Standard aktuell 21. Ausgabe Oktober 2011 Zeitschrift für Qualität in Pflege und Betreuung in Deutschland und Österreich Leitfaden Expertenstandards Für Pflege- und Leitungskräfte Quo vadis Expertenstandards? Aktuelle Entwicklungen erläutert und kommentiert. Neue Wohnstrukturen in der stationären Behindertenhilfe PKMS – in der Dokumentation ohne Aufwand abbilden Stationäre Altenhilfe Mobile Pflege Krankenhaus Klinik Behindertenhilfe INHALTSVERZEICHNIS EDITORIAL Editorial 2 Quo vadis Expertenstandards? 3 Erläuterung und Kommentar von Thomas Kirpal OPS 2012: PKMS – Abbildung in der papiergestützten Patientendokumentation 3 von Andreas Rüppel ÖSTERREICH: Gehört der Verblisterung von Arzneimitteln die Zukunft in der Pflege? 6 von Philipp Stummvoll Oliver Theißen Umstrukturierung des Wohnens Hamburg, 07.10.2011 Liebe Leserinnen und liebe Leser! Mit einigem Kopfschütteln hat die Fachwelt in der Altenpflege zur Kenntnis genommen, dass das Deutsche Netzwerk für Qualität in der Pflege (DNQP) einen Expertenstandard zum Thema „Physiologische Geburt“ entwickelt, das weithin nicht unbedingt als dringlich für einen Expertenstandard empfunden wurde. Lesen Sie hierzu den Artikel von Pflegewissenschaftler Thomas Kirpal auf den Seiten 3 und 4. Weiter beschäftigen uns in dieser Ausgabe das Thema Verblisterung von Medikamenten und neue Möglichkeiten in der Optimierung von Pflegeorganisation mithilfe von Software und Visitenwagen, und wir zeigen neue Facetten beim für Krankenhäuser so wichtigen Thema PKMS auf. Begegnen Ihnen auch so häufig diese (gar nicht so) neuartigen QR-Codes, die inzwischen überall zu sehen sind? Wir erklären, was sich dahinter verbirgt, und wie sich mit ihrer Hilfe eine Brücke zwischen Drucksachen und dem Internet bzw. Handy schlagen lässt. Herzlichst, Ihr Oliver Theißen 2 8 von Mario Lehmann Geschäftsführer Dekubitusrisikoeinschätzung 11 NEU von Standard Systeme 12 PERSÖNLICH 14 Was sind eigentlich QR-Codes? 14 KURZ UND KNAPP 15 von Thomas Kirpal IMPRESSUM Herausgeber: Standard Systeme GmbH, Hamburg. Redaktion: Oliver Theißen, Andreas Rüppel, Thomas Kirpal, Mario Lehmann, Philipp Stummvoll, Achim Rizvani (V.i.S.d.P.). Grafik und Satz: Achim Rizvani Redaktionsanschrift: Standard Systeme GmbH Großmoorring 7 21079 Hamburg Tel.: 040 767319-0 Fax: 040 767319-60 [email protected] www.standardsysteme.de Standard aktuell Quo vadis Expertenstandards? Aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten rund um die nationalen Expertenstandards, erläutert und kommentiert von Thomas Kirpal Seit der offiziellen Vorstellung des aktualisierten Expertenstandards Dekubitusprophylaxe am 25. Februar dieses Jahres im Rahmen eines Workshops in der Charité Universitätsmedizin Berlin hat sich im Bereich der Expertenstandards einiges ereignet. Mancher dachte, er sehe nicht recht. Expertenstandard „Physiologische Geburt“? Zunächst etwas befremdlich war der Aufruf zur Mitarbeit in der Expertenarbeitsgruppe zu einem Expertenstandard "Physiologische Geburt", der kurze Zeit später, seit März 2011, auf der Internetseite des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) zu finden war. Die Pressemitteilung enthält zwar einen Hinweis darauf, dass dieser neue Standard im Rahmen eines Forschungsprojektes der Hochschule Osnabrück mit dem Schwerpunkt „Versorgung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett – Instrumente zur sektorenübergreifenden Qualitätsentwicklung – IsQua“ erstellt werden soll. Trotzdem ist festzustellen, dass sich die DNQP-Experten im Gegensatz zu ihrer bisherigen Vorgehensweise plötzlich mit Themen beschäftigen, die nicht als gravierende Gesundheitsund Pflegeprobleme eines großen Anteils der Bevölkerung zu werten sind. 21. Ausgabe Oktober 2011 Aktualisierung des (der) Expertenstandards Schmerzmanagement Im August und September 2011 wurde dann eine vorläufige aktualisierte Version des Expertenstandards Schmerz auf der Internetseite des DNQP frei zugänglich eingestellt, mit dem Aufruf an die Fachöffentlichkeit, sich dazu zu äußern. Konkret waren der aktualisierte Expertenstandard, die Präambel und die Kommentierungen sowie die aktuelle Literaturstudie und die Übersicht über die eingeschlossenen Leitlinien online gestellt. Bis zum 23.09.2011 konnte man sich zu der Aktualisierung per Post oder E-Mail äußern. Die Veröffentlichung der aktualisierten Version ist wohl bereits für Ende 2011 geplant. Diese neue Version des Expertenstandards wird sich aller Voraussicht nach akuten Schmerzzuständen widmen, folgerichtig wird sogleich ein zweiter Standard zu chronisch-tumorbedingten und chronischnicht-tumor bedingten Schmerzen angekündigt. Die nächsten Aktualisierungen Des Weiteren ist die Aktualisierung des Expertenstandards Sturz bereits auf den Weg gebracht, hier wurde bereits im April 2011 dazu aufgerufen, sich als Mitarbeiter für die Arbeitsgruppe oder für die wissenschaftliche Leitung zu melden. Anschließend ist geplant, die Aktualisierung des Expertenstandards Förderung der Harnkontinenz in Angriff zu nehmen. 3 Keine neuen Themen? Fazit Den wirklich "großen" Themen der Pflege scheint sich nun die Geschäftsstelle Expertenstandards beim GKV-Spitzenverband zu widmen, die ja bekanntermaßen nach dem neuen § 113a SGB XI zuständig für weitere Expertenstandards ist. Allerdings gibt es derzeit wohl keine offensichtlich gravierenden pflegerelevanten Gesundheitsprobleme oder Risiken, die eines Expertenstandards bedürfen. So jedenfalls könnte man die Presseerklärung der Geschäftsstelle verstehen, die am 09. September 2011 veröffentlicht wurde und in der dazu aufgerufen wird, Themenvorschläge für einen neuen Expertenstandard einzureichen. Darin heißt es, man beabsichtige, einen neuen Expertenstandard zu erstellen und ruft gleichzeitig den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes, den Verband der privaten Krankenversicherung e. V., die Verbände der Pflegeberufe, die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der Pflegebedürftigen und der behinderten Menschen sowie unabhängige Sachverständige dazu auf, Vorschläge zu unterbreiten, zu welchem Thema ein Expertenstandard entwickelt werden soll. Bei der Einreichung von Vorschlägen sind bereits vorhandene epidemiologische Erkenntnisse und wissenschaftliche Einschätzungen zu berücksichtigen. Ebenso wird eine Stellungnahme zur Realisierbarkeit der Entwicklung des vorgeschlagenen Expertenstandards verlangt. Stichtag ist der 07. November 2011, bis dahin müssen die Themenvorschläge bei der Geschäftsstelle Expertenstandards eingegangen sein. Man darf sehr gespannt sein, was dabei herauskommen wird. All diese Aktivitäten wirken nach Außen etwas konfus und wenig koordiniert. Von verantwortlicher Seite sollte dabei allerdings nicht vergessen werden, dass sowohl neue Expertenstandards als auch die Aktualisierungen bestehender für die praktische Pflege vor Ort einen immensen Aufwand bedeuten – Expertenstandards müssen umgesetzt werden! Anpassungen, Veränderungen und Überarbeitungen auf mehreren Ebenen sind notwendig um einen Standard vollständig in einer Einrichtung zu implementieren. Dazu gehören aufwendige Anpassungen von einrichtungsinternen Leitlinien und Qualitätsdokumenten, zeit- und personalaufwendige Schulungsmaßnahmen und nicht zuletzt die oft kostenintensive Anpassung der eingesetzten Dokumentation, sei sie manuell oder elektronisch. Die Unsicherheit, die vor allem in der stationären Langzeitpflege mit der eingangs erwähnten Aktualisierung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe einherging, wie denn nun eine Dekubitusrisikoeinschätzung ohne Einsatz der Braden-Skala prüfungssicher nachzuweisen sei, sollte den verantwortlichen Akteuren Anlass genug sein, ihre Aktivitäten und Planungen in Bezug auf die Weiterentwicklung der nationalen Expertenstandards zu koordinieren, transparent zu planen und schrittweise und nachvollziehbar umzusetzen. 4 Quellen: http://www.dnqp.de http : / / w w w.gk v- sp i t zenver b and.de/ pm_110909_expertenstandards.gkvnet Thomas Kirpal (MScN) Pflegewissenschaftler Teamleiter Beratung A ls examinierter Krankenpfleger und Fachkrankenpfleger für Psychiatrie hat Thomas Kirpal 23 Jahre Berufserfahrung in der Pflege. Sein Studium der Pflegewissenschaft hat er mit einem Master of Science in Nursing an der Cardiff University abgeschlossen. Er ist in Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären psychiatrischen Pflege tätig gewesen und hat bereits an Krankenpflege- und Altenpflegeschulen unterrichtet. T homas Kirpal ist Fachbuchautor und hat die Formulierungshilfen 2012 für die Pflegeprozessplanung vollständig pflegewissenschaftlich überarbeitet. Er ist auch Autor unseres aktualisierten Qualitätshandbuchs 2011 für die stationäre Altenpflege, das wir als offenes Konzept auf CD-ROM anbieten. Thomas Kirpal ist ein bundesweit gesuchter Experte in allen gerontopsychiatrischen Fragestellungen. Standard aktuell OPS 2012: PKMS – Abbildung in der papiergestützten Patientendokumentation von Andreas Rüppel Manchmal darf man es sich auch einfach machen. Pflegedirektionen und Qualitätsbeauftragte in Krankenhäusern und Kliniken haben so viel mit komplexen Vorgaben und Systematiken zu tun, dass jede auf intelligente Weise einfache Lösung willkommen sein muss. Standard Systeme bietet für die Integration des Pflegekomplexmaßnahmenscores (PKMS), auch in seiner erweiterten Fassung, eine verblüffend einfache Lösung auf CD-ROM an. Die Lösung kommt auf CD Anamnese Wir liefern eine CD mit ausAssessment zur druckbarer PflegeplanungsIdentifikation PKMS-Identifikation PKMS-Identifikation einer PKMSergänzung mit integriertem (nicht integriert) (integriert) Relevanz Nachweis nach der aktuellsten Vorgabengestützte Pflegeplanung Version (z.Zt. OPS 2011, Vorverund Durchführungsnachweis sion 2012). Da der PKMS zwar sehr komplex ist, jedoch die FallPKMS-ZusatzdokumenZusatzformulare (ALLE) tation nuR BeI PatIenten MIt Indikationsdokumentation zahlen in kleinen und mittelgroPKMs-ReleVanZ Pfl egebericht ßen Kliniken eher gering, lohnt auf CD Pflegebericht sich der Offsetdruck großer Formularmengen nicht. Kodierungsstelle Daher bieten wir das Formular MDK-Plausibilitätsprüfung von PKMS-Zusatzdoals PDF-Dokument zum Selbstkum., Indikationsformularen und Pflegebericht ausdrucken an. Meist reicht Erstattung durch Krankenkasse ein einfaches A4-Formular. Wir können aber auch kleine oder größere Anpassungen an das Die Vorteile Layout (Pflegeplanung) der Einrichtung 1. Wirtschaftlich vornehmen, oder die detaillierte LeistungsDer Kunde zahlt lediglich die Entwicklungsbereichsbeschreibung als Ergänzung hinzukosten ohne zusätzliche Druckkosten. Eine fügen. verpflichtende Mengenabnahme an DruckDer Nutzer druckt seinen Bedarf an Ergänformularen entfällt. Dies unterstützt die zungsformularen während der Gültigkeit Kurzlebigkeit der Inhalte (jährlich) und den der jeweils aktuellen PKMS-Version spezigeringen Formularbedarf. ell für vorab ermittelte PKMS-Patienten als 2. Übersichtlich Zusatzdokumentation zur Erfüllung der Durch die übersichtliche ZusatzdokumentatiNachweispflicht und zur Weitergabe der on wird der tägliche Dokumentationsprozess ermittelten täglichen Punktwerte an die Konicht gestört. Die Analyse einer PKMS-Reledierabteilung der Einrichtung aus. vanz erfolgt während der Patientenaufnahme 21. Ausgabe Oktober 2011 ohne erheblichen Mehraufwand automatisch und führt erst bei Feststellung einer Relevanz zur oben beschriebenen Zusatzdokumentation (i.d.R. ein A4-Formular) 3. Kommunikativ Die tgl. Punktwertermittlung und -weiterleitung an die jeweiligen Kodierabteilungen kann auf einfachem Weg zeitnah erfolgen. Insbesondere wenn das bestehende KIS-System dies (noch) nicht leistet. 4. Einfach Durch die Nutzung einer einheitlich vorgabengestützten Pflegeplanung für alle Patienten, welche die geplanten durchzuführenden Maßnahmen über einen integrierten Leistungsnachweis abbildet, verkürzt sich die reine PKMS-Abbildung auf ein Zusatzformular mit den ausschließlichen PPRA4-Leistungen. Die Voraussetzungen: 1. Der Kunde hat über eine Pflegeanamnese die Mindestmerkmale des PKMS zu allen relevanten Leistungsbereichen (neu 7 statt 5) abgebildet oder nutzt die Vorlage des DPR. 2. Eine PKMS-Kurzeinschätzung (zurzeit 10 Fragen) erleichtert die Identifikation der PKMS-Relevanz. 3. Sämtliche detaillierten Gründe (Probleme) liegen den Pflegekräften auf den Stationen zur Einsichtnahme und Nutzung vor (DPR). 4. Der Kunde verfügt über die notwendigen Ergänzungsformulare (Trink-/Ernährungsprotokoll, Kontinenzerhebung und Miktionsprotokoll, Berichtswesen mit Situations-/ Betreuungs-/Beratungsbeschreibung, Wunddokumentation, Lagerungsplan). 5 Österreich Gehört der Verblisterung von Arzneimitteln die Zukunft in der Pflege? von Philipp Stummvoll Mit der Gabe von Medikamenten in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind meist zwei große logistische Probleme verknüpft: Die Stellung der Medikamente durch das Pflegepersonal ist jeden Tag zeitintensiv und – wir sind alle nur Menschen – eine mögliche Fehlerquelle. Das zweite große Problem ist die Therapietreue (heute meist mit dem englischen Begriff CoMPlIanCe bezeichnet) des Patienten (oder in Pflegeheimen: des Bewohners). Die patientenindividuelle Verblisterung von Medikamenten versucht, beide Probleme zugleich zu lösen. Durch den Einsatz zertifizierter Maschinen werden die verschriebenen Medikamente individuell verblistert. Studien haben gezeigt, dass die Maschinen deutlich sicherer in der Stellung der richtigen Medikamente in der richtigen Dosis sind als jeder Mensch. Außerdem wird die Therapietreue bei Patienten verbessert, wenn die Medikamente nach Tagen und Einnahmezeitpunkten (morgens, mittags, abends und nachts) sortiert sind. Das gilt besonders dann, wenn die Medikation komplex ist. Ebenso sinkt der sogenannte „Verwurf“, also die zwar verordneten, aber nie eingenommenen Medikamente. Transparenz geboten Die Hersteller der Blistersysteme bemühen sich zudem um Transparenz. So gibt ein Anbieter an, den Text und das digitale Foto jedes einzelnen Beutels so zu speichern, dass 6 noch Tage nach der Verblisterung der Inhalt genau zu rekonstruieren ist. Verunsicherte Pflegende Doch die Verunsicherung beim Pflegepersonal und manchmal auch bei Bewohnern und Patienten bleibt. Eine Pflegekraft muss die äußere Gestalt der Tabletten schon sehr gut kennen, wenn sie die Maschine kontrollieren will, denn die Originalverpackung fehlt. Kann ein digitales Bilderkennungssystem wirklich Tabletten besser auseinanderhalten als Pflegekräfte mit teilweise jahrzehntelanger Erfahrung? Und ist der Einsatz von Maschinen in der „Auseinzelung“ und Verteilung von Medikamenten nicht ein Misstrauensbeweis gegenüber den Fachkräften? Ist ferner die Speicherung von vitalen Patienteninformationen in externen Datenbanken bei privaten Dienstleistern nicht ein unheilvoller Schritt in Richtung gläsernem Patienten? Droht gar die Enthumanisierung der Krankenund Altenpflege, die Abschaffung menschlicher Zuwendung im Namen der Effizienz? Vorteile für alle Beteiligten? Wahrscheinlich hilft hier eine ruhigere Betrachtungsweise. In einem komplexen, von den Fachkräften oft ungeliebten und im Ergebnis fehlerträchtigen Aufgabengebiet, in dem jeder Fehler sehr folgenreich sein kann, helfen Maschinen möglicherweise, die beiden Sicherheitsprobleme bei der Medika- Philipp Stummvoll Verkaufsleiter Österreich P hilipp Stummvoll entwickelt Pflegedokumentationssysteme für unsere Kunden und hat sich als Organisationsberater in Pflegeheimen und Spitälern bundesweit einen Namen gemacht. Er führt Schulungen und Qualitätsberatungen durch und ist für die Beratung unserer Kunden vor Ort in der Steiermark, Kärnten, Tirol, in Vorarlberg, in Teilen Niederösterreichs und Salzburgs sowie im Burgenland verantwortlich. Standard aktuell Österreich mentenstellung in Spitälern und Pflegeeinrichtungen zu minimieren. Fehler bei der Zusammenstellung und Dosierung verordneter Arzneimittel Fehlende Therapietreue auf Seiten der Patienten und Bewohner In einer Studie der AOK Nordost in Deutschland gaben 60 % der beteiligten Pflegefachkräfte an, subjektiv Entlastung zu verspüren durch den Einsatz der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung. Die Ergebnisqualität ließ sich steigern und die Kostenersparnis für die Krankenkasse durch nicht erfolgte (weil nicht notwendige) Einweisung von Bewohnern ins Krankenhaus, war signifikant. Wenn Verblisterung so gut und kostengünstig funktioniert, dann hat sie zweifellos Zukunft. Haken Haftungsrecht? Was passiert aber, wenn etwas schiefgeht? Wer haftet, wie sieht die Rechtslage aus? In jedem Fall ist es so, dass ein Unternehmen, das Medikamente als Dienstleister für Apotheken, Krankenhäuser oder Altenheime verblistert, eine Zulassung benötigt als Hersteller von Arzneimitteln, denn eine verblisterte Zusammenstellung von Medikamenten gilt selbst als Fertigarzneimittel, das nur deshalb keine Zulassung für jeden einzelnen Blister benötigt, weil ja auschließlich bereits bekannte und zugelassene Arzneimittel verwendet werden. Wenn allerdings bei der Arzneimittelgabe ein Fehler passiert, ist nach österreichischem Recht zunächst derjenige verantwortlich, der die Medikamente verabreicht hat, also die/der Pflegende. Um der Haftungsfalle zu entrinnen, muss zunächst ermittelt werden, ob der Fehler durch die falsche Verblisterung zustande kam oder durch zusätzliche Eingriffe seitens des Pflegepersonals oder eben durch patientenseitiges Fehlverhal21. Ausgabe Oktober 2011 ten. Sobald der Sachverhalt geklärt ist, kann auch die Haftungsfrage geklärt werden. Als Arzneimittelhersteller ist das verblisternde Unternehmen (einen entsprechenden Dienstleistervertrag mit der Apotheke oder dem Pflegeheim bzw. Spital vorausgesetzt), durchaus haftbar für die korrekte Verblisterung. In der Praxis bestehen aber oft noch zwei wichtige Einwände: Wenn die Pflegenden die Medikamente nicht mehr vorbereiten, sondern ausschließlich verabreichen, kennen sie sie auch nicht mehr so gut. Die Gefahr, dass die Säckchen aufgrund der Unkenntnis nicht mehr kontrolliert werden, ist groß. Wenn eine Apotheke aber, wozu sie verpflichtet ist, sobald möglich, Generika verwendet, dann ändert sich das Aussehen der Tabletten womöglich, ohne dass die Pflegenden es mitbekommen. Das dürfte die Si- cherheit bei der Medikamentengabe wieder verschlechtern. Und wie steht es eigentlich mit dem Gebietsschutz der Apotheker, denn wenn eine große Apotheke geblisterte Arzneimittel liefert, dann kann sie diese durchs ganze Land liefern. Benachteiligt das kleinere Apotheken substanziell, weil der Gebietsschutz umgangen wird? Grundsätzlich ist in der Verblisterung eine interessante Entwicklung zu beobachten, den Pflegenden muss dabei aber die Verantwortung bei der Medikamentengabe immer bewusst sein. Quellen: http://verblistern.info/blog/ www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/ news/2011/08/23/projekt-der-aok-bayernapotheken-sehen-mehr-nach-als-vorteile.html Medikamentenwagen CareVan V 20L Medikamentenwagen CareVan V 20L aus Holz mit Kunststofftopplatte und B2 Materialschublade sowie Doppeltür in 7/9-Bauhöhe (270°-Anschlag). Hinter der Tür sind 2 Trägerwände für Module verbaut. Sie bestimmen die Anzahl und Höhe der einzelnen Module. Tür und Schublade sind optional abschließbar. Die Innenausstattung des Wagens kann auf Wunsch für die Verwendung geblisterter Medikamente optimiert werden. Ob Sie die Medikamentenstellung selbst manuell vornehmen oder Blister einsetzen, dieser Medikamentenwagen erleichtert in jedem Fall Ihre Logistik und erhöht die Sicherheit bei der Medikamentenstellung. Maße: 480 x 685 x 1.058 mm CareVan V 20L mit Kunststofftopplatte Materialschublade und ISO-Modulen Anfragen unter [email protected] 7 Umstrukturierung des Wohnens von erwachsenen Menschen mit Behinderung im Bereich vollstationäre Einrichtungen im Land Berlin von Mario Lehmann Im Bereich WOHNEN für erwachsene Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen im Land Berlin gibt es Veränderungen; die hierzu erforderlichen Einzelbegutachtungen der Bewohnerinnen und Bewohner wurden im Herbst 2010 durchgeführt. Auf Basis der erhobenen Daten werden derzeit mit den Trägern der Einrichtungen neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen. Warum ist eine Neustrukturierung des stationären Wohnangebotes erforderlich? Menschen mit Behinderung wollen so wohnen, wie alle anderen Menschen auch, nämlich nach ihren eigenen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen. Um dem nachzukommen, ist es einerseits erforderlich, die Bedarfe zu kennen. Andererseits ist es erforderlich, die Angebote vergleichbar und transparent abzubilden. Trotz bereits eingeleiteter Maßnahmen ist dies derzeit leider nicht uneingeschränkt möglich. Das Abgeordnetenhaus von Berlin sowie der Rechnungshof haben diese Intransparenz bereits mehrfach kritisiert. Die Verwaltung wurde zur Vereinheitlichung der Hilfebedarfsfeststellung und Ausdifferenzierung des stationären Wohnens aufgefordert. Ein erster Schritt zur Vergleichbarkeit der Angebote war die Bildung von Gruppen vergleichbaren Hilfebedarfs. Diese wurden mit der Reform des Sozialhilferechts - jetzt So8 zialgesetzbuch XII - im Jahr 2000 berlinweit eingeführt. Die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen erfolgte nunmehr auf Grundlage des Metzler-Verfahrens. Dabei wird der Fragebogen zur Erhebung im Lebensbereich „Wohnen“ / Individuelle Lebensgestaltung - Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung (H.M.B.-W.- Version 5/2001) angewendet. Diese Veränderungen machten es erforderlich, auch neue Strukturen im Vereinbarungsbereich zu etablieren. Die Bestandteile der Vergütungsvereinbarungen wurden definiert und kalkuliert. Ein Ergebnis war, dass beim gleichen Leistungstyp für vermeintlich gleiche Leistungen in den Hilfebedarfsgruppen 3, 4 und 5 bei den Maßnahmenpauschalen Preisspannen bis zu 150 % auftraten. Diese Preisunterschiede sind durch unterschiedliche Leistungserbringung, Klientel, historische Entwicklungen oder unterschiedliche Tarifstrukturen nicht nachvollziehbar zu erklären. Berlin und die anderen Länder Bei Vergleichen Berlins mit anderen Bundesländern wurde festgestellt, dass in Berlin eine überproportionale Zuordnung zur Hilfebedarfsgruppe 5 erfolgt. Diese starke Abweichung vom Bundesdurchschnitt lässt sich nur durch eine Fehlinterpretation des Metzler-Verfahrens erklären. Weiterer Kritikpunkt der derzeitigen Wohnheimstruktur sind die unterschiedlich ausgestalteten und Mario Lehmann Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Regionalverkaufsleiter S tudium Sozialwesen mit dem Abschluss Dipl.-Sozialpädagoge / Dipl.-Sozialarbeiter. Examensarbeit zum Thema: „Medikamentenmissbrauch und das Risiko der Medikamentenabhängigkeit insbesondere bei älteren Menschen“. Zusatzqualifikation „Heimleiter in der Altenpflege“ (VWA). Mario Lehmann verfügt über 8 Jahre praktische Erfahrung in der stationären Altenpflege, davon 3 Jahre als Heimleiter. Er betreut die Einrichtungen in Brandenburg, Berlin und Teilen Mecklenburg-Vorpommerns. Standard aktuell intransparent abgebildeten Leistungen der sogenannten internen Tagesstruktur. Bei allen am Prozess beteiligten Parteien besteht jedoch trotz der Kritikpunkte Einigkeit darüber, dass die tatsächliche Betreuung aller Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in der Summe bedarfs- und sachgerecht erfolgt, jedoch die vorhandenen Angebote transparent darzustellen sind und eine einheitliche vergleichbare Verpreislichung erfolgen soll. Wohnen intern und extern künftig in zwei Leistungstypen zu unterteilen. Somit sollen dementsprechend Angebote zum Leistungstyp Wohnen und Angebote zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Die Umstellung findet budgetneutral statt. Das heißt, das Heim hat zum Zeitpunkt der Umstellung mit den alten und neuen „Hilfebedarfsgruppen“ gleich viel Geld, und an der Betreuung jedes einzelnen Menschen ändert sich nichts. Die Hammerschick-Untersuchungen Wie verändert sich der Leistungstyp Wohnen? Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung und die Ligaverbände arbeiten seit 2002 zusammen an der Beseitigung der Problematik. Sie beauftragten gemeinsam Jochen Hammerschick, einen Unternehmensberater, die aufgetretenen Phänomene intensiver zu untersuchen und zukunftssichere Lösungsansätze zu entwickeln. Die durchgeführten Erhebungen und Bewertungen ergaben, dass eine transparente nachvollziehbare Darstellung zwischen Hilfebedarfsfeststellung und Bedarfsdeckung nur auf Basis der Metzlerpunkte nicht möglich sei. Diese Phase wurde mit der 2. Hammerschick-Untersuchung in 2008 abgeschlossen. Bereits in 2007 wurden hierfür innerhalb einer Woche für rund 1.000 in stationären Einrichtungen lebende Menschen die Gesamtheit der Leistungen statistisch durch Herrn Hammerschick in Zusammenarbeit mit den Einrichtungsträgern der Berliner Eingliederungshilfe erfasst und anschließend auf alle Bewohnerinnen und Bewohner der Berliner Wohnheime übertragen. Sie bilden die Grundlage für die Neustrukturierung der Bereiche Wohnen und GestaltunG des taGes. Mit dem Rahmenbeschluss Nr. 2/2010 der Berliner Vertragskommission Soziales (KO75) wurde vereinbart, die Metzlerpunkte durch Zeitwerte zu ersetzen, den bisherigen Leistungstyp 21. Ausgabe Oktober 2011 Das Metzler-Verfahren wird weiterhin für die Ermittlung des individuellen Bedarfs angewendet. Jedoch werden die bisher als Punkte für die 7 Lebensbereiche und die 34 Items ermittelten Bedarfe in Zeitwerte übersetzt, addiert und das Ergebnis der entsprechenden Leistungsgruppe zugeordnet. Im neuen Verfahren werden die bisherigen 3 Hilfebedarfsgruppen durch nunmehr 6 Leistungsgruppen ersetzt. Der Leistungstyp Wohnen beinhaltet konzentriert die Betreuungsangebote des Wohnens. Als integrierte Bestandteile können entweder die Module A oder D als pauschalierte Zeiten hinzugefügt werden. Leistungen, die tagsüber im Rahmen der bisherigen heiminternen Tagesstruktur erbracht wurden, erfolgen künftig auf Grundlage eines gesonderten Leistungstyps. Was beinhaltet der Leistungstyp Angebot zur beschäftigung, förderung und betreuung“? Für den bisherigen Bereich interne Tagesstruktur wird ein neuer Leistungstyp installiert. Dafür ist eine differenzierte Leistungsbeschreibung gemeinsam mit der LIGA erarbeitet und beschlossen worden. Die Leistungen werden in drei Hilfebedarfsgruppen erbracht. Die Zuordnung zu den jeweiligen Hilfebedarfsgruppen basiert zeitbezogen auf den Ergebnissen aus der Begutachtung für den Bereich Wohnen. Für die dargestellten Umstrukturierungen wurde die Zuordnung zu den neuen Leistungsgruppen erforderlich. Damit hierfür und für zukünftige Bedarfsfeststellungen eine einheitliche Anwendung des modifizierten Metzler-Verfahrens sichergestellt werden kann, wurde eine landesweite Umstellungsbegutachtung durchgeführt. Hierzu wurde im Frühjahr 2010 ein öffentliches europaweites Vergabeverfahren eingeleitet, den Zuschlag erhielt das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in Kooperation mit transfer – Unternehmen für soziale Innovation sowie der Universität Koblenz-Landau. 3.176 Begutachtungen Im Herbst 2010 wurden in 105 auf das gesamte Stadtgebiet verteilten Standorten vom Gutachterteam um Herrn Schmitt-Schäfer 3.176 Einzelbegutachtungen unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner, ggf. deren rechtlichen Vertretern/Vertrauenspersonen, den Einrichtungsmitarbeiter(innen) und Trägervertretern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bezirklichen Sozialmedizinischen Dienst,e und des Fallmanagements durchgeführt. Diese logistische Herausforderung konnte nur durch die kooperative Zusammenarbeit aller am Verfahren Beteiligten umgesetzt werden. Obwohl im Vorfeld und während des gesamten Prozesses die Senatsverwaltung und die Liga-Vertretung bemüht waren Transparenz und Information zu den Verfahrensabläufen und seinen Folgen allen Beteiligten jederzeit zugänglich zu machen, konnten Ängste und Verunsicherungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Einige Träger veranstalteten hierzu Eltern / Betroffenenversammlungen. Der eingeleitete 9 Dialog wurde mit der Ratifizierung einer gemeinsamen Erklärung der Eltern- und Interessenvereine, der Vertreter der Ligaverbände, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung und der Senatsverwaltung untermauert. Die Beigetretenen haben sich durch diese Erklärung zur gegenseitigen Information zur Zusammenarbeit, gemäß des Partizipations-Auftrages der UN-Konvention, verpflichtet. Den Einrichtungsträgern wurde im Frühjahr dieses Jahres ein Vereinbarungsangebot basierend auf den Erhebungen zur budgetneutralen Umsetzung unterbreitet. Die Vergütungssätze werden in einer Konvergenzphase innerhalb der nächsten 6 Jahre angeglichen. Die Angebote zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung werden bis Ende 2011 eigenständige Vereinbarungen erhalten. Erste Evaluation 2013 Die Vertragspartner haben vereinbart, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der gefundenen Lösungen mittels einer Evaluation erstmals in 2013 zu überprüfen. Kontakt Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Oranienstraße 106 10969 Berlin IHP 3-Verfahren im Landschaftsverband Rheinland (LVR) Das Verfahren der Individuellen Hilfeplanung (IHP) ist durch den Landschaftsverband Rheinland bereits vor einiger Zeit überarbeitet worden. Einrichtungen der stationären Behindertenhilfe sollen ihre Förder- und Hilfeplanung nunmehr nach dem IHP 3 durchführen. Das Ziel des Verfahrens des Individuellen Hilfeplans (IHP3) ist es, die Ziele und 10 Einladung zur Mitarbeit Veränderungen der Betreuungsdokumentation Im Rahmen dieser Umstellung des Hilfebedarfsverfahrens von Punktwerten auf Zeitkorridore ergeben sich auch Veränderungen für Ihre Betreuungsdokumentation. Arbeitskreis Berliner Modell Auf Basis erster Gespräche mit verschiedensten Einrichtungen in Berlin zu den anstehenden Veränderungen möchten wir Sie gern zu einem Informationsaustausch im Rahmen eines Arbeitskreises zum Thema „Entwicklung einer einheitlich nutzbaren Betreuungsdokumentation“ einladen, um diese Problematik gemeinsam mit Ihnen aktiv anzugehen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, gemäß des Umstellungsverfahrens eine übersichtliche und effiziente Abbildung der Betreuungsdokumentation - im ersten Schritt auf manueller Basis - für Ihre Einrichtungen zu erarbeiten. Durch Ihre aktive Beteiligung soll eine praxistaugliche und kostengünstige Lösung angestrebt werden. Wünsche des Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt zu stellen. Die Form des neuen IHP 3 ermöglicht es, in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung Unterstützungsbedarf zu ermitteln und dem Menschen mit Behinderung darauf hin passgenaue Hilfen anzubieten. Standard Systeme bietet nunmehr die Möglichkeit, den IHP 3 in Formularform zu erfassen, als auch die angenehme Möglichkeit, Im zweiten Schritt soll anschließend basierend auf den bis dahin erfolgten Erfahrungen aus der manuellen Dokumentation auch eine elektronische Version der angepassten Betreuungsdokumentation für Einrichtungen der Behindertenhilfe entwickelt werden. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Sie möchten sich aktiv und konstruktiv an diesem spannenden Thema beteiligen? Dann registrieren Sie sich bis zum 31.10.2011 (Frist verlängert) unverbindlich für das erste Arbeitskreistreffen per E-Mail mit dem Betreff „Berliner Modell“ unter [email protected], telefonisch unter 040 / 767 31 90 oder kostenfrei per Fax an 0800 / 10 10 978. Das erste Arbeitsgruppen-Treffen findet am 10.11.2011 in Berlin statt. Der genaue Ort und weitere Details geben wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig bekannt. Wir freuen uns auf einen regen Erfahrungsaustausch mit Ihnen und Ihre konstruktive Beteiligung. den IHP 3 in Ihrer elektronischen Betreuungsdokumentation (eb) mit abzulichten. Unter Berücksichtigung der Anforderungen des LVR wurde hier ein Dokumentationssystem geschaffen, womit Sie die Möglichkeit haben, den IHP 3 vollständig abzubilden. Interessierte Einrichtungen können ab sofort Informationen oder Musterformulare anfordern, indem sie eine E-Mail mit dem Betreff IHP 3 senden an [email protected]. Standard aktuell Dekubitusrisikoeinschätzung Was sagt der Expertenstandard wirklich? von Thomas Kirpal Seit der Veröffentlichung und Vorstellung der Aktualisierung des Expertenstandards „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ herrscht in der Pflege eher Unsicherheit denn Klarheit, wie denn nun eine Risikoeinschätzung rechts- und prüfungssicher vorzunehmen und zu dokumentieren sei. Vor allem die Kritik an gängigen Assessmentinstrumenten, der Braden-Skala, NortonSkala und der Waterlow-Skala hat für Aufregung gesorgt. kann sie dennoch für unerfahrene Pflegefachkräfte eine Sensibilisierung für die Risiken darstellen.“2 Doch was sagt der Expertenstandard nun wirklich? Keine der gängigen Skalen wird in irgendeiner Form verworfen oder verboten, es wird auch nicht von der Nutzung abgeraten. Vielmehr wird im Standard auf eine explizite Empfehlung verzichtet, und zwar aus rein wissenschaftlichen Gründen, „... weil es keine Nachweise für die Überlegenheit von Risikoeinschätzungs-Skalen zur Ermittlung eines Dekubitusrisikos gegenüber der systematischen Einschätzung durch Pflegekräfte gibt.“1 Das heißt mit anderen Worten, dass eine erfahrene Pflegefachkraft durchaus kompetent genug ist, auch ohne Skala das Risiko systematisch einzuschätzen. Folgerichtig heißt es im Expertenstandard weiter, dass „auch wenn die Anwendung von Risikoskalen nicht mehr generell empfohlen wird, 1 Expertenstandard, S. 11 21. Ausgabe Oktober 2011 Maßnahmen, in welchen Bereichen ein Dekubitusrisiko bestehen könnte (z. B. Mobilität, Aktivität, Reibung- und Scherkräfte …). Darüber hinaus sollte sich die erfahrene Pflegefachkraft im Klaren darüber sein, dass bestimmte Risiken, wie z. B. zu- oder ableitende Systeme oder auch Gipsverbände Druckgeschwüre verursachen können, dieses Risiko aber z. B. durch die Braden-Skala nicht erfasst wird. Dagegen ist es bislang unklar, ob Ernährungsdefizite tatsächlich die individuelle Dekubitusgefährdung erhöhen.4 Ebenso konnten die Experten keine Belege dafür finden, dass Hautfeuchtigkeit tiefe Dekubitus verursacht.5 Fazit Ein professionelles Dekubitusrisiko-AsHat keineswegs ausgedient: die Bradenskala sessment ist eine höchst individuelle pflegerische Einschätzung, die am besten mit pflegerischer Fachexpertise vorgenommen Insofern ist es unsinnig, nach neuen Assesswird. Bei Unsicherheiten, aber auch zum ments zu suchen oder gar selbst welche zu Nachweis in der Dokumentation, kann dabasteln – vielmehr war es das Anliegen der bei die Zuhilfenahme einer RisikoeinschätExperten, darauf hinzuwirken, dass Pflegezung wie der Braden-Skala durchaus hilffachkräfte Maßnahmen zur Dekubitusproreich sein. phylaxe an Skalenwerte koppeln, deren Allerdings sollte anstelle von ermittelten absolute Aussagekraft noch nicht wissenPunktwertsummen und daraus ableitbaschaftlich belegt werden konnte.3 ren Risikogrenzbereichen die individuelle Abgesehen vom Skalenwert macht z. B. die Einschätzung erfahrener Pflegefachkräfte Braden-Skala durchaus hilfreiche Angaben vorgezogen werden! für die weitere Planung prophylaktischer 2 3 Expertenstandard, S. 11 Expertenstandard S. 26 4 5 Expertenstandard S. 54 Expertenstandard S. 54 11 NEU von Standard Systeme CareVan e-desk und careplan 2.3 Die Zukunft hat begonnen Zeitgemäße elektronische Pflegedokumentation Mit der Kombination careplan 2.3 und CareVan e-desk gelingt wirklich der Schritt zum Dokumentieren im 21. Jahrhundert. Der CareVan e-desk verfügt über einen in den Visitenwagen eingebauten Panel-PC, der mithilfe einer externen Batterie und dank der verwendeten Stromspartechnik Laufzeiten von über 12 Stunden erreicht. Damit sind Sie wahrhaft mobil und trotzdem nicht auf kleine Bildschirme angewiesen. Der Panel-PC verfügt über einen 19-Zoll-Bildschirm, auf Wunsch sind auch 22 Zoll möglich, auch ein berührungsempfindlicher Touch-Screen ist optional erhältlich. Unterhalb des Auszugs für Tastatur und Maus sind entweder eine Hängemappenschublade (Bewohnerakten!) und eine Materialschublade oder mehrere Materialschubladen für Pflegeutensilien einzubauen. Ganz unten ist die Batterie montiert. 12 Die neuen Superleichtlaufrollen sorgen für angenehmes Fahren auf allen Böden. Medizinische Tastatur und Maus sorgen für pflegegerechte Peripherie. Die Software careplan 2.3 repräsentiert schon länger die fachlich wohl überzeugendste Lösung am Markt für Pflegedokumentation in stationären Einrichtungen. Das Schwesterprogramm eb 2.3 (elektronische Betreuungsdokumentation für Einrichtungen der stationären Behindertenhilfe) integriert sich in dieselbe SoftwareArchitektur wie careplan und der Heimmanager. Das ermöglicht Trägerschaften, die sektorenübergreifend operieren, die Nutzung aller Programme aus einer Datenbank und einer Serverumgebung heraus. Das minimiert nicht nur die Hardwarekosten und den Wartungsaufwand, es vereinfacht auch Schulungen und führt zu vielen SynergieEffekten im Controlling und in der Führung der Einrichtungen. Standard aktuell Formulierungshilfen 2012 für die Pflegeprozessplanung nach den AEDL und den ATL Pflegewissenschaftlich überarbeitet Neu mit Hinweisen zur Erstellung einer fachgerechten Pflegeplanung Klare Kriterien Neu mit Kontinenzprofilen Gleicher Struktur Umfang, gleiche Gleicher Preis wie 2011 (18,00 € netto) Ab November 2011 überall im Buchhandel oder bei uns direkt erhältlich: ISBN: 978-3-942671-02-6 (AEDL) ISBN: 978-3-942671-03-3 (ATL) LESEPROBE Fo r m u l i e rungshilfen 2012 AEDL www.standardsys teme.de/download/ leseproben/lese probe-aedl Die diesjährigen Formulierungshilfen enthalten umfassendere Veränderungen als sonst von einem Jahr zum anderen üblich. Alle Formulierungshilfen wurden aus pflegewissenschaftlicher Sicht völlig neu überarbeitet und an die moderne Pflegeplanung angepasst – in allen Bereichen der Lebensaktivitäten. Die Formulierungshilfen wurden ergänzt durch wertvolle und hilfreiche Tipps und Hinweise zur Ausgestaltung und zum Aufbau der Pflegeplanung. Ebenso aufgenommen wurden klare Kriterien zu den 21. Ausgabe Oktober 2011 einzelnen Planungsschritten, die eine Überprüfung der Qualität Ihrer Planung auf einfache Art und Weise ermöglichen. Damit gelingt eine rechts- und prüfungssichere Pflegeplanung. Zudem sparen Sie wertvolle Zeit, das aufwändige Suchen nach geeigneten Ausdrücken oder Sätzen entfällt. Die Formulierungshilfen unterstützen Sie in den Teilschritten des Pflegeprozesses. Die Formulierungen werden lediglich durch die individuelle Ausprägung des Pflegebedürftigen ergänzt oder angepasst, und schon steht Ihre Planung. Einfacher geht es nicht. Scannen Sie den Code mit Ihrem Smartphone und laden Sie sich so eine Leseprobe der Formulierungshilfen als pdf herunter. Nähere Erläuterungen über die Funktionsweise dieser Codes finden Sie auf der folgenden Seite. LESEPROBE Formulie rungshilfen 2012 ATL www.standardsys teme.de/download/ leseproben/lese probe-atl 13 PERSÖNLICH Was sind eigentlich... QR-Codes? (ari) Man sieht sie im Moment überall, die schwarzen Quadrate mit dem merkwürdigen Muster. Die Deutsche Bahn oder die Fluggesellschaften setzen sie schon lange auf Online-Tickets ein, aber seit kurzem findet man sie auf Plakaten, in Zeitschriften, auf Visitenkarten. Aber was verbirgt sich eigentlich genau dahinter? Brücke ins Internet oder zum Handy Arne Dehning Kundenservice Export / Handel A rne Dehning ist Kaufmann für Bürokommunikation und arbeitet seit 2009 für Standard Systeme im Kundenservice. Er betreut schwerpunktmäßig unsere nationalen und internationalen Vertriebspartner. Vielseitigkeit und Kommunikativität zeichnen ihn ebenso aus wie Kontinuität und Verlässlichkeit. D er passionierte Schütze hat zwei recht gegensätzliche Hunde – einen Schäferhund und einen Chihuahua. Er geht gern Angeln und interessiert sich für Computer. Seinen jüngsten PC hat er aus einzelnen Komponenten selbst zusammengestellt und gebaut. Für das Kite-Landboarding (eine Art Windsurfen an Land) fehlte ihm zuletzt allerdings die Zeit. 14 Ein QR-Code® („Quick-Response-Code“) wird heute eingesetzt als schnelle Brücke zwischen gedruckten Medien und dem Internet. Sie finden rechts zwei QR-Codes® als Beispiel. Je mehr Informationen codiert sind, desto komplexer sieht der Code aus. Oben ist nur ein Link gespeichert, unten der gesamte Inhalt einer Visitenkarte. Insgesamt sind bis zu 4.296 Zeichen in diesem Code speicherbar. Verlage bieten inzwischen Links zu Leseproben für Bücher an und „erweitern“ so den Inhalt einer Anzeige. Natürlich eignen sich auch diese Codes für die interne Logistik. Als Lesegeräte kommen dann entweder Laserscanner oder Kameras infrage. Smartphones vs. Handy Geht das eigentlich mit jedem Handy? Leider nein. Das Mobiltelefon muss zur Klasse der sogenannten Smartphones, also zur gehobenen Kategorie, gehören. Mit der Kamera wird der Code gescannt und mit einer sogenannten App (einem Programm, das auf Ihrem Handy installiert ist) weiterverarbeitet. Anschließend werden die Daten an Ihren Internetbrowser oder Ihr Adressbuch übergeben. Infrage kommen z. B. alle Handys mit Apples iOS, mit Googles Android oder auch Blackberrys. Die Apps (z. B. QRafter) sind meist kostenlos. Bergen QR-Codes ein Risiko? Kann man QR-Codes nutzen, um Daten über mich gegen meinen Willen zu speichern oder zu senden? Nun, QR-Codes stehen oft für Internet-Links. Die Gefahr lauert also nicht im Code, sondern im Netz. Das Problem ist, mit Ihren Augen können Sie den QR-Code nicht entziffern, um anhand des Links zu entscheiden: Dieser Link ist in Ordnung, hier hingegen klicke ich lieber nicht. Und wenn Ihr Smartphone den Link scannt, verbindet es auch sogleich. QR-Codes bleiben Vertrauenssache. Wenn ein QR-Code jedoch nicht für einen Link, sondern für Kontaktdaten steht, dann ist dies unseres Wissens ungefährlich. Rechts steht nichts weiter als der Link: w w w. s t a n dardsysteme. de/seminare. Scannen Sie den Code mit Ihrem Smartphone und folgen Sie dem Link, so gelangen Sie sehr einfach auf unsere Seite, auf der Sie das stets aktualisierte Seminarprogramm ansehen und herunterladen können.H i e r stehen die gesamten Kontaktdaten der Standard Systeme Bestellannahme. Wenn Sie diesen Code mit Ihrem Smartphone scannen, können Sie den Kontakt unserer Hamburger Zentrale in Ihr Adressbuch übernehmen. Das Wort QR-Code ist ein eingetragenes Warenzeichen der japanischen Firma Denso Wave Inc. Standard aktuell Neues LOGBUCH Demenz Herausgegeben vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) Beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) können Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen und beratende Dienste nun ein neues Instrument bestellen: das LOGBUCH Demenz. Es hilft dabei, die Behandlung und Hilfen für Demenzpatienten zu koordinieren und ist der erste zielgruppenspezifische Patientenpass seiner Art. schiedlichen Hilfen nicht miteinander in Kontakt und stimmten sich nicht aufeinander ab. „Hier setzt das LOGBUCH Demenz an. Es ermöglicht ein effizientes Schnittstellen- und Kommunikationsmanagement, um den betroffenen Familien zu mehr Selbstständigkeit und Handlungssicherheit zu verhelfen“, erklärt Michell-Auli weiter. „Viele an Demenz Erkrankte möchten gerne lange zu Hause wohnen bleiben, gleichzeitig brauchen ihre pflegenden Angehörigen Entlastung. Dafür ist es wichtig, dass sie viele verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen“, erklärt Dr. Peter Michell-Auli, Geschäftsführer des KDA. Oft jedoch stünden die unter- Im LOGBUCH Demenz wird jede Entwicklung im Verlauf der Krankheit dokumentiert. So können alle an der Versorgung eines Demenzpatienten Beteiligten Krankheit und Behandlung sehen und verstehen. Auch Arztbriefe, Ausweise, eine Medikamentenübersicht und andere wichtige Dokumente KURZ und KNAPP können darin aufbewahrt werden. Im Notfall liefert das Buch Ärzten und Helfern einen schnellen Überblick über den Patienten. So können sie sich gezielt um ihn kümmern. Das LOGBUCH Demenz wurde im Modellprojekt „LOTTA“ (www.projekt-lotta.de) von der PariSozial Minden-Lübbecke in Zusammenarbeit mit der Diakonie Stiftung Salem entwickelt. Das LOGBUCH Demenz kann beim Kuratorium Deutsche Altershilfe unter www.kda.de bestellt werden: ISBN: 978-3-940054-22-7. Preis: 6,00 € zzgl. Versand. Quelle: www.kda.de Verbände machen Druck auf Bundesregierung Diakonie und Arbeiterwohlfahrt fordern neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Die Diakonie und die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordern, den Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich so zu reformieren, dass Menschen mit Demenz von der Pflegeversicherung besser berücksichtigt werden. „Die derzeitige Regelung benachteiligt die 1,2 Millionen an Demenz erkrankten Menschen.“, so AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Diakonie verleiht in einem aktuellen Positionspapier der Forderung nach einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Nachdruck. „Wir unterstützen die vom Beirat vorgelegte Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der alle körperlichen, geistigen und psychischen Be21. Ausgabe Oktober 2011 einträchtigungen umfasst, sich differenziert an den Lebenslagen orientiert und auf den Grad der Selbstständigkeit abstellt. […] Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff stellt einen Paradigmenwechsel dar, der für die pflegebedürftigen Menschen mehr Würde bedeutet.“ Gleichwohl könne die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht kostenneutral erfolgen, dies zeigten die Szenarien des Beirats und Erfahrungen aus der Praxis. Das Diakonische Werk der EKD halte den vom Beirat gemachten Vorschlag zur Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs für sehr geeignet, fordert seine Umsetzung zum nächstmögli- chen Zeitpunkt, aber auch die Bereitstellung der ausreichenden und notwendigen Finanzmittel für seine Umsetzung. Auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr schließt sich dieser Einschätzung an. Offen ist noch allein, wie der zu erwartende Mehraufwand gegenfinanziert wird. Im Gespräch sind Beitragserhöhungen bzw. private Zusatzversicherungen oder eine steuerfinanzierte Säule. Hier ist sich die Bundesregierung noch nicht einig. Quellen: www.diakonie.de, www. awo.org, http://www.derwesten.de/leben/ gesundheit/Pflege-von-Demenzkrankensoll-verbessert-werden-id5077854.html 15 ise! e r p r de . e n d o n k o i t S l t a . z t Je www Ein Unternehmen der Standard Systeme Firmengruppe Neues Office Gesundheitswesen Sicherheit/Archiv Transport Zubehör BARIATRIC SEATING XXL-Stühle für adipöse Menschen max. 300 kg Als Tochterunternehmen der Standard Systeme GmbH bietet ALTIKON Spezialmöbel mit besonderer Eignung für den Bereich der Kranken- und Altenpflege. Menschen mit starker Adipositas brauchen besondere Stühle. Eben diese können Sie bei uns finden! Der Code links führt Sie direkt auf www.altikon.de/gesundheitswesen/adipositas-stuehle Bariatrischer XXL-Sessel 5090-3 VEGA Rahmen aus massivem Buchenholz, speziell entworfen für Menschen mit einem Körpergewicht zwischen 150 und 300 kg. Maße: 860 mm x 710 mm x 1.160 mm (BxTxH), Sitzhöhe: 50 cm, Gewicht: 25,5 kg www.altikon.de ALTIKON GmbH Tel.: 040 766152-0 Fax: 040 766152-20 Großmoorring 7 www.altikon.de 21079 Hamburg [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc