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Fehlzeiten bei der hessischen Polizei
Im Gegensatz zu den Fehlzeitenquoten der gesetzlichen Krankenkassen fließen in die
Fehlzeitenstatistik der hessischen Polizei alle Fehlzeiten ab dem ersten Kalendertag – auch
ohne Attest – ein. Ein Vergleich dieser Daten mit den Fehlzeitenquoten der hessischen
Polizei ist deshalb nicht möglich.
Die Fehlzeitenquote berechnet sich wie folgt:
Anzahl der Fehltage aller relevanten Personen * 100
___________________________________________________________
= 28,12 Tage
365 Tage * Anzahl der relevanten Personen (Polizeibeschäftigte in Hessen)
Weil nicht alle Beschäftigten bei der Polizei an der gleichen Anzahl von Tagen pro Woche
arbeiten müssen, ist eine Auswertung der Fehlzeiten und der Fehlzeitenquote anhand von
Abwesenheit nur an üblichen Arbeitstagen nicht sinnvoll.
Beispiel 1: Ein Polizeivollzugsbeamter im Wechselschichtdienst arbeitet beispielsweise
durchschnittlich an 3,5 Tagen die Woche jeweils zwölf Arbeitsstunden [3,5 x 12 = 42
Stunden].
Beispiel 2: Ein Polizeivollzugsbeamter im Tagdienst arbeitet an fünf Tagen jeweils 8,4
Stunden [5 x 8,4 = 42 Stunden].
Fehltage im Sinne dieser Erhebung sind alle Kalendertage, an denen eine Erkrankung
(Krankentage), Kur, Reha-Maßnahme und Wiedereingliederung vorlag, unabhängig davon,
ob an diesen Tagen eine Arbeits- oder Dienstleistungspflicht bestanden hat (einschließlich
arbeitsfreien Tagen, Wochenenden, Feiertagen).
Deshalb werden diese Tage in Relation zu 365 Tagen (Kalenderjahr) gesetzt. In diesem
Modell haben die Beschäftigten der hessischen Polizei durchschnittlich an 28,1 Tagen 2015
gefehlt [2014: 26,9 Tage]. Anhand der Fehlzeitenstatistik lassen sich aber auch die
tatsächlichen Fehlzeiten an Arbeitstagen pro Person unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle schätzen, demnach liegen diese bei rund 18 Tagen pro
Polizeibeschäftigtem [2014: 17,5 Tage]. Werden die Daten um die Kategorien Kur, RehaMaßnahme und Wiedereingliederung bereinigt, ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von
rund 17 Krankheitstagen pro Polizeibeschäftigtem [2014: 16 Tage].