Nachforderungen Strom- und Heizkosten Sie können die Zahlung Ihrer Energiekosten nicht rechtzeitig leisten? Ihr Energieversorger hat Ihnen eine Mahnung geschickt oder sogar schon mit einer Energiesperre gedroht? Stromkosten Die Übernahme von Stromnachforderungen durch das Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn ist gesetzlich nicht möglich, da gemäß § 27a Absatz 1 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) der Lebensunterhalt durch die Regelleistung sichergestellt werden soll. Die Regelleistung umfasst auch die Stromkosten! Es gibt nur wenige, mietvertraglich bedingte Ausnahmen, die eine Übernahme von Stromschulden durch das Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Heizkosten Heizkosten sind davon ausgenommen und werden durch das Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn gemäß § 27a Absatz 1 SGB XII in Verbindung mit § 35 SGB Absatz 4 XII in angemessenem Umfang übernommen. Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Wegweiser Soziales Bonn, ein Projekt in der Verantwortung von Diakonischem Werk und dem Caritasverband Bonn, dem weitere Kooperationspartner angeschlossen sind. Servicemail-Adresse: www.soziales-bonn.de unter dem Stichwort Energiesperrungen vermeiden. Grundsätzlich gilt bei Energieschulden: Der erste Weg ist der Weg zu Ihrem Energieversorger. Je früher Sie sich bei Ihrem Energieversorger melden, umso eher können Lösungen gefunden werden, z.B. durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Wenn Sie bereits bei Eingang Ihrer Verbrauchsabrechnung feststellen, dass Sie eine Nachforderung nicht rechtzeitig leisten können, sollten Sie sich unverzüglich an Ihren Energieversorger wenden. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen/ Presseamt Juni 2016
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