Aktionsplan zur Integration Drittstaatsangehöriger 7. Juni 2016 Heutige Investitionen in Integrationsmaßnahmen werden dazu beitragen, dass sich in Europa langfristig eine Gesellschaft mit mehr Wohlstand, Zusammenhalt und Integration herausbildet. Die Europäische Kommission legt einen Aktionsplan auf, mit dem ein Rahmen für Maßnahmen und konkrete Initiativen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Förderung der Integration der 20 Millionen legal in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen präsentiert wird. Zwar liegt die Zuständigkeit für die Integrationspolitik in erster Linie bei den Mitgliedstaaten, doch spielt die EU eine wichtige Rolle bei der Förderung, Entwicklung und Koordinierung der Maßnahmen und Strategien der Mitgliedstaaten im Bereich der Integration. Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen im Vorfeld der Ausreise und Ankunft, Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Berufsausbildung, Zugang zu Grundversorgung, aktive Teilhabe und soziale Eingliederung. Wozu ein Aktionsplan für Integration? Integration INT ist E eine Voraussetzung für eine Gesellschaft, die für Teilhabe, Zusammenhalt und Wohlstand steht. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung und unserem gemeinsamen Interesse, in die Integration zu investieren und bei der Integration zusammenzuarbeiten. Es bedarf eines intensiveren Einsatzes für die Integration. Migration und Inneres GR ATI O N Durch eine erfolgreichen Integration aller Drittstaatsangehörigen – unabhängig davon, ob sie erst kürzlich angekommen sind oder nicht – wird Migration zu einer Chance sowohl für die Drittstaatsangehörigen als auch die jeweilige Aufnahmegesellschaft. Gut integrierte Migranten können zu einem BIP-Wachstum beitragen. Alle Akteure müssen sich ihrer Verantwortung stellen: nationale, lokale und regionale Behörden, die EU, zivilgesellschaftliche Organisationen, Arbeitgeber, Migranten und alle Bürgerinnen und Bürger. Der jüngste Anstieg der Migrationsströme hat die Notwendigkeit einer wirksamen Politik zur Integration von Drittstaatsangehörigen verdeutlicht. BILDUNG Bildung und Ausbildung gehören zu den wirksamsten Integrationsinstrumenten, weswegen der Zugang dazu schnellstmöglich gewährleistet sein sollte. Beispiele für Maßnahmen: Online-Einstufungstests und Sprachlernmodule für neu angekommene Migranten; Förderung einer inklusiven Bildung; Förderung der Verbesserung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen; Beseitigung der Hindernisse für die Einbindung von minderjährigen Migranten in die frühkindliche Erziehung und Bildung. ARBEITSMARKT UND BERUFSAUSBILDUNG in Beschäftigung und frühe Integration in die Berufsausbildung sind zentrale Elemente des Integrationsprozesses. Für die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben des Gastlandes ist es von entscheidender Bedeutung, einen Arbeitsplatz zu finden. Beispiele für Maßnahmen: Förderung bewährter Verfahren und Unterstützung von Projekten zur Integration in den Arbeitsmarkt durch eine beschleunigte Aufnahme und Berufsausbildung; Pilotprojekte für die unternehmerische Tätigkeit von Migranten. Im Rahmen der „neuen europäischen Kompetenzagenda“ werden ebenfalls Maßnahmen zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen entwickelt, darunter ein „Skills and Qualifications Toolkit“ für neu angekommene Drittstaatsangehörige. ZUGANG ZU GRUNDVERSORGUNG Un g un en ütz st ter n tio ra teg Integrationsförderung für Drittstaatsangehörige, die sich legal in der EU aufhalten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Migrationsprozess hat sich als wesentliches Element einer erfolgreichen Integration erwiesen. Solche Maßnahmen sind besonders wichtig, um die Neuansiedlung von Flüchtlingen vorzubereiten. Beispiele für Maßnahmen: Projekte für lokale Gemeinschaften zur Unterstützung von Maßnahmen im Vorfeld der Ausreise/Ankunft; gemeinsames Vorgehen mit den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit mit ausgewählten Drittländern in Bezug auf Maßnahmen vor der Abreise. Zugang zu Grundversorgung, darunter angemessene und bezahlbare Wohnungen und Gesundheitsleistungen, ist eine Grundvoraussetzung für Drittstaatsangehörige, um ein neues Leben in der Gesellschaft des Aufnahmelandes beginnen zu können. Beispiele für Maßnahmen: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der unmittelbaren Unterbringungsprobleme im Zuge der Flüchtlingskrise; Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Hinblick auf die städtische Dimension von Vielfalt und Zuwanderung. AKTIVE TEILHABE UND SOZIALE EINGLIEDERUNG MASSNAHMEN IM VORFELD DER AUSREISE UND ANKUNFT INTEGRATION Politische Prioritäten Die uneingeschränkte Teilhabe von Drittstaatsangehörigen an allen Aspekten des gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ist von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Integration. Beispiele für Maßnahmen: Projekte zur Förderung des interkulturellen Dialogs, der europäischen Werte und der sozialen Eingliederung; Förderung der Teilnahme von Migranten an kulturellem Leben und Sport; Entwicklung von Handbüchern und Instrumenten für Berufstätige in den betreffenden Bereichen zur Schärfung des kulturellen Bewusstseins. Integration in Zahlen EINWOHNER 2015 EU-Bevölkerung: 508 Millionen Rund 20 Mio. Drittstaatsangehörige hielten sich (legal) in der EU auf. < 4 % der EU-Gesamtbevölkerung Die meisten von ihnen kamen zum Arbeiten, im Rahmen der Familienzusammenführung oder zum Studieren. 2015 307 620 positive Entscheidungen* über Asylanträge von den EU-Mitgliedstaaten = 0,06 % der EUBevölkerung * in erster Instanz BESCHÄFTIGUNGSQUOTE Inländer: Weibliche Drittstaatsangehörige: 66% Drittstaatsangehörige: 45% 54% Anteil der in der EU beschäftigten Inländer und Drittstaatsangehörigen 2015 (im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren) Das Gefälle bei der Beschäftigung reduziert sich jedoch normalerweise mit der Zeit: Je länger sich Drittstaatsangehörige in einem Land aufhalten, desto höher ist ihre Beschäftigungsquote. Frühzeitige Maßnahmen zur Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt können zu besseren und schnelleren Beschäftigungsergebnissen bei neu angekommenen Drittstaatsangehörigen beitragen. BILDUNG Bildung hilft Migranten, am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft teilhaben. Viele Migranten sind für ihre Jobs überqualifiziert. 2015 Drittstaatsangehörige in der EU haben niedrigere Bildungsabschlüsse als Inländer Allerdings verbessert sich die Situation in Bezug auf den Anteil junger Drittstaatsangehöriger (18-24 Jahre) ohne Sekundarschulabschluss: Dieser ist zurückgegangen. Drittstaatsangehörige: Inländer: der Erwachsenen Erwachsenen 43% 22% der verfügten über keinen Sekundarschulabschluss. 34% 24% 2009 2015
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