Sanfte Renovation

Datum: 08.06.2016
Neuerungen im Rechnungslegungsrecht
Sanfte Renovation
Das neue Schweizer Rechnungslegungsrecht wurde in Richtung einer genaueren Abbildung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entwickelt. Das Konzept der stillen Reserven wurde
jedoch beibehalten und damit die Massgeblichkeit der Jahresrechnung für die Steuerveranlagung
unterstrichen.
Daniel Suter
von mindestens 500'000 Franken
Dr. oec. publ.
und juristische Personen: Jahresdipl. Wirtschaftsprüfer
zugelassener RevisionsRevisions- abschluss und (mindestens) eingeexperte, Partner PricePrice- schränkte Revision.
waterhouseCoopers AG
EXPERTsuisse Organisationen, die zu einer ordentMitglied EXPERTsuisse
lichen Revision verpflichtet sind:
[email protected]
Zusätzliche Offenlegungen im Anhang, Geldflussrechnung und Lagebericht.
Einzelbewertung
Die Aktiven und Verbindlichkeiten
werden in der Regel einzeln bewertet.
Damit ist die bisherige Möglichkeit,
Mehr- und Minderwerte innerhalb
einer Position der Bilanz miteinander zu verrechnen, häufig nicht mehr
zulässig.
Das neue Rechnungslegungsrecht
Publikumsgesellschaften: Zusätzlibetrifft Jahresrechnungen (Bilanz,
cher Abschluss nach anerkanntem
Erfolgsrechnung und Anhang) ab dem
Geschäftsjahr 2015 und Konzern- Standard zur Rechnungslegung.
rechnungen ab dem Geschäftsjahr Bei Kontrolle über ein oder mehrere
2016. Die Rechnungslegung soll die rechnungslegungspflichtige Unterwirtschaftliche Lage (Vermögens-, nehmen: Konzernrechnung.
Finanz- und Ertragslage) so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Annahme der Unternehmensfortführung
Falls Abweichungen davon bestehen,
Urteil bilden können.
sind diese im Anhang zu vermerken
und ihr Einfluss auf die wirtschaftliWas ist neu?
che Lage ist darzulegen.
Rechtsformneutralität
Das Gesetz unterscheidet die Rech- Fremdwährung
nungslegung anhand der wirtschaft- Die Rechnungslegung darf in der für
lichen Bedeutung einer Organisation die Geschäftstätigkeit wesentlichen
(nicht mehr anhand der Rechtsform) Währung erfolgen (im Anhang zu-
Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen
Die Bilanz und die Erfolgsrechnung
dingten Wertverlust dürfen zusätz-
Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen in einem aktiven Markt dürfen zu ihrem Börsenkurs oder zum
Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden (in der Praxis: Aktien und
Obligationen).
Konzernrechnung
Bei der Pflicht zur Erstellung der Kon-
zernrechnung: Kriterium der Kontrolle. Einheitliche Leitung wie bisher
setzt die Kontrolle voraus, aber das
Kontrollprinzip verlangt
lediglich,
dass die Möglichkeit zur Kontrolle
besteht.
gemäss verschiedenen Grössenkriterien sätzlich Werte in Landeswährung, Was bleibt?
Das Konzept der stillen Reserven
sprich in CHF, angeben).
Weniger als 100'000 Franken Nettowurde beibehalten.
erlöse oder Finanzerträge: nur AusGliederung
gaben und Einnahmen
Neben dem nutzungs- und altersbe-
Einzelunternehmen, Personengesell-
schaften mit weniger als 500'000
Franken Umsatzerlös, Vereine und
Stiftungen (ohne Eintrag im Handelsregister) und von der Revisionspflicht befreite Stiftungen: Nur
Ausgaben und Einnahmen sowie
Vermögenslage
Einzelunternehmen, Personengesellschaften mit einem Umsatzerlös
Themen-Nr.: 660.003
müssen nach der im Gesetz aufgeführten Reihenfolge gegliedert werden.
liche Abschreibungen und Wertberichtigungen vorgenommen werden.
Anhang
Es dürfen Rückstellungen insbesonDer Anhang wird wesentlich erweidere für Sanierung von Sachanlatert: angewandte Grundsätze der Begen und die Sicherung des dauernwertung, Angaben, Aufschlüsselun- den Gedeihens des Unternehmens
gen und Erläuterungen zu Positionen
gebildet werden.
der Bilanz und der Erfolgsrechnung.
Dieses Konzept widerspricht der
Abo-Nr.: 660003
Auflage: 50'237
Argus Ref.: 61837473
Datum: 08.06.2016
Bestimmung, wonach die wirtschaft- werden, als sie wirklich ist, was das zuliche Lage so darzustellen ist, dass sich verlässige Urteil beeinträchtigt.
Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden
können. Deshalb ist der Gesamtbetrag
der aufgelösten stillen Reserven im
Anhang offenzulegen. Es ist also nach
wie vor erlaubt, das auszuweisende
Ergebnis zu steuern.
Fazit
Das Rechnungslegungsrecht wurde
massvoll modernisiert und das bewährte Konzept der stillen Reserven
beibehalten. Damit kann die wirtschaftliche Lage schlechter dargestellt
Themen-Nr.: 660.003
Abo-Nr.: 660003
EXPERT
suisse
Wirtschaftsprüfung
Steuern
Treuhand
Auflage: 50'237
Argus Ref.: 61837473