Richtsätze Landschaftspflege 2016

Richtsätze für Pflegemaßnahmen
Verrechnungssätze 2016 ff.
Flächensätze
Euro/ha
Stundensätze
Euro/Std.
Mähen
mit Schlepper und Kreiselmähwerk (0,75 - 1,5 ha)
mit Schlepper und Doppelmessermähwerk (0,75 - 1,5 ha)
mit Einachsmäher (> 0,75 ha)
mit Motorsense
Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher
78,06
142,45
231,92
1.116,50
115,60
Schwaden
Allradschlepper
49 - 59 kW ohne Bedienperson
22,50
26,25
31,65
36,90
60 - 74 kW ohne Bedienperson
43,65
75 - 92 kW ohne Bedienperson
55,35
26 - 33 kW ohne Bedienperson
34 - 40 kW ohne Bedienperson
41 - 48 kW ohne Bedienperson
mit Schlepper und Kreiselschwader (0,75 - 1,5 ha)
121,44
93 - 111 kW ohne Bedienperson
65,85
mit Einachsschlepper und Bandrechen (0,75 - 1,5 ha)
218,05
Zuschlag bei Terra- oder Zwillingsräder
11,85
mit Handrechen (> 0,5 ha)
367,20
Frontlader einschl. Arbeitsgerät, Größe III
12,75
Reisighackmaschine
24,45
Schlegelmulchgerät 1 m Arbeitsbreite
11,00
Doppelmessermähwerk 1,5 m
18,90
Doppelmessermähwerk 2,1 m
26,46
Pressen mit Schlepper und
Rundballenpresse
218,05
Bergen
Laden und Abladen mit Schlepper und Ladewagen
(0,75 - 1,5 ha)
277,50
Kreisel- oder Scheibenmäher 1,85 m
23,31
Rundballen bergen mit Frontlader, Abfahren und Abladen
334,05
Kreisel- oder Scheibenmäher 2,4 m
30,24
Kreiselschwader 2,50 m Arbeitsbreite
13,60
Ladewagen mittlere Größe für Langgut
25,70
Motormäher 1,2 m mit Bedienperson
44,40
Motormäher 1,5 m mit Bedienperson
49,50
Motorsense mit Bedienperson
33,90
Motorsäge mit Bedienperson
33,90
Aufnahme Mähgut vom Schwad mit Gabel von Hand
und tragen zum Parzellenrand
Transport des Mähguts bis 1,5 km mit Schlepper und
Kipper
Entsorgung des Mähguts
420,00
57,04
85,00
Sonstiges
Terra- oder Zwillingsbereifung pro Arbeitsgang
Pauschalabzug,
25,00
Entsorgungskosten eingerechnet
Verkauf von Stroh oder Heu
-175,00
Verwendung Aufwuchs zu wirtschaftlichen Zwecken im
eigenen Betrieb
-100,00
Bei den Stundensätzen ist die Bedienperson mit 24 Euro/h eingerechnet.
Basis: LaIS (Flächensätze)
MbR (Stundensätze)
e:\pflegeprogramme\richtsätzeab 2015
Bei den Stundensätzen ist der 50%-ige Zuschlag bei Landschaftspflege eingerechnet.
Regelungen bei Vereinen, Verbänden und Privaten:
Landesförderung: die Flächensätze können zu 100% gefördert werden
Landesförderung: die Stundensätze können zu 70% gefördert werden
Kreisförderung: die Flächen- und Stundensätze können je zu 1/2 gefördert.
Die Aufwandspauschale für kann bei ehrenamtlich Tätigen einheitlich mit 7,20 €/h abgegolten werden.
Basis: LaIS (Flächensätze)
MbR (Stundensätze)
e:\pflegeprogramme\richtsätzeab 2015