Zum Artikel: „Ungerecht bleibt ungerecht“ in der NDZ vom 07.07.2016 Der Artikel ist geeignet den Sozialneid weiter zu schüren, das Klischee der/des Alleinerziehenden der genauso viel zahlen muss wie das doppelt verdienende Arztehepaar ist in diesem Zusammenhang der Klassiker. Er zeichnet jedoch ein völlig falsches Bild. Es würde z.B. sicher von niemandem als gerecht empfunden werden wenn ein Arztehepaar, jeder in einer Vollzeitstelle tätig, das gleiche Einkommen beziehen würde wie eine in Teilzeit tätige Person. Egal ob Arzt (Ärzte gehören heute nicht mehr unbedingt zu den Spitzenverdienern), Bankangestellter, Schüler …, jeder zahlt z.B. für ein Brötchen, für ein Kilo Obst, für einen Haarschnitt, für die Fusspflege … das gleiche, solange der gleiche Aufwand verursacht wird. Das ist keine Frage von gerecht oder ungerecht. Auf das Thema Kinderbetreuung bezogen: Es ist in unser aller Interesse dass die Erzieher/Innen für ihre verantwortungsvolle Arbeit angemessen entlohnt werden, für die räumliche und personelle Ausstattung haben wir sehr hohe Standards, die es nicht kostenlos gibt. Die daraus monatlich entstehenden festen Kosten müssen bezahlt werden, egal ob dieser Platz von Lieschen Müller, Mäxchen Meier, oder wem auch immer in Anspruch genommen wird. Grundsätzlich wird der Preisanteil für die Kinderbetreuung, den die Eltern zu tragen haben über die politischen Gremien ausgehandelt, den verbleibenden (den Löwenanteil) bezahlt die Stadt aus ihren Einnahmen (Steuermitteln). Diese wiederum werden aufgebracht von den Erwerbstätigen, dabei zahlt ein Geringverdiener, oder die im Artikel angeführte allein erziehende Mutter, die Teilzeit arbeitet vermutlich keine bis zu einem sehr geringen Steueranteil (die Diskussion über die sog. kalte Progression, die hier zu Ungerechtigkeiten führt ist lohnenswert und notwendig – hier aber nicht Thema). Der ausgehandelte monatliche Beitrag entsteht für jedes Kind, jedoch müssen die Eltern diesen nicht immer zahlen. Hier greifen zusätzliche soziale Komponenten wie Geschwisterermäßigung bis hin zur Beitragsfreistellung für die Eltern. Trotzdem müssen die Kosten gedeckt werden, die verbleibenden Kosten werden ebenfalls aus Steuermitteln finanziert. Verhandlungssache ist hier eine unbürokratische Ermäßigung auf Antrag, die besondere Belange berücksichtigt. Daran sollten wir konstruktiv und sachbezogen arbeiten. Elke Riegelmann
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