Richtsätze für Pflegemaßnahmen Verrechnungssätze 2016 ff. Flächensätze Euro/ha Stundensätze Euro/Std. Mähen mit Schlepper und Kreiselmähwerk (0,75 - 1,5 ha) mit Schlepper und Doppelmessermähwerk (0,75 - 1,5 ha) mit Einachsmäher (> 0,75 ha) mit Motorsense Mulchen mit Schlepper und Schlegelmäher 78,06 142,45 231,92 1.116,50 115,60 Schwaden Allradschlepper 49 - 59 kW ohne Bedienperson 22,50 26,25 31,65 36,90 60 - 74 kW ohne Bedienperson 43,65 75 - 92 kW ohne Bedienperson 55,35 26 - 33 kW ohne Bedienperson 34 - 40 kW ohne Bedienperson 41 - 48 kW ohne Bedienperson mit Schlepper und Kreiselschwader (0,75 - 1,5 ha) 121,44 93 - 111 kW ohne Bedienperson 65,85 mit Einachsschlepper und Bandrechen (0,75 - 1,5 ha) 218,05 Zuschlag bei Terra- oder Zwillingsräder 11,85 mit Handrechen (> 0,5 ha) 367,20 Frontlader einschl. Arbeitsgerät, Größe III 12,75 Reisighackmaschine 24,45 Schlegelmulchgerät 1 m Arbeitsbreite 11,00 Doppelmessermähwerk 1,5 m 18,90 Doppelmessermähwerk 2,1 m 26,46 Pressen mit Schlepper und Rundballenpresse 218,05 Bergen Laden und Abladen mit Schlepper und Ladewagen (0,75 - 1,5 ha) 277,50 Kreisel- oder Scheibenmäher 1,85 m 23,31 Rundballen bergen mit Frontlader, Abfahren und Abladen 334,05 Kreisel- oder Scheibenmäher 2,4 m 30,24 Kreiselschwader 2,50 m Arbeitsbreite 13,60 Ladewagen mittlere Größe für Langgut 25,70 Motormäher 1,2 m mit Bedienperson 44,40 Motormäher 1,5 m mit Bedienperson 49,50 Motorsense mit Bedienperson 33,90 Motorsäge mit Bedienperson 33,90 Aufnahme Mähgut vom Schwad mit Gabel von Hand und tragen zum Parzellenrand Transport des Mähguts bis 1,5 km mit Schlepper und Kipper Entsorgung des Mähguts 420,00 57,04 85,00 Sonstiges Terra- oder Zwillingsbereifung pro Arbeitsgang Pauschalabzug, 25,00 Entsorgungskosten eingerechnet Verkauf von Stroh oder Heu -175,00 Verwendung Aufwuchs zu wirtschaftlichen Zwecken im eigenen Betrieb -100,00 Bei den Stundensätzen ist die Bedienperson mit 24 Euro/h eingerechnet. Basis: LaIS (Flächensätze) MbR (Stundensätze) e:\pflegeprogramme\richtsätzeab 2015 Bei den Stundensätzen ist der 50%-ige Zuschlag bei Landschaftspflege eingerechnet. Regelungen bei Vereinen, Verbänden und Privaten: Landesförderung: die Flächensätze können zu 100% gefördert werden Landesförderung: die Stundensätze können zu 70% gefördert werden Kreisförderung: die Flächen- und Stundensätze können je zu 1/2 gefördert. Die Aufwandspauschale für kann bei ehrenamtlich Tätigen einheitlich mit 7,20 €/h abgegolten werden. Basis: LaIS (Flächensätze) MbR (Stundensätze) e:\pflegeprogramme\richtsätzeab 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc