Investitionsoffensive für Europa: ein Jahr Europäischer

Europäische Kommission - Factsheet
Investitionsoffensive für Europa: ein Jahr Europäischer Fonds für
strategische Investitionen (EFSI) – häufig gestellte Fragen
Brüssel, 1. Juni 2016
Zusammenfassung der Mitteilung über die Bestandsaufnahme zur Investitionsoffensive und
nächste Schritte
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Bestandsaufnahme der bisher im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa erzielten
Fortschritte, einschließlich der neuesten Zahlen und Ergebnisse des Europäischen Fonds für
strategische Investitionen (EFSI)
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Verlängerung der Laufzeit des EFSI über 2018 hinaus
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Rasche Erweiterung des KMU-Förderfensters aufgrund seines großen Erfolges
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Ankündigung der Untersuchung eines Investitionsmodells, mit dem private Investoren für EUInstrumente in Drittländern mobilisiert werden soll
Erläuterung, wie die EFSI-Unterstützung und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
(ESI-Fonds) einfach kombiniert werden können
Beschreibung der Investitionsplattformen und ihres Nutzens für die Mobilisierung von Investitionen
Vorschlag zur Weiterentwicklung des Marktes für nachhaltige/ökologische Investitionsprojekte,
etwa über den Markt für grüne Anleihen und eine bessere Koordination bereits bestehender
Bemühungen
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Europäische Plattform für Investitionsberatung und wie sie weiter gestärkt werden kann
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Einführung des Europäischen Investitionsprojektportals
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Bestandsaufnahme von Initiativen auf EU- und nationaler Ebene zur Beseitigung von
Investitionshindernissen
Was bietet die Mitteilung über die Bestandsaufnahme zur Investitionsoffensive?
In der Mitteilung wird dargelegt, was bislang im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa und des
dazugehörigen Europäischen Fonds für strategische Investitionen erreicht wurde. Zudem werden die
Absichten der Kommission für die Zukunft erläutert, die Folgendes umfassen:
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Der EFSI wird ausgeweitet und über den ursprünglichen Zeitraum von drei Jahren
hinaus fortgesetzt, um gegen die noch bestehenden Marktlücken und Marktversagen anzugehen
und um weiter Finanzmittel aus dem Privatsektor für Investitionen zu mobilisieren, die von
zentraler Bedeutung für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Stärkung von Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit und mehr Additionalität in Europa sind. Die Kommission wird im Herbst
Legislativvorschläge zur Verlängerung der Laufzeit des EFSI vorlegen, die aber auch den knappen
Haushaltsmitteln Rechnung tragen werden.
Zu den größten Erfolgen des EFSI zählen das große Interesse und die Beteiligung von
zwischengeschalteten Banken in der gesamten EU, die über das sogenannte EFSI-KMUFörderfenster Finanzmittel für KMU bereitstellen.Unter den aktuellen Rahmenbedingungen wird
sich diese Entwicklung rasch zugunsten von KMU und Mid-Cap-Unternehmen in allen
Mitgliedstaaten beschleunigen. Die Kommission wird sich in Zusammenarbeit mit dem
Lenkungsrat des EFSI bemühen, alle im Rahmen der EFSI-Verordnung bestehenden Möglichkeiten
zur Stärkung des KMU-Förderfensters zu nutzen.
Die Kommission wird untersuchen, ob ein an den EFSI angelehntes Modell für Investitionen in
Entwicklungsländern genutzt werden kann
Die kombinierte Unterstützung durch den EFSI und ESI-Mittel wird weiter vereinfacht,
indem rechtliche und andere Elemente, die derartige Kombinationen behindern, beseitigt werden.
Die Plattform für Investitionsberatung wird verbessert, um stärker lokal tätig zu werden
und ihre Zusammenarbeit mit den nationalen Förderbanken auszubauen.
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Die Einrichtung von Investitionsplattformen wird weiter gefördert und mit großem Engagement
seitens der Kommission, der EIB-Gruppe, der nationalen Förderbanken und sonstiger relevanter
Akteure begleitet. Dies ist besonders wichtig für kleine Projekte, die eine bestimmte Größe
erreichen müssen.
Der Bereich der Energieeffizienz zählt zweifellos zu den erfolgreichsten Bereichen für Projekte im
Rahmen des EFSI. Durch die Entwicklung eines Marktes für grüne Anleihen in Europa und eine
bessere Koordinierung der bestehenden Maßnahmen wird der EFSI auch weiterhin zur Entwicklung
des Marktes für nachhaltige/ökologische Projekte beitragen.
Die Kommission wird weiterhin entsprechend ihren Prioritäten im Hinblick auf den
Binnenmarkt handeln. In Zusammenarbeit mit Eurostat wird die Kommission die
Rechnungslegungsaspekte öffentlich-privater Partnerschaften weiter präzisieren und
gegebenenfalls überarbeiten sowie entsprechende Leitlinien dazu ausarbeiten.
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten klare Prioritäten aufstellen, konkrete
Investitionsvorhaben mit Hilfe der Plattform für Investitionsberatung – insbesondere bei
grenzübergreifenden Vorhaben – vorbereiten und so optimal strukturieren, dass eine stärkere
Nutzung von Finanzinstrumenten gewährleistet ist. Im Rahmen des Europäischen Semesters
sollten die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen zur Beseitigung der nationalen
Investitionshemmnisse umsetzen.
Europäischer Fonds für strategische Investitionen
Wird zur Verlängerung der Laufzeit des EFSI mehr Geld aus dem EU-Haushalt benötigt?
Der EFSI ist seit weniger als einem Jahr voll einsatzfähig und liefert greifbare Ergebnisse. Inzwischen
sollte er bereits Investitionen in Höhe von 100 Mrd. EUR in Gang gesetzt haben – aus dem für den
Zeitraum von drei Jahren vorgesehenen Betrag von 315 Mrd. EUR. Der EFSI ist ein Erfolg und soll
daher über den ursprünglichen Zeitraum von drei Jahren hinaus fortgesetzt werden.
Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) muss zur Verlängerung der Laufzeit des EFSI nicht geändert
werden. Die Kommission wird eine Änderung der EFSI-Verordnung vorschlagen, damit die
Geltungsdauer der EU-Garantie für die EIB verlängert wird und auch über 2018 hinaus EFSIInvestitionen mobilisiert werden können.
Wie soll das KMU-Förderfenster ohne Aufstockung der Haushaltsmittel ausgeweitet werden?
In Anbetracht seines Erfolgs soll das KMU-Förderfenster des EFSI unter den jetzigen
Rahmenbedingungen zugunsten von KMU und Midcap-Unternehmen in allen Mitgliedstaaten rasch
ausgeweitet werden. In Zusammenarbeit mit dem Lenkungsrat des EFSI wird die Kommission alle im
Rahmen der EFSI-Verordnung bestehenden Möglichkeiten zum Ausbau des KMU-Förderfensters
ausschöpfen. Dazu gehört, dass bis zu 500 Mio. EUR aus dem Fenster „ Infrastruktur und Innovation“
in das KMU-Förderfenster umgeschichtet werden und die EFSI-Garantie zur Aufstockung der
Kreditgarantien im Rahmen von InnovFin und COSME und des EU-Programms für Beschäftigung und
soziale Innovation verwendet wird. Dadurch wird der Gesamtbetrag der für diese Instrumente
bereitgestellten Haushaltsmittel erhöht und es dem EIF ermöglicht, in beträchtlichem Umfang
zusätzliche Maßnahmen zu finanzieren.
Wie begegnen Sie Kritikern, die behaupten, dass die EIB ihre Darlehen lediglich nach
„althergebrachtem Muster“ vergibt und es sich bei EFSI-Projekten nicht wirklich um
„zusätzliche“ Projekte handelt?
Additionalität ist ein wesentliches Merkmal der EFSI-Investitionen. Dieses Konzept besagt, dass ein
Projekt nur dann ausgewählt werden sollte, wenn es ohne EFSI-Unterstützung überhaupt nicht oder
nicht in dieser Form realisiert werden könnte. Selbstverständlich sind nicht alle Projekte gleichermaßen
einzigartig oder innovativ, aber alle durchlaufen diese allgemeine Additionalitätsprüfung. Zudem hat
die EIB ihre sogenannten „ Sondertätigkeiten“ (Projekte mit einem höheren Risikoprofil) erheblich
gesteigert, nämlich von 4 Mrd. EUR auf 20 Mrd. EUR jährlich.
EFSI-Projekte müssen insofern „zusätzlich“ sein, als sie auf ein Marktversagen oder eine
verbesserungsbedürftige Investitionssituation verweisen und daher – grundsätzlich – von der EIB ohne
EFSI-Unterstützung nicht im gleichem Zeitraum oder im gleichen Umfang finanziert werden könnten.
Die Höhe des Risikos ist ein wesentliches Element bei der Bewertung der Additionalität von Vorhaben,
die für eine EFSI-Garantie in Frage kommen.
Bei der Auswahl der Projekte, die für die EU-Haushaltsgarantie in Frage kommen, wendet der
unabhängige EFSI-Investitionsausschuss strenge Kriterien an, die in der EFSI-Verordnung festgelegt
und mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament vereinbart wurden. Von der EUHaushaltsgarantie profitieren ausschließlich Projekte, bei denen nachweislich sinnvoll mit den
Steuergeldern umgegangen wird und die alle Kriterien der EFSI-Verordnung erfüllen.
Geografisch ist die Nutzung des EFSI eher unausgewogen: Osteuropa profitiert im Rahmen
des EFSI bislang hauptsächlich von KMU-Vereinbarungen. Wie lässt sich dies ändern?
Zu den wichtigsten Merkmalen des EFSI gehört, dass es keine Quoten gibt – weder regionale noch
sektorale – und dass die Projektunterstützung nachfrageorientiert ist. Gleichwohl stimmt die
Kommission zu, dass die geografische Abdeckung weiter verbessert werden kann. Dafür sind mehrere
Instrumente verfügbar, etwa die Kombination des EFSI mit anderen EU-Fonds einschließlich der
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), die Errichtung von Investitionsplattformen
(z. B. nationale, regionale, grenzübergreifende) und eine gezieltere Informationsarbeit seitens der
Europäischen Plattform für Investitionsberatung. In der Mitteilung wird deutlich gemacht, dass die
Anstrengungen auf allen diesen drei Ebenen fortgesetzt werden müssen.
Die Kommission ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass die EU-Mittel in allen Politikbereichen besser
genutzt werden, und wird daher weitere Maßnahmen ergreifen, damit EU-Mittel und EFSIUnterstützung leicht kombiniert werden können. Solche Kombinationen können erheblich dazu
beitragen, eine breite geografische Abdeckung des EFSI sicherzustellen, insbesondere wenn dabei auch
ESI-Mittel genutzt werden.
Die Beratungsplattform kann ein sehr nützliches Instrument sein, das es den Projektträgern
ermöglicht, bessere Projekte zu entwickeln, insbesondere in Regionen oder Sektoren, die einen
weiteren Bedarf an Informationen und technischen Kapazitäten aufweisen. Die Kombination des EFSI
mit anderen EU-Mitteln, etwa aus den ESI, sowie die Einrichtung von Investitionsplattformen könnten
erheblich zu einer ausgewogeneren geografischen Abdeckung beitragen.
Die Kommission und die EIB werden ihre Informationskampagnen vor Ort fortsetzen, um die Vorteile
der Investitionsoffensive in der gesamten EU besser bekannt zu machen und zu erläutern. In einigen
Fällen wird die EIB in Mitgliedstaaten neue Büros eröffnen, um ihre Unterstützung vor Ort auszubauen.
So hat sie etwa unlängst ihr Unterstützungsteam in Griechenland erweitert, was schon kurz danach
positive Ergebnisse nach sich gezogen hat, als im April das erste griechische EFSI-Projekt genehmigt
wurde. Auch die verstärkte Zusammenarbeit mit den nationalen Förderbanken (beispielsweise im
Rahmen der Beratungsplattform) sollte dazu beitragen, mehr Projekte in Ländern auf den Weg zu
bringen, für die die Abdeckung bislang geringer war.
Es war eine Hebelwirkung von 1:15 vorgesehen. War dieses Ziel zu ehrgeizig?
Der Multiplikatoreffekt ist auf Portfoliobasis zu betrachten – einige Projekte haben eine höhere
Hebelwirkung, andere eine geringere.
Da die Basis das ganze Portfolio ist, lässt sich der Multiplikatoreffekt bei EFSI-geförderten Tätigkeiten
der EIB-Gruppe erst am Ende des Investitionszeitraums (d. h. Mitte 2018) genau bestimmen. Die
derzeitigen Projektionen deuten jedoch darauf hin, dass wir auf einem guten Weg sind, den
angestrebten Faktor 15 zu erreichen.
Dieser Multiplikator umfasst eine interne und eine externe Komponente. Die interne Komponente trägt
der Tatsache Rechnung, dass jeder Euro der ursprünglichen EFSI-Unterstützung es der EIB ermöglicht,
eine zusätzliche Finanzierung in dreifacher Höhe beizusteuern. Die externe Komponente spiegelt die
Tatsache wider, dass jede EIB-Investition im Rahmen des EFSI Investitionen in Höhe des Fünffachen
des EIB-Beitrags nach sich zieht, da sich weitere Finanzierungsquellen beteiligen.
Hat das derzeitige Niedrigzinsniveau in Europa Auswirkungen auf die Attraktivität der
Investitionsoffensive für Investoren?
Private Investoren haben bislang großes Interesse an dem Investitionsplan gezeigt.
Was die bisher genehmigten EFSI-Tätigkeiten angeht, stammen rund 85 % der voraussichtlich
generierten Gesamtinvestition von privaten und öffentlichen Investoren außerhalb der EIB-Gruppe.
Dies zeigt, dass das EFSI-Modell der Erstausfallgarantie gut funktioniert.
Wie unterschiedet sich der durchschnittliche Zinssatz bei Darlehen für EFSI-geförderte
Projekte oder KMU-Vereinbarungen von anderen Darlehen?
Die Zinssätze für EIB- und EIF-Produkte werden nach den Vorgaben der EIB-Gruppe berechnet,
unabhängig davon, ob es sich um EFSI-Tätigkeiten handelt. Hinsichtlich der EIB wird der EFSI Projekte
unterstützen, die mit einem höheren Risiko verbunden sind als ihre normalen Tätigkeiten, was bei der
Zinsfestsetzung berücksichtigt werden muss. Was den EIF angeht, werden im Rahmen der Programme
InnovFin, COSME und EaSI für die durch den EU-Haushalt abgedeckten Garantien Zinssätze in sehr
attraktiver Höhe festgesetzt, und der EFSI ermöglicht es, diese Instrumente zu denselben Bedingungen
zu erweitern.
Welche durchschnittliche Laufzeit haben die Darlehen für die bisher genehmigten EFSIProjekte?
Die durchschnittliche Darlehenslaufzeit bei EFSI-Projekten beträgt bisher ca. 10-15 Jahre im Falle der
EIB und 2-3 Jahre (Garantien) bzw. 3-5 Jahre (Kapital) im Falle des EIF. In Bezug auf das KMUFörderfenster handelt es sich hier um Schätzwerte.
Müssen die Projektträger für weitere Sicherheiten sorgen oder reicht die EUHaushaltsgarantie aus?
Die EU-Garantie ermöglicht es der EIB, Projekte zu finanzieren, die mit einem höheren Risiko
verbunden sind als ihre sonstigen Tätigkeiten. Das Risiko wird dabei anhand der „erwarteten Verluste“
bestimmt, die nach mehreren Kriterien (darunter die Sicherheiten, aber auch das Rating der
Gegenseite, das Projektrisiko, das Darlehenszahlungs- und rückzahlungsprofil, die Darlehenslaufzeit
und die Nachrangigkeitsregelung) berechnet werden. Das Ergebnis ist vom jeweiligen Projekt
abhängig.
EFSI-Unterstützung für Forschung und Innovation
Wie unterstützt der EFSI Forschung und Innovation?
Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) zählen gemäß der EFSI-Verordnung zu den Prioritäten
des Instruments. Zum einen handelt es sich bei FEI um einen vorrangigen Sektor innerhalb des EFSIFörderfensters „Infrastruktur und Innovation“. Hinzu kommt, dass aufgrund des horizontalen
Charakters von Forschung und Innovation auch Vorhaben in anderen vorrangigen Sektoren des
Instruments eine ausgeprägte FEI-Komponente haben. Das gilt sowohl für andere vorrangige Bereiche
des Förderfensters „Infrastruktur und Innovation“ wie Digitalwirtschaft, Energie oder Verkehr, als auch
für das KMU-Förderfenster des EFSI mit Produkten für Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen
zugunsten von innovativen KMU und kleinen Midcap-Unternehmen.
10 % der Mittel des Förderfensters „Infrastruktur und Innovation“ und 57 % der Mittel des KMUFörderfensters sind für FEI-Finanzierungen vorgesehen. Ende Mai 2016 entfielen insgesamt 23 % der
EFSI-Finanzierungen auf Forschung und Innovation (3 Mrd. EUR von 12,8 Mrd. EUR).
Wie unterstützt der EFSI innovative KMU und Midcap-Unternehmen?
Bisher wurden 185 Finanzierungsvereinbarungen im Rahmen des KMU-Förderfensters genehmigt, die
insgesamt 141 800 Start-up-Betrieben, KMU und Midcap-Unternehmen zugutekommen werden. Von
den insgesamt 3,5 Mrd. EUR, die für das KMU-Förderfenster zur Verfügung stehen, sind 2 Mrd. EUR der
Forschung, Entwicklung und Innovation gewidmet.
Der EFSI bewirkt eine schnellere und stärkere Unterstützung für innovative KMU und kleine MidcapUnternehmen. Schnellere Unterstützung deshalb, da ein Kreditportfolio von 9 Mrd. EUR aus der
InnovFin-Bürgschaft für KMU, einem im Rahmen des EU-Förderprogramms für Forschung und
Innovation „ Horizont 2020“ entwickelten Garantieprodukt, nicht wie ursprünglich vorgesehen erst
2020, sondern bereits in diesem Jahr abgerufen werden kann. Stärkere Unterstützung deshalb, da
dank der geplanten EFSI-Aufstockung der Gesamtbetrag der Darlehen, die innovativen KMU und
kleinen Midcap-Unternehmen unter dieser gemeinsamen Garantiefazilität Horizont 2020/EFSI zur
Verfügung stehen, sich auf insgesamt ca. 15 Mrd. EUR erhöhen wird.
Europäisches Investitionsprojektportal (EIPP)
Was ist dieses Portal?
Das EIPP wurde heute offiziell ins Leben gerufen. Es handelt sich um eine Online-Plattform, auf der
Projektträger mit Investoren zusammenkommen. Sie trägt zu einer Erhöhung der Sichtbarkeit und zu
besseren Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionsvorhaben in ganz Europa bei. Man kann sich dies
als eine Art Kontaktbörse für Projekte und Investoren vorstellen, die ansonsten nicht zueinander
fänden.
Bisher wurden mehr als 130 Projekte in das Portal gestellt.
Ist durch die Registrierung bei dem Portal eine EFSI- oder EIB-Finanzierung garantiert?
Die Einreichung eines Projekts beim Europäischen Investitionsprojektportal (EIPP) steigert seine
Sichtbarkeit bei potenziellen Investoren weltweit. Das Portal hat eine Vermittlungsfunktion zwischen
Projekten und Investoren. Die Registrierung beim EIPP wird jedoch nicht als Antrag auf Finanzierung
durch den EFSI oder anderer EU-/EIB-Instrumente behandelt und stellt keine Garantie für eine
Finanzierung durch den EFSI, die EIB oder aus einer anderen Quelle dar. Das Portal dient den
interessierten Parteien lediglich als Katalysator.
Europäische Plattform für Investitionsberatung
Was macht die Plattform?
Die Europäische Plattform für Investitionsberatung ist ein weiteres Instrument zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Investitionen und Unternehmen in Europa. Die Plattform ist eine zentrale
Anlaufstelle für ein Rundum-Paket an Beratungs- und technischen Hilfsdiensten. Sie ist eine
gemeinsame Initiative der Kommission und der EIB, die privaten und öffentlichen Projektträgern
technische Hilfe und maßgeschneiderte Beratung bietet. Die Plattform hat bereits mehr als
160 Anfragen bearbeitet – ein vielversprechender Start. Gleichzeitig arbeiten die Kommission und die
EIB jedoch daran, ihre Beratungsleistungen noch stärker an lokale Gegebenheiten anzupassen und den
Endbegünstigten noch näher zu bringen.
Um die Dienste der Beratungsplattform auf nationaler und lokaler Ebene leichter zugänglich zu
machen, arbeiten die EIB und die Kommission eng mit den nationalen Förderbanken sowie mit anderen
internationalen Partnern wie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der
Weltbank zusammen. Ziel ist es, sowohl die Präsenz in den Mitgliedstaaten zu erhöhen als auch
Beratungsleistungen in Bereichen zu erbringen, in denen die EIB gegenwärtig nicht tätig ist. Die EIB
baut derzeit ihr Netz örtlicher Dienststellen aus, wodurch sich die Kapazitäten weiter erhöhen werden.
Zudem entwickelt sie eine noch stärker auf die lokale Ebene zugeschnittene technische Hilfe. Diese
lokalen Beratungsplattformen sollen in den jeweiligen Landessprachen zur Verfügung stehen.
Die EIB und die Kommission werden zudem prüfen, ob die Beratungsplattform die Mitgliedstaaten bei
der Ausgestaltung lokaler technischer Hilfsdienste für kleinere Projekte beraten kann, die durch die
ESI-Fonds unterstützt werden könnten.
Warum fallen bei der Nutzung der Beratungsplattform und des Portals Kosten an? Wie hoch
sind diese Kosten?
Die Beratungsplattform erbringt ihre Dienstleistungen für öffentliche Einrichtungen kostenlos. Private
Unternehmen zahlen dagegen eine geringe Gebühr. Dies haben die Legislativorgane entschieden, um
eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Plattform zu verhindern. Die Mitgliedstaaten brauchen sich
nicht an der Finanzierung zu beteiligen, da sie bereits einen Beitrag zum EU-Haushalt leisten. Zu den
Kosten zählen die der beteiligten EIB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, Reisekosten sowie die Kosten
externer Berater, die die EIB gegebenenfalls mit Beratungsleistungen beauftragt.
Was das Portal angeht, müssen private Projektträger derzeit eine reduzierte Gebühr von 100 EUR
entrichten, wenn bestätigt wurde, dass ihre Projektformulare vollständig sind und weiter bearbeitet
werden können. Dies gilt jedoch nur in der derzeitigen Anfangsphase, nach deren Ende die Gebühr auf
250 EUR steigen wird. Öffentliche Projektträger sind dagegen dauerhaft von der Registrierungsgebühr
befreit.
Kombination der EFSI-Unterstützung mit anderen EU-Mitteln
Was unternimmt die Kommission, um die Kombination der EFSI-Unterstützung mit anderen
EU-Mitteln zu erleichtern?
Die Kommission ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass EU-Mittel in allen Politikbereichen besser
genutzt werden, und wird daher weitere Maßnahmen ergreifen, damit die EFSI-Unterstützung leicht mit
anderen Arten von EU-Mitteln kombiniert werden kann und so zu weiteren Investitionen führt. Solche
Kombinationen können zusätzliche Investitionen in Mitgliedstaaten nach sich ziehen, in denen
Schwierigkeiten bestehen, private Investitionen zu mobilisieren. Dies gilt insbesondere, wenn dabei
auch ESI-Mittel genutzt werden. Dafür gibt es bereits konkrete Beispiele: So wurden in einem Fonds in
Frankreich beispielsweise Mittel aus ESI-Fonds, Kapital privater Investoren, Finanzmittel der
französischen nationalen Förderbank, herkömmliche EIB-Finanzmittel und die Unterstützung durch den
EFSI miteinander kombiniert. Die Plattform bietet Risikofinanzierungen für Projekte, deren Ziel darin
besteht, den Aufbau einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu fördern.
Die Kommission hat bereits konkrete Leitlinien zur Kombination von ESI-Mitteln und der EFSIUnterstützung veröffentlicht und wird die Rahmenbedingungen für die Entwicklung solcher
Kombinationen weiter vereinfachen. So erarbeitet die Kommission beispielsweise derzeit Vorschläge
zur Änderung der einschlägigen EU-Verordnung, um stärker auf die Kombination von Mitteln aus ESIFonds mit der EFSI-Unterstützung – insbesondere in gemischten Instrumenten im Rahmen von EFSIInvestitionsplattformen – einzugehen und zur verstärkten Nutzung von Finanzinstrumenten (anstelle
von Finanzhilfen) anzuregen.
Gibt es Beispiele, in denen die EFSI-Finanzierung für ein EFSI-Projekt mit privaten Mitteln
und auch mit anderen EU-Mitteln kombiniert wurde?
Das Projekt in Nord-Pas-de-Calais ist ein erstes konkretes Beispiel für die erfolgreiche Kombination von
Mitteln aus ESI-Fonds mit der EFSI-Unterstützung, insbesondere da sie es ermöglicht hat, die
Beteiligung des privaten Sektors zu maximieren. Das Projekt ist darauf ausgerichtet, in dieser Region
(im Rahmen der sogenannten dritten industriellen Revolution) eine Wirtschaft mit geringen CO2Emissionen aufzubauen. Ziel ist es, die Region bis 2050 zu einer Modellregion für Emissionsfreiheit zu
machen und gleichzeitig Beschäftigung zu fördern, die Wirtschaft insgesamt weiterzuentwickeln und
Brennstoffarmut zu bekämpfen. Dazu wurde ein „mehrschichtiger“ Fonds eingerichtet, der Risikokapital
für Unternehmen beisteuert, die Projekte im Bereich der dritten industriellen Revolution entwickeln:
Die Region beteiligt sich dabei mit Hilfe von ESI-Fonds und stellt neben öffentlichen und privaten
Investoren Beteiligungskapital bereit. Die EIB bietet mit Unterstützung des EFSI MezzanineFinanzierungen, und Geschäftsbanken gewähren vorrangige Kredite auf Projektebene. Neben der
Finanzierung bietet die Region – dank einer Finanzhilfe von bis zu 2,5 Mio. EUR aus Mitteln der ESIFonds – auch technische Unterstützungsleistungen an.
Ein weiteres Beispiel für die Verbindung von Finanzhilfen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“
(CEF) und Mitteln aus ESI-Fonds mit Investitionen im Rahmen des EFSI ist die Plattform „
Erreichbarkeit von Häfen“ in Spanien. Eine neu gegründete Zweckgesellschaft, die Investitionen in
förderfähige Schienen- und Straßenverkehrsprojekte unterstützt, erhält dabei ein EIB-Darlehen im
Rahmen des EFSI, um die multimodalen Verbindungen von 13 vorab ausgewählten Häfen des
transeuropäischen Verkehrsnetzes im Zeitraum 2015-2020 zu verbessern. Die Gesamtkosten belaufen
sich auf 485 Mio. EUR. Neben dem EIB-Darlehen aus EFSI-Mitteln für die Zweckgesellschaft wurden
einige Projekte, die im Rahmen der Zweckgesellschaft zusammengefasst wurden, durch Finanzhilfen
aus ESI-Fonds und aus CEF-Mitteln kofinanziert, darunter beispielsweise die Schienenanbindung der
Häfen einiger spanischer Städte.
Investitionsplattformen
Welche Rolle spielen die Investitionsplattformen? Wie werden sie ins Leben gerufen?
Investitionsplattformen können dabei helfen, kleinere Projekte zu finanzieren und Mittel aus
verschiedenen Quellen für diversifizierte Investitionen mit geografischem oder thematischem
Schwerpunkt zu bündeln. Zudem können sie kleinere oder lokale Investitionsmöglichkeiten für neue
Investorengruppen wie Pensionsfonds oder institutionelle Anleger finanziell attraktiv machen.
EFSI-Investitionsplattformen können auf unterschiedliche Weise eingerichtet werden. So können
sowohl öffentliche als auch private Akteure (die meist auch einen Teil der Finanzierung übernehmen)
solche Plattformen gründen, wobei Rechtsform und Finanzierungsstruktur nach den Erfordernissen der
Projekte und entsprechend den Interessen der wichtigsten Investoren festgelegt werden können (etwa
als Konto, als Kofinanzierungsvertrag oder als Zweckgesellschaft). Die Beratungsplattform kann
spezifische Hinweise zur Struktur von Investitionsplattformen geben. Projekte in einem
fortgeschrittenen Stadium können sich bei der EIB-Gruppe direkt um eine EFSI-Finanzierung für eine
Plattform bewerben.
Ein erstes Beispiel für eine solche Plattform ist der im Februar 2015 eingerichtete „Fonds SPI Sociétés
de Projets Industriels“, der produktive Investitionen in Frankreich ankurbeln soll. Ziel der Plattform ist
es, die Entwicklung industrieller Cluster vor allem im Zusammenhang mit dem ökologischen und
energiepolitischen Wandel zu fördern. Sie soll sich neben großen privaten Partnern aus der Industrie
durch Minderheitsbeteiligungen an neu gegründeten Projektunternehmen beteiligen, um die
Industrialisierungsphase neuer Technologien und neuer Branchen zu fördern. Der Fonds verfügt über
Merkmale mit hohem Mehrwert, da er unter anderem eine hohe Kapitalintensität, eine ungewöhnlich
lange Investitionsrendite und eine besondere Risikomischung miteinander kombiniert. Dank der EFSIUnterstützung ist dies die erste Investition der EIB in einer Plattform zur Förderung von
Industrieunternehmen in Europa. Durch die systematische Zusammenarbeit mit Industriepartnern wird
der Fonds als Katalysator für private Investitionen in zukunftsträchtige Branchen dienen, so dass er zur
Schaffung von Arbeitsplätzen mit hohem Mehrwert und zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt.
Schätzungen zufolge sollen im Rahmen der Projekte, in die der Fonds investieren wird, mehr als 4000
Vollzeitstellen entstehen.
Andere EFSI-Investitionsplattformen sind in Vorbereitung.
Nachhaltige/ökologische Projekte
Was sind die Absichten für „grüne“ Anleihen? Wird die EIB solche Anleihen ausgeben?
Im Interesse der Förderung nachhaltiger Investitionen im Einklang mit dem starken Engagement der
EU im Rahmen des Pariser Klimavertrags sollten die Überlegungen darüber, wie der gesamte
finanzpolitische Regelungsrahmen zugunsten „grüner“ Finanzierungen weiterentwickelt werden kann,
auf der Grundlage der laufenden internationalen Arbeiten fortgesetzt werden. Die Kommission setzt
sich zudem für eine weitere „ Ökologisierung der öffentlichen Auftragsvergabe“ ein, um sicherzustellen,
dass die Ausgaben der öffentlichen Hand mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung im Einklang
stehen.
Der EFSI wird weiter zur Entwicklung des Marktes für nachhaltige/ökologische Projekte beitragen. Dazu
wird er unter anderem die Entwicklung eines „grünen“ Anleihemarkts in Europa fördern und für eine
bessere Koordinierung der bestehenden Bemühungen sorgen.
„Grüne Anleihen“ sind Anleiheinstrumente, bei denen die Einnahmen ausschließlich dazu verwendet
werden, neue und/oder bestehende förderfähige ökologische Projekte – d. h. Projekte und Tätigkeiten,
die nachhaltige und umweltfreundliche Tätigkeiten unterstützen – ganz oder teilweise zu finanzieren
oder zu refinanzieren.
Modell nach Vorbild des EFSI für Drittländer
Wie soll das EFSI-Modell im Hinblick auf Drittländer genutzt werden? Ist ein neuer EUGarantiefonds vorgesehen? Wird sich die EIB dabei erneut beteiligen? Wann wird der
Vorschlag vorgelegt?
Es sollten Möglichkeiten geprüft werden, private Investitionen auch in Entwicklungsländern zu
mobilisieren. Nach der EFSI-Verordnung sind die EFSI-Investitionen auf die Mitgliedstaaten der EU und
grenzüberschreitende Investitionen mit Nachbarländern beschränkt. Dafür gibt es gute Gründe: So sind
die Investitionsbedingungen, das Regulierungsumfeld und die Auflagengebundenheit in der EU ganz
anders als in Entwicklungsländern. Eine davon getrennte, aber ähnliche Regelung könnte aber auch für
die EU-Programme für die Zusammenarbeit mit Drittländern nützlich sein. Die Kommission wird die
Möglichkeiten prüfen, ein Modell nach Vorbild des EFSI für Investitionen in Drittländern zu nutzen, wie
z. B. eine Regelung, in deren Rahmen internationale Finanzinstitutionen Lösungen für spezifische
Investitionsengpässe finden und damit private Akteure einbinden könnten. Dabei könnten auch die EIB
und andere internationale Finanzinstitutionen wie die Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung und die Weltbank einbezogen werden. In diesem Rahmen könnten verschiedene
internationale Finanzinstitutionen ihre Tätigkeit auch auf Investitionen in schwierigen Umgebungen
ausweiten, etwa in instabilen Ländern bzw. in Ländern, die von einem Konflikt betroffen waren, und in
migrationsbezogene Projekte investieren. Ein entsprechender Vorschlag wird in Kürze vorgelegt.
Binnenmarktstrategie und Beseitigung von Investitionshindernissen
Was unternimmt die EU über die Änderung von Solvency II hinaus, um
Investitionshindernisse zu beseitigen? Können Pensionsfonds bei Investitionen unterstützt
werden?
Die Mitteilung über die Umsetzung der Binnenmarktagenda, die ebenfalls heute veröffentlicht wird,
beleuchtet, in wie vielen Bereichen auf EU-Ebene daran gearbeitet wird oder werden soll, ein
unternehmensfreundliches Umfeld zu schaffen, in dem Innovationen gefördert und in Ausbildung und
Beschäftigung investiert wird. Diese Arbeiten reichen von der Vereinfachung der
Mehrwertsteuervorschriften über die Verbesserung des Zugangs zu Risikokapital für Startups bis hin
zur Schaffung eines echten digitalen Binnenmarkts, in dem grenzüberschreitend gehandelt wird.
Zudem müssen die Mitgliedstaaten ihre Strukturreformen fortsetzen, um Engpässe und bürokratische
Hemmnisse für Investitionen zu beseitigen.
Im eCommerce-Paket der Kommission vom 25. Mai ist ein umfassendes Konzept zur Beseitigung von
Barrieren für den grenzübergreifenden Online-Handel beschrieben. Es umfasst ein Verbot von
ungerechtfertigtem Geoblocking und weiterer Formen der Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes
oder der Staatsangehörigkeit sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Regulierungsaufsicht und zur
Senkung der Kosten für grenzübergreifende Paketlieferungen. Weitere Maßnahmen zielen auf einen
wirksamen grenzübergreifenden Verbraucherschutz ab. Darüber hinaus enthält das Paket aktualisierte
Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, um deren Durchsetzung zu
verbessern. Zusammen mit den Vorschlägen zur Harmonisierung des digitalen Vertragsrechts vom
Dezember 2015 und den in Kürze folgenden Vorschlägen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer
werden diese Maßnahmen sicherstellen, dass die Verbraucher einen einfacheren und kostengünstigeren
Zugang zu Online-Gütern und D ienstleistungen in ganz Europa erhalten.
Als eine der Maßnahmen, die sich an den Mehrwertsteueraktionsplan anschließen, wird zudem ein
Fahrplan für die Schaffung eines einheitlichen Mehrwertsteuerraums in der EU erarbeitet. Ziel ist es,
administrative Hürden zu beseitigen und Regulierungskosten im Binnenmarkt zu verringern. Dies trägt
zu einem wachstums- und handelsfreundlichen Umfeld bei, da der grenzübergreifende Online-Handel
enorm vereinfacht und bürokratische Hindernisse für KMU beseitigt werden. Davon profitieren nicht nur
Verbraucher und Unternehmen, sondern auch die Staatskassen.
Die Kommission wird zudem in Kürze Änderungen an den EU-Risikokapitalvorschriften vorschlagen, um
diese Finanzierungsinstrumente in größerem Umfang verfügbar zu machen und die Gestaltungs- und
Wahlmöglichkeiten in diesem Bereich zu erhöhen. Ziel ist es, die Nutzung dieser
Finanzierungsinstrumente am Markt zu fördern und mehr Unternehmen Zugang zu dieser alternativen
Form der Finanzierung zu verschaffen. Parallel dazu plant die Kommission, einen RisikokapitalDachfonds einzurichten, in dem öffentliche Gelder mit privatem Kapital kombiniert werden, um Impulse
für die Unterstützung besonders vielversprechender Unternehmen zu setzen und den Umfang dieser
Investitionen zu erhöhen. Dieser Vorschlag wird in Kürze vorgelegt.
Die Entscheidung, welche Investitionen Versorgungsfonds tätigen dürfen, ist Sache der Mitgliedstaaten.
Wenngleich die einschlägige EU-Richtlinie einige übergeordnete Grundsätze hinsichtlich der PortfolioDiversifizierung und einer umsichtigen Vorgehensweise vorsieht, sind für diese Vorschriften in erster
Linie die Mitgliedstaaten zuständig.
Wir rechnen jedoch mit einem Interesse der Versorgungsfonds an Infrastrukturprojekten und fördern
dieses Interesse auch, da langfristige Anlagen oft gut mit den langfristigen Verbindlichkeiten dieser
Fonds zu vereinbaren sind. Dabei handelt es sich um einen möglichen Investitionsengpass, dem sowohl
auf nationaler als auch auf EU-Ebene begegnet werden sollte. In diesem Zusammenhang fordern wir
die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Vorschriften langfristigen
Infrastrukturinvestitionen nicht im Wege stehen.
Welche Prioritäten sollten die Mitgliedstaaten bei Reformen setzen, um nationale
Investitionshindernisse zu beseitigen und Bürokratie abzubauen?
Wie eine Bestandsaufnahme zu den nationalen Investitionshindernissen durch die Kommission im
Rahmen des Europäischen Semesters gezeigt hat, sind die meisten Investitionshindernisse durch
regulatorische oder administrative Schwächen – wie eine geringe Effizienz und Transparenz der
öffentlichen Verwaltung, ineffiziente Justizsysteme und Schwächen im Unternehmensumfeld – bedingt.
Dazu zählen ein hoher Bürokratie- und Verwaltungsaufwand, das Fehlen eines planungssicheren
Regulierungsrahmens sowie sektorspezifische Vorschriften (darunter schwerfällige und langwierige
Genehmigungsverfahren), die Investitionen in große Infrastrukturprojekte hemmen können.
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission daher am 18. Mai Empfehlungen für die
Mitgliedstaaten vorgelegt. Einige dieser Empfehlungen beziehen sich auf konkrete
Investitionshindernisse, die die Mitgliedstaaten beseitigen sollten. Wenngleich die Mitgliedstaaten im
Laufe des letzten Jahres bei ihren Reformen vorangekommen sind, sollten sie diese Fortschritte weiter
beschleunigen, um Beschäftigung, Wachstum und Investitionen zu fördern. Zudem sollten sie sich
verstärkt darauf konzentrieren, ein unternehmens- und beschäftigungsfreundliches Regulierungsumfeld
zu schaffen, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen und Hemmnisse im
Dienstleistungssektor abzubauen.
Beteiligung von Drittländern
Wie können sich Länder außerhalb der EU beteiligen? Können sie in diesem Fall auch
mitentscheiden?
Damit der EFSI eine möglichst große Wirkung entfalten kann, ist es wichtig, dass er für Beiträge Dritter
(einschließlich Einrichtungen außerhalb der EU) offen ist, sofern die Vorschriften der EU vollständig
eingehalten werden. Drittländer können EFSI-Projekte direkt oder über Plattformen für gemeinsame
Investitionen kofinanzieren. Sofern der Lenkungsrat zustimmt, können Drittländer auch einen direkten
Beitrag in Form von Barmitteln zum EFSI leisten, jedoch erwerben sie dadurch nicht das Recht, an der
Lenkung des EFSI oder am Entscheidungsprozess mitzuwirken.
Die Kommission führt derzeit mit mehreren Drittländern Gespräche über mögliche Koinvestitionen in
Projekte im Rahmen der Investitionsoffensive.
EFSI-Finanzierungen können an Einrichtungen in bestimmten Drittländern fließen, jedoch nur im
Rahmen grenzüberschreitender Projekte, an denen auch EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Hierbei
handelt es sich um Länder, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik (u. a. im Rahmen der
strategischen Partnerschaft) oder die Erweiterungspolitik fallen, um Länder des Europäischen
Wirtschaftsraums oder der Europäischen Freihandelsassoziation oder um überseeische Länder oder
Hoheitsgebiete.
Welchen Beitrag hat China für die Investitionsoffensive zugesichert? In welche Arten von
Projekten wird das Land investieren? Zeigen andere Nicht-EU-Länder ebenfalls Interesse?
Im Rahmen des Wirtschafts- und Handelsdialogs auf hoher Ebene (HED) vom 28. September 2015 in
China hat sich das Land grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Beitrag zur Investitionsoffensive zu
leisten. Die technischen Einzelheiten dieses Beitrags, wie etwa die Wahl geeigneter
Investitionsinstrumente, werden derzeit von der Kommission und der EIB in enger Zusammenarbeit
mit den chinesischen Behörden ausgearbeitet. Bei dem Wirtschafts- und Handelsdialog wurde
vereinbart, eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommission, der EIB und Chinas
einzusetzen. Die Arbeit dieser Gruppe ist inzwischen in vollem Gang.
MEMO/16/1967
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