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Regierung billigt Investmentsteuerreform: 6 Fragen und Antworten zur neuen
Fondssteuer
Der Finanzausschuss des Bundestags stimmte der Investmentsteuerreform zu. Wie hoch die neue
Fondssteuer ist, wann sie in Kraft tritt und was sich damit für Anleger ändert - diese und andere Fragen
beantworten DAS INVESTMENT.com und Alexander Wenzel, Partner bei Financial Services Deloitte.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch den von
der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
(Drucksache 18/8045). Das teilte der Pressedienst des Bundestages mit. Hier die Antworten zu sechs
wichtigsten Fragen bezüglich der neuen Steuer.
1. Wie hoch ist die neue Fondssteuer?
Für Anteile der in Deutschland beheimatete Publikumsfonds müssen Anleger künftig eine
Kapitalertragsteuer von 15,825 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) bezahlen.
2. Ab wann gilt die neue Besteuerung?
"Die neuen Besteuerungsregeln werden ab dem 1. Januar 2018 anwendbar sein, unabhängig vom
Anschaffungszeitpunkt der Investmentanteile und dem Geschäftsjahr des Investmentfonds", schreibt
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Alexander Wenzel, Partner bei Financial Services Deloitte in seinem Kommentar für die Börsen-Zeitung
.
3. Wie werden Fondsanteile besteuert, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden?
Bei Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 und somit vor Einführung der Abgeltungsteuer
angeschafft wurden, bleiben laut Wenzel Wertveränderungen zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und
dem 31. Dezember 2017 steuerfrei. Die ab dem 1. Januar 2018 eintretenden Wertveränderungen seien
hingegen steuerpflichtig, soweit der Veräußerungsgewinn einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro
übersteigt, so der Rechtsexperte.
4. Was ist mit der Vorabpauschale gemeint?
Mit der Vorabpauschale versteuert der Anleger Ausschüttungen des Investmentfonds und Gewinne aus
der Rückgabe, Veräußerung oder Entnahme von Investmentanteilen, selbst wenn diese wieder
angelegt (thesauriert) werden. Damit will der Gesetzgeber laut Wenzel verhindern, dass die
Fondserträge jahrelang steuerfrei thesauriert werden können.
Diese Vorabpauschale orientiert sich jedoch nicht an den tatsächlichen Erträgen, sondern beträgt 70
Prozent des Basiszinses auf den ersten Rücknahmepreis des Investmentanteils am Anfang des
Kalenderjahres. "Etwaige Ausschüttungen des Investmentfonds werden hierbei abgezogen, um im
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Ergebnis sicherzustellen, dass der Anleger zumindest eine risikolose Marktverzinsung versteuert", so
Wenzel.
5. Gibt es Teilbefreiung für bestimmte Fondskategorien?
Ja. Bei Aktienfonds, die mindestens 51 Prozent ihrer Bestände in Aktien investieren, werden 30 Prozent
der Erträge steuerfrei sein. Bei Mischfonds mit einem mindestens 25 prozentigen Aktienanteil sind es
15 Prozent. Bei Immobilienfonds, die ihr Geld zu mindestens 51 Prozent in Immobilien und
Immobiliengesellschaften anlegen, sind es 60 Prozent; legt der Immobilienfonds mindestens 51 Prozent
seines Vermögens in ausländische Objekte an, steigt der steuerfreie Anteil sogar auf 80 Prozent.
6. Alles in allem: Werden Fondsanleger künftig nun mehr oder weniger Steuern zahlen müssen?
Die Antwort auf diese Frage hängt laut Wenzel im Wesentlichen davon ab, wie sich der Basiszins
entwickelt.
Autor: Svetlana Kerschner
Dieser Artikel erschien am 09.06.2016 unter folgendem Link:
http://www.dasinvestment.com/recht-steuern/news/datum/2016/06/09/steuerexperte-beantwortet-6-fragen-zur-neuen-fondssteuer/
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