fds Schriftenreihe 2/2016 Feminismus – back to the future 1 Titelbild: flickr / Caruso Pinguin (cc-by-nc) Inhalt Vorwort3 Kleinfamilienidylle statt Lebensvielfalt – Der gleichstellungspolitische Backlash im Parlament 5 Die neuen Europäerinnen10 Kampf gegen sexualisierte Gewalt verlangt mehr als strafrechtliche Lösungen 17 Wie ist es eigentlich als Frau, Mitte 30, aus dem Osten im Sächsischen Landtag? 29 2 Vorwort Luise Neuhaus-Wartenberg Die Diskussion über Frauen in unserer Gesellschaft, deren Selbstbestimmung, Rechte und deren Rolle hat in den letzten Monaten eine neue, aber zutiefst fragwürdige Dimension erreicht. Die angeblich feministischen Debatten werden aus falschen Beweggründen und mit »zweifelhaften« Hintergedanken geführt. Den antifeministischen, teils rassistischen Diskurs in inzwischen oder wieder weiten Teilen von Politik und Gesellschaft mit dem Wort »besorgniserregend« zu beschreiben wäre stark untertrieben. Es scheint, als hätten Frauen der älteren Generation in unserer Partei Recht. Wir haben es mit einem Rückschritt ins 19. Jahrhundert zu tun. Wie es insgesamt um die Anerkennung von Frauen in unserer Gesellschaft bestellt ist?!? Wir meinen, alles andere als gut. Wir müssen zu dem Schluss kommen, dass es nicht mehr die klassisch linken Sichtweisen und Forderungen sind, die in der öffentlichen Wahrnehmung besonders präsent sind. Einfach ausgedrückt, stehen sich zwei Positionen gegenüber: Auf der einen Seite stehen jene, deren Frauenbild vor der 68er Bewegung stehen geblieben ist. Die Argumentation dieser Menschen dient nicht der tatsächlichen Empörung über die gesellschaftliche, politische und juristische Ungleichbehandlung von Frauen, sondern einzig der Verbreitung eines Werte- und Gesellschaftsbildes, das so überholt wie fürchterlich ist. Auf der anderen Seite stehen wiederum jene, die jede Ungleichbehandlung von Frauen und Männern und jede Diskriminierung von Frauen tatsächlich anprangern und beseitigen wollen, dies in ihrem Alltag leben und als selbstverständlich annehmen. Genau zu dieser Gruppe gehören viele unserer Parteimitglieder und ganz besonders auch wir als Forum Demokratischer Sozialismus (#fds). Nimmt man exemplarisch einzelne Teile der politischen und gesellschaftlichen Debatte mit Bezug auf das Rollenverständnis, das Frauen zugeschrieben wird, und die rechtlichen Grundlagen, müssen gerade bei der LINKEN alle Alarmglocken läuten. Im Zuge der herrschenden Asylpolitik zeigt sich immer wieder deutlich, dass überhaupt kein Interesse daran besteht, die besondere psychische, physische und kulturelle Situation weiblicher Geflüchteter zu berücksichtigen. Stattdessen wird das Grundrecht 3 auf Asyl immer weiter beschränkt und geschwächt, die Hürden für einen sicheren Aufenthalt und eine Bleibeperspektive werden erhöht und die Debatte um feministische Politik wird möglichst aus dem eigenen politischen und gesellschaftlichen Verantwortungsbereich verlagert oder ganz verdeckt. In der Aufarbeitung der schrecklichen Vorfälle in der Silvesternacht von Köln wird in der breiten Öffentlichkeit nicht darüber gesprochen, wie die Situation von Opfern sexueller Gewalt überhaupt ist und wie man präventiv tätig werden kann. Vielmehr wird eine oft rassistische und islamfeindliche Debatte geführt, und es werden politische ad-hoc-Entscheidungen getroffen, anstelle den Startschuss für eine umfassende Debatte über sexualisierte Gewalt und die Schwächen des deutschen Rechts- und Gesellschaftssystems zu geben. Wir müssen daher eben auch erkennen, dass unser emanzipatorisches Frauenbild eben nicht oder nicht mehr 4 (?) von einer großen Mehrheit der Bevölkerung getragen wird. Mit dem Entstehen und dem Erstarken der AfD geht auch eine weitere Stärkung derer einher, die unsere demokratischen Werte angreifen und in einer patriarchalen Welt leben wollen, in der jeglicher Pluralismus verabscheut wird, und Frauen nur noch Hausfrauen und Mütter zu sein haben, die von ihren Männern abhängig sind und denen ein selbstbestimmtes Leben verweigert wird. Dabei vertritt die AfD Positionen, wie sie auch in weiten Teilen von CDU und CSU präsent sind. Als fds wollen wir daher die inhaltliche Dimension einer Feminismus-Debatte, die für die Zukunft unserer Partei und uns als Zukunftspartei entscheidend ist, wieder stärker in den Vordergrund rücken. Wir lassen Jana Hoffmann, Katja Rom, Luise Neuhaus-Wartenberg und Halina Wawzyniak in unserem Namen sprechen, die alltäglich linken Feminismus leben. Herzlichen Dank dafür. Kleinfamilienidylle statt Lebensvielfalt – Der gleichstellungspolitische Backlash im Parlament von Jana Hoffmann Mit der Alternative für Deutschland ist der organisierte Antifeminismus im politischen System Deutschlands angekommen. Oder man muss vielleicht sagen: Mit voller Wucht zurückgekehrt. Denn es ist nicht so, dass es nicht schon früher explizit antifeministische und gleichstellungsfeindliche Tendenzen in den Landtagen oder im Bundestag gab. Abwehrkämpfe gegen gesellschaftliche Modernisierungsbestrebungen durchziehen die politische Agenda seit Jahrzehnten. Es galt schon immer, sich gegen den strukturellen Sexismus und antifeministische Bestrebungen zu verteidigen. Allerdings hat es seit langem keine Partei so organisiert geschafft, mit frauenfeindlichen Vorhaben von sich reden zu machen. Man hatte eher den Eindruck, als ginge es in Sachen Gleichstellung voran, als seien die nur Trippelschritte der Sozialdemokrat*innen in Sachen Flexi-und Miniquote der Abhängigkeit einer Großen Koalition geschuldet. Hatte die FDP über ihrem Wirtschaftsliberalismus noch die Frauen vergessen, im Irrglauben, der Markt würde die Gleichstellung von ganz alleine regeln, konnte die CDU – sonst ein treuer Hort konservativen Denkens – massive Diskussionen innerhalb und mit ihrer Frauenunion über die richtige Ausgestaltung der Quote nicht verhindern. Ich möchte zur AfD folgende These formulieren: Deren Streben nach und Beharren auf konservativen Werten ist ein Ausdruck des Zeitgeistes. Eines Zeitgeistes, dem wir als Linke insgesamt etwas entgegensetzen müssen, weil ansonsten Freiheit und Demokratie bedroht sind. Man könnte jetzt natürlich sagen, dies alles ist Schwarzmalerei. Die Mehrzahl der Menschen sei nicht alten Werten verhaftet, stattdessen offen für Frauenrechte und unterstütze Alleinerziehende und Patchworkfamilien. Ist das so? Zeigt nicht das Unverständnis über quotierte Redelisten, die Häme über Initiativen, Sitzungen nicht in die späten Abendstunden zu verlegen, auch in unserer Partei Defizite, über die wir diskutieren müssen? Wo stehen wir in der Gesellschaft, was die Frauenrechte anbelangt? Und welche Anschlussmöglichkeiten hat die AfD mit ihrer Politik, die der neokonservativen Kleinfamilie das Wort redet? Ein Blick in das Grundsatzprogramm der AfD ist an dieser Stelle nützlich. Es soll am letzten Aprilwochenende 2016 verabschiedet werden und beschreibt auf 74 Seiten die Grundzüge der »liberalen und konservativen« Ideologie der 5 neurechten Partei. Hierbei sind mehr als fünfzehn Kapitel und Unterkapitel der Frauen- sowie Familienpolitik gewidmet. Dabei steht das Bekenntnis zur traditionellen Familie im Mittelpunkt. Eine Familie besteht nach Willen der AfD aus Vater, Mutter und mindestens drei Kindern. Die hohe Kinderanzahl, allerdings nur deutscher Familien, ist in ihren Überlegungen dringend notwendig, um dem »ethnisch-kulturellen Wandel der Bevölkerungsstruktur«(1), mit anderen Worten der »Überfremdung« des deutschen Volkes, Einhalt zu gebieten. Es heißt weiter, man wolle die »demografischen Fehlentwicklung« nicht durch »volkswirtschaftlich nicht tragfähige und konfliktträchtige Masseneinwanderung«(2) ausgleichen. So weit so schlecht. Woher sollen all die vielen deutschen Kinder kommen? Die Überlegungen der AfD sind so falsch wie simpel: Wenn nur erst das Hausfrauen- und Mutterdasein wieder mehr staatlich subventioniert und gesellschaftlich legitimiert wäre, bekämen mehr Frauen Kinder. Hierbei verkennt die AfD, dass mit Ehegattensplitting, geringerem und im Vergleich zu Männern ungleichem Lohn bei gleichwertiger Arbeit, der kostenfreien Familienmitversicherung sowie dem ehemaligen Betreuungsgeld sehr wohl Fehl-Anreize geschaffen wurden, um Frauen an Haus und Hof zu binden. 1 https://www.alternativefuer.de/wp-content/ uploads/sites/7/2016/03/Leitantrag-Grundsatzprogramm-AfD.pdf, S. 28, zuletzt abgerufen am 23.4.2016. 2 Ebd., S. 27. 6 Heutzutage nützt dies zum Glück nicht mehr, denn so langsam setzt ein Umdenken ein. In der gesellschaftlichen Realität wünschen sich immer mehr Mütter und Väter bessere Vereinbarkeit, um Erwerbsarbeit und Kinderwunsch zu verbinden. Andere Familien- und Lebensformen außer der tradierten Kleinfamilie erkennt die AfD nicht an. Familie ist nicht da, wo Nähe ist und Verantwortung füreinander übernommen wird. Familie ist ausschließlich Vater, Mutter, Kind(er). In einem früheren, geleakten, Entwurf des Grundsatzprogramms sprach die AfD hinsichtlich Familien mit nur einem Elternteil eine deutlich abwertende Sprache. Nicht nur wendetet sie sich gegen die »Glorifizierung individualisierter Lebensformen«(3), mehr noch verstieg sie sich zu der Aussage, dass Alleinerziehende auf Dauer und immer überfordert sind. Da in Deutschland die meisten Alleinerziehenden Frauen sind, heißt es also im Klartext, dass Frauen alleine die Erziehung ihrer Kinder nicht meistern können. Und auch die starke Abgrenzung zur Individualisierung lässt an dieser Stelle tief blicken. In der Soziologie wird Individualisierung als Übergang von einer Fremd- zur Selbstbestimmung beschrieben. Mündige Familien und Menschen sind der AfD offensichtlich ein Dorn im Auge. Aber ach, es ist alles gar nicht so schlimm, sollen doch Menschen, die unverschuldet in diese Situation geraten 3 https://correctiv.org/media/public/ a6/8e/a68ed5e4-32a8-4184-8ade-5c19c37ff524/2016_02_23-grundsatzprogrammentwurf.pdf, Seite 41, zuletzt abgerufen am 23.4.2016. sind, »Mitgefühl und die Unterstützung der Solidargemeinschaft«(4) erhalten. Aber nur jene, die es verdient haben! Alleinerziehend sein ist, obwohl millionenfach Realität in Deutschland, nicht normal, die »staatliche Finanzierung des selbstgewählten Lebensmodells ›Alleinerziehend‹«(5) wird abgelehnt. ren müssen. Sexuelle und reproduktive Rechte, selbstverständliche Selbstbestimmungsrechte von Frauen über ihren eigenen Körper, werden offensichtlich negiert und geleugnet. Für die AfD sind diese reproduktiven Rechte keine Menschenrechte, jedenfalls nicht für Frauen. Dazu passt natürlich auch der Vorschlag, das Schuldprinzip bei Ehescheidungen wieder einzuführen. In einem ersten Entwurf heißt es dazu, dass »schwerwiegendes Fehlverhalten, welches sich gegen die eheliche Solidarität richtet, … bei den Scheidungsfolgen berücksichtigt werden«(6) muss. Im alten Scheidungsrecht bis 1976, mit massiven Folgen für die oder den »schuldig« Geschiedenen, galt: Es gab kaum noch eine Möglichkeit die elterliche Sorge über die Kinder zu erhalten und massive Auswirkungen im Unterhaltsanspruch waren die Folge, man hatte schlicht keine Ansprüche mehr. Sollte dies erneut Realität werden, gibt es zumindest Gesprächsstoff beim Kennenlernen: »Hi mein Name ist Willi und ich bin unschuldig geschieden. Magst Du ein Bier?« Es gibt allerdings auch Menschen, die gern Kinder bekommen wollen, aber im Sinne der AfD nicht dürfen sollen. Die »sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit«(7), schwule und lesbische Partnerschaften, oder gar Regenbogenfamilien, passen nicht ins konservative Weltbild des Grundsatzprogramms. Das ist insofern bemerkenswert, als mit Alice Wendel, eine in eingetragener Lebenspartnerschaft mit Kind lebende Frau, Chefin der Programmkommission war. Zurück zur geplanten Erhöhung der Geburtenrate. Zu dieser dann für die Betroffenen unfreiwillig hohen Geburtenrate trägt natürlich bei, dass Schwangerschaftsabbrüche rigoros eingeschränkt werden sollen. Trotz sinkender Abbruchzahlen soll die ergebnisoffene Beratung der Schwangerschaftskonfliktstellen eingeschränkt werden – mit dem vorrangigen Ziel, dass Schwangere um jeden Preis gebä4 Ebd. 5 Ebd. 6 Ebd. Lebensweise hat für die AfD immer mit Sex und Sexualität zu tun, und so ist es auch nicht erstaunlich, dass zwar das »Ziel der schulischen Bildung […] der eigenverantwortlich denkende Bürger sein«(8) soll, doch die freie Entfaltung des Menschen im Klassenzimmer aufhört, wenn es um Vielfalt und Diversität gehen soll. Die »Frühsexualisierung« durch Sexualkundeunterricht soll nicht stattfinden, um Kinder nicht in ihrer sexuellen Identität zu verunsichern. So kann man auch zu hohen Geburtenraten beitragen, wie ähnliche Forderungen aus den USA zeigen.(9) 7 https://www.alternativefuer.de/wp-content/ uploads/sites/7/2016/03/Leitantrag-Grundsatzprogramm-AfD.pdf, Seite 39, zuletzt abgerufen am 23.4.2016. 8 Ebd. 9 In Teilen der USA wurde der Sexualkundeunterricht durch Abstinenzprogramme ersetzt, dies führte allerdings nicht zu einem Rückgang der 7 Lassen wir diese Aussagen auf uns wirken. Übermäßige Gelassenheit und Unaufgeregtheit könnte manchen veranlassen zu sagen, es sei doch alles nur im Programm formuliert, es seien nur einige politische Hardliner und die AfD werde auch wieder schwächer und soweit würde es nicht kommen. Aber das Beispiel der AfD im Thüringer Landtag zeigt, dass sie es durchaus ernst meinen. So forderten sie dort nicht nur die Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten, auch das Landes- und Bundesgleichstellungsgesetz soll verschwinden. Und vollends in rechtsextremes Fahrwasser begaben sie sich per Kleiner Anfrage, als sie alle nicht-heterosexuellen Menschen staatlich zählen lassen wollten. Rosa Listen hatten wir schon mal. Das gefährliche an der familien- und frauenpolitischen Gedankenwelt der AfD ist die Anknüpfung an den Zeitgeist. Die CDU-Politikerin Birgit »Mach doch die Bluse zu« Kelle ist nicht nur treue Förderin der erzkonservativen Legionäre Christi, sondern auch Bildungsplangegnerin. Die beiden sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Lämmel und Arnold Vaatz luden Kelle zu einem Vortrag in Dresden unter dem prägnanten Titel: »Mit Gendergaga gegen das arabische Frauenbild? Wie Ideologien unsere Freiheit bedrohen«. Und so schafft es dieses Gedankengut sogar in den Bundestag, wenn die CDU-Bundestagsfraktion Kelle als Expertin zu einem Fraktionsfrühstück einlädt.(10) Schwangerschaften unter Teenagern. Vgl. http:// www.forschung.sexualaufklaerung.de/fileadmin/fileadmin-forschung/pdf/Teenagerschwangerschaften_international_2_2007.pdf. 10 Dazu siehe: http://www.queer.de/ detail.php?article_id=25621, zuletzt abgerufen am 23.4.2016. 8 Kelle befindet sich auf diesen Demonstrationen in netter Gesellschaft zur AfD. Beatrix von Storch, unterstützt mit ihrem Verein »Zivile Koalition e.V.« und deren »Initiative Familienschutz« die an die homophobe französische Bewegung »La Manif pour tous«, angelehnte »Demo für alle«. Dies sind Bündnisse, die sich gegen Bildungspläne und Sexualaufklärung wenden und zuletzt mehrere tausend Menschen mobilisieren konnten. Und auch die Verbrüderung mit den fundamentalen Christen des »Marsch für das Leben«, einer jährlichen Großdemonstration radikaler Abtreibungsgegner*innen in Berlin, an der 2015 rund 5000 Menschen teilnahmen, schließt an bestehende Ressentiments in Teilen der Gesellschaft an. Wie weit der Einfluss der Europapolitikerin von Storch und ihren Verbündeten reicht, wurde bei der Behandlung des Estrela-Berichtes im Europäischen Parlament deutlich. Dieser Bericht befasste sich mit Forderungen nach europaweit liberaleren Standards bei Sexualerziehung, Reproduktionsmedizin und Schwangerschafts-abbrüchen. Obwohl der Frauen- und Gleichstellungsausschuss der EU ihn schon gebilligt hatte, wurde er im Parlament abgelehnt. Das rechtskonservative Lobbying über Parteigrenzen hinweg hatte sich für von Storch gelohnt. Liest man nun Texte und Publikationen der AfD beschleicht einen das Gefühl, der Untergang des Abendlandes (sic!) steht bevor. Die größten Feinde heißen Islam und Gender Mainstreaming: «Die Gender-Ideologie marginalisiert naturgegebene Unterschiede zwischen den Geschlechtern und wirkt damit traditionellen Wertvorstellungen und spezifischen Geschlechterrollen in den Familien entgegen.«(11) Und so schafft es die AfD, mit Versatzstücken wie Gender-Ideologie und Frühsexualisierung einen Kulturkampf zu führen, der das alleinige Ziel hat, in die Vergangenheit zu reisen. In eine Vergangenheit vor 1968 und der Modernisierung der Gesellschaft. Das tradierte Geschlechterbild der fünfziger Jahre soll reaktiviert werden, um verängstigten Männern, die um ihren Platz und Status in der Gesellschaft bangen, die verunsichert sind ob einer vermeintlichen Frauenübermacht in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Halt und Orientierung zu bieten: Es bietet ein Festhalten an alten Geschlechterprivilegien als einzige Sicherheit gegen die feindliche Welt. Gleichstellungspolitische Errungenschaften sollen zurückgedreht werden, um den Weg zur tradierten Kleinfamilie zu ebnen und Statusängste zu lindern. Ideologische Schwachstellen im Programmentwurf sind nach Verabschiedung des Grundsatzpapiers vielleicht auch nur noch Makulatur. Denn das Programm ist in sich nicht schlüssig: Scheinbar kann man(n) sich nicht für eine ideologische Richtung entscheiden. Zuerst wird postuliert, dass Frauen heutzutage schon gleichberechtigt sind und man die Maßnahmen zur Minderung struktureller Diskriminierung nicht brauche. Zum zweiten gehöre die Frau doch eher als natürliche Versorgerin der Familie an den Herd und nicht an den Schreibtisch. Zum dritten ist es aber ungerecht, wenn nur Männer verpflichtend zur Armee müssen und deshalb ist angedacht, Frauen ebenfalls in den Streitkräften dienen zu lassen – freiwillig versteht sich. In erster Linie ist dieses Durcheinander sicherlich den Flügelstreitigkeiten innerhalb einer jungen, heterogenen Partei geschuldet. Der geleakte erste Entwurf des Programms war schärfer und grobkantiger, als das um Mehrheitspositionen feilschende zur Abstimmung stehende Grundsatzpapier, welches jetzt vorliegt. Sicherlich sollten auch kritische Stimmen im Vorfeld des Parteitages vermieden werden, schaut man zum Beispiel auf das abgemilderte Kapitel zur Situation der Alleinerziehenden. Es gibt die These, dass eine Erhöhung des Frauenanteils sowohl in der Mitgliedschaft an der Basis als auch auf Ebene von Abgeordneten und Mandatsträger*innen Männergruppen erschwert, erzkonservative Frauen- und Familienpolitik zu forcieren. Dies gilt im besonderen Maße für die AfD, auch und gerade weil mit Frauke Petry und Beatrix von Storch zwei prominente Frauen in erster Reihe stehen. Und danach lange keine Frau mehr in Sicht ist. 11 https://www.alternativefuer.de/ wp-content/uploads/sites/7/2016/03/Leitantrag-Grundsatzprogramm-AfD.pdf, S. 41, zuletzt abgerufen am 23.4.2016. 9 Die neuen Europäerinnen Von Katja Rom (Sprecherin des Forum Demokratischer Sozialismus Berlin) Ende 2014 waren 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Dies ist die höchste Zahl, die jemals von UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) verzeichnet wurde. Pro Tag flohen im Durchschnitt 42.500 Menschen. Einer von 122 Menschen ist entweder Flüchtling oder Binnenvertriebener.(1) Die Reise beginnt für die meisten Frauen auf dem Deck eines fragilen Boots. Für viele Frauen ist es überhaupt das erste Mal, dass sie vollkommen auf sich allein gestellt sind, ohne ihre Ehemänner und Familien. Oft sind sie schwanger, sie haben bereits Kinder dabei und ältere Verwandte. Das Öl aus den tropfenden Motoren sammelt sich in Pfützen auf dem Boden. Manchmal fangen diese Öllachen Feuer, nicht selten verursacht das Einatmen der Dämpfe Vergiftungen. Für viele Frauen gerät die Überquerung des Mittelmeers schon allein deshalb zum Albtraum, weil sie in ihrer Heimat nicht schwimmen lernen durften. Der Stress einer solchen Reise kann bei Schwangeren zu Frühgeburten führen. Ohne medizinische Hilfe, eingequetscht zwischen 200 anderen Menschen mitten auf dem Meer und mit nichts als den Sachen, die sie am Leib tragen, enden 1 ( Quelle: UNO – https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/zahlen-fakten.html) 10 die Geburten oft tödlich für das Kind. Für die Mütter, mit etwas Glück, endet eine solche Überfahrt entweder am Strand einer griechischen Insel oder sie werden durch die Küstenwache aufgegriffen. Die Grenzschließungen an den Außengrenzen Europas zwingen mehr und mehr Menschen dazu, sich auf lebensgefährliche illegale Fluchtwege zu begeben. Es gibt viele Gründe für Frauen, sich und ihre Angehörigen einer solch verzweifelten, möglicherweise tödlichen und nicht selten völlig aussichtslosen Flucht auszusetzen. Sie fliehen, weil sie aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden, aber auch weil sie Schutz vor ihrer Familie oder ihrem Partner suchen. Ihnen drohen in vielen Ländern Zwangsverheiratungen, Gewalt im Namen der Ehre, Genitalverstümmelungen, häusliche Gewalt. In Ländern mit kriegerischen Auseinandersetzungen führt die Auflösung sozialer Strukturen einer Gesellschaft zur Zunahme der Gewaltbereitschaft. In vielen Bürgerkriegen gehören systematische Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen zur Kriegsstrategie. Auf ihren Fluchtwegen ist es für Frauen und Mädchen jedoch nicht weniger gefährlich. Für ihre Reise brauchen die Frauen Geld, was viele nicht haben. In der Regel kommen sie aus patriarchalischen Gesellschaften und haben weder einen Beruf ausgeübt noch verfügen sie über eigenes Einkommen. An die Schlepper müssen sie mehrere tausend Euro zahlen. Arbeitsausbeutung oder Zwangsprostitution sind nicht selten der »Preis«, um die Flucht zu ermöglichen. Sie sind dann der Willkür von Schleusern, Beamten und anderen Flüchtlingen ausgesetzt, die nicht selten ihre Schutzlosigkeit ausnutzen. Schmuggler*innen würden mit Menschenhändlern gemeinsame Sache machen, um Frauen und Mädchen in die Prostitution zu zwingen, berichtet die Europäische Frauenlobby (EWL). (2) Für die Frauen kann der erzwungene sexuelle Akt die gesellschaftliche Isolation bedeuten: In einigen Kulturen gelten sie als Beschmutzte, die ihrer Familie Schande bringen. Vor allem in den muslimischen Herkunftsländern ist Sex gegen Geld ein großes Tabu. Viele der Frauen und Mädchen, die als Flüchtlinge in Europa ankommen, sind daher psychisch und physisch schwer belastet, manche traumatisiert. Auf den ersten Blick ist ihnen das oft nicht sofort anzumerken. Sie haben das Funktionieren unter schlimmsten Bedingungen »gelernt« und mit viel Kraft und Überlebenswillen sich und meist auch ihre Kinder an ein erhofftes sicheres Ziel gebracht. Die Realität, auf die sie dann in Erstaufnahmelagern und Gemeinschaftsunterkünften stoßen, ist jedoch manchmal kaum sicherer als 2 http://www.womenlobby.org/ Asylum-is-not-gender-neutral-the-refugee-crisis-in-Europe-from-a-feminist?lang=en das, was sie versuchen hinter sich zu lassen. Besonders für kranke oder alleinstehende Frauen mit Kindern ist das Leben in den Flüchtlingslagern und Notunterkünften schwierig. Sie geraten in überfüllte Aufnahmelager ohne jede Privatsphäre, die Zimmer sind oft nicht abschließbar, die sanitären Anlagen nicht nach Geschlechtern getrennt. Während die Männer versuchen, mobil zu sein, verlassen die Frauen die Unterkünfte viel seltener – aus Angst vor Übergriffen und weil es in ihren Herkunftsländern oft nicht üblich ist, sich als Frau frei auf der Straße zu bewegen. Es kann passieren, dass sie nicht zu den Verteilerstellen kommen können, wo sie Wasser, Lebensmittel oder Hilfsgüter für den alltäglichen Gebrauch erhalten, oder Schwierigkeiten haben, weil ihre Familien ohne männliches Familienoberhaupt nicht als Haushalt zählen. Sie sind teilweise zum ersten Mal auf sich gestellt, müssen sich in völlig neue Rollen und Aufgaben finden. Auch sind sie dort vor sexuellen Übergriffen nicht sicher. Vor allem alleinstehende Frauen sind ohne den Schutz eines männlichen Angehörigen gefährdet. Der Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften weist derzeit erhebliche Defizite auf, die mit den zunehmenden Flüchtlingszahlen sichtbarer werden. Die Gewalt gegen Flüchtlingsfrauen und Kinder ist jedoch kaum dokumentiert oder erforscht. Es gibt kaum belastbare Zahlen zur Häufigkeit der Übergriffe. Erst allmählich dringen genauere Informationen zu Gewalt und sexualisierter Gewalt in den Flüchtlingsunterbringungen an die Öffentlichkeit. 11 Die rechtliche Debatte Geschlechtsspezifische Verfolgung gilt seit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 als Asylgrund. Deutschland hat sich lange dagegen gesperrt, sogenannte nichtstaatliche Verfolgung wie Vergewaltigung und häusliche Gewalt als Fluchtursache anzuerkennen. Mit dem Zuwanderungsgesetz von 2005 hat sich das geändert, die Betroffenen haben formalrechtlich mehr Aussicht auf Asyl. In der Realität sieht das allerdings oft anders aus. »Viele Frauen haben keine Chance auf Asyl. Ihnen wird vielfach unterstellt, sie hätten sich die Erlebnisse nur ausgedacht«, sagt etwa die Juristin Marei Pelzer von Pro Asyl.(3) Ein weiteres, bisher weitgehend unbeachtetes, Problem ist die Staatenlosigkeit der Kinder, die auf der Flucht geboren werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind von Land zu Land verschieden, aber generell gilt der Grundsatz, dass Kinder, die in Europa geboren wurden und deren Eltern nicht Europäer sind, sich nicht um eine Staatsbürgerschaft bewerben können bis sie 18 Jahre alt sind. Besonders bei Asylbewerber*innen kann oft keine Staatsbürgerschaft festgestellt werden oder es mangelt an Dokumenten und Ausweispapieren. Nicht selten ist das auf Asylverfahren zurückzuführen, die Menschen nach ihrer Herkunft klassifizieren und in Staaten, die als »sichere« Herkunftsländer eingestuft werden, um3 http://www.bpb.de/internationales/weltweit/ menschenrechte/38734/interview-fluchtursachen 12 gehend zurück führen würden. »Es gibt ein großes Risiko für eine ganze Generation Kinder, staatenlos zu werden« sagt dazu Tarah Demant, Senior Director der Abteilung für Identität und Diskriminierung bei Amnesty International. «Es gibt viele Kinder, die in den Camps geboren werden oder einfach unterwegs in Gebieten wie Jordanien, wo Flüchtlinge oft in inoffiziellen Siedlungen leben – diese Kinder fallen unter keinerlei rechtlichen Rahmen. Das ist ein riesiges Problem.« so Demant weiter.(4) Die Verabschiedung des sogenannten Asylpakets II für Deutschland Ende Februar 2016 höhlte die Chancen auf Asyl noch weiter aus. Das Recht auf Familiennachzug wird eingeschränkt, so dass Familien teilweise auf Jahre auseinander gerissen werden. Es wird eine generelle Wartefrist von zwei Jahren eingeführt, bevor ein Familiennachzug stattfinden kann. Schon ohne die neue Wartefrist sind Familien aufgrund der Flucht oftmals lange getrennt. Die Dauer des Asylverfahrens in Deutschland und anschließende Beantragung einer Familienzusammenführung dauert wiederum mindestens zwei Jahre. De facto kann das zu einer Familientrennung von vier bis fünf Jahren führen. Diese Regelung steht völlig dem Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG) entgegen. Weiterhin wurden unfaire Asylschnellverfahren eingeführt, die Menschen werden mit Wohnsitzauflagen und weiteren Schikanen maßgeblich an der Integration gehindert. Der »kurze Sommer der Migration« wurde in Deutschland spätestens mit der Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgeset4 http://www.ibtimes.com/refugee-women-arecarrying-more-uncertain-future-2333260 zes beendet. Zynisch mutet in diesem Zusammenhang auch die Erweiterung der als »sicher« eingestuften Herkunftsländer um die sogenannten MahgrebStaaten Tunesien, Algerien und Marokko an. In den vergangenen Monaten hat sich die Zahl der Flüchtlinge aus diesen Staaten erhöht. Anerkannt werden aber nur sehr wenige Menschen aus diesen Ländern. Eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten würde es künftig ermöglichen, dass über Asylanträge aus diesen Ländern innerhalb von drei Wochen entschieden wird. Die deutschen Rechtsverschärfungen können ohne weiteres als ein beispielloser Angriff auf das Asylgrundrecht gewertet werden, der zugleich mit einer Abkehr von Fortschritten im internationalen Flüchtlingsrecht einhergeht, wie zum Beispiel die UN-Kinderrechtskonvention und die EU-Aufnahmerichtlinie. Unterstützung erhält die flüchtlingsfeindliche Politik nicht nur aus konservativen Reihen, sondern auch zum Beispiel durch den grünen Oberbürgermeister Tübingens, Boris Palmer, und die Taz-Journalistin Barbara Dribbusch. Diese schrieb in ihrem Artikel »Gegen den linken Größenwahn«: »Die Debatte über Obergrenzen muss erlaubt sein, das »O-Wort« darf kein Tabu mehr sein. Vielleicht aber ebbt die Asylbewerbermigration auch von alleine ab, wie schon in den 90er Jahren, womöglich setzt sogar eine massive Rückwanderung ein, weil sich die Situation in den Herkunftsländern entspannt hat (…)«(5). Weder die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) oder 5 http://www.taz.de/!5240409/ die EU-Asylverfahrensrichtlinie kennen aber eine Obergrenze beim Asyl. Diese Vorgaben ermöglichen gerade den Zugang von Schutzsuchenden zum Asylverfahren. Doch auch innerhalb der LINKEN ist die Frage zum Umgang mit Geflüchteten strittig. So hätte die Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht bei der Aussprache im Bundestag am 15. Oktober 2016 zur Verabschiedung eines Gesetzespakets zur Verschärfung des Asylrechts, das Gesetz und seine Folgen kritisieren können. Sie sprach stattdessen über die US-Militärinterventionen als Grund der »Fluchtursachen« und Lohndumping als Folge des Zugangs von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt. Auch der Abgeordnete Diether Dehm, der einen »unlimitierten Flüchtlingszustrom für auf Dauer nicht rechtlich darstellbar« hält, und der ehemalige Parteivorsitzende Oskar Lafontaine, der sich immer wieder für Obergrenzen ausspricht, zielen in dieselbe Richtung. Eine Änderung des Asylrechts nach nationalstaatlichem Gusto ist in Zeiten transnationaler Rechtsgeltung jedoch nicht ohne weiteres möglich. Die Befürworter von Obergrenzen vergessen hierbei, dass Deutschland bei deren Einführung konsequenterweise aus der EU austreten und seine Unterschriften unter die GFK und EMRK zurückziehen müsste. Durch Beschränkung des Familiennachzugs von anerkannten Flüchtlingen und durch Reaktivierung der Dublin-Abschiebungen wird daher auf Umwegen eine faktische Obergrenze herbeigeführt. Am Ende gibt die Debatte um Obergrenzen vor allem völkisch-nationalen Ressentiments Aufschwung. 13 Geschlechtsspezifische Asylgründe müssen ernst genommen werden! Die neuesten Statistiken des UN-Flüchtlingshilfswerks besagen, dass 55 Prozent der Flüchtlinge, die in Europa ankommen, Frauen und Kinder sind. Sowohl auf ihrer unmittelbaren Flucht als auch in den Transit- und Zielländern sind Frauen potenziell Opfer von Gewalt. Frauen, Kinder und ältere Menschen auf der Flucht bilden die am meisten gefährdete Gruppe unter den Geflüchteten. Sie werden Opfer von Schleusern und Menschenhändlern, traurigerweise manchmal auch von anderen Flüchtlingen. Erreichen die Frauen und Kinder, traumatisiert von ihren Erfahrungen, das angestrebte Ziel, werden sie im fremden Land mit Bedingungen konfrontiert, die ihrem Schutzbedürfnis nicht gerecht werden. Ihre Reise verläuft oft physisch und psychisch anstrengend, die Bedingungen im Zielland tragen zurzeit kaum zur Besserung bei. Sie werden in der Regel dafür kämpfen müssen, dass ihre Fluchtursachen als Asylgrund anerkannt werden. Um dem besonderen Schutzbedürfnis von Frauen und Mädchen gerecht zu werden, müssen im ersten Schritt sofort die Bedingungen in den Flüchtlingsunterkünften verbessert werden. Alleinfliehende Frauen mit und ohne Kinder müssen getrennt von männlichen Bewohnern untergebracht werden können. Die Sanitäranlagen und Schlafräume müssen abschließbar und geschlechtergetrennt sein. Es sollte spezielle Rückzugs- und Schutzräume 14 für vor geschlechterspezifischer Gewalt Geflüchtete geben sowie muttersprachliche Beratungs- und Therapieangebote. Der Zugang zu Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen muss für alle Frauen unabhängig vom Aufenthaltsstatus garantiert werden. In den Unterkünften muss für ausreichend Kinderbetreuung gesorgt werden, auch für Frauen, die eine männliche Begleitung haben. In vielen Herkunftsländern werden Kinder nicht von Männern betreut, die Frauen werden ohne Kinderbetreuung davon abgehalten, zum Beispiel an Sprachkursen teilzunehmen. Weibliche Gesprächspartner, Beamtinnen und Dolmetscherinnen sind notwendig, viele Frauen werden in Anwesenheit eines Mannes zögern, relevante Informationen zu erzählen oder aber sie möchten nicht, dass ihre Partner und Kinder hören, wovon sie berichten. Eine geschlechtersensible medizinische Gesundheitsversorgung muss für alle gewährleistet sein. Grundsätzlich müssen geschlechtsspezifische Fluchtursachen als Asylgrund umfassend anerkannt werden. Betroffene müssen vor Abschiebung geschützt werden. Dazu gehört ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ab dem ersten Tag der Ehe und ein Rückkehrrecht für ins Ausland zwangsverschleppte Frauen. Aufenthalts- und soziale Rechte der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution müssen gestärkt werden. Die Einschränkung des Familiennachzugs muss aufgehoben werden und für gleichgeschlechtliche Partner gelten. Der Ehegattennachzug muss ohne Sprachhürden ermöglicht werden, das heißt, die diskriminierenden Sprach- tests für einreisewillige Ehepartner müssen wieder abgeschafft werden. Fazit Deutschland beantwortet die sogenannte Flüchtlingskrise zurzeit mit einer Politik der Abschreckung und Abschottung. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs kämpft die Gesellschaft mit der Herausforderung, ihren Zusammenhalt und ihr Funktionieren auf gemeinsamen Idealen zu bauen, anstatt auf gemeinsamen Blutlinien. Quer durch das gesamte politische Spektrum erstarken Bestrebungen, deutsche Werte im Angesicht der rapiden sozialen Veränderungen zu bewahren und zu propagieren. Was genau diese deutschen Werte sein sollen, bleibt unklar. Nicht selten wird bei der Debatte Gesetz mit Kultur verwechselt. Während sich die Deutschen an der Definition ihrer Identität abarbeiten, gießt die Angst des Verlustes derselben weiter Öl ins Feuer von nationalistischen bis hin zu völkischen Bewegungen. Der Flüchtlingszustrom wird begleitet von einer beängstigend großen Anzahl fremdenfeindlicher Demonstrationen und Übergriffen auf Flüchtlinge sowie vom Aufstieg der rechtsgerichteten Partei »Alternative für Deutschland« (AfD). Rechtes Gedankengut ist wieder salonfähig geworden, es scheint nicht in der Mitte der Gesellschaft angekommen, stattdessen aus ihr heraus entstanden zu sein. So ist es vor diesem Hintergrund wenig verwunderlich, dass sich im Januar diesen Jahres Frauke Petry, Vorsitzende der AfD, für den Gebrauch von Schusswaffen auch gegen geflüchtete Frauen und Kinder aussprach, um sie am Grenzübertritt zu hindern.(6) Dazu passt die Strategie der Bundesregierung, zusammen mit der EU einen fragwürdigen Deal mit der Türkei einzugehen und so gegen bereits zugesagte drei Milliarden Euro und weitere drei Milliarden Euro bis 2018, den Zustrom der Flüchtlinge einzudämmen. Bereits jetzt zeigt dieser Deal Wirkung und die Zahl der hier ankommenden Menschen sinkt drastisch. Diese Strategie könnte aufgehen: Die ankommenden Flüchtlinge werden hinter die europäischen Außengrenzen verlagert, so dass schwere Menschenrechtsverletzungen und der Tod von Schutzsuchenden im hiesigen Diskurs nicht mehr vorkommen werden. Während sich auf der Straße, im Internet und in unzähligen Gemeindesälen und in der Politik auf allen Ebenen die offen rassistischen Deutschen formieren, ist auch eine starke Gegenbewegung entstanden. In der angespannten gesellschaftlichen und politischen Situation haben in Bezug auf die Versorgung der Geflüchteten mittlerweile viele außerparlamentarische Bewegungen, die sich nicht um Wählerstimmen kümmern müssen, ehrenamtlich die Aufgaben des Staates übernommen. Dennoch ist und bleibt es Aufgabe der Politik und hier insbesondere der LINKEN, einen Ausweg, einen menschlichen Gegenentwurf zu der aktuellen barbarischen Politik der Abschottung und Ausgrenzung zu finden. Dies kann nicht nur auf nationaler Ebene geschehen. Denn: Eine europäische Gesellschaft, die ihre Grundidee der europäi6 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ petry-fordert-notfalls-schusswaffen-einsatz-gegen-fluechtlinge-an-der-grenze-a-1074816.html 15 schen Integration als exklusiven Club betrachtet und betreibt, negiert sich selbst. Das fortschreitende Scheitern der europäischen Integration wird dabei mit dem Versagen in der Flüchtlingspolitik in Verbindung gebracht werden. Die Politik der Abschottung und deren Folgen könnte jedoch ein emanzipatorisches Projekt begünstigen, auch wenn die Forderung nach offenen Grenzen vor schwierigen Herausforderungen steht. Zur Reflexion über das Konzept der offenen Grenzen gehört, dass allein offene Grenzen nicht ausreichen. Neoliberale Praktiken und ökonomische Interessen führen zu anhaltend schlechten, teilweise sogar lebensgefährlichen Bedingungen für Geflüchtete. Die Menschen fliehen 16 schließlich nicht aus Syrien, Afghanistan und Tunesien, um den deutschen Fachkräftemangel zu beseitigen. Viele von ihnen sind traumatisiert, und kein privates Willkommensbündnis kann ihre Versorgung alleine übernehmen. Ein gewisses Maß an professionellen Strukturen und sozialer Sicherheit ist hierfür notwendig. Um überhaupt irgendwo zu beginnen mit einer menschenwürdigen Integration, müssen der Ansatz und der Fokus zunächst auf der Hilfe für die Schwächsten und Verletzlichsten unter den Geflüchteten liegen. Frauen, Kinder und ältere Menschen müssen mehr in den Mittelpunkt der Konzepte und Maßnahmen der Politik insgesamt gerückt werden. Ihnen muss zu allererst Sicherheit garantiert werden. Die Frage, wie das zu schaffen ist, kann nur Kampf gegen sexualisierte Gewalt verlangt mehr als strafrechtliche Lösungen Halina Wawzyniak In Deutschland wird derzeit debattiert, ob und wie im Sexualstrafrecht der Grundsatz »Nein heißt Nein« verankert werden kann. Der LINKEN geht es, wie in dem von ihr vorgelegten Gesetzesentwurf (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807719. pdf) formuliert, dabei vor allem um die Formulierung einer Erwartungshaltung des Gesetzgebers. Die Erwartungshaltung heißt klar, eindeutig und unmissverständlich: Wenn eine betroffene Person mit sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist, dann dürfen diese auch nicht stattfinden. Strafrechtsdebatten vernachlässigen häufig, dass es um mehr als strafrechtliche Lösungen gehen muss, soll ein gesellschaftliches Übel an der Wurzel gepackt werden. Die strafrechtliche Verankerung einer Erwartungshaltung macht nur Sinn, wenn sie flankiert wird durch andere Maßnahmen. Maßnahmen, die auf die gesellschaftliche Stimmung und Haltung Einfluss nehmen. Nur dann wird eine strafrechtliche Lösung nicht zur Ersatzhandlung. Die Debatte um die strafrechtliche Verankerung von »Nein heißt Nein« muss deshalb auch eine Debatte um Sexismus und sexualisierte Gewalt im Alltag sein. Nur dann wird sich etwas ändern. Und damit ist diese Debatte dann eben auch eine über Rollenzuschreibungen. Es muss thematisiert werden, dass die Reduktion von Menschen auf Sexobjekte einer der wesentlichen Gründe dafür ist, dass vor allem Frauen als Verfügungsmasse von Männern wahrgenommen werden. Das fängt bei Gesprächen darüber an, welche »Olle geknallt« wurde und geht weiter bei der Taxierung von Frauen auf ihre sexuelle Nutzbarkeit und endet noch lange nicht bei der Frage aufgedrängten Körperkontakts. Das Strafrecht ist ultima ratio. Das Strafrecht ist immer auch Folie der Auseinandersetzung um Rollenzuschreibungen. Dies wird an der Geschichte der Veränderung des Sexualstrafrechts deutlich. Sexualisierter Gewalt und Sexismus den Boden zu entziehen muss deshalb immer auch heißen, Rollenzuschreibungen in Frage zu stellen. Sexualisierter Gewalt den Boden zu entziehen heißt tatsächlich, eine Gleichstellung von Geschlechtern zu erreichen. Weniger geht nicht. Dies verlangt aber einen grundsätzlichen gesellschaftlichen Wandel. 17 1. Das Rollenverständnis bei der Debatte um die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe Wie lange ein gesellschaftlicher Wandel benötigt, lässt sich gut an der Debatte zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe nachvollziehen. Bis 1997 fiel die Vergewaltigung in der Ehe nämlich lediglich unter den Straftatbestand der sexuellen Nötigung. Auch in der DDR galt als Vergewaltigung nach § 121 StGB-DDR nur der Zwang zum außerehelichen Geschlechtsverkehr. Der erste Gesetzentwurf zur Streichung des Wortes »außerehelich« im Straftatbestand der Vergewaltigung, lag in der alten BRD bereits 1973 vor. Mit der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe und damit der Streichung des Wortes »außerehelich« sollte klargestellt werden, dass eine Vergewaltigung in der Ehe das gleiche Unrecht darstellt wie eine Vergewaltigung außerhalb einer Ehe. Auch in einer Ehe sind Frauen nicht Verfügungsmasse von Männern. Doch die tatsächliche Festschreibung dieser – aus heutiger Sicht – Selbstverständlichkeit dauerte noch mehr als 20 Jahre. Offensichtlich hatte die Rollenzuschreibung in Bezug auf Ehefrau ungeahnte Beharrungskräfte. Es ist kein Zufall, dass auch der sog. Kranzgeldparagraf im BGB (§ 1300 BGB alte Fassung) erst 1998 abgeschafft wurde. Dieser besagte, dass wenn eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung (gemeint ist Geschlechtsverkehr) gestattete, sie eine Entschädigung in Geld verlangen konnte, wenn es 18 nicht zur Heirat kam. Hintergrund der Regelung soll die Vermutung gewesen sein, dass eine solche Frau auf dem Heiratsmarkt (an dieser Stelle der Hinweis, das auch durch Sprache eine Haltung klar wird) weniger Chancen hat. Als es im Mai 1997 zu einer namentlichen Abstimmung über die Einführung der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe als Vergewaltigung kam, gab es 138 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen (vgl. http://dip21. bundestag.de/dip21/btp/13/13175. pdf, S. 15800). Grundlage der Abstimmung war ein Gruppenantrag, also ein Gesetzentwurf von Abgeordneten und nicht von Fraktionen. Über die Motive derjenigen, die sich enthalten haben oder mit »Nein« stimmten ist nur insoweit etwas bekannt, als sie sich in der Debatte äußerten. Dabei ging es vorwiegend um die Widerspruchsklausel, die im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten war. Die Widerspruchsklausel sah vor, dass wenn eine Frau eine Vergewaltigung in der Ehe zur Anzeige gebracht hatte, ihr die Möglichkeit gegeben werden sollte, die Anzeige wieder zurückzunehmen. Juristische Argumente gegen diesen Vorschlag hat Dr. Max Stadler in seiner Erklärung zum Abstimmungsverhalten deutlich gemacht. Er wies darauf hin, dass eine solche Regelung mit der Gefahr einhergeht, »daß das Opfer einer Straftat vom Täter oder von Dritten bedrängt wird, dieses Verfahrensrecht auch auszuüben«. Spannender als die juristische Debatte ist aber die Gedankenwelt, die hinter der Idee einer Widerspruchsklausel steckte. Diese Gedankenwelt rekurrierte auf eine besondere Stellung der Ehe und in der Ehe auf eine Rolle der Frau, die sich unterzuordnen hat. Die Abgeordnete Maria Eichhorn beispielsweise erwähnte den besonderen Stellenwert explizit in ihrer Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Bei einer genaueren Betrachtung ist die Widerspruchsregelung im Kern auch nicht weit entfernt von dem in der derzeitigen Debatte zu einem »Nein heißt Nein« immer wieder zu hörenden Argument, ein »Nein« sei ja möglicherweise gar nicht ernst gemeint. Die Widerspruchsregelung nämlich legt nahe, eine Frau die vergewaltigt worden ist, könne doch um des Erhalts der Ehe wegen, diese Anzeige auch wieder zurückziehen. Die Anzeige war ja eigentlich gar nicht so gemeint. 2. Wissenschaftliche Untersuchungen zu Tatverdächtigen und Anzeigebereitschaft Und weil es die Möglichkeit gegeben hätte, die Strafanzeige um des Erhalts der Ehe wegen wieder zurückzuziehen, wäre die Schuldfrage bei Zerbrechen der Ehe eben auch geklärt gewesen. Nicht der Mann, der eine Vergewaltigung begangen hat, trägt für das Ende der Ehe die Verantwortung, sondern die eine Anzeige nicht zurückziehende Frau. Am Ende ist dann die Vergewaltigung ein Kavaliersdelikt. Und ein solches Problem löst man dann doch lieber in der Familie. Sexismus und sexualisierte Gewalt sind Alltag. Deutscher Alltag. Und wenn gesellschaftliche Ursachen für sexualisierte Gewalt bekämpft werden sollen, ist zunächst erst einmal eine Analyse notwendig, wo sie vor allem stattfindet, von wem sie ausgeht und warum. Über die Motive von Tatverdächtigen gibt es leider nur wenig analytisches Material. Etwas besser sieht es hingegen mit den Zahlen zur Entwicklung sexualisierter Gewalt und der Herkunft der Tatverdächtigen aus. Es ist an dieser Stelle wohl müßig danach zu fragen, ob die Verfechter*innen einer Widerspruchslösung solche Gedanken auch für den Fall in Betracht gezogen hätten, wenn ein Ehemann von seiner Ehefrau krankenhausreif geprügelt worden wäre. Dass es mehr als einer strafrechtlichen Lösung bedarf, wird bei einem Blick auf die Tatverdächtigen und die gerade nach der Silvesternacht 2015/2016 geführte Debatte um Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt und Sexismus deutlich. Bequem und einfach wurde diese Debatte mit einem rassistischen Unterton geführt. Die Kampagne www.ausnahmslos. org hat darauf explizit hingewiesen. In dieser Debatte wurden Vorurteile und Klischees bedient, nach denen sexualisierte Gewalt und Sexismus Probleme »fremder Kulturen« und anderer Religionen seien. Doch diese Unterstellung ist grundfalsch. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat 2014 eine »Repräsentativbefragung zu Viktimisierungserfahrungen in Deutschland« (http://www.kfn.de/versions/kfn/ assets/fob122.pdf) publiziert. Dabei handelt es sich um eine sog. Dunkelfeldstudie. Aus dieser ergibt sich, 19 dass Frauen einem dreifach höheren Risiko unterliegen, Opfer körperlicher Gewalt durch ihren Partner zu werden, als dies bei Männern der Fall ist (vgl. http://www.kfn.de/versions/kfn/ assets/fob122.pdf, S. 113). Männliche Betroffene von häuslicher Gewalt zeigen so gut wie nie die Vorfälle an. Dies hat möglicherweise auch etwas mit dem gesellschaftlich vorherrschenden Männerbild zu tun. Es ist eben landläufig »unmännlich«, Opfer einer Straftat, zumal einer Straftat im Bereich der häuslichen Gewalt, zu werden. In der benannten Studie aus dem Jahr 2014 gaben 4,9 % aller befragten Frauen an, in ihrem Leben bereits sexuelle Gewalt erlebt zu haben (vgl. http:// www.kfn.de/versions/kfn/assets/ fob122.pdf, S. 135). Als Täter wurden in 44,7 % der Fälle der Ex-Partner, in 14,9% der Fälle gut bekannte Personen, in 14,9% der Fälle flüchtig bekannte Personen, in 14,2% der Fälle der nichteheliche Partner, in 13,5% der Fälle der Ehepartner angegeben, und in 7,1% der Fälle handelt es sich um unbekannte Personen (vgl. a.a.O., S. 137/138). Lediglich 15,5% der Taten kamen überhaupt zur Anzeige (vgl. a.a.O., S. 147). Interessanterweise gaben die betroffenen Frauen an, dass die Anzeigenerstattung mit einem stärkeren Ausmaß an psychischen als auch physische Folgen einherging (vgl. a.a.O, S. 149). Jede achte Frau ist selbst aus der Wohnung ausgezogen (vgl. a.a.O., S. 150). Wenn die gesellschaftlichen Ursachen für die Entstehung von sexualisierter Gewalt und Sexismus hinterfragt 20 werden sollen, dann ist besonders relevant, dass 53,1% der Frauen, die keine Anzeige erstattet hatten, angegeben haben, sie hätten das nicht getan, weil es ihnen peinlich war (vgl. a.a.O., S. 151). Dieser Befund sagt mehr über die Gesellschaft aus, als viele andere Zahlen. Solange Frauen sich in doppelter Hinsicht als Opfer fühlen, wird es kein gesellschaftliches Umdenken geben. Solange nicht den Tatverdächtigen die ihnen vorgeworfene Tat peinlich ist, sondern den Betroffenen, stimmt grundsätzlich etwas nicht. Es ist deshalb auch in der Debatte um das Strafrecht deutlich zu machen, dass ein solcher Zustand nicht hinnehmbar ist. Es gibt nämlich überhaupt keinen Anlass, dass Betroffene sexualisierter Gewalt Schuldoder Peinlichkeitsgefühle entwickeln. Während es sicherlich viel Mühe bedarf, eine gesellschaftliche Haltung zu verändern, sollte jedoch an anderer Stelle verhältnismäßig leicht anzusetzen sein: Fast jede vierte von sexueller Gewalt betroffene Frau hat aus »Angst vor so einem Verfahren« von einer Anzeige abgesehen. Mit anderen Worten, könnten fast 25 % der nicht-anzeigenden Betroffenen dadurch zu einer Anzeige motiviert werden, dass man ihnen die Angst vor der gerichtlichen Auseinandersetzung nimmt und beispielsweise Polizeibeamtinnen und -beamte entsprechend schult, Informations- und Aufklärungskampagnen startet und so auch eine bessere strukturelle Transparenz herstellt (S. 196). Dass der strafrechtliche Grundsatz der Unschuldsvermutung unantastbar bleiben muss, steht dem nicht entgegen. Die sich aus der Dunkelfeldstudie ergebenden Angaben, nach denen insgesamt rund fünf von hundert Frauen in ihrem Leben sexuelle Gewalt widerfährt und in der Mehrzahl der Fälle der Täter aus dem sozialen Nahraum der Betroffenen stammt, weil ungefähr lediglich jeder vierzehnte Tatverdächtige ein Unbekannter ist (S. 180), decken sich mit den vorliegenden Daten aus der Strafverfolgungsstatistik, mithin dem Hellfeld. So bestätigen die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) aus dem Jahr 2014, dass die Mehrzahl der Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Rahmen irgendeiner Beziehung zwischen Tatverdächtigen und Betroffenem stattfinden (http://de.statista. com/statistik/daten/studie/152723/ umfrage/opfer-tatverdaechtigen-beziehung-bei-straftaten-gegen-die-sexuelle-selbstbestimmung/). Danach bestand in 30,8% der angezeigten Straftaten eine ungeklärte oder keine Vorbeziehung. Um einem weit verbreiteten Vorurteil entgegenzuwirken sei noch auf eine andere Zahl verwiesen: Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (http://www.bka.de/nn_229440/ DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html?__nnn=true, S. 63) 2014 ergibt sich, dass 69% der Tatverdächtigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung Deutsche sind. Hinsichtlich des sozio-ökonomischen Status liegen – soweit recherchierbar – hingegen so gut wie keine Daten im Hinblick auf Tatverdächtige oder verurteilte Straftäter vor. Dies ist insoweit bedauerlich, weil eine empirische Überprüfung der These, dass Verge- waltigung keine Frage des sozio-ökonomischen Status und damit keine Klassenfrage sei, nicht möglich ist. Um mit einer letzten Statistik zu nerven: Im Zeitraum 2009-2014 blieb der Umfang der polizeilich erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung konstant und liegt bei ungefähr 47.000 Straftaten. Nicht besser sieht es bei den polizeilich erfassten Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen aus. Im Zeitraum von 2001 bis 2014 (http://de.statista. com/statistik/daten/studie/1587/ umfrage/vergewaltigung-und-sexuelle-noetigung/) liegen die erfassten Straftaten konstant bei 9-10 Straftaten pro 100.000 Einwohner*innen. Dass sexuelle Selbstbestimmung einen höheren Stellenwert erlangt hätte, dass eine veränderte Haltung im Hinblick auf die Rolle der Frau als Verfügungsmasse stattgefunden hat, das lässt sich nun gerade nicht aus diesen Zahlen ablesen. Auch deshalb ist klar, es muss um mehr gehen, als um eine rein strafrechtliche Regelung. 3. Warum muss trotzdem eine strafrechtliche Regelung sein? Sowohl in der Debatte des Jahres 1997 als auch in der derzeit laufenden Debatte muss die Frage gestellt werden, welche Rolle des Strafrecht eigentlich spielt und ob es zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte, insbesondere im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung, taugt. Dies berührt natürlich die Frage nach Sinn und Zweck des Strafens, eine Debatte 21 die im politischen Raum bei der Präsentation von Strafrechtsänderungen kaum eine Rolle spielt. Sie ist aber eine ziemlich entscheidende Frage, gerade auch um sich die Begrenztheit strafrechtlicher Lösungsansätze zu verdeutlichen. Der Gesetzgeber hat sich mit der Regelung in § 46 Abs. 1 S. 1 StGB (»Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.«) gegen die sog. absolute Straftheorie entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung mit seinem Urteil vom 21. Juni 1977 zur lebenslangen Freiheitsstrafe (http:// www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187. html) bestätigt. Die sog. absolute Straftheorie sieht den Ausgleich des Unrechts als Zweck der Strafe an. In der öffentlichen Debatte scheint es, ist diese Grundsatzentscheidung aber wenig bis gar nicht bekannt. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in der zitierten Entscheidung (vgl. Rdn. 145) klar ausgeführt: »Der Täter darf nicht zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wertanspruchs und Achtungsanspruchs gemacht werden.« Daraus ergibt sich aber eben auch, dass es bei der Verankerung des Grundsatzes von »Nein heißt Nein« im Strafgesetzbuch nicht um die Umsetzung der absoluten Straftheorie gehen kann, der Täter eben nicht zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung gemacht werden darf. Mithin kann Forderungen nach höheren Strafmaßen zum Ausgleich des Unrechts nicht gefolgt werden. 22 Wenn es um die Verankerung von »Nein heißt Nein« im Strafgesetzbuch geht, kann es aber aus meiner Sicht auch nicht um die negative Generalprävention, besser bekannt als Abschreckungstheorie, gehen. Nach dieser Theorie werden Straftatbestände geschaffen, um durch die damit verbundenen Strafmaße potenzielle Täter*innen von unter Strafe gestellten Handlungen abzuschrecken. Die meisten vorgeschlagenen Strafrechtsverschärfungen und Befürwortungen derselben setzen auf genau diese Theorie. Doch gerade sie steht aus meiner Sicht völlig zu Recht heftig unter Kritik. »Tatsächlich muss es als höchst zweifelhaft erscheinen, dass Strafschärfungen in Einzelfällen irgendwelche allgemeinen abschreckenden Auswirkungen zukommen« (Kindhäuser/Neumann/ Paeffgen-Streng, Strafgesetzbuch, § 46, Rdn. 42). Die negative Generalprävention geht von einem rational handelnden Täter aus, der eine Vor- und Nachteilsabwägung vornimmt. In der Realität zeigt sich, dass Tatverdächtige eine solche rationale Abwägung nur selten vornehmen. Unbestritten wird allerdings davon ausgegangen, dass auch die Strafwahrscheinlichkeit eine Rolle bei der Abschreckungswirkung hat. Zusammenfassend kann wohl tatsächlich gesagt werden: »Insgesamt ist das gesicherte Wissen zur Wirksamkeit von generalpräventiver Abschreckung gering.« (Dölling et al., Generalpräventive Abschreckungswirkung, http://www.ssoar.info/ssoar/ bitstream/handle/document/24623/ ssoar-soziprobleme-2006-2-dolling_et_al-Zur_generalpr%C3%A4ven- tiven_Abschreckungswirkung_des_ Strafrechts_?sequence=1, S. 195). Wie im von der LINKEN vorgelegten Gesetzentwurf formuliert, sollte der »Nein heißt Nein« Grundsatz vor allem deshalb in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, weil er eine gesellschaftliche Erwartungshaltung zum Ausdruck bringt. Das wird unter dem Begriff positive Generalprävention gefasst. Sie soll einer durch Straftaten bewirkten Erschütterung des Normvertrauens entgegenwirken. Gleichzeitig dient sie dazu, durch die Aufnahme von Straftaten in das StGB und die damit verbundene Strafandrohung zu verdeutlichen, was eine Gesellschaft an Einhaltung von Normen erwartet. Ihre rechtliche Grundlage wird häufig unter anderem in § 47 Abs. 1 StGB (»zur Verteidigung der Rechtsordnung«) gesehen. Sicherlich, für die Wirksamkeit der positiven Generalprävention gibt es ebenfalls keinen statistischen Beleg. Dass ein Staat aber gesellschaftlich zu beachtende Normen aufstellen sollte und bei deren Nichtbeachtung Sanktionen verhängen darf, wird kaum bestritten. Wenn es aber um genau diese gesellschaftliche Erwartungshaltung geht, dann muss die Gesellschaft eine solche Erwartungshaltung auch selbst leben. Und genau deshalb muss es um mehr gehen als eine strafrechtliche Lösung. Die gesellschaftliche Erwartungshaltung, formuliert in einem Straftatbestand, muss zwingend flankiert werden durch ein gesellschaftliches Bewusstsein sowie umfassende Hilfs- und Präventionsangebote. Andernfalls wird sie zu einem Placebo. Und ganz am Rande: Dass das Strafgesetzbuch mit Delikten überlastet ist, die im Rahmen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) besser aufgehoben wären und die Strafmaße im Verhältnis von Eigentums- und Vermögensdelikte zu Delikten gegen Leib- und Leben einer grundlegenden Revision bedürfen, macht es nicht einfacher, der gesetzlichen Erwartungshaltung die entsprechende Bedeutung zuzumessen. Strafrecht ist immer nur das letzte Mittel. Die Ursachen von Konflikten und nicht zu akzeptierendem Verhalten können mit ihm nicht gelöst werden. Ein Verzicht auf das Strafrecht ist aus meiner Sicht allerdings im sensiblen Bereich der sexuellen Selbstbestimmung wie auch bei Straftaten gegen Leib und Leben nicht angebracht. Eine andere, aber ebenfalls wichtige Debatte ist die, wie insbesondere Betroffenen sexualisierter Gewalt im Rahmen des Strafverfahrens und der Anzeigenerstattung Erleichterungen verschafft werden können, ohne rechtsstaatliche Grundsätze in Frage zu stellen. 4. Gesellschaftliche Realität korrespondiert nicht mit der gesellschaftlichen Erwartungshaltung Mit der Formulierung einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung durch den Gesetzgeber im Rahmen des Strafrechts ist es meist ganz einfach. Doch die im Strafgesetzbuch verankerte gesellschaftliche Erwartungshaltung, insbesondere im Hinblick 23 auf Sexualstraftaten, findet sich in gesellschaftlichen Debatten und der gesellschaftlichen Realität häufig nicht wieder. Die Frage, was die beste strafrechtliche Regelung eigentlich nützt, wenn die Gesellschaft nach wie vor ihr grundsätzliches Verständnis von der Rolle der Frau sowie der Akzeptanz von Sexismus und sexualisierter Gewalt nicht ändert, ist deshalb mehr als berechtigt. Was nützt also die beste strafrechtliche Regelung, wenn Frauen nach einer Vergewaltigung oder Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt keine Anzeige erstatten, weil es ihnen peinlich ist oder sie sich schuldig fühlen? Dass dies keine theoretischen Aussagen sind, beweist bedauerlicherweise die Praxis. Fast tagtäglich. Gesellschaflichte Debatten um sexuelle Selbstbestimmung und die Ächtung sexualisierter Gewalt wurden immer wieder angestoßen. Sie tragen natürlich zur Sensibilisierung in der Gesellschaft bei, zeigen aber auf der anderen Seite auch, wie wenig eine Gesellschaft Normen verinnerlicht hat. Es muss trotz der laufenden Debatte um »Nein heißt Nein« und der Regelung der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe im Jahr 1997 konstatiert werden, in Teilen der Gesellschaft ist es mit der Akzeptanz von sexueller Selbstbestimmung und der Ächtung sexualisierter Gewalt noch nicht sehr weit. Vier Beispiele sollen das deutlich machen. Die Kampagne #ichhabenichtangezeigt (https://ichhabnichtangezeigt. wordpress.com/uber-die-aktion/) versuchte, das »immer noch tabuisierte Ausmaß sexualisierter Gewalt in die 24 Öffentlichkeit zu bringen«. Via Twitter wurde mit #aufschrei versucht, eine Debatte über als übergriffig empfundene Handlungen und damit Sexismus anzustoßen. Mit #ausnahmslos (http://ausnahmslos.org/) wurde nach den Vorfällen in der Silvesternacht 2015/2016 gegen Sexismus und Rassismus Front gemacht. Und mit #imzugpassiert wurde auf übergriffige Verhaltensweisen in Zügen aufmerksam gemacht, sowie der Vorschlag gesonderter Frauenabteile einzuführen, kritisiert. Die Beiträge Betroffener waren das eine. Die Reaktionen auf diese vier und andere Initiativen sind das häufig erschreckend andere. Erschreckend deshalb, weil jegliche Empathie für die Betroffenen sexualisierter Gewalt fehlte und deutlich wurde, wie tief verwurzelt die Akzeptanz von sexualisierter Gewalt und Sexismus immer noch ist. Ein Dialog bei #imzugpassiert sah beispielsweise so aus (https:// twitter.com/weekenderblog/status/722866708168310784): Roland Peters: »Wie kann man ein Privileg (Frauenabteil) als Nachteil umdeuten?« Straßenbähnin: »Indem einige Femis sich stets in die Opferrolle bringen, in der sie meinen genügend Aufmerksamkeit zu bekommen« … Ismus: »Ich kenne so viele Frauen, die im Zug fahren. Noch nie ist eine mit SO EINEM SCHEISS angekommen« weekenderonline!: »Inzwischen halte ich 95% der #imzugpassiert-Schilde- rungen für erfunden bzw. gnadenlos überinterpretiert.« Es zeigt sich im Großen wie im Kleinen: Es gibt ein Problem mit der Sensibilität für das Problem sexualisierter Gewalt und Sexismus. In der Debatte um #aufschrei war es Joachim Gauck, der von »Tugendfuror« warnte (vgl. http://www.spiegel. de/politik/deutschland/sexismusdebatte-gauck-beklagt-tugendfuror-im-fall-bruederle-a-886578.html). Wohlgemerkt, es ging damals um eine als von einer Journalistin als übergriffig empfundene Situation, hervorgerufen durch einen Politiker. Wenn über alltäglichen Sexismus geschrieben wird kann es schon mal passieren, dass als Reaktion nahegelegt wird: »Wenn du dich schützen willst vor Sexismus der Männer, dann zieh einfach eine lila Latzhose an. Das war die Burka der Feministinnen der 70er und 80er Jahre im Westen.« (vgl. http:// blog.wawzyniak.de/reden-wir-ueberden-alltag/#comment-7755). Da war es wieder: Das Bild von der Frau, welche durch ihre Kleiderordnung angeblich Einladungen oder Absagen ausspricht. An anderer Stelle wird argumentiert: »Grapschen ist eigentlich nur Information. Jemand, dem es schlicht egal ist, vergisst es in fünf Minuten und es gibt keine körperlichen oder sonstigen Folgen, die ihn jemals wieder daran erinnern. Es gibt auch aufdringliche Verkäufer, die einen an der Tür nötigen, ein Abo zu kaufen… .« (http://blog.wawzyniak.de/ reden-wir-ueber-den-alltag/#comment-7947). Das Grapschen etwas anderes sein könnte, als ein aufdringlicher Abodrücker an der Haustür, scheint jenseits der Vorstellungskraft des Kommentierenden zu liegen. Und schließlich gibt es bei der Debatte um sexuelle Selbstbestimmung und dem Willen der strafrechtlichen Verankerung von »Nein heißt Nein« auf die Frage, was eigentlich das Problem sei, im Hinblick auf sexuelle Handlungen den erkennbar entgegenstehenden Willen zu akzeptieren, die Antwort: »Ich glaube du bist ne Kampflesbe die ne Arena gefunden hat.« (https:// twitter.com/Friedemannschu1/status/685534168713981952). Solchen und ähnlichen Einstellungen gilt es, den Boden zu entziehen. Dafür ist Widerspruch und Sensibilisierung erforderlich, das Strafrecht hilft bei solchen Aussagen gar nichts 5. Um der Normalität von Sexismus und sexualisierter Gewalt entgegenzutreten, ist der Kern der Debatte zu betonen: Frauen sind keine Verfügungsmasse! Bei all den gesellschaftlichen Debatten, wie sie vor allem unter den vier genannten Hashtags stattfand und stattfindet, muss auf den Kern der Debatte hingewiesen werden: Es geht darum, die seit Jahrhunderten kulturell tief verankerte Haltung von der Minderwertigkeit von Frauen, der Rollenzuschreibung als Anhängsel des Mannes und der sich daraus ergebenden Verfügungsmacht des Mannes eine klare Absage zu erteilen. Nur wenn dies gelingt, wird es einen gesellschaftlichen Wandel geben und die Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden. Nur dann wird se25 xualisierter Gewalt und Sexismus der Boden entzogen. Gesellschaft ansetzen und deutlich Widerspruch anmelden. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Denn die Rollenzuschreibung der Frau als Anhängsel des Mannes und infolgedessen als seiner Verfügungsmasse und ihre damit einhergehende Minderwertigkeit zieht sich durch die Geschichte der Menschheit. Und diese Rollenzuschreibung wirkt bis heute fort. Manchmal klingt sie so: »Ernst nehmen von Frauen, die sich als Opfer fühlen, und jedenfalls einen Bruch mit ihrem Leben erlebt haben, durch sexuelle Gewalt, ist ein Argument, um alles das zu rechtfertigen, was ich an der Geschichte aus Männersicht eigentlich ungerecht finde. Vor allem darf sich die Protesthaltung als Opfer nicht verfestigen, damit diese Frauen nicht männerfeindlich werden. Es ist unendlich schade um jede einzelne Frau, die den Männern durch so eine Scheiße als mögliche Sexpartnerin verloren geht. Sie müssen die Gelegenheit erhalten, übers Ziel hinauszuschießen, damit sie ihren Fehler erkennen und sich selbst wieder einkriegen können.« (http://blog.wawzyniak.de/ reden-wir-ueber-den-alltag/#comment-7947) Frauen die Männern als Sexpartnerin verloren gehen. Frauen, die nach der Erfahrung von sexueller Gewalt über das Ziel hinausschießen dürfen, um ihren Fehler zu erkennen. Das bringt die Rollenzuschreibung als Anhängsel und Verfügungsmasse auf den Punkt. Das Problem ist nicht etwa, dass Frauen in ihrer Sexualität nach einem sexuellen Übergriff beeinträchtigt sind, sondern dass sie Männern als Sexpartnerin verloren gehen könnten. Hier muss eine aufgeklärte Wenn das Bild der Frau als minderwertig, als Anhängsel und damit Verfügungsmasse aufgebrochen werden soll, muss zunächst gefragt werden, woher es eigentlich kommt. Einen wesentlichen Beitrag zu diesem Bild haben Religionen geleistet. Zum Teil wird sogar argumentiert, sie hätten eine männliche Dominanz in den heutigen Gesellschaften religiös legitimiert (vgl. Birgit Heller, Gender und Religion, in: Johann Figl (Hrsg.), Handbuch Religionswissenschaft, Innsbruck 2003, S. 758–769). Dabei wird darauf Bezug genommen, dass die Religionen stark zwischen den Geschlechtern differenzieren und dabei meist eine Diskriminierung, Marginalisierung oder Unterordnung von Frauen begründen (vgl. http://www.bpb.de/apuz/162388/ frauen-und-religionen). Wenn in der Debatte um die Rolle der Frau Klischees aufgebrochen werden sollen, dann muss gefragt werden, ob es nicht zutreffend ist, dass in den drei großen Religionen Christentum, Islam und Judentum »männliche Vormacht und Verfügungsgewalt über die weibliche Sexualität mit verschiedenen Mitteln wie dem Mythologem von der Erst-Erschaffung des Mannes, dem wirksamen Stereotyp der sündigen Eva oder der vermeintlich stärkeren weiblichen Triebhaftigkeit untermauert« (a.a.O.) werden. Das Stereotyp von der Frau als Verführerin zieht sich durch alle Religionen und findet sich bis heute in der gesellschaftlichen Debatte wieder. So formulierte der Abgeordnete Hoffmann noch am 17. März 2016 im Hinblick auf ein fiktives 26 Beispiel: »Er macht ihr eindeutige Avancen. Sie stellt abends noch klar: Nein, zwischen uns wird nichts laufen. Ich will meine Ehe nicht aufs Spiel setzen. – Der Abend geht weiter, und es wird launiger. Man ist leicht angetrunken; alle wissen noch, was sie tun. Der Abend geht weiter. Er bringt sie wie ein Gentleman auf das Zimmer. Dort verliert sie dann die Kontrolle, und es kommt zum Äußersten.« (http://dip21. bundestag.de/dip21/btp/18/18161. pdf, S. 15885D) Auch hier wird klar, der Mann weiß sich zu benehmen, die Frau trägt auf Grund der »verlorenen Kontrolle« die Verantwortung für das Geschehene. Religionskritik kann bei der Frage nach der Rollenzuschreibung nicht ausbleiben, muss allerdings Debatten und Vorschläge in den Religionen zur Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen. Ein kurzer Blick auf die Frühgeschichte, das Mittelalter und die Neuzeit, ein Blick auf den Kapitalismus und den sich selbst so nennenden aber nie gewesenen Sozialismus machen deutlich: Tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter gab es noch nie. Am Ende zieht sich durch alle Jahrhunderte bis zum heutigen Tag eine Vorstellung von der Unterordnung der Frau unter männliche Interessen und Bedürfnisse. Im Alten Rom waren Frauen nur beschränkt geschäftsfähig. Nach dem ersten überlieferten Gesetz zu Sexualstraftaten, galt der Ehebruch der Frau zu Zeiten der Römischen Republik als Verbrechen – der Ehebruch der Frau! Erinnert sei an die Hexenverfolgung. Dass in Europa erst im Jahr 1906 in Finnland ein Frauenwahlrecht eingeführt worden ist, ist heute fast nicht mehr vorstellbar. In Deutschland konnten erstmals im Jahr 1919 Frauen das Wahlrecht wahrnehmen. Eine Berufstätigkeit als Frau aufzunehmen war bis 1977 in der alten Bundesrepublik nur mit Zustimmung des Ehemanns möglich, die Bezahlung von Frauen in der DDR (häufig verursacht durch die Erwerbsarbeit in sog. Frauenberufen) lag deutlich unter der von Männern und Führungspositionen in Wirtschaft und Politik fast ausschließlich von Männern ausgeübt. 6. Was folgt aus allem? Um einen anderen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, um Sexismus und sexualisierte Gewalt von Grunde auf zu ächten, bedarf es auch in der Partei DIE LINKE des Bewusstseins, dass die Fragen zur Gleichstellung der Geschlechter, die Ächtung sexualisierter Gewalt und die Klarstellung, dass Frauen keine Verfügungsmasse sind, gerade keinen Nebenwiderspruch darstellen. Die Gleichstellung der Geschlechter, die Ächtung sexualisierter Gewalt und die Klarstellung, dass Frauen keine Verfügungsmasse von Männern sind werden nicht erreicht, indem die Klassenfrage gelöst wird. Es gibt eben nicht nur den Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit. Und es gibt Sexismus und sexualisierte Gewalt eben nicht nur, weil wir im Kapitalismus leben. Sicherlich, auch dieser trägt durch seine Fokussierung auf Verwertung von allem und jedem auch seinen Beitrag bei. Aber eine Reduktion auf den Kapitalismus wird dem Problem nicht gerecht. 27 Es muss in der LINKEN klar sein, dass solange eine Gesellschaft keine Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet, solange sexualisierte Gewalt nicht umfassend gesellschaftlich geächtet und das Bild der Frau als Verfügungsmasse des Mannes nicht völlig verschwunden ist, eine Gesellschaft nicht gerecht und nicht frei sein wird. DIE LINKE muss erkennen, nur umfassender Gesellschaftskritik kann eine Gleichstellung der Geschlechter und die Ächtung sexualisierter Gewalt erreichen. Deshalb ist es für DIE LINKE dringend erforderlich, im Rahmen aller ihrer Politikangebote Gendergerechtigkeitsaspekte mitzudenken und zu thematisieren. Konkrete Vorschläge auf allen Politikgebieten müssen ergänzt werden mit der Selbstverständlichkeit, an allen Stellen Rollenzuschreibungen zu hinterfragen und diesen auch zu widersprechen. Das reicht weit über die Frage von Kinderbetreuung, Fragen der Besteuerung und der Solidarsysteme, Quoten in Aufsichtsräten und allgemeinen Aussagen zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit hinaus. Frauen und Flucht, Frauen und Digitalisierung, Frauen und Klimawandel – wo gibt es Besonderheiten und besondere Auswirkungen? Wie sieht es im Alltag mit der Gleichstellung aus und in welchem Umfang trägt auch Werbung zur Perpetuierung von Rollenklischees bei? Im Übrigen auch in der eigenen Partei. Wenn bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg auf einem Plakat, auf dem vor allem Zimmer und Küche abgebildet sind, dann eine Frau zu sehen ist (vgl. http://images.google. 28 de/imgres?imgurl=http://www. designtagebuch.de/wp-content/ uploads/mediathek//2017/01/themenplakate_a5_wohnen.jpg&imgrefurl=http://www.designtagebuch.de/ die-plakate-zur-landtagswahl-2016-inbaden-wuerttemberg/2/&h=4961&w=3497&tbnid=u4wii93RFCFR9M:&tbnh=92&tbnw=65&docid=I6DUGfwofbl3KM&usg=__ COGNV_tNcSpY3LBoiI3da8Jplyk=&sa=X&ved=0ahUKEwj-h-_5z6LMAhUFhywKHVocAFgQ9QEIKzAC) und nicht, wie bei den anderen Plakaten fast ausschließlich zwei Personen, dann sagt das eben auch etwas aus. Wenn ständig und immer darauf geachtet werden muss, dass genderpolitische Aspekte nicht vernachlässigt werden, dann verliert DIE LINKE ihre emanzipatorische Rolle bei der Frage der Gleichstellung der Geschlechter. Erst wenn am Kneipentisch endlich über einen frauenfeindlichen Witz gelacht werden kann, weil er als Witz gemeint ist und nicht als Befreiung von vermeintlich politisch korrekter Sprache, ist die Gleichstellung der Geschlechter erreicht. Solange ein Witz als Ventil für eine tief verankerte Grundhaltung (»Das muss man doch mal sagen dürfen.«) der Minderwertigkeit von Frauen, des Anhängsels und der Verfügungsmasse herhalten muss, solange muss auch einem solchen Witz widersprochen werden. Es gibt also viel zu tun. Das meiste davon im Alltag. Finden wir den Mut, genau in diesem Alltag organisiert Sexismus und sexualisierter Gewalt entgegenzutreten. Wie ist es eigentlich als Frau, Mitte 30, aus dem Osten im Sächsischen Landtag? Luise Neuhaus-Wartenberg Die gesellschaftliche Debatte über bestimmte Rollenbilder, die Unterrepräsentation von Frauen in Unternehmen und Führungspositionen oder deren schlechtere Bezahlung im Vergleich zu ihren männlichen Artgenossen sind schon seit geraumer Zeit wichtiger Teil politischer Auseinandersetzungen. Während die Bundesregierung tatsächlich glaubt, über eine mehr oder weniger auf Freiwilligkeit basierende Quotierung dem Problem Herr und nicht Frau zu werden, gehen wir als Linke schon seit geraumer Zeit einen wirklich konsequenten Weg. Indem wir Aufgaben, Führungsplätze oder Mandate komplett gleichmäßig verteilen und die Rolle der Frau immer wieder hervorheben, sind wir institutionalisierter Gleichberechtigung näher als weite Teile der Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Geschlechter in der Fraktion gibt, hat es die Union tatsächlich geschafft, gerade einmal 10 ihrer 59 Mandate mit Frauen zu besetzen. Merkt Ihr selbst, oder? Rückschlüsse auf die Unions-Parteien, im Allgemeinen und Besonderen, (ein Schelm, wer dabei Böses denkt), zu ziehen, wie unzureichend und gelangweilt Forderungen nach einer wirklichen Gleichstellung von Frauen überhaupt angegangen werden, braucht es an der Stelle eigentlich nicht mehr. Alles kein Wunder bei einer Partei, die im Kern das Frauenbild (und nicht nur das) ihrer bayerischen Schwesterpartei teilt und Frauen am liebsten als Hausfrau und Mutter sehen will, die sich in Abhängigkeit zu ihren Männern geben. Aber machen wir uns mal nichts vor: Die Welt, die wir uns im Mikrokosmos der Partei geschaffen haben, entspricht nicht der Welt da draußen, oder manchmal eben erschreckenderweise doch. Als Frau links stehend und sitzend, allerdings rechts die Handtasche tragend, ist sie schon von vornherein nur bedingt wert, ernst genommen zu werden oder manchmal dann doch umso mehr. Während in unserer Landtagsfraktion (by the way einzig noch bei den Grünen) Mandate und Posten nach der uns immanenten Quotierung vergeben werden, es einen gleichen Anteil beider Welche Erfahrungen die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Luise Neuhaus-Wartenberg mit den Kolleginnen und Kollegen bisher gemacht, erzählt sie im Gespräch. 29 Frage: Nach nunmehr fast zwei Jahren im Landtag, wie sind die Erfahrungen mit den Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen? Es sind tatsächlich fast zwei Jahre um. Krass! Mit den Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen ist es mal so und mal so. Die einen sind lieb und nett, man trinkt einen Kaffee zusammen, hält sich gegenseitig die Türen auf und wuppt auch das eine oder andere gemeinsame Projekt. Wenn, dann meistens im Wahlkreis. Die anderen grüßen nicht, sind vom Anspruch eher unterkomplex oder von sich aus schon auf Abstand. Wie im echten Leben. Frage: Was ist im Umgang mit weiblichen Abgeordneten besonders auffällig? Im direkten Umgang ist nichts besonders auffällig. Wie sagt man so schön: »Das Parlament ist ein Spiegel der Gesellschaft.« Und über die Gesellschaft schreibt man ja nicht nur die schönsten Gedichte. So ist es im Landtag auch. Es gibt fraktionsübergreifend nette und zuvorkommende Kollegen, es gibt welche, die mich nervig finden und welche, denen ich und andere Kolleginnen vermutlich sowas von egal sind. Die »Institution« Landtag tickt da schon anders. Frage: Wie meinst Du das? Naja, der »politische Machtbetrieb« ist ja nicht geschlechtsneutral, zumindest nicht in seiner personellen Verfasstheit. Neben der LINKEN hat sonst nur noch eine Fraktion im Landtag eine quotierte Zusammensetzung. Ich bekomme 30 davon im Alltag im Büro eher weniger mit, da mir die CDU-Kollegen nicht auf´s Brot schmieren, was sie den lieben langen Tag so Männliches machen. Dann gibt es aber immer noch den allgemeinen Parlamentsbetrieb oder die Plenardebatte! Da erlebst du sozusagen die Geschlechterzusammensetzung in ihrer institutionalisierten Schwere. Da ist es nicht der einzelne »Pappenheimer«, der sich noch allzu dolle an tradierte Rollenbilder klammert, sondern ganze Fraktionen oder sogar Koalitionen. Keine Ahnung, warum die Sache mit diesem neumodischen 21. Jahrhundert für einige noch so schwer ist. Vielleicht hat man Angst, dass wir ankommen und das Bier am Stammtisch oder den Gin Tonic in der After Work-Bar wegsaufen? Das wäre ein vernünftiger Grund zur Sorge. Andere sehe ich nicht. Frage: Hast Du ein Beispiel für den besonders männlich betonten Machtbetrieb? Da kann man eigentlich jede Ausschuss- oder Plenarsitzung nehmen, die irgendetwas mit Gleichstellung, Gendergerechtigkeit oder ähnlichem zu tun hat. Das sind dann auch mal Diskussionen wie im Mittelalter. Und da walzt die Institution, also zum Beispiel eine Fraktion, auch mal eben über die universellen Grundrechte eigener Mitglieder hinweg. Nehmen wir die CDU, die nominiert Birgit »Gendergaga« Kelle als Expertin in den Ausschuss. Die AfD holt sich dafür Bettina Röhl. Da muss ich nicht weiterreden, oder? Und am Ende stimmen sogar die Frauen in der CDU diesem Schwachsinn zu und beklat- schen sich dafür in diesen Netzwerken, den sozialen. politisch bewerte: Die eine besser, die andere schlechter. Frage: Aber was machen Frauen im Politischen eigentlich anders? Frage: Wie wird Frau gerade als Mitglied des Wirtschaftsausschusses wahrgenommen? Offensichtlich nicht viel, wie ich ja eben gesagt habe. Und das ist auch gut so. Ich meine, schaut Euch doch um: Wir können Frauen je nach Thema, Fraktion, Alter oder anderen Kriterien genauso unterschiedlich oder gleich wahrnehmen wie Männer. Frauen sollen ja netter im Umgang sein oder emotionaler im Entscheidungsprozess. Das ist ziemlicher Kokolores. Wenn ich morgens keinen Kaffee habe und auf der Autofahrt nach Dresden oder sonst wo hin nicht gleich ein Red Bull folgt, zuckerfrei versteht sich, bin ich den ganzen Tag so friedfertig wie eine Panzerfaust. Und wenn das Weltbild feststeht, dann ist das so, egal wie irre das sein mag. Dass Frauen in der Politik progressiver, emanzipierter oder rationaler wären als Männer, ist weder meine Wahrnehmung, noch kann man das auf bestimmte Themen hinunter brechen. Es gibt auch keine »Frauenthemen«. Im Gegenteil: Ich kann Euch aus dem Stand eine Handvoll Frauen aus dem parlamentarischen Raum nennen, die selbst in Sachen Familienpolitik den ganzen Tag nur Testbild und Rauschen auf dem Kanal haben. Ich bin nicht die Fachfrau für Gleichstellungsfragen. Aber die krampfhafte Suche nach Unterschieden ist Unsinn. Wir machen einfach unseren Job. Genauso unterschiedlich, wie Männer an Themen herangehen, machen wir Frauen das auch – manche sind dabei jeweils eher ruhig, besonnen, staatstragend – sagen einige, andere poltern. Und je nachdem wie ich ein Thema Von den Herren Abgeordneten der CDU beginnt jeder Satz mit: «Aber Frau Kollegin…« Von den Herren der SPD beginnt jeder Satz mit: »Frau Kollegin, ich finde Ihren Antrag wirklich gut und hilfreich und verstehe Ihre Intention, aber wir werden ihn trotzdem aus guten Gründen ablehnen.« Das sind die Momente, in denen ich demonstrativ gähne und mir wünschte ein Schild hochzuhalten, auf dem steht: Hört, Hört! Oder: Jawoll! Oder: Endlich sagt es mal Einer!. Frage: Eines deiner Mottos lautet: Wer sagt eigentlich, dass Politik nicht glitzern darf? Ist es nicht eher die Ansammlung grauen Einheitsbreis? Das ist MiesePeterSprech! Die Trennschärfe zwischen einigen »großen« Parteien ist in vielen Themenfeldern flöten gegangen, klar. Vielleicht ist das auch ein Grund dafür, dass Leute an »Einheitsbrei« denken. Einheitsbrei ist Mist. So. Pfuida! Und grau sind die Anzüge der Herren der CDU, einheitlich. In Abstufungen maus- oder steingrau. Und ja, ich kann mir sehr viele Orte und Anlässe vorstellen, bei denen dieser Eindruck entstehen kann. Aber Politik besteht aus mehr, als aus faulen Kompromissen, Stammtisch, Amtsblatt oder Plenarprotokoll. In der LINKEN tummeln sich Leute aus allen Altersstufen, aus vielen Subkulturen, mit verschiedenen 31 Überzeugungen. Da wird ordentlich Palermo gemacht. Wenn die Diskussion dann mal zu lebendig war, dann ist das auch wieder nicht richtig, weil wir uns dann »uneinig« sind und »großen Streit« produzieren. Dafür ist eine Partei nun aber da. Viele Leute haben viele Ideen und dann muss man sich eben auch mal streiten und loskoffern, um aus tausend Ideen einen Plan zu machen. Und wenn das geschafft ist, gibt´s Party. Und mit Blick auf unseren Laden muss ich wohl nicht betonen, dass unsere Partys legendär sind. Ich bitte Euch! Einheitsbrei… Püh! Frechheit! »Chewie, wir sind zu Hause!« 32 Frage: Gibt es deiner Wahrnehmung nach einen besonderen Unterschied im Umgang mit weiblichen Abgeordneten der Linken? Ja. Das liegt aber nicht am Geschlecht, sondern am Parteibuch. Und das wiederum beschränkt sich nicht auf die weiblichen Abgeordneten. Im »Unsblöd-finden« hat zum Beispiel die CDU die Gleichstellung übererfüllt. 33 Impressum Forum Demokratischer Sozialismus Kleine Alexanderstraße 28 10178 Berlin www.forum-ds.de [email protected] V.i.S.d.P.: Luise Neuhaus-Wartenberg, Dominic Heilig 34 030 / 22 77 61 07 35 Für das fds spenden: Wir stehen für emanzipatorische, radikalreformerische Politik sowie den demokratischen Sozialismus. Das kostet natürlich Geld. Das fds erhält von der Partei DIE LINKE jährlich einen Zuschuss. Diese Mittel reichen jedoch nicht aus, um die politische Arbeit des fds zu finanzieren. 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