Die neue Spielordnung 2016 des Deutschen Handballbundes und des Bayerischen Handball – Verbandes gültig ab 01.07.2016 Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 3 Teilnehmer am Spielverkehr 1) Am Spielbetrieb (des BHV) können teilnehmen: f) Schulmannschaften im Bereich der Altersklasse der Jugend D und jünger… Das Erweiterte Präsidium des BHV hat beschlossen Schulmannschaften ab Spieljahr 2016/2017 am Spielbetrieb des BHV teilnehmen zu lassen. Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 15 Zweitspielrecht PENDLER können auf Antrag eine Spielberechtigung erhalten für den Verein (Erstverein) am Erstwohnsitz • + Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 für den Verein (Zweitverein) am Zweitwohnsitz § 15 Zweitspielrecht Voraussetzungen: • Wer? Berufspendler, Schüler, Studenten, Auszubildende, Soldaten und vergleichbare Personengruppen , die regelmäßig zwischen Erst- und Zweitwohnsitz pendeln und das Erwachsenen-Spielrecht ohne vertragliche Bindung haben. • Die Entfernung zwischen den Wohnorten und den Vereinssitzen beträgt mindestens 100 km (kürzeste Fahrstrecke). • Der Einsatz im Zweitverein kann nur unterhalb der Bayernliga, erfolgen, also ab Landesliga. • Der Zweitspieleinsatz kann nicht in derselben Liga eines Landesverbandes ausgeübt werden. • Der Antrag ist zwischen dem 01.07. und dem 31.10. eines Jahres zu stellen. • Die Genehmigung wird einmalig für das laufende Spieljahr erteilt. • Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 15 Zweitspielrecht Beispiel Erstwohnsitz: Nürnberg 300 km Der Student Hans Werfer pendelt regelmäßig vom Erstwohnsitz (Wohnsitz der Eltern) Nürnberg zum Zweitwohnsitz (Studienplatz) nach Freiberg und zurück. Zweitwohnsitz: Freiberg/Sachsen • Verein: HSG Niederlindach + spielberechtigt + 308 km Verein: HSG Freiberg Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 19, 1 Doppelspielrecht von Jugendspielern – wie bisher Jugendspieler A-Jgd. HC Erlangen + Einsatz in Erwachsenenmannschaften des HC Erlangen Beispiel: Der A-Jugendliche Hans Maier (HCE) kann unter Beachtung der in § 19 genannten Voraussetzungen sowohl in der männlichen A-Jugend als auch in den Männermannschaften des HCE eingesetzt werden.* * Für die weibliche Jugend gelten andere Lebensalter. • Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 19, 2 Doppelspielrecht von Jugendspielern – wie bisher Einsatz von jugendlichen Kaderspielern in Jugendmannschaften des eigenen Vereins Erstverein Einsatz in Erwachsenen-Mannschaften eines + anderen Vereins (Zweitverein) (min.Landesliga) Beispiel: Die Kaderspielerin des BHV ( im laufenden Spieljahr!) Hanne Schmidt (HC Bern – Erstverein) kann unter Beachtung der Regelungen ihr Spielrecht für Erwachsenenmannschaften an den TV Ahlen (Zweitverein) übertragen. Sie kann dann in der Jugendmannschaft ihres Vereins (HC Bern – Erstverein) und in den Frauenmannschaften des (TV Ahlen) eingesetzt werden, die mindestens der fünfthöchsten Liga (Landesliga) angehören. Sie verliert damit das Spielrecht in Erwachsenenmannschaften in ihrem Verein, dem HC Bern (Erstvereins). • Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 19 a Zweifachspielrecht für Jugendspieler – neu Jugendspieler der Altersklasse A – C können in Jugendmannschaften eines anderen Vereins (Zweitverein) eingesetzt werden, ohne das Jugendspielrecht im eigenen Verein (Erstverein) zu verlieren. Voraussetzung: Der Einsatz im Zweitverein muss in einer Mannschaft erfolgen, die in einer höheren Liga spielt als die höchstklassig spielende Mannschaft im Erstverein in der Altersklasse, der der Spieler angehört. Beispiel: Die einzige B-Jugendmannschaft des HC Burk spielt in der Bezirksübergreifenden Oberliga (ÜBOL). Der B-Jugendliche Hans Holler kann neben dem Spielrecht beim HC Burk das Zweitspielrecht an den Verein BC Oberndorf abgeben, der Hans Holler in der Mannschaft der Bayernliga der männlichen B-Jugend einsetzen kann. • Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 19 b Gastspielrecht für Jugendspieler - neu Ein Jugendspieler kann in der Jugendmannschaft eines anderen Vereins (Zweitverein) eingesetzt werden, wenn der eigene Verein (Erstverein) in der Altersklasse des Jugendspielers keine Mannschaft gemeldet hat. Beispiel: Die HG Boxdorf hat im Spieljahr 2016/2017 keine B-Jugendmannschaft gemeldet. Der B-Jugendliche Herbert Müller, der bei der HG Boxdorf in der A-Jugend eingesetzt wird, kann unter Beachtung der Regelungen des § 19 b als Gastspieler in der B-Jugendmannschaft des TV Stadeln eingesetzt werden. • Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 22 Jugendschutzbestimmungen Jugendliche dürfen innerhalb von 48 Stunden nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mit wirken. Bisher an einem Kalendertag. Zu den bisherigen Zusatzbestimmungen des BHV zu § 22: • ZB Nr. 1: freies Wochenende im Monat – streichen. • ZB Nr. 2 : Leistungsbuch für alle streichen. • ZB Nr. 2: Gesundheitsnachweis nur für Auswahlspieler erforderlich. • ZB Nr. 3: wie bisher. • ZB Nr. 4: Sportgruß streichen. Begründung: Anpassung bzw. nicht mehr zweitgemäß! • Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 23 Vereinswechsel Die Abmeldung ist am Tag nach dem letzten Meisterschaftsspiel oder Pokalmeisterschaftsspiel an dem der Spieler teilgenommen hat, wirksam. Damit beginnt auch die Wartefrist mit dem Tag nach der Mitwirkung im letzten Meisterschaftsspiel oder Pokalmeisterschaftsspiel bei dem bisherigen Verein (s. § 26 (4) SpO. • Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 26 Dauer der Wartefrist Die Dauer der Wartfrist ist für erwachsene Spieler und Jugendspieler unterschiedlich geregelt: Für erwachsene Spieler beträgt die Wartefrist a) grundsätzlich einen Monat. a) Im Zeitraum vom 16. Februar bis 30. April jedoch zwei Monate. • • Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 26 Dauer der Wartefrist für erwachsene Spieler Januar 16.02. März April 30.04. Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 26 Dauer der Wartefrist für Jugendspieler – wie bisher 1. Für Wartefrist für Jugendspieler beträgt grundsätzlich zwei Monate. 2. Die Wartefrist entfällt bei einem einmaligen Wechsel im Zeitraum vom 15. März bis 31. Mai eines Jahres. 3. Diese 0-Wartefrist gilt nur für Spiele der neuen Saison (Qualifikationsspiele). 4. Sie gilt nicht: a. für Spiele der laufenden Saison im neuen Verein; b. nach Mitwirkung in Qualifikationsspielen für den bisherigen Verein; c. bei Inanspruchnahme des Doppelspielrechts. Januar Februar März 15.03. April 31. Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 26 Dauer der Wartefrist für Jugendspieler EINSCHRÄNKUNG Jugendspieler, die im Wechselkorridor - ohne Wartezeit - den Verein wechselt, darf erst ab 15.10. desselben Jahres eine weitere Spielberechtigung als Zweitspielrecht § 15, Zweifachspielrecht § 19 a) und § 70; Gastspielrecht § 19 oder Ausleihe § 69 erhalten!* Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 37 (7) Altersklassen In den Altersklassen D (neu) bis F können gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen am Spielbetrieb teilnehmen. Die Landesverbände können in ihrem Bereich diese Regelung auf die C – Jugend erweitern sowie Sonderbestimmungen für die Jugend C, D, E und F erlassen. Mehrfacher Beschluss des BHV zuletzt durcvh das EP am 16.04.2016: Im Bereich des BHV und seiner Bezirke sind nur in den Altersklassen Mini (F-Jugend) und E-Jugend gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) zugelassen! Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen (1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist. Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen Spiele der Bayernligamannschaft der HC Erlangen 5.3. 12.03. 19.03. 26.03. 03.04. 09.04. 15.04. + + - - + + + Spiele der Landesligamannschaft des HC Erlangen 5.3. 12.03. 19.03. 26.03. 03.04. 09.04. 15.04. + - - - + + + der Spieler Hans Werfer ist teilnahmeberechtigt - der Spieler Hans Werfer ist nicht teilnahmeberechtigt : Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 - § 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen Spiele der Bayernligamannschaft der HC Erlangen 5.3. 12.03. 19.03. 26.03. 03.04. 09.04. 15.04. + + - - + + + Spiele der Landesligamannschaft des HC Erlangen 5.3. 12.03. 19.03. 26.03. 03.04. 09.04. 15.04. + - - - + + + der Spieler Hans Werfer ist teilnahmeberechtigt - der Spieler Hans Werfer ist nicht teilnahmeberechtigt Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 - § 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen Das Spielrecht von Spielern wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23.Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen nicht eingeschränkt, wenn Ihr Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt. Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen 3) Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen. Der BHV wird von Satz 2 keinen Gebrauch machen( mehrfacher Beschluss des Verbandstages!) Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016 § 55 Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen (4) Durch den Einsatz in der Deutschen Jugendbundesliga der wA-Jugend findet die Einschränkung des Spielrechts nach dieser Regelung keine Anwendung. Bayerischer Handball-Verband – Spielordnung ab 01.07.2016 – © Norbert Höhn 2/2016
© Copyright 2024 ExpyDoc