HR-Reporting 2016 II Die wichtigsten Kennzahlen in Kürze Kennzahl Veränderung zum Vorjahr Messwert 2015 Messwert 2014 Personalbestand in Köpfen 14‘779 14'609 + 170 Personalbestand in Vollzeiteinheiten (VZE) 12‘129 12‘057 + 72 Durchschnittsalter 44.5 Jahre 44.6 Jahre - 0.1 Jahre Durchschnittliches Dienstalter 11.6 Jahre 11.7 Jahre - 0.1 Jahre Frauenanteil 48.2% 47.8% + 0.4% Teilzeitanteil 38.8% 38.1% + 0.7% Lernendenanteil 4.0% 3.8% + 0.2% Bruttofluktuation 7.7% 9.8% - 2.1% Nettofluktuation 5.3% 5.5% - 0.2% Zeitguthaben (JAZ, Ferien und Langzeit) 23.0 Tage / VZE 23.2 Tage / VZE - 0.2 Tage / VZE Absenzen infolge Krankheit 7.7 Tage / VZE 7.6 Tage / VZE + 0.1 Tage / VZE Absenzen infolge Unfall 1.1 Tage / VZE 1.2 Tage / VZE - 0.1 Tage / VZE Weiterbildungstage 6.1 Tage / VZE 6.2 Tage / VZE - 0.1 Tage / VZE 3.2 Stufen 3.3 Stufen - 0.1 Stufen CHF 658 CHF 650 + 8 CHF Durchschnittlich gewährter Gehaltsaufstieg Durchschnittliche Leistungsprämie HR-Reporting 2016 III Inhaltsverzeichnis 1 Personalbestand und Personalkosten ............................................................. 1 1.1 Personalbestand ................................................................................................ 1 1.2 Personalbestandsentwicklung ........................................................................... 2 1.3 Personalaufwand ............................................................................................... 3 1.4 Durchschnittliche Gehaltskosten pro Vollzeiteinheit .......................................... 4 2 Personalstruktur ................................................................................................ 5 2.1 Altersstruktur, Durchschnittsalter und Dienstalter .............................................. 5 2.2 Geschlechteranteile ........................................................................................... 8 2.3 Anteil Teilzeitmitarbeitende ................................................................................ 9 2.4 Sprachverteilung .............................................................................................. 11 2.5 Anteil Lernende ................................................................................................ 12 3 Personalaustritte.............................................................................................. 13 3.1 Brutto-, Netto-, interne Fluktuation und Frühfluktuation ................................... 13 3.2 Erkenntnisse aus der Austrittsbefragung ......................................................... 15 4 Personalbefragung 2015 ................................................................................. 18 5 Zeitguthaben und Rückstellungen ................................................................. 19 5.1 Guthaben für Jahresarbeitszeit, Ferien und Langzeitkonto.............................. 19 5.2 Rückstellungen für JAZ-Guthaben, Ferien, Langzeitkonto und Pensen .......... 21 6 Absenzen infolge Krankheit und Unfall ......................................................... 22 7 Weiterbildungsaktivitäten ............................................................................... 25 8 Beratungsdienstleistungen der Ansprechstelle Personalamt (ASP) .......... 27 9 Gehaltsaufstieg ................................................................................................ 29 9.1 Verteilung der Qualifikationen .......................................................................... 29 9.2 Analyse nach Stufen ........................................................................................ 31 9.3 Analyse nach Gehaltsklassen .......................................................................... 33 9.4 Weitere Ergebnisse in Kürze ........................................................................... 34 10 Leistungsprämien ............................................................................................ 35 10.1 Leistungsprämie nach Institution ..................................................................... 35 10.2 Leistungsprämie nach Geschlecht ................................................................... 36 10.3 Weitere Ergebnisse in Kürze ........................................................................... 37 Anhang 1: Nettofluktuation 2013 bis 2015 pro Amt ............................................. 38 Anhang 2: Kommentierung Veränderung des Personalbestandes ................... 40 Anhang 3: Frauenanteile nach Organisationseinheiten ..................................... 47 Anhang 4: Personalbestand pro Amt nach Gehaltsklassen ............................... 48 HR-Reporting 2016 1 1 Personalbestand und Personalkosten Die Angaben zum Personalbestand und den Personalkosten beziehen sich ausschliesslich auf das Kantonspersonal im engeren Sinn ohne den Personalkörper der kantonalen Hochschulen (Universität Bern, Berner Fachhochschule und Pädagogische Hochschule) und die Lehrkräfte der Volks-, Mittel- und Berufsschulen. 1.1 Personalbestand Tabelle 1 gibt einen Überblick zum Personalbestand per 31. Dezember 2015. Personalbestände 2015 Personen Männer Regierungsrat Frauen Vollzeiteinheiten (VZE) Total Männer Frauen Total 5 2 7 5.0 2.0 7.0 Finanzkontrolle 19 8 27 17.2 6.2 23.4 Staatskanzlei 47 69 116 41.8 41.6 83.4 6 14 20 4.6 9.0 13.6 Volkswirtschaftsdirektion (exkl. ALK und RAV) 518 356 874 425.3 221.6 646.9 ALK (Arbeitslosenkasse) und RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) 188 285 473 180.6 249.7 430.3 Volkswirtschaftsdirektion inkl. ALK/RAV 706 641 1'347 605.9 471.3 1'077.2 Gesundheits- und Fürsorgedirektion 985 1'706 2'691 861.2 1214.2 2'075.4 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 761 886 1'647 669.9 653.7 1'323.6 2'938 1'536 4'474 2'861.4 1141.6 4'003.0 Finanzdirektion 527 541 1'068 504.7 444.6 949.3 Erziehungsdirektion 510 1'098 1'608 410.0 656.9 1'066.9 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 674 206 880 639.2 146.9 786.1 2 5 7 1.7 2.8 4.5 290 597 887 264.4 450.8 715.2 7'470 7'309 14'779 6'887.0 Parlamentsdienste des Grossen Rates Polizei- und Militärdirektion Datenschutzaufsichtsstelle Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft Total Tabelle 1: Personalbestand Kantonspersonal nach Direktion 5241.6 12'128.6 HR-Reporting 2016 2 1.2 Personalbestandsentwicklung Rechnerisch beträgt die Zunahme zum Vorjahr 71.7 VZE. Diese Zunahme ist jedoch im Ausmass von 38.6 VZE auf eine Bereinigung von Angaben im Personalinformationssystem zurückzuführen. Es handelt sich um bewilligte Stellen, die bisher nicht im ordentlichen Stellenbestand aufgeführt worden sind. Aus diesem Grund wird im Folgenden nur auf die effektive Zunahme um 33.1 VZE eingegangen. Abbildung 1: Entwicklung Personalbestand Kantonspersonal 2010-2015 Die grössten Veränderungen im Personalbestand im Jahr 2015 sind auf folgende Umstände zurückzuführen: Im vergangenen Jahr hat die Kantonspolizei als Massnahme gegen die Unterdeckung im Polizeikorps grössere Lehrgänge für die Polizeischule rekrutiert. Dies führte zu einer Zunahme des Personalbestands um 22.2 VZE. Bei der Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft hatte die Umsetzung der Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit der Personaldotationsanalyse sowie die Schaffung von befristeten Stellen zur Überbrückung mehrerer Langzeitabsenzen eine Zunahme um 15.1 VZE zur Folge. Im Gegensatz dazu hatten die Massnahmen zur Ergebnisverbesserung, welche bei den drei psychiatrischen Kliniken (Projekt „Fit-for-Future“) im Hinblick auf die Verselbständigung per 1. Januar 2017 ergriffen worden sind, eine Abnahme um 42.6 VZE zur Folge. Weiter führte ein Rückgang bei den Pfarrstellen als Folge des Grossratsbeschlusses über die Festsetzung der Pfarrstellen für die bernischen Landeskirchen zu einer Abnahme um 9.9 VZE. Nebst diesen Hauptursachen wurde die Entwicklung des Personalbestandes noch von zahlreichen kleineren Effekten und zufälligen Schwankungen zum Erhebungszeitpunkt beeinflusst. Detaillierte Ausführungen zu den Veränderungen im Personalbestand sind im Anhang 2 aufgeführt. In den Anhängen 3 und 4 finden sich ausserdem weiterführende Angaben zu den Geschlechteranteilen bzw. den Personalbeständen pro Amt und Gehaltsklasse. HR-Reporting 2016 3 1.3 Personalaufwand In Abbildung 2 ist die Entwicklung des Personalaufwands (Sachgruppe 30) im Vergleich zum Gesamtaufwand des Kantons dargestellt. Die Ausgaben für das Personal sind gegenüber dem Vorjahr um rund CHF 24 Millionen gestiegen. Trotz dieser Zunahme ist der Anteil der Ausgaben für das Personal am Gesamtaufwand erneut rückläufig. Er liegt im Jahr 2015 bei 28.0 Prozent des Gesamtaufwands (CHF 10.7 Mia.) und beträgt rund CHF 3 Milliarden. Bis im Jahr 2012 war auch der Personalaufwand der Universität Bern und bis 2013 jener der Berner Fachhochschule und der Pädagogischen Hochschule im gesamtkantonalen Personalaufwand enthalten. Mit der Überführung der drei kantonalen Hochschulen in das Beitragssystem (Sachgruppe 36) ergibt sich im Personalaufwand eine entsprechende Entlastung. Bei der Analyse der Personalkosten ist zu beachten, dass der hier ausgewiesene Personalaufwand auch die Gehälter für die Lehrkräfte der Volks-, Mittel- und Berufsschulen beinhaltet, welche - wie eingangs erwähnt - ansonsten grundsätzlich nicht in diese Berichterstattung einfliessen. Des Weiteren sind im Personalaufwand nebst den Gehältern auch sämtliche Lohnnebenkosten (Sozial- und Personalversicherungen, Pensionskasse) sowie alle weiteren Personalkosten enthalten (z. B. Aus- und Weiterbildung, Rekrutierungs- und Personalmarketingkosten [z. B. Stelleninserate], Dienstkleider). Abbildung 2: Personalaufwand für Kantonspersonal und Lehrkräfte HR-Reporting 2016 1.4 4 Durchschnittliche Gehaltskosten pro Vollzeiteinheit Das durchschnittliche Jahresbruttogehalt des Kantonspersonals (ohne Mitarbeitende der drei kantonalen Hochschulen) berechnet zu einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent beträgt für das Jahr 2015 (inkl. 13. Monatsgehalt) CHF 99‘9001. Übrige Lohnbestandteile wie Leistungsprämien oder Zulagen sind in den Zahlen nicht enthalten. Abbildung 3 zeigt jeweils im grau hinterlegten Feld den Umfang der zu Beginn des betreffenden Jahres getroffenen Gehaltsmassnahmen, der dunkelblaue Pfeil den effektiven Anstieg des Durchschnittsgehalts per Ende Dezember des gleichen Jahres. Abbildung 3: Durchschnittsgehalt des Kantonspersonals pro Vollzeiteinheit Im Zeitraum von 2010 bis 2015 sind die Gehälter im Durchschnitt nominal um CHF 5‘804 gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg um 6.2 Prozent. Im gleichen Zeitraum wurden Lohnrunden von insgesamt 7.0 Prozent gewährt. Dass die effektiven Durchschnittsgehälter in der Regel weniger stark ansteigen, als dies aufgrund der Lohnmassnahmen zu erwarten wäre, ist u. a. auf die sogenannten Rotationsgewinne2 zurückzuführen. Daneben kann die effektive Entwicklung des Durchschnittsgehalts auch durch Neueinreihungen und strukturelle Entwicklungen in der Verwaltung beeinflusst werden. 1 2 Beim Vergleich von Gehältern wird in der Praxis oftmals der sog. Medianwert ausgewiesen (Medianwert = Bei 50% der Mitarbeitenden liegt das Gehalt unter und bei 50% der Mitarbeitenden über diesem Wert). Der Median gilt als aussagekräftiger, weil dieser im Vergleich zum arithmetischen Durchschnitt weniger stark auf Extremwerte (z. B. sehr hohe Gehälter) reagiert und die tatsächlichen Verhältnisse deshalb besser abbildet. Beim Kanton Bern liegt der Medianwert im Vergleich zum arithmetischen Durchschnitt rund CHF 5‘500 tiefer (z. B. für das Jahr 2015 bei CHF 94‘385). Rotationsgewinne entstehen, wenn ältere Mitarbeitende austreten und durch jüngere Mitarbeitende zu einem tieferen Gehalt ersetzt werden. HR-Reporting 2016 5 2 Personalstruktur Die Kennzahlen zur Personalstruktur enthalten jeweils nur das im Monatsgehalt angestellte Personal3. Im Stundenlohn tätiges Personal ist oftmals befristet resp. kurzfristig zur Abfederung von Belastungsspitzen angestellt. Je nach Jahr kann dieser Bestandteil unterschiedlich hoch ausfallen. Aus Gründen der Stetigkeit fliesst dieses Personal nicht in die Strukturkennzahlen ein. Ebenfalls nicht in den Kennzahlen enthalten sind sämtliche Mitarbeitende in Ausbildungsfunktionen (Lernende, Praktikanten, Polizeiaspiranten etc.). Demgegenüber können sich im Zeitablauf Veränderungen in den Kennzahlen ergeben, deren Ursachen teilweise struktureller Natur sind (vgl. Entwicklung der Personalbestände, Anhang 2). 2.1 Altersstruktur, Durchschnittsalter und Dienstalter In den nachfolgenden drei Abbildungen ist die altersmässige Zusammensetzung des Kantonspersonals ersichtlich. Aufgrund der demografischen Entwicklung könnten sich in den nächsten Jahren die Anteile der Altersstruktur in die höheren Alterskategorien verschieben. Im Sechsjahresvergleich lässt sich dieser Trend zur Verschiebung der Anteile von den tieferen in höhere Alterskategorien bereits leicht erkennen. Der Anteil Mitarbeitende in der Alterskategorie der 41- bis 50-Jährigen ist im sechsjährigen Betrachtungszeitraum konstant rückläufig. Demgegenüber steigt der Anteil Mitarbeitende in der Alterskategorie der 51- bis 60-Jährigen seit 2011 jährlich leicht und liegt Ende 2015 bei knapp 30 Prozent. Abbildung 4: Altersstruktur Kantonspersonal 3 2015: 14‘170 Personen (2014: 14‘039 Personen) bzw. 11‘999.8 Vollzeiteinheiten (2014: 11‘925) HR-Reporting 2016 6 Abbildung 5: Durchschnittsalter Kantonspersonal Das Durchschnittsalter den Kantonsangestellten ist in den vergangenen Jahren insgesamt stabil geblieben. Bei den Frauen kann über den gesamten Zeitraum eine Zunahme von 0.5 Jahren festgestellt werden. Das Durchschnittsalter der Männer erfuhr in den letzten Jahren kaum Veränderungen und liegt im Jahr 2015 bei 46.0 Jahren. HR-Reporting 2016 7 Abbildung 6: Dienstalter Kantonspersonal Das durchschnittliche Dienstalter der Mitarbeitenden hat in den letzten Jahren tendenziell leicht abgenommen. Über den gesamten Betrachtungszeitraum gesehen, ist bei den Männern ein Rückgang um insgesamt rund 0.5 Dienstjahre feststellbar. Hier dürfte der erhöhte Anteil an Austritten infolge Pensionierungen im Jahr 2014 (vgl. Abbildung 12) ein Grund für die Entwicklung des Dienstalters sein. Die Stellen dieser meist langjährigen Mitarbeitenden dürften durch Mitarbeitende besetzt worden sein, die zuvor nicht für den Kanton tätig waren und dadurch das durchschnittliche Dienstalter leicht senkten. Der erhöhte Anteil an Austritten infolge Pensionierungen im Jahr 2014 vermochte das Dienstalter der Frauen nicht zu beeinflussen. Das Dienstalter der Frauen hat in den letzten Jahren jeweils leicht zugenommen und liegt Ende 2015 bei 9.7 Dienstjahren. Der Rückgang des durchschnittlichen Dienstalters könnte auch auf eine abnehmende Arbeitszufriedenheit hindeuten. Aufgrund der relativ stabilen NettoFluktuationszahlen (vgl. Kap. 3.1) sowie der Ergebnisse aus der Personalbefragung 2015 (vgl. Kap. 4) und der Austrittsbefragung (vgl. Kap. 3.2) muss jedoch nicht von einer generellen Abnahme der Arbeitszufriedenheit ausgegangen werden. HR-Reporting 2016 2.2 8 Geschlechteranteile Abbildung 7: Frauenanteile Kantonspersonal Der Frauenanteil in der Kantonsverwaltung ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Auch im Jahr 2015 Jahr hat sich der Anteil leicht erhöht. Falls sich die Entwicklung entsprechend dem Trend der letzten Jahre fortsetzt, sind die Geschlechterverhältnisse in absehbarer Zeit ausgeglichen. Ein Aufwärtstrend lässt sich auch bei der Geschlechterverteilung in den oberen Gehaltsklassen feststellen. In den Gehaltsklassen 19 bis 30 beträgt der Frauenanteil Ende 2015 43.5 Prozent. Etwas tiefer liegt der Frauenanteil, wenn das mittlere und oberste Kadersegment betrachtet wird (Gehaltsklassen 24 bis 30). Die vergleichsweise markante Zunahme beim oberen Kader im Jahr 2011 ist auf die Reform der Justizbehörden mit der damit verbundenen Neubesetzung zahlreicher Stellen zurückzuführen. Aufgrund der Heterogenität der einzelnen Direktionen mit teilweise stark geschlechtergeprägten Berufsbildern unterscheiden sich auch deren Frauenanteile, was eine differenziertere Betrachtungsweise nahelegt. In Anhang 3 finden sich deshalb weitere Daten zur Entwicklung der Frauenanteile pro Direktion. HR-Reporting 2016 2.3 9 Anteil Teilzeitmitarbeitende Die Abbildungen 8 und 9 weisen die Teilzeitanteile in der Kantonsverwaltung aus. Als Teilzeitangestellte gelten Mitarbeitende, deren Beschäftigungsgrad unter 90 Prozent liegt. Abbildung 8: Teilzeitanteile Kantonspersonal Ende 2015 liegt der Teilzeitanteil bei insgesamt 38.8 Prozent. Die Entwicklung der vergangenen Jahre setzt sich auch im Jahr 2015 fort. Die Teilzeitanteile nehmen stetig zu. Die geschlechterspezifischen Unterschiede bei den Teilzeitanteilen sind nach wie vor deutlich. Ende 2015 haben gut 6 von 10 Frauen und knapp 2 von 10 Männern in einem Teilzeitpensum gearbeitet. HR-Reporting 2016 10 Abbildung 9: Teilzeitanteile im Kader (Gehaltsklassen 24 bis 30) Aus Abbildung 9 gehen die Teilzeitanteile in den höheren Gehaltsklassen (24 bis 30) hervor, welche sowohl Mitarbeitende in Führungs- wie auch in Fachkaderstellen umfassen. Das Total der Teilzeitanteile in den höheren Gehaltsklassen ist gegenüber den Vorjahren erneut gestiegen. Die grossen Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich auch im Kadersegment deutlich. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit weiter zu fördern und hat dies in der im Jahr 2015 verabschiedeten Personalstrategie verankert. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob sich die Entwicklung der Teilzeitanteile fortsetzt und der Kanton Bern seine Ziele erreichen kann. HR-Reporting 2016 2.4 11 Sprachverteilung In Abbildung 10 ist ersichtlich, wie sich das Kantonspersonal nach Muttersprache zusammensetzt. Es werden die Anteile der Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und andere Sprachen (z. B. Spanisch, Englisch) ausgewiesen. 86.4 Prozent aller Mitarbeitenden geben Deutsch als Muttersprache an. Für 9.0 Prozent der Mitarbeitenden ist Französisch und für 0.9 Prozent Italienisch die Muttersprache. Insgesamt nennen 3.6 Prozent des Personals andere Sprachen als ihre Muttersprache. Die Verteilung der Sprachanteile der Kantonsmitarbeitenden repräsentiert im Wesentlichen auch die Sprachverteilung der Bürgerinnen und Bürger des Kantons Bern. Mit rund 85 Prozent ist für die Mehrheit der Bewohner des Kantons Bern Deutsch die Hauptsprache. Französisch wird von rund 10 Prozent und Italienisch von 3 Prozent als Hauptsprache gesprochen4. Abbildung 10: Sprachanteile Kantonspersonal 2015 4 Quelle: Kennzahlen Kanton Bern 2014 HR-Reporting 2016 2.5 12 Anteil Lernende Abbildung 11: Anteil Lernende 2011-2015 Im Lehrjahr 2015/2016 waren insgesamt 501 Lernende in 32 Berufsgruppen beim Kanton Bern in Ausbildung. Dies entspricht einem Lernendenanteil von 4.0 Prozent (gemessen am Vollzeiteinheitenbestand). Die Zunahme der Anzahl Lernenden gegenüber dem Vorjahr ist auf eine Änderung der Bildungsverordnung bei den Kaufleuten im Jahr 2014 zurückzuführen. Als Folge dieser Änderung sind mehr Ausbildungsplätze für Handelsmittelschulpraktikanten geschaffen worden. HR-Reporting 2016 13 3 Personalaustritte 3.1 Brutto-, Netto-, interne Fluktuation und Frühfluktuation Abbildung 12: Fluktuationsraten Kantonspersonal Abbildung 12 zeigt den Verlauf der diversen Fluktuationskennzahlen. Die Bruttofluktuation umfasst sämtliche Austritte der Kantonsmitarbeitenden. Nach einer deutlichen Zunahme im Vorjahr, ist im Jahr 2015 eine klare Abnahme um 2.1 Prozentpunkte auf 7.7 Prozent feststellbar. Die Bruttofluktuation hat 2015 nach der deutlichen Steigung im Jahr 2014 wieder ein im Vergleich mit den Vorjahren übliches Niveau erreicht, wobei diese Schwankung vor allem durch die Abgänge infolge Pensionierungen verursacht wurde (siehe unten). Die Nettofluktuation erfasst den Anteil Mitarbeitende, die aus dem Kantonsdienst austreten und zu einem anderen Arbeitgeber wechseln (d.h. ohne Pensionierungen und kantonsinterne Wechsel) und liegt im Jahr 2015 bei 5.3 Prozent. Die Nettofluktuation verhält sich seit 2012 stabil. Im Anhang 1 sind die Nettofluktuationsraten der letzten drei Jahre pro Amt ersichtlich. Die interne Fluktuation fällt in der Kantonsverwaltung mit 0.7 Prozent traditionell tief aus. Es muss jedoch angefügt werden, dass nur direktions- sowie amts- bzw. betriebsübergreifende Stellenwechsel in die Berechnung der internen Fluktuation einfliessen. Stellenwechsel resp. Beförderungen innerhalb des gleichen Amts oder Betriebs werden nicht in der internen Fluktuation erfasst. Die Austritte infolge Pensionierungen liegen im Jahr 2015 bei 1.5 Prozent und fallen im Vergleich zum Vorjahr (3.0%) deutlich tiefer aus und liegen unter den Vorjahreswerten. Die höhere Anzahl von Pensionierungen im Vorjahr kann durch die Revision des Pensionskassengesetzes und den Wechsel vom Leistungs- zum Bei- HR-Reporting 2016 14 tragsprimat begründet werden. Da einige Mitarbeitende aufgrund des Primatwechsels eine Leistungseinbusse befürchteten, liessen sich 2014 mehr Mitarbeitende als üblich (vorzeitig) pensionieren. Dank der Übergangsbestimmungen für ältere Mitarbeitende hielt sich dieser Effekt jedoch in Grenzen; eine grössere „Pensionierungswelle“ blieb aus. Im Gegenzug zu 2014 fallen die Pensionierungen im Jahr 2015 nun entsprechend tiefer aus5. Daneben verbleibt noch eine geringe Restgrösse an Abgängen, welche nicht unter den anderen Kategorien aufgeführt werden können (Nichtwiederaufnahme der Arbeit nach längerer Absenz [z. B. Mutterschaftsurlaub] und Todesfälle). Die Frühfluktuation misst die Anzahl Personalaustritte, welche bereits im Verlauf des ersten Dienstjahrs erfolgen (im Verhältnis zu allen Anstellungen im ersten Dienstjahr). Die Abgänge innerhalb des ersten Dienstjahres sind im Jahr 2015 um 1.7 Prozentpunkte gestiegen und liegen bei 14.0 Prozent. Die Frühfluktuationsquote kann z. B. Rückschlüsse über die Qualität des Rekrutierungsverfahrens oder der Einarbeitungsphase von neuen Mitarbeitenden erlauben. 5 Mitarbeitende, welche Ende 2014 bei der Bernischen Pensionskasse versichert waren, haben noch bis Ende 2016 Anspruch auf eine volle Überbrückungsrente und bis Ende 2018 auf eine halbe Überbrückungsrente. Möglicherweise könnte daher in den Jahren 2016 und 2018 nochmals eine leicht höhere Anzahl von Austritten infolge Pensionierungen resultieren. HR-Reporting 2016 3.2 15 Erkenntnisse aus der Austrittsbefragung Seit Anfang 2010 werden die aus dem Kantonsdienst austretenden Mitarbeitenden im Rahmen der Austrittsbefragung systematisch über die Arbeitszufriedenheit, den Austrittsgrund sowie andere Aspekte des Anstellungsverhältnisses befragt6. Ziel der Austrittsbefragung (auch Austrittsmonitoring genannt) ist es, positive und negative Einschätzungen der Mitarbeitenden sowie Trends und Handlungsbedarf möglichst zeitnah zu eruieren, damit die bereichsspezifischen Ergebnisse den Führungskräften zur Verfügung gestellt werden können. Die Austrittsbefragung liefert als Ergänzung zur rein quantitativen Analyse der Fluktuationskennzahlen weiterführende Informationen und erlaubt es, qualitative Aussagen beispielsweise über das Motiv der austretenden Mitarbeitenden zu machen und möglichen Handlungsbedarf abzuleiten. Mit der Austrittsbefragung lassen sich zudem gewisse Erkenntnisse aus den periodisch durchgeführten, flächendeckenden Personalbefragungen erhärten resp. Entwicklungstendenzen zwischen zwei Personalbefragungen frühzeitig erkennen. Die Austrittsbefragung ist deshalb ein wichtiges Instrument des qualitativen Personalcontrollings. In den folgenden Abbildungen sind ausgewählte Bereiche aus der Berichterstattung zur Austrittsbefragung 2015 zu finden. Abbildung 13 weist die am häufigsten genannten Austrittsgründe aus, welche die Mitarbeitenden im vergangenen Jahr dazu bewogen haben, ihr Anstellungsverhältnis beim Kanton Bern zu beenden. Die Mitarbeitenden konnten sich aus einer Reihe von zur Auswahl stehenden Gründen für maximal drei entscheiden. Mitarbeitenden, welche infolge Pensionierung oder aus gesundheitlichen Gründen ausgetreten sind, ist diese Frage nicht gestellt worden. Abbildung 13: Austrittsgründe 6 Befragt werden alle Mitarbeitenden, welche infolge Wechsel des Arbeitgebers, Pensionierung, aus gesundheitlichen Gründen oder nach Ende einer befristeten Anstellung von mindestens 6 Monaten Dauer den Kanton Bern verlassen. Der Rücklauf 2015 betrug 77 Prozent, was für Befragungen als sehr guter Wert gilt. HR-Reporting 2016 16 Wie bereits im letzten Jahr haben die austretenden Mitarbeitenden das Bedürfnis nach einer beruflichen Veränderung und mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten als häufigste Austrittsgründe genannt. Die Reihenfolge der übrigen Austrittsgründe unterscheidet sich nur leicht zum Vorjahr. Eine klare Verbesserung ist jedoch in Bezug auf die Zufriedenheit mit dem Lohn feststellbar. Im Jahr 2015 hat rund jeder siebte der befragten Mitarbeitenden den Lohn als Austrittsgrund genannt. Im Vorjahr war es noch etwa jeder fünfte Mitarbeitende. Nach den teilweise bescheidenen Lohnrunden in den früheren Jahren konnte nach 2014 auch im Jahr 2015 wieder ein ausreichender Gehaltsaufstieg gewährt und gute Leistungen angemessen honoriert werden. Dies dürfte sich entsprechend positiv in den Ergebnissen niedergeschlagen haben. Die grosse Mehrheit der austretenden Mitarbeitenden beurteilt ihre Anstellungszeit in der Kantonsverwaltung grundsätzlich positiv (vgl. Abbildung 14): Insgesamt 82.3 Prozent der Antwortenden waren mit ihrer Anstellungszeit „eher zufrieden“ bis „sehr zufrieden“. Der Vergleich mit den zwei vorangehenden Jahren zeigt, dass die Beurteilung der Anstellungszeit im Jahr 2015 auf einem vergleichbaren Niveau mit den Vorjahren liegt. Der Kanton Bern als Arbeitgeber ist wie bereits im Vorjahr von den austretenden Mitarbeitenden auf einer Skala von 1 bis 6 mit der Note 4.6 bewertet worden. Abbildung 14: Bewertung der Anstellungszeit HR-Reporting 2016 17 In Abbildung 15 sind die Angaben zu einem möglichen, späteren Wiedereintritt in den Kantonsdienst dargestellt. Diese Frage wird nur den Mitarbeitenden gestellt, welche den Kanton freiwillig, d. h. nicht infolge Pensionierung oder aus gesundheitlichen Gründen verlassen haben. Im Jahr 2015 haben insgesamt 85.7 Prozent der austretenden Mitarbeitenden angegeben, dass sie sich eine Rückkehr zum Kanton vorstellen können. Dieser Wert konnte im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gesteigert werden (2014: 83.2%). Abbildung 15: Angaben zum Wiedereintritt HR-Reporting 2016 18 4 Personalbefragung 2015 Im Herbst 2015 sind die Kantonsmitarbeitenden in einer flächendeckenden Personalbefragung zu insgesamt 22 Themengebieten befragt worden, die ihre tägliche Arbeit tangieren. Die Rücklaufquote der Umfrage lag mit 70.3 Prozent deutlich über jener der letzten Befragung im Jahr 2009. Damals lag die Beteiligung bei lediglich 58.2 Prozent. Insgesamt bewerten die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung die Zufriedenheit mit ihrer Arbeitssituation auf einer Skala von 0 bis 100 mit 76 Punkten, vier Punkte mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2009. Dieser Wert ist vergleichbar mit den Zufriedenheitswerten der Bundesverwaltung, Post, Swisscom und SBB, welche ebenfalls regelmässig Personalbefragungen durchführen. Die höchsten Bewertungen erhielten die Themen Arbeitsinhalt und Team, die tiefsten das Gehaltsystem und die Arbeitsprozesse7. Die Zufriedenheitswerte der einzelnen Direktionen sind relativ homogen. Bei einzelnen Beurteilungsergebnissen zeigen sich zwischen den Organisationseinheiten des Kantons kleinere bis mittlere Unterschiede. Während sich bei der Arbeitszufriedenheit und beim Arbeitsinhalt sowie bei der Identifikation zum Arbeitgeber und der Leistungsbereitschaft zwischen den Direktionen kaum Differenzen abzeichnen, werden zum Beispiel die Arbeitszeit und die Work-Life-Balance in einzelnen Direktionen kritischer beurteilt. Der Regierungsrat hat die Direktionen beauftragt, die Ergebnisse der Personalbefragung 2015 zu analysieren. Mindestens eine Massnahme auf Stufe Direktion oder Amt soll dazu beitragen, die Arbeitszufriedenheit weiter zu verbessern. Abbildung 16: Themenbereiche aus der Personalbefragung 2015 7 Die detaillierten Ergebnisse der Personalbefragung 2015 sind im Internet abrufbar: www.fin.be.ch => Personal => Anstellungsbedingungen => Personalbefragung 2015 HR-Reporting 2016 19 5 Zeitguthaben und Rückstellungen 5.1 Guthaben für Jahresarbeitszeit, Ferien und Langzeitkonto Die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung sind mit Ausnahme weniger Funktionen (z. B. Geistliche) dazu verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. Über die tägliche Sollarbeitszeit von 8.4 Stunden hinaus geleistete Arbeit (JAZ-Guthaben), nicht bezogene Ferien und Langzeitkontoguthaben (LZK-Guthaben) ergeben in der Summe die Zeitguthaben der Mitarbeitenden. Wie aus Abbildung 17 hervor geht, verfügte Ende 2015 jeder Mitarbeiter über durchschnittlich 23.0 Tage Zeitguthaben. Das Gesamtvolumen dieser Zeitguthaben beläuft sich auf gut 2.2 Millionen Stunden, resp. rund 265‘000 Arbeitstage (à 8.4 Std.). Abbildung 17: Zeitguthaben Kantonspersonal pro Vollzeiteinheit in Tagen Seit 2012 bewegen sich die Zeitguthaben auf stabilem Niveau. Diese Stagnation, welche zwei gegenläufige Entwicklungen beinhaltet, ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Regierungsrat per 1. Januar 2013 mit der Teilrevision der Personalverordnung (PV) restriktivere Arbeitszeitbestimmungen eingeführt hatte: Mit der Einführung des Mindestbezuges an freien Tagen (20 freie Tage, davon mindestens 10 Tage zu Lasten des Ferienguthabens) und der Einführung einer klar geregelten Bewilligungspflicht für den Übertrag von Jahresarbeitszeit über 100 Stunden auf die nächste Abrechnungsperiode konnte erreicht werden, dass sich die JAZ- und Ferienguthaben rückläufig entwickeln. Mit der erwähnten PV-Revision wurde zudem das Langzeitkonto auf 125 Tage limitiert. Mit entsprechenden Übergangsbestimmungen wurden Mitarbeitende mit einem LZK-Guthaben über dem Maximalsaldo dazu verpflichtet, die darüber hinaus gehenden Guthaben abzubauen. Zudem erhielten Mitarbeitende mit einem LZK-Guthaben ab 25 Tagen die Möglichkeit, den 25 Tage übersteigenden Teil ihrer Guthaben finanziell abgelten zu lassen. Auf diese Weise erfolgte von 2013 bis HR-Reporting 2016 20 2015 eine finanzielle Abgeltung von hohen LZK-Guthaben. Trotz dieser Auszahlung von LZK-Guthaben stiegen die durchschnittlichen Guthaben in den letzten Jahren erneut an. Der Vergleich unter den Direktionen (vgl. Abbildung 18) zeigt, dass sich die Zeitguthaben bei der Mehrheit der Organisationseinheiten in den letzten drei Jahren rückläufig entwickelt haben. Dieser Rückgang kann in den meisten Fällen auf die erwähnten ausbezahlten Zeitguthaben zurückgeführt werden. Insbesondere bei der Polizei- und Militärdirektion haben sich die Zeitguthaben jedoch trotz der restriktiveren Arbeitszeitbestimmungen weiter nach oben entwickelt, was mit einer hohen Arbeitslast begründet wird. Abbildung 18: Zeitguthaben pro Direktion und Vollzeiteinheit in Tagen Da die Höhe der Zeitguthaben nur dank der ausserordentlichen Langzeitkontoauszahlungen stabilisiert werden konnte, hat der Regierungsrat in Übereinstimmung mit den Personalverbänden beschlossen, mit der Teilrevision der Personalverordnung per 1. Januar 2016 die Bestimmungen im Bereich Arbeitszeit erneut zu verschärfen. Ab 2016 wird das Langzeitkonto weiter beschränkt, indem neu ein Maximalsaldo von 50 statt wie bisher 125 Tagen gilt. Zeitguthaben, die über dem Maximalsaldo liegen, müssen während einer vierjährigen Übergangsfrist wiederum abgebaut werden. Im Weiteren ist mit den neuen Arbeitszeitbestimmungen eine Auszahlungsmöglichkeit für unerwartet hohe Arbeitsbelastungen (bspw. Unwetter- und Polizeieinsätze, dringende Gesetzgebungsverfahren, Krankheiten im Team etc.) geschaffen worden, damit die unvermeidbare Mehrarbeit die Zeitguthaben nicht belastet. Übersteigt das JAZ-Guthaben am Jahresende 100 Stunden, können sich die Mitarbeitenden das Guthaben bis zu einem Restsaldo von 50 Stunden auszahlen lassen. Die Auszahlung muss jedoch vom zuständigen Regierungsmitglied bewilligt werden. Ohne die Bewilligung verfallen JAZ-Guthaben, welche 100 Stunden übersteigen wie bisher entschädigungslos. HR-Reporting 2016 5.2 21 Rückstellungen für JAZ-, Ferien-, Langzeitkonto- und Pensen-Guthaben Damit die bestehenden Zeitguthaben der Mitarbeitenden als Fremdkapital in der Bilanz abgebildet werden können, müssen für sämtliche Zeitsaldi Rückstellungen zu Lasten der Staatsrechnung gebildet werden. Bei einem Austritt aus dem Kantonsdienst werden die Zeitguthaben nach Möglichkeit kompensiert. Ist dies bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht möglich, werden die verbleibenden Zeitguthaben ausbezahlt. Der Rückstellungsbedarf wird deshalb jährlich neu ermittelt und aktualisiert. Abbildung 19 weist neben den Rückstellungen für die Zeitguthaben des Kantonspersonals auch die Rückstellungen für die sog. individuellen Pensenguthaben der Lehrkräfte (IPB) aus. Ende 2015 belaufen sich die gesamten Rückstellungen für Zeitguthaben auf CHF 253.2 Millionen (inkl. Pensen der Lehrkräfte) resp. CHF 144.48 Millionen (nur Kantonspersonal). Abbildung 19: Entwicklung der Rückstellungen für Zeitguthaben Die Rückstellungen sind im Jahr 2015 wieder gestiegen, nachdem sie in den beiden Vorjahren reduziert werden konnten. Die Abnahme in den beiden Vorjahren kann auf strukturelle Änderungen (Verselbständigung der kantonalen Hochschulen) und den bereits erwähnten Abbau der Arbeitszeitguthaben im Zusammenhang mit der Einführung der restriktiveren Arbeitszeitbestimmungen per 1. Januar 2013 zurückgeführt werden. Im Jahr 2015 haben die Rückstellungen das Niveau von 2012 wieder erreicht. Die Zunahme der Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Neubewertung der Pensenguthaben der Lehrkräfte, welche um die bisher nicht berücksichtigen Sozialversicherungsbeiträge angepasst werden mussten und die Zunahme der Langzeitkontoguthaben des Kantonspersonals zurückzuführen. Letzteres zeigt ebenfalls die Notwendigkeit der vom Regierungsrat mit der PV-Revision 2016 verabschiedeten Verschärfung der Arbeitszeitbestimmungen. HR-Reporting 2016 22 6 Absenzen infolge Krankheit und Unfall Die nahezu flächendeckende Arbeitszeiterfassung in der Kantonsverwaltung ermöglicht eine präzise Kennzahlenerhebung über Abwesenheiten infolge Krankheit und Unfall in fast allen Organisationseinheiten. Die krankheits- und unfallbedingten Absenzen halten sich mit leichten Schwankungen im Zeitverlauf auf relativ stabilem Niveau. Im Jahr 2015 haben sich die Absenztage gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Pro Vollzeiteinheit resultierten insgesamt 8.8 Absenztage infolge Krankheit oder Unfall. Abbildung 20: Krankheits- und Unfallabsenzen pro Vollzeiteinheit in Tagen Im Durchschnitt beliefen sich die Krankheitsabsenzen auf 7.7 Tage pro Vollzeiteinheit. Die durchschnittlichen Absenztage sind gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, bewegen sich jedoch innerhalb der Bandbreite der letzten fünf Jahre. Das Gesamtvolumen der auf die Rubrik Krankheit rapportierten Abwesenheiten beträgt im Jahr 2015 gut 93‘000 Arbeitstage. Dies entspricht der jährlichen Kapazität von rund 420 Vollzeiteinheiten. Die Krankheitsabsenzen bewegen sich im Vergleich mit anderen Unternehmen in einer für Schweizer Verhältnisse üblichen Grössenordnung. Die durchschnittlichen Unfallabsenzen sind mit 1.1 Tagen pro Vollzeiteinheit gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Das Gesamtvolumen belief sich im Jahr 2015 auf rund 13‘600 Arbeitstage: Dies entspricht der jährlichen Kapazität von etwa 62 Vollzeiteinheiten. Rund ein Viertel der Unfallabsenzen sind auf Betriebsunfälle (0.3 Arbeitstage pro Vollzeiteinheit) und drei Viertel auf Nicht-Betriebsunfälle (0.8 Arbeitstage pro Vollzeiteinheit) zurückzuführen. Auch die Höhe der unfallbedingten Absenzen liegt im Vergleich mit anderen Unternehmen in einem normalen Rahmen. HR-Reporting 2016 23 Werden die Zahlen der Direktionen verglichen (siehe Abbildung 21), ergeben sich deutliche Unterschiede. Die Werte können je nach Jahr unterschiedlich stark durch vereinzelte Langzeitabwesenheiten (z. B. langwierige Krankheitsfälle mit Erholungsurlaub) beeinflusst werden. Auch relativ grosse Schwankungen können sich deshalb zufällig ergeben. Abbildung 21: Krankheitsabsenzen pro Direktion und Vollzeiteinheit in Tagen Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion weist mit 10.1 Tagen die höchste Krankheitsabsenz aus. Dies ist hauptsächlich auf das Personal der drei kantonalen Kliniken (Psychiatriezentrum Münsingen, Universitäre Psychiatrische Dienste, Psychiatrische Klinik Biel-Seeland/Berner Jura) zurückzuführen. Beim Pflegepersonal ergeben sich branchenbedingt etwas höhere Absenzwerte, weil gesundheits- und hygienerelevante Aspekte in diesem Berufsfeld von grosser Bedeutung sind. HR-Reporting 2016 24 Abbildung 22: Unfallabsenzen pro Direktion und Vollzeiteinheit in Tagen Die Absenzen infolge Unfalls sind insgesamt konstant auf einem tiefen Niveau. Höhere Werte ergeben sich bei jenen Direktionen, die Berufsgruppen mit einem erhöhten Unfallrisiko beschäftigen. Es handelt sich dabei um die Volkswirtschaftsdirektion (Forstwirtschaft), die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Pflegepersonal), die Polizei- und Militärdirektion (Kantonspolizei) sowie die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Strassenbau und -unterhalt). Bei den Unfallabsenzen muss ebenfalls beachtet werden, dass die Werte im Mehrjahresvergleich infolge einiger Langzeitfälle stark schwanken können. HR-Reporting 2016 25 7 Weiterbildungsaktivitäten Mit dem Jahr 2015 liegt erstmals ein Vergleichswert zu den Weiterbildungsaktivitäten vor, welche seit 2014 erhoben worden. Dabei lassen sich die Weiterbildungsaktivitäten der Kantonsmitarbeitenden in die Bereiche externe und interne Weiterbildungen unterteilen. Die Weiterbildungsaktivitäten der Kantonsmitarbeitenden haben sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Im Jahr 2015 haben die Mitarbeitenden durchschnittlich 6.1 Weiterbildungstage besucht. Pro Vollzeiteinheit resultieren 3.9 interne sowie 2.2 externe Weiterbildungstage. Gesamthaft belief sich das Volumen der auf die Rubrik Weiterbildung rapportierten Arbeitszeit auf gut 614‘000 Arbeitsstunden. Dies entspricht einer Kapazität von rund 73‘000 Arbeitstagen. Abbildung 23: Weiterbildungsaktivitäten pro Vollzeiteinheit in Tagen In den Bereich der internen Weiterbildung fallen sämtliche Weiterbildungsveranstaltungen, die das Personalamt im Rahmen des zentralen Kursprogramms anbietet. Hinzu kommen fachbezogene Veranstaltungen, die durch die Direktionen und die Staatskanzlei durchgeführt werden sowie Informationsveranstaltungen, welche von den Ämtern und Betrieben durchgeführt werden. Als externe Weiterbildung werden sämtliche Veranstaltungen klassifiziert, welche Mitarbeitende bei externen Anbietern besuchen. HR-Reporting 2016 26 Werden die Weiterbildungsaktivitäten der Mitarbeitenden der Direktionen verglichen (vgl. Abbildung 24), ergeben sich deutliche Unterschiede bei den internen Weiterbildungstagen. Diese Ergebnisse können allerdings von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Einführung von neuen Informatiksystemen oder anderer Infrastruktur beeinflusst werden, welche eine umfassende Schulung der Mitarbeitenden voraussetzt. Abbildung 24: Weiterbildungsaktivitäten pro Direktion und Vollzeiteinheit in Tagen Die Mitarbeitenden der Polizei- und Militärdirektion absolvieren mit 9.8 Tagen pro Jahr durchschnittlich am meisten Weiterbildungstage. Dies ist hauptsächlich auf das Personal bei der Kantonspolizei zurückzuführen, welches regelmässig Sicherheitsund Einsatztrainings absolviert. HR-Reporting 2016 27 8 Beratungsdienstleistungen der Ansprechstelle Personalamt Das Personalamt bietet im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) Mitarbeitenden in schwierigen privaten, beruflichen oder gesundheitlichen Situationen kostenlose Beratungsdienstleistungen an. Das Angebot der Ansprechstelle steht Mitarbeitenden, Personalverantwortlichen wie auch Führungskräften zur Verfügung. Sie können Kurzberatungen oder Auskünfte in Anspruch nehmen. Auch im Zusammenhang mit Restrukturierungen oder Reorganisationen werden Betroffene und Beteiligte bei der Suche nach einer neuen beruflichen Alternative unterstützt. Im Jahr 2015 hat die Ansprechstelle insgesamt 877 Beratungsanfragen entgegen genommen. Die Gesamtzahl der Beratungsanfragen teilt sich in die zwei Bereiche Beratungen (507 Anfragen) sowie Kurzberatungen und Auskünfte (370 Anfragen) auf. Die Ansprechstelle des Personalamts verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs der Beratungsdienstleistungen von 5.4 Prozent (siehe Abbildung 25). Im fünfjährigen Betrachtungszeitraum haben erstmals die Anfragen im Bereich Beratungen leicht abgenommen, während die Anfragen im Bereich Kurzberatungen und Auskünfte deutlich zunahmen. Abbildung 25: Übersicht Entwicklung Beratungsdienstleistungen 2011-2015 HR-Reporting 2016 28 Die Beratungsdienstleistungen lassen sich in die vier Themenbereiche Gesundheit, Zusammenarbeit, Arbeitsrecht und berufliche Neuorientierung gliedern. Die Beratungstätigkeiten haben dabei besonders im Themenbereich der beruflichen Neuorientierung zugenommen. Der Themenbereich berufliche Neuorientierung kann weiter in die Teilbereiche interne Unterstützung bei der Stellensuche, Reorganisation/Restrukturierung sowie berufliche Neuorientierung aufgeschlüsselt werden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Teilbereich Reorganisation/Restrukturierung 25 Personen mehr begleitet. Die Zunahme in diesem Teilbereich ist im Wesentlichen auf die noch abzuschliessende Umsetzung der Entlastungsmassnahmen im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) sowie auf die bevorstehende Privatisierung der drei psychiatrischen Kliniken per 1. Januar 2017 zurückzuführen. Abbildung 26: Anzahl Begleitungen im Teilbereich Reorganisation/Restrukturierung Die Beratungsdienstleistungen im Teilbereich berufliche Neuorientierung waren im vergangenen Jahr trotz schwieriger Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich. Für insgesamt 73 Prozent der Personen (im Jahr 2014 waren es noch 85 Prozent), die aufgrund von Reorganisationen oder Restrukturierungen unverschuldet ihre Anstellung verloren haben, wurde eine Lösung gefunden. Diese Personen fanden eine neue berufliche Anstellung innerhalb oder ausserhalb der kantonalen Verwaltung (31% kantonsinterne Lösung, 42% kantonsexterne Lösung). Dementsprechend blieben rund 27 Prozent der Personen trotz längerer Begleitung der Ansprechstelle Personalamt stellenlos. HR-Reporting 2016 29 9 Gehaltsaufstieg Für den individuellen Gehaltsaufstieg per 1. Januar 2016 standen insgesamt 1.8 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Die entsprechenden Mittel wurden zu 0.7 Prozent ordentlich budgetiert; weitere nicht budgetierte Mittel im Umfang von 0.8 Prozent sind aus Rotationsgewinnen finanziert worden. Im Voranschlag 2016 waren zudem Mittel im Umfang von 0.3 Prozent für den Teuerungsausgleich (genereller Gehaltsaufstieg) eingestellt. Die Teuerung für das Jahr 2015 war jedoch negativ. Deshalb beschloss der Regierungsrat, keinen generellen Gehaltsaufstieg zu gewähren und stattdessen diese Mittel für die gezielte Korrektur von Lohnrückständen beim Kantonspersonal einzusetzen. Besonders Mitarbeitende im Alter zwischen 30 und 45 Jahren weisen im Vergleich zu anderen Arbeitgebern nach wie vor oft einen Lohnrückstand auf. Die Mittel für den individuellen Gehaltsaufstieg und die Korrekturmassnahmen reichten aus, um den Mitarbeitenden im Durchschnitt 3.2 Gehaltsstufen anrechnen zu können. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse zum Vollzug des Gehaltsaufstiegs 2016 dargestellt. 9.1 Verteilung der Qualifikationen Im Vergleich zum Vorjahr sind die Anteile der Qualifikationen A++ (Ziele deutlich in allen wichtigen Bereichen übertroffen) und A+ (Ziele in wichtigen Bereichen übertroffen) etwas weniger häufig vergeben worden. Im Gegensatz dazu haben die Anteile der Qualifikationen A, B, und C leicht zugenommen. Die Qualifikationen B (Ziel teilweise erfüllt) und C (Ziele in wichtigen Bereichen nicht erfüllt) bewegen sich mit 2.7 Prozent wie bereits in den Vorjahren auch tiefem Niveau. Abbildung 27: Verteilung der Qualifikationen HR-Reporting 2016 30 Abbildung 28 zeigt, dass es in der Beurteilungspraxis erhebliche Unterschiede zwischen den Direktionen gibt. Bei der Finanzdirektion liegt der Anteil der überdurchschnittlich guten Qualifikationen A++ und A+ klar unter dem kantonalen Mittelwert. Diese Direktion wendet damit eine deutlich restriktivere Beurteilungspraxis an als die anderen Direktionen und beurteilt damit strenger, als die bei der Konzeption des Gehaltssystems zu Grunde gelegten Richtwerte8. Im Gegensatz dazu beurteilen die Gesundheits- und Fürsorgedirektion, die Polizei- und Militärdirektion und die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion etwas grosszügiger als der kantonale Durchschnitt. Um eine Gelichbehandlung aller Mitarbeitenden des Kantonspersonals zu gewährleisten, wäre eine vergleichbare Verteilung der Beurteilungen in allen Organisationseinheiten erstrebenswert. Abbildung 28: Verteilung der Qualifikationen nach Direktion 8 Bei der Konzeption des BEREBE Gehaltssystems wurde von folgenden Richtwerten bei der Verteilung der Qualifikationen ausgegangen: A++ 5%, A+ 30-40%, A 50-60%, B und C total 5%. HR-Reporting 2016 9.2 31 Analyse nach Stufen Wie bereits in den beiden Vorjahren, standen auch für den Gehaltsaufstieg per 1. Januar 2016 genügend Mittel zur Verfügung, um allen Mitarbeitenden einen substanziellen Gehaltsaufstieg zu gewähren: Im Durchschnitt sind den Mitarbeitenden mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung 3.2 Gehaltsstufen zugesprochen worden. Mitarbeitende mit einer Qualifikation A erhielten durchschnittlich 2.9 Gehaltsstufen. Die beiden höchsten Qualifikationsstufen (A++ und A+) wurden noch stärker für ihre Leistung honoriert. Sie erhielten im Durchschnitt 4.3 bzw. 3.9 Gehaltsstufen zugesprochen. Der leichte Rückgang im durchschnittlichen Anstieg der Gehaltsstufen gegenüber dem Vorjahr kann unter anderem damit begründet werden, dass im Jahr 2016 leicht weniger Mittel (-0.05 %) zur Verfügung standen. Hinzu kommt, dass etwas weniger Mittel ausgeschöpft wurden (Ausschöpfungsquote von 96 Prozent im Vergleich zu 98 Prozent im Jahr 2015). Mitarbeitende wie beispielsweise Richter/-innen oder Geistliche unterliegen nicht der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Sie erfahren einen automatischen Gehaltsaufstieg. Im Jahr 2016 sind diesen Mitarbeitenden 3 Gehaltsstufen zugesprochen worden. Ausserdem konnten auch Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg bei Bedarf zusätzliche Gehaltsstufen als individuelle Lohnkorrekturen gewährt werden, wovon in einzelnen Organisationseinheiten jedoch nicht Gebrauch gemacht wurde. Der durchschnittliche Anstieg der Gehaltsstufen liegt bei den Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg mit 2.8 Stufen deshalb unter dem durchschnittlichen Gehaltsstufenanstieg der Mitarbeitenden mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Abbildung 29: Anzahl gewährter Stufen pro Qualifikation HR-Reporting 2016 32 Wie bereits im Vorjahr kamen mit dem Gehaltsaufstieg 2016 knapp 40 Prozent der Mitarbeitenden in den Genuss von drei Gehaltsstufen. Rund 38 Prozent aller Mitarbeitenden erhielten vier und mehr Stufen. Der Anteil der Mitarbeitenden ohne Stufenaufstieg liegt mit 8.2 Prozent leicht über dem Vorjahreswert9. Abbildung 30: Anteil Mitarbeitende pro Stufenaufstieg 9 Es ist üblich, dass bestimmte Mitarbeitende keinen Gehaltsaufstieg erhalten, weil sie entweder bereits die oberste Gehaltsstufe erreicht haben oder weil bei neu eingetretenen Mitarbeitenden noch keine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung erfolgte. HR-Reporting 2016 9.3 33 Analyse nach Gehaltsklassen Es bestehen weiterhin Unterschiede in der Beurteilungspraxis über die Gehaltsklassen. In den höheren Gehaltsklassen liegt der Anteil an den Beurteilungen A++ und A+ höher als in tieferen Klassen. Im Gegensatz dazu nimmt der Anteil an den Beurteilungen A, B und C mit steigender Höhe der Gehaltsklasse tendenziell ab. Abbildung 31: Verteilung der Qualifikationen nach Gehaltsklassen HR-Reporting 2016 34 Im Unterschied zur Beurteilungspraxis erfolgte die Anrechnung von Gehaltsstufen über die verschiedenen Gehaltsklassen hinweg jedoch ausgewogen (vgl. Abbildung 32). In den Gehaltsklassen 27 bis 30 erhielten die Mitarbeitenden trotz dem hohen Anteil an überdurchschnittlichen Beurteilungen tendenziell weniger Gehaltsstufen als die übrigen Mitarbeitenden. Abbildung 32: Anzahl gewährte Stufen nach Gehaltsklassengruppen 9.4 Weitere Ergebnisse in Kürze Analyse nach Geschlecht Wie in den vergangenen Jahren wurde bei den Männern die Beurteilung A+ öfters vergeben als bei den Frauen, während die Beurteilung A bei den Frauen überwiegt. Diese Abweichung bei der Beurteilung ergibt sich unter andrem daraus, dass in den obersten Gehaltsklassen der Frauenanteil tiefer ist als der Männeranteil. Genau in diesen Gehaltsklassen jedoch werden mehr A++ und A+ Beurteilungen gewährt (vgl. Abbildung 31). Hinzu kommt, dass Organisationseinheiten mit einem hohen Männeranteil und einem hohen Anteil an A+ Beurteilungen ebenfalls Einfluss auf dieses Resultat haben (bspw. Polizei- und Militärdirektion). Bei den durchschnittlich gewährten Gehaltsstufen zeigt sich, dass Frauen mit durchschnittlich 3.25 Stufen geringfügig mehr erhielten als Männer (3.18 Stufen). Insgesamt kann somit die Beurteilungspraxis über die Geschlechter als ausgewogen bezeichnet werden. Analyse nach Sprachzugehörigkeit und Beschäftigungsgrad Bezüglich Sprachzugehörigkeit und Beschäftigungsgrad sind keine Unterschiede in der Beurteilungspraxis feststellbar. HR-Reporting 2016 35 10 Leistungsprämien Leistungsprämien stellen ein wichtiges Anreizinstrument in der Gesamtentlöhnungspolitik des Kantons Bern dar und können für ausserordentliche Leistungen an die Mitarbeitenden ausgerichtet werden. Im Jahr 2015 standen für Leistungsprämien wiederum 0.25 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Dies entspricht einem Betrag von rund CHF 3.0 Millionen. Von diesem Gesamtbetrag wurden rund CHF 2.6 Millionen resp. 86.4 Prozent ausbezahlt. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse über die Ausrichtung im Jahr 2015 dargestellt. 10.1 Leistungsprämie nach Institution Wie bereits im Vorjahr haben 2015 rund 25 Prozent aller Mitarbeitenden eine Leistungsprämie erhalten. Diesen Mitarbeitenden ist im Durchschnitt eine Leistungsprämie von CHF 658 ausgerichtet worden (Vorjahr CHF 650). Abbildung 33: Leistungsprämien 2015 nach Direktionen Die Behörden, Finanzkontrolle, Staatskanzlei (BEH/FK/STA), die Polizei- und Militärdirektion (POM) und die Finanzdirektion (FIN) haben den höchsten Anteil Mitarbeitende, welche eine Leistungsprämie erhalten haben (über 30%). Bei der Volkswirtschaftsdirektion zeigt sich bspw., dass ein leicht unterdurchschnittlicher Anteil Mitarbeitende eine Leistungsprämie erhalten hat, dass dafür aber eine leicht überdurchschnittliche Prämie ausgerichtet werden konnte. Die durchschnittliche Höhe der Leistungsprämie und der Anteil der Leistungsprämienempfänger werden zudem auch durch die Ausschöpfungsquote der verfügbaren Mittel beeinflusst, welche je nach Direktion sehr unterschiedlich ausfällt. HR-Reporting 2016 36 10.2 Leistungsprämie nach Geschlecht Abbildung 34 zeigt die Entwicklung der Leistungsprämien in den vergangenen Jahren zwischen Männer und Frauen auf: Abbildung 34: Leistungsprämien nach Geschlecht Der Vergleich der Geschlechter im Mehrjahresvergleich zeigt, dass Männer etwas häufiger eine Leistungsprämie zugesprochen erhielten als Frauen. Im Jahr 2015 lag die durchschnittliche Prämienhöhe der Frauen mit CHF 617 rund CHF 78 unter derjenigen der Männer. Der Vergleich nach Geschlecht zeigt zudem, dass Männer tendenziell etwas häufiger eine Leistungsprämie zugesprochen erhalten. Diese Effekte haben verschiedene Ursachen. Eine vertiefte Analyse hat ergeben, dass in den oberen Gehaltsklassensegmenten (Gehaltsklassen 24-30) im Vergleich zu den tieferen Gehaltsklassen durchschnittlich etwas höhere Leistungsprämien ausgerichtet werden. In diesem Gehaltsklassensegment ist der Männeranteil mit rund zwei Drittel wesentlich höher als der Frauenanteil. Hinzu kommt, dass für Teilzeitanstellungen, welche mehrheitlich von Frauen besetzt sind, leicht tiefere Leistungsprämien ausgerichtet werden. Der Unterschied ist deshalb nicht eine Folge des Geschlechts, sondern liegt vielmehr in geschlechtertypischen Merkmalen der Anstellungen. HR-Reporting 2016 37 10.3 Weitere Ergebnisse in Kürze Analyse nach Gehaltsklasse Tendenziell steigt die Höhe der Leistungsprämie mit der Gehaltsklasse. Dies ist damit zu erklären, dass eine Leistungsprämie eine spürbare Honorierung darstellen soll und deshalb von der Höhe des ordentlichen Gehalts beeinflusst wird. Analyse nach Beschäftigungsgrad Mitarbeitende mit einem sehr tiefen Beschäftigungsgrad (50% oder weniger) erhalten vergleichsweise seltener eine Leistungsprämie als Mitarbeitende mit einem höheren Pensum (über 50%). Die durchschnittliche Prämienhöhe der Mitarbeitenden mit einer Teilzeitbeschäftigung (weniger als 90%) liegt leicht unter der durchschnittlichen Prämienhöhe von Mitarbeitenden mit einer Vollzeitbeschäftigung. Bern, 7. Juni 2016 Personalamt des Kantons Bern Dr. André Matthey Amtsleiter HR-Reporting 2016 38 Anhang 1: Nettofluktuation 2013 bis 2015 pro Amt Nettofluktuation 2015 2014 2013 Regierungsrat 0.0% 0.0% 0.0% Finanzkontrolle 3.7% 3.6% 11.2% Staatskanzlei 6.3% 4.3% 3.2% Parlamentsdienste des Grossen Rates 0.0% 0.0% --- Generalsekretariat VOL 2.1% 4.5% 1.5% 8.1% 12.8% 4.3% 1.4% 3.2% 4.6% 3.1% 1.4% 5.9% 4.5% 4.1% 3.4% 4.8% 14.6% 26.9% 29.6% 19.7% 0.0% 5.8% 8.6% 2.9% 9.3% 3.6% 1.8% 2.5% 13.2% 6.5% 9.7% 13.7% 0.0% 0.0% 9.8% 0.0% 2.9% 17.3% 2.8% 10.0% 1.9% 3.7% 12.7% 10.4% 6.7% 2.4% 23.4% 10.5% --10.0% 7.2% 12.1% 2.3% 2.8% 12.4% 1.9% 3.9% 14.5% 9.0% 6.2% 9.5% 9.2% 9.8% 0.0% 4.9% 6.3% 3.3% 4.6% 3.5% 6.6% 7.6% 7.9% 0.0% 11.7% 5.4% 0.0% 3.3% 3.5% 6.6% 3.3% 0.0% 7.9% 10.3% 8.9% 19.7% 3.2% 8.1% 15.8% 4.7% 12.6% 3.2% 2.0% 16.8% 5.2% 1.3% 5.8% 0.0% 9.2% 7.5% 5.4% 5.7% 5.2% Amt für Landwirtschaft und Natur Amt für Wald beco Berner Wirtschaft Volkswirtschaftsdirektion exkl. ALK/RAV Generalsekretariat GEF Kantonsarztamt Kantonsapothekeramt Kantonale Ethikkommission KEK Sozialamt Rechtsamt Spitalamt Alters- und Behindertenamt Kantonales Laboratorium Univ. Psychiatrische Dienste (UPD) Sprachheilschule Münchenbuchsee Schulheim Erlach Schulheim Landorf-Schlössli Psychiatriezentrum Münsingen Psych. Dienste Biel-Seeland/Jura Gesundheits- und Fürsorgedirektion Generalsekretariat JGK Landeskirchen Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht Regierungsstatthalterämter Kreisgrundbuchämter Handelsregisteramt Betreibungs- und Konkursämter Amt für Gemeinden und Raumordnung Kantonales Jugendamt Rechtsamt JGK Amt für Sozialversicherungen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion HR-Reporting 2016 Generalsekretariat POM 39 Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär 2.0% 2.4% 2.2% 6.3% 6.1% 4.6% 6.2% 2.6% 2.8% 4.9% 3.2% 3.8% 6.3% 2.5% 3.1% 6.7% 5.0% 3.8% Polizei- und Militärdirektion 3.5% 3.2% 3.7% 0.0% 13.5% 5.6% 0.0% 21.6% 0.0% 2.2% 4.3% 5.1% 19.1% 4.8% 8.7% 4.1% 2.6% 12.9% Finanzdirektion 7.0% 5.6% 5.1% Generalsekretariat ERZ Zentrale Dienste 2.2% 2.6% 3.2% 0.0% 2.2% 5.6% 8.5% 5.6% 5.4% 9.4% 3.9% 14.0% 12.6% 2.6% 4.1% 3.3% 7.6% 2.4% Erziehungsdirektion 3.0% 6.0% 4.6% Generalsekretariat BVE 4.4% 9.5% 5.5% 0.0% 6.1% 1.7% 5.5% 19.4% 12.2% 8.8% 0.0% 2.7% 3.1% 3.2% 5.7% 14.1% 10.6% 4.3% 12.1% 0.0% 5.4% 2.5% 0.0% 13.5% 4.2% 5.0% 4.7% 4.8% 2.9% 3.1% 10.5% 3.6% 9.0% 4.8% 5.5% 7.6% 4.0% 5.2% 21.6% Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft 4.1% 4.6% 6.6% Datenschutzaufsichtsstelle 0.0% 0.0% 0.0% Total Kantonspersonal 5.3% 5.5% 5.6% Kantonspolizei Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Amt für Freiheitsentzug und Betreuung Amt für Migration und Personenstand Generalsekretariat FIN Finanzverwaltung Steuerverwaltung Personalamt Amt für Informatik und Organisation Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Mittelschul- und Berufsbildungsamt Hochschulbildung Amt für Kultur Rechtsamt Amt für Umweltkoordination und Energie Amt für Geoinformation Amt für Wasser und Abfall Tiefbauamt Amt für öffentlichen Verkehr Amt für Grundstücke und Gebäude Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Zivil- und Strafgerichtsbarkeit Verwaltungsgericht Staatsanwaltschaft Justizleitung HR-Reporting 2016 40 Anhang 2: Kommentierung Veränderung des Personalbestandes Anzahl Vollzeiteinheiten (VZE) 2012 2013 2014 2011 2015 Regierungsrat 7.0 7.0 7.0 7.0 7.0 Finanzkontrolle 26.6 24.0 23.9 24.7 23.4 Staatskanzlei 89.2 88.1 90.6 83.5 83.4 12.8 13.6 Parlamentsdienste des Grossen Rates --- --- --- Volkswirtschaftsdirektion exkl. ALK/RAV 677.0 659.1 648.0 662.1 646.9 ALK/RAV 415.6 399.0 402.5 412.0 430.3 1092.6 1058.1 1'050.5 1'074.1 1'077.2 2088.3 2105.4 2'125.5 2'107.6 2'075.4 1194.8 1207.7 1'316.7 1'326.4 1'323.6 3837.3 3871.7 3'919.9 3'975.5 4'003.0 961.4 953.4 952.7 948.0 949.3 Erziehungsdirektion 1028.9 1002.9 993.5 1'017.5 1'066.9 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 816.7 821.8 802.0 786.1 786.1 3.7 5.2 4.7 4.5 4.5 670.9 671.7 687.1 689.2 715.2 11817.4 11817.0 11974.1 12056.9 12'128.6 Volkswirtschaftsdirektion inkl. ALK/RAV Gesundheits- und Fürsorgedirektion Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Polizei- und Militärdirektion Finanzdirektion Aufsichtsstelle Datenschutz Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft Total Kantonspersonal In den nachfolgenden Kommentaren zur Entwicklung der Stellenbestände werden jeweils nur die wichtigsten Gründe für die Zu- bzw. Abnahmen erwähnt. Daneben gab es im relevanten Zeitraum noch zahlreiche kleinere Veränderungen, welche nicht aufgeführt werden. Zudem sind einige Differenzen auf zufällige Schwankungen (mehr oder weniger vakante Stellen zum Zeitpunkt der Erhebung) sowie kleine Anpassungen wie Beschäftigungsgradänderungen zurückzuführen. HR-Reporting 2016 41 1) Entwicklung 2014 zu 2015 (+33.1 Vollzeitstellen) Rechnerisch beträgt die Zunahme zum Vorjahr 71.7 VZE. Diese Zunahme ist jedoch im Ausmass von 38.6 VZE auf eine Bereinigung von Angaben im Personalinformationssystem zurückzuführen. Es handelt sich um bewilligte Stellen, die bisher nicht im ordentlichen Stellenbestand aufgeführt worden sind. Aus diesem Grund wird im Kommentar zur Entwicklung der Stellenbestände 2014 zu 2015 die effektive Zunahme von 33.1 VZE begründet. In der Volkswirtschaftsdirektion (+3.1) führte die Umsetzung einer Massnahme aus der Angebots- und Strukturüberprüfung 2014 im Amt für Landwirtschaft und Natur zu einer Abnahme von 10.6 VZE. Eine weitere Abnahme von 5.4 VZE verzeichnet das beco Berner Wirtschaft auf Grund von Vakanzen. Demgegenüber verzeichnen die Arbeitslosenkasse (+3.2 VZE) und die regionale Arbeitsvermittlung (+15.1) eine Zunahme von 18.3 VZE (die Anzahl Mitarbeitende richtet sich nach der Anzahl stellenloser Personen). Bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (-32.2 VZE) ist die Abnahme des Stellenbestands im Wesentlichen auf die drei psychiatrischen Betriebe zurückzuführen. Diese haben im Hinblick auf die Verselbständigung per 1. Januar 2017 verschiedene Massnahmen zur Ergebnisverbesserung (Projekt Fit-for-Future) ergriffen. Die Massnahmen wirken sich mit einer Abnahme von 42.6 VZE auf den Stellenbestand aus. Demgegenüber musste die Zentralverwaltung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion zur Überbrückung von Kapazitätsengpässen für Projekte und Krankheitsabwesenheiten befristete Stellen schaffen. Dies führte zu einer Zunahme um 7.6 VZE. Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (-2.8 VZE) verzeichnet einen Rückgang von 9.9 VZE bei den Pfarrstellen als Folge des Grossratsbeschlusses über die Festsetzung der Pfarrstellen für die bernischen Landeskirchen vom 28. März 2012. Weiter führte die Überführung des Busseninkassos per 1. Januar 2015 zur Justizleitung zu einer Abnahme von 8.0 VZE im Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht. Im Zusammenhang mit der geplanten Neuorganisation der Grundbuchämter wirkt sich die zurückhaltende Wiederbesetzung von vorhandenen offenen Stellen mit einer Abnahme von 2.9 VZE aus. Demgegenüber führte die Schaffung von befristeten Stellen bei den Betreibungs- und Konkursämter aufgrund der Mehrbelastung durch das ICT-Projekt Sabaka und die Überbrückung von Langzeitabsenzen zu einer temporären Zunahme um 9.9 VZE. Im Kantonalen Jugendamt führte die Besetzung von Vakanzen zu einem Anstieg um 1.9 VZE. Bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden führte die Umsetzung der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Asylbereich (UMA) zu einer Zunahme um 3.1 VZE. Bei der Polizei- und Militärdirektion (+27.5 VZE) führte die Rekrutierung grösserer Lehrgänge für die Polizeischule als Massnahme gegen die Unterdeckung der Polizeistellen zu einer Zunahme von 22.2 VZE. Weiter hatte die Besetzung von mehreren Vakanzen im Amt für Migration und Personenstand und im Amt für Bevölkerungsschutz, Militär und Sport eine Zunahme von 7.2 VZE zur Folge. Demgegenüber resultiert beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ein Rückgang von 3.2 VZE aufgrund von nicht besetzten Stellen. Die Finanzdirektion verzeichnet eine geringe Zunahme des Stellenbestandes um 1.3 VZE, welche sich auf üblichen Schwankungen im Stellenbestand ergibt. In der Erziehungsdirektion (+10.8 VZE) führten Doppelbesetzungen wegen Absenzen, temporäre Erhöhungen des Beschäftigungsgrades zum Jahresende und die Besetzung von vorhandenen, nicht besetzten Stellen bei den Maturitätsschulen (+5.2) und bei den Berufsschulen (+3.1) zu einer Zunahme von 8.3 VZE. Im Amt für zentrale Dienste resultiert eine Zunahme um 2.4 VZE infolge Wiederbesetzung von bewilligten vakanten Stellen. Andererseits verzeichnet das Amt für Kultur eine Abnahme um 4.1 VZE. Diese Abnahme setzt sich zusammen aus Schwankungen beim Stellenbestand des Grabungspersonals (-6.8 VZE) und der Integration der Kulturvermittlung (+3.4 VZE). HR-Reporting 2016 42 In der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ergaben sich keine Veränderungen zum Vorjahr. Bei den Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft ergibt sich eine Zunahme von insgesamt 26.0 VZE, welche auf die Schaffung von befristeten Stellen für die Überbrückung von Langzeitabwesenheiten infolge Mutterschaft und Krankheit sowie die Übernahme des operativen Rechnungswesen und des Busseninkassos per 1. Januar 2015 vom Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht zurückzuführen ist. Weiter ist die Zunahme durch die Umsetzung der Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit der Personaldotationsanalyse bei der Staatsanwaltschaft begründet. In den übrigen Organisationseinheiten (Staatskanzlei, Finanzkontrolle und Parlamentsdienste) ergab sich gesamthaft eine Abnahme um 0.6 VZE. 2) Entwicklung 2013 zu 2014 (+83 Vollzeitstellen) Durch die Parlamentsrechtsrevision per 1. Juni 2014 wurden die Mitarbeitenden des ehemaligen Ratssekretariates von der Staatskanzlei in die neu geschaffenen Parlamentsdienste überführt. In diesem Zusammenhang wurden vom Grossen Rat zudem 3.4 neue VZE bewilligt. In der Volkswirtschaftsdirektion (+23.6 VZE) wirkt sich die Revision der Fleischkontrollverordnung mit der Übernahme zusätzlicher Aufgaben durch den Veterinärdienst mit 13.6 zusätzlichen VZE aus (amtstierärztliche Schlachttier- und Fleischkontrolle bei den Schlachtbetrieben). Eine weitere Zunahme von 10 VZE resultiert bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und der Arbeitslosenkasse, deren Personalbedarf sich jeweils nach der wirtschaftlichen Entwicklung resp. der Anzahl stellenlosen Personen richtet. Diese Stellen sind fremdfinanziert und damit haushaltneutral. In der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (-17.9 VZE) wurden zwei VZE für erhöhte Kontrollen und Revisionstätigkeit im Sozial- und Asylwesen bewilligt (Umsetzung einer Massnahme aus der Angebots- und Strukturüberprüfung 2014 [ASP 2014]). Weiter wurde die Kantonale Ethikkommission Bern (KEK) von der Universität Bern in die GEF überführt, was zu einer Erhöhung um 2.9 VZE führt. Zudem konnten in der Zentralverwaltung zwei vakante Stellen im Jahr 2014 wieder besetzt werden. Bei den Universitären Psychiatrischen Diensten ergibt sich durch die Aufnahme sogenannter Verrechnungskostenstellen in den Stellenplan (haushaltneutral, werden an andere Institutionen weiterverrechnet) sowie durch die Besetzung mehrerer Vakanzen eine Zunahme von gut 15 VZE. Demgegenüber resultieren beim Psychiatriezentrum Münsingen und bei den Psychiatrischen Diensten Biel-Seeland/Berner Jura Rückgänge von 25.1 VZE bzw. 18.1 VZE als Folge der vom Grossen Rat beschlossenen ASP-Massnahmen im Bereich der psychiatrischen Versorgung. Die Sparmassnahme wurde mit der Schliessung von insgesamt drei Stationen, vorwiegend bei der Alterspsychiatrie mit Langzeitpatienten erreicht. Für die meisten Mitarbeitenden konnten Anschlusslösungen gefunden werden. Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (+9.7 VZE) verzeichnet einen Rückgang bei den Pfarrstellen von 5.3 VZE als Folge des Grossratsbeschlusses über die Festsetzung der Pfarrstellen für die bernischen Landeskirchen vom 28. März 2012. Andererseits konnten in mehreren Ämtern Vakanzen im Umfang von insgesamt knapp 8 VZE im Jahr 2014 wieder besetzt werden. Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ergibt sich eine temporäre Zunahme um 9.5 VZE, weil aufgrund hoher Dossierlast sowie infolge mehrerer Krankheitsund Mutterschaftsvertretungen Stellen befristet besetzt worden waren. Bei der Polizei- und Militärdirektion (+55.6 VZE) wirken sich die bewilligte Aufstockung der Polizei- und Botschaftsschutzstellen mit einer Zunahme von 36.6 VZE aus. Im Strassenver- HR-Reporting 2016 43 kehrs- und Schifffahrtsamt ist eine Zunahme von 5.6 VZE auf die Besetzung von vakanten Stellen bei den Verkehrsexperten zurückzuführen. Im Amt für Freiheitsentzug und Betreuung setzt sich eine Zunahme von 24.5 VZE aus 8 zusätzlichen Stellen für den Straf- und Massnahmenvollzug sowie der Besetzung von Vakanzen zusammen. Ein Stellenrückgang von 12.6 VZE resultiert im Amt für Migration und Personenstand als Folge von bereits umgesetzten ASP-Massnahmen (7 VZE) sowie wegen aktuellen Vakanzen (5.6 VZE). Weitere bewilligte Stellen werden im laufenden Jahr saisonal besetzt. Die Finanzdirektion (-4.7 VZE) verzeichnet bei der Steuerverwaltung eine Abnahme von 3.8 VZE. Einerseits wurden im Rahmen der ASP in der Steuerverwaltung bis Ende 2014 bereits rund 18 (von insgesamt 20 abzubauenden VZE) aufgehoben. Andererseits konnte sie im Gegenzug diverse vakante Stellen wieder besetzen. Bei der Erziehungsdirektion (+24.0 VZE) ist hauptsächlich die Kantonalisierung von zwei privaten Berufsschulen im Hinblick auf das Schuljahr 2014/2015 für den Stellenzuwachs verantwortlich: Die Integration der privaten kaufmännischen Berufsschule Langenthal in die kantonale Berufsfachschule Langenthal erhöht den Bestand um 12 VZE (RRB 465 vom 23. April 2014), und der Zusammenschluss der privaten kaufmännischen Berufsschule Emmental mit der kantonalen Berufsfachschule Emmental zum Bildungszentrum Emme führt zu zusätzlichen 2 VZE (RRB 464 vom 23. April 2014). Die restliche Zunahme ist auf temporäre Schwankungen innerhalb des bestehenden Stellenbestandes, namentlich als Folge von Krankheits-, Unfall- und Mutterschaftsvertretungen, sowie für befristete Stellen im Rahmen von (teilweise drittfinanzierten) Projekten zurückzuführen. In der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (-15.9 VZE) zeigt sich eine Abnahme im Bereich Strassenunterhalt (-17.0 VZE). Einerseits wurden aufgrund einer ASP-Sparvorgabe pensionierte Mitarbeitende bewusst nicht mehr ersetzt und andererseits ergeben sich Vakanzen auf schwer zu besetzenden Funktionen im Ingenieurbereich. Bei der Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft (+2.1 VZE) ergaben sich keine namhaften Veränderungen beim Personalbestand. 3) Entwicklung 2012 zu 2013 (+157 Vollzeitstellen) Die Zunahme um insgesamt 2.5 Stellen in der Staatskanzlei (umfasst das Personal der Staatskanzlei und das Büro des Grossen Rates) ist auf die Tonbandredaktorinnen und redaktoren des Grossen Rates zurückzuführen, die per 1. Januar 2013 erstmals über PERSISKA abgerechnet und somit neu im Stellenetat des Kantonspersonals geführt werden. Im kantonalen Amt für Wald in der Volkswirtschaftsdirektion resultiert durch die Neuausrichtung und Restrukturierung im Staatsforstbetrieb ein Rückgang des Stellenbestandes um 9.4 VZE. Ferner ist die Abnahme um 6.1 VZE im beco Berner Wirtschaft auf Schwankungen bei den vakanten Stellen zurückzuführen. Demgegenüber hat der Stellenbestand im Amt für Landwirtschaft und Natur um 3.3 VZE zugenommen. Diese durch den Regierungsrat bewilligte Bestandeszunahme ist auf die Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Bereich des Veterinärdienstes zurückzuführen. In der Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat der Stellenbestand um insgesamt 20.1 VZE zugenommen. Im Psychiatriezentrum Münsingen konnten dank intensiven Rekrutierungsbemühungen seit längerer Zeit ausstehende Vakanzen im Umfang von 20.5 VZE besetzt werden. Aufgrund der hohen Patientenauslastung in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (PP) sowie in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) in den Universitären Psychiatrischen Diensten hat der Stellenbestand um 16.4 Stellen zugenommen. Dieser Mehrbedarf konnte mit den zusätzlich erwirtschafteten Erträgen innerhalb des Gesamtbudgets finanziert werden. Demgegenüber kann in den Psychiatrischen Diensten Biel- HR-Reporting 2016 44 Seeland / Berner Jura ein Rückgang des Stellenbestandes um insgesamt 16.5 VZE festgestellt werden. Dieser Rückgang kann auf Sparmassnahmen (Schliessung des Bereichs Sozialpsychiatrie per 31. August 2013, Reduktion der Anzahl Betten im Bereich Psychiatrie im fortgeschrittenen Alter und Nichtbesetzung von Vakanten Stellen) zurückgeführt werden. Ferner weist das kantonale Laboratorium einen Rückgang um insgesamt 1.8 VZE aufgrund von vakanten Stellen aus. In der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion resultiert über die ganze Direktion gesehen per Saldo ein Zuwachs von 109 VZE hauptsächlich als Folge der neu geschaffenen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB; +140.4 VZE). Das kantonale Jugendamt verzeichnet demgegenüber eine Abnahme um 10.4 Stellen, welche im Jahr 2013 in die neue KESB überführt wurden. Bei den Landeskirchen ist ebenfalls eine Abnahme um 9.3 Stellen festzustellen. Diese Schwankung ist auf die Kompetenz der Kirchgemeinden zurückzuführen, Stellen über den Stellenetat hinaus zu Lasten der Gemeinden zu schaffen bzw. bei Bedarf vakant zu belassen. Ferner sind bei den Regierungsstatthalterämtern befristete Stellen im Umfang von 5.7 VZE nicht mehr verlängert worden. Im Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht werden nach einer Reorganisation in der Abteilung Informatik sowie nach Abgängen in zwei anderen Abteilungen vakante Stellen im Umfang von 6.2 VZE erst im Verlauf des Jahres 2014 wieder besetzt werden können. Die Kantonspolizei in der Polizei- und Militärdirektion (insgesamt plus 48.2 VZE) verzeichnet einen Stellenzuwachs von total 26.6 VZE. Die Zunahme ist auf die Erhöhung der präventiven Präsenz in der Stadt Bern, die Ausdehnung des Ferienanspruchs auf 5 Wochen sowie den Ausbildungslehrgang Verkehrsdienste zurückzuführen. Demgegenüber sind einige befristete Anstellungsverhältnisse nicht mehr verlängert worden. 10.5 VZE sind im Amt für Freiheitsentzug und Betreuung geschaffen worden. Hier ist die Erhöhung des Stellenbestandes auf die vollumfängliche Inbetriebnahme des Regionalgefängnisses Burgdorf zurückzuführen. Im Weiteren verzeichnet das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eine leichte Zunahme um total 8.8 VZE. Diese sind einerseits im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Massnahmenpaketes der Strassenverkehrsgesetzgebung „Via sicura“ geschaffen worden und andererseits sind Stellen, welche aufgrund des Ausgabemoratoriums 2012 nicht besetzt werden konnten, im 1. Quartal 2013 besetzt worden. Der Stellenbestand der Finanzdirektion ist gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert geblieben. Die Abnahme von per Saldo 0.7 VZE ergibt sich aufgrund von Schwankungen bei den Vakanzen. Vom Amt für Informatik und Organisation ist 1 VZE im Bereich Informatik zur Steuerverwaltung verschoben worden. In der Erziehungsdirektion hat der Stellenbestand um insgesamt 9.4 VZE abgenommen. Dabei weist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) per Saldo einen Rückgang um 6.3 VZE aus. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf die Nichtbesetzung von vakanten Stellen zurückzuführen. Andererseits führten Doppelbesetzungen infolge Krankheit und Unfall im MBA zu einer Erhöhung um 3.5 VZE. Ferner hat das Amt für Kultur (AK) einen Rückgang um 3.7 VZE zu verzeichnen, der ebenfalls auf die Nichtbesetzung von vakanten Stellen sowie auf Schwankungen beim Stellenbestand des Grabungspersonals beim archäologischen Dienst zurückzuführen ist. Der Rückgang um 19.8 Vollzeiteinheiten liegt bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hauptsächlich im Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) und im Tiefbauamt (TBA). Das TBA verzeichnet einen Rückgang um insgesamt 8.3 VZE, welcher auf einen Verzicht der Neubesetzung einzelner Abgänge aufgrund von Pensionierungen im Unterhalt, Rekrutierungsschwierigkeiten im Ingenieursbereich sowie die Stelleneinsparung durch Zusammenlegung zweier Strasseninspektorate zurückzuführen ist. Aufgrund der laufenden Reorganisation im AGG sind Vakanzen im Umfang von 10 VZE vorerst noch nicht besetzt worden. Diese werden 2014 wieder besetzt. HR-Reporting 2016 45 Der Zuwachs von 15.4 VZE in der Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft (Justiz) ist hauptsächlich auf die hohe Arbeitsbelastung, insbesondere in den Strafbefehlsabteilungen zurückzuführen. Zur Verhinderung einer weiteren Zunahme der pendenten Fälle, sind die Entlastungsmassnahmen im Personalbereich aus dem Jahr 2012 fortgeführt worden (Mehrbedarf an befristeten Anstellungen und Aushilfen). Im Weiteren führte die Besetzung von vakanten Stellen und Doppelbesetzungen infolge Abbaus der Langzeitkontoguthaben, Krankheit, Mutterschaft etc. zu einem Stellenzuwachs. 4) Entwicklung 2011 zu 2012 (keine Veränderung) In der Volkswirtschaftsdirektion hat der Stellenbestand um insgesamt 34.5 Stellen abgenommen. Im kantonalen Amt für Wald resultiert durch Vakanzen im Forstdienst und durch die Reorganisation im Staatsforstbetrieb eine Abnahme von 12 VZE. Zudem wurden vakante Stellen im Umfang von rund 6 VZE nicht mehr besetzt. Die restliche Abnahme ist in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und bei der Arbeitslosenkasse auf die wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Es wurden befristete Verträge im Umfang von 16.6 VZE nicht verlängert. Im kantonalen Laboratorium der Gesundheits- und Fürsorgedirektion sind vakante Stellen im Umfang von 3.3 VZE aufgrund von Budgetkürzungen durch den Grossen Rat nicht mehr besetzt worden. Bei den Universitären Psychiatrischen Diensten (UPD) hat der Stellenbestand per Saldo um 13.3 VZE zugenommen. Dies ist einerseits auf die Besetzung von noch ausstehenden Vakanzen (24 VZE) der im Jahr 2011 neu eröffneten Forensik-Station sowie auf den Ausbau der Trainingswohngruppe um 5.8 VZE zurückzuführen. Andererseits sind in der UPD durch die Verschiebung der Station Fahrni (9 VZE) zum Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) und als Folge einer leicht erhöhten Fluktuation (7.5 VZE) Stellen im Umfang von rund 16 VZE abgebaut worden. Dem Psychiatriezentrum Münsingen ist es im Jahr 2012 gelungen, seit längerer Zeit ausstehende Vakanzen im Bereich Pflege und in der ärztlichen Direktion zu besetzen. Zusammen mit der Übernahme der Station Fahrni von der UPD führt dies beim PZM zu einer Stellenzunahme von insgesamt 11.1 VZE. In der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion sind bei den Betreibungs- und Konkursämtern fluktuationsbedingte Schwankungen festzustellen, die eine Zunahme von 4.6 VZE zur Folge haben. Das kantonale Jugendamt verzeichnet einen Zuwachs um 10.4 VZE. Diese sind im Zusammenhang mit dem Aufbau der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die den Betrieb per 1. Januar 2013 aufnahm, geschaffen worden. Ferner kann beim Amt für Sozialversicherungen und Stiftungsaufsicht ein Rückgang von 11.5 VZE festgestellt werden, der im Wesentlichen auf die Ausgliederung der Abteilung Stiftungsaufsicht in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt zurückzuführen ist. Bei den Landeskirchen ist gegenüber dem Vorjahr ein Stellenzuwachs um 9.7 VZE festzustellen. Die Kirchgemeinden verfügen über die Kompetenz, Stellen über den Stellenetat hinaus zu schaffen, wobei die Mehrkosten dem Kanton rückvergütet werden. In der Polizei- und Militärdirektion weist das Amt für Freiheitsentzug und Betreuung einen Stellenzuwachs um 20.7 VZE aus. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf die Neueröffnung des Regionalgefängnisses Burgdorf zurückzuführen. 17 VZE sind bei der Kantonspolizei geschaffen worden. Hier ist die Entwicklung auf die Erhöhung der präventiven Präsenz in der Stadt Bern sowie auf die Übernahme von Stellen im Zusammenhang mit dem Funksystem Polycom vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär zurückzuführen. Im Weiteren verzeichnet das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eine leichte Abnahme um 3.1 VZE als Folge von Vakanzen. Die Finanzdirektion weist gegenüber dem Vorjahr einen um insgesamt 8.0 VZE tieferen Bestand aus. Der Rückgang steht vorwiegend im Zusammenhang mit der Nichtbesetzung von Vakanzen. HR-Reporting 2016 46 Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) sowie das Amt für Kultur (AK) der Erziehungsdirektion verzeichnen eine Abnahme von insgesamt 19.8 VZE (MBA 10.5 VZE, AK 9.3 VZE). Im MBA ist der Rückgang hauptsächlich auf Vakanzen, die Schliessung der Berufsschule für Pflege (Schwerpunkt Psychiatrie [BPP]) per 31. Dezember 2011 sowie rückläufige Stundenabrechnungen beim Reinigung- und Mensapersonal zurückzuführen. Demgegenüber ist im AK vorwiegend die Reduktion von temporärem und befristet angestelltem Grabungspersonal für den Abbau verantwortlich. Der Stellenbestand in diesem Bereich ist aus Sparüberlegungen bewusst auf ein Minimum reduziert worden. Bei den Zentralen Diensten haben Vakanzen und Stellenausgliederungen zu einer leichten Abnahme von 3.3 VZE geführt. Der Zuwachs von 5.1 VZE bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ist hauptsächlich durch die Besetzung von bereits seit längerer Zeit bestehenden Vakanzen sowie Doppelbesetzungen infolge Mutterschaft und längerer Krankheitsabwesenheit zu begründen. In der Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft (Justiz) hat sich der Stellenbestand in der Gesamtheit gegenüber dem Vorjahr per Saldo kaum verändert (+0.8 VZE). Die Justizleitung hat aufgrund erhöhter Arbeitsbelastung in verschiedenen Bereichen den Stellenbestand im Umfang von insgesamt 3.8 befristeten VZE erhöht. Dagegen wurden bei der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit infolge geringerer Geschäftseingänge einige Vakanzen nicht besetzt sowie einige Stellen zur Staatsanwaltschaft für den Abbau von Rückständen bei den Strafbefehlsabteilungen transferiert. HR-Reporting 2016 47 Anhang 3: Frauenanteile nach Organisationseinheiten Anteil insgesamt Anteil gesamtes Kader (GK 19-30) Anteil mittleres Kader (GK 24-26) Anteil oberes Kader (GK 27-30) Anteil insgesamt VOL (inkl. Anteil gesamtes Kader (GK 19-30) ALK/RAV) Anteil mittleres Kader (GK 24-26) Anteil oberes Kader (GK 27-30) Anteil insgesamt Anteil gesamtes Kader (GK 19-30) GEF Anteil mittleres Kader (GK 24-26) Anteil oberes Kader (GK 27-30) Anteil insgesamt Anteil gesamtes Kader (GK 19-30) JGK Anteil mittleres Kader (GK 24-26) Anteil oberes Kader (GK 27-30) Anteil insgesamt Anteil gesamtes Kader (GK 19-30) POM Anteil mittleres Kader (GK 24-26) Anteil oberes Kader (GK 27-30) Anteil insgesamt Anteil gesamtes Kader (GK 19-30) FIN Anteil mittleres Kader (GK 24-26) Anteil oberes Kader (GK 27-30) Anteil insgesamt Anteil gesamtes Kader (GK 19-30) ERZ Anteil mittleres Kader (GK 24-26) Anteil oberes Kader (GK 27-30) Anteil insgesamt Anteil gesamtes Kader (GK 19-30) BVE Anteil mittleres Kader (GK 24-26) Anteil oberes Kader (GK 27-30) Anteil insgesamt JUS Anteil gesamtes Kader (GK 19-30) (ab 2011) Anteil mittleres Kader (GK 24-26) Anteil oberes Kader (GK 27-30) Anteil insgesamt Total Anteil gesamtes Kader (GK 19-30) Kanton Anteil mittleres Kader (GK 24-26) Anteil oberes Kader (GK 27-30) BEH/FK/ STA/ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 43.8% 32.5% 23.5% 10.0% 43.4% 29.8% 15.2% 0.0% 60.6% 49.2% 31.6% 14.8% 51.2% 37.9% 17.3% 27.7% 31.6% 24.1% 18.4% 5.6% 49.0% 30.1% 14.9% 7.1% 64.1% 54.7% 37.5% 22.2% 18.6% 19.6% 12.5% 25.0% --------45.1% 36.9% 23.7% 22.4% 45.4% 33.3% 22.2% 11.1% 44.5% 32.0% 13.0% 0.0% 60.6% 50.8% 35.8% 20.7% 47.3% 35.5% 22.2% 15.8% 32.2% 25.4% 19.5% 11.1% 48.6% 30.5% 18.8% 7.7% 64.7% 56.0% 40.3% 20.0% 18.7% 20.4% 14.3% 18.8% 64.7% 51.4% 33.3% 39.0% 45.9% 38.7% 26.5% 30.5% 45.6% 35.7% 22.2% 22.2% 45.2% 34.5% 14.3% 0.0% 61.4% 52.3% 37.1% 26.1% 48.5% 37.0% 23.2% 25.0% 32.5% 26.2% 23.3% 10.5% 49.0% 30.5% 18.8% 6.7% 64.9% 56.8% 42.5% 20.0% 19.8% 21.6% 16.3% 29.4% 65.2% 52.6% 40.0% 39.1% 46.5% 39.9% 28.3% 32.0% 48.1% 37.3% 23.8% 22.2% 45.9% 34.2% 14.3% 0.0% 61.9% 53.0% 42.2% 23.8% 52.1% 41.2% 39.1% 23.3% 32.5% 26.3% 23.8% 10.5% 49.6% 30.5% 21.2% 6.7% 65.0% 55.8% 43.1% 9.1% 20.8% 23.1% 12.2% 33.3% 66.5% 54.1% 16.7% 40.5% 47.4% 41.2% 32.4% 32.4% 52.1% 42.5% 25.0% 30.0% 46.6% 35.4% 17.1% 0.0% 62.3% 53.7% 41.7% 18.2% 53.3% 42.7% 38.7% 24.1% 32.5% 27.5% 24.4% 10.0% 50.2% 31.7% 21.6% 0.0% 65.7% 58.1% 42.3% 10.0% 20.9% 23.2% 21.3% 25.0% 66.5% 54.0% 28.6% 42.8% 47.8% 42.3% 33.1% 33.4% 52.7% 43.0% 30.4% 30.0% 47.1% 36.3% 19.0% 0.0% 62.9% 55.8% 44.5% 22.7% 53.2% 43.0% 38.7% 23.3% 32.9% 27.3% 25.5% 10.0% 50.5% 33.3% 22.2% 0.0% 66.3% 58.9% 42.9% 10.0% 22.5% 27.2% 19.1% 25.0% 66.5% 54.3% 25.0% 43.4% 48.2% 43.5% 34.1% 34.0% Lesebeispiel: 2015 sind in der BVE 25 Prozent aller Angehörigen des oberen Kaders Frauen. HR-Reporting 2016 48 Anhang 4: Personalbestand pro Amt nach Gehaltsklassen Anzahl Vollzeiteinheiten nach Gehaltsklassen GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 GK 6 GK 7 GK 8 GK 9 GK 10 GK 11 GK 12 GK 13 GK 14 GK 15 GK 16 GK 17 GK 18 GK 19 GK 20 GK 21 GK 22 GK 23 GK 24 GK 25 GK 26 GK 27 GK 28 GK 29 GK 30 Total Finanzkontrolle - 0.4 - - - - - - - - - - - 1.3 - - 1.0 - 3.5 - 6.3 2.8 1.5 2.9 1.0 1.0 1.0 - - 1.0 23.6 Parlamentsdienste des Grossen Rates - - - - - - - - - - - - 1.7 - - 1.2 - 0.5 1.0 - 5.4 - - 3.9 1.7 0.8 - 1.0 - 17.2 Staatskanzlei - - - - - - - - - 1.0 0.9 9.2 3.1 5.5 6.3 5.0 1.8 4.4 4.6 3.8 13.5 4.7 7.2 0.9 2.0 2.5 1.8 - 1.0 79.6 0.4 1.0 2.1 1.5 5.6 0.6 4.3 4.3 5.3 6.6 3.0 0.8 1.0 7.0 15.3 11.4 8.9 10.3 20.1 35.8 19.7 19.8 17.9 55.9 64.7 17.9 9.0 3.0 1.0 0.7 6.6 2.0 11.8 12.0 0.8 38.6 16.2 3.9 9.7 4.0 18.2 1.8 12.6 4.7 16.2 5.0 3.5 11.6 3.0 10.0 12.8 14.5 4.6 0.4 Generalsekretariat VOL 0.0 Amt für Landwirtschaft und Natur 1.8 Amt für Wald 0.6 10.6 3.0 0.9 1.3 0.5 7.8 1.2 beco Berner Wirtschaft 9.1 Arbeitslosenkasse (ALK) / Regionale Arbeitsvermittlung ( RAV) Volkswirtschaftsdirektion inkl. ALK / RAV 34.3 - Zentralverwaltung GEF Kantonales Laboratorium 2.4 10.6 - 3.6 1.0 - 0.6 8.7 - 1.2 0.8 2.5 44.5 1.1 9.1 0.3 Schulheim Schloss Erlach 4.7 1.5 0.8 13.1 10.0 1.0 0.2 1.1 Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik 0.6 0.7 Psychiatriezentrum Münsingen 2.1 31.6 Psychiatrische Dienste Biel-Seeland - Berner Jura 1.0 1.0 Generalsekretariat JGK 9.1 72.9 0.5 5.0 7.0 13.2 28.6 89.0 142.8 29.9 23.3 11.7 12.2 11.9 16.7 4.0 0.9 1.0 1.0 129.0 174.3 108.3 75.1 38.4 54.1 85.9 99.9 51.3 19.5 12.6 7.8 3.0 2.0 2.0 1.0 1'075.6 0.9 3.6 10.0 27.9 5.8 1.4 2.4 4.9 2.8 19.9 37.0 24.1 26.0 7.2 4.7 1.0 1.0 4.8 1.0 1.0 193.6 13.4 1.0 0.7 20.6 6.4 7.0 4.5 4.0 1.0 1.0 17.0 143.6 101.8 94.4 29.4 114.8 40.0 16.8 27.9 29.7 1.0 924.1 1.3 1.8 14.4 44.0 70.9 5.8 3.4 1.9 4.4 1.3 6.1 1.8 1.6 4.0 1.9 1.2 7.4 1.2 4.6 0.2 0.8 0.4 1.0 1.0 5.7 4.3 1.0 1.0 1.5 27.2 9.1 37.3 20.2 42.6 17.5 95.0 33.5 38.0 32.4 12.0 6.7 35.4 6.9 3.3 7.7 48.6 22.8 2.2 Grundbuchämter 0.2 0.3 Betreibungs- und Konkursämter 1.5 Amt für Gemeinden und Raumordnung 83.0 11.6 24.8 20.2 2.9 3.6 23.4 7.5 8.2 4.9 2.9 1.9 357.8 151.8 196.4 126.1 41.5 67.7 219.5 87.3 60.0 48.3 47.3 14.8 23.7 23.3 2.0 368.9 2.0 1.0 1.8 1.0 7.4 2.5 3.5 2.0 1.9 3.4 14.8 4.0 1.0 0.8 1.3 5.0 7.3 7.5 8.6 4.9 5.3 6.7 1.0 11.5 1.0 10.3 8.3 15.9 10.6 0.1 2.0 1.0 9.0 15.5 32.8 4.5 4.6 1.1 1.7 45.8 74.1 4.0 21.6 2.3 0.8 17.7 4.7 6.4 10.8 0.1 6.1 Generalsekretariat POM 2.6 Kantonspolizei 34.6 Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt 0.6 Amt für Freiheitsentzug und Betreuung 0.5 1.4 0.3 - - 4.2 1.3 - 2.0 39.7 2.0 - 0.3 4.2 2.1 261.5 12.7 9.0 15.2 9.3 1.0 2.0 1.0 1.0 59.9 4.4 7.0 4.0 3.8 3.5 0.9 0.9 67.4 4.8 0.8 1.0 8.3 1.8 1.0 1.0 29.5 30.2 0.5 130.9 49.5 65.9 4.4 1.8 3.0 5.2 4.0 1.6 140.5 106.9 489.1 605.6 570.5 229.7 72.7 54.9 42.2 1.0 3.5 0.4 14.2 8.3 25.5 5.6 26.2 9.8 87.4 66.8 48.7 425.1 47.6 32.1 15.7 0.8 5.8 6.9 19.7 17.5 5.8 2.0 2.0 6.0 5.6 4.0 3.0 1.0 15.3 17.4 6.3 4.9 3.0 4.5 11.3 6.9 2.9 1.0 1.0 6.0 3.5 6.5 3.9 1.0 78.5 56.2 58.1 28.8 9.9 8.7 21.8 46.3 17.6 16.0 23.5 43.5 28.6 28.4 21.9 14.0 6.0 1.0 1.1 1.5 2.1 7.1 115.5 194.4 151.8 126.0 83.6 50.8 13.9 33.7 21.5 3.5 21.9 38.6 15.9 54.4 11.8 13.1 6.5 9.9 6.2 1.1 8.9 1.0 11.1 9.0 5.0 10.2 7.0 7.8 6.8 51.9 111.4 294.9 376.5 709.3 824.0 706.2 325.5 120.1 115.3 14.5 39.7 4.1 11.2 Personalamt 73.7 0.8 Amt für Informatik und Organisation 0.3 - 0.8 4.4 11.2 0.8 6.3 1.0 1.0 75.5 36.3 139.4 0.8 107.5 40.1 6.8 131.5 - 5.0 73.3 0.8 - 1.0 89.8 32.1 0.5 4.0 2.4 0.5 - 22.6 7.8 12.4 12.6 43.4 107.8 2.0 3.5 5.5 1.0 10.0 11.3 4.7 0.8 10.8 11.6 153.0 15.7 1.0 12.5 4.0 1.0 3.8 4.0 1.5 1.8 1.8 2.0 7.3 4.8 3.9 3.0 3.0 2.0 1.0 1.0 1.0 19.3 30.1 131.5 40.1 15.6 5.8 10.0 1.8 1.0 11.8 2'498.3 304.7 855.8 1.0 2.7 74.6 42.1 1.0 213.0 1.0 6.0 6.8 2.8 1.0 3.5 3.8 4.1 8.8 7.5 1.8 1.6 2.8 1.0 1.0 12.9 4.0 5.6 4.2 1.0 13.3 15.5 15.6 6.8 2.0 1.0 2.9 1.0 1.0 104.4 42.7 38.1 86.4 20.7 45.0 59.2 162.3 55.7 23.7 13.4 14.9 6.6 5.0 1'304.1 1.0 1.0 1.4 29.7 1.0 1.0 4.1 35.9 - 2.0 1.0 83.9 9.7 433.7 1.0 18.7 2.0 1.0 5.0 91.9 48.9 0.8 2'081.5 1.0 4.3 1.6 - 0.9 0.8 301.5 2.0 2.0 3.1 1.4 - 1.0 3.0 1.0 1.7 1.8 - 4.4 1.0 13.2 5.8 1.6 Finanzverwaltung Finanzdirektion 10.3 1.0 3.0 495.7 1.0 0.8 Generalsekretariat FIN Steuerverwaltung 13.6 1.0 9.9 - 0.8 1.4 5.0 1.0 2.0 6.9 1.0 0.3 1.0 3.8 1.0 21.5 - Amt für Migration und Personenstand Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär 62.6 2.2 0.9 - 15.6 2.6 Amt für Sozialversicherungen Polizei- und Militärdirektion 0.6 1.6 Rechtsamt JGK Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 1.0 0.6 1.2 Kindes - und Erwachsenenschutzbehörde 45.8 88.0 2.0 31.8 4.2 21.9 0.8 Kantonales Jugendamt 7.0 20.5 1.6 0.5 7.3 162.7 1.6 63.6 5.4 25.4 6.7 2.9 2.0 1.0 87.3 0.9 Handelsregisteramt 3.2 6.7 75.2 Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht 0.2 10.0 431.8 1.0 14.2 0.2 5.2 20.8 0.3 Landeskirchen Regierungsstatthalterämter 64.4 18.7 2.0 123.0 50.9 1.6 1.7 1.0 25.5 1.6 12.7 142.0 1.0 5.2 5.4 23.2 1.0 3.0 20.7 1.0 13.5 2.0 37.5 341.3 57.8 0.4 3.7 6.6 6.6 1.0 22.4 0.7 6.1 4.0 9.9 1.2 40.6 Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprache 3.5 0.8 Universitäre Psychiatrische Dienste Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion 1.1 1.0 93.2 1.0 2.0 4'007.0 1.0 21.7 37.8 1.0 746.0 1.0 54.5 89.1 2.0 1.0 949.0 HR-Reporting 2016 49 Anzahl Vollzeiteinheiten nach Gehaltsklassen GK 1 GK 2 Generalsekretariat ERZ 0.1 Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung 2.1 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 91.5 GK 3 GK 4 GK 5 GK 6 GK 7 GK 8 GK 9 GK 10 2.2 0.2 2.4 16.1 12.9 2.9 1.6 5.4 1.9 GK 11 GK 12 GK 13 GK 14 GK 15 GK 16 GK 17 GK 18 GK 19 GK 20 GK 21 GK 22 GK 23 GK 24 GK 25 1.0 3.0 3.4 1.6 1.1 1.4 1.0 2.0 5.0 1.3 4.6 14.6 4.2 3.8 0.8 1.0 29.9 2.3 4.9 1.3 2.0 0.5 2.3 4.0 1.7 6.4 55.9 25.0 3.0 1.0 1.0 147.1 1.3 65.8 109.3 61.2 30.7 28.0 15.1 18.8 2.2 21.6 30.1 88.8 17.7 9.0 4.0 1.0 1.0 640.2 0.5 1.8 1.3 0.9 8.0 3.1 2.7 1.9 9.4 13.1 8.0 6.9 18.8 6.3 5.3 3.4 1.0 Amt für Hochschulen Amt für Kultur 0.1 0.2 Amt für zentrale Dienste Erziehungsdirektion - 93.7 0.2 2.5 16.1 12.9 2.9 4.0 Generalsekretariat BVE 1.8 1.8 1.0 1.0 2.7 26.4 4.8 3.5 3.6 1.6 6.3 9.2 3.0 1.6 2.8 78.7 158.0 78.9 70.5 37.1 27.5 34.4 13.3 70.2 62.0 116.9 98.1 47.0 1.5 0.8 5.5 2.8 1.9 4.0 2.7 8.1 8.2 7.2 8.3 1.8 8.3 4.9 1.3 0.9 3.9 1.0 6.6 1.0 18.8 Amt für öffentlichen Verkehr 180.0 0.5 Amt für Grundstücke und Gebäude Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 0.6 0.7 0.8 2.4 0.1 - 4.9 1.0 - - 1.5 2.0 1.8 2.6 3.4 26.9 15.8 4.4 4.6 3.1 1.0 19.6 40.2 5.0 64.6 5.3 26.6 12.6 12.0 32.5 36.6 10.3 10.0 2.0 2.0 0.5 0.6 5.7 3.3 0.9 0.8 1.0 0.2 1.0 1.0 0.7 0.5 16.3 9.6 10.4 8.0 1.0 1.0 87.4 92.6 41.8 31.7 8.8 4.0 1.0 98.8 46.8 6.9 1.2 29.3 4.7 4.0 10.7 1.8 2.2 25.7 36.4 19.2 0.2 2.2 5.0 0.8 1.8 Staatsanwaltschaft 0.4 12.6 13.7 20.3 12.4 Datenschutzaufsichtsstelle Total 11.0 - - - - - - - 6.9 1.2 1.0 57.5 12.0 18.1 2.4 2.8 4.6 1.8 0.4 19.4 47.2 62.1 35.1 87.2 16.7 - - - - - - - - - - - - - - - - 0.2 1.0 165.1 85.8 32.5 48.7 30.8 21.3 65.2 49.2 107.0 185.5 631.3 854.0 949.7 1'563.1 1'447.4 1'186.2 5.6 2.1 2.0 0.8 1.8 2.6 2.8 1.5 23.9 18.1 6.5 2.8 4.5 4.0 1'067.7 1.0 59.1 1.0 109.8 1.0 487.0 13.4 1.0 2.1 2.0 1.0 78.7 2.0 1.0 1.0 88.7 3.0 168.4 3.9 7.9 1.0 30.9 8.0 9.3 154.9 72.1 - 1.1 7.3 10.4 - 14.0 1.0 4.4 Verwaltungsgericht Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft 1.0 2.0 Zivil- und Strafgericht Justizleitung 12.2 0.9 4.1 26.9 133.3 1.0 5.6 15.3 22.4 1.0 1.0 5.0 39.8 1.0 1.0 8.2 19.8 52.6 1.0 6.2 74.5 Total 3.5 1.0 20.7 1.0 5.0 2.8 57.9 GK 30 3.9 2.0 33.2 GK 29 1.0 11.7 181.6 1.0 4.0 4.6 25.9 GK 28 2.9 1.0 13.7 1.8 0.8 GK 27 1.0 6.6 1.0 - 33.3 4.9 Amt für Geoinformation 0.1 5.3 1.0 0.4 1.9 10.5 5.3 Amt für Umweltkoordination und Energie Tiefbauamt 5.6 1.6 0.6 0.5 0.6 5.4 Rechtsamt BVE Amt für Wasser und Abfall 1.3 GK 26 3.0 60.0 1.0 786.3 21.0 354.9 20.5 81.3 2.0 1.0 258.6 2.0 42.5 721.1 1.0 - - 26.4 - - - - - 2.0 1.3 - - 1.0 - - - 4.5 761.7 315.9 478.7 672.0 689.9 953.1 265.7 143.5 71.9 56.8 217.1 14.0 53.5 12'117.3
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