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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY163199
Mittwoch, 20. Juli 2016
Novotel Nürnberg am
Messezentrum
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Telefon: 0911 81 260
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
335,00 € für Mitglieder des vhw
395,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Kommunale Baulandentwicklung in Kooperation
mit Privaten
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Baulandmodelle
rechtssicher gestalten
Titelmotiv: © vhw
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Mittwoch
20. Juli 2016
Nürnberg
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Baulandentwicklung stellt eine weichenstellende Zukunftsaufgabe für
jede Gemeinde dar. Neben der Neuausweisung von Baugebieten, der Revitalisierung von Brachflächen und der Konversion, spielen auch Ortsabrundungen
und Nachverdichtungen eine wichtige Rolle. Die Kommunen sind dabei in
sehr unterschiedlichem Maße selbst am Grundstücksmarkt aktiv.
Die durch die Baulandentwicklung verursachten Planungskosten und die Kosten für eine gestiegene Nachfrage nach sozialer Infrastruktur blieben in der
Vergangenheit oftmals an den Kommunen hängen, während die Gewinne
der Baulandentwicklung von Privaten realisiert wurden. Die Umsetzung
städtebaulicher Ziele - bspw. in Form einer sozial gerechten Bodenordnung bereitet im Zusammenspiel mit den privaten Trägern der Baulandentwicklung
nicht selten Schwierigkeiten. Viele Kommunen möchten deshalb an der Baulandentwicklung partizipieren und fordern eine Beteiligung der privaten
Grundstückseigentümer an den Folgekosten ein. Nicht immer bewegen sie
sich dabei im rechtlich zulässigen Raum.
Die Referenten loten rechtssichere Wege für das kooperative Zusammenwirken von öffentlicher Hand und privaten Eigentümern bzw. Investoren bei der
Baulandentwicklung aus. Auf der Grundlage gemeinsamer Erfahrung aus der
kommunalen Praxis der Baulandentwicklung illustrieren sie, wie die Verzahnung notwendiger städtebaulicher Grundlagenermittlung mit den rechtlich
zulässigen Instrumenten gelingt. Die Teilnehmer erhalten auf diese Weise
einen fundierten Überblick über Modelle der Baulandentwicklung sowohl aus
der stadtplanerischen als auch aus der juristischen Perspektive.
Um im Seminar zielgerichteter auf drängende Praxisfragen eingehen zu können, sind Sie als Teilnehmer/in herzlich eingeladen, den Referenten bis zum
6. Juli unter [email protected] Fragen zum Thema Baulandentwicklung zukommen zu lassen.
IHRE REFERENTEN
Klaus Hoffmann
Dipl.-Verwaltungswirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München
Dr. Volker Salm
Wirtschafts- und Sozialgeograph, Stadtplaner – Salm &
Stegen, München
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Sie treffen auf unserem Seminar Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen, Vertreter von Planungsbüros und Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft, die in ihrer täglichen Praxis
einen schnellen und grundlegenden Überblick zu den aktuellen Fragen der
kooperativen Baulandentwicklung benötigen, und Rechtsanwälte.
MITTWOCH, 20. JULI 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Kommunale Baulandentwicklung in Kooperation mit Privaten
10:00 Uhr
Beginn der Veranstaltung
I. Kommunale Baulandentwicklung zwischen Strategie und
„muddling through“
• Vom Nicht-Bauland zum Bauland – die städtebauliche Entwicklung
und Ordnung als Maßstab der Erforderlichkeit
• Informelle städtebauliche Ziele und Konzepte
• Ziele der Baulandentwicklung – welche sind zulässig, welche nicht?
II. Vorbereitungsphase und Grundlagenermittlung
• Analyse der Situation auf dem Baulandmarkt
• Innenentwicklung versus Flächenneuausweisungen, Konversion, Unterbringung anerkannter Flüchtlinge
• Umrechnung der Flächenpotenziale in „Einwohner“
• Folgekostenberechnungen für soziale Infrastruktur
• Welche Kosten der Baulandentwicklung sind auf Private übertragbar, welche nicht?
III. Das Baulandmodell – Bestandteile und Instrumente der
Umsetzung
• Modelle sozialgerechter Bodenordnung (bspw. SoBoN München)
• Politischer Konsens: Grundsatzbeschluss des Stadtrats / Gemeinderats
• Standortatlas oder Entscheidungsalgorithmus: Welche Flächen werden vom Baulandmodell erfasst? Größere Baugebiete, Ortsabrundung, Innenentwicklung
• Kriterien des Grunderwerbs durch die Kommune
• Zwischenerwerbsmodelle,Investorenmodelle
• Baulandbereitstellung durch freiwillige und / oder amtliche Umlegung
• Welche städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB kommen in Betracht?
• Wann ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sinnvoll?
• Zu welchem Zeitpunkt sollen die vertraglichen Vereinbarungen
verhandelt und abgeschlossen werden?
• Welche rechtlichen Anforderungen gelten für städtebauliche
Verträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung?
• Welche Kosten können vertraglich vom Investor übernommen
werden?
• Wie kann die Umsetzung städtebaulicher Ziele vertraglich gesichert
werden (Bau- und Nutzungsverpflichtungen, Immissionsschutzbindungen, Naturschutz)?
• Unter welchen Bedingungen kann Baurecht entzogen werden?
IV. Praxisbeispiele und Diskussion
• Muss bei der Auswahl des Kooperationspartners das Vergaberecht
beachtet werden?
• Baulandmangel und Baulandhortung; Baulandmodelle in schrumpfenden Kommunen?
• Abschöpfung von Planungsgewinnen als Ziel der Baulandpolitik?
• Behandlung der von den Teilnehmern eingereichten Fragen
16:30 Uhr
Ende der Veranstaltung
11:30 und 15:15 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Kommunale Baulandentwicklung
in Kooperation mit Privaten
BY163199, Mittwoch, 20. Juli 2016, Nürnberg
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Datum
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Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de