Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2016 Allgemeine Informationen der Stadt St. Georgen im Schwarzwald zur Bürgermeisterwahl. Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, 12. Juni 2016 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am Sonntag, 26. Juni 2016, statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los. Die Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald bittet die Bürgerinnen und Bürger folgende Hinweise zu beachten: Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits an die Wahlberechtigten übersandt. Für die Wahl sind 16 allgemeine Wahlbezirke und ein Briefwahlbezirk eingerichtet, der jeweilige Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Der Wahlraum für den Wahlbezirk 209 Ökumenisches Zentrum steht bei der Bürgermeisterwahl wegen des Gemeindefestes im Ökumenischen Zentrum leider nicht zur Verfügung. Die Wahlberechtigten dieses Wahlbezirkes müssen ihre Stimme im Kindergarten Seebauernhöhe, Blauenweg 2, abgeben. Im Kindergarten Seebauernhöhe, Blauenweg 2, sind nun zwei Wahlräume für die Wahlbezirke 209 und 210 eingerichtet. Diese Änderung ist auf der Wahlbenachrichtigung bereits vermerkt. Für alle Wahlberechtigten gilt, dass grundsätzlich in dem Wahlraum gewählt werden muss, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein. Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis bzw. Reisepass sind zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl dem Wahlvorstand vorzulegen. Die Wahlbenachrichtigung wird dem Wähler wieder zurückgegeben, da diese bei einer eventuellen Neuwahl erneut vorgelegt werden muss. Der amtliche Stimmzettel wird den Wahlberechtigten im Wahlraum ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 22. Mai 2016 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, werden gebeten, sich mit dem Rathaus, Hauptstr. 9, 78112 St. Georgen im Schwarzwald, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, Tel. 07724/87193 oder mit dem Wahlamt, Herrn Wimmer, Zimmer 208, Tel. 07724/87149, in Verbindung zu setzen. Wer persönlich nicht an der Wahl in seinem Wahlbezirk bzw. Wahlraum teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Wahlschein kann auch ohne Verwendung dieses Vordrucks persönlich – nicht fernmündlich –, schriftlich oder durch Rücksendung des unterzeichneten Wahlscheinantrages an das Rathaus St. Georgen im Schwarzwald gestellt werden. Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Auf der Homepage der Stadt St. Georgen unter www.stgeorgen.de/wahlen ist ein Link zur Beantragung der Briefwahl hinterlegt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein QR-Code, der eingescannt werden kann, um direkt zum Internetwahlantrag weitergeleitet zu werden. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können jedoch frühestens nach der Zulassung der Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl durch den Gemeindewahlausschuss am 18. Mai 2016 erteilt werden. Weitere Voraussetzung ist jedoch auch, dass die amtlichen Stimmzettel, die erst nach der Zulassung gedruckt werden können, vorliegen. Wir gehen davon aus, dass die Briefwahlunterlagen ab dem 24. Mai 2016 versandt werden können. Wahlscheinanträge können bis Freitag, 10. Juni, 18.00 Uhr, beim Rathaus, Hauptstr. 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, 78112 St. Georgen im Schwarzwald, gestellt werden oder elektronisch beantragt werden. Eine elektronische Beantragung ist nur bis Donnerstag, 9. Juni 2016, 12.00 Uhr, möglich. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 12. Juni, bis 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Hauptstr. 9 in St. Georgen im Schwarzwald vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten. Wahlberechtigt bei der Bürgermeisterwahl sind Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder zuziehen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die seit ihrer Rückkehr noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Weitere Informationen sind unter www.st-georgen.de/wahlen, beim Einwohnermeldeamt unter Telefon 07724/87193 oder beim Wahlamt, Herrn Wimmer, unter Telefon 07724/87149 erhältlich.
© Copyright 2024 ExpyDoc