Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung

G E M E I N D E BÖZEN
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung
vom 27. November 2015, 20.15 Uhr
Vorsitzender:
Robert Schmid, Gemeindeammann
Stimmenzähler:
Philipp Heuberger und Hans Rudolf Hänny
Protokollführer:
Claudio Stierli, Gemeindeschreiber
Stimmberechtigte laut Stimmregister:
517
Zahl der Anwesenden:
(11.80 %)
61
Zahl der Abwesenden:
(88.20 %)
456
Für abschliessende Beschlussfassung benötigte Stimmen:
104
(1/5 der Gesamtaktivbürgerschaft, gemäss § 30 des Gemeindegesetzes)
Die Versammlung ist somit abschliessend beschlussfähig, wenn mindestens
104 Stimmberechtigte mit JA oder NEIN stimmen. Beschlüsse mit weniger als
104 Stimmen unterliegen dem fakultativen Referendum.
1
Traktanden
1.
2.
3.
4.
5.
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2015
Jungbürgeraufnahme Jahrgang 1997
Verpflichtungskredit für die Anschaffung eines Kompakt-Schleppers
Verpflichtungskredit für die Ausarbeitung eines Unterhaltkonzepts Werke
Verpflichtungskredit für die Vergabe der technischen Leitung der Elektra
Bözen
6. Anpassung Vertrag über gemeinsame Führung der Primarschule und des
Kindergartens Bözen und Elfingen
7. Erwerb Anteilsschein Genossenschaft Wohnen im Alter Bözen und Umgebung
8. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Frau Fernandez Dacal
Basilia
9. Voranschlag 2016 mit einem Steuerfuss von 118 %
10. Verschiedenes und Umfrage
Begrüssungen und Präsenz
Gemeindeammann Robert Schmid begrüsst die anwesenden Versammlungsteilnehmer im Gemeindesaal Bözen zur Budgetgemeindeversammlung 2015
und gibt die Präsenz bekannt. Da das Beschlussquorum nicht erreicht wurde,
unterstehen sämtliche Beschlüsse, mit Ausnahme des Traktandums 8 (Einbürgerung) gemäss §30 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.
Besonders begrüssen möchte der Gemeindeammann Frau Basilia Fernandez
Dacal, welche an der heutigen Versammlung ihre Einbürgerung beantragt.
Ferner begrüsst er von der Finanzkommission die Herren Reto Käser, Daniel
Müller und Thomas Erb.
Als Stimmenzähler amten Hans Rudolf Hänny und Philipp Heuberger, welche
den Stimmbürgern beim Einlass bereits die Stimmkarten abgegeben haben.
Hans Rudolf Hänny ist als Ersatz für den Ortsabwesenden Hans Ulrich Amsler
im Einsatz.
Gemeindeammann Robert Schmid weist darauf hin, dass auch an der heutigen
Versammlung Tonbandaufnahmen gemacht werden und fragt nach, ob jemand
etwas dagegen einzuwenden hat. Wenn nicht, wird dies wie immer gehandhabt.
Er bittet bei Wortmeldungen jeweils um kurze Vorstellung des Votanten, damit
alles sauber aufgeführt werden kann.
Die Traktandenliste mit Erläuterungen sind allen Stimmberechtigten rechtzeitig
zugestellt worden. Alle notwendigen Unterlagen zur heutigen Versammlung waren rechtzeitig in der Aktenauflage und konnten zudem grösstenteils auch auf
der Homepage der Gemeinde Bözen eingesehen werden. Die Gemeindever2
sammlung ist demnach ordnungsgemäss einberufen worden und demzufolge
nach Gesetz verhandlungsfähig.
Auf Anfrage werden aus der Versammlungsmitte zur vorliegenden Traktandenliste keine Ergänzungs- oder Abänderungsanträge gestellt.
TRAKTANDUM 1
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2015
Gemeindeammann Robert Schmid informiert, dass das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2015 in der Zeit vom 13. November
2015 bis 27. November 2015 in der Gemeindekanzlei aufgelegen ist und zudem auf der Homepage eingesehen werden konnte. Verfasst wurde das Protokoll durch den Gemeindeschreiber, Claudio Stierli. Die Verfassung des Protokolls wird herzlich verdankt. Die Finanzkommission hat das Protokoll der
letzten Einwohnergemeindeversammlung formell auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Abstimmungsresultate geprüft. Der Gemeinderat und die Finanzkommission empfehlen es zur Genehmigung.
Frau Andrea Imhof fragt nach, ob es im Gemeindegesetz oder sonst wo vorgeschrieben ist, dass ein Wortprotokoll geführt werden muss.
Gemeindeschreiber Claudio Stierli informiert, dass weder das Gemeindegesetz noch andere kantonale Erlasse irgendwelche Bestimmungen über die Art
und Weise der Protokollführung an Gemeindeversammlungen enthalten. Die
Abfassung ist eine Angelegenheit, die in den Autonomiebereich der Gemeinde
fällt. Die Protokolle müssen gewisse Minimalanforderungen erfüllen. So müssen die Protokolle sicherlich wahrheitsgetreu über die Verhandlungsfähigkeit,
die gestellten Anträge; die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse der Verhandlungen Auskunft erteilen.
Frau Andrea Imhof hat das letzte Protokoll gelesen und musste feststellen,
dass die Führung eines Wortprotokolls vermutlich relativ schwierig sein muss,
wenn die Diskussionen auf Schweizerdeutsch geführt werden. Ihrer Ansicht
nach würde ein Beschlussprotokoll oder ein Zusammenfassungs-Protokoll genügen. Beim Durchlesen des letzten Protokolls hat sie festgestellt, dass viele
Schweizerdeutsche Ausdrücke verwendet worden sind. Auch die Satzstellungen waren ihrer Ansicht nach zum Teil sehr unverständlich. Dies macht es
manchmal schwierig nachzuvollziehen, was man seinerzeit sagen wollte.
Gemeindeschreiber Claudio Stierli nimmt diese Anregung entgegen und macht
sich beim Verfassen des neuen Protokolls darüber Gedanken. Es ist ihm bei
der Verfassung des letzten Protokolls selber aufgefallen, dass die wortgetreue
Protokollierung nicht ganz einfach und auch nicht immer zufriedenstellend ist.
Er macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass man sich genau bei diesem
3
aktuellen Traktandum melden darf und soll, falls man feststellen musste, dass
eigene Aussagen nicht wahrheitsgetreu oder sinngemäss wiedergegeben
worden sind.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden, lässt der Vorsitzende über das Gemeindeversammlungsprotokoll abstimmen.
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2015.
Beschluss
In offener Abstimmung wird das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2015 einstimmig genehmigt. Dieser Beschluss
unterliegt dem fakultativen Referendum.
4
TRAKTANDUM 2
Jungbürgeraufnahme des Jahrgangs 1997
Im Verlaufe dieses Jahres konnten oder können wiederum 5 junge Personen
ihren 18. Geburtstag feiern. Sie sind damit befähigt, ihre aktiven Bürgerrechte
wahrzunehmen.
Die Jungbürger wurden für die heutige Versammlung eingeladen. Folgende
Personen mussten sich leider entschuldigen:
- Herr Richard Hauri
- Frau Carola Rudin
- Herr Nicola Zarkovic
Gemeindeammann Robert Schmid gratuliert den anwesenden Jungbürgerinnen, Frau Michelle Erb und Frau Michelle Welte, recht herzlich und überreicht
Ihnen zu diesem Anlass gerne ein kleines Präsent.
5
TRAKTANDUM 3
Verpflichtungskredit für die Anschaffung eines Kompaktschleppers
Gemeinderat Ralph Vetter informiert über die geplante Anschaffung eines
Kompaktschleppers. Der Unterhalt und der Hausdienst wurden seinerzeit mit
LIGADO zusammengeschlossen. Damals wurden keine neuen Fahrzeuge angeschafft. Der neue Regionale Unterhaltsbetrieb wurde beauftragt, vorderhand
mit den bestehenden Fahrzeugen zu arbeiten und sich gleichzeitig auch ein
Bild zu machen über den bestehenden Fahrzeugpark. Der Unterhaltsbetrieb
sollte Erfahrungen sammeln um festzustellen, wo die Stärken und Schwächen
der Fahrzeuge liegen. Der Traktor, welcher von Hornussen ins LIGADO eingebracht wurde, hat sich bewährt und wurde auch in Bözen eingesetzt. Mittlerweile haben sich aber auch ein paar Schwächen gezeigt. Durch die längeren Fahrdistanzen wird der Traktor mehr belastet und man musste feststellen,
dass der Traktor nicht mehr ganz so schnell läuft wie er sollte. Nun hat man
Bedenken, dass sich die Lebensdauer des Traktors langsam dem Ende zu
neigt. Er läuft deutlich am Limit. Der Traktor ist jedoch jenes Fahrzeug, welches am meisten eingesetzt wird. Aus diesem Grund wurde entschieden, dass
dieses Fahrzeug als erstes ersetzt werden soll. So kann sichergestellt werden,
dass der Regionale Unterhaltsbetrieb seine Arbeit weiterhin sicher und effizient ausführen kann. Wenn das Fahrzeug jetzt nicht ersetzt wird, so besteht
das Risiko, dass es genau zu einem ungünstigen Zeitpunkt ausfällt. Er erinnert
daran, dass dies vor ca. 4 Jahren bereits einmal passiert ist. Seinerzeit hat es
geschneit und der Traktor ist ausgefallen. Somit konnte der Winterdienst nicht
wie gewünscht durchgeführt werden und die Folge davon waren etliche Reklamationen. Dies will man nun vermeiden. Aus diesem Grund wird eine Neuanschaffung beantragt. Der Regionale Unterhaltsbetrieb hat sich für das Nachfolgemodell entschieden, damit die bisherigen Zubehöre wie der Salzstreuer,
der Schneepflug und das Mulchgerät übernommen werden können. In diesem
Prozess hat man auch Dritt-Fahrzeuge angeschaut, bei welchen aber genau
die bestehenden Zubehöre nicht weiter verwendet werden können. Aus diesem Grund hat man sich für den Carraro-Kompaktschlepper entschieden, welcher von der Firma Müller aus Effingen offeriert worden ist. Der Preis beläuft
sich auf CHF 66‘800.00. Durch den Euro-Fall kann man davon ausgehen,
dass sich dieser Preis nach unten bewegen wird. Man steht in Verhandlungen
und man lässt es sich mit Sicherheit nochmals neu offerieren. Das Fahrzeug
wird mit dem Verteiler angeschafft, welcher seinerzeit mit LIGADO ausgearbeitet worden ist. So wie die Stunden auf die Gemeinden verteilt werden, so
werden auch die Kosten dieser Anschaffung auf die drei Gemeinden Bözen,
Elfingen und Hornussen verteilt. Das Geschäft wurde letzte Woche bereits der
Einwohnergemeindeversammlung von Elfingen unterbereitet. Diese hat dem
Antrag zugestimmt. Gemeinderat Ralph Vetter zeigt aufgrund der projizierten
Folie die Aufteilung der finanziellen Aufwände der drei Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen auf.
6
Die Aufteilung wird wie folgt beantragt:
Gemeinde:
Kostenanteil am Fahrzeug:
Bözen
Elfingen
Hornussen
Total
CHF
CHF
CHF
CHF
30‘022.10
7‘480.50
29‘287.40
66‘790.00
Die Kostenbeteiligung von Bözen und Hornussen ist in etwas gleich hoch, der
Anteil von Elfingen fällt relativ gering aus. Dabei gilt es aber auch festzuhalten,
dass der Kompaktschlepper in Bözen mit Sicherheit am Meisten eingesetzt
wird. In Elfingen wird er beispielsweise einzig fürs Rasenmähen benützt. In
Bözen wird er unter anderem auch für den Winterdienst gebraucht.
Nachdem keine Wortmeldungen gewünscht werden, lässt der Vorsitzende
über den Antrag abstimmen.
Antrag des Gemeinderates
Der Kreditantrag für die Beschaffung eines Carraro Kompaktschleppers in der
Höhe von CHF 68‘000.00 mit einer Beteiligung von Bözen in der Höhe von
CHF 30‘022.10 sei zu genehmigen.
Beschluss
In offener Abstimmung wird der Verpflichtungskredit für die Anschaffung eines
Carraro Kompaktschleppers in der Höhe von CHF 68‘000.00 mit einer Beteiligung von Bözen in der Höhe von CHF 30‘022.10 mit grosser Mehrheit genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
7
TRAKTANDUM 4
Verpflichtungskredit für die Ausarbeitung eines Unterhaltskonzeptes
Werke
Gemeinderat Ralph Vetter erinnert an Voten von bisherigen Gemeindeversammlungen, dass die Gemeindeleitungen- und Strassen in einem schlechten
Zustand sind und sich der Gemeinderat dieser Thematik annehmen soll. Weiter führt er aus, dass bis anhin alle Jahre für rund CHF 10‘000.00 vereinzelte
Reparaturen gemacht worden sind. Man hat also immer wieder Symptombekämpfung betrieben. Der Gemeinderat hat sich nun entschieden, eine Gesamtübersicht zu erstellen, um so ein Planungsinstrument zu erhalten.
Dadurch erhält man genaue Kenntnisse darüber, wo welche Strassen und Leitungen nicht in Ordnung sind. Mit diesem Unterhaltskonzept kann man im Zusammenhang mit dem PWI (Periodische Wiederinstandstellung) danach beim
Kanton Gelder zurück fordern. Bedingung für diese Rückforderung ist, dass
die Zustände der Strassen und Werke von einem Ingenieur aufgenommen
worden sind. Zusammen mit Hornussen und Elfingen wurde ein Planungsbüro
gesucht und gefunden, welches diese Planungsgrundlagen nach den Wünschen des Gemeinderates ausarbeiten kann. Der Gemeinderat möchte so zukünftig kostengünstiger planen und sanieren können. Auch soll es Kontinuität
garantieren, wenn es zu Wechsel im Gemeinderat oder im Regionalen Unterhaltsbetrieb kommt. Dies war bis jetzt immer etwas schwierig, da bei Wechsel
Know-How verloren ging.
Diskussion: Es werden keine Wortmeldungen gewünscht.
Antrag des Gemeinderates
Für die Ausarbeitung eines Unterhaltskonzeptes Werke sei ein Kredit in der
Höhe von CHF 28‘500.00 zu bewilligen.
Beschluss
In offener Abstimmung wird der Verpflichtungskredit für die Ausarbeitung eines
Unterhaltskonzepts Werke in der Höhe von CHF 28‘500.00 mit grosser
Mehrheit genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
8
TRAKTANDUM 5
Verpflichtungskredit für die Vergabe der technischen Leitung der Elektra
Bözen
Gemeinderätin Piedad Molpeceres Garcia erinnert daran, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner an der letzten Versammlung positiv zur Elektra
geäussert haben. Das hat sie sehr gefreut. Die Elektra zu führen ist jedoch
sehr aufwendig. Seit 2013 gibt es keine Elektrakommission mehr. Das bedeutet, dass die Führung und die Verantwortung beim Gemeinderat liegen. Dementsprechend also bei ihr selber, aber auch beim Gemeindeschreiber. Der
Gemeinderat hat sich Gedanken gemacht, wie dieser Aufwand im Rahmen
gehalten werden kann. Seit fast einem Jahr ist man in Gesprächen mit externen Unternehmen, damit man eine gute Lösung finden und so den Gemeinderat und die Verwaltung entlasten kann. Die Verantwortung soll jedoch nach wie
vor beim Gemeinderat verbleiben. Man führte einige Besprechungen mit den
Drittbewerbern und ist zum Schluss gekommen, dass eine modulare Vergabe
die passende Lösung ist. Dabei hat man sich auf die Module „Bau, Betrieb und
Unterhalt“ sowie „ Operative Netz-Tätigkeiten“ festgelegt. Die operative Netztätigkeit beinhaltet das für die Ressortvorsteherin tägliche Geschäft wie Zähler
heraus geben, Installationsanzeigen bearbeiten, Baugesuche bearbeiten und
so weiter. Das Modul „Bau, Betrieb und Unterhalt“ betrifft die Koordination der
Wartungsarbeiten im Ort- und Hochspannungsnetz und, als wichtiger Punkt,
ein Bereitschafts- und Störungsdienst, welcher auf der Homepage aufgeschaltet würde. So ist ein 24h-Pikettdienst sichergestellt. In den Augen der Ressortvorsteherin ist dies für die Erhaltung der Elektra ein wichtiger Punkt, so dass
man hier auch professionell weiter arbeiten kann. Dies ebenfalls in Hinsicht
auf einen Wechsel im Gemeinderat. So kann sichergestellt werden, dass eine
Grundvoraussetzung geschaffen ist für die Erhaltung der Daten. Der Gemeinderat hat sich für das Angebot der IBB Energie AG aus Brugg entschieden und
empfiehlt eine Zusammenarbeit mit dieser Firma. Die IBB Energie AG ist bekanntlich bereits in Elfingen tätig, wo sie die örtliche Elektra käuflich erworben
hat. Der Antrag beläuft sich auf Pauschalkosten von jährlich CHF 15‘000.00
für die beiden Module sowie einmalige Initialkosten von CHF 3‘780.00. Die
Aufwandsteigerung ist nicht so gross, da viele Arbeiten, welche in diesen Modulen inbegriffen sind, heute bereits extern vergeben werden. Zum Aufwand
des Gemeinderates, resp. zum Aufwand der Ressortvorsteherin kann gesagt
werden, dass dieser bis anhin eigentlich nicht abgegolten wurde. Diese Stunden wurden bis anhin nicht speziell entschädigt und waren demnach nicht als
Aufwand ersichtlich. Die Führung der Elektra konnte jedoch bisher nur mit sehr
grossem Aufwand erledigt werden und es ist der Ressortvorsteherin nicht
mehr möglich, soviel Zeit aufzuwenden. Zeitweise war fast ein 20%-Pensum
notwendig, was mit dem ordentlichen 100%-Pensum bei der normalen Arbeit
nicht mehr zu vereinbaren ist.
9
Hansueli Brändli möchte wissen, wer alles angefragt worden ist.
Gemeinderätin Piedad Molpeceres Garcia informiert, dass nebst der IBB
Energie AG auch die AEW angefragt worden ist.
Hansueli Brändli fragt, wie diese Offerte ausgesehen hat.
Gemeinderätin Piedad Molpeceres Garcia erklärt, dass die AEW-Offerte teurer
war.
Hansueli Brändli fragt, wieviel teurer die AEW-Offerte war.
Gemeindeschreiber Claudio Stierli erklärt, dass die AEW-Offerte bei den jährlichen Kosten nur minim teurer war. Bei den Initialkosten war die AEW jedoch
rund 80 % teurer.
Roger Frey möchte wissen, ob diese Kosten auch für die zukünftigen Jahre
einigermassen konstant bleiben oder ob diese nur für das nächste Jahr gelten
und sie danach aufgrund einer geschaffenen Abhängigkeit teurer werden.
Gemeinderätin Piedad Molpeceres Garcia führt aus, dass der Vertrag mit diesen Kosten auf 5 Jahre abgeschlossen würde. Danach muss man wieder zusammen sitzen und schauen, wie man die Kosten neu verteilen kann. Wie es
dann aussehen wird, kann heute nicht beurteilt werden. Man hat geschaut, wie
es in der Vergangenheit war und man hat die bisherige Bautätigkeit mitberücksichtigt. Man geht nicht davon aus, dass es mehr sein wird in Zukunft. Daher geht man davon aus, dass es so bleiben wird.
Roger Frey möchte wissen, ob es auch keine Kosten gibt, wenn der Vertrag
wieder aufgelöst wird.
Gemeinderätin Piedad Molpeceres Garcia: Nein.
Gemeindeammann Robert Schmid weist ergänzend nochmals daraufhin, dass
hier ein modularer Aufbau offeriert worden ist. Wenn die Gemeinde Bözen beschliesst, der IBB Energie AG mehr Aufgaben zu übergeben, so wird es teurer. Im Moment wurde jedoch beschlossen, dass die offerierten Module vorderhand genügen. Die IBB Energie AG würde natürlich viel mehr übernehmen
können. Das ging auch soweit, dass sie die Rechnungsstellung etc. übernehmen würden. Aber das wird vorderhand nicht benötigt, da die Abteilung Finanzen diese Arbeit aktuell gut ausführen kann.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr gewünscht werden, kommt der Vorsitzende zur Abstimmung über den Antrag.
10
Antrag des Gemeinderates
Der Vergabe für die Leistungen der technischen Betriebsführung der Elektra
Bözen, beinhaltend „Bau, Betrieb und Unterhalt vom Netz“ sowie „Operative
Netz-Tätigkeiten“, für jährliche Kosten in der Höhe von CHF 15‘000.00 sowie
einmaligen Initialkosten in der Höhe von CHF 3‘800.00 sei zuzustimmen.
Beschluss
In offener Abstimmung wird die Vergabe der technischen Betriebsführung der
Elektra Bözen, beinhaltend „Bau, Betrieb und Unterhalt vom Netz“ sowie „Operative Netz-Tätigkeiten“, für jährliche Kosten in der Höhe von CHF 15‘000.00
sowie einmaligen Initialkosten in der Höhe von CHF 3‘800.00 an die IBB Energie AG mit grosser Mehrheit genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt dem
fakultativen Referendum.
11
TRAKTANDUM 6
Anpassung Vertrag über die gemeinsame Führung der Primarschule und
des Kindergartens Bözen und Elfingen
Vizeammann Markus Steinhardt informiert, dass die Kreisschulpflege BözenElfingen seit 2013 unter dem aktuellen Vertrag läuft. Man hat in dieser Zeit
festgestellt, dass diverse Dinge anpassungsfähig wären. Diese Daten waren
auf der Homepage aufgeschaltet und gleichzeitig bei der Verwaltung einsehbar. Der Vertrag stand letzte Woche ebenfalls auf der Traktandenliste der
Einwohnergemeindeversammlung von Elfingen. In Elfingen wurde der Vertragsanpassung zugestimmt.
Diskussion: Es werden keine Wortmeldungen gewünscht.
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt die Anpassung des Vertrages über die gemeinsame Führung der Primarschule und des Kindergartens Bözen und Elfingen
sei zu genehmigen.
Beschluss
In offener Abstimmung wird die Anpassung des Vertrages über die gemeinsame Führung der Primarschule und des Kindergartens Bözen und Elfingen
mit grosser Mehrheit genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
12
TRAKTANDUM 7
Erwerb Anteilsschein Genossenschaft Wohnen im Alter Bözen und Umgebung
Gemeindeammann Robert Schmid erklärt, dass die Einwohnergemeinde Bözen seit dem Jahre 2011 mit CHF 100‘000.00 Darlehensgeberin für die Genossenschaft Wohnen im Alter Bözen und Umgebung ist. Trotz dieser beträchtlichen Darlehenssumme hat die Einwohnergemeinde Bözen jedoch kein
Stimmrecht, da man bisher nicht Genossenschaftsmitglied ist. Als Alternative
wurde man bisher an die Generalversammlungen eingeladen und konnte in
beratenderweise die Meinung äussern. Der Gemeinderat Bözen möchte an
dieser Stelle wieder einmal festhalten, dass er die Genossenschaft Wohnen im
Alter Bözen und Umgebung sehr schätzt. Der Einsatz bringt etwas für die Gemeinde Bözen, für die Personen, welche dort wohnen, aber auch für die Region. Als Anerkennung und auch um dies zu bestätigen, möchte der Gemeinderat darauf zurückkommen und beantragt, dass auch die Einwohnergemeinde
Bözen einen Anteilsschein der Genossenschaft Wohnen im Alter Bözen und
Umgebung zeichnet. Dadurch erhält die Einwohnergemeinde zukünftig auch
ein Stimmrecht. Die Verzinsung dieses Anteilsscheines lag bisher bei 2 %,
was einer ansehnlichen Verzinsung entspricht. Über den Sinn und Zweck dieser Genossenschaft konnte man sich in der Auflage oder jederzeit unter
www.wia-boezen.ch informieren.
Diskussion: Es werden keine Wortmeldungen gewünscht.
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt, der Erwerb eines Anteilsschein Genossenschaft
Wohnen im Alter Bözen und Umgebung sei zu genehmigen.
Beschluss
In offener Abstimmung wird der Erwerb eines Anteilsscheins Genossenschaft
Wohnen im Alter Bözen und Umgebung einstimmig genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
13
TRAKTANDUM 8
Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Fernandez Dacal Basilia
geb. 1961
Gemeindeammann Robert Schmid stellt die einbürgerungswillige Person, Frau
Basilia Fernandez Dacal, vor. Frau Fernandez Dacal ist spanische Staatsangehörige und hat Jahrgang 1961. Sie wohnt seit einigen Jahren in Bözen und
war davor in verschiedenen Gemeinden im Oberen Fricktal wohnhaft.
Das eingereichte Einbürgerungsgesuch wurde vom Gemeinderat geprüft. Die
vorhandenen Akten, das durchgeführte Gespräch sowie die gestellten Prüfungsfragen haben gezeigt, dass Frau Fernandez Dacal sämtliche Erfordernisse für die Einbürgerung erfüllt. Sie ist in der Schweiz gut integriert und sie
versteht Schweizer Mundart. Der Gemeinderat befürwortet die Einbürgerung.
Nachdem der Gemeinderat das Gesuch eingehend geprüft und für in Ordnung
befunden hat, wird es der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Sofern die Gemeindeversammlung der Bewerberin das Bürgerrecht
zusichert, wird das Gesuch an den Kanton zur Bearbeitung weitergeleitet.
Nach Einholung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung entscheidet
die Einbürgerungskommission des Grossen Rates definitiv über das Gesuch.
Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts erhebt die Gemeinde eine
Abgabe. Die Gebührenbemessung erfolgt wie üblich gemäss § 15 ff. der Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht. Sie beträgt
CHF 1'500.00 pro erwachsene Person für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Frau Fernandez Dacal wird demnach eine Gebühr von CHF
1‘500.00 in Rechnung gestellt.
Nachdem keine Wortmeldungen zu diesem Einbürgerungsgesuch gestellt
werden, wird Frau Basilia Fernandez Dacal gebeten, sich für die Abstimmung
in den Ausstand zu begeben (Kommissionszimmer). Während dem Frau
Fernandez Dacal den Saal verlässt, erläutert der Vorsitzende nochmals das
weitere Vorgehen: Gemäss § 24 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrechts des Kantons Aargau untersteht die folgende Abstimmung
nicht dem fakultativen Referendum. Ein ablehnender Entscheid müsste ausreichend begründet werden. Ansonsten kann der Entscheid mit einer Beschwerde angefochten werden.
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an
Frau Basilia Fernandez Dacal, geb. 1961.
14
Beschluss
In offener Abstimmung wird der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an
Frau Basilia Fernandez Dacal, geb. 1961 mit 60 Ja-Stimmen gegen 00 NeinStimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
Nach erfolgter Abstimmung wird die einbürgerungswillige Personen wieder in
den Gemeindesaal gebeten und mit einem herzlichen Beifall empfangen. Der
Gemeinderat übergibt ein kleines Präsent und gratuliert herzlich zum erfolgreichen Abstimmungsresultat.
15
TRAKTANDUM 9
Voranschlag 2016 mit Steuerfuss von 118 %
Gemeinderätin Barbara Vock informiert, dass auch diese Dokumente aufgeschaltet waren oder auf Wunsch schriftlich zur Verfügung gestellt worden wären.
Anhand diverser Folien erläutert Gemeinderätin Barbara Vock den Voranschlag 2016 mit einem Steuerfuss von 118 %. Fürs Jahr 2016 wird mit einem
betrieblichen Aufwand von CHF 2‘730'000.00 und einem betrieblichen Ertrag
von CHF 2‘589‘300.00 gerechnet. Dies führt zu einer Differenz von
CHF 140‘700.00. Die Abschreibungen welche getätigt werden belaufen sich
auf CHF 157‘950.00. Zudem ist fürs nächste Jahr ein Finanzausgleich von
CHF 396‘000.00 vorgesehen.
Mit der nächsten Folie wird der Versammlung ein Vergleich mit dem Vorjahr
und der Rechnung 2014 aufgezeigt.
Gemeinderätin Barbara Vock erklärt, dass es sich hier um den dreistufigen
Erfolgsausweis handelt. Dieser setzt sich zusammen aus der betrieblichen Tätigkeit und aus dem Ergebnis der Finanzierung. Dies ergibt das operative Ergebnis. Hinzu kommen noch die ausserordentlichen Dinge, was wiederum das
Gesamtergebnis ergibt. Dies ist angeglichen an die Privatwirtschaft.
Der Aufwandüberschuss wird mit CHF 23‘300.00 erwartet. Es wird eine Entnahme aus der Aufwertungsreserve von CHF 151‘300.00 getätigt werden und
eine Abtragung des Bilanzfehlbetrages von CHF 116‘000.00 gemacht. Dies
beträgt 30 % des Rechnungsergebnisses 2014. Aufgrund des schlechten Ergebnisses 2014 ergibt sich hier eine grosse Summierung.
Im Bereich der Spezialfinanzierungen kann erläutert werden, dass in den
meisten Fällen ein Ertragsüberschuss budgetiert wird. Dies mit Ausnahme der
16
Abfallbewirtschaftung, bei welcher ein Aufwandüberschuss von CHF 700.00
erwartet wird.
Aufgrund der nächsten Folie zeigt Gemeinderätin das Verhältnis zwischen
Nettoinvestitionen / Selbstfinanzierung.
Dazu wird ausgeführt, dass diese Zahlen ab 2017 nicht wirklich aussagekräftig
sind, da man hier noch in Planung ist. Die Investitionen können mit knapp
47 % selber gedeckt werden. Der Rest muss fremdfinanziert werden. Eine
weitere Grafik zeigt die Nettoverschuldung pro Einwohner.
Gemeinderätin Barbara Vock erläutert, dass eine Nettoverschuldung bis
CHF 2‘500.00 als für gut befunden wird. Der Grafik kann entnommen werden,
dass man 2016 bei einem Wert von knapp über CHF 1‘000.00 liegt. Auch diese Zahlen sind ab 2017 mit Vorsicht zu geniessen.
Im Weiteren wurde versucht, bis ins Jahre 2020 eine Prognose zu erstellen.
17
So wie es hier dargestellt ist, rechnet man in den Jahren 2017 und 2018 mit
einem positiven Ergebnis, aber auch diese Zahlen sind noch nicht abschliessend.
Nach diesen Ausführungen gibt Gemeinderätin Barbara Vock das Wort in die
Versammlung.
Hanspeter Liebhardt hat eine Frage. Die Zahlen, welche ausgeführt wurden
sind aussagekräftig. Man hat jedoch auch Diagramme gesehen ab 2017 mit
dem klaren Hinweis, dass diese nicht wirklich aussagekräftig sind. Wieso zeigt
man diese Zahlen? Er geht davon aus, dass diese Zahlen ziemlich weit daneben liegen. Ab 2017 sieht Herr Liebhardt beispielsweise keine Investition. Die
Versammlung hat am heutigen Abend jedoch über einen Kredit im Zusammenhang mit der Zustandsaufnahme von Strassen und den Flurwegen abgestimmt. Somit müsste man in den Investitionen auch gewisse Annahmen ausweisen. Ferner hat Hanspeter Liebhardt festgestellt, dass 2017 eine Steuerfusssenkung von 4 % ausgewiesen wird. Gleichzeitig werden jedoch Mehreinnahmen von CHF 14‘000.00 budgetiert. Er stellt demnach fest, dass man eine
Erhöhung vom steuerbaren Einkommen erzielen muss. Gleichzeitig kann der
Redner den Unterlagen nirgends die Entwicklung der Bevölkerung entnehmen.
Er geht davon aus, dass diese Entwicklung sehr massgebend ist, ausser die
bestehenden Steuerzahler verdienen entsprechend mehr.
Im Weiteren erstaunt Hanspeter Liebhardt die Tatsache, dass ab 2017 eine
Senkung des Gemeindesteuerfusses von 4 %, gleichzeitig aber eine Erhöhung
des Kantonssteuerfusses von 4 % geplant ist. Hanspeter Liebhardt möchte
festhalten, dass er keinen Antrag stellt. Für ihn sind dies jedoch etwas irreführende Zahlen.
Gemeinderätin Barbara Vock bedankt sich bei Herrn Liebhardt und gibt eine
Erklärung zur genannten Steuerfusssenkung resp. zur genannten Steuerfusserhöhung ab. Momentan ist der Kanton daran, die Kosten im Bereich von Finanz- und Lastenausgleich neu zu strukturieren. Das bedeutet, dass auch der
Finanzausgleich ein Thema sein wird. Es wird eine neue Berechnungsformel
geben. Unter anderem ist aber auch vorgesehen, dass die Gemeinden mit
dem Kanton einen Abtausch machen werden, was den Steuerfuss anbelangt.
18
Das bedeutet, die Gemeinden gehen 4 % runter, der Kanton wiederum 4 %
rauf. Dass die Gemeinde Bözen seine Investitionen mit 114 % durchführen
kann, ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Trotzdem hat man diese Zahlen
verwendet, da dieses neue System bei der ersten Lesung des Grossen Rates
durchgekommen ist. Der Gemeinderat Bözen muss sich hierzu jedoch sicherlich Gedanken machen müssen, wie es weiter gehen soll, falls diese Neuregelungen kommen. Für die Gemeinde würde dies auch ein ziemlicher Einschnitt
bedeuten, da diverse Massnahmen geändert würden, bei welchen Bözen als
ländliche Gemeinde nicht sehr gut dasteht. Zu den Einwohnerzahlen kann
ausgeführt werden, dass nach Meinung von Gemeinderätin Barbara Vock
mindestens auf der Homepage ein Blatt aufgeschaltet war, aus welchem die
Bevölkerungsentwicklung entnommen werden konnte. Im Jahre 2017 rechnete
man mit einer Einwohnerzahlt von 750, danach mit 765 und weiter in 5erSchritten.
Hanspeter Liebhardt stellt fest, dass es sich dabei um Steuerzahler handeln
sollte, was Gemeinderätin Barbara Vock befürworten würde.
Gemeindeammann Robert Schmid gibt noch wenige Ergänzungen zu den bisherigen Ausführungen ab. Zum Thema Finanz- und Lastenausgleich hat er
bereits diverse Sitzungen etc. besucht. Der Finanz- und Lastenausgleich sind
grundsätzlich zwei verschiedene Geschäfte. Auf der einen Seite gibt es den
Finanzausgleich, welchen man kennt. Strukturschwache Gemeinden erhalten
Finanzausgleich von Gemeinden mit guten Steuerzahlern. Auf der anderen
Seite gibt es den Finanzen- und Lastenausgleich von den Gemeinden zum
Kanton. Hier wird die Frage beantwortet, wer was bezahlt. In der Vergangenheit wurden bereits diverse Anpassungen gemacht. Als Beispiel nennt Gemeindeammann Robert Schmid die Restkostenfinanzierung der Spitäler oder
auch die Finanzierung von Lehrerbesoldungen. Nun ist es zukünftig so aufgegleist, dass Sozialkosten nur noch durch die Gemeinden übernommen werden
sollen, alle Kosten für den Öffentlichen Verkehr übernimmt zukünftig nur noch
der Kanton alleine etc. Diese Aufzählung könnte beliebig weiter geführt werden. Unter dem Strich möchte der Kanton eine Umverteilung vornehmen, was
dazu führen würde, dass der Kanton mehr Aufgaben und mehr Aufwände
übernehmen, welche sodann alleine unter seine Hoheit fallen würden. Um dies
kostenneutral halten zu können, schlägt der Kanton einen Steuerfussabtausch
von 4 % vor. Für die Gemeinden sollte es also kostenneutral sein. Die Gemeinden können dem Kanton Aufwände abgeben, im Gegenzug geben die
Gemeinden aber auch bisherige Steuereinnahmen an den Kanton ab, resp. es
wird der erwähnte Steuerfussabtausch gemacht.
Der Finanzausgleich, welcher im selben Geschäft dabei ist soll ebenfalls neu
aufgegleist werden. Im Moment monieren vor allem die Agglomerationsgemeinden, dass sie viel zu schlecht wegkommen. Der Regierungsrat hat das
Thema aufgenommen und versucht eine Neuregelung zu finden. Diese ist in
einer ersten Lesung durch den grossen Rat gegangen. Gemeindeammann
Robert Schmid hofft für die Gemeinde Bözen, dass es noch diverse Korrektu19
ren geben wird, da das aktuelle Szenario für Bözen nicht wirklich gut aussieht.
In diesem Zusammenhang stimmt er zu, dass die Abbildung der finanziellen
Situation auf mehrere Jahre hinaus sehr schwierig ist. Auch die Bemerkung
bezüglich des angenommenen Kreditantrags im Zusammenhang mit den Werken ist korrekt. Dieser Beschluss wird gewisse Auswirkungen haben auf die
Finanzplanung. Zum aktuellen Zeitpunkt sind aber die aktuell vorhandenen
Zahlen zugrunde gelegt worden und es wird nicht mit Annahmen operiert. Sobald jedoch neue und fundierte Erkenntnisse vorhanden sind, werden diese im
Finanzplan natürlich abgebildet.
Daniel Büeler befürwortet ebenfalls den neuen Finanzplan, welcher 5 Jahre in
die Zukunft gerichtet ist. Er stellt aber auch fest, dass dieser nicht stimmen
kann. In diesem Zusammenhang sieht er eine Gefahr, dass sich diese Zahlen
und Grafiken in den Köpfen einbrennen werden. Ab 2016 sind keine Investitionen etc. eingetragen. Daher geht er davon aus, dass der Finanzplan so nicht
stimmen wird. Wie erwähnt, befürwortet er einen Finanzplan, empfiehlt jedoch,
mindestens Erfahrungswerte aus der Vergangenheit einzutragen. Nicht dass
sich der Gemeinderat in ein paar Jahren anhören muss, dass vor einiger Zeit
abgebildet wurde, dass die Verschuldung zurück geht und die Realität aber ein
anderes Bild zeigt. Er hält in diesem Sinne nochmals klar fest, dass keine Investitionen eingetragen sind und dass diese Zahlen so nicht stimmen können.
Zum Schluss möchte Daniel Büeler noch eine kleine Anregung im Hinblick auf
den Voranschlag 2017 und im Zusammenhang mit den Gemeinde- und
Flurstrassen machen. Der Redner kennt keinen ehemaligen Gemeindeammann, welcher jemals die Flursteuern angetastet hat. Er ist der Meinung, dass
im Zusammenhang mit dem Flurstrassenkonzept auch über die Finanzierung
diskutiert werden könnte. Sprich: Man sollte zu diesem Zeitpunkt auch mal die
Flursteuern anschauen. Er vermutet, dass niemand weiss, wann diese zum
letzten Mal angepasst worden sind.
Gemeinderätin Barbara Vock bedankt sich für die Voten und hält fest, dass
zukünftig auch auf die Grafiken verzichtet werden kann, falls diese zu einer
Verwirrung beitragen. Der Gemeinderat macht sich diesbezüglich Gedanken.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden, lässt die Ressortvorsteherin über den Voranschlag 2016 mit einem Steuerfuss von 118 %
abstimmen.
20
Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt dem Voranschlag 2016 mit einem Steuerfuss von
118% sei zuzustimmen.
Beschluss
In offener Abstimmung wird dem Voranschlag 2016 mit einem Steuerfuss von
118 % mit grosser Mehrheit zugestimmt. Dieser Beschluss unterliegt dem
fakultativen Referendum.
21
TRAKTANDUM 10
Verschiedenes und Umfrage
1. Information über Stand der Dinge Sanierung Wohnung Nord
Gemeinderat Ralph Vetter informiert, dass an der letzten Gemeindeversammlung ein Kredit über rund CHF 115‘000.00 bewilligt wurde, um die Wohnung
Nord sanieren zu können. Nach dem Auszug der Mieter hat sich der Gemeinderat sofort an die Arbeit gemacht und die Sanierung zusammen mit einem
Baufachmann zügig vorangetrieben. Man ist zeitlich und finanziell im Fahrplan.
Der Gemeinderat Bözen hat die Wohnung inspiziert und man ist mit dem Resultat sehr zufrieden. Auch konnten problemlos neue Mieter gefunden werden.
Die Wohnung Nord wird zukünftig wieder durch eine Wohngemeinschaft bewohnt werden. Die Mietzinsen wurden ortsüblich angepasst und auch die
Parkplatzbewirtschaftung wurde neu aufgegleist. Die Mieter können eigene
Parkplätze anmieten und nutzen.
Aus der Versammlung werden keine weiteren Informationen oder Wortmeldungen zu diesem Thema gewünscht.
2. Information über Stand Entwicklungskonzept
Gemeindeammann Robert Schmid informiert, dass im Zusammenhang mit
dem externen Büro bereits sehr viel gearbeitet wurde. Es wurden Daten aus
verschiedensten Quellen erhoben, welche bereits einen ganzen Ordner füllen.
Im Oktober 2015 hat dazu eine Sitzung stattgefunden, an welcher die Gemeindeammänner der vier beauftragenden Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen sowie die Verwaltung informiert wurden, was bereits gemacht worden ist. Dies allein nützt jedoch noch nicht viel. Aus diesen Daten
muss jetzt eine gewisse Substanz herausgefiltert werden, damit man herausfinden kann, was dies nun für die Gemeinde Bözen und die Region bedeutet.
Die nächste Sitzung vom Projektausschuss wurde auf den 15. Januar 2016
festgelegt. Man erhofft sich, dass anlässlich dieser Sitzung erste konkrete Anhaltspunkte vorgelegt werden. An dieser Sitzung kann sich der Ausschuss ein
weiteres Mal einbringen. Danach ist im Mai eine Besprechung mit allen Mitgliedern der betroffenen Gemeinderäte geplant zwecks gesamtheitlicher Vorstellung erster Resultate. Im Anschluss und noch vor der nächsten Gemeindeversammlung ist sodann Anfangs Juni 2016 eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Dies für alle Einwohnerinnen und Einwohner von allen vier
Gemeinden. Dies ist der beschlossene Fahrplan. Mehr kann im Moment dazu
noch nicht ausgeführt werden. Gemeindeammann Robert Schmid ist selber
sehr gespannt auf das Resultat. Er ist der Überzeugung, dass es daraus gewisse Erkenntnisse geben wird, welche für die weitere Entwicklung der vier
Dörfer behilflich sein werden.
22
Heinz Oftinger erklärt, dass ein Entwicklungskonzept einer Gemeinde sehr viel
mit Zielen zu tun hat. Wo man hin möchte, wo die Gemeinde hin möchte und
wo die Einwohner der Gemeinde hin möchten. Er möchte wissen, nach welchen Zielvorgaben, resp. nach welchen Zielen aktuell gearbeitet wird und was
der Gemeinderat diesbezüglich vorgegeben hat.
Gemeindeammann Robert Schmid erinnert an die Ausführungen, welche seinerzeit anlässlich der Einholung des entsprechenden Verpflichtungskredits für
das Entwicklungskonzept abgegeben worden sind. Man arbeitet wie in der Privatwirtschaft mit einer sogenannten SWOT-Analyse. Also: Ist-Zustand, Stärken-/Schwächen-Analyse und so weiter. Wo ist man gut positioniert, wo ist
man schwach positioniert?. Im Weiteren geht es über den Steuerertrag pro
Kopf bis hin zum Zustand der Gemeindewerke, ansässiges Gewerbe, wie
können sich Einwohnerzahlen entwickeln und so weiter. Dies alles ist Gegenstand davon, was seinerzeit gemeinsam als Ausgangslage vereinbart worden
ist.
Heinz Oftinger fragt nach, wo der Gemeinderat denn nun hin möchte.
Gemeindeammann Robert Schmid erklärt, dass sie nun den nächsten Schritt
abwarten. Das heisst, man wartet die SWOT-Analyse ab. Aus dieser heraus
muss man danach gewisse Schritte ableiten können. Man muss entscheiden,
was sinnvoll ist und was sich anbietet. Man kann definieren, wo ein Entwicklungspotenzial besteht. Das kann aber erst gemacht werden, wenn die Daten
vorliegen. Wenn man jetzt bereits sagen könnte, wo man hin möchte und man
bereits heute schon wüsste, dass dies das einzige richtige Ziel sei, so hätte
man dieses Entwicklungskonzept nicht in Auftrag geben müssen und man hätte nicht rund CHF 70‘000.00 ausgeben müssen, damit man Spezialisten beiziehen kann, welche dies belegen können. Das Hauptziel ist es, von einer
aussenstehenden Person fundierte Aussagen zu erhalten. Gewisse Fakten
sind bekannt. Beispielsweise dass der Pro-Kopf-Steuerertrag in Bözen nicht
wirklich hoch ist, resp. dass dieser weit unter dem kantonalen Durchschnitt
liegt. Heute aber bereits zu definieren, dass diesen mindestens auf den kantonalen Durchschnitt zu steigern sei, das ist aktuell nicht möglich. Gemeindeammann Robert Schmid fragt nach, ob diese Ausführungen soweit verständlich waren.
Heinz Oftinger bestätigt, dass die Ausführungen für ihn so sehr gut verständlich waren.
3. Information Stand Asylwesen
Gemeinderätin Piedad Molpeceres Garcia macht einen kleinen Rückblick auf
die am Freitag, 20. November 2015 durchgeführte Informationsveranstaltung
über die geplante Unterkunft für Asylbewerber am Oberdorf 5 in Bözen. Einige
waren bereits an dieser Veranstaltung anwesend oder konnten bereits diverse
Informationen der Aargauer Zeitung entnehmen. Die Ersatzabgabe bei Nicht23
erfüllung der Aufnahmepflicht von asylsuchenden Personen erhöht sich per
01. Januar 2016 von bisher CHF 10.00 pro Person/Tag auf neu CHF 110.00
pro Person und Tag. Aufgrund der finanziellen Verpflichtung, aber auch aus
Solidarität gegenüber den asylsuchenden Personen hat sich der Gemeinderat
Bözen entschlossen, seiner Aufnahmepflicht nachzukommen. Die Liegenschaft Oberdorf 5 wird ab 01. Januar 2016 als Asylunterkunft genutzt. Der
Gemeinderat Bözen hat sich in diesem Zusammenhang für eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Elfingen, Hornussen und Zeihen entschlossen. Wie bereits an der Informationsveranstaltung informiert, ist man noch auf
der Suche nach Mobiliar für die Asylunterkunft. Wer zu Hause altes, aber noch
brauchbares Mobiliar hat, welches nicht mehr gebraucht wird, darf sich gerne
bei der Verwaltung melden.
Aus der Versammlung werden keine weiteren Informationen oder Wortmeldungen zu diesem Thema gewünscht.
4. Kreditabrechnung Neubau Spielplatz Schule Bözen
Vizeammann Markus Steinhardt erinnert, dass im letzten Jahr ein Kredit über
CHF 72‘000.00 für die Neuerstellung des Spielplatzes beim Schulhaus Bözen
beantragt wurde. Im Juni 2015 wurde der Spielplatz offiziell eingeweiht. Der
Kredit wurde mit rund CHF 1‘100.00 knapp überschritten. Die Überschreitung
ist einerseits auf leichte Kostenüberschreitungen bei den Spielgeräten und
dem Aufbau, andererseits auf die Erstellung einer Sicht- und Lärmschutzwand
aufgrund einer eingegangenen Einwendung während der Baugesuchsauflage
zurück zu führen.
Gemeindeammann Robert Schmid ergänzt, dass der Kredit innerhalb eines
Jahres abgeschlossen werden konnte. Deswegen muss die Kreditabrechnung
nicht genehmigt werden, resp. dies wir im Zusammenhang mit der Abnahme
der Rechnung 2015 anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung im
Sommer 2016 gemacht.
Aus der Versammlung werden keine weiteren Informationen oder Wortmeldungen zu diesem Thema gewünscht.
5. Weihnachtsbaumabgabe 2015
Gemeinderat Ralph Vetter freut sich, über etwas Positives informieren zu können. Die traditionelle Gratis-Weihnachtsbaumabgabe für die Einwohnerinnenund Einwohner von Bözen findet dieses Jahr statt am Samstag,
19. Dezember 2015, zwischen 09.00 Uhr und 09.30 Uhr, wie gewohnt am
Oberdorf 5.
24
6. Steuerkurs für Jungbürger
Gemeinderätin Barbara Vock gibt eine Information aus dem Steueramt ab.
Das Steueramt bietet einen Steuerkurs für Jungbürger an. Das Ausfüllen der
jährlichen Steuererklärung ist nicht immer ganz einfach. Man weiss am Anfang
nicht, wo was einzutragen ist. Hier möchte das Steueramt Unterstützung bieten. Angesprochen werden sollen vorerst hauptsächlich Jungbürger. Selbstverständlich steht das Regionale Steueramt BEEHZ aber auch allen anderen
Einwohnerinnen und Einwohnern gerne zur Verfügung. Bei Fragen, Anliegen
oder Unklarheiten kann man sich direkt beim Regionalen Steueramt melden,
welches bekanntlich seinen Standort in Hornussen hat. Der Kurs für Jungbürger wird voraussichtlich im nächsten Jahr stattfinden. Das genaue Datum ist
noch nicht bekannt. Die Jungbürger werden separat angeschrieben und informiert. Versammlungsteilnehmer welche Kinder im betreffenden Alter haben,
werden motiviert, den Kindern den Kurs weiter zu empfehlen.
Aus der Versammlung werden keine weiteren Informationen oder Wortmeldungen zu diesem Thema gewünscht.
7. Verabschiedung Karl Amsler als Hüttenwart Waldhütte Grueb
Gemeinderat Ralph Vetter freut sich, die Verabschiedung des bisherigen Hüttenwartes der Waldhütte Grueb vornehmen zu dürfen. Karl Amsler hat 1999
dieses Amt übernommen und mit viel Herzblut zur Waldhütte geschaut. Man
kann davon ausgehen, dass die Hütte heute besser aussieht als zum Zeitpunkt, als Karl Amsler diese übernommen hat. Er hat auch immer gute Lösungen gefunden. Als Beispiel kann das WC genannt werden oder aber auch den
Vorplatz. Er war immer innovativ und hat gute Verbesserungsvorschläge eingebracht. Sein letzter Wunsch ist es, einen Windschutz zu erstellen. Dies wird
der Gemeinderat weiter verfolgen. Für den Gemeinderat war die unkomplizierte und direkte Art immer sehr dankbar. Man wusste immer Bescheid über den
Stand der Dinge.
Der Gemeinderat Bözen dankt Karl Amsler für den langjährigen Einsatz und
hofft, dass er bei guter Gesundheit bleibt und wünscht ihm in diesem Sinne
eine gute Pension. Als Wertschätzung überreicht der Gemeinderat gerne ein
Präsent und möchten ihn hiermit offiziell verabschieden.
Die Überreichung des Präsentes wird mit lang andauerndem Applaus aus der
Versammlung begleitet.
Gemeinderat Ralph Vetter nutzt die Gelegenheit und informiert, dass die Gemeinde nun folglich auf der Suche nach einem würdigen Nachfolger von Herrn
Amsler ist. Interessierte Personen dürfen sich gerne bei der Verwaltung oder
direkt beim Gemeinderat melden. Der Aufruf wird ebenso im Mitteilungsblatt
publiziert.
25
Gemeindeammann Robert Schmid schliesst hiermit die Ausführungen und Informationen von Seiten Gemeinderat ab und gibt das Wort in die Versammlung.
Hansueli Brändli möchte wissen, wie der Stand der Dinge in Sachen Drillmatt
ist. An einer der letzten Gemeindeversammlungen wurde in diesem Zusammenhang ein Projektierungskredit bewilligt. Kann man hier bereits informieren,
weiss der Gemeinderat mehr?
Gemeindeammann Robert Schmid kann informieren, dass seit gut einer Woche mehr bekannt ist. Zu diesem Zeitpunkt hat der Gemeinderat mindestens
einmal einen positiven Entscheid erhalten. Man hatte das Vorgesuch nach
Aarau gesandt, wobei daraus noch keine eindeutige Empfehlung abgeleitet
werden konnte. Dem Gemeinderat lag am meisten auf dem Magen, dass 35
Meter ab der Autobahn eine Baulinie eingetragen ist, welche ins Baugebiet
rein kommt, resp. vor allem in die bereits bestehende Strasse hinein. Das bedeutet, dass sich der Kanton ein sogenanntes Beseitigungsrevers vorbehält.
Sprich: Wenn die Autobahn aus- oder umgebaut werden würde, so würde die
Gemeinde wieder kostenpflichtig. Das beauftragte Büro hat engagiert daran
gearbeitet und konnte den Nachweis erbringen, dass die Autobahn auf 6 Spuren ausgebaut werden könnte, ohne dass der bestehende Damm angetastet
werden müsste. Dies führte nun dazu, dass das ASTRA in Aussicht gestellt
hat, bei definitiver Einreichung des Projekts auf das Beseitigungsrevers verzichten zu können und dass die Baulinie auf 25 Meter zurück genommen werden sollte. Dies ist der aktuelle, positive Zwischenstand in diesem Gebiet. Daneben müssen noch andere Punkte abgeklärt werden. Dies im Zusammenhang mit Hochwasserschutz und so weiter. Gemeindeammann Robert Schmid
geht davon aus, dass man Anfangs nächstes Jahr im Bereich, in welchem die
Strasse noch nicht klar definiert ist, die Anstösser einladen kann, damit diese
dazu Stellung nehmen können. Danach will man das Projekt definitiv beim
Kanton eingeben.
Christina Basler möchte im Zusammenhang mit dem gestrigen Zeitungsartikel
über die neuen Öffnungszeiten des Volg-Ladens in Bözen wissen, was der
Gemeinderat dazu meint.
Gemeindeammann Robert Schmid führt aus, dass der Gemeinderat von der
Volg Detailhandel AG zu diesem Thema angefragt worden ist. Mehr oder weniger ist dies konsultativ geschehen, da der Gemeinderat dies letztendlich
nicht entscheiden kann. Dies obliegt kantonalen Stellen. Der Gemeinderat war
jedoch der Meinung, dass er sich nicht grundsätzlich dagegen stellt. Dies vor
allem aufgrund der Tatsache, dass eine Anpassung der Öffnungszeiten durch
ein verändertes Kundenbedürfnis belegt und so auch der Verbleib des Ladens
im Dorf gesichert werden kann. Man kann hier geteilter Meinung sein. Der
Gemeinderat ist der Meinung, dass man hier mit der Zeit gehen muss. Gemeindeammann Robert Schmid ist der Überzeugung, dass solch eine Veränderung nicht vollzogen würde, falls nicht ein verändertes Kundenbedürfnis
26
nachgewiesen oder nicht der gewünschte Umsatz erzielt werden könnte. Niemand beschäftigt Arbeitnehmer, wenn keine Nachfrage vorhanden ist.
Gemeindeschreiber Claudio Stierli präzisiert, dass der Kanton, resp. das Amt
für Wirtschaft und Arbeit (AWA) die Hoheit über die Bewilligung von Nachtund Sonntagsöffnungszeiten ausübt. Der Gemeinderat kann mitreden im Zusammenhang mit den effektiven Öffnungszeiten. Dies hat man auch gemacht.
Als Ergänzung kann auch informiert werden, dass sich der Gemeinderat in
diesem Zusammenhang auch Gedanken über das Gewerbe im Dorf gemacht
hat. Was heisst das für jenes Gewerbe im Dorf, welches am Sonntag geöffnet
hat. Der Gemeinderat Bözen hat die Volg Detailhandels AG angeregt, mit diesen Kontakt aufzunehmen und eine allfällige Zusammenarbeit zu prüfen, damit
das Gewerbe im Dorf durch diese Anpassung vom Volg nicht allzu stark belastet wird.
In einem Nebensatz hat Marc Hauri heraus gehört, dass die Gemeinden sämtliche Sozialkosten übernehmen würden. Er möchte wissen, ob er das falsch
verstanden habe. Hat dies ein Zusammenhang mit der Flüchtlingsgeschichte?
Gemeindeammann Robert Schmid erklärt, dass dies keinen Zusammenhang
mit der Flüchtlingsgeschichte hat. Im Zusammenhang mit Flüchtlingen wird
erklärt, dass man in diesem Bereich von einer Integrationsdauer von 5 Jahren
ausgeht. In dieser Zeit ist der Kanton weiterhin zuständig für die Kosten, welche diese Personen verursachen. Dies ist nicht ganz kostenneutral. Die Gemeinden müssen hier ihren Teil auch beitragen. Vor allem in Form von Betreuungsarbeit. Ab dem Zeitpunkt, ab welchem eine Person den Status als anerkannter Flüchtling hat, erhält sie die B-Bewilligung. Zu diesem Zeitpunkt darf
die Person erwerbstätig werden und ist frei in der Wohnsitzwahl.
Marc Hauri möchte seine Frage aufgrund der Ausführungen nochmals anders
formulieren. Er fragt an, was auf die Gemeinde zukommt an erhöhten sozialen
Ausgaben, welche vorhin vom Kanton übernommen wurde. Was macht der
Gemeinde am meisten Bauchweh?
Gemeindeammann Robert Schmid kennt die Thematik mit dem erwähnten
Steuerabtausch und dass beispielsweise die Löhne der Lehrer wieder voll vom
Kanton bezahlt werden. Auch der öffentliche Verkehr etc. ist hier ein Thema.
Das kann bis in den Bereich von Sozialen Institutionen von Werken und Heimen hinein gehen, wo der Kanton bisher Beiträge bezahlt hat, welche nun die
Gemeinde zu bezahlen hat.
Marc Hauri: Und diese 4 % gehen von der Gemeinde zum Kanton?
Gemeindeammann Robert Schmid bestätigt dies, weil auch Aufgaben von der
Gemeinde zum Kanton gehen. Und zwar mehr, als die Gemeinden vom Kanton übernehmen müssen. Er erklärt, dass bereits ein Vorbehalt angebracht
worden ist, dass die planbaren Kosten wie beispielsweise der öffentliche Ver27
kehr und so weiter neu zum Kanton gehen und die nicht planbaren Kosten,
welche man im Sozialen Bereich hat und man nie genau weiss, wie sich diese
ausgehen, bei den Gemeinden bleiben. Das ist eine klare Problematik, welche
Gemeindeammann Robert Schmid nicht abstreiten kann. Das ist aber noch
alles in der Vernehmlassung und man hat die Hoffnung, dass man noch auf
den einen oder anderen Punkt Einfluss nehmen kann. Zu dieser ganzen Thematik kann noch erwähnt werden, dass eine Interessensgemeinschaft „Ländliche Gemeinden“ gegründet wurde. Hier haben sich rund 40 Gemeinden zusammengeschlossen in voller Kenntnis, dass sie nur kleine Gemeinden sind
und stimmenanteilsmässig im Kanton kein hohes Gewicht haben. Trotzdem
wurde durch die Gründung dieser IG eine Stimme gegeben, welche medial
und politisch wahrgenommen wird. Dies war auch bereits erfolgreich. In der
Arbeitsgruppe beim Kanton konnte dadurch ein fixer Vertreter der IG Einsitz
nehmen.
Werner Pfister dank der Verwaltung für die schönen Fotos in der Broschüre
zur heutigen Versammlung. Er hat sich besonders darüber gefreut, dass auch
die Wappenscheibe der Kirche einen Platz in der Broschüre gefunden hat.
Dies auch als Hinweis für jene, welche wieder mal in die Kirche möchten. Man
kann die Wappenscheibe auch direkt in der Kirche anschauen.
Ferner kommt Werner Pfister auf das Votum von Daniel Büeler zurück und
möchte darauf hinweisen, dass es auch noch Gemeinden gibt, welche gar keine Flursteuern kennen.
Gemeindeammann Robert Schmid bedankt sich für die Rückmeldung zur Broschüre und erwähnt an dieser Stelle gerne nochmals, dass die Fotos von
Herrn Urs Frei zur Verfügung gestellt wurden. Ihm ist es zu verdanken, dass
die Verwaltung immer wieder darauf zurückgreifen kann. Die Bilder sind sehr
schön und tragen zu einem schönen Erscheinungsbild der ansonsten doch
etwas trockenen Broschüre bei. Diese Geste von Urs Frei wird sowohl vom
Gemeinderat wie auch von der Verwaltung sehr geschätzt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden kommt Gemeindeammann Robert Schmid zu einer letzten Information für die Versammlung.
Er freut sich auf den bevorstehenden Neujahrs-Apéro hinweisen zu können,
welcher 2016 etwas anders durchgeführt wird. Der Gemeinderat würde sich
freuen, alle am 01. Januar 2016, ab 18.00 Uhr auf dem Vorplatz zwischen dem
Schulhaus und der Turnhalle Bözen begrüssen zu dürfen und zusammen mit
den Einwohnerinnen und Einwohner von Bözen auf das neue Jahr anzustossen. Eventuell kann der Besuch am Neujahrs-Apéro danach direkt mit einem
Besuch des traditionellen Neujahrs-Theaters verbunden werden. Mit dieser
kleinen Änderung können gute Synergien genutzt werden und man erhofft sich,
dass man so miteinander eine gute Sache veranstalten kann.
Gemeindeammann Robert Schmid bedankt sich im Namen des gesamten Gemeinderates für die aktive Teilnahme an der Versammlung. Er wünscht allen
28
eine schöne und besinnliche Advents- und Weihnachtszeit sowie einen guten
Rutsch ins neue Jahr. Er freut sich auf weitere Begegnungen, beispielsweise
am erwähnten Neujahrs-Apéro oder bei anderen Gelegenheiten auf der Strasse
oder im Restaurant. Er wünscht allen eine gute Heimkehr und beschliesst die
Einwohnergemeindeversammlung um 21.39 Uhr.
Für getreues Protokoll
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Gemeindeammann:
Der Gemeindeschreiber:
sig. Robert Schmid
sig. Claudio Stierli
Die Finanzkommission Bözen hat die formelle Prüfung auf Vollständigkeit des
Protokolls und Richtigkeit der Abstimmungsresultate vorgenommen.
Bözen, 18.01.2016
NAMENS DER FINANZKOMMISSION
sig. Reto Käser
29