o 12.087 Risikoanalyse - Blitzschutz Seminar-Nr. 12087 Das Baurecht regelt, wann und welches Gebäude Blitzschutz braucht. Mit Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz heißt es - stellvertretend für die Länderbauordnungen - im § 46 der Musterbauordnung Blitzschutzanlagen: Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Eine Aussage mit Interpretationsspielraum? Abhängig von den jeweiligen Länderbauordnungen werden Brandschutznachweise entweder gar nicht mehr geprüft oder es erfolgt eine Prüfung für bestimmte Gebäudeklassen bzw. für Gebäude, die den Tatbestand für Sonderbauten erfüllen. Werden Brandschutznachweise geprüft, dann kann die Prüfung - wieder abhängig vom jeweiligen Bundesland - von den unteren Bauaufsichtsbehörden oder Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Für die Prüfung von Brandschutznachweisen wird die Norm VDE 0185- 305-2 (Risikoanalyse) nicht herangezogen. Dem Brandschutznachweisersteller, den Prüfsachverständigen und Bauaufsichtsbehörden stehen dafür in erster Linie Kommentare zu den Länderbauordnungen und Urteile von Verwaltungsgerichten zur Verfügung. Seminarziel Programm Die Risikoanalyse sollte zwei Fragen beantworten: Grundlegendes Gefahren für Personen Panikgefahr o Was ist Panik? o Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Panik entstehen kann? 1) Ist Blitzschutz erforderlich? 2) Falls ja, welche Schutzklasse? Fachexperten haben herausgefunden, dass es gefährlich wäre, diese Norm widerspruchslos umzusetzen. Unter Umständen könnte das Ergebnis der Risikoanalyse hervorbringen, dass Sonderbauten (wie z. B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) keinen Blitzschutz benötigen. Dies könnte aus Sicht der Bauaufsicht jedoch fehlerhaft sein und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der VDE lädt daher zu einem Lehrgang ein, der die Kernfrage behandelt: Wie passen Baurecht und Norm im Risikothema „Blitzschutz ja oder nein?“ zusammen? Zielgruppe Mitarbeiter der Bauämter Brandschutznachweisersteller Brandschutzsachverständige Mitarbeiter von Ingenieurbüros Firmenvertreter, Elektrofachkräfte und Blitzschutzfachkräfte, die Risikoanalysen durchführen Referenten Bestimmungen des Baurechts Schutzziele Standardbauten Sonderbauten Blitzschutz Anforderungen an sicherheitstechnisch wichtige Anlagen und Einrichtungen, z.B. o Lüftungsanlagen o CO-Warnanlagen o RWA o Feuerlöschanlagen o Brandmelde- und Alarmierungsanlagen o Sicherheitsstromversorgung Beispiele der Risikoanalyse für Gebäude Gleiches Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen o Hohe / niedrige Brandlast o Hohe / niedrige Personenzahl Besonders schutzbedürftige Personen Unterschiedliche Gebäude Unterschiedliche Standorte von Gebäuden Reinhard Schüngel Joseph Messerer Melden Sie sich jetzt an: www.vde-verlag.de/seminare Risikoanalyse - Blitzschutz Seminar-Nr. 12087 Anmeldung per Fax: (069) 84 00 06-9312 Termin, Veranstaltungsort: 28.03.2017, Offenbach Teilnehmergebühr: (Enthalten sind Seminarunterlagen, Pausengetränke und Mittagessen) Ansprechpartner(in): Stephanie Koch Tel.: 069 840006-1312 VDE-Mitglieder Bitte kreuzen Sie die zutreffende Teilnehmer- gebühr an. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 470,00€ [email protected] Mitgliedsnummer ______________________ Unsere AGB finden Sie unter www.vde-verlag.de/seminare/agb Normalpreis 540,00€ Firma Name Vorname Abteilung Straße PLZ Telefon Fax E-Mail Datum Rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel der Firma Melden Sie sich jetzt an: www.vde-verlag.de/seminare Ort
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