausforderungen zu stellen
Wir bieten:
• eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit als Mitarbeiter/in der Versuchswerkstatt eines Universitätsinstitutes, welche
im Wesentlichen das selbständige Herstellen von Bauteilen, deren Montage und den Aufbau von Versuchseinrichtungen beinhaltet. Weiterhin umfasst der Aufgabenbereich die maschinentechnische Betreuung von Feld- und Laborversuchen, die Teilkonstruktion von Bauteilen mittels CAD sowie die Instandhaltung von
Versuchseinrichtungen.
• die Möglichkeit, ein VRS Großkunden-Ticket zu erwerben
• Entgelt nach Entgeltgruppe 8 TV-L
Hochschulpolitische Entwicklungen können Änderungen Ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erforderlich machen.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik.
Wenn Sie sich für diese Position interessieren, senden Sie bitte Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 08.07.2016 (Poststempel der Universität) an
den Kanzler der Universität Bonn, Personalabteilung 3.2, Kennziffer 32/16/3.24.2, ReginaPacis-Weg 3, 53113 Bonn.
Die Bewerbung kann nur auf schriftlichem Wege erfolgen. E-Mail Bewerbungen können
leider nicht berücksichtigt werden. Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.