Übersicht Pflegesätze ab 01.06.2016

Pflegesätze vom 01.06.2016 - 31.05.2017
Pflegestufe
0
I
II
III
gesamtes
Pflegebedingte
Investitions- Ausbildungs
Unterkunft Verpflegung*
tägliches
Aufwendungen
kosten
umlage
Heimentgeld
30,33 €
48,70 €
70,76 €
93,63 €
19,53 €
19,53 €
19,53 €
19,53 €
15,04 €
15,04 €
15,04 €
15,04 €
9,88 €
9,88 €
9,88 €
9,88 €
3,67 €
3,67 €
3,67 €
3,67 €
78,45 €
96,82 €
118,88 €
141,75 €
* Bei der ausschließlich nicht nur vorrübergehenden Ernährung über eine PEG-Sonde unter Einschluss der
Flüssigkeitsversorgung verringert sich der Verpflegungssatz um ein Drittel von 15,04 € auf 10,03 €, sofern der
Sachkostenaufwand für die Sondenernährung von einem anderen Kostenträger übernomen wird.
Anmerkung zur Finanzierung:
Für den Fall, dass die monatlichen Einkünfte (Renten) nicht ausreichen, um den Eigenanteil der Pflegekosten zu
decken, kann beim örtlichen Sozialhilfeträger, die Kostenübernahme der nicht gedeckten Kosten beantragt werden.
Dies gilt nicht bei Pflegestufe 0 !!! Das Pflegewohngeld bezuschusst den Investitionsanteil von derzeit 9,88 € pro Tag.
Der monatliche Höchstbetrag an Pflegewohngeld beträgt für ein Doppelzimmer 300,55 € und für ein
Einzelzimmer 334,62 €.
Der monatliche Eigenanteil an den Kosten verringert sich dann um die Höhe des Pflegewohngeldes.
durchschn.
monatl.
Kosten
2.385,66 €
2.944,30 €
3.615,14 €
4.310,62 €
abzüglich Das ist Ihr
Leistungen monatlicher
Eigenanteil
der
Pflegekasse
2.385,66 €
0,00 €
1.880,30 €
1.064,00 €
2.285,14 €
1.330,00 €
2.698,62 €
1.612,00 €
evtl. zuzüglich
Einzelzimmerzuschlag 1,12 € pro
Tag