Anrede, „Es sind meine Daten!“ Ja, meine Daten sind meine Daten

Aktuelle Stunde der FDP „„Es sind meine Daten!“ - Privatheit schützen - Grundrechte stärken!“
Mittwoch der 8.6.2016
Anrede,
„Es sind meine Daten!“
Ja, meine Daten sind meine Daten und das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung umfasst
selbstverständlich mein Recht, grundsätzlich selbst über
die Preisgabe und die Verwendung meiner Daten zu
bestimmen.
Diese Befugnis, grundsätzlich selbst über die Offenbarung
persönlicher Lebenssachverhalte zu entscheiden, bedarf in
unserer hoch technisierten Welt eines besonderen
Schutzes, dies insbesondere vor dem Hintergrund, der
heute scheinbar unbegrenzten technischen Möglichkeiten.
Was kann heute nicht alles technisch gespeichert oder in
Bruchstücken von Sekunden völlig unabhängig von
Entfernungen an viele andere Adressaten versandt werden.
aber meine Damen und Herren,
nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich
erlaubt oder sollte gar erlaubt werden.
Der einzelne muss wirksam geschützt werden vor
unbegrenzter Erhebung, Speicherung und Verwertung
seiner Daten.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 in seinem
wegweisenden sogenannten Volkszählungsurteil die
informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht der Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 GG
abgeleitet und somit als Grundrecht anerkannt.
Damit gewährleistet das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung grundsätzlich jedem, selbst über seine
persönlichen Daten zu entscheiden.
Anrede,
Allerdings gilt dieses GR nicht schrankenlos, wie das
BVerfG in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht hat.
Es steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des
Einzelnen auf den Schutz seiner eigenen Daten und dem
überwiegenden Informationsinteresse der Allgemeinheit.
Die CDU Landtagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Wir leben in einer Welt in denen Informationen über
Personen zu immateriellen Werten mit großer Nachfrage
werden.
Wir leben auch in einer Welt, in der beständig mehr Daten,
Bild- und Tonaufnahmen und Bewegungsprofile erstellt und
gespeichert werden, als man es sich noch im letzten
Jahrhundert hat vorstellen können.
Diese Entwicklungen brauchen neue rechtliche Regelungen.
Faktisch hinkt unser Recht der technischen und
gesellschaftlichen Entwicklung beständig hinterher.
So stellt sich gegenwärtig die Frage, ob die gesetzlichen
Vorgaben gegenüber Google, Apple oder Facebook nicht
verschärft werden sollten.
Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Menschen
diese Daten zumeist mit großer Unbekümmertheit freiwillig
diesen Unternehmen überlassen.
Hier sehe ich nach wie vor großen Informations- und
Aufklärungsbedarf.
Es gibt aber auch andere Beispiele, dafür, dass dieses
Grundrecht nach den Prinzipien der praktischen
Konkordanz ins Gleichgewicht mit anderen berechtigten
Interessen gebracht werden muss.
Anrede,
ich will hier als ein Beispiel die Aufnahmen von Kameras in
Autos, von sogenannten „Dash-Cams“ nennen. Solange
Landschaftsaufnahmen gefertigt werden, völlig
unproblematisch wenn aber der nachfolgende
Straßenverkehr aufgenommen und gespeichert wird, glaube
ich schon, dass bei diesen Aufnahmen das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung Dritter betroffen ist .
Diese können aber andererseits manches Mal sicherlich
einen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und
Straftaten leisten und helfen, Straf- oder Zivilverfahren
zutreffender, vielleicht auch gerechter, zu entscheiden.
Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich.
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat dafür plädiert, diese
Aufnahmen unter Bedingungen zu erlauben.
Wenn wir das wollen, brauchen wir hier eine klare
gesetzliche Regelung, die einen sachgerechten Ausgleich
zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht schafft.
Anrede,
ein weiteres Beispiel ist die private und staatliche
Videoüberwachung.
Im Januar nach den sexuellen Übergriffen in Köln sprach
sich Innenminister Pistorius für mehr Videoüberwachung
aus. Tatsächlich aber wird die Polizei in Kürze in Hannover
sehr viele Kameras abbauen.
Anrede,
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist je nach
Situation unterschiedlich stark ausgeprägt.
Fremde Kameras zum Beispiel in Schlafzimmern, also im
höchstpersönlichen Lebensbereich sind praktisch nicht zu
rechtfertigen.
Auf der Gegenseite kann man nicht erwarten, dass man
zum Beispiel als Besucher eines hochkarätigen
Fußballspieles oder einer Fernsehshow nicht gefilmt wird.
Anfang Januar sprachen sich 88% aller Frauen und 75%
aller Männer bei einer Umfrage für mehr Videoüberwachung
an öffentlichen Plätzen und Verkehrsmitteln aus. Sicherlich
auch eine Reaktion auf die Übergriffe in Köln. Dennoch
bleibt eine beachtliche Zustimmung
Für uns gehören auch öffentliche Busse, Bahnen und
Haltestellen zu den Bereichen in denen eine umfassende
Videoüberwachung richtig sein kann. Videoaufnahmen
können zum einen helfen, Verdachtsfälle zu klären und
Täter zu überführen, zum anderen können sie das
Sicherheitsgefühl von Reisenden und Mitarbeitern erhöhen
und so für mehr Schutz sorgen.
Allerdings gilt dies nicht unbegrenzt.
Eine unbegrenzte Speicherung von Videoaufnahmen in
öffentlichen Bussen und Bahnen lehnen wir ab.
Die Landesregierung hat sich für mehr Videoüberwachung
im Nahverkehr ausgesprochen. Dann ist sie aber auch in
der Pflicht, für eindeutige rechtliche Grundlagen Sorge zu
tragen.
Anrede
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein
hohes Gut.
hierin sollte der Staat nur zum überwiegenden Schutz der
Allgemeinheit gemäß den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts und nur aufgrund einer
Rechtsgrundlage, aus der sich genauestens
Voraussetzungen und Umfang ergeben.
Anrede,
Dann, dann kann ich sagen: „Ja, es sind meine Daten! Aber
manchmal muss man auch zum Schutz der Allgemeinheit
teilen.