Zusatzmaterial § 437 BGB

Einstieg in eine Mängelrechtsklausur – Rechte des Käufers bei
Mängeln, § 437 BGB
A. Anspruch entstanden
I.
Wirksamer Kaufvertrag über eine Sache, § 433 BGB
II.
Sachmangel, § 434 BGB (oder Rechtsmangel, § 435
BGB)
Sachmangel = Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der SollBeschaffenheit
Beachte: Die hier dargestellte Prüfungsreihenfolge eines Sachmangels ist
in der Klausur unbedingt einzuhalten.
1. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
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Kaufsache hat bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte
Beschaffenheit
-
Vss.: Beschaffenheitsvereinbarung
o Bsp.: Parteien haben beim Kauf einer Waschmaschine
vereinbart, dass diese mit 1400 Umdrehungen schleudert.
Tatsächlich schafft die Maschine nur 900 Umdrehungen
o Konkludente Vereinbarung grds. denkbar
o Reguläre, übliche Beschaffenheit ist regelmäßig nicht als Teil
einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung zu sehen, es sei
denn, es liegen explizite Anhaltspunkte dafür vor.
2. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB
-
Kaufsache eignet sich nicht für die nach dem Vertrag
vorausgesetzte Verwendung
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Bsp.: Eine im Vertrag zur gewerblichen Dauerbenutzung bestimmte
Waschmaschine ist tatsächlich nur zum privaten Gebrauch
geeignet.
3. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB
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Kaufsache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und ist
nicht von einer Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art
üblich ist und vom Käufer nach Art der Sache erwartet werden kann
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Bsp.: Eine Waschmaschine schleudert nicht richtig, weshalb die
Wäsche nach dem Waschen immer tropfnass ist.
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S.a. § 434 Abs. 1 S. 3 BGB
4. § 434 Abs. 2 BGB
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Unsachgemäße Durchführung einer vereinbarten Montage
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Durch Verkäufer oder Erfüllungsgehilfe
5. § 434 Abs. 3 BGB
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„Aliud-Lieferung“ oder Lieferung einer zu geringen Menge
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Bsp. Aliud-Lieferung: Lieferung eines Waschtrockners anstatt einer
Waschmaschine
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Bsp. Mengenabweichung: Statt den vereinbarten 10
Industriewaschmaschinen werden nur 5 geliefert.
III.
Maßgeblicher Zeitpunkt des Sachmangels:
Gefahrübergang, § 446 f. BGB
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§ 446 S. 1 BGB: Grds. mit Übergabe
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§ 446 S. 3 BGB: Annahmeverzug des Käufers
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§ 447 Abs. 1 BGB: Bei Versendungskauf (vom Käufer veranlasste
Schickschuld)
IV.
Kein Ausschluss der Gewährleistung
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Vertraglicher Haftungsausschluss, § 444 BGB
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Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers § 442
Abs. 1 BGB
V.
Rechtsfolgen – Rechte des Käufers
1. Nacherfüllung (§ 439 BGB)
2. Rücktritt (§§ 440, 323, 326 Abs. 5) oder Minderung (§ 441)
3. Schadensersatz (§§ 440, 280, 281, 283, 311 a BGB) oder
Aufwendungsersatz (§ 284)
B. Anspruch erloschen
C. Anspruch durchsetzbar
 siehe insbesondere Verjährung, § 438 BGB