Pflegesätze vom 01.06.2016 - 31.05.2017 Pflegestufe 0 I II III gesamtes Pflegebedingte Investitions- Ausbildungs Unterkunft Verpflegung* tägliches Aufwendungen kosten umlage Heimentgeld 30,33 € 48,70 € 70,76 € 93,63 € 19,53 € 19,53 € 19,53 € 19,53 € 15,04 € 15,04 € 15,04 € 15,04 € 9,88 € 9,88 € 9,88 € 9,88 € 3,67 € 3,67 € 3,67 € 3,67 € 78,45 € 96,82 € 118,88 € 141,75 € * Bei der ausschließlich nicht nur vorrübergehenden Ernährung über eine PEG-Sonde unter Einschluss der Flüssigkeitsversorgung verringert sich der Verpflegungssatz um ein Drittel von 15,04 € auf 10,03 €, sofern der Sachkostenaufwand für die Sondenernährung von einem anderen Kostenträger übernomen wird. Anmerkung zur Finanzierung: Für den Fall, dass die monatlichen Einkünfte (Renten) nicht ausreichen, um den Eigenanteil der Pflegekosten zu decken, kann beim örtlichen Sozialhilfeträger, die Kostenübernahme der nicht gedeckten Kosten beantragt werden. Dies gilt nicht bei Pflegestufe 0 !!! Das Pflegewohngeld bezuschusst den Investitionsanteil von derzeit 9,88 € pro Tag. Der monatliche Höchstbetrag an Pflegewohngeld beträgt für ein Doppelzimmer 300,55 € und für ein Einzelzimmer 334,62 €. Der monatliche Eigenanteil an den Kosten verringert sich dann um die Höhe des Pflegewohngeldes. durchschn. monatl. Kosten 2.385,66 € 2.944,30 € 3.615,14 € 4.310,62 € abzüglich Das ist Ihr Leistungen monatlicher Eigenanteil der Pflegekasse 2.385,66 € 0,00 € 1.880,30 € 1.064,00 € 2.285,14 € 1.330,00 € 2.698,62 € 1.612,00 € evtl. zuzüglich Einzelzimmerzuschlag 1,12 € pro Tag
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