Ët r ffiltt tË - Leipziger Volkszeitung

STAATSMINìSTERIUM
DER JUSTIZ
M
\Qry SACHSEN
Freistaat
Der Staatsminister
SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ
Hospitalslraße 7 | 01097 Drssden
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindena u-Platz 1
01067 Dresden
Durchwahl
Telefon +49 (0)351 564-1500
Telefax +49 (0)351 564-1509
staatsminister@
smj.j ustiz.sachsen.de*
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
1
040E-KLR-1 579/1 6
Dresden,
f'.
Juni 2016
Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE
Drs.-Nr.: 615172
Thema: Strafverfahren gegen vier Manager des Leipziger Reiseunternehmens Unister
Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:
Ët
r ffiltt tË
WANDEL HINTER GITTERN
,,U
nter der
Ü
berschrift,, Erneut Anklage gegen U nister-Ghefs erhoben"
30O Jâhrc Gùfänqnis Waldheim
300 Jahre såchs¡schc Vollzugsgeschichte
und ,,Die Akte Unister: Die wichtigsten Fakten zum Prozess" berichtete die Leipziger Volkszeitung in ihren Ausgaben vom 4. März 2016 und
März über die strafrechtlichen Vonrürfe gegen den UnisterChef Thomas Wagner und weitere Führungskräfte des Leipziger Rei12.113.
seunternehmens. Den lllanagern wird u.a. vorgeworfen, angeblich in
ihren Online-Portalen zu überhöhten Preisen Flugtickets verkauft zu
haben. lm Raum stehen darüber hinaus der Voruyurf des Gomputerbetrugs sowie der Steuerhinterziehung sowie der unerlaubte Handel mit
Rücktrittspolicen, für die keine Versicherungssteuern gezahlt worden
seien.
Hausanschrlft:
Sächslsches Staatsmlnlsterlum
der Justlz
Hospitalstraße 7
01097 Dresden
Br¡efpost über Deutsche Post
095 Dresden
01
lm Beitrag vom 12.113. März erhebt die LVZ dann den Vonrurf, dass
von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bzw. von deren - 2012
begonnen - die Ermittlungen führenden lntegrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) verhindert bzw. darauf Einfluss genommen worden sei, dass ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits im August 2012 vorbereitetes Anhörungsschreiben, mit welchem die Verantwortlichen von Unister über die
www.justiz.sachsen.de/smj
Verkehrsverblndung:
Zu erreichen mit
Straßenbahnli nien
3,6,7,8,11
Parken und behindertengerechter Zugang Uber
Einfahrt Hospitalstraße 7
.zugang fur elaktron¡sch signiortê
sow¡e
für v€rschlüsselte eleklronìsche Ookumonte nur über das EleKronischa
G€richts- und Vêrwallungspostfschi
nåh€re lnformat¡onen untor
w.egvp.ds
Seite
I
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Bewertung angebotener Produkte als Versicherung ¡nformiert und zur Einstellung dieses Leistungsangebotes aufgefordert werden sollten, nicht zur Versen-
dung kam. Wörtlich heißt es im LVZ-Beitrag: ,,Doch das Dokument wurde auf
Bitten der Generalstaatsanwaltschaft zurück gehalten, um die Ermittlungen nicht
zu gefährden, wie es offiziell hieß. Eine Bafin-Mitarbeiterin machte darüber einen
Aktenvermerk, der der LVZ vorliegt: 'nicht abgesandt auf Wunsch der GenStA,
Dr. Reuter. Telefonat vom 5.9.', heißt es dort." Der aufgelaufene, jeEt strafrecht-
lich verfolgte Steuerschaden habe sich durch die lntervention der Generalstaatsanwaltschaft selbst erheblich summiert."
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine
Anfrage wie folgt:
Frage
l:
Hat es das besagte Telefonat des INES-Staatsanwaltes Dr. Reuter mit der Bafin
tatsächlich gegeben und wurde von ihm oder einem anderen Vertreter der
Staatsanwaltschaft darum ersucht, das vorbereitete Anhörungs- bzw. Aufklärungsschreiben zurücþuhalten und wie genau vollzog sich dieser Vorgang?
Frage
2=
Wenn ja, aus welchen sachlichen und rechtlichen Gründen und unter welcher
verfahrensseitiger Rechtfertigung erfolgte diese,,lntervention" bar. das besagte
E
rsuchen der Generalstaatsanwaltschaft?
Zusammenfassende Antwort auf Fragen 1 und 2
Am 31. Juli 2012 ging bei der Staatsanwaltschaft Leipzig eine anonyme Strafanzeige
gegen Verantwortliche von Unternehmen der Unister Gruppe ein. Diese Anzeige enthielt u. a. den Vorwurf, dass über die Flugvermittlungsportale verschiedener Unternehmen der Unister Gruppe ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht (BaFin) Versicherungsleistungen vertrieben und die Erträge aus diesem Ver-
trieb nicht der Versicherungssteuer untezogen würden. Aus der Anzeige ging auch
hervor, dass der Sachverhalt mit der Bitte um Prüfung und Einleitung der erforderlichen
Ermittlungsmaßnahmen unterschiedlichen Behörden, so den Staatsanwaltschaften in
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Leipzig und Dresden, dem Finanzamt Leipzig ll, dem Bundeszentralamt für Steuern
und der BaFin zur Kenntnis gebracht worden war.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig legte die dort eingegangene Anzeige am
31
. Juli 2012
der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abt. lll ,,lntegrierte Ermittlungseinheit Sachsen
-
INES", mit der Bitte um Prlifung einer Übernahme vor, woraufhin dort unter dem
Az. 30 AR 381/12 ein entsprechender Prüfuorgang angelegt wurde. lm Rahmen der
Vorprufung nahm der zuständige Dezernent der INES, Staatsanwalt Dr. Reuter, am
5. September 2012 telefonisch Kontakt mit der BaFin auf, um zu erfragen, welche Er-
mittlungsmaßnahmen bei der BaFin auf die dort gleichfalls vorliegende Strafanzeige hin
angedacht seien. Nach der Erinnerung des Dezernenten berichtete die Sachbearbeiterin der BaFin im Verlauf des Telefonats u. a. darüber, dass dort der Entwurf eines an
die Unister Gruppe gerichteten Schreibens vorliege. Der Dezernent ersuchte die Sachbearbeiterin der BaFin, das beabsichtigte Schreiben zunächst nicht zu versenden, um
nach Möglichkeit auszuschließen, dass Verantwortliche der Unister Gruppe vorab von
der Anzeige Kenntnis erlangen und gegebenenfalls notwendig werdende Ermittlungshandlungen gefährdet werden würden. Zu diesem Zeitpunkt waren die auf die anonyme
Anzeige hin veranlassten Prüifungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen; die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens stand aus.
Frage 3:
Hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bzw. INES als ermittlungsleitende
Staatsanwaltschaft in sonstiger Weise Einfluss auf den Kontakt anvischen Bafin
und Unister genommen oder dies versucht?
Eine Einflussnahme der Generalstaatsanwaltschaft Dresden
-
INES
- auf den Kontakt
zwischen BaFin und der Unister GmbH in sonstiger Weise hat nicht stattgefunden und
wurde auch nicht versucht.
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Frage 4:
Hat die Staatsanwaltschaft auf die im besagten Pressebeitrag zitatweise wiedergegebene EinschäEung des Leipziger Jura-Professors ilarc Desens, dass gegen
Unister unverhältnismäßig vorgegangen wurde und dass es ,,ein Justizskandal
wäre", wenn sich herausstellte, dass die Staatsanwaltschaft die Bafin gebeten
hat, den Bescheid nicht herauszuschicken, um die vermeintliche Steuerschuld in
die Höhe zu treiben und damit den Haftbefehl besser begründen und in einem
etwaigen Prozess eine höhere Strafe einfordern zu können, reagiert ban. gibt es
einen derartigen Einwand der Verteidigung der angeklagten ilanager gegenüber
Staatsanwaltschaft oder Gericht?
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat auf die von Herrn Professor Desens gegenüber der Presse abgegebene Einschätzung nicht reagiert. Der erhobene Vorwurf
war allerdings Gegenstand einer Presseanfrage der FV\A/ Medien GmbH, die der Pres-
sesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beantwortet und die Kontaktaufnahme der Generalstaatsanwaltschaft zur BaFin bestätigt hat, Die F\¡1ff Medien GmbH
hat die auf die Presseanfrage durch die Generalstaatsanwaltschaft abgegebene Erklärung in ihre Berichterstattung vom 8. April 2016 eingearbeitet.
ln dem bei dem Landgericht Leipzig anhängigen Strafverfahren, Az. 15 KLs 391 Js
57113, hat ein Verteidiger vorgetragen, dass auf Grund des Telefonats vom 5. Septem-
ber 2012 weitere Umsätze erzielt und weiterhin gegebenenfalls falsche Steuererklärun-
gen abgegeben worden seien, was zumindest bei der Schuldfrage zu berücksichtigen
sei.
Ein weitergehender Vonruurf, die Staatsanwaltschaft habe die Bafin gebeten, den Bescheid nicht herauszuschicken, um die vermeintliche Steuerschuld in die Höhe zu treiben und damit den Haftbefehl besser begründen und in einem etwaigen Prozess eine
höhere Strafe einfordern zu können, wurde bisher nicht erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Gemkow
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