- Standard Systeme

Standard
aktuell
21. Ausgabe Oktober 2011
Zeitschrift für Qualität in Pflege und Betreuung
in Deutschland und Österreich
Leitfaden Expertenstandards
Für Pflege- und Leitungskräfte
Quo vadis Expertenstandards?
Aktuelle Entwicklungen erläutert und kommentiert.
Neue Wohnstrukturen in der stationären
Behindertenhilfe
PKMS – in der Dokumentation
ohne Aufwand abbilden
Stationäre
Altenhilfe
Mobile
Pflege
Krankenhaus
Klinik
Behindertenhilfe
INHALTSVERZEICHNIS
EDITORIAL
Editorial
2
Quo vadis Expertenstandards?
3
Erläuterung und Kommentar von Thomas Kirpal
OPS 2012: PKMS – Abbildung in der papiergestützten Patientendokumentation
3
von Andreas Rüppel
ÖSTERREICH: Gehört der Verblisterung
von Arzneimitteln die Zukunft in der
Pflege?
6
von Philipp Stummvoll
Oliver Theißen
Umstrukturierung des Wohnens
Hamburg, 07.10.2011
Liebe Leserinnen und liebe Leser!
Mit einigem Kopfschütteln hat die Fachwelt in der Altenpflege zur Kenntnis genommen,
dass das Deutsche Netzwerk für Qualität in der Pflege (DNQP) einen Expertenstandard
zum Thema „Physiologische Geburt“ entwickelt, das weithin nicht unbedingt als dringlich für einen Expertenstandard empfunden wurde. Lesen Sie hierzu den Artikel von
Pflegewissenschaftler Thomas Kirpal auf den Seiten 3 und 4. Weiter beschäftigen uns in
dieser Ausgabe das Thema Verblisterung von Medikamenten und neue Möglichkeiten in
der Optimierung von Pflegeorganisation mithilfe von Software und Visitenwagen, und
wir zeigen neue Facetten beim für Krankenhäuser so wichtigen Thema PKMS auf.
Begegnen Ihnen auch so häufig diese (gar nicht so) neuartigen QR-Codes, die inzwischen
überall zu sehen sind? Wir erklären, was sich dahinter verbirgt, und wie sich mit ihrer
Hilfe eine Brücke zwischen Drucksachen und dem Internet bzw. Handy schlagen lässt.
Herzlichst, Ihr Oliver Theißen
2
8
von Mario Lehmann
Geschäftsführer
Dekubitusrisikoeinschätzung
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NEU von Standard Systeme
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PERSÖNLICH
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Was sind eigentlich QR-Codes?
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KURZ UND KNAPP
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von Thomas Kirpal
IMPRESSUM
Herausgeber: Standard Systeme GmbH,
Hamburg.
Redaktion:
Oliver Theißen, Andreas Rüppel, Thomas
Kirpal, Mario Lehmann, Philipp Stummvoll, Achim Rizvani (V.i.S.d.P.).
Grafik und Satz: Achim Rizvani
Redaktionsanschrift:
Standard Systeme GmbH
Großmoorring 7
21079 Hamburg
Tel.: 040 767319-0
Fax: 040 767319-60
[email protected]
www.standardsysteme.de
Standard aktuell
Quo vadis Expertenstandards?
Aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten rund um die nationalen Expertenstandards,
erläutert und kommentiert
von Thomas Kirpal
Seit der offiziellen Vorstellung des aktualisierten Expertenstandards Dekubitusprophylaxe am 25. Februar dieses Jahres im
Rahmen eines Workshops in der Charité
Universitätsmedizin Berlin hat sich im Bereich der Expertenstandards einiges ereignet.
Mancher dachte, er sehe
nicht recht.
Expertenstandard
„Physiologische Geburt“?
Zunächst etwas befremdlich war der Aufruf
zur Mitarbeit in der Expertenarbeitsgruppe
zu einem Expertenstandard "Physiologische Geburt", der kurze Zeit später, seit
März 2011, auf der Internetseite des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung
in der Pflege (DNQP) zu finden war.
Die Pressemitteilung enthält zwar einen
Hinweis darauf, dass dieser neue Standard im Rahmen eines Forschungsprojektes der Hochschule Osnabrück mit
dem Schwerpunkt „Versorgung während
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett – Instrumente zur sektorenübergreifenden Qualitätsentwicklung – IsQua“
erstellt werden soll. Trotzdem ist festzustellen, dass sich die DNQP-Experten im
Gegensatz zu ihrer bisherigen Vorgehensweise plötzlich mit Themen beschäftigen,
die nicht als gravierende Gesundheitsund Pflegeprobleme eines großen Anteils
der Bevölkerung zu werten sind.
21. Ausgabe Oktober 2011
Aktualisierung des (der) Expertenstandards Schmerzmanagement
Im August und September 2011 wurde
dann eine vorläufige aktualisierte Version
des Expertenstandards Schmerz auf der
Internetseite des DNQP frei zugänglich
eingestellt, mit dem Aufruf an die Fachöffentlichkeit, sich dazu zu äußern. Konkret
waren der aktualisierte Expertenstandard,
die Präambel und die Kommentierungen
sowie die aktuelle Literaturstudie und die
Übersicht über die eingeschlossenen Leitlinien
online gestellt. Bis zum
23.09.2011 konnte man
sich zu der Aktualisierung
per Post oder E-Mail äußern. Die Veröffentlichung
der aktualisierten Version
ist wohl bereits für Ende
2011 geplant.
Diese neue Version des Expertenstandards wird sich
aller Voraussicht nach akuten
Schmerzzuständen
widmen, folgerichtig wird
sogleich ein zweiter Standard zu chronisch-tumorbedingten und chronischnicht-tumor bedingten
Schmerzen angekündigt.
Die nächsten Aktualisierungen
Des Weiteren ist die Aktualisierung des Expertenstandards Sturz bereits auf den Weg
gebracht, hier wurde bereits im April 2011
dazu aufgerufen, sich als Mitarbeiter für die
Arbeitsgruppe oder für die wissenschaftliche Leitung zu melden.
Anschließend ist geplant, die Aktualisierung des Expertenstandards Förderung der
Harnkontinenz in Angriff zu nehmen.
3
Keine neuen Themen?
Fazit
Den wirklich "großen" Themen der Pflege
scheint sich nun die Geschäftsstelle Expertenstandards beim GKV-Spitzenverband zu
widmen, die ja bekanntermaßen nach dem
neuen § 113a SGB XI zuständig für weitere
Expertenstandards ist. Allerdings gibt es
derzeit wohl keine offensichtlich gravierenden pflegerelevanten Gesundheitsprobleme oder Risiken, die eines Expertenstandards bedürfen. So jedenfalls könnte man
die Presseerklärung der Geschäftsstelle
verstehen, die am 09. September 2011
veröffentlicht wurde und in der dazu aufgerufen wird, Themenvorschläge für einen
neuen Expertenstandard einzureichen. Darin heißt es, man beabsichtige, einen neuen Expertenstandard zu erstellen und ruft
gleichzeitig den Medizinischen Dienst des
GKV-Spitzenverbandes, den Verband der
privaten Krankenversicherung e. V., die Verbände der Pflegeberufe, die maßgeblichen
Organisationen für die Wahrnehmung der
Interessen und der Selbsthilfe der Pflegebedürftigen und der behinderten Menschen sowie unabhängige Sachverständige dazu auf, Vorschläge zu unterbreiten,
zu welchem Thema ein Expertenstandard
entwickelt werden soll. Bei der Einreichung
von Vorschlägen sind bereits vorhandene
epidemiologische Erkenntnisse und wissenschaftliche Einschätzungen zu berücksichtigen. Ebenso wird eine Stellungnahme
zur Realisierbarkeit der Entwicklung des
vorgeschlagenen Expertenstandards verlangt. Stichtag ist der 07. November 2011,
bis dahin müssen die Themenvorschläge
bei der Geschäftsstelle Expertenstandards
eingegangen sein. Man darf sehr gespannt
sein, was dabei herauskommen wird.
All diese Aktivitäten wirken nach Außen etwas konfus und wenig koordiniert. Von verantwortlicher Seite sollte dabei allerdings
nicht vergessen werden, dass sowohl neue
Expertenstandards als auch die Aktualisierungen bestehender für die praktische
Pflege vor Ort einen immensen Aufwand
bedeuten – Expertenstandards müssen
umgesetzt werden! Anpassungen, Veränderungen und Überarbeitungen auf mehreren Ebenen sind notwendig um einen
Standard vollständig in einer Einrichtung
zu implementieren. Dazu gehören aufwendige Anpassungen von einrichtungsinternen Leitlinien und Qualitätsdokumenten,
zeit- und personalaufwendige Schulungsmaßnahmen und nicht zuletzt die oft kostenintensive Anpassung der eingesetzten
Dokumentation, sei sie manuell oder elektronisch.
Die Unsicherheit, die vor allem in der stationären Langzeitpflege mit der eingangs erwähnten Aktualisierung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe einherging,
wie denn nun eine Dekubitusrisikoeinschätzung ohne Einsatz der Braden-Skala
prüfungssicher nachzuweisen sei, sollte
den verantwortlichen Akteuren Anlass genug sein, ihre Aktivitäten und Planungen in
Bezug auf die Weiterentwicklung der nationalen Expertenstandards zu koordinieren,
transparent zu planen und schrittweise
und nachvollziehbar umzusetzen.
4
Quellen:
http://www.dnqp.de
http : / / w w w.gk v- sp i t zenver b and.de/
pm_110909_expertenstandards.gkvnet
Thomas Kirpal (MScN)
Pflegewissenschaftler
Teamleiter Beratung
A
ls examinierter Krankenpfleger
und Fachkrankenpfleger für Psychiatrie hat Thomas Kirpal 23 Jahre Berufserfahrung in der Pflege. Sein Studium der Pflegewissenschaft hat er mit
einem Master of Science in Nursing an
der Cardiff University abgeschlossen.
Er ist in Einrichtungen der ambulanten,
teilstationären und stationären psychiatrischen Pflege tätig gewesen und hat
bereits an Krankenpflege- und Altenpflegeschulen unterrichtet.
T
homas Kirpal ist Fachbuchautor und
hat die Formulierungshilfen 2012
für die Pflegeprozessplanung vollständig pflegewissenschaftlich überarbeitet. Er ist auch Autor unseres aktualisierten Qualitätshandbuchs 2011 für
die stationäre Altenpflege, das wir als
offenes Konzept auf CD-ROM anbieten.
Thomas Kirpal ist ein bundesweit gesuchter Experte in allen gerontopsychiatrischen Fragestellungen.
Standard aktuell
OPS 2012: PKMS – Abbildung in der papiergestützten Patientendokumentation
von Andreas Rüppel
Manchmal darf man es sich auch einfach machen. Pflegedirektionen und Qualitätsbeauftragte in Krankenhäusern und Kliniken haben so viel mit komplexen Vorgaben und Systematiken zu tun, dass jede auf intelligente Weise einfache Lösung willkommen sein muss.
Standard Systeme bietet für die Integration des Pflegekomplexmaßnahmenscores (PKMS),
auch in seiner erweiterten Fassung, eine verblüffend einfache Lösung auf CD-ROM an.
Die Lösung kommt auf CD
Anamnese
Wir liefern eine CD mit ausAssessment zur
druckbarer
PflegeplanungsIdentifikation PKMS-Identifikation PKMS-Identifikation
einer PKMSergänzung mit integriertem
(nicht integriert)
(integriert)
Relevanz
Nachweis nach der aktuellsten
Vorgabengestützte Pflegeplanung
Version (z.Zt. OPS 2011, Vorverund Durchführungsnachweis
sion 2012). Da der PKMS zwar
sehr komplex ist, jedoch die FallPKMS-ZusatzdokumenZusatzformulare (ALLE)
tation nuR BeI PatIenten MIt
Indikationsdokumentation
zahlen in kleinen und mittelgroPKMs-ReleVanZ
Pfl
egebericht
ßen Kliniken eher gering, lohnt auf CD
Pflegebericht
sich der Offsetdruck großer Formularmengen nicht.
Kodierungsstelle
Daher bieten wir das Formular
MDK-Plausibilitätsprüfung von PKMS-Zusatzdoals PDF-Dokument zum Selbstkum., Indikationsformularen und Pflegebericht
ausdrucken an. Meist reicht
Erstattung durch Krankenkasse
ein einfaches A4-Formular. Wir
können aber auch kleine oder
größere Anpassungen an das
Die Vorteile
Layout (Pflegeplanung) der Einrichtung
1. Wirtschaftlich
vornehmen, oder die detaillierte LeistungsDer Kunde zahlt lediglich die Entwicklungsbereichsbeschreibung als Ergänzung hinzukosten ohne zusätzliche Druckkosten. Eine
fügen.
verpflichtende Mengenabnahme an DruckDer Nutzer druckt seinen Bedarf an Ergänformularen entfällt. Dies unterstützt die
zungsformularen während der Gültigkeit
Kurzlebigkeit der Inhalte (jährlich) und den
der jeweils aktuellen PKMS-Version spezigeringen Formularbedarf.
ell für vorab ermittelte PKMS-Patienten als
2. Übersichtlich
Zusatzdokumentation zur Erfüllung der
Durch die übersichtliche ZusatzdokumentatiNachweispflicht und zur Weitergabe der
on wird der tägliche Dokumentationsprozess
ermittelten täglichen Punktwerte an die Konicht gestört. Die Analyse einer PKMS-Reledierabteilung der Einrichtung aus.
vanz erfolgt während der Patientenaufnahme
21. Ausgabe Oktober 2011
ohne erheblichen Mehraufwand automatisch
und führt erst bei Feststellung einer Relevanz
zur oben beschriebenen Zusatzdokumentation (i.d.R. ein A4-Formular)
3. Kommunikativ
Die tgl. Punktwertermittlung und -weiterleitung an die jeweiligen Kodierabteilungen
kann auf einfachem Weg zeitnah erfolgen. Insbesondere wenn das bestehende KIS-System
dies (noch) nicht leistet.
4. Einfach
Durch die Nutzung einer einheitlich vorgabengestützten Pflegeplanung für alle Patienten, welche die geplanten durchzuführenden Maßnahmen über einen integrierten
Leistungsnachweis abbildet, verkürzt sich die
reine PKMS-Abbildung auf ein Zusatzformular
mit den ausschließlichen PPRA4-Leistungen.
Die Voraussetzungen:
1. Der Kunde hat über eine Pflegeanamnese
die Mindestmerkmale des PKMS zu allen relevanten Leistungsbereichen (neu 7 statt 5) abgebildet oder nutzt die Vorlage des DPR.
2. Eine PKMS-Kurzeinschätzung (zurzeit 10
Fragen) erleichtert die Identifikation der
PKMS-Relevanz.
3. Sämtliche detaillierten Gründe (Probleme)
liegen den Pflegekräften auf den Stationen
zur Einsichtnahme und Nutzung vor (DPR).
4. Der Kunde verfügt über die notwendigen
Ergänzungsformulare
(Trink-/Ernährungsprotokoll, Kontinenzerhebung und Miktionsprotokoll, Berichtswesen mit Situations-/
Betreuungs-/Beratungsbeschreibung, Wunddokumentation, Lagerungsplan).
5
Österreich
Gehört der Verblisterung von Arzneimitteln die Zukunft in der Pflege?
von Philipp Stummvoll
Mit der Gabe von Medikamenten in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind meist zwei
große logistische Probleme verknüpft: Die
Stellung der Medikamente durch das Pflegepersonal ist jeden Tag zeitintensiv und – wir
sind alle nur Menschen – eine mögliche Fehlerquelle. Das zweite große Problem ist die
Therapietreue (heute meist mit dem englischen Begriff CoMPlIanCe bezeichnet) des Patienten (oder in Pflegeheimen: des Bewohners).
Die patientenindividuelle Verblisterung von
Medikamenten versucht, beide Probleme
zugleich zu lösen. Durch den Einsatz zertifizierter Maschinen werden die verschriebenen Medikamente individuell verblistert.
Studien haben gezeigt, dass die Maschinen
deutlich sicherer in der Stellung der richtigen Medikamente in der richtigen Dosis
sind als jeder Mensch. Außerdem wird die
Therapietreue bei Patienten verbessert,
wenn die Medikamente nach Tagen und
Einnahmezeitpunkten (morgens, mittags,
abends und nachts) sortiert sind. Das gilt
besonders dann, wenn die Medikation
komplex ist. Ebenso sinkt der sogenannte
„Verwurf“, also die zwar verordneten, aber
nie eingenommenen Medikamente.
Transparenz geboten
Die Hersteller der Blistersysteme bemühen
sich zudem um Transparenz. So gibt ein Anbieter an, den Text und das digitale Foto jedes einzelnen Beutels so zu speichern, dass
6
noch Tage nach der Verblisterung der Inhalt
genau zu rekonstruieren ist.
Verunsicherte Pflegende
Doch die Verunsicherung beim Pflegepersonal und manchmal auch bei Bewohnern und
Patienten bleibt. Eine Pflegekraft muss die
äußere Gestalt der Tabletten schon sehr gut
kennen, wenn sie die Maschine kontrollieren
will, denn die Originalverpackung fehlt. Kann
ein digitales Bilderkennungssystem wirklich
Tabletten besser auseinanderhalten als Pflegekräfte mit teilweise jahrzehntelanger Erfahrung? Und ist der Einsatz von Maschinen
in der „Auseinzelung“ und Verteilung von
Medikamenten nicht ein Misstrauensbeweis
gegenüber den Fachkräften?
Ist ferner die Speicherung von vitalen Patienteninformationen in externen Datenbanken
bei privaten Dienstleistern nicht ein unheilvoller Schritt in Richtung gläsernem Patienten?
Droht gar die Enthumanisierung der Krankenund Altenpflege, die Abschaffung menschlicher Zuwendung im Namen der Effizienz?
Vorteile für alle Beteiligten?
Wahrscheinlich hilft hier eine ruhigere Betrachtungsweise. In einem komplexen, von
den Fachkräften oft ungeliebten und im Ergebnis fehlerträchtigen Aufgabengebiet, in
dem jeder Fehler sehr folgenreich sein kann,
helfen Maschinen möglicherweise, die beiden Sicherheitsprobleme bei der Medika-
Philipp Stummvoll
Verkaufsleiter Österreich
P
hilipp Stummvoll entwickelt Pflegedokumentationssysteme für
unsere Kunden und hat sich als Organisationsberater in Pflegeheimen
und Spitälern bundesweit einen Namen gemacht. Er führt Schulungen
und Qualitätsberatungen durch und
ist für die Beratung unserer Kunden
vor Ort in der Steiermark, Kärnten,
Tirol, in Vorarlberg, in Teilen Niederösterreichs und Salzburgs sowie im
Burgenland verantwortlich.
Standard aktuell
Österreich
mentenstellung in Spitälern und Pflegeeinrichtungen zu minimieren.
 Fehler bei der Zusammenstellung und
Dosierung verordneter Arzneimittel
 Fehlende Therapietreue auf Seiten
der Patienten und Bewohner
In einer Studie der AOK Nordost in Deutschland gaben 60 % der beteiligten Pflegefachkräfte an, subjektiv Entlastung zu verspüren
durch den Einsatz der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung. Die Ergebnisqualität ließ sich steigern und die Kostenersparnis für die Krankenkasse durch nicht
erfolgte (weil nicht notwendige) Einweisung von Bewohnern ins Krankenhaus, war
signifikant. Wenn Verblisterung so gut und
kostengünstig funktioniert, dann hat sie
zweifellos Zukunft.
Haken Haftungsrecht?
Was passiert aber, wenn etwas schiefgeht?
Wer haftet, wie sieht die Rechtslage aus?
In jedem Fall ist es so, dass ein Unternehmen, das Medikamente als Dienstleister
für Apotheken, Krankenhäuser oder Altenheime verblistert, eine Zulassung benötigt
als Hersteller von Arzneimitteln, denn eine
verblisterte Zusammenstellung von Medikamenten gilt selbst als Fertigarzneimittel,
das nur deshalb keine Zulassung für jeden
einzelnen Blister benötigt, weil ja auschließlich bereits bekannte und zugelassene Arzneimittel verwendet werden.
Wenn allerdings bei der Arzneimittelgabe
ein Fehler passiert, ist nach österreichischem
Recht zunächst derjenige verantwortlich,
der die Medikamente verabreicht hat, also
die/der Pflegende. Um der Haftungsfalle zu
entrinnen, muss zunächst ermittelt werden,
ob der Fehler durch die falsche Verblisterung zustande kam oder durch zusätzliche
Eingriffe seitens des Pflegepersonals oder
eben durch patientenseitiges Fehlverhal21. Ausgabe Oktober 2011
ten. Sobald der Sachverhalt geklärt ist, kann
auch die Haftungsfrage geklärt werden. Als
Arzneimittelhersteller ist das verblisternde Unternehmen (einen entsprechenden
Dienstleistervertrag mit der Apotheke oder
dem Pflegeheim bzw. Spital vorausgesetzt),
durchaus haftbar für die korrekte Verblisterung. In der Praxis bestehen aber oft noch
zwei wichtige Einwände: Wenn die Pflegenden die Medikamente nicht mehr vorbereiten, sondern ausschließlich verabreichen,
kennen sie sie auch nicht mehr so gut. Die
Gefahr, dass die Säckchen aufgrund der Unkenntnis nicht mehr kontrolliert werden, ist
groß. Wenn eine Apotheke aber, wozu sie
verpflichtet ist, sobald möglich, Generika
verwendet, dann ändert sich das Aussehen
der Tabletten womöglich, ohne dass die Pflegenden es mitbekommen. Das dürfte die Si-
cherheit bei der Medikamentengabe wieder
verschlechtern. Und wie steht es eigentlich
mit dem Gebietsschutz der Apotheker, denn
wenn eine große Apotheke geblisterte Arzneimittel liefert, dann kann sie diese durchs
ganze Land liefern. Benachteiligt das kleinere Apotheken substanziell, weil der Gebietsschutz umgangen wird?
Grundsätzlich ist in der Verblisterung eine
interessante Entwicklung zu beobachten,
den Pflegenden muss dabei aber die Verantwortung bei der Medikamentengabe immer
bewusst sein.
Quellen:
http://verblistern.info/blog/
www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/
news/2011/08/23/projekt-der-aok-bayernapotheken-sehen-mehr-nach-als-vorteile.html
Medikamentenwagen
CareVan V 20L Medikamentenwagen
CareVan V 20L aus Holz mit Kunststofftopplatte und B2 Materialschublade sowie Doppeltür in 7/9-Bauhöhe (270°-Anschlag). Hinter der Tür sind 2 Trägerwände für Module
verbaut. Sie bestimmen die Anzahl und Höhe
der einzelnen Module. Tür und Schublade
sind optional abschließbar. Die Innenausstattung des Wagens kann auf Wunsch
für die Verwendung geblisterter Medikamente optimiert werden.
Ob Sie die Medikamentenstellung selbst
manuell vornehmen oder Blister einsetzen,
dieser Medikamentenwagen erleichtert in
jedem Fall Ihre Logistik und erhöht die Sicherheit bei der Medikamentenstellung.
Maße: 480 x 685 x 1.058 mm
CareVan V 20L mit Kunststofftopplatte
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Anfragen unter [email protected]
7
Umstrukturierung des Wohnens
von erwachsenen Menschen mit Behinderung im Bereich
vollstationäre Einrichtungen im Land Berlin
von Mario Lehmann
Im Bereich WOHNEN für erwachsene Menschen mit Behinderung in stationären
Einrichtungen im Land Berlin gibt es Veränderungen; die hierzu erforderlichen Einzelbegutachtungen der Bewohnerinnen
und Bewohner wurden im Herbst 2010
durchgeführt. Auf Basis der erhobenen
Daten werden derzeit mit den Trägern der
Einrichtungen neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.
Warum ist eine Neustrukturierung
des stationären Wohnangebotes
erforderlich?
Menschen mit Behinderung wollen so
wohnen, wie alle anderen Menschen auch,
nämlich nach ihren eigenen Wünschen,
Vorstellungen und Bedürfnissen. Um dem
nachzukommen, ist es einerseits erforderlich, die Bedarfe zu kennen. Andererseits ist
es erforderlich, die Angebote vergleichbar
und transparent abzubilden. Trotz bereits
eingeleiteter Maßnahmen ist dies derzeit
leider nicht uneingeschränkt möglich. Das
Abgeordnetenhaus von Berlin sowie der
Rechnungshof haben diese Intransparenz
bereits mehrfach kritisiert. Die Verwaltung
wurde zur Vereinheitlichung der Hilfebedarfsfeststellung und Ausdifferenzierung
des stationären Wohnens aufgefordert. Ein
erster Schritt zur Vergleichbarkeit der Angebote war die Bildung von Gruppen vergleichbaren Hilfebedarfs. Diese wurden mit
der Reform des Sozialhilferechts - jetzt So8
zialgesetzbuch XII - im Jahr 2000 berlinweit
eingeführt. Die Ermittlung des individuellen
Hilfebedarfs für Menschen mit Behinderung
im Bereich Wohnen erfolgte nunmehr auf
Grundlage des Metzler-Verfahrens. Dabei
wird der Fragebogen zur Erhebung im Lebensbereich „Wohnen“ / Individuelle Lebensgestaltung - Hilfebedarf von Menschen
mit Behinderung (H.M.B.-W.- Version 5/2001)
angewendet. Diese Veränderungen machten es erforderlich, auch neue Strukturen
im Vereinbarungsbereich zu etablieren. Die
Bestandteile der Vergütungsvereinbarungen wurden definiert und kalkuliert. Ein Ergebnis war, dass beim gleichen Leistungstyp
für vermeintlich gleiche Leistungen in den
Hilfebedarfsgruppen 3, 4 und 5 bei den
Maßnahmenpauschalen Preisspannen bis
zu 150 % auftraten. Diese Preisunterschiede
sind durch unterschiedliche Leistungserbringung, Klientel, historische Entwicklungen oder unterschiedliche Tarifstrukturen
nicht nachvollziehbar zu erklären.
Berlin und die anderen Länder
Bei Vergleichen Berlins mit anderen Bundesländern wurde festgestellt, dass in Berlin eine überproportionale Zuordnung zur
Hilfebedarfsgruppe 5 erfolgt. Diese starke
Abweichung vom Bundesdurchschnitt lässt
sich nur durch eine Fehlinterpretation des
Metzler-Verfahrens erklären. Weiterer Kritikpunkt der derzeitigen Wohnheimstruktur
sind die unterschiedlich ausgestalteten und
Mario Lehmann
Dipl.-Sozialpädagoge (FH)
Regionalverkaufsleiter
S
tudium Sozialwesen mit dem
Abschluss Dipl.-Sozialpädagoge / Dipl.-Sozialarbeiter. Examensarbeit zum Thema: „Medikamentenmissbrauch und das Risiko der
Medikamentenabhängigkeit insbesondere bei älteren Menschen“.
Zusatzqualifikation
„Heimleiter
in der Altenpflege“ (VWA). Mario
Lehmann verfügt über 8 Jahre
praktische Erfahrung in der stationären Altenpflege, davon 3 Jahre
als Heimleiter. Er betreut die Einrichtungen in Brandenburg, Berlin
und Teilen Mecklenburg-Vorpommerns.
Standard aktuell
intransparent abgebildeten Leistungen der
sogenannten internen Tagesstruktur. Bei allen am Prozess beteiligten Parteien besteht
jedoch trotz der Kritikpunkte Einigkeit darüber, dass die tatsächliche Betreuung aller
Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
in der Summe bedarfs- und sachgerecht
erfolgt, jedoch die vorhandenen Angebote transparent darzustellen sind und eine
einheitliche vergleichbare Verpreislichung
erfolgen soll.
Wohnen intern und extern künftig in zwei
Leistungstypen zu unterteilen. Somit sollen dementsprechend Angebote zum Leistungstyp Wohnen und Angebote zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung zur
Verfügung gestellt werden. Die Umstellung
findet budgetneutral statt. Das heißt, das
Heim hat zum Zeitpunkt der Umstellung mit
den alten und neuen „Hilfebedarfsgruppen“
gleich viel Geld, und an der Betreuung jedes
einzelnen Menschen ändert sich nichts.
Die Hammerschick-Untersuchungen
Wie verändert sich der Leistungstyp
Wohnen?
Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung und die Ligaverbände arbeiten seit
2002 zusammen an der Beseitigung der
Problematik. Sie beauftragten gemeinsam
Jochen Hammerschick, einen Unternehmensberater, die aufgetretenen Phänomene intensiver zu untersuchen und zukunftssichere Lösungsansätze zu entwickeln. Die
durchgeführten Erhebungen und Bewertungen ergaben, dass eine transparente
nachvollziehbare Darstellung zwischen
Hilfebedarfsfeststellung und Bedarfsdeckung nur auf Basis der Metzlerpunkte
nicht möglich sei. Diese Phase wurde mit
der 2. Hammerschick-Untersuchung in
2008 abgeschlossen. Bereits in 2007 wurden hierfür innerhalb einer Woche für rund
1.000 in stationären Einrichtungen lebende
Menschen die Gesamtheit der Leistungen
statistisch durch Herrn Hammerschick in
Zusammenarbeit mit den Einrichtungsträgern der Berliner Eingliederungshilfe erfasst
und anschließend auf alle Bewohnerinnen
und Bewohner der Berliner Wohnheime
übertragen. Sie bilden die Grundlage für
die Neustrukturierung der Bereiche Wohnen
und GestaltunG des taGes. Mit dem Rahmenbeschluss Nr. 2/2010 der Berliner Vertragskommission Soziales (KO75) wurde vereinbart, die Metzlerpunkte durch Zeitwerte
zu ersetzen, den bisherigen Leistungstyp
21. Ausgabe Oktober 2011
Das Metzler-Verfahren wird weiterhin für
die Ermittlung des individuellen Bedarfs
angewendet. Jedoch werden die bisher als
Punkte für die 7 Lebensbereiche und die
34 Items ermittelten Bedarfe in Zeitwerte
übersetzt, addiert und das Ergebnis der
entsprechenden Leistungsgruppe zugeordnet. Im neuen Verfahren werden die
bisherigen 3 Hilfebedarfsgruppen durch
nunmehr 6 Leistungsgruppen ersetzt. Der
Leistungstyp Wohnen beinhaltet konzentriert die Betreuungsangebote des Wohnens.
Als integrierte Bestandteile können entweder die Module A oder D als pauschalierte
Zeiten hinzugefügt werden. Leistungen, die
tagsüber im Rahmen der bisherigen heiminternen Tagesstruktur erbracht wurden, erfolgen künftig auf Grundlage eines gesonderten Leistungstyps.
Was beinhaltet der Leistungstyp
Angebot zur beschäftigung, förderung
und betreuung“?
Für den bisherigen Bereich interne Tagesstruktur wird ein neuer Leistungstyp installiert. Dafür ist eine differenzierte Leistungsbeschreibung gemeinsam mit der
LIGA erarbeitet und beschlossen worden.
Die Leistungen werden in drei Hilfebedarfsgruppen erbracht. Die Zuordnung zu den
jeweiligen Hilfebedarfsgruppen basiert
zeitbezogen auf den Ergebnissen aus der
Begutachtung für den Bereich Wohnen.
Für die dargestellten Umstrukturierungen
wurde die Zuordnung zu den neuen Leistungsgruppen erforderlich. Damit hierfür
und für zukünftige Bedarfsfeststellungen
eine einheitliche Anwendung des modifizierten Metzler-Verfahrens sichergestellt
werden kann, wurde eine landesweite Umstellungsbegutachtung durchgeführt. Hierzu wurde im Frühjahr 2010 ein öffentliches
europaweites Vergabeverfahren eingeleitet,
den Zuschlag erhielt das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in
Kooperation mit transfer – Unternehmen
für soziale Innovation sowie der Universität
Koblenz-Landau.
3.176 Begutachtungen
Im Herbst 2010 wurden in 105 auf das gesamte Stadtgebiet verteilten Standorten vom
Gutachterteam um Herrn Schmitt-Schäfer
3.176 Einzelbegutachtungen unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner, ggf.
deren rechtlichen Vertretern/Vertrauenspersonen, den Einrichtungsmitarbeiter(innen)
und Trägervertretern, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der bezirklichen Sozialmedizinischen Dienst,e und des Fallmanagements
durchgeführt. Diese logistische Herausforderung konnte nur durch die kooperative Zusammenarbeit aller am Verfahren Beteiligten
umgesetzt werden.
Obwohl im Vorfeld und während des gesamten Prozesses die Senatsverwaltung
und die Liga-Vertretung bemüht waren
Transparenz und Information zu den Verfahrensabläufen und seinen Folgen allen
Beteiligten jederzeit zugänglich zu machen,
konnten Ängste und Verunsicherungen
nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Einige Träger veranstalteten hierzu Eltern / Betroffenenversammlungen. Der eingeleitete
9
Dialog wurde mit der Ratifizierung einer
gemeinsamen Erklärung der Eltern- und
Interessenvereine, der Vertreter der Ligaverbände, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, dem Landesbeirat
für Menschen mit Behinderung und der Senatsverwaltung untermauert. Die Beigetretenen haben sich durch diese Erklärung zur
gegenseitigen Information zur Zusammenarbeit, gemäß des Partizipations-Auftrages
der UN-Konvention, verpflichtet. Den Einrichtungsträgern wurde im Frühjahr dieses
Jahres ein Vereinbarungsangebot basierend
auf den Erhebungen zur budgetneutralen
Umsetzung unterbreitet. Die Vergütungssätze werden in einer Konvergenzphase innerhalb der nächsten 6 Jahre angeglichen.
Die Angebote zur Beschäftigung, Förderung
und Betreuung werden bis Ende 2011 eigenständige Vereinbarungen erhalten.
Erste Evaluation 2013
Die Vertragspartner haben vereinbart, die
Nachhaltigkeit und Angemessenheit der
gefundenen Lösungen mittels einer Evaluation erstmals in 2013 zu überprüfen.
Kontakt
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin
IHP 3-Verfahren im Landschaftsverband
Rheinland (LVR)
Das Verfahren der Individuellen Hilfeplanung (IHP) ist durch den Landschaftsverband
Rheinland bereits vor einiger Zeit überarbeitet worden. Einrichtungen der stationären
Behindertenhilfe sollen ihre Förder- und Hilfeplanung nunmehr nach dem IHP 3 durchführen. Das Ziel des Verfahrens des Individuellen Hilfeplans (IHP3) ist es, die Ziele und
10
Einladung zur Mitarbeit
Veränderungen der Betreuungsdokumentation
Im Rahmen dieser Umstellung des Hilfebedarfsverfahrens von Punktwerten auf
Zeitkorridore ergeben sich auch Veränderungen für Ihre Betreuungsdokumentation.
Arbeitskreis Berliner Modell
Auf Basis erster Gespräche mit verschiedensten Einrichtungen in Berlin zu den
anstehenden Veränderungen möchten
wir Sie gern zu einem Informationsaustausch im Rahmen eines Arbeitskreises zum Thema „Entwicklung einer
einheitlich nutzbaren Betreuungsdokumentation“ einladen, um diese
Problematik gemeinsam mit Ihnen aktiv
anzugehen.
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, gemäß des
Umstellungsverfahrens eine übersichtliche und effiziente Abbildung der Betreuungsdokumentation - im ersten Schritt
auf manueller Basis - für Ihre Einrichtungen zu erarbeiten. Durch Ihre aktive Beteiligung soll eine praxistaugliche und kostengünstige Lösung angestrebt werden.
Wünsche des Menschen mit Behinderung
in den Mittelpunkt zu stellen. Die Form des
neuen IHP 3 ermöglicht es, in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung Unterstützungsbedarf zu ermitteln und
dem Menschen mit Behinderung darauf hin
passgenaue Hilfen anzubieten.
Standard Systeme bietet nunmehr die Möglichkeit, den IHP 3 in Formularform zu erfassen, als auch die angenehme Möglichkeit,
Im zweiten Schritt soll anschließend basierend auf den bis dahin erfolgten Erfahrungen aus der manuellen Dokumentation auch eine elektronische Version
der angepassten Betreuungsdokumentation für Einrichtungen der Behindertenhilfe entwickelt werden.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Sie
möchten sich aktiv und konstruktiv an
diesem spannenden Thema beteiligen?
Dann registrieren Sie sich bis zum
31.10.2011 (Frist verlängert) unverbindlich für das erste Arbeitskreistreffen per
E-Mail mit dem Betreff „Berliner Modell“
unter [email protected], telefonisch unter 040 / 767 31 90 oder kostenfrei per Fax an 0800 / 10 10 978.
Das erste Arbeitsgruppen-Treffen findet am 10.11.2011 in Berlin statt. Der
genaue Ort und weitere Details geben wir
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
rechtzeitig bekannt. Wir freuen uns auf
einen regen Erfahrungsaustausch mit Ihnen und Ihre konstruktive Beteiligung.
den IHP 3 in Ihrer elektronischen Betreuungsdokumentation (eb) mit abzulichten.
Unter Berücksichtigung der Anforderungen
des LVR wurde hier ein Dokumentationssystem geschaffen, womit Sie die Möglichkeit
haben, den IHP 3 vollständig abzubilden.
Interessierte Einrichtungen können ab sofort
Informationen oder Musterformulare anfordern, indem sie eine E-Mail mit dem Betreff
IHP 3 senden an [email protected].
Standard aktuell
Dekubitusrisikoeinschätzung
Was sagt der Expertenstandard wirklich?
von Thomas Kirpal
Seit der Veröffentlichung und Vorstellung
der Aktualisierung des Expertenstandards
„Dekubitusprophylaxe in der Pflege“
herrscht in der Pflege eher Unsicherheit
denn Klarheit, wie denn nun eine Risikoeinschätzung rechts- und prüfungssicher vorzunehmen und zu dokumentieren sei. Vor
allem die Kritik an gängigen Assessmentinstrumenten, der Braden-Skala, NortonSkala und der Waterlow-Skala hat für Aufregung gesorgt.
kann sie dennoch für unerfahrene Pflegefachkräfte eine Sensibilisierung für die Risiken darstellen.“2
Doch was sagt der Expertenstandard nun wirklich?
Keine der gängigen Skalen wird in irgendeiner Form verworfen oder verboten, es wird
auch nicht von der Nutzung abgeraten.
Vielmehr wird im Standard auf eine explizite Empfehlung verzichtet, und zwar aus
rein wissenschaftlichen Gründen, „... weil
es keine Nachweise für die Überlegenheit
von Risikoeinschätzungs-Skalen zur Ermittlung eines Dekubitusrisikos gegenüber der
systematischen Einschätzung durch Pflegekräfte gibt.“1
Das heißt mit anderen Worten, dass eine erfahrene Pflegefachkraft durchaus kompetent genug ist, auch ohne Skala das Risiko
systematisch einzuschätzen. Folgerichtig
heißt es im Expertenstandard weiter, dass
„auch wenn die Anwendung von Risikoskalen nicht mehr generell empfohlen wird,
1
Expertenstandard, S. 11
21. Ausgabe Oktober 2011
Maßnahmen, in welchen Bereichen ein Dekubitusrisiko bestehen könnte (z. B. Mobilität, Aktivität, Reibung- und Scherkräfte …).
Darüber hinaus sollte sich die erfahrene
Pflegefachkraft im Klaren darüber sein, dass
bestimmte Risiken, wie z. B. zu- oder ableitende Systeme oder auch Gipsverbände
Druckgeschwüre verursachen können, dieses Risiko aber z. B. durch die Braden-Skala
nicht erfasst wird.
Dagegen ist es bislang unklar, ob Ernährungsdefizite tatsächlich die individuelle
Dekubitusgefährdung erhöhen.4 Ebenso
konnten die Experten keine Belege dafür
finden, dass Hautfeuchtigkeit tiefe Dekubitus verursacht.5
Fazit
Ein professionelles Dekubitusrisiko-AsHat keineswegs ausgedient: die Bradenskala sessment ist eine höchst individuelle pflegerische Einschätzung, die am besten mit
pflegerischer Fachexpertise vorgenommen
Insofern ist es unsinnig, nach neuen Assesswird. Bei Unsicherheiten, aber auch zum
ments zu suchen oder gar selbst welche zu
Nachweis in der Dokumentation, kann dabasteln – vielmehr war es das Anliegen der
bei die Zuhilfenahme einer RisikoeinschätExperten, darauf hinzuwirken, dass Pflegezung wie der Braden-Skala durchaus hilffachkräfte Maßnahmen zur Dekubitusproreich sein.
phylaxe an Skalenwerte koppeln, deren
Allerdings sollte anstelle von ermittelten
absolute Aussagekraft noch nicht wissenPunktwertsummen und daraus ableitbaschaftlich belegt werden konnte.3
ren Risikogrenzbereichen die individuelle
Abgesehen vom Skalenwert macht z. B. die
Einschätzung erfahrener Pflegefachkräfte
Braden-Skala durchaus hilfreiche Angaben
vorgezogen werden!
für die weitere Planung prophylaktischer
2
3
Expertenstandard, S. 11
Expertenstandard S. 26
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Expertenstandard S. 54
Expertenstandard S. 54
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NEU von
Standard
Systeme
CareVan e-desk und careplan 2.3
Die Zukunft hat begonnen
Zeitgemäße elektronische Pflegedokumentation
Mit der Kombination careplan 2.3 und
CareVan e-desk gelingt wirklich
der Schritt zum Dokumentieren im
21. Jahrhundert. Der CareVan e-desk
verfügt über einen in den Visitenwagen
eingebauten Panel-PC, der mithilfe einer externen Batterie und dank der verwendeten
Stromspartechnik Laufzeiten von über 12
Stunden erreicht. Damit sind Sie wahrhaft
mobil und trotzdem nicht auf kleine Bildschirme angewiesen. Der Panel-PC verfügt
über einen 19-Zoll-Bildschirm, auf Wunsch
sind auch 22 Zoll möglich, auch ein berührungsempfindlicher Touch-Screen ist optional erhältlich.
Unterhalb des Auszugs für Tastatur und
Maus sind entweder eine Hängemappenschublade (Bewohnerakten!) und eine
Materialschublade oder mehrere Materialschubladen für Pflegeutensilien einzubauen. Ganz unten ist die Batterie montiert.
12
Die neuen Superleichtlaufrollen sorgen für
angenehmes Fahren auf allen Böden. Medizinische Tastatur und Maus sorgen für pflegegerechte Peripherie.
Die Software careplan 2.3 repräsentiert
schon länger die fachlich wohl überzeugendste Lösung am Markt für Pflegedokumentation in stationären Einrichtungen.
Das Schwesterprogramm eb 2.3 (elektronische Betreuungsdokumentation für
Einrichtungen der stationären Behindertenhilfe) integriert sich in dieselbe SoftwareArchitektur wie careplan und der Heimmanager. Das ermöglicht Trägerschaften, die
sektorenübergreifend operieren, die Nutzung aller Programme aus einer Datenbank
und einer Serverumgebung heraus. Das minimiert nicht nur die Hardwarekosten und
den Wartungsaufwand, es vereinfacht auch
Schulungen und führt zu vielen SynergieEffekten im Controlling und in der Führung
der Einrichtungen.
Standard aktuell
Formulierungshilfen 2012
für die Pflegeprozessplanung nach den AEDL und den ATL
 Pflegewissenschaftlich überarbeitet
 Neu mit Hinweisen zur Erstellung einer fachgerechten Pflegeplanung
 Klare Kriterien
 Neu mit Kontinenzprofilen
 Gleicher
Struktur
Umfang,
gleiche
 Gleicher Preis wie 2011
(18,00 € netto)
Ab November 2011 überall im Buchhandel oder bei uns direkt erhältlich:
ISBN: 978-3-942671-02-6 (AEDL)
ISBN: 978-3-942671-03-3 (ATL)
LESEPROBE
Fo r m u l i e rungshilfen
2012 AEDL
www.standardsys
teme.de/download/
leseproben/lese
probe-aedl
Die diesjährigen Formulierungshilfen enthalten umfassendere Veränderungen als
sonst von einem Jahr zum anderen üblich.
Alle Formulierungshilfen wurden aus
pflegewissenschaftlicher Sicht völlig neu
überarbeitet und an die moderne Pflegeplanung angepasst – in allen Bereichen der
Lebensaktivitäten.
Die Formulierungshilfen wurden ergänzt
durch wertvolle und hilfreiche Tipps und
Hinweise zur Ausgestaltung und zum
Aufbau der Pflegeplanung. Ebenso aufgenommen wurden klare Kriterien zu den
21. Ausgabe Oktober 2011
einzelnen Planungsschritten, die eine Überprüfung der Qualität Ihrer Planung auf einfache Art und Weise ermöglichen.
Damit gelingt eine rechts- und prüfungssichere Pflegeplanung. Zudem sparen Sie
wertvolle Zeit, das aufwändige Suchen nach
geeigneten Ausdrücken oder Sätzen entfällt.
Die Formulierungshilfen unterstützen Sie in
den Teilschritten des Pflegeprozesses. Die
Formulierungen werden lediglich durch die
individuelle Ausprägung des Pflegebedürftigen ergänzt oder angepasst, und schon
steht Ihre Planung. Einfacher geht es nicht.
Scannen Sie den Code mit Ihrem Smartphone und laden Sie sich so eine Leseprobe der
Formulierungshilfen als pdf herunter. Nähere
Erläuterungen über die Funktionsweise dieser Codes finden Sie auf der folgenden Seite.
LESEPROBE
Formulie rungshilfen
2012 ATL
www.standardsys
teme.de/download/
leseproben/lese
probe-atl
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PERSÖNLICH
Was sind eigentlich...
QR-Codes?
(ari) Man sieht sie im Moment überall, die
schwarzen Quadrate mit dem merkwürdigen Muster. Die Deutsche Bahn oder die
Fluggesellschaften setzen sie schon lange
auf Online-Tickets ein, aber seit kurzem
findet man sie auf Plakaten, in Zeitschriften, auf Visitenkarten. Aber was verbirgt
sich eigentlich genau dahinter?
Brücke ins Internet oder zum Handy
Arne Dehning
Kundenservice
Export / Handel
A
rne Dehning ist Kaufmann
für Bürokommunikation und
arbeitet seit 2009 für Standard
Systeme im Kundenservice. Er betreut schwerpunktmäßig unsere
nationalen und internationalen
Vertriebspartner. Vielseitigkeit und
Kommunikativität zeichnen ihn
ebenso aus wie Kontinuität und
Verlässlichkeit.
D
er passionierte Schütze hat
zwei recht gegensätzliche
Hunde – einen Schäferhund und
einen Chihuahua. Er geht gern
Angeln und interessiert sich für
Computer. Seinen jüngsten PC hat
er aus einzelnen Komponenten
selbst zusammengestellt und gebaut. Für das Kite-Landboarding
(eine Art Windsurfen an Land) fehlte ihm zuletzt allerdings die Zeit.
14
Ein QR-Code® („Quick-Response-Code“) wird
heute eingesetzt als schnelle Brücke zwischen
gedruckten Medien und dem Internet. Sie
finden rechts zwei QR-Codes® als Beispiel. Je
mehr Informationen codiert sind, desto komplexer sieht der Code aus. Oben ist nur ein Link
gespeichert, unten der gesamte Inhalt einer Visitenkarte. Insgesamt sind bis zu 4.296 Zeichen
in diesem Code speicherbar. Verlage bieten
inzwischen Links zu Leseproben für Bücher an
und „erweitern“ so den Inhalt einer Anzeige.
Natürlich eignen sich auch diese Codes für die
interne Logistik. Als Lesegeräte kommen dann
entweder Laserscanner oder Kameras infrage.
Smartphones vs. Handy
Geht das eigentlich mit jedem Handy? Leider
nein. Das Mobiltelefon muss zur Klasse der sogenannten Smartphones, also zur gehobenen
Kategorie, gehören. Mit der Kamera wird der
Code gescannt und mit einer sogenannten
App (einem Programm, das auf Ihrem Handy
installiert ist) weiterverarbeitet. Anschließend
werden die Daten an Ihren Internetbrowser oder Ihr Adressbuch übergeben. Infrage
kommen z. B. alle Handys mit Apples iOS, mit
Googles Android oder auch Blackberrys. Die
Apps (z. B. QRafter) sind meist kostenlos.
Bergen QR-Codes ein Risiko?
Kann man QR-Codes nutzen, um Daten über
mich gegen meinen Willen zu speichern oder
zu senden? Nun, QR-Codes stehen oft für
Internet-Links. Die Gefahr lauert also nicht
im Code, sondern im Netz. Das Problem ist,
mit Ihren Augen können Sie den QR-Code
nicht entziffern, um anhand des Links zu entscheiden: Dieser Link ist in Ordnung, hier hingegen klicke ich lieber nicht. Und wenn Ihr
Smartphone den Link scannt, verbindet es
auch sogleich. QR-Codes bleiben Vertrauenssache. Wenn ein QR-Code jedoch nicht für
einen Link, sondern für Kontaktdaten steht,
dann ist dies unseres Wissens ungefährlich.
Rechts steht
nichts weiter
als der Link:
w w w. s t a n dardsysteme.
de/seminare.
Scannen Sie
den Code mit
Ihrem Smartphone und folgen Sie dem Link, so gelangen
Sie sehr einfach auf unsere Seite, auf der Sie
das stets aktualisierte Seminarprogramm
ansehen und
herunterladen
können.H i e r
stehen die gesamten Kontaktdaten der
Standard Systeme Bestellannahme.
Wenn Sie diesen Code mit Ihrem Smartphone scannen,
können Sie den Kontakt unserer Hamburger
Zentrale in Ihr Adressbuch übernehmen.
Das Wort QR-Code ist ein eingetragenes Warenzeichen der japanischen Firma Denso Wave Inc.
Standard aktuell
Neues LOGBUCH Demenz
Herausgegeben vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
Beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
können Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen und beratende Dienste nun ein
neues Instrument bestellen: das LOGBUCH
Demenz. Es hilft dabei, die Behandlung und
Hilfen für Demenzpatienten zu koordinieren und ist der erste zielgruppenspezifische
Patientenpass seiner Art.
schiedlichen Hilfen nicht miteinander in Kontakt und stimmten sich nicht aufeinander
ab. „Hier setzt das LOGBUCH Demenz an. Es
ermöglicht ein effizientes Schnittstellen- und
Kommunikationsmanagement, um den betroffenen Familien zu mehr Selbstständigkeit
und Handlungssicherheit zu verhelfen“, erklärt Michell-Auli weiter.
„Viele an Demenz Erkrankte möchten gerne
lange zu Hause wohnen bleiben, gleichzeitig brauchen ihre pflegenden Angehörigen
Entlastung. Dafür ist es wichtig, dass sie viele
verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen“,
erklärt Dr. Peter Michell-Auli, Geschäftsführer des KDA. Oft jedoch stünden die unter-
Im LOGBUCH Demenz wird jede Entwicklung im Verlauf der Krankheit dokumentiert.
So können alle an der Versorgung eines Demenzpatienten Beteiligten Krankheit und
Behandlung sehen und verstehen. Auch
Arztbriefe, Ausweise, eine Medikamentenübersicht und andere wichtige Dokumente
KURZ
und
KNAPP
können
darin
aufbewahrt werden. Im Notfall
liefert das Buch Ärzten und Helfern einen
schnellen Überblick über den Patienten. So
können sie sich gezielt um ihn kümmern.
Das LOGBUCH Demenz wurde im Modellprojekt „LOTTA“ (www.projekt-lotta.de)
von der PariSozial Minden-Lübbecke in Zusammenarbeit mit der Diakonie Stiftung
Salem entwickelt. Das LOGBUCH Demenz
kann beim Kuratorium Deutsche Altershilfe unter www.kda.de bestellt werden:
ISBN: 978-3-940054-22-7. Preis: 6,00 €
zzgl. Versand.
Quelle: www.kda.de
Verbände machen Druck auf Bundesregierung
Diakonie und Arbeiterwohlfahrt fordern neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Die Diakonie und die Arbeiterwohlfahrt
(AWO) fordern, den Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich so zu reformieren, dass Menschen
mit Demenz von der Pflegeversicherung besser berücksichtigt werden. „Die derzeitige
Regelung benachteiligt die 1,2 Millionen an
Demenz erkrankten Menschen.“, so AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Diakonie
verleiht in einem aktuellen Positionspapier
der Forderung nach einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Nachdruck. „Wir unterstützen die vom Beirat vorgelegte Neudefinition
des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der alle
körperlichen, geistigen und psychischen Be21. Ausgabe Oktober 2011
einträchtigungen umfasst, sich differenziert
an den Lebenslagen orientiert und auf den
Grad der Selbstständigkeit abstellt. […] Der
neue Pflegebedürftigkeitsbegriff stellt einen
Paradigmenwechsel dar, der für die pflegebedürftigen Menschen mehr Würde bedeutet.“
Gleichwohl könne die Umsetzung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht kostenneutral erfolgen, dies zeigten die Szenarien des
Beirats und Erfahrungen aus der Praxis. Das
Diakonische Werk der EKD halte den vom Beirat gemachten Vorschlag zur Neufassung des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs für sehr geeignet,
fordert seine Umsetzung zum nächstmögli-
chen Zeitpunkt, aber auch die Bereitstellung
der ausreichenden und notwendigen Finanzmittel für seine Umsetzung. Auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr schließt sich
dieser Einschätzung an. Offen ist noch allein,
wie der zu erwartende Mehraufwand gegenfinanziert wird. Im Gespräch sind Beitragserhöhungen bzw. private Zusatzversicherungen
oder eine steuerfinanzierte Säule. Hier ist sich
die Bundesregierung noch nicht einig.
Quellen: www.diakonie.de, www.
awo.org, http://www.derwesten.de/leben/
gesundheit/Pflege-von-Demenzkrankensoll-verbessert-werden-id5077854.html
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