Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2016

Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2016
Allgemeine Informationen der Stadt St. Georgen im
Schwarzwald zur Bürgermeisterwahl. Die Bürgermeisterwahl
findet am Sonntag, 12. Juni 2016 und eine etwa erforderlich
werdende Neuwahl am Sonntag, 26. Juni 2016, statt. Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der neue
Bewerber/innen zugelassen sind. Bei der Neuwahl entscheidet
die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Die Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald bittet die
Bürgerinnen und Bürger folgende Hinweise zu beachten:
Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits an die
Wahlberechtigten übersandt. Für die Wahl sind 16 allgemeine
Wahlbezirke und ein Briefwahlbezirk eingerichtet, der jeweilige
Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Der
Wahlraum für den Wahlbezirk 209 Ökumenisches Zentrum steht
bei der Bürgermeisterwahl wegen des Gemeindefestes im
Ökumenischen Zentrum leider nicht zur Verfügung. Die
Wahlberechtigten dieses Wahlbezirkes müssen ihre Stimme im
Kindergarten Seebauernhöhe, Blauenweg 2, abgeben. Im
Kindergarten Seebauernhöhe, Blauenweg 2, sind nun zwei
Wahlräume für die Wahlbezirke 209 und 210 eingerichtet.
Diese Änderung ist auf der Wahlbenachrichtigung bereits
vermerkt. Für alle Wahlberechtigten gilt, dass grundsätzlich in
dem Wahlraum gewählt werden muss, der in der
Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer in einem anderen
Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu
einen Wahlschein. Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00
Uhr geöffnet. Die Wahlbenachrichtigung und der
Personalausweis bzw. Reisepass sind zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl dem Wahlvorstand
vorzulegen. Die Wahlbenachrichtigung wird dem Wähler wieder
zurückgegeben, da diese bei einer eventuellen Neuwahl erneut
vorgelegt werden muss. Der amtliche Stimmzettel wird den
Wahlberechtigten im Wahlraum ausgehändigt. Jeder Wähler hat
eine Stimme.
Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 22. Mai 2016 keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber davon ausgehen,
wahlberechtigt zu sein, werden gebeten, sich mit dem Rathaus,
Hauptstr. 9, 78112 St. Georgen im Schwarzwald,
Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, Tel. 07724/87193 oder mit
dem Wahlamt, Herrn Wimmer, Zimmer 208, Tel. 07724/87149,
in Verbindung zu setzen.
Wer persönlich nicht an der Wahl in seinem Wahlbezirk bzw.
Wahlraum teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu
beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit
Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Wahlschein kann auch
ohne Verwendung dieses Vordrucks persönlich – nicht
fernmündlich –, schriftlich oder durch Rücksendung des
unterzeichneten Wahlscheinantrages an das Rathaus St. Georgen
im Schwarzwald gestellt werden.
Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Auf der
Homepage der Stadt St. Georgen unter www.stgeorgen.de/wahlen ist ein Link zur Beantragung der Briefwahl
hinterlegt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet
sich zudem ein QR-Code, der eingescannt werden kann, um
direkt zum Internetwahlantrag weitergeleitet zu werden.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können jedoch
frühestens nach der Zulassung der Bewerbungen zur
Bürgermeisterwahl durch den Gemeindewahlausschuss am 18.
Mai 2016 erteilt werden. Weitere Voraussetzung ist jedoch auch,
dass die amtlichen Stimmzettel, die erst nach der Zulassung
gedruckt werden können, vorliegen. Wir gehen davon aus, dass
die Briefwahlunterlagen ab dem 24. Mai 2016 versandt werden
können.
Wahlscheinanträge können bis Freitag, 10. Juni, 18.00 Uhr, beim
Rathaus, Hauptstr. 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, 78112
St. Georgen im Schwarzwald, gestellt werden oder elektronisch
beantragt werden. Eine elektronische Beantragung ist nur bis
Donnerstag, 9. Juni 2016, 12.00 Uhr, möglich. Im Falle
nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des
Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum
Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg
übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort
ausgehändigt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen
spätestens am Wahlsonntag, 12. Juni, bis 18.00 Uhr im
Briefkasten des Rathauses, Hauptstr. 9 in St. Georgen im
Schwarzwald vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim
Versand die Postlaufzeit zu beachten.
Wahlberechtigt bei der Bürgermeisterwahl sind Deutsche im
Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
(Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit
Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen.
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug
oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren
haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung
wieder zuziehen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt.
Wahlberechtigte, die seit ihrer Rückkehr noch nicht mindestens
drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung
begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Weitere Informationen sind unter www.st-georgen.de/wahlen,
beim Einwohnermeldeamt unter Telefon 07724/87193 oder beim
Wahlamt, Herrn Wimmer, unter Telefon 07724/87149
erhältlich.