Gegenüberstellung der Satzung

Gegenüberstellung Satzungsänderungen
§ 10 Abs 1 ALT
NEU
Der Verwaltungsrat tritt nach Bedarf, mindestens jedoch sechsmal im Sitzungen des Verwaltungsrates werden nach Bedarf, mindestens jedoch
Geschäftsjahr, zu Sitzungen zusammen. Die Sitzungen haben zweimonatlich sechsmal, im Kalenderjahr abgehalten. Die Sitzungen haben zweimonatlich
stattzufinden
stattzufinden. Videokonferenzen, die sicherstellen, dass gegenseitige Sichtund Hörbarkeit für alle Teilnehmer gegeben ist, die audiovisuelle Qualität ein
authentisches Erfassen von Einzelheiten menschlicher Mimik, Gestik und
Intonation ermöglicht und die Kommunikation von einem Zugriff Unbefugter
geschützt ist (qualifizierte Videokonferenzen), sind den Präsenzsitzungen
gleichgestellt.
§ 10 Abs 3 Satz 1 ALT
NEU
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder,
darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, anwesend sind.
darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter an der Sitzung teilnehmen.
§ 14 Abs 1 ALT
Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen
und einem Anwesenheitsgeld für jede Sitzung eine jährliche
Aufwandsentschädigung; die Höhe dieser Bezüge wird durch
Hauptversammlungsbeschluss festgesetzt.
NEU
Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen
ein jährliches Fixum und ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an jeder Sitzung
durch physische Anwesenheit oder durch Teilnahme an Sitzungen mittels
Telefon- und Videokonferenzen. Die Höhe dieser Bezüge wird durch
Hauptversammlungsbeschluss festgesetzt.