Risikoanalyse - Blitzschutz - VDE

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12.087
Risikoanalyse - Blitzschutz
Seminar-Nr. 12087
Das Baurecht regelt, wann und welches Gebäude Blitzschutz braucht. Mit Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz heißt
es - stellvertretend für die Länderbauordnungen - im § 46 der Musterbauordnung Blitzschutzanlagen:
Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen
führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.
Eine Aussage mit Interpretationsspielraum?
Abhängig von den jeweiligen Länderbauordnungen werden Brandschutznachweise entweder gar nicht mehr geprüft oder es
erfolgt eine Prüfung für bestimmte Gebäudeklassen bzw. für Gebäude, die den Tatbestand für Sonderbauten erfüllen. Werden
Brandschutznachweise geprüft, dann kann die Prüfung - wieder abhängig vom jeweiligen Bundesland - von den unteren
Bauaufsichtsbehörden oder Prüfsachverständigen durchgeführt werden.
Für die Prüfung von Brandschutznachweisen wird die Norm VDE 0185- 305-2 (Risikoanalyse) nicht herangezogen. Dem
Brandschutznachweisersteller, den Prüfsachverständigen und Bauaufsichtsbehörden stehen dafür in erster Linie Kommentare zu
den Länderbauordnungen und Urteile von Verwaltungsgerichten zur Verfügung.
Seminarziel
Programm
Die Risikoanalyse sollte zwei Fragen beantworten:
Grundlegendes
Gefahren für Personen
Panikgefahr
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Was ist Panik?
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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Panik
entstehen kann?
1) Ist Blitzschutz erforderlich?
2) Falls ja, welche Schutzklasse?
Fachexperten haben herausgefunden, dass es gefährlich
wäre, diese Norm widerspruchslos umzusetzen. Unter
Umständen könnte das Ergebnis der Risikoanalyse
hervorbringen, dass Sonderbauten (wie z. B. Kindergärten,
Schulen, Krankenhäuser) keinen Blitzschutz benötigen.
Dies könnte aus Sicht der Bauaufsicht jedoch fehlerhaft
sein und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der VDE lädt daher zu einem Lehrgang ein, der die
Kernfrage behandelt:
Wie passen Baurecht und Norm im Risikothema
„Blitzschutz ja oder nein?“ zusammen?
Zielgruppe
Mitarbeiter der Bauämter
Brandschutznachweisersteller
Brandschutzsachverständige
Mitarbeiter von Ingenieurbüros
Firmenvertreter, Elektrofachkräfte und
Blitzschutzfachkräfte, die Risikoanalysen
durchführen
Referenten
Bestimmungen des Baurechts
Schutzziele
Standardbauten
Sonderbauten
Blitzschutz
Anforderungen an sicherheitstechnisch wichtige Anlagen
und Einrichtungen, z.B.
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Lüftungsanlagen
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CO-Warnanlagen
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RWA
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Feuerlöschanlagen
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Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
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Sicherheitsstromversorgung
Beispiele der Risikoanalyse für Gebäude
Gleiches Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen
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Hohe / niedrige Brandlast
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Hohe / niedrige Personenzahl
Besonders schutzbedürftige Personen
Unterschiedliche Gebäude
Unterschiedliche Standorte von Gebäuden
Reinhard Schüngel
Joseph Messerer
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Risikoanalyse - Blitzschutz
Seminar-Nr. 12087
Anmeldung per Fax: (069) 84 00 06-9312
Termin, Veranstaltungsort:
28.03.2017, Offenbach
Teilnehmergebühr:
(Enthalten sind Seminarunterlagen,
Pausengetränke und Mittagessen)
Ansprechpartner(in):
Stephanie Koch
Tel.: 069 840006-1312
VDE-Mitglieder
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Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
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