Factsheet zur Refom der Blue Card

Überarbeitung der
Richtlinie über die Blaue Karte EU
7. Juni 2016
Hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten spielen bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU eine entscheidende
Rolle. In der EU herrscht in bestimmten Sektoren ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften und Qualifikationen, der Wachstum,
Produktivität und Innovation einschränken könnte. Dieser Mangel wird in Zukunft voraussichtlich noch gravierender werden.
Die derzeitigen EU-Rahmenvorgaben für die Einwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte ist für die Bewältigung dieser
Herausforderungen nicht gerüstet. Die bestehende Regelung für die Blaue Karte EU und die nationalen Systeme der
Mitgliedstaaten haben sich bislang als unzureichend erwiesen. Restriktive Zulassungsbedingungen sowie parallel existierende
Vorschriften, Bedingungen und Verfahren bedeuten eine Belastung für Arbeitgeber und Antragsteller, weshalb die Regelung
nur in eingeschränktem Maße genutzt wird. Mit dem Vorschlag für eine neue Blaue Karte EU soll die Fähigkeit der EU, hoch
qualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen und zu halten, gesteigert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft zu
erhöhen und die demografischen Herausforderungen zu bewältigen.
Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen gegenüber der derzeitigen Richtlinie über die Blaue Karte EU
*Die Richtlinie gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks.
Vereinheitlichung, Vereinfachung und Effizienz
Eine wirklich EU-weite Regelung:
Ein vereinheitlichter, effizienterer und optimierter Ansatz zur Schaffung einer
einheitlichen EU-weiten Regelung zur Gewinnung hoch qualifizierter Arbeitskräfte
durch mehr Transparenz und Bürokratieabbau.
Integrativere und flexiblere Zulassungsbedingungen
Eine niedrigere allgemeine Gehaltsschwelle
(höchstens das 1,4-fache des nationalen Durchschnittsgehalts)
und leichterer Zugang für junge Hochschulabsolventen
und Arbeitskräfte in Mangelberufen, für die eine niedrigere
Gehaltsschwelle von 80 % des nationalen Durchschnittsgehalts
festgelegt werden kann.
Ausweitung der
Regelung auf hoch
qualifizierte Personen,
die internationalen
Schutz genießen, sich in einem
Mitgliedstaat aufhalten und nach den
EU-Asylvorschriften das Recht haben, zu
arbeiten.
€
Vertragslaufzeit:
Ein Vertrag oder ein Stellenangebot in dem betreffenden
Mitgliedstaat sind weiterhin notwendig. ABER: Die
erforderliche Mindestlaufzeit des Vertrags wird von
zwölf auf sechs Monate verkürzt, um die Regelung an die
Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt anzugleichen.
Zwölf Monate
Sechs Monate
Migration und
Inneres
Bedingungen, die an die nationalen
Arbeitsmärkte angepasst werden können:
Einheitlichere Bedingungen, die sich durch auf nationaler
Ebene festgelegte Gehaltsschwellen (innerhalb eines in der
Richtlinie festgelegten Bereichs) dennoch an die nationalen
Bedürfnisse und Umstände anpassen lassen, und Listen
mit Mangelberufen, für die eine niedrigere Gehaltsschwelle
festgelegt werden kann. Die Möglichkeit, im
Falle schwerwiegender Störungen im nationalen
Arbeitsmarkt – beispielsweise hohe Arbeitslosigkeit –
Arbeitsmarktprüfungen durchzuführen
Qualifikationen
Einem Hochschulabschluss
gleichwertige Berufserfahrung soll
von den Mitgliedstaaten anerkannt
werden:
=
Berufserfahrung
Ausbildung
Verstärkte Mobilität innerhalb der EU
NEU
Kurzfristige
Geschäftsreisen werden
für Inhaber der Blauen
Karte EU einfacher.
Das Umziehen in einen anderen Mitgliedstaat wegen einer neuen Arbeitsstelle wird erleichtert.
Schnellere Verfahren
Weniger
Bedingungen
Kürzere vorgeschriebene
Aufenthaltsdauer im
vorherigen Mitgliedstaat
Garantien zum Schutz der nationalen Arbeitsmärkte sind vorgesehen
Schnellere und flexiblere Verfahren
Antragsverfahren:
Maximale Bearbeitungsdauer:
Ab sofort können Anträge entweder im Ausland oder
innerhalb der EU eingereicht werden (derzeit ist die
Einreichung in der EU nur in Ausnahmefällen zulässig)
Verkürzung
von 90 Tagen
auf 60
Tage
Eine neue Regelung für „vertrauenswürdige
Arbeitgeber“:
Die Mitgliedstaaten können für vertrauenswürdige Arbeitgeber ein
besonderes Schnellverfahren mit weniger Bedingungen anbieten, um den
Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Verbesserte Rechte
Leichterer Zugang
zu anderen Stellen
für hoch qualifizierte
Arbeitskräfte
+
Recht auf selbständige
Tätigkeit parallel zur
Stelle im Rahmen der
Regelung für die Blaue
Karte EU
(wenn die Bedingungen
für die Blaue Karte EU
erfüllt sind)
Recht auf langfristigen Aufenthalt in der EU nach
drei
Jahren
fünf
Jahren
ODER
Aufenthalt in mehreren
Mitgliedstaaten
NEU
wenn sich der Inhaber
der Blauen Karte EU
ununterbrochen im selben
Mitgliedstaat aufgehalten hat.
Neue Website „Blaue Karte EU“
NEUER spezieller Abschnitt über die Blaue Karte EU auf
dem EU-Zuwanderungsportal mit nutzerfreundlichen,
aktuellen und praktischen Informationen für potenzielle
Antragsteller, die ihnen die Möglichkeit bieten, die
Bedingungen und Rechte im Zusammenhang mit
der derzeitigen Blauen Karte EU zwischen den
Mitgliedstaaten zu vergleichen.
NEU
Website:
ec.europa.eu/immigration/
bluecard_en