HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BY163199 Mittwoch, 20. Juli 2016 Novotel Nürnberg am Messezentrum Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Telefon: 0911 81 260 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 335,00 € für Mitglieder des vhw 395,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Kommunale Baulandentwicklung in Kooperation mit Privaten Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Baulandmodelle rechtssicher gestalten Titelmotiv: © vhw PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Mittwoch 20. Juli 2016 Nürnberg www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Baulandentwicklung stellt eine weichenstellende Zukunftsaufgabe für jede Gemeinde dar. Neben der Neuausweisung von Baugebieten, der Revitalisierung von Brachflächen und der Konversion, spielen auch Ortsabrundungen und Nachverdichtungen eine wichtige Rolle. Die Kommunen sind dabei in sehr unterschiedlichem Maße selbst am Grundstücksmarkt aktiv. Die durch die Baulandentwicklung verursachten Planungskosten und die Kosten für eine gestiegene Nachfrage nach sozialer Infrastruktur blieben in der Vergangenheit oftmals an den Kommunen hängen, während die Gewinne der Baulandentwicklung von Privaten realisiert wurden. Die Umsetzung städtebaulicher Ziele - bspw. in Form einer sozial gerechten Bodenordnung bereitet im Zusammenspiel mit den privaten Trägern der Baulandentwicklung nicht selten Schwierigkeiten. Viele Kommunen möchten deshalb an der Baulandentwicklung partizipieren und fordern eine Beteiligung der privaten Grundstückseigentümer an den Folgekosten ein. Nicht immer bewegen sie sich dabei im rechtlich zulässigen Raum. Die Referenten loten rechtssichere Wege für das kooperative Zusammenwirken von öffentlicher Hand und privaten Eigentümern bzw. Investoren bei der Baulandentwicklung aus. Auf der Grundlage gemeinsamer Erfahrung aus der kommunalen Praxis der Baulandentwicklung illustrieren sie, wie die Verzahnung notwendiger städtebaulicher Grundlagenermittlung mit den rechtlich zulässigen Instrumenten gelingt. Die Teilnehmer erhalten auf diese Weise einen fundierten Überblick über Modelle der Baulandentwicklung sowohl aus der stadtplanerischen als auch aus der juristischen Perspektive. Um im Seminar zielgerichteter auf drängende Praxisfragen eingehen zu können, sind Sie als Teilnehmer/in herzlich eingeladen, den Referenten bis zum 6. Juli unter [email protected] Fragen zum Thema Baulandentwicklung zukommen zu lassen. IHRE REFERENTEN Klaus Hoffmann Dipl.-Verwaltungswirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München Dr. Volker Salm Wirtschafts- und Sozialgeograph, Stadtplaner – Salm & Stegen, München AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Sie treffen auf unserem Seminar Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen, Vertreter von Planungsbüros und Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft, die in ihrer täglichen Praxis einen schnellen und grundlegenden Überblick zu den aktuellen Fragen der kooperativen Baulandentwicklung benötigen, und Rechtsanwälte. MITTWOCH, 20. JULI 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Kommunale Baulandentwicklung in Kooperation mit Privaten 10:00 Uhr Beginn der Veranstaltung I. Kommunale Baulandentwicklung zwischen Strategie und „muddling through“ • Vom Nicht-Bauland zum Bauland – die städtebauliche Entwicklung und Ordnung als Maßstab der Erforderlichkeit • Informelle städtebauliche Ziele und Konzepte • Ziele der Baulandentwicklung – welche sind zulässig, welche nicht? II. Vorbereitungsphase und Grundlagenermittlung • Analyse der Situation auf dem Baulandmarkt • Innenentwicklung versus Flächenneuausweisungen, Konversion, Unterbringung anerkannter Flüchtlinge • Umrechnung der Flächenpotenziale in „Einwohner“ • Folgekostenberechnungen für soziale Infrastruktur • Welche Kosten der Baulandentwicklung sind auf Private übertragbar, welche nicht? III. Das Baulandmodell – Bestandteile und Instrumente der Umsetzung • Modelle sozialgerechter Bodenordnung (bspw. SoBoN München) • Politischer Konsens: Grundsatzbeschluss des Stadtrats / Gemeinderats • Standortatlas oder Entscheidungsalgorithmus: Welche Flächen werden vom Baulandmodell erfasst? Größere Baugebiete, Ortsabrundung, Innenentwicklung • Kriterien des Grunderwerbs durch die Kommune • Zwischenerwerbsmodelle,Investorenmodelle • Baulandbereitstellung durch freiwillige und / oder amtliche Umlegung • Welche städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB kommen in Betracht? • Wann ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sinnvoll? • Zu welchem Zeitpunkt sollen die vertraglichen Vereinbarungen verhandelt und abgeschlossen werden? • Welche rechtlichen Anforderungen gelten für städtebauliche Verträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung? • Welche Kosten können vertraglich vom Investor übernommen werden? • Wie kann die Umsetzung städtebaulicher Ziele vertraglich gesichert werden (Bau- und Nutzungsverpflichtungen, Immissionsschutzbindungen, Naturschutz)? • Unter welchen Bedingungen kann Baurecht entzogen werden? IV. Praxisbeispiele und Diskussion • Muss bei der Auswahl des Kooperationspartners das Vergaberecht beachtet werden? • Baulandmangel und Baulandhortung; Baulandmodelle in schrumpfenden Kommunen? • Abschöpfung von Planungsgewinnen als Ziel der Baulandpolitik? • Behandlung der von den Teilnehmern eingereichten Fragen 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung 11:30 und 15:15 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen Kommunale Baulandentwicklung in Kooperation mit Privaten BY163199, Mittwoch, 20. Juli 2016, Nürnberg Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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