Zum Artikel: „Ungerecht bleibt ungerecht“ in der NDZ vom 07.07

Zum Artikel: „Ungerecht bleibt ungerecht“ in der NDZ vom 07.07.2016
Der Artikel ist geeignet den Sozialneid weiter zu schüren, das Klischee der/des Alleinerziehenden der
genauso viel zahlen muss wie das doppelt verdienende Arztehepaar ist in diesem Zusammenhang der
Klassiker. Er zeichnet jedoch ein völlig falsches Bild. Es würde z.B. sicher von niemandem als gerecht
empfunden werden wenn ein Arztehepaar, jeder in einer Vollzeitstelle tätig, das gleiche Einkommen
beziehen würde wie eine in Teilzeit tätige Person. Egal ob Arzt (Ärzte gehören heute nicht mehr
unbedingt zu den Spitzenverdienern), Bankangestellter, Schüler …, jeder zahlt z.B. für ein Brötchen,
für ein Kilo Obst, für einen Haarschnitt, für die Fusspflege … das gleiche, solange der gleiche Aufwand
verursacht wird. Das ist keine Frage von gerecht oder ungerecht. Auf das Thema Kinderbetreuung
bezogen:
Es ist in unser aller Interesse dass die Erzieher/Innen für ihre verantwortungsvolle Arbeit angemessen
entlohnt werden, für die räumliche und personelle Ausstattung haben wir sehr hohe Standards, die
es nicht kostenlos gibt. Die daraus monatlich entstehenden festen Kosten müssen bezahlt werden,
egal ob dieser Platz von Lieschen Müller, Mäxchen Meier, oder wem auch immer in Anspruch
genommen wird. Grundsätzlich wird der Preisanteil für die Kinderbetreuung, den die Eltern zu tragen
haben über die politischen Gremien ausgehandelt, den verbleibenden (den Löwenanteil) bezahlt die
Stadt aus ihren Einnahmen (Steuermitteln). Diese wiederum werden aufgebracht von den
Erwerbstätigen, dabei zahlt ein Geringverdiener, oder die im Artikel angeführte allein erziehende
Mutter, die Teilzeit arbeitet vermutlich keine bis zu einem sehr geringen Steueranteil (die Diskussion
über die sog. kalte Progression, die hier zu Ungerechtigkeiten führt ist lohnenswert und notwendig –
hier aber nicht Thema). Der ausgehandelte monatliche Beitrag entsteht für jedes Kind, jedoch
müssen die Eltern diesen nicht immer zahlen. Hier greifen zusätzliche soziale Komponenten wie
Geschwisterermäßigung bis hin zur Beitragsfreistellung für die Eltern. Trotzdem müssen die Kosten
gedeckt werden, die verbleibenden Kosten werden ebenfalls aus Steuermitteln finanziert.
Verhandlungssache ist hier eine unbürokratische Ermäßigung auf Antrag, die besondere Belange
berücksichtigt. Daran sollten wir konstruktiv und sachbezogen arbeiten.
Elke Riegelmann