Informationsblatt für OeAD-Stipendiat/innen aus Drittstaaten1 für Aufenthalte bis 6 Monaten Verfahren OeAD-Stipendiat/innen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt unter einer Dauer von 6 Monaten ein Visum zu Erwerbszwecken („Visum C zu Erwerbszwecken“ oder „Visum D zu Erwerbszwecken“). Für Aufenthalte bis maximal 90 Tage muss ein „Visum C zu Erwerbszwecken“, für Aufenthalte von mindestens 91 Tagen bis maximal 6 Monaten muss ein „Visum D zu Erwerbszwecken“ beantragt werden. Das Visum muss mindestens 4 Wochen vor der Einreise nach Österreich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Wohnsitzstaat persönlich beantragt werden und wird anschließend von dieser Behörde selbst gebührenfrei ausgestellt. Achtung: Für US-amerikanische und kanadische OeAD Stipendiat/innen gelten für die Visumserteilung Sonderregelungen! Ein Visum kann in Österreich nicht verlängert werden. Nach der Einreise mit einem Visum kann in Österreich auch– bis auf wenige Ausnahmebestimmungen2 – kein anderes Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung (für Aufenthalte über 6 Monate) beantragt werden. Notwendige Dokumente für die Antragstellung Nicht deutschsprachige Dokumente müssen gemeinsam mit einer autorisierten deutschen Übersetzung vorgelegt werden. Nicht-österreichische Urkunden müssen grundsätzlich auch beglaubigt sein (Ausnahmen im Falle entsprechender Beglaubigungsabkommen3 ). Alle aufgelisteten Dokumente sind im beglaubigten Original und in Kopie vorzulegen: vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular 2 aktuelle Fotos in Farbe in der Größe von 3,5 x 4,5 cm gemäß den EU- und ICAOPassbildkriterien, siehe http://www.passbildkriterien.at gültiger Reisepass + Kopie aller Seiten mit Eintragungen und Stempeln OeAD-Stipendienbestätigung Nachweis einer Unterkunft: z.B. durch Mietvertrag, private Wohnrechtsvereinbarung, Reservierungsbestätigung der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH oder eines Studentenheimes Nachweis einer Unfall- und Krankenversicherung: vor der Einreise muss eine ab dem Tag der Einreise für einen Zeitraum von 10 – 14 Tagen in Österreich gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 30.000,- abgeschlossen werden. Die Versicherung muss die Behandlungskosten in Österreich direkt übernehmen bzw. tragen und nicht nur im Heimatland gegen Belegsvorlage ersetzen. Falls Sie selbst keine Versicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer vorlegen können, schließen Sie eine Reiseversicherung für 1014 Tage ab und Sie werden nach Ankunft von der OeAD-GmbH versichert4. Der Nachweis für die Versicherung nach Ablauf der Reiseversicherung kann dann auch durch Vorlage der OeAD-Bestätigung erbracht werden. 1 Drittstatten sind alle Staaten außer EU/EWR-Staaten und die Schweiz Ob eine der Ausnahmebestimmung zur Anwendung kommen kann, müsste im Einzelfall geprüft werden Siehe Kapitel Beglaubigungen & Übersetzungen auf https://www.oead.at/willkommen_in_oesterreich/scholars_alumni/oead_scholars/vorbereitung/#c10993 Alle Formulare erhältlich unter https://www.oead.at/index.php?id=2300&L=0 4 Siehe Kapitel Krankenversicherung der OeAD Webseite unter: https://www.oead.at/willkommen_in_oesterreich/scholars_alumni/oead_scholars/vorbereitung/DE/#c10987 2 3 Version Juni 2016 eventuell Rückflugticket ACHTUNG: Wir empfehlen eine Kopie des abgegebenen Antrages sowie des erteilten Visums aufzubewahren ! Die österreichische Vertretungs- bzw. Aufenthaltsbehörde kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente verlangen. Das Visum ist für OeAD-Stipendiat/innen grundsätzlich gebührenfrei. Es können aber dennoch weitere Gebühren anfallen. Nebentätigkeit während des Stipendienbezuges Während des Stipendienbezuges, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der OeAD-GmbH einer Erwerbstätigkeit in Österreich nachgegangen werden. Vor der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss die schriftliche Entscheidung der OeAD-GmbH abgewartet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, ist mit einer Aberkennung des Stipendiums zu rechnen. Ein Rechtsanspruch auf eine Zustimmung der OeAD-GmbH besteht nicht. Eine Zustimmung der OeAD-GmbH ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich: • geringfügigen Beschäftigung (für 2016: EUR 415,72/Monat) • Dienstverhältnis, das eine wissenschaftliche, lehrende und /oder forschende Tätigkeit an einer Universität, Fachhochschule oder sonstigen Forschungseinrichtung beinhaltet. Die Tätigkeit muss aber andere Aufgaben als die durch das Stipendium geförderten wissenschaftlichen Arbeiten beinhalten. Reise in andere Staaten Ein „Visum C zu Erwerbszwecken“ oder „Visum D zu Erwerbszwecken“ berechtigt während seiner Gültigkeit zu Reisen bis zu 90 Tagen in andere Schengenstaaten5. Für die Durchreise durch NichtSchengenstaaten können weitere Visa erforderlich sein. Mitnahme von Familienangehörigen Der Erhalt eines Stipendiums berechtigt nicht automatisch zur Mitnahme der Familie (Ehegatte, unverheiratete, minderjährige Kinder) nach Österreich. Der Stipendienbeitrag reicht dafür nicht aus! Falls Sie trotzdem Ihre Familie mitnehmen wollen, müssen Sie selbst die zusätzlichen Kosten tragen und nachweisen (z.B. Bankguthaben/Sparbuch bei einer Bank auf welches von Österreich zugegriffen werden kann). Familienangehörige, können dann ebenfalls ein Visum („Visum C“ oder „Visum D“ ohne Erwerbszusatz) vor der Einreise bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Wohnsitzstaat beantragen bzw. je nach Staatsangehörigkeit bis maximal 3 Monate visumfrei einreisen. Ein Visum kann in Österreich weder beantragt noch verlängert werden. Es sind die oben genannten Dokumente für jeden Familienangehörigen vorzulegen. Das Visum für Familienangehörige ist gebührenfrei. Weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch die Checkliste für Aufenthalte unter 6 Monate! 5 Der Schengen-Raum umfasst neben Österreich folgende Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Version Juni 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc