Datum: 08.06.2016 Neuerungen im Rechnungslegungsrecht Sanfte Renovation Das neue Schweizer Rechnungslegungsrecht wurde in Richtung einer genaueren Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entwickelt. Das Konzept der stillen Reserven wurde jedoch beibehalten und damit die Massgeblichkeit der Jahresrechnung für die Steuerveranlagung unterstrichen. Daniel Suter von mindestens 500'000 Franken Dr. oec. publ. und juristische Personen: Jahresdipl. Wirtschaftsprüfer zugelassener RevisionsRevisions- abschluss und (mindestens) eingeexperte, Partner PricePrice- schränkte Revision. waterhouseCoopers AG EXPERTsuisse Organisationen, die zu einer ordentMitglied EXPERTsuisse lichen Revision verpflichtet sind: [email protected] Zusätzliche Offenlegungen im Anhang, Geldflussrechnung und Lagebericht. Einzelbewertung Die Aktiven und Verbindlichkeiten werden in der Regel einzeln bewertet. Damit ist die bisherige Möglichkeit, Mehr- und Minderwerte innerhalb einer Position der Bilanz miteinander zu verrechnen, häufig nicht mehr zulässig. Das neue Rechnungslegungsrecht Publikumsgesellschaften: Zusätzlibetrifft Jahresrechnungen (Bilanz, cher Abschluss nach anerkanntem Erfolgsrechnung und Anhang) ab dem Geschäftsjahr 2015 und Konzern- Standard zur Rechnungslegung. rechnungen ab dem Geschäftsjahr Bei Kontrolle über ein oder mehrere 2016. Die Rechnungslegung soll die rechnungslegungspflichtige Unterwirtschaftliche Lage (Vermögens-, nehmen: Konzernrechnung. Finanz- und Ertragslage) so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Annahme der Unternehmensfortführung Falls Abweichungen davon bestehen, Urteil bilden können. sind diese im Anhang zu vermerken und ihr Einfluss auf die wirtschaftliWas ist neu? che Lage ist darzulegen. Rechtsformneutralität Das Gesetz unterscheidet die Rech- Fremdwährung nungslegung anhand der wirtschaft- Die Rechnungslegung darf in der für lichen Bedeutung einer Organisation die Geschäftstätigkeit wesentlichen (nicht mehr anhand der Rechtsform) Währung erfolgen (im Anhang zu- Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen Die Bilanz und die Erfolgsrechnung dingten Wertverlust dürfen zusätz- Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen in einem aktiven Markt dürfen zu ihrem Börsenkurs oder zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden (in der Praxis: Aktien und Obligationen). Konzernrechnung Bei der Pflicht zur Erstellung der Kon- zernrechnung: Kriterium der Kontrolle. Einheitliche Leitung wie bisher setzt die Kontrolle voraus, aber das Kontrollprinzip verlangt lediglich, dass die Möglichkeit zur Kontrolle besteht. gemäss verschiedenen Grössenkriterien sätzlich Werte in Landeswährung, Was bleibt? Das Konzept der stillen Reserven sprich in CHF, angeben). Weniger als 100'000 Franken Nettowurde beibehalten. erlöse oder Finanzerträge: nur AusGliederung gaben und Einnahmen Neben dem nutzungs- und altersbe- Einzelunternehmen, Personengesell- schaften mit weniger als 500'000 Franken Umsatzerlös, Vereine und Stiftungen (ohne Eintrag im Handelsregister) und von der Revisionspflicht befreite Stiftungen: Nur Ausgaben und Einnahmen sowie Vermögenslage Einzelunternehmen, Personengesellschaften mit einem Umsatzerlös Themen-Nr.: 660.003 müssen nach der im Gesetz aufgeführten Reihenfolge gegliedert werden. liche Abschreibungen und Wertberichtigungen vorgenommen werden. Anhang Es dürfen Rückstellungen insbesonDer Anhang wird wesentlich erweidere für Sanierung von Sachanlatert: angewandte Grundsätze der Begen und die Sicherung des dauernwertung, Angaben, Aufschlüsselun- den Gedeihens des Unternehmens gen und Erläuterungen zu Positionen gebildet werden. der Bilanz und der Erfolgsrechnung. Dieses Konzept widerspricht der Abo-Nr.: 660003 Auflage: 50'237 Argus Ref.: 61837473 Datum: 08.06.2016 Bestimmung, wonach die wirtschaft- werden, als sie wirklich ist, was das zuliche Lage so darzustellen ist, dass sich verlässige Urteil beeinträchtigt. Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Deshalb ist der Gesamtbetrag der aufgelösten stillen Reserven im Anhang offenzulegen. Es ist also nach wie vor erlaubt, das auszuweisende Ergebnis zu steuern. Fazit Das Rechnungslegungsrecht wurde massvoll modernisiert und das bewährte Konzept der stillen Reserven beibehalten. Damit kann die wirtschaftliche Lage schlechter dargestellt Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 EXPERT suisse Wirtschaftsprüfung Steuern Treuhand Auflage: 50'237 Argus Ref.: 61837473
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