Luftrezepte Die Erfahrung zeigt leider, dass in den Medien juristische Sachverhalte oft verzerrt und übertrieben dargestellt werden. Das kann man sicher auch für den aktuellen "Hype" zum Thema "Luftrezepte" so sehen. Wenn die "Welt" schreibt, dass die Strafverfolgung im Gesundheitswesen versage, dann schreibt da jemand, der von der Materie, wie so oft, keine Ahnung hat und einfach mal ein negatives Statement abgeben will. Apotheker als korrupte Gruppierung abzustempeln ist hierbei ebenso wenig hilfreich, wie realitätsnah. Auch die Strafverfolgung hier in Hessen versagt aus eigener konkreter Anschauung nicht. Dessen ungeachtet gilt immer: Sollten Ärzte oder Apotheker in den Verdacht eines Abrechnungsbetruges kommen ist das Gebot der Stunde Ruhe zu bewahren und einen Rechtsanwalt (Strafverteidiger) zu konsultieren. Schweigen ist zu Beginn des Ermittlungsverfahrens immer und grundsätzlich ohne Ausnahme das Gebot der Stunde. Denn einmal getätigte Aussagen können nicht oder nur sehr schwer korrigiert werden. Es ist schon vorgekommen, dass sich später in der Ermittlungsakte Aussagen wiederfinden, die die Mandanten nicht, oder nicht so getätigt haben. Das gilt es zu vermeiden.
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