162 FINNLAND Finnland erfüllt das Image eines internationalen Marktakteurs mit einem hohen Ansehen in verschiedensten Wirtschaftsbereichen. Die Investitionsvoraussetzungen in Finnland suchen ihresgleichen. Grundstein hierfür ist das hohe Bildungsniveau, welches aus einem Bildungssystem resultiert, das international Vorbildfunktion genießt. Die finnische Industrie ist ein Global Player mit besten Bedingungen für ausländische Investoren. Insbesondere in der IT- und Technologiebranche belegt das Land weiterhin Spitzenplätze. In den vergangenen Jahren hat sich durch eine leistungsstarke und konkurrenzfähige Startup-Szene vor allem Finnlands Innovationskraft mehr und mehr gezeigt. Um seinem Namen als innovationshungriger Vorreiter weiterhin gerecht zu werden, setzt die finnische Wirtschaft zudem vermehrt auf den Einsatz und die Weiterentwicklung erneuerbarer Energiequellen. So erfahren die Sektoren Windkraft, Biomasse und Clean Tech seit Jahren ein anhaltendes Wachstum. Clean Tech ist dabei eine der am stärksten wachsenden Branchen in Finnland. Aufgrund seiner geografischen Lage, seiner fortschrittlichen Infrastruktur sowie seines umfangreich ausgebauten Verkehrsnetzes ist Finnland auch aus logistischer Sicht ein optimaler Standort für ausländische Investoren, die ihre Geschäftsfelder neben Finnland vor allem auf Nordeuropa sowie Russland ausdehnen wollen. Aufgrund geringer Bürokratie bei gleichzeitig funktionierenden und transparenten Strukturen bietet Finnland ein vortreffliches Sprungbrett in die nordischen Märkte. Gesellschaftsformen Kapitalgesellschaften Oy (fin.: osakeyhtiö) ›› ›› ›› ›› Pendant zur deutschen GmbH Mindeststammkapital: 2.500 Euro die Haftung der Gesellschafter ist beschränkt auf das Stammkapital Gründungskosten: 380 Euro bzw. 330 Euro, sofern die Gründung/Eintragung elektronisch erfolgt Oyj (fin.: julkisesti noteerattu osakeyhtiö) ›› ›› ›› ›› ›› Pendant zur deutschen AG Mindestgrundkapital: 80.000 Euro Gesellschaftsanteile können öffentlich gehandelt werden die Haftung der Gesellschafter ist beschränkt auf das Grundkapital Gründungskosten: 380 Euro bzw. 330 Euro, sofern die Gründung/Eintragung elektronisch erfolgt 163 As Oy (fin.: asunto-osakeyhtiö) & K Oy (fin.: keskinäinen kiinteistöosakeyhtiö) ›› ›› ›› ›› ›› ›› es existiert im deutschen Recht hierzu keine vergleichbare Gesellschaftsform eine Aktiengesellschaft (Oy), nach deren Satzung der Gesellschaft mehr als 50 Prozent der im Eigentum des Unternehmens befindlichen Immobilien für private Wohnzwecke (As Oy) oder Geschäftszwecke (K Oy) der Aktionäre des Unternehmens reserviert sind das Unternehmen besitzt die Immobilien und die Gebäude, während die Satzung das Eigentum an den Wohnungen und/oder Geschäftsräumen den entsprechenden Anteilen der Gesellschaft zuordnet Mindeststammkapital: 80.000 Euro die Haftung der Gesellschafter ist beschränkt auf das Stammkapital Gründungskosten: 380 Euro. Osk. (fin.: osuuskunta) ›› ›› Pendant zur deutschen Genossenschaft Gründungskosten: 380 Euro Personengesellschaften Ky (fin.: kommandiittiyhtiö) ›› ›› ›› Pendant zur deutschen KG es sind mindestens zwei Gründer erforderlich, von denen mindestens einer unbeschränkt haftet und einer beschränkt haftet Gründungskosten: 240 Euro Ay (fin.: avoin yhtiö) ›› ›› ›› Pendant zur deutschen OHG es sind mindestens zwei unbeschränkt haftende Gesellschaftsgründer erforderlich Gründungskosten: 240 Euro Yksityinen elinkeinonharjoittaja ›› ›› ›› 164 selbstständiger Gewerbetreibender Pendant zum deutschen Einzelkaufmann Gründungskosten: 110 Euro Gründung einer Gesellschaft Die „osakeyhtiö“ ist die am häufigsten genutzte Kapitalgesellschaftsform in Finnland. Die Gründung einer Gesellschaft in Finnland kann elektronisch, innerhalb kurzer Zeit (innerhalb einer Woche) erfolgen und ist daher meist unproblematisch. Für die Gründung und Registrierung einer „osakeyhtiö“ sind i. d. R. folgende Unterlagen erforderlich: ›› ›› ›› Gründungsvertrag der Gesellschaft im Original Kopie der Satzung der Gesellschaft Belege der Zahlung des Stammkapitals sowie der Gründungsgebühren Steuerliche Registrierung Umsatzsteuerregister Das Umsatzsteuerregister ist ein öffentliches Register für die Verwaltung aller Umsatzsteuerzahler in Finnland. Umsatzsteuerpflichtig sind alle Marktakteure, die geschäftlich Waren oder Dienstleistungen verkaufen, verleihen oder ähnliche Tätigkeiten betreiben. Umsatzsteuerpflichtige Akteure müssen sich umsatzsteuerlich registrieren, sofern ihr Umsatz während eines Geschäftsjahres mindestens 10.000 Euro (Stand 2015) beträgt. Liegt der Umsatz bei weniger als 10.000 Euro, so ist die Registrierung fakultativ. Um die Umsatzsteuer abzuführen, müssen Umsatzsteuerpflichtige bei den Steuerbehörden monatliche Erklärungen einreichen. Vorauserhebungsregister Das Voraushebungsregister ist ein öffentliches Register der Steuerverwaltung, in welchem diese die Akteure verwaltet, die selbstständig gewerblich tätig sind. Eingetragen lassen können sich alle geschäftlich, landwirtschaftlich oder anderweitig gewerblich Tätigen, sofern kein Arbeitsverhältnis zwischen den tätigen Parteien besteht. Die Eintragung der Akteure erfolgt auf Antrag. Eine Eintragung in das Voraushebungsregister hat zur Folge, dass der, der eine bestimmte Leistung bezahlt, keine Lohnsteuer einhalten und abführen muss. In diesem Fall kümmert sich der Empfänger des Leistungsentgelts um die Abführung der Vorschusssteuern. Handelt es sich beim erbrachten Leistungsentgelt dagegen um Lohn oder Gehalt, muss der Erbringer des Leistungsentgelts stets die Lohnsteuer einhalten und abführen, auch wenn der Empfänger in das Voraushebungsregister eingetragen sein sollte. 165 Handelsregister Das Handelsregister (”kaupparekisteri”) ist das offizielle und öffentliche Unternehmensregister Finnlands, wobei nicht ausschließlich Unternehmen im Handelsregister registriert sind. Aktiengesellschaften (Oy), Kommanditgesellschaften (Ky), offene Handelsgesellschaften (Ay), Genossenschaften (Osk.) und Wohnungsaktiengesellschaften (As Oy und K Oy) müssen stets ins Handelsregister eingetragen werden. Diese Pflicht gilt auch für selbstständige Gewerbetreibende, deren Gewerbebetrieb genehmigungspflichtig ist (Verkauf von alkoholischen Getränken, Elektroinstallateure usw.), die ein festes Büro (nicht zuhause) besitzen oder eine Drittarbeitskraft beschäftigen. Arbeitgeberregister Das Arbeitgeberregister ist ein öffentliches Register. Es enthält Angaben über Arbeitgeber, welche regelmäßig Löhne oder Gehälter an Arbeitnehmer auszahlen. Der Arbeitgeber muss sich beim Arbeitgeberregister anmelden, sofern er beginnt, regelmäßig Löhne auszuzahlen und das Unternehmen während eines Kalenderjahres entweder mindestens zwei festangestellte oder mindestens sechs freie Mitarbeiter hat. Alle Arbeitgeber müssen monatliche und jährliche Steuererklärungen bezüglich der bezahlten Löhne und Gehälter einreichen. Liquidation/Beendigung einer Aktiengesellschaft Eine Aktiengesellschaft kann nicht formfrei liquidiert werden. Wenn die Gesellschaftsinhaber mit der Gesellschaftstätigkeit nicht fortfahren können oder wollen und das Vermögen des Unternehmens die Verbindlichkeiten übersteigt, kann die Gesellschaft durch ein gesetzlich festgeschriebenes Liquidationsverfahren aufgelöst werden. Falls die Verbindlichkeiten jedoch das Vermögen übersteigen, sollte die Auflösung durch ein Konkursverfahren erfolgen. Es ist zudem möglich, die Gesellschaft durch eine Verschmelzung oder eine Aufspaltung im umwandlungsrechtlichen Sinne aufzulösen. In besonderen Fällen können zudem die Registerbehörden anordnen, dass eine Gesellschaft aus dem Handelsregister ausgetragen wird oder dass die Gesellschaft durch ein Liquidationsverfahren aufgelöst werden soll. Arbeitsrecht und Kündigungsschutz Schließung des Arbeitsvertrages und das Arbeitsvertragsgesetz Generell gilt für Arbeitsverträge das finnische Arbeitsvertragsgesetz. Das Gesetz enthält Mindestanforderungen an den Arbeitsvertrag. Es ist jedoch möglich, für den Arbeitnehmer günstigere 166 Bedingungen zu vereinbaren, als das Gesetz vorgibt. Ein Arbeitsvertrag kann mündlich, schriftlich oder elektronisch geschlossen werden. Grundsätzlich sind Arbeitsverträge stets unbefristet, sofern es keinen triftigen Grund gibt, den Vertrag auf befristete Zeit zu schließen. Es ist möglich, mehrere befristete Arbeitsverträge nacheinander zu schließen, jedoch nur, sofern der Arbeitgeber bei jeder neuen Schließung begründen kann, weshalb der Vertrag befristet geschlossen wird. Tarifverträge In Finnland gibt es eine große Zahl von Tarifverträgen zwischen Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgebern bzw. bestimmten Arbeitgeberorganisationen. Die Tarifverträge regeln die branchenspezifischen Arbeitsbedingungen, wie unter anderem Löhne, Arbeitszeit, Urlaub sowie andere das Arbeitsverhältnis betreffende Leistungen. Tarifverträge können normalverbindlich oder allgemeinverbindlich sein. Normalverbindliche Tarifverträge verpflichten nur die Parteien, die den Tarifvertrag unterschrieben haben oder die Parteien, die zu einer Organisation gehören, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers ist hierfür nicht obligatorisch. Allgemeinverbindliche Tarifverträge verpflichten gemäß Arbeitsvertragsgesetz auch nichtorganisierte Arbeitgeber. Die Allgemeinverbindlichkeit wird dabei vom sogenannten Bestätigungsbeirat für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen bestätigt. Der Bestätigungsbeirat ist unabhängig; seine Tätigkeit wird jedoch vom Sozial- und Gesundheitsministerium organisiert und überwacht. Die Wirkung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer einer bestimmten Berufsgruppe – unabhängig davon, ob das entsprechende Unternehmen Mitglied der den Vertrag schließenden Arbeitgeberorganisation ist oder nicht. Details regelt hierzu das finnische Arbeitsvertragsgesetz. Es ist dabei jedoch genau zu prüfen, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht. Dies kann unter Umständen schwierig sein und sollte unter Zuhilfenahme eines Beraters erfolgen. Arbeitszeit Die regelmäßige Arbeitszeit ist auf höchstens 40 Stunden pro Woche und acht Stunden pro Tag begrenzt. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann jedoch so modifiziert werden, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt 40 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von 52 Wochen beträgt. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Gemäß finnischem Arbeitsvertragsgesetz erhalten Mitarbeiter, die durch Krankheit oder einen Unfall an der Durchführung ihrer Arbeit gehindert werden, während ihrer Krankheit Lohnfort- 167 zahlung. Wenn das Arbeitsverhältnis bereits mindestens einen Monat andauert, erhält der Arbeitnehmer das volle Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von bis zu neun Tagen. Im Anschluss ist der Arbeitgeber von seiner Fürsorgepflicht befreit, und der Arbeitnehmer erhält Krankengeld nach dem Krankenversicherungsgesetz. Viele Tarifverträge enthalten jedoch zulässigerweise eine längere Fürsorgepflichtsperiode für den Arbeitgeber, als diese das Arbeitsvertragsgesetz vorgibt. Kündigung Gemäß finnischem Arbeitsvertragsgesetz kann eine Probezeit von bis zu vier Monaten vereinbart werden. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragspartnern jederzeit fristlos gekündigt werden. In Finnland ist der Kündigungsschutz sehr restriktiv gefasst. Nach Ablauf der Probezeit setzt eine Kündigung für ihre Rechtmäßigkeit „sachliche und schwere“ Gründe voraus (persönliche oder wirtschaftliche Gründe), z. B. wegen schwerer Verstöße gegen den Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer innerhalb einer angemessenen Zeit über die Kündigung informieren. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis fristlos nur aus äußerst gewichtigen Gründen, z. B. aufgrund schwerer Verstößen gegen den Arbeitsvertrag, kündigen. Das Arbeitsvertragsgesetz schreibt zudem Mindestkündigungsfristen fest, jedoch kann in Tarifverträgen Abweichendes vereinbart werden. Existiert keine abweichende Regelung im Tarifvertrag, gelten folgende Fristen: Kündigungsfrist des Arbeitgebers: ›› ›› ›› ›› ›› 14 Tage, wenn das Arbeitsverhältnis maximal 1 Jahr andauert; 1 Monat, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 1 Jahr, jedoch höchstens 4 Jahre andauert; 2 Monate, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 4 Jahre, jedoch höchstens 8 Jahre andauert; 4 Monate, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 8 Jahre, jedoch höchstens 12 Jahre andauerte; 6 Monate, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 12 Jahre andauert. Kündigungsfrist des Arbeitnehmers: ›› ›› 14 Tage, wenn das Arbeitsverhältnis maximal fünf Jahre andauert; ein Monat, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als fünf Jahre andauert. Bei gesetzeswidriger Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird das Arbeitsverhältnis nicht wiederhergestellt. Stattdessen ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall verpflichtet, eine Abfindung i. H. v. 3-24 Monatsgehältern an den Mitarbeiter auszuzahlen. 168 Urlaub Der Umfang des erworbenen Jahresurlaubs hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Ende des Urlaubserwerbszeitraumes ab (1. April - 31. März). Bestand das Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr zum Ende des Urlaubserwerbszeitraumes, werden zwei Wochentage pro vollem Urlaubserwerbsmonats erworben – demnach insgesamt 24 Tage. Dauert das Arbeitsverhältnis bei Ende des Urlaubserwerbszeitraumes bereits mehr als ein Jahr, jedoch weniger als zehn Jahre an, werden 2,5 Wochentage pro vollem Urlaubserwerbsmonats erworben – demnach insgesamt 30 Tage. Unter einem vollen Urlaubserwerbsmonat ist ein Kalendermonat zu verstehen, in dem ein Mitarbeiter mindestens 14 Arbeitsanwesenheitstage oder Urlaubstage hatte. Die Urlaubsperiode beginnt am 2. Mai und endet am 30. September eines Jahres. Der Mindesturlaub beträgt 24 Urlaubstage. Der Resturlaub ist dem Arbeitnehmer als Winterurlaub bis zum Anfang der nächsten Urlaubsperiode zu gewähren. Elternzeit Mitarbeiter erhalten Elternschaftsurlaub. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber zwei Monate vor Beginn des geplanten Elternschaftsurlaubs informieren. Der Mutterschaftsurlaub dauert 105 Werktage an und beginnt 31-50 Tage vor dem berechneten Datum der Geburt. Bezüglich des Vaterschaftsurlaubs ist grundsätzlich derselben Berechnung zu folgen. Der Vaterschaftsurlaub dauert bis zu 54 Werktage, also ungefähr neun Wochen an. Es ist jedoch auch möglich, für kürzere Zeit in den Vaterschaftsurlaub zu gehen. Eltern sind unabhängig vom Geschlecht berechtigt, Elternschaftsgeld für ihren Elternschaftsurlaub zu erhalten. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, in dieser Zeit entweder Gehalt von seinem Arbeitgeber oder Elternschaftsgeld vom Sozialversicherungsamt zu erhalten. Sofern der Arbeitgeber während des Elternschaftsurlaubs weiter das Gehalt an den Arbeitnehmer bezahlt, kann sich dieser dieses Geld vom Sozialversicherungsamt zurückerstatten lassen. Hierzu gibt es unterschiedliche Regelungen in den Tarifverträgen. Der Jahresurlaub wird durch den Familienurlaub nicht reduziert, d. h. der Mitarbeiter behält trotz Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs seinen vollen Urlaubsanspruch. Sozialversicherungen Sozialversicherungsbeiträge Das finnische Gesetz über die Renten der Arbeitnehmer sieht für den Arbeitgeber eine Pflicht vor, seinen Arbeitnehmer im Alter zwischen 18 und 67 Jahren zu versichern. 169 Unfallversicherung Nach dem Gesetz ist ein Arbeitgeber verpflichtet, für den Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abzuschließen, sofern dieser mehr als zwölf Tage pro Kalenderjahr arbeitet. Gesetzliche Arbeitsrentenversicherung Der Arbeitgeber schließt eine Arbeitsrentenversicherung mit einer Versicherungsgesellschaft ab. Die Versicherungsgesellschaft rechnet dem Arbeitgeber den ganzen Beitrag an. Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil (5,7 Prozent für Arbeitnehmer unter 53 Jahren und 7,2 Prozent für Arbeitnehmer, die 53 Jahre alt oder älter sind) vom Gehalt des Arbeitnehmers ein. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer Arbeitsrentenversicherungsbeiträge i. H. v. 17,5-19 Prozent bezahlen muss. Arbeitslosenversicherungsbeitrag Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers beträgt 1,0 Prozent des Gehaltes (sofern der Betrag der insgesamt vom Arbeitgeber gezahlten Gehälter über 2.044.500 Euro pro Jahr liegt) und 3,90 Prozent (sofern der Betrag der insgesamt vom Arbeitgeber gezahlten Gehälter über 2.044.500 Euro pro Jahr liegt). Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen nur für Arbeitnehmer zwischen 17 und 65 Jahren abgeführt werden. Der Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für den Arbeitnehmer beträgt 1,15 Prozent des Gehalts (Stand 2016). Der Arbeitgeber behält den Betrag von dem Gehalt ein und führt diesen ab. Buchhaltungspflichten Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres ist eine Hauptversammlung abzuhalten. In der Hauptversammlung wird der Jahresabschluss bestätigt. Der Jahresabschluss muss im Handelsregister innerhalb von zwei Monaten nach dessen Bestätigung registriert werden. Für kleine Buchhaltungspflichtige gelten Sonderregelungen. Diese müssen beispielsweise. keine Finanzierungsberechnung oder Tätigkeitsberichte erstellen. Ein Buchhaltungspflichtiger gilt als klein, sofern höchstens eine der folgenden Grenzen überschritten wird: ›› ›› ›› 170 Umsatz des Geschäftsjahres: 7,3 Millionen Euro Bilanzsumme: 3,650 Millionen Euro durchschnittliche Mitarbeiterzahl: 50 Steuererklärungen Jeder Arbeitgeber oder andere Auskunftspflichtige muss jährliche Einkommensteuererklärungen für jedes Steuerjahr einreichen. Das Steuerjahr ist normalerweise das Kalenderjahr, da es sich dabei zumeist auch um das Geschäftsjahr des Unternehmens handelt. Die Steuererklärung ist innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen. Periodische Steuererklärungen Umsatzsteuererklärungen Alle Umsatzsteuerpflichtigen müssen periodische Steuererklärungen einreichen. Der Zeitraum kann ein Monat, ein Vierteljahr oder ein Jahr betragen. Wenn der Steuerzeitraum ein Monat umfasst, muss die Steuererklärung bis zum 7. Tag (per Post) oder bis zum 12. Tag (auf elektronischem Weg) des übernächsten Monats eingereicht werden. Wenn der Steuerzeitraum ein Vierteljahr umfasst, muss die Steuererklärung bis zum 7. Tag (per Post) oder bis zum 12. Tag (auf elektronischem Weg) des übernächsten Monats nach dem Ende des jeweiligen Vierteljahres eingereicht werden. Einkommensteuererklärungen Arbeitgeber, die regelmäßig Gehälter an ihre Mitarbeiter zahlen, müssen periodische Steuererklärungen bezüglich dieser bezahlten Gehälter und anderer ähnlicher Beträge einreichen. Der Zeitraum kann ein Monat, ein Vierteljahr oder ein Jahr betragen. Wenn der Steuerzeitraum ein Monat umfasst, muss die Steuererklärung bis zum 7. Tag (per Post) oder bis zum 12. Tag (auf elektronischem Weg) des folgenden Monats eingereicht werden. Wenn der Steuerzeitraum ein Vierteljahr umfasst, muss die Steuererklärung bis zum 7. Tag (per Post) oder bis zum 12. Tag (auf elektronischem Weg) des folgenden Monats nach dem Ende des jeweiligen Vierteljahrs eingereicht werden. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist eine Konsumsteuer, die auf dem Preis der Waren oder Dienstleistungen aufgeschlagen wird. Der Verkäufer schlägt die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis eines Produktes auf und führt diese an das Finanzamt ab. Umsatzsteuerpflichtig sind solche Subjekte, die Geschäftstätigkeiten betreiben und dadurch Waren und Dienstleistungen verkaufen, vermieten o.Ä. 171 Steuersätze von Waren und Dienstleistungen Allgemeiner Steuersatz: für die meisten Waren und Dienstleistungen 24 Prozent Reduzierter Steuersatz: Lebensmittel, Futter, Restaurant- und Mahlzeitdienstleistungen 14 Prozent Reduzierter Steuersatz: Bücher, Medizin, Sportdienstleistungen, Kinovorstel- 10 Prozent lungen, Eintritte für Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen, Personentransport, Unterkunftsservice, Entgelte für Fernseher- und Rundfunktätigkeiten Jahresabschlussprüfung bzw. Bestellung des Jahresabschlussprüfers Gesellschaften und Stiftungen müssen einen Wirtschaftsprüfer wählen und eine Wirtschaftsprüfung in Übereinstimmung mit dem finnischen Buchhaltungsgesetz und dem Jahresabschlussprüfungsgesetz durchführen. Zudem ist den für jede Gesellschaftsform unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften zu folgen. Eine Wirtschaftsprüfung umfasst die Prüfung der Buchhaltung, des Jahresabschlusses, des Tätigkeitsberichts und der Verwaltung. Nach der Jahresabschlussprüfung gibt der Wirtschaftsprüfer seinen Jahresabschlussprüfungsbericht ab. Eine Wirtschaftsprüfung ist zwingend für alle Buchhaltungspflichtigen durchzuführen. Es gibt allerdings Ausnahmen und Erleichterungen für Akteure, die gewisse Bedingungen erfüllen. Falls nicht abweichend geregelt, kann eine Gesellschaft von der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers absehen, wenn höchstens eine der folgenden Bedingungen während des laufenden sowie vorherigen Geschäftsjahres erfüllt ist: ›› ›› ›› Der Wert des Vermögens in der Bilanz überschreitet 100.000 Euro Der Umsatz oder entsprechend sämtliche Einnahmen des Unternehmens überschreiten 200.000 Euro Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl überschreitet drei Personen Die Amtszeit eines Wirtschaftsprüfers in privaten Aktiengesellschaften ist nicht begrenzt. In börsennotierten Gesellschaften ist die Amtszeit allerdings auf maximal sieben aufeinanderfolgende Jahre beschränkt. Hier muss eine Pause von zwei Jahren erfolgen, bevor die Gesellschaft wieder erneut die Dienste desselben Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen darf. 172 Recht Sachverhalt: Die Gesellschaft Notruf GmbH ist an der Umsetzung eines umfangreichen Projekts in Finnland beteiligt und entsendet zu diesem Zweck Mitarbeiter in das Land. Die Projektleitung selbst wird von Deutschland aus durchgeführt. Auftretende Fragen bezüglich des finnischen Arbeitsrechts wurden von der Leitung selbst untersucht. Die Notruf GmbH gehört keiner finnischen Gewerkschaft an, wodurch für sie keine finnischen Tarifverträge gelten. Nach zwei Jahren wird jedoch unerwartet Klage bezüglich offener Gehälter gegen die Notruf GmbH eingereicht. Es stellte sich heraus, dass für die Notruf GmbH, auch wenn diese kein Mitglied der entsprechenden Arbeitgeberorganisation ist, die Vorschriften des Tarifvertrages gelten, da diese in Finnland allgemeinverbindliche Wirkung entfalten. Hierdurch hat die Gesellschaft über Jahre nicht die gültigen Vorschriften bezüglich der Löhne, Tagesgelder, Arbeitszeitverkürzungen sowie der Urlaubsabgeltungen eingehalten. Was kann man jetzt tun? Zunächst gilt es herauszufinden, ob ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag für die Notruf GmbH Gültigkeit entfaltet. Im Anschluss muss untersucht werden, ob der Tarifvertrag, aufgrund welchem sich die mutmaßlichen Lohnansprüche begründen, tatsächlich der anzuwendende Tarifvertag ist oder ob konkurrierende Tarifverträge existieren. Zuletzt ist zu überprüfen, ob wirklich alle Vorschriften des Tarifvertrages auch für die entsandten Mitarbeiter der Notruf GmbH Anwendung finden (vgl. hierzu: EU-Richtlinie 96/71/EG). Was hätte man von Beginn an anders machen sollen? Von Beginn an hätte die Gesellschaft sich intensiver mit dem finnischen Arbeits- und Tarifvertragsrecht auseinandersetzen müssen. Die Vielfalt der finnischen Tarifverträge und deren Vorschriften in Kombination mit der genannten Allgemeinverbindlichkeit bilden kein komplexes System, das ohne entsprechende Expertise enorme Risiken in sich birgt. 173 Recht Sachverhalt: Die Wagehals AG ist ein großes Bauunternehmen. Sie ist verantwortlich für die Realisierung eines Bauprojekts in Finnland. Für bestimmte Tätigkeiten muss sich die Wagehals AG jedoch des Knowhows eines polnischen Subunternehmens bedienen, mit welchem sie bereits häufiger kooperierte. Es herrscht daher ein relativ stabiles Vertrauensverhältnis. Eines Tages führt die finnische Arbeitsschutzbehörde auf der Baustelle der Wagehals AG jedoch eine überraschende Inspektion durch. Dabei wird festgestellt, dass die Wagehals AG Informationen und Unterlagen nicht in dem Maße bereitstellen konnte, wie dies vom finnischen „Gesetz über die Aufklärungspflicht und Haftung des Bestellers bei Benutzung externer Arbeitskräfte“ verlangt wird. Der Subunternehmer war hier in diesem Fall nicht verantwortlich. Die Behörde behauptete zudem, dass die Wagehals AG zusätzlich zu der vom Subunternehmer bereitgestellten fehlerhaften Dokumentation untertarifierte Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern vereinbart hatte, welche Preise zum Inhalt hatten, bei denen die Wagehals AG wusste oder zumindest gewusst haben musste, dass die Subunternehmer nicht in der Lage sein konnten, alle ihre rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (Zahlung von ausreichenden Löhnen, Steuern und Sozialbeiträgen). Was kann man jetzt tun? Es ist möglich, eine Klage gegen die Bußgeldverhängung beim Verwaltungsgericht einzureichen. Dabei sollten die notwendigen/fehlenden Unterlagen nachgereicht sowie sämtlichen weiteren Informationspflichten bei den entsprechenden Behörden nachgekommen werden. Hierdurch wird möglich, dass die Bußgeldforderung unter Umständen zurückgenommen wird. Was hätte man von Beginn an anders machen sollen? Die Gesellschaft hätte sich von Beginn an über die Besonderheiten der finnischen Regelungen aufklären lassen sollen. Es ist nicht ausreichend, dass die Gesellschaft die Voraussetzungen der deutschen Compliance-Regelungen kannte und erfüllte, da die finnischen Regeln in diesem Bereich strenger sind. 174
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