Bitte drucken Sie zunächst diesen Aufkleber aus. Dann schneiden Sie bitte den Aufkleber aus und bringen ihn gut sichtbar auf dem Angebotsumschlag an. ! Bitte nicht öffnen ! Angebot für Bezirksamt Mitte von Berlin ZVS Württembergische Str. 6, 10707 Müllerstr. 146 (ALTBAU) 13353 Berlin Berlin13353 Berlin13353 Berlin Raum 075 022 Vergabe-Nr.: Bau3-542-1 Eröffnungs-/Einreichungstermin: 22.06.2016 , Uhrzeit: 10:30 Datum: 18.04.2013 V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer Bau3-542-1 zur Eignung) Maßnahmenummer Bau3-542 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Vergabestelle V 211.G F Bezirksamt Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Datum: 10.06.2016 Tel.: Fax: +49 30901844688 E-Mail: [email protected] Müllerstr. 146 (ALTBAU) 13353 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) Berlin Deutschland Empfänger Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist Datum 22.06.2016 Uhrzeit 09:00 Eröffnungstermin Datum 22.06.2016 Ort Uhrzeit 10:30 Müllerstr. 146 (ALTBAU) 13353 Berlin13353 Berlin13353 Berlin13353 Berlin1335 Raum 075 Bindefrist endet am Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme 22.07.2016 Maßnahmenummer Bau3-542 Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: V 212 V 232 F Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: V 215.H Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) V 214.G F V 241 F V 248 F V 2250 Besondere Vertragsbedingungen – Garten- und Landschaftsbau Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen Stoffpreisgleitklausel Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Datenverarbeitung Leistungsbeschreibung 1 3 Stück Pläne/Zeichnungen Nr. V 231 F V 244.H F C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben ohne Lose V 213.H F Angebotsschreiben mit Losen V 2131.H F Eigenerklärung zur Eignung V 124.H F Angebot Lohngleitklausel V 224.H F V 233.H F V 234.H F V 237 F V 238 F V 2413 F V 246 F V 247 F V 221.H F V 222.H F D) 1 Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Erklärung z ur B eauftragung v on Entsorgungsfachbetrieben be i Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Aufgliederung der Einheitspreise V 223.H F Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin 13341 Berlin zu vergeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name BA Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Straße Müllerstr. 146 (ALTBAU) PLZ, Ort 13353 Berlin Telefon E-Mail Fax [email protected] Internet www.vergabe.berlin.de Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags-)Bekanntmachung 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags-)Bekanntmachung Urkalkulation (gesonderter, verschlossener und gekennzeichneter Umschlag) nur vom AN erforderlich! 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 3.3 Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen. 3.4 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F ) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 5.1 5.2 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 6 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Preis Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 8 Angebotsabgabe Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für…“ Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Maßnahmenummer Bau3-542 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN – Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 30 90139 4230 Fax: +49 30 90139 4221 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 7 V 211.G F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) 10 (frei) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 7 von 7 V 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (April 2016) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung) Zu 3 Elektronische Übermittlung des Angebotes Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig. Zu 3 und 5 Negative Preise Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Zu 4 Umweltschutzanforderungen Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen. Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 Name und Anschrift des Bieters V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) Datum: Ust.-ID-Nr.: Tel:. Fax: E-Mail: Empfänger Bezirksamt Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Müllerstr. 146 (ALTBAU) 13353 Berlin Deutschland Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Maßnahmenummer Bau3-542 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Angebotsschreiben Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 1 Anlagen : V 124.H F Eigenerklärung Eignung oder 2 Einheitliche Europäische Eigenerklärung V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme V 233.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist V 234.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist V 224.H F Angebot Lohngleitklausel V 235EU F Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU V 236EU F Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU V 237 F Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte V 238 F Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 246 F Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €) V 247 F Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung) Nebenangebote Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 1 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) beträgt: EUR* *nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote : % 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: – „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“, – Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im leistungen (ULV) oder im 7 Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau- Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), 8 3 4 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n), – mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist, Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende Erklärung von diesen einholen. – ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können Nachunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt werden. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358). Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist, Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen. - mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen einholen. ……………………………………………………………………. Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Maßnahmenummer Bau3-542 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 21.07.2016 spätestens in der . Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 31.08.2016 innerhalb von ginn. in der KW . Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn. vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: aus dem beigefügten Bauzeitenplan: 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§ 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber -fach und zugleich bei dem Bauleitungsbüro 3 -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 3 -fach einzureichen. 3.3 Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen 4 Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf Tage. 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit a) Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. b) Für Leistungen der Kostengruppe 570 der DIN 276 (Pflanz- und Saatflächen) ist abweichend zu a) eine Sicherheit in Höhe von % der Teilauftragssumme zu leisten. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F, - die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F, - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 7 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 214.G F (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für = Monate für = Jahre für = 9 Jahre Vergütung Besondere Bedingungen: Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (Juni 2015) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 13.4 14 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012) (Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) Hinweis Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012). 100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4) 100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. 100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen. 100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. 100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren. 100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. 101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 102 Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein: - Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 103 Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig. 104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. 104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. 105 Bewachung und Verwahrung (§ 10) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 106 Rechnungen (§ 14) 106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen. 106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung). 107 Verständigung auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. 108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 6 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Maßnahmenummer Bau3-542 Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Datum Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Maßnahmenummer Bau3-542 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 V 223.H F (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Datum Vergabenummer Bau3-542-1 Maßnahmenummer Bau3-542 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 Menge 1 Mengeneinheit Zeitansatz 2 4 5 1 1 2 3 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Löhne 2, 3 Stoffe 2 Geräte 2, 4 Sonstiges 6 7 8 9 2 Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) 10 Tragschicht entsorgen Z2 220.40 195 cbm 505 qm 975 qm 32 m Betonflächen entsorgen 220.120 522.30 Betonsteinpflaster einbauen Sitzauflagen liefern 551.60 1 2 3 4 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer Bau3-542-1 Maßnahmenummer Bau3-542 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Ergänzung des Angebotsschreibens Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Seite 1 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer Bau3-542-1 Maßnahmenummer Bau3-542 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 1 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 2 von 2 V 244.H F (Datenverarbeitung) Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Maßnahmenummer Bau3-542 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: Angebotsanforderung Angebotsabgabe Abrechnung 1.2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen Ausgabe GAEB DA 90 Ausgabe GAEB DA XML 83 Ausgabe GAEB DA ________ Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 244.H F (Datenverarbeitung) 2.2 Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). 2.3 Leistungserfassung Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. 2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 2.5 Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. 2.6 Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 2413 F (Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) Bieter Datum Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Maßnahmenummer Bau3-542 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. ________________ Ort, Datum 1 ABau 2013 ___________________ Stempel und Unterschrift Seite 1 von 1 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Vergabenummer Bau3-542-1 Maßnahmenummer Bau3-542 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw. V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 1.2 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en) von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Maßnahmenummer Bau3-542 Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) Seite 2 von 2 V 237 F (Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte) Bieter Datum Vergabenummer Bau3-542-1 Maßnahmenummer Bau3-542 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________ Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) ___________________________________________________________________________________ 2) ___________________________________________________________________________________ 3) ___________________________________________________________________________________ 4) ___________________________________________________________________________________ 5) ___________________________________________________________________________________ 6) ___________________________________________________________________________________ 7) ___________________________________________________________________________________ 8) ___________________________________________________________________________________ 9) ___________________________________________________________________________________ 10) ___________________________________________________________________________________ Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 238 F (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Maßnahmenummer Bau3-542 Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter: Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. 1 Wir erklären , dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1 (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Maßnahmenummer Bau3-542 Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3 9) (UJlQ]XQJ%HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ±)UDXHQI|UGHUXQJ 9HUJDEHQXPPHU Bau3-542-1 %DXPDQDKPH Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Berlin 0DQDKPHQXPPHU Bau3-542 /HLVWXQJ&39 Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz (UJlQ]XQJGHU$XIIRUGHUXQJ]XU$EJDEHHLQHV$QJHERWV (UJlQ]XQJGHU%HVRQGHUHQ9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ %HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ(LQKDOWXQJGHU)UDXHQI|UGHUXQJ EHLHLQHPJHVFKlW]WHQ$XIWUDJVZHUW(XUR 'HU$XIWUDJQHKPHUYHUSIOLFKWHWVLFK x GDVJHOWHQGH*OHLFKEHKDQGOXQJVUHFKW]XEHDFKWHQ x MHQDFK$Q]DKOGHU%HVFKlIWLJWHQJHPl)UDXHQI|UGHUYHURUGQXQJ))9HLQHRGHUPHKUHUHGHULQ ))9DXIJHIKUWHQ0DQDKPHQGHU)UDXHQI|UGHUXQJXQGRGHUGHU)|UGHUXQJGHU9HUHLQEDUNHLWYRQ %HUXIXQG)DPLOLHGXUFK]XIKUHQ x VLFKHU ]X VWHOOHQ GDVV ]XU 9HUWUDJVHUIOOXQJ HLQJHVFKDOWHWH 8QWHUDXIWUDJQHKPHU VLFK 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Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus • dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), • dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), • dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), • dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), • dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), • dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), • dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und • dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Gemäß § 8 Absatz 3 Satz 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) wird die bestmögliche Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vorlage der unter http://www.kompass-nachhaltigkeit.de aufgeführten Produkt-Zertifikate vermutet, sofern diese ausdrücklich die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 8 Absatz 1 BerlAVG beinhalten. Die Suchmaschine von http://www.kompass-nachhaltigkeit.de erlaubt es nach Zertifikaten zu suchen, die alle ILO- Kern(arbeits)normen beinhalten. Es ist ebenso möglich, die Qualität sämtlicher dort gelisteter Zertifikate untereinander zu vergleichen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber ebenso zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 247 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – ILO Kernarbeitsnormen) Eigenerklärung (Vom Bieter nur auszufüllen und mit dem Angebot zurückzugeben, wenn eine Eintragung erfolgt.) Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben der SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 2/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt: Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben der SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 2/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. _____________________________ (Unterschrift des Bieters) Produktliste nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die zu ergreifenden Maßnahmen für nachfolgend aufgeführte Waren: • Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) • Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle • handgefertigte Teppiche • Natursteine • Produkte aus Holz • Kaffee, Kakao, Tee • Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein • Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Zucker, Nüsse, Süßwaren • Fischereiprodukte • Feuerwerkskörper, Zündhölzer • Schnittblumen, Topfpflanzen 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 248 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen) Vergabenummer Bau3-542-1 Baumaßnahme Sportanlage Osloer Straße 42-62 13359 Maßnahmenummer Bau3-542 Berlin Leistung/CPV Sportanlage Osloer Straße 42-62 oberer Sportplatz Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • • die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten, sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben: (1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F), (2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, (3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt. Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 V 249 F (Technisches Datenblatt zur Baumaschine) Technisches Datenblatt zur Baumaschine 1. Angaben zur Maschine Name und Adresse des Halters/Eigentümers: Beschreibung (z.B.: Mobilbagger): Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen): sonstige: Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.): Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW: angefügte Nachweise: Lieferschein: sonstige: 2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden) Hersteller: Typ/Ausführung: Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau: einbauende Werkstatt (Name und Adresse): angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle: sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt): Hinweis: Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben. ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR 10 VORBEMERKUNGEN 10 VORBEMERKUNGEN LAGE DER BAUSTELLE Die Bearbeitungsflächen befinden sich in der Osloer Straße 42 - 62, in 13359 Berlin. BAUSTELLENZUFAHRT Die Bearbeitungsflächen sind von der Osloer Straße aus zu erreichen. AUSFÜHRUNGSPLÄNE Für die Kalkulation wird neben den Beschreibungen im Leistungsverzeichnis eine Ortsbesichtigung empfohlen. AUFMASS Alle Aufmaße und Lieferscheine für Leistungen, die nach Abschluss der Baumaßnahme nicht mehr sichtbar und nachprüfbar sind, u.a. die Leistungen des Titels Herrichten, sind fortlaufend und zeitnah (max. 1 Woche) zur Ausführung der Leistung der Bauleitung in solcher Form vorzulegen, dass sie später direkt in die Schlussrechnung einfließen können. Die Aufmaße für solche Leistungen müssen zu der Abschlagsrechnung vollständig vorliegen. Die Aufmaße sämtlicher Flächen, Längen und Leistungen, welche nach Fertigstellung der Baumaßnahme nachprüfbar sind, sind spätestens zur Schlussrechnung vorzulegen. Die Aufmaßpläne (Bestandsplan mit eingezeichneten Abbruchmaßnahmen und Aufmaßplan nach Fertigstellung der Baumaßnahme) sind im Maßstab 1 : 100 (gleicher Maßstab wie der Ausführungsplan) herzustellen und an die anliegenden Grundstücke anzubinden. Die Pläne sind dreifach einzureichen, davon ein Stück in farbiger Ausführung. Zur Schlussrechnung ist für jede Position der Rechnung eine Massenzusammenstellung einzureichen, aus der ersichtlich wird, wie sich die in Rechnung gestellten Mengen / Flächen zusammensetzen, mit Verweisen auf die entsprechenden Lieferscheine oder das Aufmaß. Die zur Erstellung der Schlussrechnung erforderlichen Vermessungsleistungen werden dem AN nicht gesondert vergütet. Vom Bauherrn wird nach Abschluss der Bauarbeiten eine Bestandsvermessung gefordert. Dem AN kann vor Baubeginn das digitale Bestandsaufmaß kostenlos zur Verfügung gestellt werden. BAUBESPRECHUNGEN Nach der Auftragserteilung werden gemeinsam mit dem Auftraggeber Termine für die jeweils wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen festgelegt. Neben dem Firmenbauleiter hat auch der Polier an den Baubesprechungen teilzunehmen. Während der Baubesprechungen muss der Ausführungsplan und alle Detailpläne sowie das Auftragsleistungsverzeichnis im Volltext auf der Baustelle vorliegen. BAUSTELLENSICHERHEIT Der Auftragnehmer hat zur Sicherheit auf der Baustelle alle einschlägigen Vorschriften, insbesondere auch die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen in voller Eigenverantwortung zu treffen und treffen zu lassen sowie während seiner gesamten Leistungszeit zu überwachen. Sämtliche auf der Baustelle eingesetzten Maschinen und Geräte müssen in einwandfreiem technischen Zustand sein. Die Bauleitung ist berechtigt defekte (ölende) Maschinen oder Geräte LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 2 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR stillzulegen. Die Sicherung des Baucamps mit einem Bauzaun obliegt dem Auftragnehmer, diese Sicherungsmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet! BAUCAMP Für das Aufstellen von Bauwagen, Containern und das Lagern von Baumaterialien können Flächen auf dem Bearbeitungsgelände genutzt werden. Befestigte Flächen sind besenrein und unbeschädigt zu hinterlassen, Rasenflächen sind wiederherzustellen. Diese Leistungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Bei Benutzung öffentlicher Flächen sind die erforderlichen Genehmigungen vom Auftragnehmer einzuholen. Die Kosten trägt der Auftragnehmer. BAUSTELLENORDNUNG Die ausführende Firma hat die Baustelle in einem ordentlichen Zustand zu halten und Verunreinigungen der Zufahrten täglich zu beseitigen. Der anfallende Bauschutt ist bis zum Abtransport ordnungsgemäß zwischenzulagern, Verpackungsmaterial ist geordnet zu entsorgen. BAUSTOFFMUSTER Sind in den Ausschreibungstexten Baustoffmuster gefordert, so sind diese vor dem Einbau dem Auftraggeber und der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen und erst nach Freigabe einzubauen. DEM AUFTRAGNEHMER WERDEN UNENTGELTLICH ZUR BENUTZUNG ÜBERLASSEN: Lager- und Arbeitsplätze: innerhalb des Baugeländes und auf den zusätzlich ausgewiesenen Parkplätzen begrenzte Flächen Wasser: ja DOKUMENTATION Dem Bauherrn ist vor der Abnahme die Übergabedokumentation (Liste der eingebauten Materialien mit Herstellerangaben) zu übergeben. FERTIGSTELLUNGSPFLEGE Die Fertigstellungspflege ist gem. DIN 18916, Pflegezeitraum gem. Angaben in der Position, durchzuführen. Jeder durchgeführte Pflegegang ist der Bauleitung schriftlich (per Fax) in Form einer Kurzmitteilung anzuzeigen. Sollten diese Pflegeprotokolle nicht vorliegen, gilt die Fertigstellungspflege als nicht durchgeführt und wird nicht vergütet. GLEICHWERTIGKEIT Beabsichtigt der Bieter nicht die ausgeschriebenen Produkte / Materialien, sondern "gleichwertige" Produkte / Materialien anzubieten, so ist dies dem Auftraggeber in einem Anschreiben zur Ausschreibung mitzuteilen. Sollte dieses Schreiben nicht vorgelegt werden, sind die ausgeschriebenen Produkte / Materialien zu verwenden. Die Gleichwertigkeit ist dem Auftraggeber anhand von Zertifikaten / Prüfzeugnissen etc. nachzuweisen (VOB Teil A § 21). Sollten diese Nachweise fehlen, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Produkten obliegt allein dem Auftraggeber und schließt auch gestalterische Aspekte mit ein. LÄRMSCHUTZ Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterung u.ä. Vorgänge zu beachten (Bundes-Immissionsschutzgesetz). LEITUNGEN Der Auftragnehmer hat sich beim Auftraggeber und den zuständigen Trägern über die Lage von Leitungen, die sich innerhalb der Bearbeitungsfläche LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 3 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR befinden, zu informieren. Die Ergebnisse der aktuellen INFREST Auskünfte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) können dem AN vom AG zur Verfügung gestellt werden. Die Bauleitung des Auftraggebers ist unverzüglich zu verständigen, falls Kabel oder sonstige Leitungen freigelegt bzw. beschädigt werden. Im Zweifelsfall werden nach Rücksprache mit der Bauleitung Suchgräben erstellt, die gesondert vergütet werden. MONTAGE -UND PFLEGEHINWEISE Der AN hat die Montage- und Pflegehinweise für die aufgestellten bzw. eingebauten Ausstattungsgegenstände dem AG vor Abnahme der Außenanlage zu übergeben. PFLASTERARBEITEN Sämtliche Pflasterarbeiten sind, soweit nicht anders beschrieben, gem. DIN 18318 auszuführen. Zuschnitte werden nicht gesondert vergütet. SCHADSTOFFE Öl, Kraftstoffe oder andere Flüssigkeiten sind so zu lagern, dass ein Eindringen in den Untergrund unmöglich ist. Entsprechend vorsichtig ist auch beim Betanken von Baumaschinen und anderen Geräten vorzugehen. TAGESBERICHTE UND LIEFERSCHEINE Von jedem Arbeitstag auf der Baustelle ist ein Tagesbericht anzufertigen. Die Tagesberichte sind täglich zu verfassen und der Bauleitung unverzüglich zu übergeben. Vor Beginn der Arbeiten ist der Bauleitung ein Musterformular vorzulegen. Folgende Angaben sind in die Tagesberichte aufzunehmen: Arbeitszeit, Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten mit deren Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Gartenarbeiter etc.), Wetter, Temperaturen, Maschineneinsatz, ausgeführte Arbeiten (Angabe der Positionsnummern aus dem Leistungsverzeichnis ist ausreichend), besondere Vorkommnisse, zusätzliche Anweisungen der Bauleitung oder des Auftraggebers. Besondere Leistungen, wie z.B. Stundenlohnarbeiten auf Anweisung der Bauleitung oder des Auftraggebers sind auf Stundenlohnzetteln oder "Lieferscheinen" festzuhalten und umgehend von der Bauleitung abzeichnen zu lassen. Lieferscheine, die älter als eine Woche sind, werden nicht anerkannt. VERTRETER DER BAUFIRMA Der Auftragnehmer hat nach der Auftragserteilung einen zuständigen Firmenvertreter (Bauleiter/in) zu benennen, der bevollmächtigt ist, die Firma in allen die Baustelle betreffenden Belangen zu vertreten. Der Firmenvertreter muss auf den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen anwesend sein. ZUFAHRTSWEGE Der Auftragnehmer hat sämtliche Zufahrtswege und -straßen, die von ihm genutzt werden in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verschmutzungen oder Beschädigungen der Wege und Zufahrten sind zu vermeiden und bei Auftreten täglich zu beseitigen. LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 200 Herrichten allgemein 200.10 Baustraße zum Überqueren der Laufbahn Baustraße zum Schutz der Laufbahn herstellen, bis zum Ende der Baumaßnahme vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder rückbauen und geordnet entsorgen. Material: nach Wahl des Bieters Abrechnung: Aufmaß 50,00 200.20 Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR m2 Verdeckte Fundamente, Mauern, Schuttlinsen Verdeckte Fundamente, auch bewehrt, Mauern, Schuttlinsen usw. ausbauen, soweit erforderlich zerkleinern, laden. Entsorgung über Abfuhrposition im Titel 220 (Abfuhr Betonaufbruch) Abrechnung: Aufmaß und Lieferschein 5,00 200.30 Einheit 4 10.06.2016 24.05.2016 m3 Boden für Suchgräben von Hand ausheben Boden für Suchgräben von Hand ausheben zur Freilegung von Kabeln und Rohrleitungen ab Geländeoberfläche. Aushub seitlich lagern, nach Begutachtung wieder verfüllen und lagenweise verdichten. Inklusive aller Nebenarbeiten und der Entsorgung überschüssigen Bodens. Aushubtiefe: bis 0,80 m Sohlenbreite: bis 0,50 m Bodenklasse: bis 5 Abrechnung: Aufmaß 5,00 200.40 Sand ausbauen, laden und entsorgen Sand ausbauen, laden und entsorgen. Ort: Weitsprunganlage II. Dicke: 40 cm Einsatz Handarbeit ist mit einzukalkulieren. Die bestehende Einfassung ist zu erhalten. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein und Wiegekarte. 18,00 200.50 m m3 Kunstrasen ausbauen, laden und entsorgen Provisorisch verlegten Kunstrasen aufnehmen, laden und entsorgen Ort: Zugang Spielfeld oberer Sportplatz / Kopfballtrainingsfläche Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein 51,00 m2 LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 200.60 Granitplatten ausbauen, lagern Granitplatten (Charlottenburger Platten) ausbauen und bauseits lagern. Ort: Innerhalb Asphaltfläche oberer Sportplatz Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten! Abrechnung: Lieferschein 51,00 200.70 m2 m2 m2 Torflügel von Torpfosten lösen, Torpfosten von Wand abschrauben Torflügel ausbauen, wie folgt: Torflügel von Torpfosten lösen und seitlich für späteren Einbau lagern, Torpfosten 10/10/200, mittels 4 Sechskantschrauben an Treppenwange befestigt, lösen, laden und entsorgen. Abrechnung: Lieferschein 1,00 200.100 Gesamtbetrag in EUR *** Alternativposition 1.1 Granitplatten zum Lagerplatz des Grünflächenamtes fahren 1. Alternative zu Position 200.70 Bauseits gelagerte Granitplatten zum Lagerplatz des Grünflächenamtes fahren und dort abladen: Lagerplatz: Dohnagestell 9, 13351 Berlin Transportentfernung: 3,5 km Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 51,00 200.90 Einheitspreis in EUR *** Grundposition 1.0 Granitplatten zum Lagerplatz des Tiefbauamtes fahren Bauseits gelagerte Granitplatten zum Lagerplatz des Tiefbauamtes fahren und dort abladen: Einfache Transportentfernung: bis 10 km Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 51,00 200.80 Einheit 5 10.06.2016 24.05.2016 psch Treppenanlage ausbauen und entsorgen Treppenanlage ausbauen und entsorgen, wie folgt: bestehend aus: -Handlauf, Stahl verzinkt, Durchmesser 6 cm, Länge ca. 10m, verschweißt, 4 Stützen, einschließlich Fundamente -Abdeckung Treppenwange, Beton, 37/8, Länge gesamt 10,57m, Abdeckung Eckteil, 75/45/8 Beton -Kantensteine, Beton, 6/25, gesamt 3,50m, lose im Erdreich stehend -Treppenwange, Beton, 30 cm tief, Länge gesamt 10,5m, Höhe von ca. 30cm bis 1,30m, einschließlich Fundament und Tragschicht -Stufen aus Leg- und Setzstufen, Beton, 35 cm tief, Höhe 15 cm, Breite gesamt 3m, einschließlich Fundament und Tragschicht -Podeste bestehend aus Betonplatten 100/35/5, einschließlich Bettung und Tragschicht nur EP LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 6 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 1,00 200.110 Fußballtore ausbauen und entsorgen Fußballtore (Großspielfeld) ausbauen und entsorgen, wie folgt: Material: Aluminium, blank Maße: ca. 7,32 x 2,44 m Einschließlich der Netzausleger. Die Bodenhülsen verbleiben im Boden. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Entsorgungskosten Abrechnung: Lieferschein 2,00 200.120 m Rinnenabdeckungen ausbauen und entsorgen Defekte Rinnenabdeckungen, ca. 50/22/7 cm, Beton, ausbauen, laden und entsorgen. Achtung: Auf einigen Rinnenabdeckungen befinden die Markierungsstriche, die bestimme Laubahndistanzen auf der Laufbahn markieren. Diese Markierungen sind vor dem Ausbauen der Rinnenabdeckungen provisorisch auf den Sportplatz zu übertragen und nach dem Einbauen der neuen Abdeckungen auf die diese zu übertragen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 25,00 200.140 St Rinnenabdeckungen, Kantensteine, entsorgen Rinnenabdeckungen, Kantensteine, ausbauen und entsorgen, wie folgt: Betonkantenstein 6/25/100, ausbauen, laden und entsorgen. Achtung: Auf einigen Kantensteinen befinden die Markierungsstriche, die bestimme Laubahndistanzen auf der Laufbahn markieren. Diese Markierungen sind vor dem Ausbauen der Rinnenabdeckungen, Kantensteine provisorisch auf den Sportplatz zu übertragen und nach dem Einbauen der neuen Abdeckungen auf die diese zu übertragen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 10,00 200.130 psch m Sinkkasten ausbauen, laden und entsorgen Defekte Sinkkästen, im Bereich der Laufbahn ausbauen, laden und geordnet entsorgen. Die Abdeckungen sind für den späteren Wiedereinbau seitlich zu lagern. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. HINWEIS: Das erforderliche Aufschneiden der Kunststoffbahn ist einer gesonderten Position LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 7 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR ausgeschrieben. Abrechnung: Lieferschein 3,00 200.150 *** Grundposition 2.0 Sitzauflagen ausbauen, laden und entsorgen Sitzauflagen ausbauen, laden und entsorgen, wie folgt: Sitzauflagen, in Längsrichtung, 3 Tropenholzlatten, 4 x 10 cm, auf Aluminium U-Profil ausbauen, laden und geordnet entsorgen. Ort: Tribünen unterer Sportplatz Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 88,00 200.160 m *** Alternativposition 2.1 Sitzauflagen ausbauen, laden und entsorgen 1. Alternative zu Position 200.150 Sitzauflagen ausbauen, laden und zum Lagerplatz des Tiefbauamtes transportieren: Einfache Transportentfernung: bis 10 km Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Sitzauflagen, in Längsrichtung, 3 Tropenholzlatten, 4 x 10 cm, auf Aluminium U-Profil ausbauen, laden und geordnet entsorgen. Ort: Tribünen unterer Sportplatz Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 88,00 200.170 St m nur EP Kunststoffplatten ausbauen, laden und entsorgen Kunststoffplatten der Spieler- und Betreuerkabine ausbauen, laden und entsorgen. Platten: Ort: Spielerkabinen unterer Sportplatz 2 Stück 42 x 85 cm 2 Stück 50 x 84 cm 4 Stück 34 x 55 cm 5 Stück 59 x 125 cm ACHTUNG: 1 Stück 59 x 125 cm aus Eternit Die Metallplatten sind nicht auszubauen Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 210 Herrichten Laufbahn 210.10 Kunststoffbelag scharfkantig schneiden Kunststoffbelag der Laufbahn scharfkantig schneiden, wie folgt: Dicke des Belages: ca. 13 mm Ausführung mit Schneidegerät. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 135,00 210.20 m m2 Ungebundene mineralische Bettungs- und Tragschichtmaterialien aufnehmen Ungebundene mineralische Bettungs- und Tragschichtmaterialien aufnehmen, wie folgt: Ungebundene, stark durchwurzelte Tragschicht und Filterschicht aus mineralischen Gesteinskörnungen aufnehmen, auch in Kleinstflächen, laden und geordnet entsorgen. Dicke der Schichten: ca. 30 cm. Körnung: bis 0/45 mm Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 80,00 210.60 m2 Asphalttragschicht ausbauen und entsorgen Asphalttragschicht, auch in Kleinstflächen, ausbauen und fachgerecht entsorgen, wie folgt: Dicke der Asphalttragschicht: ca. 60-80 mm Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 80,00 210.50 m Asphalttragschicht schneiden Asphalttragschicht schneiden, wie folgt: Dicke der Asphalttragschicht: ca. 60-80 mm Asphalttragschicht senkrecht in voller Aufbruchtiefe schneiden. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 135,00 210.40 Einheitspreis in EUR Kunststoffbelag aufnehmen und entsorgen Kunststoffbelag, rot, Dicke ca. 13 mm, auf gebundener Tragschicht, in Laufbahn, aufnehmen, auch in Kleinstflächen, laden und geordnet entsorgen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 80,00 210.30 Einheit m2 Hochbord ausbauen, seitlich lagern Hochbord (Laufbahneinfassung), Beton, 50/10/30 cm, OK Bord aktuell ca. 20 cm über OK ausbauen und seitlich 8 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR für späteren Wiedereinbau lagern. Betonfundamente ausbauen, laden und entsorgen. Einschließlich aller erforderlichen Erd- und Nebenarbeiten. HINWEIS: Das erforderliche Aufschneiden der Kunststoffbahn ist einer gesonderten Position ausgeschrieben. Abrechnung: Lieferschein 5,00 m Gesamtsumme: 9 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 10 10.06.2016 24.05.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 220 Herrichten Wege 220.10 Schnitte in Beton / Asphalt, bis ca. 25 cm tief Schnitte in Asphalt / Beton mit geeignetem Nassschneidegerät in mehreren Abschnitten durchführen. Schnitttiefe: bis ca. 25 cm Abrechnung: Aufmaß 10,00 220.20 Pflasterbettungen, Tragschichten (Materialgemische), Dicke ca. 30 cm, ausbauen und laden Pflasterbettungen Tragschichten (Materialgemisch) jedoch eventuell mit Ziegelanteilen), in mehreren Teilflächen ausbauen, auf Mieten bis zur Beprobung zwischenlagern, nach dem dem Vorliegen der Ergebnisse laden, wie folgt: Dicke der Tragschicht: ca. 30 cm Abrechnung: Wiegekarten der Abfuhrpositionen (1 cbm = 1,6 to) 195,00 220.30 St *** Grundposition 3.0 Pflasterbettungen, Tragschicht, Materialgemische (ohne Asphalt), entsorgen, Z 2 Pflasterbettungen, Tragschicht (Materialgemische ohne Asphalt, jedoch eventuell mit Ziegelanteilen), geordnet entsorgen, wie folgt: Inklusive Kippgebühren, aller Arbeiten und Leistungen. LAGA - Wert = Z 2 Abrechnung: Wiegekarten / 1 cbm = 1,6 to) 195,00 220.50 m3 Umweltanalytische Untersuchung der Bodenmischprobe / Tragschichtprobe Umweltanalytische Untersuchung der Bodenmischprobe / Tragschichtprobe vom Haufwerk nach TR LAGA 20 durchführen. 1,00 220.40 m m3 *** Alternativposition 3.1 Pflasterbettungen, Tragschichten (Materialgemische ohne Asphalt), Tennen, < / = Z 1.2 1. Alternative zu Position 220.40 Pflasterbettungen,Tragschichten (Materialgemische ohne Asphalt, jedoch eventuell mit Ziegelanteilen), wassergebundene Decken, geordnet entsorgen, wie folgt: Inklusive Kippgebühren, aller Arbeiten und Leistungen. LAGA - Wert < / = Z 1.2 Abrechnung: Wiegekarten (1 cbm = 1,6 to) LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) 220.60 Menge Einheit 195,00 m3 m3 m2 Baustoffprüfung Asphalt / Nachweis von Teer im Bitumen Baustoffprüfung Asphalt / Nachweis von Teer im Bitumen durchführen, wie folgt: Überprüfung, ob das Aufbruchmaterial / Fräsgut gemäß den aktuell gültigen Richtlinen, bzw. BTR RC-StB ´04 dem Wiederverwendungsbreich 1 bzw. gem. RuVa der Verwertungsklasse A zugeordnet werden kann. Eine Baustoffprüfung beinhaltet eine Asphaltmischprobe mit der Entnahme von drei Bohrkernen. Abrechnung: Lieferschein und Übergabe des Prüfberichtes 1,00 220.100 nur EP m3 Asphalt, Dicke ca. 5 -10 cm, ausbauen und laden Asphaltdeckschicht (evtl. Asphalttagschicht) durch Abschieben ausbauen und auf Mieten bis zur Beprobung zwischenlagern, nach dem Vorliegen der Ergebnisse laden. Dicke: ca. 5 -10 cm Abrechnung: Flächenaufmaß 505,00 220.90 Gesamtbetrag in EUR *** Alternativposition 4.1 Pflasterbettungen, Tragschichten (Materialgemische mit Asphaltanteilen) , < / = Z 1.2 1. Alternative zu Position 220.60 Pflasterbettungen,Tragschichten (Materialgemische mit Asphaltanteilen, mit Ziegelanteilen), wassergebundene Decken, geordnet entsorgen, wie folgt: Inklusive Kippgebühren, aller Arbeiten und Leistungen. LAGA - Wert < / = Z 1.2 Abrechnung: Wiegekarten (1 cbm = 1,6 to) 50,00 220.80 Einheitspreis in EUR 11 10.06.2016 24.05.2016 *** Grundposition 4.0 Pflasterbettungen, Tragschicht, Materialgemische (mit Asphaltanteilen), entsorgen, Z 2 Pflasterbettungen, Tragschicht (Materialgemische mit Asphaltanteilen, mit Ziegelanteilen), geordnet entsorgen, wie folgt: Inklusive Kippgebühren, aller Arbeiten und Leistungen. LAGA - Wert = Z 2 Abrechnung: Wiegekarten / 1 cbm = 1,6 to) 50,00 220.70 Seite: Datum: LV-Datum: St *** Grundposition 5.0 Asphaltaufbruch entsorgen, Verwertungsklasse B Asphaltaufbruch der Vorposition geordnet entsorgen, wie nur EP LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 12 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR folgt: Annahme: Der Asphaltaufbruch weist gemäß Untersuchungsergebnis keine Richtwertüberschreitungen auf. Das Aufbruchmaterial kann gemäß BTR RC-StB 04 der Verwertungsklasse B zugeordnet werden. Abrechnung: Wiegekarten 81,00 220.110 *** Alternativposition 5.1 Asphaltaufbruch entsorgen, Verwertungsklasse A 1. Alternative zu Position 220.100 Asphaltaufbruch der Vorposition geordnet entsorgen, wie folgt: Annahme: Der Asphaltaufbruch weist gemäß Untersuchungsergebnis keine Richtwertüberschreitungen auf. Das Aufbruchmaterial kann gemäß BTR RC-StB 04 der Verwertungsklasse A zugeordnet werden. Abrechnung: Wiegekarten 81,00 220.120 t t Betonflächen, unbewehrt (Oberbau Asphalt ) Dicke ca. 25 cm ausbauen, laden Betonflächen, unbewehrt, ausbauen und bis zur Abfuhr lagern und nach der Beprobung laden, wie folgt: Dicke der Betonflächen: bis ca. 25 cm Abrechnung: Aufmaß der Betonfläche vor Abbruch 505,00 220.130 Umweltanalytische Untersuchung der Betonprobe Umweltanalytische Untersuchung der Betonprobe vom Haufwerk nach TR LAGA 20 durchführen. 1,00 220.140 St *** Grundposition 6.0 Betonaufbruch, unbewehrt, entsorgen, < / = Z 1.2 Betonaufbruch, unbewehrt,, geordnet entsorgen, wie folgt: Inklusive Kippgebühren, aller Arbeiten und Leistungen. LAGA - Wert < / = Z 1.2 Abrechnung: Wiegekarten Berechnungsansatz: Grundfläche x Schichtdicke, 1 cbm fester Masse = 2,0 to) 253,00 220.150 m2 to *** Alternativposition 6.1 Betonaufbruch, unbewehrt, entsorgen, = Z 2 1. Alternative zu Position 220.140 Betonaufbruch, unbewehrt, geordnet entsorgen, wie nur EP LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 13 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR folgt: Inklusive Kippgebühren, aller Arbeiten und Leistungen. LAGA - Wert = Z 2 Abrechnung: Wiegekarten Berechnungsansatz: Grundfläche x Schichtdicke, 1 cbm fester Masse = 2,0 to) 253,00 220.160 Betonfläche innerhalb Mosaikpflasterfläche ausbauen Betonfläche innerhalb Mosaikpflasterfläche ausbauen, wie folgt: Die Fläche soll über eine Position im Titel 521 mit Mosaikpflaster fachgerecht geschlossen werden. Beton und Tragschicht ausbauen und über Titel 214 fachgerecht entsorgen. Abrechnung: Aufmaß <Grafik> 1,50 220.170 m2 Klinkerpflaster 24/11,5/7,1 aufnehmen, laden und entsorgen Vorhandenes Klinkerpflaster ca. 24/11,5/ 7,1 cm aufnehmen, laden und geordnet entsorgen. Ort: Weg zwischen Sportrasen und Osttribüne unterer Sportplatz Auf einer Länge von 35 m steht ein Ballfangzaun in der Pflasterfläche, der Ausbau per Hand ist hier mit einzukalkulieren. Die Einfassung aus Betonkantensteinen ist zu erhalten. Die Tribünen sind nicht zu beschädigen. Die untere Stufe ist gegen Beschädigungen zu schützen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 145,00 220.190 m2 Klinkerpflaster 24/11,5/7,1 aufnehmen und seitlich lagern Vorhandenes Klinkerpflaster 24 /11,5 cm aufnehmen, säubern und für späteren Wiedereinbau seitlich lagern. Bettungs- und Tragschicht ausbauen, laden und entsorgen. Ausbaustärke: 30 cm unter OK Gelände Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 1,00 220.180 to m2 Großsteinpflaster ausbauen, laden und entsorgen Großsteinpflaster, Granit, ca. 20/20, in Reihe, einschließlich Fundament und Rückenstütze aus Beton ausbauen, laden und entsorgen. Ort: Einfassung Asphaltfläche neben Laufbahn oberer Sportplatz Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 130,00 m nur EP LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 220.200 Großsteinpflaster ausbauen und zum Tiefbauamt liefern Großsteinpflaster, Granit, ca. 20/20, in Reihe, einschließlich Fundament und Rückenstütze aus Beton ausbauen, laden, Großsteinpflaster zum Lagerplatz des Tiefbauamtes fahren und dort abladen. Fundamente und Rückenstütze geordnet entsorgen. Ort: Einfassung Asphaltfläche neben Laufbahn oberer Sportplatz Lagerplatz: Dohnagestell 9, 13351 Berlin Transportentfernung: ca. 3,5 km Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 130,00 Einheit Einheitspreis in EUR m Gesamtsumme: 14 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 230 Herrichten Vegetationsflächen 230.10 Pflanzfläche zurückschneiden Pflanzflächen neben Laufbahn Weitsprunganlage II sowie im Bereich der Großsteinpflasterreihe für spätere Ausbesserung der Laufbahn und Einbau der Betonkantensteine zurückschneiden. Schnitthöhe: bis ca. 250 cm Schnitttiefe: bis ca. 100 cm Schnittgut laden und geordnet entsorgen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 150,00 230.20 Einheit Einheitspreis in EUR 15 10.06.2016 24.05.2016 m Gehölzfläche bis 1,50 m Höhe roden Gehölzfläche/ Wildaufwuchs roden, wie folgt: Höhe: bis 1,50 m Sträucher inkl. Wurzelstöcke bis einschl. 10 cm Stammdurchmesser roden, laden und geordnet entsorgen. Ort: Neben Treppenanlage zwischen oberem und unterem Sportplatz Abrechnung: Aufmaß 20,00 230.30 m2 Wurzel roden, laden und entsorgen Pappelwurzeln roden (Reste der Stubbenrodung), laden und entsorgen. Wurzeldurchmesser: bis ca. 20 cm. Ort: Neben Treppenanlage zwischen oberem und unterem Sportplatz. Die Treppenanlage wird vollständig abgerissen, der angrenzende Belag erneuert. Abrechnung: Lieferschein 1,00 St Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 510 Geländebearbeitung 510.10 Oberboden (m3) gem. DIN 18915 mit Kompostanteilen Oberboden mit Kompostanteilen gem. DIN 18915 liefern, abladen und höhengerecht mit einer gleichmäßigen Dicke von ca. 30 cm auf Vegegtationsflächen hinter der Treppenwange aufbringen und planieren. Folgende Parameter sind nachzuweisen: Stickstoff: 30-50 mg/l Phosphor: 35-55 mg/l Kalium: 30-70 mg/l ph-Wert: 5,5 - 7,0 Salzkonz.: < 1,2 g KCl/l Boden Abrechnung: Lieferschein 6,00 Einheit Einheitspreis in EUR 16 10.06.2016 24.05.2016 m3 Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 515 Rasenregeneration 515.10 Sportrasenfläche igeln Sportrasenfläche mit einem Rasenigel kreuzweise gleichmäßig abschleppen. Aufgenommene Materialien geordnet entsorgen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 7.250,00 515.20 m2 m2 m2 Sportrasenfläche absanden Sportrasenfläche mit Sand abstreuen, wie folgt: Sand liefern. Sand: 0/2 mm, gewaschen pH-Wert: neutral Bedarf: 5 l pro qm. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 7.250,00 515.60 m2 Sportrasenfläche säubern / kehren Sportrasenfläche mit Kehrmaschine säubern, wie folgt: Restrasenpfropfen aufnehmen und geordnet entsorgen. Abrechnung: Aufmaß 7.250,00 515.50 Gesamtbetrag in EUR Sportrasenfläche aerifiziereren Sportrasenfläche zweimal kreuzweise mit Vertidrain aerifizieren Löcher pro qm: 250-300 pro qm Lochdurchmesser: 15 mm Lochtiefe: 5-10 cm Aufgenommene Materialien geordnet entsorgen. Abrechnung: Aufmaß 7.250,00 515.40 Einheitspreis in EUR Sportrasenfläche vertikutieren Sportrasenfläche zweimal kreuzweise vertikutieren. Messerabstand: 30 mm Eindringtiefe: 1 - 2 cm Aufgenommene Materialien geordnet entsorgen. Abrechnung: Aufmaß 7.250,00 515.30 Einheit 17 10.06.2016 24.05.2016 m2 Fehlstellen mit Rollrasen Fehlstellen, in Einzelflächen, durch das Verlegen von Rollrasen schließen. Ausführung nur in Abstimmung mit dem AG und dem Platzwart. Alte Rasennarbe abschälen, aufnehmen und fachgerecht entsorgen. Feinplanum für Rollrasenfläche herstellen. Rollrasen (Sportrasen, RSM 3.2) in Teilstücken liefern und verlegen, anwalzen. LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 18 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 50,00 515.70 m2 Rasenfläche nachsäen Rasenfläche zur Wiederherstellung einer geschlossenen Rasennarbe und zur Etablierung leistungsfähiger Sportrasengräser gleichmäßig im Perforationsverfahren nachsäen, wie folgt: Perforationslöcher: ca. 200 pro qm Tiefe: 4 -5 cm Saatgut: 20 / qm nach RSM 3.2 (z.B. Eurogreen, oder gleichweritger Art) Angebotenes Produkt / Hersteller: .............................. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten 7.250,00 515.80 m2 Rasenfläche düngen Rasenfläche düngen, wie folgt: Starterdünger, z.B. Eurogreen 1234, oder gleichweritger Art Angebotenes Produkt / Hersteller: .............................. Menge: 25 g / qm Dünger mit Düngerstreuer gleichmäßig aufbringen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten 7.250,00 515.90 m2 Fertigstellungspflege nach DIN 18917 Fertigstellungspflege nach DIN 18917 durchführen, wie folgt: Dauer: bis 30.09.2016 Der Platz verfügt über eine automatische Bewässerungsanlage. Platz mehrmals mähen, verklumptes Mähgut entfernen. Einmalige Düngung mit Vorratsdünger, 30 g / qm. Angebotenes Produkt / Hersteller: .............................. Düngezeitpunkt in Absprache mit dem Revierleiter. Abrechnung: Aufmaß 7.250,00 m2 LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 19 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 522 Wege 522.10 Rohplanum für befestigte Flächen herstellen Rohplanum unter Berücksichtigung der geplanten Gefälle für zukünftige Wege- und Platzflächen herstellen. Maximale Abweichung von der Sollhöhe: +/- 2 cm unter der 4-m-Latte Abrechnung: Aufmaß Wegeflächen (ohne Einfassungen) 998,00 522.20 Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR m2 Verdichtung des Rohplanums für befestigte Flächen, 45 MPa/m2 Verdichtung des Rohplanums für zukünftige Wegeflächen, einschl. Nachplanieren unter Berücksichtigung der geplanten Gefälle, mit einer Ebenflächigkeit von 20 mm, gemessen als Stichmaß unter der 4 m Latte. Auf dem verdichteten Rohplanum muss ein Ev2-Wert von 45 MPa/m2 erreicht werden! Abrechnung: Aufmaß Wegeflächen (ohne Einfassungen) 998,00 522.30 Einheit 20 10.06.2016 24.05.2016 m2 *** Grundposition 7.0 Betonsteinpflaster 24/16/8 und 12/16/8 cm, Beton, grau Betonsteinpflaster liefern und auf verdichtetem Planum einbauen, wie folgt: Oberfläche: ohne Vorsatz (Beton, grau) Maße: 24/16/8 cm und 12/16/8 cm, Dicke 8 cm, z.B. System LP5 - System 16 oder gleichwertig Angebotenes Produkt: .............................. Die halben Steine werden nur als Anfangs- oder Endsteine eingesetzt Pflastersteine gemäß DIN EN 1338, TL Pflaster-StB, gefast Verband: Halbsteinversatz Fugenbreite: 3 mm Bettung: 4 cm, Brechsand/Splitt-Gemisch 0/5 Füllung der Fugen bis zum vollständigen Fugenschluss und ggf. in mehreren Arbeitsgängen, auch nach der Nutzungsfreigabe. Fugenmaterial farblich passend zum Pflaster Tragschicht: 28 cm Betonrecycling 0/32, schadstofffrei, gem. DIN 18315 Profilgerechter Einbau bei optimalem Wassergehalt. Auf der verdichteten Tragschicht muss ein EV2-Wert von mindestens 120 MN/m2 erreicht werden! Die Einhaltung des geforderten Tragfähigkeitswertes ist vom AN zu gewährleisten. Die Prüfung der Tragfähigkeit obliegt dem AN und wird nicht gesondert vergütet. Gesamtaufbaustärke inklusive Tragschicht: 40 cm Bei der Kalkulation ist der Einbau von ca. 145 qm entlang des Ballfangzaunes (unterer Sportplatz) zu berücksichtigen. Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte an LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 21 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Anschlüssen und Einbauten sowie der notwendigen Erdund Verdichtungsarbeiten. Abrechnung: Aufmaß und Lieferschein 975,00 522.40 m2 *** Alternativposition 7.1 Betonsteinpflaster 10/20/8, Beton, grau 1. Alternative zu Position 522.30 Betonsteinpflaster liefern und auf verdichtetem Planum einbauen, wie folgt: Oberfläche: ohne Vorsatz (Beton, grau) Maße: 10/20 cm, Dicke 8 cm Pflastersteine gemäß DIN EN 1338, TL Pflaster-StB, gefast Verband: Fischgrät Fugenbreite: 3 mm Bettung: 4 cm, Brechsand/Splitt-Gemisch 0/5 Füllung der Fugen bis zum vollständigen Fugenschluss und ggf. in mehreren Arbeitsgängen, auch nach der Nutzungsfreigabe. Fugenmaterial farblich passend zum Pflaster Tragschicht: 28 cm Betonrecycling 0/32, schadstofffrei, gem. DIN 18315 Profilgerechter Einbau bei optimalem Wassergehalt. Auf der verdichteten Tragschicht muss ein EV2-Wert von mindestens 120 MN/m2 erreicht werden! Die Einhaltung des geforderten Tragfähigkeitswertes ist vom AN zu gewährleisten. Die Prüfung der Tragfähigkeit obliegt dem AN und wird nicht gesondert vergütet. Gesamtaufbaustärke inklusive Tragschicht: 40 cm Bei der Kalkulation ist der Einbau von ca. 145 qm entlang des Ballfangzaunes (unterer Sportplatz) zu berücksichtigen. Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte an Anschlüssen und Einbauten sowie der notwendigen Erdund Verdichtungsarbeiten. Abrechnung: Aufmaß und Lieferschein 975,00 522.50 m2 *** Grundposition 8.0 Betonsteinpflaster 24/16/8 cm und 12/16/8 cm, Beton, grau Betonsteinpflaster liefern und auf verdichtetem Planum einbauen, wie folgt: Einbauort: Podeste Treppenanlage Tragschicht: 18 cm Betonrecycling 0/32, schadstofffrei, gem. DIN 18315 Oberfläche: ohne Vorsatz (Beton, grau) Maße: 24/16/8 cm und 12/16/8 cm, Dicke 8 cm, z.B. System LP5 - System 16 oder gleichwertig Angebotenes Produkt: .............................. Die halben Steine werden nur als Anfangs- oder nur EP LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 22 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Endsteine eingesetzt Pflastersteine gemäß DIN EN 1338, TL Pflaster-StB, gefast Verband: Halbsteinversatz Fugenbreite: 3 mm Bettung: 4 cm, Brechsand/Splitt-Gemisch 0/5 Füllung der Fugen bis zum vollständigen Fugenschluss und ggf. in mehreren Arbeitsgängen, auch nach der Nutzungsfreigabe. Fugenmaterial farblich passend zum Pflaster Tragschicht: 18 cm Betonrecycling 0/32, schadstofffrei, gem. DIN 18315 Profilgerechter Einbau bei optimalem Wassergehalt. Auf der verdichteten Tragschicht muss ein EV2-Wert von mindestens 120 MN/m2 erreicht werden! Die Einhaltung des geforderten Tragfähigkeitswertes ist vom AN zu gewährleisten. Die Prüfung der Tragfähigkeit obliegt dem AN und wird nicht gesondert vergütet. Gesamtaufbaustärke inklusive Tragschicht: 40 cm Bei der Kalkulation ist der Einbau von ca. 145 qm entlang des Ballfangzaunes (unterer Sportplatz) zu berücksichtigen. Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte an Anschlüssen und Einbauten sowie der notwendigen Erdund Verdichtungsarbeiten. Abrechnung: Aufmaß und Lieferschein 7,00 522.60 m2 *** Alternativposition 8.1 Betonsteinpflaster 10/20/8, Beton, grau 1. Alternative zu Position 522.50 wie vor, jedoch Einbauort Podeste Treppenanlage Tragschicht: 18 cm Betonrecycling 0/32, schadstofffrei, gem. DIN 18315 Profilgerechter Einbau bei optimalem Wassergehalt. Auf der verdichteten Tragschicht muss ein EV2-Wert von mindestens 100 MN/m2 erreicht werden! Die Einhaltung des geforderten Tragfähigkeitswertes ist vom AN zu gewährleisten. Die Prüfung der Tragfähigkeit obliegt dem AN und wird nicht gesondert vergütet. Gesamtaufbaustärke inklusive Tragschicht: 30 cm Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte an Anschlüssen und Einbauten sowie der notwendigen Erdund Verdichtungsarbeiten. Abrechnung: Aufmaß und Lieferschein 7,00 522.70 m2 Klinkermosaikpflaster, rot Klinkermosaikpflaster liefern und inklusive Oberbau auf verdichtetem Planum in Fehlstelle im Bestand einbauen, wie folgt: Ort: Gehweg Gebäude oberer Sportplatz Material: Klinkermosaikpflaster, rot Bettung / Fundament: 10 cm Pflasterbeton Tragschicht ungebunden: 10 cm Betonrecycling 0/32 schadstofffrei, gem. DIN 18 315 und ZTVT-Stb 95/2002; profilgerechter Einbau bei optimalem Wassergehalt. Auf der verdichteten Tragschicht muss ein EV2-Wert von nur EP LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 23 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR mindestens 100 MN/m2 erreicht werden. Die Einhaltung des geforderten Tragfähigkeitswertes ist vom AN zu gewährleisten. Die Prüfung der Tragfähigkeit obliegt dem AN und wird nicht gesondert vergütet. Gesamtaufbaudicke: 35 cm Verlegung: in Passe Das Pflaster ist zum Abschluss der Arbeiten zu säubern. Betonreste oder ein Betonschleier auf der Oberfläche sind nicht zulässig. Einschließlich der erforderlichen Zuschlagungen und Anpflasterungsarbeiten an das Bestandspflaster. Abrechnung: Aufmaß <Grafik> 1,50 522.80 m2 Betonkantensteine 100/30/8 cm Betonkantenstein als Einfassung der Betonpflasterfläche liefern und einbauen,wie folgt: Material: Betonkantenstein, Form C (gebrochene Kanten) Maße: 100/30/8 cm Einbau: 2-3 mm unter OK Pflaster, eng gestoßen, auf 20 cm Bettung und mit beidseitiger Rückenstütze, Breite 10 cm, aus Beton C 12/15 X0, oben abgeschrägt Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte, Erd-und Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 160,00 522.90 m Wiedereinbau seitlich gelagertes Klinkerpflaster Seitlich gelagertes Klinkerpflaster aus Titel 220 wieder einbauen, wie folgt: Verband: Reihe Fugenbreite: 3 mm Bettung: 4 cm, Brechsand/Splitt-Gemisch 0/5 Füllung der Fugen bis zum vollständigen Fugenschluss und ggf. in mehreren Arbeitsgängen, auch nach der Nutzungsfreigabe. Fugenmaterial farblich passend zum Pflaster Tragschicht: 18 cm Betonrecycling 0/32, schadstofffrei, gem. DIN 18315 Profilgerechter Einbau bei optimalem Wassergehalt. Auf der verdichteten Tragschicht muss ein EV2-Wert von mindestens 100 MN/m2 erreicht werden! Die Einhaltung des geforderten Tragfähigkeitswertes ist vom AN zu gewährleisten. Die Prüfung der Tragfähigkeit obliegt dem AN und wird nicht gesondert vergütet. Gesamtaufbaustärke inklusive Tragschicht: 30 cm Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte an Anschlüssen und Einbauten sowie der notwendigen Erdund Verdichtungsarbeiten. Abrechnung: Aufmaß und Lieferschein 1,00 522.100 m2 Betonkantenstein 100/30/10 liefern und einbauen Betonkantenstein als Einfassung der Rampe liefern und LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 24 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR gemäß Detailplanung einbauent: Material: Betonkantenstein, Form C (gebrochene Kanten) Maße: 100/30/10 cm Einbau: Orthogonal zur bestehenden Einfassung der Laufbahn, Einbau erfolgt waagerecht, OK Kantenstein bündig mit OK Einfassung Laufbahn, 20 cm über OK Laufbahn, 2-3 mm unter OK Pflaster, eng gestoßen, auf 20 cm Bettung und mit beidseitiger Rückenstütze, Breite 10 cm, aus Beton C 12/15 X0, oben abgeschrägt Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte, Erdund Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 6,00 m Gesamtsumme: LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 525 Laufbahnreparatur 525.10 Feinplanum für Kunststofffläche Feinplanum Sportfläche herstellen, wie folgt: Feinplanum für Kunststofffläche gemäß DIN 18035-6 herstellen, Bodenklasse 3 bis 4 gemäß DIN 18300, Auf- und Abtrag bis 5 cm, zulässige Abweichung von der Nennhöhe +/- 20 mm, Ebenheit, Spalt unter der 4 m Latte bis 20 mm, Untergrund fachgerecht verdichten. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 80,00 525.20 m2 m2 Lieferung und Einbau von Einkornbeton Lieferung und Einbau von Einkornbeton, wie folgt: gebundene Tragschicht aus Einkornbeton für Kunststofffläche herstellen, Schichtdicke: 11 cm Zulässige Abweichung von der Nennhöhe: +/- 10 mm Einbau in Handarbeit. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 80,00 525.40 Einheitspreis in EUR Ungebundene Tragschicht für Sportfläche liefern und einbauen Ungebundene Tragschicht für Sportfläche gemäß DIN 18035-6 liefern und einbauen, wie folgt: Schottter-Splitt-Sand-Gemisch aus natürlicher Gesteinskörnung, Körnung 0/32, Schichtdicke 200 mm, Verformungsmodul Ev2 80 N/mm2, zulässige Abweichung von der Nennhöhe +/- 15 mm, Ebenheit Spalt unter der 4 m Latte bis 20 mm. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 80,00 525.30 Einheit 25 10.06.2016 24.05.2016 m2 Lieferung und Einbau von Kunststoffbelag Lieferung und Einbau von Kunststoffbelag, wie folgt: Kunststoffbelag gemäß DIN 18036-6 für Laufbahn, wasserdurchlässig, Belagstyp D, als gießbeschichteten Belag einbauen. Gesamtdicke: 10 mm Angebotenes Produkt: .............................. Angebotener Hersteller: .............................. Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 26 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 80,00 525.50 Linierung einmessen und aufbringen Linierung einmessen und aufbringen, bestehend aus wetterfesten Spezialmarkierungsfarben in vorschriftsmäßigen Farbtönen, 5 cm breit auf den Kunststoffbelag aufbringen, gemäß den Vorschriften des DLV/IAAF und den zuständigen Fachverbänden. Abrechnung: Aufmaß 50,00 525.60 m2 m Betonhochbord, seitlich gelagert, einbauen Betonhochbord, aus Titel 210 seitlich gelagert, gemäß Detailplanung einbauen: Einbau: OK Bord bündig mit OK Laufbahn, eng gestoßen, auf 20 cm Bettung und mit beidseitiger Rückenstütze, Breite 10 cm, aus Beton C 12/15 X0, oben abgeschrägt Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte, Erdund Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 5,00 m Gesamtsumme: LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 531 Einfriedungen 531.10 Barriere entrosten, entfetten, anschleifen Barriere entrosten, entfetten, anschleifen, Barriere (Bestand), Durchmesser 6 cm, einschließlich Pfosten, Durchmesser 6 cm, Pfostenabstand 2,50 m, Höhe ca. 0,90 m. Losen Rost (Blattrost) durch Anschleifen entfernen Die Pfosten sind bis OK Pfostenfundament freizulegen, damit sie dort auch entrostet werden können. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 385,00 531.20 Einheit Einheitspreis in EUR 27 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR m *** Grundposition 9.0 Barriere beschichten, RAL 6011 (resedagrün) Barriere beschichten wie folgt: Barriere (Bestand), Durchmesser 6 cm, einschließlich Pfosten, Durchmesser 6 cm, Pfostenabstand 2,50 m, Höhe ca. 0,90 m, mit seidenglänzenden Einkomponenten-Beschichtungsstoff zweimal vollflächig deckend beschichten Produkt: z.B. Prosol-Rostux 1-2-3, oder gleichwertig Farbton: RAL 6011 Angebotenes Produkt: .............................. Farbverunreinigungen des Pflaster beim Streichen sind zu vermeiden. Die freigelegten Pfostenfüße sind nach dem Streichen wieder anzufüllen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein 385,00 531.30 m *** Alternativposition 9.1 Barriere beschichten, RAL 7016 (anthrazitgrau) 1. Alternative zu Position 531.20 Barriere beschichten wie folgt: Barriere (Bestand), Durchmesser 6 cm, einschließlich Pfosten, Durchmesser 6 cm, Pfostenabstand 2,50 m, Höhe ca. 0,90 m, mit seidenglänzenden Einkomponenten-Beschichtungsstoff zweimal vollflächig deckend beschichten Produkt: z.B. Prosol-Rostux 1-2-3, oder gleichwertig Farbton: RAL 7016 (anthrazitgrau) Angebotenes Produkt: .............................. Farbverunreinigungen des Pflaster beim Streichen sind zu vermeiden. Die freigelegten Pfostenfüße sind nach dem Streichen wieder anzufüllen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) 531.40 Menge Einheit 385,00 m Einheitspreis in EUR 28 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR nur EP *** Grundposition 10.0 Torpfosten liefern und fachgerecht einbauen Torpfosten liefern und fachgerecht einbauen wie folgt: Torpfosten aus Quadratrohr Stahl, feuerverzinkt, 100/100/3 mm, Höhe: 2,00 m über OK Bestandspflaster, mit aufgeschweißter Abdeckkappe und passender Aufhängung für vorhandenes Tor, liefern und in Betonfundament 80 x 80 x 80 cm einbauen. Der Pfosten ist im Farbton des Bestandtores zu lackieren. Torpfosten ist möglichst knirsch an Betonwinkelelement aus Titel 531 zu setzen. Schnittarbeiten sind mit einzukalkulieren. Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte, Fundament, sämtlicher Erd- und Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein 1,00 531.50 Seite: Datum: LV-Datum: St *** Alternativposition 10.1 vorhandenen Torpfosten verlängern 1. Alternative zu Position 531.40 Vorhandenen Torpfosten, Stahl, feuerverzinkt 100/100/3 mm, verlängern, wie folgt: Passgenaue Hülse in Torpfosten einführen und fest miteinander verschweißen, Verlängerung um 0,80 m Einbauhöhe: 2,00 m über OK Klinkerpflaster Torpfosten ist wieder möglichst knirsch an Betonwinkelelement aus Titel 531 in Betonfundament 80 x 80 x 80 cm einzubauen. Die vorhandene Kante zum Anschrauben des Pfostens a den L-Steinen ist zu entfernen. Der überarbeitete Pfosten ist zu verzinken und im Farbton des Bestandtores zu lackieren. Schnittarbeiten sind mit einzukalkulieren. Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitte, Fundament, sämtlicher Erd- und Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein 1,00 St nur EP Gesamtsumme: LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 533 Mauern, Wände 533.10 Treppenwange aus Betonwinkelelementen (mit Minfase) herstellen Treppenwange aus Betonwinkelelementen herstellen: Betonwinkelelemente, bewehrt, liefern und fach- und höhengerecht entsprechend den Einbauhinweisen des Herstellers und Detailplanung einbauen, wie folgt: Ort: Treppenanlage, Verbindung zwischen oberem und unterem Platz Material: Mauerscheiben mit Minifase Oberfläche: Sichtbeton, grau Angebotenes Produkt: ......... Angebotener Hersteller: ......... Einbau: OK Betonwinkelelement ca. 131,5 cm über OK Gelände Anschluss Treppe. Tragschicht: 20 cm Betonrecycling 0/32 (verdichtet), Einbaubreite 115 cm (entsprechend Fußbreite zzgl. jeweils 15 cm Überstand) auf verdichtetem Planum Bettung: 15 cm Beton C 12/15 X0, Einbaubreite 50 cm (entsprechend Fußbreite der Winkelelemente zzgl. jeweils 10 cm Überstand) Materialbedarf: 1 Stück 90 ° Eckelement (Außenecke) Höhe: 155 cm Breite: 50 c, / 50 cm Wanddicke: 12 cm Fußlänge: 50 cm Bauteil LE1 2 Stück Höhe: 155 cm Breite: 50 cm Wanddicke: 12 cm Fußlänge: 85 cm Bauteil L1 1 Stück Höhe: Breite: 50 cm Wanddicke: 12 cm Fußlänge: Bauteil L2 1 Stück Höhe: 105 cm Breite: 50 cm Wanddicke: 12 cm Fußlänge: 60 cm Bauteil L3 12 Stück Höhe: 80 cm Breite: 50 cm Wanddicke: 12 cm Fußlänge: 45 cm 29 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 30 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Bauteil L4 1 Stück Sonderbauteil Beton, rundum schalungsglatt Höhe: 90 cm Länge: 95 cm Breite: 30 cm 1 Stück Platte zur Abdeckung Sonderbauteil Oberfläche: ohne Vorsatz (Beton, grau), gefast, mit Tropfkante Länge: 101 cm (beidseitig 3 cm Überstand) Breite: 36 cm (beidseitig 3 cm Überstand) Höhe: 8 cm Einschließlich sämtlicher erforderlicher Erd- und Nebenarbeiten, Filtervlies und Verankerung untereinander an der Rückseite gegen Verschieben sowie Verfüllung des Arbeitsraumes hinter den Betonwinkelelementen mit bauseits vorhandenen Boden und Abfuhr des überschüssigen Bodenaushubs. Abrechnung: Lieferschein 1,00 533.20 Zuschnitt von L-Teil Fachgerechter Zuschnitt eines Betonwinkelementes in Fachwerkstatt (nicht vor Ort) im Nassschneideverfahren, einschließlich der erforderlichen Transporte. Die Schnittfläche ist fachgerecht zu spachteln, die vordere Schnittkante ist mit einer Fugen zu versehen. Abrechnung Lieferschein. 1,00 533.30 St Abdeckung Treppenwange liefern und einbauen Abdeckplatte liefern und auf vorhandene Treppenwange einbauen. Oberfläche: ohne Vorsatz (Beton, grau), gefast, mit Tropfkante Breite: 101 cm (Überstand 3cm) Tiefe: 36 cm (Überstand 3cm) Höhe: 8 cm Einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten! Abrechnung: Lieferschein 1,00 533.40 psch St Noppenbahn liefern und zwischen Bestandsgebäude und Treppenanlage einbauen Noppenbahn liefern und zwischen Bestandsgebäude und Treppenanlage einbauen, wie folgt: Einbauhöhe: entsprechend Oberbau Stufen und Podeste Material: Noppebahn, einseitig vlieskaschiert Dicke: 1 cm Einbau: OK Noppenbahn 2 cm unter OK Stufen und Podeste Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß 15,00 m LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 533.50 Pflasterfugenband liefern und einbauen Pflasterfugenband liefern und im Übergangsbereich Hausfassade / Betonsteinpflaster / als Dehnungsfugenmaterial einbauen, wie folgt: Material: PE Polyurethan Schwerschaum Höhe: 150 mm Abrechnung: Aufmaß 10,00 m Gesamtsumme: 31 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 534 Treppen 534.10 Treppenanlage mit 18 Stufen, 300 cm breit, 2 Podeste Treppenanlage aus Blockstufen liefern und gemäß Detailplanung herstellen, wie folgt: Der Einbau erfolgt angrenzend an die geplanten Betonwinkelelemente aus Titel 533 und Bestandsgebäude. Betonblockstufen, Vorderkante gefast, an den Stirnseiten nur mit Minifase, so dass Abplatzungen verhindert werden Oberfläche: Sichtbeton, grau Stufenmaße: 16 / 35 cm (H/B) Länge: 100 cm /200 cm Bedarf: 18 Stück 100 cm lang 18 Stück 200 cm lang Einbau: mit 1,0 % Entwässerungsgefälle auf 3 cm Mörtelbett Auftrittsbreite: 34,5 cm Verteilung der Stufen ab OK Gelände 7,21 m, wie folgt: 5 Stufen, 1. Podest, 6 Stufen, 2. Podest, 7 Stufen. Die Stufen werden knirsch ohne Fugenmasse aneinander gesetzt, 100 cm und 200 cm im Wechsel, sodass keine durchgehende Fuge entsteht (siehe Detailplanung). Fundament: Beton C 20/ 25, gemäß Detailplanung sowie statischen Erfordernissen, Bewehrungsmatte aus Stahl mit ausreichender Überdeckung. Maße Betonfundament entsprechend Treppenmaßen: 300x173 / 300x207 / 300x242 cm Tiefe Fundament: unter der obersten und der untersten Stufe (Breite 35 cm) wird der Beton bis zu 60 cm dick eingebaut, unter den dazwischenliegenden Stufen mit ca. 20 cm Stärke ab Stufenhinterkante zzgl. Mörtelfuge. Fundament der obersten und untersten Stufe auf 20 cm Betonrecyclingschotter 0/32, unter den dazwischenliegenden Stufen mit ca. 50 cm Stärke. Podeste gemäß Position 522.40 oder Alternativposition 522.60 Einschließlich aller Lieferungen und Leistungen, Erdund Verdichtungsarbeiten, Schalungen sowie Abfuhr anfallender Materialien zur geordneten Entsorgung. Musterstufe vor Einbau. Abrechnung: Lieferschein 54,00 Einheit Einheitspreis in EUR 32 10.06.2016 24.05.2016 m Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 541 Abwasseranlagen 541.10 St. St Sinkkasten für Entwässerungsrinnen (Laufbahn) liefern und einbauen Sinkkasten mit Eimer, für Entwässerungsrinnen, liefern und am Laufbahnrand einbauen, wie folgt: Material: Polymerbeton, oder gleichwertig Maße: wie Bestand, ca. 50 cm lang Die alten, beschädigten Rinnen wurden über eine Position im Titel 200 ausgebaut und entsorgt. Die Wiederherstellung des Kunststoffbelages erfolgt über Positionen im Titel 525. Einschließlich aller erforderlichen Erd-, Fundamentierungs- und Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein <Grafik> 3,00 541.40 Gesamtbetrag in EUR *** Alternativposition 11.1 Höhenregulierung von Revisionsschachtabdeckung bis +/- 10 cm 1. Alternative zu Position 541.10 Höhenregulierung von vorhandener Revisionsschachtabdeckung bis +/- 10 cm. Einschließlich sämtlicher Lieferungen und Leistungen, Erd- und Verdichtungsarbeiten sowie der geordneten Entsorgung überschüssiger Materialien. Durchmesser der Schachtabdeckung: 80 cm Abrechnung: Lieferschein 1,00 541.30 Einheitspreis in EUR *** Grundposition 11.0 Höhenregulierung inklusive Lieferung von Schachtabdeckung, Klasse D Lieferung und Einbau von Guss-Schachtabdeckung, wie folgt: Vorhandene Guss-/ Beton-Schachtabdeckung inklusive Rahmen ausbauen und entsorgen. Neue passende Guss-Schachtabdeckung, rund, mit Lüftungsöffnungen, Klasse D, bestehend aus Guss-Rahmen und Guss-Deckel einschließlich feuerverzinktem Schmutzfänger und Ausgleichsringen liefern und auf vorhandenem Revisionsschacht bündig mit OK Betonpflaster einbauen. Durchmesser des Schachtdeckels: ca. 78 cm Einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein ! 2,00 541.20 Einheit 33 10.06.2016 24.05.2016 St. Entwässerungsrinne, Faserfix KS 100, Gussrost, D 400 Entwässerungsrinne, liefern und höhen-, fluchtgerecht einbauen, wie folgt: Einbauort: Abschluss Betonpflasterfläche Produkt: Hauraton Faserfix KS 100, oder gleichwertig Nennweite: 100 mm Breite: 160 mm Höhe: 160 mm nur EP LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 34 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Abdeckung: Gussrost SW, Maschenweite 100/14 mm, schwarz, Länge: 500 mm Belastungsklasse: D 400 Einbau in Bettung aus Beton C 12/15 X0 mit beidseitiger Rückenstütze, oben abgeschrägt Inklusive aller notwendigen Stirnwände. Einschließlich aller erforderlichen Erd-, Fundamentierungs- und Nebenarbeiten, Zuschnitte und Materiallieferungen. Bezug: z.B. Hauraton GmbH & Co. KG Angebotenes Produkt: .............................. Angebotener Hersteller: .............................. Abrechnung: Aufmaß und Lieferschein 22,00 541.50 m Einlaufkasten Entwässerungsrinne, Faserfix KS 100, Gussrost, D 400 Einlaufkasten mit Kunststoff-Eimer und Filtersack, passend zur Rinne der Vorposition, liefern, einbauen und an Entwässerungsleitung anschließen. Länge: 500 mm Belastungsklasse: D 400 Einbau in Bettung aus Beton C 12/15 X0 mit beidseitiger Rückenstütze, oben abgeschrägt Inklusive aller notwendigen Stirnwände. Einschließlich aller erforderlichen Erd-, Fundamentierungs- und Nebenarbeiten, Zuschnitte und Materiallieferungen. Angebotenes Produkt: .............................. Angebotener Hersteller: .............................. Abrechnung: Aufmaß und Lieferschein 1,00 541.60 St Entwässerungsleitung DN 100, inklusive Graben Entwässerungsleitung DN 100 liefern und zum Anschluss des Sinkkästen an die Rigole einbauen, einschließlich der erforderlichen Graben- und Verfüllarbeiten, wie folgt: Material: KG 2000, PP, DN 100 einschließlich der erforderlichen Anschlüsse,Rohrverbindungen, Form- / Übergangsstücke an die Rigole (DN 160) und Dichtungen. Grabentiefe: bis 80 cm unter OK Gelände Verlegung mit 0,5 bis 1,0 % Gefälle LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 35 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Einbau: Das Rohr wird an die Sinkkästen angeschlossen, mündet in die Rigole und muss 20 cm tief in die Rigole hineinragen. Einschließlich Lieferung und Einbau des Rohrauflagers und Überdeckung des verlegten Rohres mit Sand 0/3. Einschlich aller Grabenarbeiten, Leistungen, Materialien, dem fachgerechten Anschluss der Leitungen sowie der Entsorgung der überschüssigen Materialien (über Position im Titel 200). Abrechnung: Aufmaß 13,00 541.70 m Blockrigolen liefern und einbauen, Modul B 600 (576 Liter) Blockrigole,als vorgefertigtes Modul für die unterirdische Versickerung von Regenwasser liefern und vor der großen Treppenanlage einbauen, wie folgt: Lage: in Schotterrasenfläche System: z.B. Enregis X-Box Modul B oder gleichwertig Bruttovolumen der Blockrigole: 576 Liter Maße: 120 x 120 x 40 cm (Breite/Länge/Höhe) Kunststoff-Rigolenkörper aus Polypropylen (PP), Berstdruckfestigkeit > 500 kN/m², Speicherkoeffizient > 95%, allseitig mit Geotextil umhüllt. Das System ist in allen Richtungen voll dreidimensional durchströmbar. OK Rigolenkörper ca. 80 cm unter OK Gelände, UK Rigolenkörper ca. 140 cm unter OK Gelände Angebotenes Produkt: .............................. Angebotener Hersteller: .............................. Einbau und Verlegung einlagig entsprechend der Einbauanleitung des Herstellers ausführen. Auf der Sohlfläche der Rigole ist Sand mit 10 cm Stärke einzubauen. Einschließlich aller Erd- und Nebenarbeiten, notwendiger Materialien sowie Verbau bei Bedarf. Die Rigole muss vor der Verfüllung von der Bauleitung überprüft werden. Abrechnung: Lieferschein Blockrigole 1,00 541.80 St Blockrigolen liefern und einbauen, Modul C 900 (864 Liter) Blockrigole,als vorgefertigtes Modul für die unterirdische Versickerung von Regenwasser liefern und einbauen, wie folgt: Lage: in der Nähe der Umkleidekabine, in Rasenschotterfläche System: z.B. Enregis X-Box Modul C oder gleichwertig Bruttovolumen der Blockrigole: 864 Liter Maße: 120 x 180 x 40 cm (Breite/Länge/Höhe) Kunststoff-Rigolenkörper aus Polypropylen (PP), Berstdruckfestigkeit > 500 kN/m², Speicherkoeffizient > LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 36 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR 95%, allseitig mit Geotextil umhüllt. Das System ist in allen Richtungen voll dreidimensional durchströmbar. OK Rigolenkörper ca. 80 cm unter OK Gelände, UK Rigolenkörper ca. 140 cm unter OK Gelände Angebotenes Produkt: .............................. Angebotener Hersteller: .............................. Einbau und Verlegung einlagig entsprechend der Einbauanleitung des Herstellers ausführen. Auf der Sohlfläche der Rigole ist Sand mit 10 cm Stärke einzubauen. Einschließlich aller Erd- und Nebenarbeiten, notwendiger Materialien sowie Verbau bei Bedarf. Die Rigole muss vor der Verfüllung von der Bauleitung überprüft werden. Abrechnung: Lieferschein Blockrigole 1,00 541.90 St Hofablauf liefern und einbauen Punktablauf, 30/30 cm, liefern und in neuer Betonpflasterfläche einbauen, wie folgt: Belastungsklasse: D 400 DIN EN 124 Material: faserbewehrter Beton mit aufliegendem Gussrahmen Abdeckrost: GUGI-Guss-Gitterrost, MW 20 / 30 mm Baulänge: 30 cm Baubreite: 30 cm Bauhöhe: 40 cm mit Kunststoffeimer (PP) und Filtersack mit Adapter für KG-Rohr-Anschluss DN 100 und integriertem Geruchsverschluss liefern und gemäß Herstellervorschrift einbauen Bettung: 20 cm Beton Einschließlich aller Materialien und Nebenarbeiten und des Anschlusses an die neue Entwässerungsleitung DN 100 wie nachfolgend beschrieben. Einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten und der geordneten Entsorgung überschüssiger Materialien. Angebotenes Produkt: .............................. Angebotener Hersteller: .............................. Abrechnung: Lieferschein 1,00 St. LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 37 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 551 Allgemeine Einbauten 551.10 Handlauf (Rundrohr) für Treppe liefern und einbauen Handlauf für Treppe liefern und gemäß Detailplan einbauen, wie folgt: Material: Stahl, feuerverzinkt und pulverbeschichtet, zweifach rund gebogen (maschinell vorgebogen) Radien gem. Ausführungsplanung. Durchmesser des Rundrohrs: 46 mm Rohrlänge: 1 x 360 cm, 1 x 415 cm, 1 x 455 cm (Es werden insgesamt 3 Händläufe mit den o.a. Längen eingebaut). Farbe: DB 703 anthrazit mit Eisenglimmer 38 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Montage: mittels Kernbohrung in der Betonblockstufe der Treppenanlagen mit geeignetem Verbundmörtel eingeklebt. Lage der Kernbohrung: mittig auf der Stufe (Mitte der Auftrittsfläche) Tiefe der Kernbohrung: ca. 16 cm Durchmesser der Kernbohrung: ca. 70 mm Bohrlöcher sind vollständig bis OK Stufe zu vergießen. Einschließlich Lieferung und Einbau von 2 Stück. Manschetten zum Abdecken der Bohrlöcher. Maße der Manschetten: 80 x 80 mm Manschette feuerverzinkt und pulverbeschichtet wie Handlauf. Angebotenes Produkt: ......... Angebotener Hersteller: ......... Einschließlich Fundamentarbeiten, Lieferung der Befestigungsmaterialien und aller Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein 3,00 551.20 St Sitzbank liefern und einbauen Sitzbank liefern und einbauen, wie folgt: Produkt: Sitzbank Berlin, oder gleichwertig Hersteller: z.B. Firma Ernst Freyer & Sohn Angebotenes Produkt / Hersteller: Länge: 180 cm Material des Gestell: Gussaluminium Material der Sitzflächen: Kunststoff Lattenmaße: 60 x 40 mm Einbau: ortsfest, nach Abstimmung mit zuständigem Platzwart Fundamente gemäß Angaben des Herstellers Einschließlich Fundamente, sämtlicher Erd- und LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 39 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein 3,00 551.30 St Abfallbehälter, Drahtgitter, liefern und einbauen Abfallbehälter, feuerverzinkt, Stahlblechboden mit Wasserablaufbohrungen und Seiten aus punktgeschweißtem Drahtgitter, Maschenweite ca. 25 x 15 mm, Drahtstärke 2 mm, Oberring aus stabilem Winkelprofil 15 x 15 x 2 mm. Höhe: 60 cm Durchmesser: ca. 50 cm Inhalt: ca. 118 Liter Angebotenes Produkt: ......... Angebotener Hersteller: ......... Abrechnung: Lieferschein. 5,00 551.40 Kette und Vorhängeschloss Stahlkette und gleichschließende Vorhängeschlösser zwecks Sicherung der Papierkörbe an Geländer / Bank liefern und dem Platzwart übergeben. Bügelstärke Vorhängeschloss: 6 mm Kettenlängen: je 100 cm Kette: galvanisch verzinkt, mit geraden A-Gliedern, Durchmesser 4 mm Alle 5 Schlösser sollen mit einem gemeinsamen Schlüssel aufzuschließen sein. Für jede Kette ist ein Schloss zu liefern. Die Schlüssel sind dem Platzwart an einem beschrifteten Schlüsselanhänger zu übergeben. Abrechnung: Lieferschein 5,00 551.50 St St Auflageraster aus Aluminium, fahrbar liefern Auflageraster für Sprungmatten, rundum bis zum Boden geschlossen. Mit Lenkrädern und Polyamidrollen. Hinten und seitlich angeschweißte Bügel zum Verhindern des Wegrutschens der Matte. Trägerprofil: Aluminium 80 x 80 x 3 mm, Maße: 400 x 300 cm Angebotenes Produkt / Hersteller: Abrechnung: Lieferschein 1,00 St LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) 551.60 Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 40 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR *** Grundposition 12.0 Sitzauflagen, Kunststoff, liefern und einbauen Sitzauflage für Südtribüne liefern und einbauen, wie folgt: Einbau der Sitzlatten auf U-Profilen 50/30/3 mm, Stahl, feuerverzinkt, mit 15 mm Abstand zueinander, Verschraubung der Latten jeweils von unten mit den U-Profilen, Abstand der U-Profile untereinander ca. 90 cm. Farbe der Latten: grün Muster vor Lieferung und Einbau ! Jedes U-Profil ist mit zwei Bohrungen / Verschraubungen auf Betonplatten befestigt. Angebotenes Produkt: ......... Angebotener Hersteller: ......... Einschließlich aller erforderlichen Bohrungen, Montage, Befestigungsmaterialien und Nebenarbeiten. Abrechnung: Aufmaß und Lieferschein 32,00 551.70 m *** Alternativposition 12.1 Sitzauflagen, Holz, liefern und einbauen 1. Alternative zu Position 551.60 Sitzauflage für Südtribüne liefern und einbauen, wie folgt: Lattenlänge: 200 cm Belattung: 3 Latten 100/40 mm nebeneinander mit ca. 1 cm Fuge, allseitig gehobelt, Kanten gefast, Sitztiefe: ca. 33 cm Holzart: Lärche Oberfläche: geölt Einbau der Sitzlatten auf U-Profilen 50/30/3 mm, Stahl, feuerverzinkt, mit 15 mm Abstand zueinander, Verschraubung der Latten jeweils von unten mit den U-Profilen, Abstand der U-Profile untereinander ca. 90 cm. Jedes U-Profil ist mit zwei Bohrungen / Verschraubungen auf Betonplatten befestigt. Angebotenes Produkt: ......... Angebotener Hersteller: ......... Einschließlich aller erforderlichen Bohrungen, Montage, Befestigungsmaterialien und Nebenarbeiten! Abrechnung: Aufmaß und Lieferschein 32,00 m nur EP LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 41 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 552 Besondere Einbauten 552.10 Einheit Einheitspreis in EUR 42 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR *** Grundposition 13.0 Wurzelführungsbahn, 100 cm hoch, ReRoot 1000 Wurzelführungsbahn liefern und im Bereich der Pflasterflächen, sowie neben Laufbahn einbauen, einschließlich Erstellung des erforderlichen Grabens, wie folgt: Material der Wurzelsperre: HDPE, mit integrierten Rippen zur Leitungsführung von Wurzeln Materialdicke: 1 mm Materialhöhe: 100 cm Produkt: ReRoot 1000, oder gleichwertig Angebotenes Produkt: .............................. Höhe der Wurzelsperre: 100 cm (Bahnenware) Oberkante der Sperre = UK Betonsteinpflaster bzw. 1 cm unter OK Gelände Grabenbreite: ca. 30 cm Grabentiefe: ca. 100 cm Wurzelschutzbahn gemäß Herstellerangaben einbauen, einschließlich Verbindung der Enden durch Überlappung. Kopplung der Rippen und Verklebung mit einem Spezialklebeband. Aushub bauseits lagern und nach dem Verlegen der Wurzelsperre unter Ergänzung der fehlenden Materialien wieder einbauen und fachgerecht verdichten. Abrechnung: Aufmaß 105,00 552.20 m *** Alternativposition 13.1 Wurzelführungsbahn, 100 cm hoch, ReRoot 2000 1. Alternative zu Position 552.10 Wurzelführungsbahn liefern und im Bereich der Pflasterflächen, sowie neben Laufbahn einbauen, einschließlich Erstellung des erforderlichen Grabens, wie folgt: Material der Wurzelsperre: HDPE, mit integrierten Rippen zur Leitungsführung von Wurzeln Materialdicke: 1 mm Materialhöhe: 100 cm Produkt: ReRoot 2000, oder gleichwertig Angebotenes Produkt: .............................. Höhe der Wurzelsperre: 100 cm (Bahnenware) Oberkante der Sperre = UK Betonsteinpflaster Grabenbreite: ca. 30 cm Grabentiefe: ca. 100 cm Wurzelschutzbahn gemäß Herstellerangaben einbauen, einschließlich Verbindung der Enden durch Überlappung. Kopplung der Rippen und Verklebung mit einem Spezialklebeband. LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 43 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Das Aufnehmen und Wiederverlegen des Pflasters erfolgt über eine Position im Titel 200. Aushub bauseits lagern und nach dem Verlegen der Wurzelsperre unter Ergänzung der fehlenden Materialien wieder einbauen und fachgerecht verdichten. Abrechnung: Aufmaß 105,00 552.30 Rinnenabdeckungen liefern und einbauen Rinnenabdeckungen liefern und einbauen, wie folgt: Rinnenabdeckung, Beton, grau, gem. Detail liefern und einbauen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten! Abrechnung: Lieferschein 34,00 552.40 m m Fußballtor liefern und einbauen Fußballtor liefern und in vorhandene Bodenhülsen einsetzen, wie folgt: Maße: 7,32 x 2,44 m, mit Netzbügeln, Aluminium blank, Ovalprofil 100 x 120 mm nach DIN, DFB und FIFA-Norm, Wandstärke 2,5 mm, obere Auslage 0,80 m, inkl. Netz mit einer Mindeststärke von 3-4 mm Die Passgenauigkeit (vorhandene Hülsen / neues Tor) sind vor der Bestellung von dem Auftragnehmer zu prüfen. Angebotenes Produkt: ......... Angebotener Hersteller: ......... Abrechnung: Lieferschein 2,00 552.50 St Quarzsand (cbm) für Weitsprungbecken liefern und einbauen Quarzsand für Weitsprungbecken liefern und einbauen, wie folgt: Material: Quarzsand mit Eignungsprüfung Einbaudicke im gesacktem Zustand: 40 cm Das aktuelle Prüfzeugnis ist vor dem Einbau der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Abrechnung: Originallieferschein und Aufmaß Sandflächen 18,00 552.60 m3 Bohrlöcher schließen Nach Ausbau der Sitzauflagen sind die vorhanden Löcher fachgerecht mit Beton zu verschließen. Ort: unterer Sportplatz Nordtribüne und hinter Spielerkabinen Südtribünen Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten! nur EP LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 44 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Abrechnung: Lieferschein 1,00 552.70 Markierungslinien, weiß, auf Kantenstein Markierungslinien auf Kantenstein herstellen, wie folgt: Untergrund: Betonkantenstein, 10 cm breit Farbe der Linien: weiß Material: refektierende Kaltplastikmasse Linienbreite: 10 cm Leistung einschließlich der evtl. benötigten Oberflächenbehandlung der vorhandenen Betonfläche. Abrechnung: Aufmaß 6,00 552.80 m *** Grundposition 14.0 Wände der Spielerkabine teilweise erneuern, 4 mm Metallplatten für Spieler- und Betreuerkabine liefern und einbauen, wie folgt: Platten: Ort: Spielerkabinen unterer Sportplatz 2 Stück ca. 42 x 85 cm 2 Stück ca. 50 x 84 cm 4 Stück ca. 34 x 55 cm 5 Stück ca. 59 x 125 cm 1 Stück ca. 59 x 125 cm Alle Maße sind vor der Bestellung vor Ort zu prüfen. Material: Stahlblech, 4 mm dick, feuerverzinkt (Scherbenstruktur) Die Platten sich fachgerecht mit Poppnieten an den Metallgestell der Kabine zu befestigen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 1,00 552.90 psch psch *** Alternativposition 14.1 Wände der Spielerkabine teilerneuern, 3 mm 1. Alternative zu Position 552.80 Metallplatten für Spieler- und Betreuerkabine liefern und einbauen, wie folgt: Platten: Ort: Spielerkabinen unterer Sportplatz 2 Stück ca. 42 x 85 cm 2 Stück ca. 50 x 84 cm 4 Stück ca. 34 x 55 cm 5 Stück ca. 59 x 125 cm 1 Stück ca. 59 x 125 cm Alle Maße sind vor der Bestellung vor Ort zu prüfen. Material: Stahlblech, 3 mm dick, feuerverzinkt (Scherbenstruktur) Die Platten sich fachgerecht mit Poppnieten an den Metallgestell der Kabine zu befestigen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten Abrechnung: Lieferschein 1,00 psch nur EP LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 552.100 Gebrauchten Kunstrasen liefern und verlegen Gebrauchten Kunstrasen liefern und im Bereich der Kopfballtrainaingsanlage eben verlegen, wie folgt: Grundfläche: 3 x 6 m Rasenfarbe: grün Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Abrechnung: Lieferschein 1,00 Einheit Einheitspreis in EUR psch Gesamtsumme: 45 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 591 Baustelleneirichtung 591.10 Einrichten und Räumen der Baustelle Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten und ggf. Umsetzen der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen aller Gewerke. Zur Baustelleneinrichtung zählen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten und dergleichen sowie Strom- und Wasseranschluss und Entsorgungseinrichtungen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege auf der Baustelle anlegen. Fehlende Flächen beschaffen, sofern erforderlich. Die benutzten Flächen und Wege sind bei der Räumung der Baustelle entsprechend dem ursprünglichen Zustand ordnungsgemäß herzurichten. Abrechnung: Lieferschein 1,00 591.20 Mobilen Mobilen und zur und bis Einheit Einheitspreis in EUR 46 10.06.2016 24.05.2016 psch Bauzaun liefern und aufbauen Bauzaun auf Anweisung der Bauleitung liefern Sicherung der Baustelle standsicher aufbauen zum Ende der Bauarbeiten vorhalten. Bauzaun bestehend aus: Metalldrahtfeldern, verzinkt, Höhe=200 cm, Zaunfelder miteinander verschraubt. Bei Bedarf innerhalb der Baustelle umsetzen und nach der Beendigung der Bauarbeiten / Abnahme wieder demontieren. Abrechnung: Aufmaß Bauzaunfeldlänge x Stückzahl ! 25,00 m Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 790 Stundenlohnarbeiten Einheitspreis in EUR 47 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung mit EIngrenzung Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung mit EIngrenzung des Umfangs anzumelden und werden nur auf Anweisung durch den AG oder die zuständige Bauleitung gemacht. Die Anweisung ist auf einem Lieferschein festzuhalten und binnen 3 Arbeitstagen nach Ausführung von der BL abzeichnen zu lassen. Kalkulation von Radlader und Minibagger inkl. Maschinist. Rundgänge im Baustellenbereich mit dem AG bzw. mit der BL sind auf Wunsch jederzeit zu machen und werden nicht gesondert vergütet. 790.10 Stunden eines Gartenvorarbeiters Stunden eines Gartenvorarbeiters. 8,00 790.20 Stunden eines Gärtnergehilfen Stunden eines Gärtnergehilfen / -gesellen (mit Ausbildung) 8,00 790.30 Std. Stunden eines bauseitigen Radladers Stunden eines bauseitgen Radladers, einschließlich Fahrer 1,00 790.40 Std. Std. Stunden eines bauseitgen Minibaggers Stunden eines Minibaggers einschließlich Fahrer 1,00 Std. Gesamtsumme: LV: Landschaftsbauarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 200 Herrichten allgemein 210 Herrichten Laufbahn 220 Herrichten Wege 230 Herrichten Vegetationsflächen 510 Geländebearbeitung 515 Rasenregeneration 522 Wege 525 Laufbahnreparatur 531 Einfriedungen 533 Mauern, Wände 534 Treppen 541 Abwasseranlagen 551 Allgemeine Einbauten 552 Besondere Einbauten 591 Baustelleneirichtung 790 Stundenlohnarbeiten Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 48 10.06.2016 24.05.2016 Gesamtbetrag in EUR
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