Aktuelle Stunde der FDP „„Es sind meine Daten!“ - Privatheit schützen - Grundrechte stärken!“ Mittwoch der 8.6.2016 Anrede, „Es sind meine Daten!“ Ja, meine Daten sind meine Daten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst selbstverständlich mein Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung meiner Daten zu bestimmen. Diese Befugnis, grundsätzlich selbst über die Offenbarung persönlicher Lebenssachverhalte zu entscheiden, bedarf in unserer hoch technisierten Welt eines besonderen Schutzes, dies insbesondere vor dem Hintergrund, der heute scheinbar unbegrenzten technischen Möglichkeiten. Was kann heute nicht alles technisch gespeichert oder in Bruchstücken von Sekunden völlig unabhängig von Entfernungen an viele andere Adressaten versandt werden. aber meine Damen und Herren, nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich erlaubt oder sollte gar erlaubt werden. Der einzelne muss wirksam geschützt werden vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung und Verwertung seiner Daten. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 in seinem wegweisenden sogenannten Volkszählungsurteil die informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 GG abgeleitet und somit als Grundrecht anerkannt. Damit gewährleistet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich jedem, selbst über seine persönlichen Daten zu entscheiden. Anrede, Allerdings gilt dieses GR nicht schrankenlos, wie das BVerfG in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht hat. Es steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner eigenen Daten und dem überwiegenden Informationsinteresse der Allgemeinheit. Die CDU Landtagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir leben in einer Welt in denen Informationen über Personen zu immateriellen Werten mit großer Nachfrage werden. Wir leben auch in einer Welt, in der beständig mehr Daten, Bild- und Tonaufnahmen und Bewegungsprofile erstellt und gespeichert werden, als man es sich noch im letzten Jahrhundert hat vorstellen können. Diese Entwicklungen brauchen neue rechtliche Regelungen. Faktisch hinkt unser Recht der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung beständig hinterher. So stellt sich gegenwärtig die Frage, ob die gesetzlichen Vorgaben gegenüber Google, Apple oder Facebook nicht verschärft werden sollten. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Menschen diese Daten zumeist mit großer Unbekümmertheit freiwillig diesen Unternehmen überlassen. Hier sehe ich nach wie vor großen Informations- und Aufklärungsbedarf. Es gibt aber auch andere Beispiele, dafür, dass dieses Grundrecht nach den Prinzipien der praktischen Konkordanz ins Gleichgewicht mit anderen berechtigten Interessen gebracht werden muss. Anrede, ich will hier als ein Beispiel die Aufnahmen von Kameras in Autos, von sogenannten „Dash-Cams“ nennen. Solange Landschaftsaufnahmen gefertigt werden, völlig unproblematisch wenn aber der nachfolgende Straßenverkehr aufgenommen und gespeichert wird, glaube ich schon, dass bei diesen Aufnahmen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Dritter betroffen ist . Diese können aber andererseits manches Mal sicherlich einen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten leisten und helfen, Straf- oder Zivilverfahren zutreffender, vielleicht auch gerechter, zu entscheiden. Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat dafür plädiert, diese Aufnahmen unter Bedingungen zu erlauben. Wenn wir das wollen, brauchen wir hier eine klare gesetzliche Regelung, die einen sachgerechten Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht schafft. Anrede, ein weiteres Beispiel ist die private und staatliche Videoüberwachung. Im Januar nach den sexuellen Übergriffen in Köln sprach sich Innenminister Pistorius für mehr Videoüberwachung aus. Tatsächlich aber wird die Polizei in Kürze in Hannover sehr viele Kameras abbauen. Anrede, Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist je nach Situation unterschiedlich stark ausgeprägt. Fremde Kameras zum Beispiel in Schlafzimmern, also im höchstpersönlichen Lebensbereich sind praktisch nicht zu rechtfertigen. Auf der Gegenseite kann man nicht erwarten, dass man zum Beispiel als Besucher eines hochkarätigen Fußballspieles oder einer Fernsehshow nicht gefilmt wird. Anfang Januar sprachen sich 88% aller Frauen und 75% aller Männer bei einer Umfrage für mehr Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Verkehrsmitteln aus. Sicherlich auch eine Reaktion auf die Übergriffe in Köln. Dennoch bleibt eine beachtliche Zustimmung Für uns gehören auch öffentliche Busse, Bahnen und Haltestellen zu den Bereichen in denen eine umfassende Videoüberwachung richtig sein kann. Videoaufnahmen können zum einen helfen, Verdachtsfälle zu klären und Täter zu überführen, zum anderen können sie das Sicherheitsgefühl von Reisenden und Mitarbeitern erhöhen und so für mehr Schutz sorgen. Allerdings gilt dies nicht unbegrenzt. Eine unbegrenzte Speicherung von Videoaufnahmen in öffentlichen Bussen und Bahnen lehnen wir ab. Die Landesregierung hat sich für mehr Videoüberwachung im Nahverkehr ausgesprochen. Dann ist sie aber auch in der Pflicht, für eindeutige rechtliche Grundlagen Sorge zu tragen. Anrede Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. hierin sollte der Staat nur zum überwiegenden Schutz der Allgemeinheit gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und nur aufgrund einer Rechtsgrundlage, aus der sich genauestens Voraussetzungen und Umfang ergeben. Anrede, Dann, dann kann ich sagen: „Ja, es sind meine Daten! Aber manchmal muss man auch zum Schutz der Allgemeinheit teilen.
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