Gegenüberstellung Satzungsänderungen § 10 Abs 1 ALT NEU Der Verwaltungsrat tritt nach Bedarf, mindestens jedoch sechsmal im Sitzungen des Verwaltungsrates werden nach Bedarf, mindestens jedoch Geschäftsjahr, zu Sitzungen zusammen. Die Sitzungen haben zweimonatlich sechsmal, im Kalenderjahr abgehalten. Die Sitzungen haben zweimonatlich stattzufinden stattzufinden. Videokonferenzen, die sicherstellen, dass gegenseitige Sichtund Hörbarkeit für alle Teilnehmer gegeben ist, die audiovisuelle Qualität ein authentisches Erfassen von Einzelheiten menschlicher Mimik, Gestik und Intonation ermöglicht und die Kommunikation von einem Zugriff Unbefugter geschützt ist (qualifizierte Videokonferenzen), sind den Präsenzsitzungen gleichgestellt. § 10 Abs 3 Satz 1 ALT NEU Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, anwesend sind. darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter an der Sitzung teilnehmen. § 14 Abs 1 ALT Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und einem Anwesenheitsgeld für jede Sitzung eine jährliche Aufwandsentschädigung; die Höhe dieser Bezüge wird durch Hauptversammlungsbeschluss festgesetzt. NEU Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen ein jährliches Fixum und ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an jeder Sitzung durch physische Anwesenheit oder durch Teilnahme an Sitzungen mittels Telefon- und Videokonferenzen. Die Höhe dieser Bezüge wird durch Hauptversammlungsbeschluss festgesetzt.
© Copyright 2024 ExpyDoc