Inhalt Wochenbericht der NRW-Landesvertretung in Brüssel Bericht aus Brüssel des Verbindungsbüros des Deutschen Bundestags Aktuelle Meldungen Zitate Zahl der Woche Landtags-Dokumente Termine Bewertung aktueller Frühwarndokumente Aktuelle Konsultationen der EU-Kommission Kontakt 16 EU-VORLAGE 16/167 Alle Abg Wochenbericht der NRW-Landesvertretung in Brüssel *) Themen sind unter anderem: „Griechenland: Sondertreffen der Eurogruppe in Kürze?“; „Digitaler Binnenmarkt: Industrie 4.0 – Cloud – IKT – eGovernment“; „Europäische Kommission legt ersten Umsetzungsbericht zum EU-Türkei-Deal vor“; „Sitzung der Fachkommission Wirtschaftspolitik des Ausschusses der Regionen am 22. April 2016“. Den Bericht erhalten Sie im Anhang. Bericht aus Brüssel des Verbindungsbüros des Deutschen Bundestags Themen sind unter anderem: „Europäische Sicherheitsagenda: Erste Bestandsaufnahme der Kommission“; „Stand der Beratung über das Europäische Einlagensicherungssystem“; „Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern“. Den Bericht erhalten Sie im Anhang. Aktuelle Meldungen Migration: Kommission legt vierten Bericht zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vor Am 20. April 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016. Laut Bericht seien bei der operativen Umsetzung der Erklärung gute Fortschritte zu verzeichnen. Dennoch erwähnt die Kommission auch, dass weitere Anstrengungen und Verpflichtungen nun erforderlich seien, um die Ergebnisse zu konsolidieren und für eine nachhaltige Rückführung und Neuansiedlung zu sorgen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1444_de.htm * Die Anlage zu dieser EU-Vorlage ist über das Dokumentenarchiv abrufbar. Migration: Kommission eröffnet neues Koordinierungszentrum auf Sizilien Am 27. April 2016 wurde zur Koordinierung der Arbeit an den Hotspots in Italien ein gemeinsames Hauptquartier der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex, des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), von Europol und Eurojust in Catania (Sizilien) eröffnet. Das gemeinsame Hauptquartier soll die Arbeiten an den Hotspots besser koordinieren und eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden sicherstellen. http://ec.europa.eu/germany/news/migrationskommissar-avramopoulos-er%C3%B6ffnet-neueskoordinierungsb%C3%BCro-f%C3%BCr-hotspots-italien_de TTIP: 13. Verhandlungsrunde Vom 25. bis zum 29. April 2016 findet in New York die 13. Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) statt. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Europäische Kommission am 27. April 2016 einen neuen Bericht zum Stand der Verhandlungen. Laut Kommission wurden zwar bereits gute Fortschritte erzielt aber in einigen Bereichen müsse „noch mehr in Bewegung kommen, wenn die Hauptbestandteile des Abkommens noch 2016 abgeschlossen werden sollen“. http://ec.europa.eu/germany/news/neuer-bericht-zum-stand-der-ttip-verhandlungen_de http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/april/tradoc_154477.pdf Digitale Agenda: Kommission bereitet schnelles Internet in ländlichen Gegenden vor Am 28. April 2016 gab die Europäische Kommission bekannt, dass bis spätestens zum Sommer 2020 EU-weit das derzeit für Fernsehen genutzte 700-MHz-Frequenzband für mobile Internetdienste gesteigert werden soll. Dazu hat die Kommission die entsprechenden technischen Bedingungen für die EU-weit einheitliche grenzüberschreitende Nutzung angenommen. Laut Kommission ist dieses Frequenzband gut geeignet, um in allen Gegenden, auch in entlegenen Dörfern, eine hochwertige Internetanbindung bereitzustellen. http://ec.europa.eu/germany/news/schnelles-internet-auch-auf-dem-land-eu-kommission-bereitet%C3%BCbergang-f%C3%BCr-700-mhz-frequenzband_de Europäische Verkehrsnetze: Kommission geht mit neuen Schritten gegen deutsche Maut vor Am 28. April 2016 leitete die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland und Großbritannien ein, um gegen nationale Straßennutzungsgebühren vorzugehen, die laut Kommission gegen die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes verstoßen. Im Detail argumentiert die Kommission, dass das in Deutschland am 8. Juni 2015 verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Straßennutzungsgebühr für PKW zusammen mit dem zeitgleich verabschiedeten Gesetz, welches ausschließlich Haltern von in Deutschland zugelassenen PKWs die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert, auf zwei Ebenen zur Diskriminierung führt. Zum einen seien deutsche Nutzer – und ausschließlich diese – von der Straßennutzungsgebühr befreit, weil ihre Kfz-Steuer genau um den Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen seien die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional hoch. Bereits im Juni 2015 war von Seiten der Kommission der erste Schritt eines entsprechenden Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet worden. Nun fordert die Kommission Deutschland in einem zweiten Schritt auf, die Gesetzgebung innerhalb von zwei Monaten mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Andernfalls könne der Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebracht werden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1456_de.htm?locale=en Zitate „Das erste Ergebnis unserer Zusammenarbeit mit der Türkei ist die klare die Botschaft, dass Menschen, die sich an Schleuser wenden, die falsche Entscheidung treffen. In den letzten drei Wochen haben wir einen starken Rückgang der Zahl der illegal ankommenden Migranten gesehen. Dieser Rückgang muss nun mit der Eröffnung eines legalen Wegs zur Neuansiedlung schutzbedürftiger Menschen einhergehen.“ Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1444_de.htm Zahl der Woche 330 000 Laut Eurostat, dem statistischen Bundesamt der Europäischen Union, erkannten die 28 EUMitgliedstaaten im vergangenen Jahr 333 350 Asylbewerber als schutzberechtigt an. Dies entspräche einem Anstieg von 72% gegenüber 2014. Seit 2008 wurde fast 1,1 Million Asylbewerbern in der EU der Schutzstatus zuerkannt. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7233422/3-20042016-AP-DE.pdf/caf97549-b14d45f3-bf91-20cfa5e6f072 Landtags-Dokumente Institutionen: 20 Jahre UN-Stadt Bonn: Bundesstadt Bonn als zweites bundespolitisches Zentrum sichern und als Sitz der Vereinten Nationen fortentwickeln, Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/10068 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10068.pdf Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen NRW und Benelux-Staaten fortsetzen, Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Drucksache 16/10075 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10075.pdf Datenschutz: "Safe Harbor" mit neuem Anstrich: Der Datenschutz-Deal "EU-US Privacy Shield" gewährt in NRW lebenden Menschen keinen Schutz vor anlassloser Massenüberwachung, Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/11413 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11413.pdf Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Bekämpfung grenzüberschreitender Einbruchskriminalität verbessern, Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/10067 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10067.pdf Migration: Gelingende Integration von Flüchtlingen. Ein Integrationsplan für NRW. Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/11229; Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/11318; in Verbindung damit: Früh und umfassend: Was Nordrhein-Westfalen jetzt für die Integration von Schutzsuchenden tun muss, Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/11225, Entschließungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/11299 (Neudruck); 70 Jahre Landeszentrale für politische Bildung: Wir brauchen jetzt mehr politische Bildung für alle, Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/11218 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11229.pdf http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11318.pdf http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11225.pdf http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11299.pdf http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11218.pdf Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: 25 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag Versöhnungs- und Freundschaftswerk der Heimatvertriebenen und Aussiedler würdigen Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/11430, 25 Jahre Deutsch-Polnische Freundschaft würdigen und gemeinsame Beziehungen engagiert fortsetzen, Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Drucksache 16/11413 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?typ=P&Id=MMD16/11430&quelle=alle&wm= 1&action=anzeigen http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11491.pdf Wirtschaftspolitik: Stahlstandort NRW sichern - strategische Industrie für die Wirtschaft von morgen Antrag der Fraktion der SPD und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/11707 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?typ=P&Id=MMD16/11707&quelle=alle&wm= 1&action=anzeigen Termine 9. - 12. Mai, Straßburg, Plenarsitzung des Europäischen Parlaments http://www.europarl.europa.eu/sed/doc/news/flash/SYN_POJ_STR_May%20V3_EN.pdf 11. Mai, Düsseldorf, Ausschuss für Europa und Eine Welt 12. - 13. Mai, Brüssel, Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten 15. Mai, Bewerbungsfrist für Praktika im Europäischen Parlament Das Europäische Parlament bietet Hochschulabsolventen aller Studienrichtungen sogenannte „Robert-Schuman-Praktika" an. Diese werden zweimal im Jahr angeboten und dauern jeweils fünf Monate. Die Praktika beginnen im März und im Oktober. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160407STO21731/Praktika-imEurop%C3%A4ischen-Parlament-Bewerben-Sie-sich-bis-15.-Mai! 17. Mai, Brüssel, Sitzung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei 20. Mai, Brüssel, Sitzung der EU-Innen- und Justizminister 23. - 24. Mai, Brüssel, Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten 24. Mai, Brüssel, Sitzung der Eurogruppe 25. Mai, Brüssel, Sitzung der EU-Wirtschafts- und Finanzminister Bewertung aktueller Frühwarndokumente Es liegen keine aktuellen Bewertungen vor. Aktuelle Konsultationen der EU-Kommission Konsultation: „Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft“ Am 11. April 2016 leitete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum Arbeitsprogramm „ ‚Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft‘ 2018 - 2020“ im Rahmen von Horizont 2020 ein. Die Konsultation läuft bis zum 4 Juli 2016. http://ec.europa.eu/research/consultations/swafs-wp2018-2020/consultation_en.htm Konsultation zur Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation Am 11. April 2016 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Bewertung und Revision der Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Die Ergebnisse sollen in den neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation einfließen, der Ende 2016 vorgelegt werden soll. Die Konsultation läuft bis zum 5. Juli 2016. https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/public-consultation-evaluation-and-review-eprivacydirective Konsultation zur Überarbeitung des Interoperabilitätsrahmens Am 6. April 2016 leitete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des europäischen Interoperabilitätsrahmens ein. Ziel der Konsultation ist laut Kommission, die Interoperabilität zwischen öffentlichen Verwaltungen, Bürgern und Unternehmen zu verbessern. Die Konsultation läuft bis zum 29. Juni 2016. http://ec.europa.eu/isa/consultations/index_en.htm#co1 Konsultation zum Insolvenzrecht in der EU Am 23. März 2016 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum Insolvenzrecht in der EU. Die Antworten sollen in die Erarbeitung einer Gesetzgebungsinitiative zur Geschäftsinsolvenz einfließen, welche die Kommission ihrer Empfehlung aus dem Jahr 2014 folgend vorlegen will. Laut Kommission soll die Initiative die wichtigsten Hindernisse für den freien Kapitalfluss behandeln und auf nationale Regelungskonzepte aufsetzen, die gut funktionieren. Die Konsultation läuft bis zum 14. Juni 2016. http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/opinion/160321_de.htm Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte in der Eurozone Am 8. März 2016 legte die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu einem ersten Entwurf zur sogenannten europäischen Säule sozialer Rechte vor. Kommissionspräsident JeanClaude Juncker hatte den Entwurf im September 2015 bereits angekündigt. Die Initiative zielt auf den Euro-Raum ab, andere EU-Mitgliedstaaten können sich aber anschließen. Mit der europäischen Säule sozialer Rechte sollen wesentliche Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme festgelegt werden. Das vorliegende Konzept gliedert sich in 20 Prinzipien in den drei Kategorien „Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt“, „faire Arbeitsbedingungen“ und „angemessener und nachhaltiger Sozialschutz“. Laut Kommission habe die Erfahrung der letzten 15 Jahre gezeigt, dass anhaltende Ungleichgewichte in einem oder mehreren Mitgliedstaaten die Stabilität des gesamten Euro-Raums gefährden können. Ein endgültiger Kommissionsvorschlag soll dann Anfang 2017 vorgelegt werden. Die Konsultation läuft bis zum 31. Dezember 2016. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-544_de.htm http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=699&consultId=22&visib=0&furtherConsult=yes Öffentliche Konsultation zum gemeinsamen Transparenzregister aller EU-Institutionen Am 1. März 2016 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation, um Stellungnahmen aller Interessierten zum geplanten gemeinsamen Transparenzregister der EUInstitutionen zu sammeln. Das verpflichtende Register soll sowohl Akkreditierungen beim Europäischen Parlament als auch beim Rat und der Europäischen Kommission erfassen. Das aktuelle Transparenzregister, das lediglich Kommission und Parlament betrifft, ist bislang nicht verpflichtend. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in den Kommissionsvorschlag einfließen, der im weiteren Verlauf des Jahres erwartet wird. Auf Ebene des Europäischen Parlaments wird zurzeit ein Initiativbericht unter Berichterstatter Sven Giegold (Grüne, NRW) verfasst unter dem Titel „Bericht über Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Organen“. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für den 25. Mai 2016 geplant. Die Konsultation läuft bis zum 1. Juni 2016. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-462_en.htm http://ec.europa.eu/transparency/civil_society/public_consultation_en.htm http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE567.666+01+DOC+PDF+V0//DE&language=DE Öffentliche Konsultation zur Bewertung der „Europe-Direct“- Zentren Am 10. Februar 2016 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Arbeit der sogenannten „Europe-Direct“-Informationszentren. Das Netzwerk aus 500 Büros informiert insbesondere zu den Unionsbürgerrechten, den EU-Prioritäten, Rechtsvorschriften, Politiken, Programmen und Fördermöglichkeiten. Zudem organisieren die Zentren Konferenzen und Veranstaltungen und leiten Reaktionen der Bürger an die EU weiter. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in die Halbzeitbewertung des Projekts der „Europe-Direct“-Zentren einfließen. Die Konsultation läuft bis zum 4. Mai 2016. http://ec.europa.eu/dgs/communication/take-part/consultations/2013-2017-edics_de.htm Übersicht über neue relevante EU-Frühwarndokumente Fristen Titel Drucksachen und Bewertungen und Links Berichtsbögen Fristbeginn: noch offen Vorschlag für eine Richtlinie des KOM-Nr.: (2016) Fristende: noch offen Europäischen Parlaments und des 198 endg. Rates zur Änderung der Richtlinie erreichbare 2013/34/EU im Hinblick auf die BR-Drs-Nr: 176/16 Plenarsitzungen: noch Offenlegung von offen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen Fristbeginn: 14.04.16 Fristende: 09.06.16 erreichbare Plenarsitzungen: 13.05.16 Fristbeginn: 23.03.16 Fristende: 18.05.2016 erreichbare Plenarsitzungen: 13.05.16 Fristbeginn: 22.03.16 Fristende: 17.05.16 erreichbare Plenarsitzungen: 13.05.16 Fristbeginn: 15.03.16 Fristende: 10.05.16 Fristbeginn: 23.03.16 Fristende: 18.05.16 erreichbare Plenarsitzungen: 13.05.16 Fristbeginn: 15.03.16 Fristende: 10.05.16 Fristbeginn: 15.03.16 Fristende: 10.05.16 Vorschlag für eine Verordnung KOM-Nr.: (2016) des Europäischen Parlaments und 202 endg des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 258/2014 zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020 Vorschlag für eine Verordnung KOM-Nr.: (2016) des Europäischen Parlaments und 159 endg. des Rates zur Festsetzung des Anpassungssatzes für Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für das Kalenderjahr 2016 Titel: Vorschlag für eine KOM-Nr.: (2016) Verordnung des Europäischen 157 endg. Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CEBR-Drs-Nr: 143/16 Kennzeichnung auf dem Markt und zur Änderung der BR-Zu-Drs-Nr: Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 zu143/16 und (EG) Nr. 1107/2009 Vorschlag für eine Richtlinie des KOM-Nr.: (2016) Europäischen Parlaments und des 128 endg. Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom BR-Drs-Nr: 114/16 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im BR-Zu-Drs-Nr: Rahmen der Erbringung von zu114/16 Dienstleistungen Vorschlag für eine Richtlinie des KOM-Nr.: (2019) 82 Europäischen Parlaments und des endg. Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der BR-Drs-Nr: 138/16 Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates Vorschlag für eine Verordnung KOM-Nr.: (2016) des Rates über die Zuständigkeit, 107 endg. das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung BR-Drs-Nr: 137/16 von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener BR-Zu-Drs-Nr: Partnerschaften zu137/16 Vorschlag für eine Verordnung KOM-Nr.: (2016) des Rates über die Zuständigkeit, 106 endg. das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen BR-Drs-Nr: 136/16 des ehelichen Güterstands BR-Zu-Drs-Nr: zu136/16 Fristbeginn: 07.03.16 Fristende: 02.05.16 Vorschlag für eine Verordnung KOM-Nr.: (2016) des Europäischen Parlaments und 113 endg. des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. Umdruck: Nein 883/2013 in Bezug auf das Sekretariat des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) Eine ständig aktualisierte Liste aller Frühwarndokumente finden Sie im Intranet: http://landtag/portal/Verwaltung/GB_I/I.5/Europa/Subsidiaritaet/Fruehwarnsystem.jsp Kontakt Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Referat I.5 - Nicole Esser / Anne Steven Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Informationen aus Brüssel Nr. 13-2016 25.04.2016 Finanzen und Steuern 2 Griechenland: Sondertreffen der Eurogruppe in Kürze? 2 EU-Finanzminister wollen Steuerbetrug, Steuerumgehung und aggressive Steuergestaltung weiter bekämpfen 4 Konferenz zum internationalen und europäischen Steuerrecht 6 Wirtschaft 8 Digitaler Binnenmarkt: Industrie 4.0 – Cloud – IKT – eGovernment 8 Innen und Justiz 11 EU-Justizbarometer 2016 11 Rechtliche und ethische Aspekte der Robotertechnik und der künstlichen Intelligenz 14 Europäische Kommission legt Mitteilung zum Umsetzungsstand der EU-Sicherheitsagenda vor 16 Europäische Kommission legt ersten Umsetzungsbericht zum EU-Türkei-Deal vor 18 KW. 17 Mitgliedstaaten erkannten im Jahr 2015 EUweit 333.350 Asylberechtigte an 20 Europäische Kommission rügt Mangel an Gegenseitigkeit bei der Befreiung von EUBürgern von Visumpflicht 22 Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 24 Deutschlands Unterzeichnung des Beschaffungsabkommens betrifft 88% der EUBevölkerung 24 Ausschuss der Regionen 25 Sitzung der Fachkommission Wirtschaftspolitik des Ausschusses der Regionen am 22. April 2016 25 Notizen 26 AdR-Radar 32 Laufende Konsultationen 33 Agenda der Europäischen Institutionen 36 @NRWinEU Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 1 / 36 Finanzen und Steuern Finanz en und Steu ern Griechenland: Sondertreffen der Eurogruppe in Kürze? Weitere Konsolidierungsmaßnahmen „auf Vorrat“ Die Finanzminister der Eurogruppe haben sich gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihrem informellen Treffen am 22.04.2016 in Amsterdam unter anderem mit der laufenden Programmüberprüfung in Griechenland befasst. von Spar- und Reform-Maßnahmen fast abgeschlossen. Sie sollen Einsparungen und Mehreinnahmen von insgesamt 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) erbringen. Darunter fallen Renten- und Steuerreformen, der Umgang mit «faulen» Krediten und die Errichtung eines Privatisierungsfonds. Weiterhin stehen das Paket zur Renten- und Steuerreform und die Umsetzung von Strukturreformen wie die Einrichtung eines Privatisierungsfonds und die Modernisierung der Öffentlichen Verwaltung im Mittelpunkt. Für die Auszahlung neuer Kredite war im Sommer 2015 nach langen Verhandlungen ein neues Hilfspaket geschnürt worden. Es sah die Umsetzung von Reformen bis Oktober 2015 vor. Schwieriger gestaltet sich der zweite Teil des Pakets. Die Euro-Gruppe fordert von Griechenland so genannte «Vorratsbeschlüsse» zu weiteren Konsolidierungsmaßnahmen, mit einem Umfang von 2% des BIP. Sie müssten nur umgesetzt werden, sofern die verpflichtenden Maßnahmen nicht ausreichen würden, um bis zum Jahr 2018 den im Programm verlangten Primärüberschuss (das ist der Saldo vor Zinszahlungen) im griechischen Staatshaushalt von 3,5% des BIP zu erreichen. Die Forderung nach Vorratsbeschlüssen dient der Überwindung der Differenzen mit dem IMF. Der IMF bezweifelt, dass die vereinbarten zwingenden Maßnahmen nicht ausreichen. Dijsselbloem betonte, die Reserve-Maßnahmen sollten glaubwürdig sein, vom griechischen Parlament vorab beschlossen werden und bei möglicher Anwendung auf Basis objektiver Kriterien automatisch ausgelöst werden. In die seither stockenden Verhandlungen der Gläubiger mit Griechenland scheint aber Bewegung gekommen zu sein, gelöst ist das Problem aber noch nicht. Der Vorsitzende der Finanzminister der Euro-Mitgliedstaaten (Eurogruppe), Jeroen Dijsselbloem, zog nach der informellen Sitzung in Amsterdam eine vorsichtig positive Zwischenbilanz. Man glaube, dass wesentliche Fortschritte erzielt worden seien und man in Schlüsselbereichen nahe an eine Einigung gerückt sei. Er hoffe, dass die laufende Überprüfung des dritten Hilfsprogramms bis zu einer möglichen Sondersitzung der Eurogruppe am kommenden Donnerstag (Anm.: 28.04.2016) in Brüssel abgeschlossen werden. Dann könne auch eine Positionierung über mögliche Schuldenerleichterungen beginnen. Die Sitzung könne jedoch nur stattfinden, wenn ausreichende Verhandlungsergebnisse vorliegen. Die Institutionen („Troika“) hatten den Ministern zuvor einen Zwischenbericht der Überprüfungen aus den letzten Wochen über den Stand der Gespräche vorgelegt. Konkret geht es um die Überprüfung der Reformen und die Festlegung der nächsten Schritte. Ein entsprechender Abschluss ist die Bedingung für die Auszahlung der nächsten Kredittranche aus dem 2015 vereinbarten Hilfsprogramm. In der Sache geht es um ein dreiteiliges Gesamtpaket. Dabei sind die Verhandlungen über das Paket Zahlreiche Fragen sowohl formeller als auch inhaltlicher Art sind noch nicht beantwortet. Der griechische Finanzminister Euklid Tsakalotos wies nach der Sitzung darauf hin, dass das griechische Recht keine VorratsGesetzgebung zulasse. Man bemühe sich jetzt, einen Verpflichtungs-Mechanismus zu entwickeln, der die Glaubwürdigkeit für die Gläubiger, internationale Investoren und die griechische Bevölkerung erhöhe. Sofern das erreicht wird, könnten die Eurogruppen-Finanzminister in der Sondersitzung über das dritte Element des Hilfsprogramms, die Schuldentragfähigkeit diskutieren. Das IMF fordert, dass die europäischen Gläubiger Griechenland Schuldenerleichterungen gewähren, um die hohe griechische Staatsverschuldung (177% des BIP zu Ende 2015) tragbar zu machen. Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 2 / 36 Finanzen und Steuern In der Euro-Gruppe gibt es offensichtlich bisher keine Unterstützung für einen nominalen Schuldenschnitt (so genannten Haircut, d.h. Verzicht auf Rückzahlung eines Teils der Schulden). Dijsselbloem betonte, man werde innerhalb des Rahmens der Vereinbarung aus dem Sommer 2015 bleiben. Demnach könnten die Laufzeiten der Kredite verlängert und tilgungsfreie Phasen eingerichtet werden. Kontakt: Susanne Metzler, [email protected], Kurzwahl 871-729 Weiterführende Informationen: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/e urogroup/2016/04/22/ Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 3 / 36 Finanzen und Steuern EU-Finanzminister wollen Steuerbetrug, Steuerumgehung und aggressive Steuergestaltung weiter bekämpfen Öffentliche länderbezogene Berichterstattung streitig Die EU-Finanzminister haben sich auf ihrem informellen Treffen am 23.04.2016 mit den Folgen der Panama-Papiere befasst. Sie begrüßten das Vorgehen der EU gegen Steuerflucht. Das Bewusstsein für ein dringendes Handeln sei gewachsen, so der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem. Alle Mitgliedstaaten haben sich demnach einer Trust-Initiative angeschlossen. Alle Mitgliedstaaten sagen zu, sich an dem von fünf großen EU-Mitgliedstaaten in Washington gestarteten Pilotprojekt zur Erfassung der wahren Besitzer von Trusts und ähnlichen Konstruktionen zu beteiligen. Vorgesehen sind Register über die wahren Besitzer von Firmen, Trusts, Stiftungen und ähnlichem sowie ein automatischer Austausch der Informationen. Ähnliche Register sind bereits in der 2015 beschlossenen Revision der EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie vorgesehen: Sie sind zum Teil noch nicht umgesetzt. Es gibt nunmehr einen Prüfauftrag, ob in die bevorstehende nächste Revision unter anderem auch der automatische Informationsaustausch über die Register aufgenommen werden könne. Unterstützt haben die Minister das Vorhaben der Europäischen Kommission, auf Basis bestimmter Kriterien eine gemeinsame EU-Liste von Steueroasen zu erstellen. Darunter fallen Staaten, die etwa einschlägige Standards der G-20 und/oder der OECD nicht einhalten. Bisher unterhalten die einzelnen EU-Staaten unterschiedliche nationale «schwarze Listen». Eine gemeinsame Liste soll auch zu koordinierten Gegenmaßnahmen führen. Streitig ist hingegen bislang der Vorschlag der legislativen Festlegung der Offenlegung der länderspezifischen Berichterstattung, „country by country reporting“. Die Europäische Kommission hatte am 12.04.2016 einen entsprechenden legislativen Vorschlag vorgelegt. Demnach sollen multinational agierende Konzerne mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro, die auch in der EU tätig sind, bestimmte Schlüsseldaten gesondert veröffentlichen. Die Informationspflicht erstreckt sich unter anderem auf Umsatz, Gewinn, Anzahl der Mitarbeiter und Steuern. Der Vorschlag ergänzt die bereits beschlossene länderweise Berichterstattung innerhalb der Steuerbehörden („DAC4“). Finanzminister Wolfgang Schäuble verwies kritisch auf Einwände der Steuerverwaltungen der Bundesländer, laut denen Transparenz im Widerspruch zur Effizienz stehen könne. Unternehmen seien eher zur Offenlegung von Daten gegenüber den Behörden bereit, wenn sie eine öffentliche Prangerwirkung vermeiden wollen. Der österreichische Finanzminister Hans-Jörg Schelling sprach sich auch gegen den Vorschlag aus, da die Offenlegung gegenüber den Steuerbehörden ausreiche. Auch weitere Teilnehmer äußerten sich skeptisch. Im Europäischen Parlament, das den Vorschlag zusammen mit den Mitgliedstaaten im Verfahren der qualifizierten Mehrheit verabschieden muss, gibt es viel Unterstützung für das Vorhaben. Dijsselbloem betonte, die Niederlande würden den Vorschlag unterstützen. Unter den Ministern gebe es Meinungsverschiedenheiten, was aber zu Beginn einer solchen Debatte oft der Fall sei. Manche Kollegen würden Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen befürchten. Nordrhein-Westfalen ist im Verfahren des Bundesrates Vorortland für das Transparenzpaket und den Aktionsplan für eine faire Besteuerung. Der Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie (RL 2013/34/EU vom 26.06.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen) sieht ein neues Kapitel 10a vor. Dabei sollen Anwendungsbereich, Inhalt und die sonstigen Voraussetzungen des Ertragssteuerinformationsberichts festgelegt werden. Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 4 / 36 Finanzen und Steuern Kontakt: Weiterführende Informationen: Susanne Metzler, [email protected], Kurzwahl 871-729 http://www.eu2016.nl/documenten/publicaties/ 2016/04/22/informal-ecofin---line-to-take-nlpresidency http://www.fm.nrw.de/presse/2016_04_20_Red e_Minister_Unterrichtung.php Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 5 / 36 Finanzen und Steuern Konferenz zum internationalen und europäischen Steuerrecht Europäische Steuerberater veranstalten Jahresfachkongress zur Umsetzung der Anti-BEPSMaßnahmen Am 21.04.2016 veranstaltete der europäische Dachverband der Steuerberater Confédération Fiscale Européene (CFE) in der Landesvertretung von Nordrhein-Westfalen vor rund 100 internationalen Steuerexperten und Gästen aus den Institutionen und Verbänden seinen jährlichen Steuerrechtskongress in Brüssel. Im Zentrum standen die OECD-Maßnahmen, die so genannten Anti-BEPS („Base Erosion and Profit Shifting“) Empfehlungen und deren Umsetzung in die internationale, europäische und nationale Praxis. Die OEDC (Frau Grace Perez-Navarro, stellvertretende Direktorin für Steuerpolitik und Steuerverwaltung) erinnerte an die Hintergründe für die Entwicklung des BEPS Projekts. Den Staaten in der internationalen und EUweiten Steuerpolitik sollte ein Arbeitsmittel an die Hand gegeben werden, um Steuerschlupflöcher zu schließen. Die OECD erwarte, dass durch die Umsetzung der BEPSEmpfehlungen der OECD der Kampf gegen aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne vereinfacht werde. Die im ersten Teil vorgestellten zentralen Aspekte des BEPS-Projektes setzen vor allem vermehrt auf Politik- und Steuertransparenz zwischen den Mitgliedstaaten und den Steuerpflichtigen sowie auf eine verbesserte Zusammenarbeit und Umsetzung. Ein besonderes Augenmerk solle auf den vermehrten Bezug zu Entwicklungsländern gesetzt werden. Die Europäische Kommission (Bert Zuijdendrop, Referatsleiter) unterstrich die Bedeutung einheitlicher Regelungen auf EUEbene. Eine nicht flächendeckende bzw. nur freiwillige Umsetzung der Vorschläge werde faire Wettbewerbsvoraussetzungen zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Steuererhebungen erheblich beeinträchtigen. Daher habe die Kommission im Januar 2016 das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung vorgelegt. Die dort vorgeschlagenen Minimum-Standards sollen alle Mitgliedstaaten auf ein einheitliches Niveau bringen, ohne ihnen die Möglichkeit zu nehmen, auf nationaler Ebene weiterreichende Maßnahmen gegen Steuervermeidung einzuführen. In seinem Beitrag ging Dr. Ingo van Lishaut (Gruppenleiter, NRW Finanzministerium) insbesondere auf die BEPS-Aktion 2 „Hybride Gestaltung“ und deren Auftreten in Deutschland ein. Herr Dr. van Lishaut führte aus, dass bei grenzüberschreitenden Transaktionen die betroffenen Staaten häufig unterschiedliche Regelungen für die steuerliche Einordnung bestimmter Finanzierungsinstrumente und Gesellschaftsformen anwenden. Das könne dazu führen, dass diese Vorgänge im Ergebnis in keinem der beteiligten Staaten besteuert bzw. Ausgaben doppelt abgezogen würden. In Deutschland trete diese Problematik insbesondere bei Personengesellschaften als transparenten Unternehmen auf. Die Empfehlungen der OECD seien insbesondere darauf gerichtet, die doppelte Abzugsfähigkeit beziehungsweise die Abzugsfähigkeit der Ausgaben bei gleichzeitiger Freistellung auf der Empfängerseite zu vermeiden. Zu diesem Zweck werde die steuerliche Abzugsfähigkeit beziehungsweise die Freistellung der Einkünfte bei hybriden Finanzierungen unter den Vorbehalt der steuerlichen Behandlung auf der Gegenseite gestellt. Diese Vorschläge müssten nun in europäische bzw. nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Aus seiner Sicht reiche der von der Kommission dazu alternativ vorgeschlagene Ansatz in Art. 10 nicht, um die Unsicherheiten in diesem Bereich zu vermindern. Die dort vorgeschlagene Qualifikationsverkettung weiche von den OECD-Vorschlägen ab und führe zu neuen Zweifelsfragen. NRW bevorzugt deshalb eine an den OECDVorschlägen angelehnte, aber nicht zu detaillierte Regelung. Im zweiten Teil zur „Wirtschaftlichen Substanz − Was wird sich ändern?“ ging Vanessa De Saint-Blanquat (Französischer Unternehmerverband) auf einige der BEPS-Maßnahmen, unter anderem auf das Spannungsfeld bei der Debatte um ein effektives Hinzurechnungsbesteuerungssystem ein. Professor Dr. Joachim Englisch (Universität Münster) bewertete in Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 6 / 36 Finanzen und Steuern seinem Beitrag die sechs von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts COM(2016) 26 final, (Anti-Tax Avoidance Directive). Martin Hess (Swiss Holding) referierte über die Effekte von BEPS auf den Steuerwettbewerb und Steuerstrategien in der Schweiz. Nach seiner Auffassung werden die BEPS-Maßnahmen den internationalen Steuerwettbewerb neu formieren, grenzüberschreitende multinationale Unternehmen würden daher künftig weniger aggressive Steuerstrategien anwenden. Der letzte Teil der Konferenz behandelte die Fragen „Sicherheit, Vertraulichkeit, Transparenz – Was kann der Steuerzahler von der Verwaltung erwarten?“ Die tschechische Steuerberaterin Petra Pospísilová wies darauf hin, dass beim Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden die Geheimhaltung der Daten nach den jeweiligen Datenschutzregeln des einfordernden Staates erfolge. Der Austausch sei jedoch insofern beschränkt, als dass kommerzielle, industrielle oder professionelle Geheimnisse nicht öffentlich gemacht werden können. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs „Sabou“ (C-276/12) habe aufgezeigt, dass die Regelungen nicht ausreichend das Recht der Steuerzahler berücksichtigen. Beispielsweise sei die Infragestellung der Richtigkeit einer von einem Mitgliedstaat angeforderten Information für den Steuerzahler nicht möglich. Ebenso sei keine Verpflichtung vorgesehen, den Steuerzahler von einer ihn betreffenden Anfrage in Kenntnis zu setzen. Sie kritisierte des Weiteren, dass das EurofiscSystem (Anm.: EU-Mechanismus zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit) noch nicht ausgereift sei. Zum einen beteiligten sich einige Mitgliedstaaten nicht umfassend an einem Austausch: Des Weiteren sei der bestehende Austausch noch zu langsam, nicht gezielt und nicht ausreichend benutzerfreundlich. Countries“. Die Medaille wird seit 2013 jährlich von der CFE zusammen mit dem steuerrechtlichen Research Institut IBFD/Niederlande an junge Akademiker verliehen, die sich in herausragender Weise mit Themen aus dem internationalen Steuerrecht befassen. Der Präsident der CFE, Henk Koller, betonte, die Arbeit sei eine herausragende Analyse, die Licht in Strategien von Gewinnverlagerungen mit Bezug zu Entwicklungsländern bringe. Sie enthalte interessante Schlussfolgerungen, die auf einer innovativen empirischen Analyse basierten. Die Jury würdige mit der Vergabe insbesondere den von Kristiaji vorgenommenen Bezug zwischen der EU und Drittstaaten im besonderen Fokus der Anti-BEPSMaßnahmen. Kontakt: Susanne Metzler, [email protected], Kurzwahl 871-729 Weiterführende Informationen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/ company_tax/anti_tax_avoidance/index_de.htm http://www.oecd.org/tax/beps.htm http://www.cfe-eutax.org/node/5123 Hervorzuheben ist schließlich die Verleihung der Albert J. Rädler-Medaille im Verlauf der Konferenz. Der an der Universität Tilburg/Niederlande studierende Indonesier Bawono Kristiaji erhielt die Medaille für seinen wissenschaftlichen Beitrag zu „Incentives and Disincentives of Profit Shifting in Developing Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 7 / 36 Wirtschaft W irtschaft Digitaler Binnenmarkt: Industrie 4.0 – Cloud – IKT – eGovernment Kommission legt neues Umsetzungspaket vor: Technologien und öffentliche Dienstleistungen im Fokus Am 19.04.2016 hat die europäische Kommission das erste Umsetzungspaket zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes (DSM: Digital Single Market) für das Jahr 2016 vorgelegt. Dieses nicht-legislative Paket konzentriert sich auf Technologien und öffentliche Dienstleistungen („Technologies and Public Service Modernisation“). Ursprünglich war die Veröffentlichung bereits für den 06.04.2016 vorgesehen gewesen, wurde wegen der zeitgleichen Annahme des Asylpakets jedoch verschoben. Das nun vorgelegte Paket enthält insgesamt vier Elemente (siehe dazu auch Abbildung 1): •Mitteilung zur Digitalisierung der europäischen Industrie •Mitteilung zur europäischen Cloud-Initiative •Mittteilung zur IKT-Normierung •Mitteilung zum e-Government Aktionsplan 2016 - 2020 Mitteilung zur Digitalisierung der europäi- Abbildung 1: Elemente des Pakets Mitteilung Digitalisierung Industrie ▪ Koordinierung nationaler Initiativen (Dialog) ▪ Investitionen (PPP + EFSI) ▪ Digitale Innovationszentren (500 Mio. €) ▪ IoT, Advanced Manufacturing (Pilotprojekte) ▪ Zukunftssichere Rechtsvorschriften (Free Flow of Data + Daten-Ownership) ▪ Digitale Kompetenzen Mitteilung IKT-Normen ▪5 Schwerpunktbereiche: ◦5G ◦ Cloud Computing ◦ IoT ◦ Daten-Technologien ◦ Cybersicherheit ▪ Kofinanzierung von Prüfungen / Versuchen (Beschleunigung Standardisierung) Mitteilung EU Cloud ▪ Europäische Cloud-Initiative ▪ Start: Europäische Cloud für offene Wissenschaft ▪ Erweiterung Nutzerkreis: öffentlicher Sektor, Industrie, KMU ▪ Bedarf öffentlicher und privater Investitionen: 6,7 Mrd. € (2 Mrd. € aus H2020) Mitteilung e-Government ▪ Zentrale digitale Schnittstelle ▪ Verknüpfung Unternehmens- und Insolvenzregister / e-Justizportal ▪ Einmalige Erfassung bei grenzübergreifend tätigen Unternehmen (Pilotprojekt) ▪ Grenzübergreifende elektronische Gesundheitsdienste ▪ Elektronische Auftragsvergabe/Signaturen Quelle: Eigene Darstellung Die europäische Kommission hatte im Mai 2015 ihre Strategie zur Schaffung des digitalen Binnenmarktes vorgestellt. Diese besteht aus insgesamt 16 Maßnahmen. Das nun vorgelegte Paket ist das erste für 2016 („DSM I“), weitere sind u.a. für den 25.05.2016 („DSM II: E-Commerce & Content package“) oder unter anderem auch nach der Sommerpause für den 21.09.2016 vorgesehen (DSM-Paket zu Urheberrecht und Review der TK-Regulierung). schen Industrie: Ziel der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Digitalisierung der Industrie ist die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich der digitalen Technologien. Alle Unternehmen in der EU sollen unabhängig von Größe, Branche und Standort Zugang zu digitalen Technologien haben und diese in vollem Umfang nutzen können. Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 8 / 36 Wirtschaft Die Europäische Kommission betont dabei innerhalb dieser Strategie folgende vier Elemente (siehe wiederum Abbildung 1): 1.) Koordinierung der unterschiedlichen bestehenden Initiativen zur Digitalisierung der Industrie Zum Thema „Digitalisierung der Industrie“ (oder auch „Industrie 4.0“ in Deutschland) bestehen bereits zahlreiche nationale oder regionale Initiativen. Aufgrund der europäischen Wertschöpfungsketten und mit dem Ziel der EU-weiten Bündelung und Konzentration der Anstrengungen und Ressourcen will die Kommission die unterschiedlichen Initiativen stärker koordinieren. Ziel ist dabei unter anderem ein EU-weiter Best-Practice-Austausch. Weiterhin hebt die Kommission hervor, dass für eine effiziente Gesetzgebung und auch für den Bereich der Normierung die europäische Perspektive und somit die stärkere Vernetzung unerlässlich sind. Um diese Ziele zu erreichen will die Europäische Kommission unterschiedliche Austauschund Kommunikationsformate zur besseren Koordinierung nutzen. Dazu zählen runde Tische oder ein jährliches europäisches Forum. 2.) Investitionen in die digitale Innovationsfähigkeit der EU Die Europäische Kommission will Investitionen aus dem Privatsektor in digitale Innovationen in der Industrie fördern. Dazu verweist sie auf den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Zudem sollen öffentlichprivate Partnerschaften (ÖPP) für Innovationen und strategische F&E eingerichtet werden. Weiterhin geht es um die Förderung von Zugang zu Wissen und Technologien. Dazu soll die Einrichtung von digitalen Innovationszentren („Digital Innovation Hubs“) dienen. Diese wiederum sollen vor allem digitale Innovationen im Bottom-Up-Prinzip fördern. Die Kommission will diese Innovationen und Netzwerke in den kommenden 5 Jahren mit 500 Mio. Euro aus dem Programm Horizont 2020 fördern. Die Europäische Kommission will darüber hinaus die Investitionen in ÖPP in einige Schlüsselbereiche konzentrieren. Dazu zählen vor allem branchenübergreifende und integrierte digitale Plattformen und Ökosysteme. Zu diesem Themengebiet gehören auch weitere Vorhaben der Kommission im Bereich der Standardisierung digitaler Technologien. Dabei soll eine Schwerpunktsetzung und somit klare Priorisierung verfolgt werden, um die grenzund technologieüberschreitende Vernetzung zu fördern. Diesbezüglich definiert die Mitteilung zur IKT-Normierung die fünf Schwerpunktthemen 5G, Cloud Computing, Internet of Things (IoT), Daten-Technologien sowie Cybersicherheit (siehe dazu ebenfalls Abbildung 1). 3.) Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen In diesem Punkt geht es um eine weitere Modernisierung des derzeitigen Rechtsrahmens. Im Rahmen des DSM-Pakets sind diesbezüglich bereits zahlreiche Maßnahmen angestoßen. Zudem geht es aufgrund der schnellen technischen Weiterentwicklung darum, diesen Rahmen kontinuierlich zu überwachen. Weiterer Klärungsbedarf sieht die Kommission vor allem hinsichtlich der Eigentums- und Nutzungsrechte von Daten. Diesbezüglich sollen in der geplanten Initiative zum „freien Datenfluss“ („Free Flow of Data“) Fragen zu Eigentumsrechten an Daten, Interoperabilität sowie Nutzung und Zugang zu Daten weiter untersucht werden. Diese soll noch in 2016 vorgelegt werden (geplant Q3 2016). 4.) Digitale Kompetenzen Da der digitale Wandel auch zu entscheidenden Veränderungen im Bereich der Arbeit und des Arbeitsmarktes führt, spielen digitale Kompetenzen ebenfalls eine zentrale Rolle im Rahmen der Strategie zur Digitalisierung der europäischen Industrie. Daher will die Kommission den Dialog mit den Sozialpartnern über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeit intensivieren. Kontakt: Dr. Ralf Kuder, [email protected], Kurzwahl 871-719 Weiterführende Informationen: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.04.2016: Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 9 / 36 Wirtschaft http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16- 1407_de.htm Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 10 / 36 Innen und Justiz Innen und Just iz EU-Justizbarometer 2016 Deutschland holt auf bei der Richterfortbildung zum EU-Recht und der Verfügbarkeit von Fortbildungsangeboten Am 11.04.2016 hat die Europäische Kommission das vierte EU-Justizbarometer („EU Justice Scoreboard“) vorgestellt. Ziel ist die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Effizienz der Justizsysteme in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen durch Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Daten. „Durch das Justizbarometer können wir voneinander lernen und so die europäischen Justizsysteme effektiver machen“ erklärte Justizkommissarin Věra Jourová anlässlich der Veröffentlichung des Informationsinstruments. Auf der Grundlage verschiedener Indikatoren, die für die Mitgliedstaaten von gemeinsamem Interesse sind, werden potenzielle Mängel, Verbesserungen und bewährte Verfahren ermittelt und Trends bei der Arbeitsweise nationaler Systeme aufgespürt. Unabhängig vom jeweiligen Justizsystem gehören zügige Verfahren, Unabhängigkeit, Erschwinglichkeit und leichter Zugang zu den wesentlichen Faktoren einer effektiven Justiz, die zugleich als Voraussetzung für ein investitions- und unternehmensfreundliches Klima im europäischen Binnenmarkt gesehen wird. Sie ist damit auch Teil des sogenannten Europäischen Semesters, dem von der Kommission eingeführten jährlichen Zyklus der Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik in der EU. Im vierten Justizbarometer wurden neue Qualitätsindikatoren eingeführt, u.a. die Verfügbarkeit von Prozesskostenhilfe, das Bestehen von Qualitätsstandards sowie die Erhebung über die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte durch die Öffentlichkeit und Unternehmen. Intensiviert wurden die Einblicke in die elektronische Kommunikation in den Justizsystemen. Die Kommission zieht insgesamt ein positives Fazit der Erhebungen. Die vierte Ausgabe ergebe ein konsolidiertes Bild der erzielten Fortschritte. Die meisten Mitgliedstaaten seien aktiv bemüht, ihre nationalen Systeme durch Reformen der Verfahrensvorschriften sowie den verstärkten Einsatz von Kommunikationstechnologien zu verbessern. Bei der Anzahl der anhängigen Verfahren und der Verfahrensdauer zeige sich die Entwicklung „stabil“. In mehreren Mitgliedstaaten konnten Verbesserungen erreicht werden. Justizsysteme seien insgesamt leichter zugänglich, sei es bei der elektronischen Einreichung von geringfügigen Forderungen oder der Förderung alternativer Streitbeilegungsverfahren. Verbesserungsbedarf bestehe jedoch weiterhin bei der OnlineVerfügbarkeit von Urteilen und der elektronischen Kommunikation zwischen Gerichten und Parteien. Auch beim Fortbildungsangebot im richterlichen Bereich und dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien für Fallbearbeitungssysteme sieht die Kommission noch Raum für Verbesserungen. Aus Deutschland liegen nicht zu allen Fragestellungen Daten vor, so u.a. nicht zur Anzahl der neuen Zivil-, Handels- und Verwaltungsverfahren, zur Verfahrensdauer und zur Abschlussquote der Verfahren. Ansonsten liegt Deutschland überwiegend im Mittelfeld, so etwa bei der Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung, die bei etwa 50% der Gerichte vorgesehen ist. Bei 75% der Gerichte in Deutschland ist die elektronische Kommunikation zwischen Gerichten und Rechtsanwälten möglich. Beim Online-Zugang zu veröffentlichten Gerichtsurteilen erreicht Deutschland aber nur einen unterdurchschnittlichen Wert. Vorbildlich agiert Deutschland beim Zugang zu alternativen Methoden der Streitbeilegung, und zwar sowohl bei Zivil- und Handelssachen, als auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten. Deutlich verbessert hat sich die „Platzierung“ bei der Richterfortbildung im EU-Recht. Im Vorjahreszeitraum hatte Deutschland noch mit Ungarn den letzten Platz belegt, wobei allerdings die Kommission selbst auf die vermutlich zu zurückhaltende deutsche Meldepraxis verwiesen hatte. Bei der Verfügbarkeit von Fortbildungen für Richter zur Kommunikation mit den Parteien und der Presse konnten ebenfalls Verbesserungen erzielt werden. Bei der Wahrnehmung der Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern durch die Öffentlichkeit Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 11 / 36 Innen und Justiz bewegt sich Deutschland im oberen Drittel (beste Werte in Dänemark, geringste Werte in der Slowakei). Mehr als 70% der Befragten bewerten die Unabhängigkeit als „sehr gut“ oder „ziemlich gut“. Als Hauptgründe für den von der Öffentlichkeit wahrgenommenen Mangel an Unabhängigkeit werden Einflussnahme und Druck durch Staat und Politik genannt. Aber auch die Einflussnahme durch wirtschaftliche Interessen wird als relevant bewertet. Die Ergebnisse des Justizbarometers 2016 werden in die laufenden länderspezifischen Bewertungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2016 einfließen. Die Länderberichte für 26 Mitgliedstaaten wurden bereits am 26.02.2016 veröffentlicht. Bezogen auf alle Mitgliedstaaten hat sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit durch Unternehmen verbessert. In der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten werden den Richtern die Verfahren nach dem Zufallsprinzip oder in einer vorher festgelegten Reihenfolge zugeteilt. In fast allen Staaten können Richter, die sich weigern, ein Verfahren abzugeben, in dem Zweifel an ihrer Unparteilichkeit bestehen, mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden. Nur in einer Minderheit der Mitgliedstaaten ist die Justiz an der Aufstellung der Kriterien zur Festlegung ihrer finanziellen Mittel beteiligt. Mehrheitlich werden die Kriterien ausschließlich von der Exekutive und/oder Legislative festgelegt. Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 12 / 36 Innen und Justiz Kontakt: Martin Diesterheft, [email protected], Kurzwahl 871-737 Weiterführende Informationen: Justizbarometer 2016 http://ec.europa.eu/justice/effectivejustice/files/justice_scoreboard_2016_de.pdf Pressemittelung http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161286_de.htm Fragen und Antworten http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO16-1285_de.htm Factsheet (en) http://ec.europa.eu/justice/effectivejustice/files/justice_scoreboard_2016_factsheet_e n.pdf Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 13 / 36 Innen und Justiz Rechtliche und ethische Aspekte der Robotertechnik und der künstlichen Intelligenz Anhörung im Rechtsausschuss wirft Fragen zur Vertragsgestaltung und der zivilrechtlichen Haftung auf In einer Anhörung am 21.04.2016 beschäftigte sich der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments mit den „rechtlichen und ethischen Aspekten der Robotertechnik und der künstlichen Intelligenz“ unter Einbeziehung führender Experten zu dieser Thematik. Die Anhörung schließt an die im April 2015 eingerichtete Arbeitsgruppe des JURI zum gleichen Thema gerichtet auf die Analyse der Herausforderungen und Optionen künftiger rechtlicher Rahmenbedingungen an. MdEP Mady Delvaux-Stehres (S&D, Luxemburg) fungiert als Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe und plant die Vorlage eines Initiativberichts im Mai 2016, der relevante Fragestellungen und Lösungsoptionen darstellen soll. Frau Professor Christiane Wendehorst (Universität Wien) erläuterte einführend, dass automatisierte Vorgänge im sog. M2M-Verfahren (machine to machine) durch die derzeit geltenden Rechtsakte der Europäischen Union nicht abgedeckt werden. Smarte Kühlschränke oder vernetzte Autos, die fehlende Produkte oder erforderliche Ersatzteile feststellen, selbstständig im Internet Preise vergleichen, Bestellungen aufgeben und Lieferungen veranlassen, unterfallen in Bezug auf die zivilrechtlichen Fragestellungen weder der Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83/EU noch sonstigen verbraucherrechtlichen Regelungen. Auch die am 09.12.2015 vorgestellten Entwürfe zum Online-Vertragsrecht verhalten sich nicht zu möglichen Fehlbestellungen, Schadensersatz und sonstigen Haftungsfragen im M2MKontext. Lösungsmodelle müssten Risiken fair verteilen und Schutzmechanismen bei dynamischer Preisgestaltung vorsehen. Haftungslücken bei schädigenden Auswirkungen müssten durch eine umfassende Bewertung geschlossen werden. Als mögliches Instrument könnte eine Pflichtversicherung herangezogen werden, die entsprechende Risiken abdeckt und je nach Beherrschbarkeit vom Nutzer oder vom Produzenten zu tragen wäre. Als derzeit nicht praktikabel bewertete sie die Möglichkeit der Schaffung einer sog. „E-Persönlichkeit“, der die Haftung zugeordnet werden könnte. Frau Prof. Wendehorst verwies ergänzend auf weitere Fragestellungen wie den Datenschutz, dem besondere Aufmerksamkeit zu widmen sei. Bei automatisierten Vorgängen von Maschinen mit lernenden Funktionen würden Daten in großem Umfang gesammelt, deren „Eigentum“ geklärt werden müsste. Rechtsanwalt Piotr Schramm (Warschau) gab zu bedenken, dass automatisierte Vorgänge vernetzter Computer bereits Einzug in den Alltag gehalten hätten. Ein Beispiel aus dem Bereich des Aktienhandels sei das „high frequency trading“, in dem Computer anhand von Algorithmen Transaktionen vornehmen, die schon jetzt bis zu 60% der Geschäfte betreffen. Zivilrechtlich seien solche Vorgänge nur schwer zu fassen. Eine Maschine könne kein rechtsverbindliches Angebot abgeben, erforderlich sei die Rückführbarkeit auf die Willenserklärung einer Person, was insbesondere bei hochkomplexen Algorithmen juristisch Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 14 / 36 Innen und Justiz kaum noch sauber zu begründen sei. Im Ergebnis schloss er sich dem Vorschlag von Frau Prof. Wendehorst zur Einrichtung einer verpflichtenden Versicherung an, die Haftungslücken abdecken könnte. Andrea Bertolli (Unversität Pisa) machte geltend, dass die Institutionen innovative Standards setzen sollten, um Rechtssicherheit für Unternehmen und technische Entwicklungen zu schaffen. Eine neu einzurichtende EUAgentur für Robotertechnik könnte zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass aktuelle Entwicklungen aufgegriffen und durch angepasste Standardisierungen begleitet werden. Zum Potenzial und zu den Gefahren von künstlicher Intelligenz äußerte sich Olle Häggström (Universität Göteburg) und widmete sich insbesondere der Frage, ob bei der Weiterentwicklung intelligenter vernetzter Maschinen die Menschen irgendwann die Kontrolle verlieren könnten. Er bewertete es als durchaus möglich, dass bereits in einigen Jahrzehnten superintelligente Computer dem Menschen überlegen und vorrangig der Selbsterhaltung und der Verbesserung von Hardware und Software verpflichtet sein könnten. Als wichtig in diesem Zusammenhang betonte er den Ansatz, „freundliche“ künstliche Intelligenz zu schaffen, indem die Achtung von Grundwerten bei der Programmierung Berücksichtigung finden müsse. Dies verlange jedoch zunächst eine breiter angelegte Diskussion darüber, welche Grundwerte als wesentlich anzusehen sind. Dr. Niel Bowerman (Universität Oxford) betonte ebenfalls die Möglichkeiten der Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz bei entsprechenden Investitionen und rief zu entsprechender Flexibilität auf. Der Ausschussvorsitzende Pavel Svoboda (EVP, Tschechien) schlussfolgerte, dass die Diskussion um Werte bei der Weiterentwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für Robotertechnik größeres Gewicht eingeräumt werden müsse. Kontakt: Martin Diesterheft, [email protected], Kurzwahl 871-737 Weiterführende Informationen: Programm und Webstreaming http://www.europarl.europa.eu/committees/en/j uri/eventshearings.html?id=20160421CHE00181 Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 15 / 36 Innen und Justiz Europäische Kommission legt Mitteilung zum Umsetzungsstand der EUSicherheitsagenda vor Entwicklung einer Sicherheitsunion als dringliche und gesamteuropäische Aufgabe Die Europäische Kommission hat am 20.04.2016 eine Mitteilung mit dem Titel „Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und die Weichenstellung für eine echte und wirksame Sicherheitsunion“ angenommen und veröffentlicht. Die Mitteilung soll aufzeigen, wie auf der Grundlage der am 28.04.2015 veröffentlichten Europäischen Sicherheitsagenda eine EU-Sicherheitsunion entwickelt werden kann und betont, dass künftig auch die Mitgliedstaaten als verantwortlich für die Innere Sicherheit anzusehen seien und dies als gesamteuropäische, gemeinsame Aufgabe aufgefasst werden muss. In der Mitteilung wird dargestellt, welche Instrumente, Infrastrukturen und Rahmenbedingungen die Kommission auf EU-Ebene für erforderlich ansieht, damit die nationalen Behörden effizient zusammenarbeiten und auf gemeinsame Bedrohungen angemessen reagieren können. Thematischer Fokus der Mitteilung ist die Eindämmung der terroristischen Bedrohung für die EU. Der Hauptteil zeigt auf, wie sämtliche Dimensionen der Bedrohung durch Terroristen erkannt und angegangen werden sollen: - Gegen die Bedrohung durch zurückkehrende terroristische Kämpfer vorgehen: Die nationalen Behörden müssen über die Ein- und Ausreisebewegungen ausländischer terroristischer Kämpfer umfassend informiert sein und diese Informationen sowohl untereinander als auch mit den EUAgenturen über das Schengener Informationssystem und das Zentrum zur Terrorismusbekämpfung von Europol austauschen. - Radikalisierung verhindern und bekämpfen: Die Verhinderung der Radikalisierung sowie der Anwerbung europäischer Bürgerinnen und Bürger durch terroristische Vereinigungen muss Priorität genießen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass bereits radikalisierte Personen an Deradikalisierungsprogrammen teilnehmen und von der Verbreitung von terroristischer Propaganda und Hassreden abgehalten werden und dass Informationen über Personen mit hohem Radikalisierungsrisiko proaktiv ausgetauscht werden. - Terroristen und ihre Unterstützer bestrafen: Das Parlament und der Rat sollten rasch eine Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung erzielen, damit Vergehen mit terroristischem Hintergrund wie Reisen zu terroristischen Zwecken und die Unterbringung, der Transport, oder die materielle Unterstützung von Terroristen stärker unter Strafe gestellt werden können. - Den Informationsaustausch verbessern: Das Parlament und der Rat sollten rasch die geänderte Europol-Verordnung verabschieden und die von der Kommission vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zur Verbesserung des Informationsaustausches und der Interoperabilität von Datenbanken und Informationssystemen annehmen, beispielsweise die Ausweitung des Europäischen Strafregisterinformationssystems ECRIS auf Nicht-EU-Bürger. - Stärkung des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung: Das Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung sollte gestärkt werden, damit es als zentrale Informationsplattform der Strafverfolgungsbehörden für Bedrohungsanalysen fungieren und die Erarbeitung von operativen Plänen zur Terrorismusbekämpfung unterstützen kann. Die Kommission wird Initiativen vorschlagen, mit denen das Zentrum zu einer stärkeren Struktur mit der Kapazität zur gemeinsamen operativen Planung, Bedrohungsanalyse und koordinierten Strafverfolgung ausgebaut werden soll. Die gemeinsame Bedrohungsanalyse im Bereich Terrorismus und Radikalisierung sollte bereits jetzt mit höchster Dringlichkeit entwickelt werden. - Terroristen den Zugang zu Feuerwaffen und Sprengstoffen verwehren: Die Mitgliedstaaten sollten dringend den Aktionsplan über Feuerwaffen und Sprengstoffe Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 16 / 36 Innen und Justiz umsetzen, und das Parlament und der Rat sollten den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen annehmen, den die Kommission am 18.11.2015 vorgelegt hatte. - Terroristen den Zugang zu Finanzmitteln verwehren: Die Kommission wird den Aktionsplan zur Intensivierung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung umsetzen, um die Mitgliedstaaten bei der Aufdeckung und Verhinderung von Geldbewegungen und der Verschiebung anderer Vermögenswerte zu unterstützen und terroristische Vereinigungen von ihren Finanzierungsquellen abzuschneiden. - Bürger und kritische Infrastrukturen schützen: Strafverfolgungsbehörden und andere entscheidende Behörden müssen besser auf Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Anfälligkeit kritischer Infrastrukturen vorbereitet sein, den effizienten Austausch wichtiger Informationen gewährleisten, präventive Maßnahmen koordiniert und grenzübergreifend planen und die Erforschung zukünftiger technologischer Erfordernisse und Kapazitäten unterstützen. - Die Außendimension: Die Kohärenz zwischen inneren und äußeren Maßnahmen im Sicherheitsbereich muss besser sichergestellt werden. Zu jedem der Handlungsfelder nennt die Mitteilung jeweils konkrete Schritte, die von den Mitgliedstaaten, von Rat und Parlament sowie der Kommission selbst unternommen werden sollen. Diese Schritte umfassen weitreichende Maßnahmen, u. a. zur Verschärfung des Vorgehens zu Bekämpfung von Geldwäsche und zur verbesserten Nutzung digitaler Beweismittel. In der Mitteilung wird zudem die Vorlage eines Vorschlags zur Anrechnung von Ausgaben zur Terrorismusbekämpfung auf die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (im Zuge des Europäischen Semesters) angekündigt. Bei der Vorstellung der Mitteilung forderte die Kommission zudem, das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung bei Europol umfassend zu stärken und auszubauen. Kontakt: Daniela Giannone, [email protected], Kurzwahl 871-730 Weiterführende Informationen: PM der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161445_de.htmVerfahrensstand: Mitteilung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161445_de.htm Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 17 / 36 Innen und Justiz Europäische Kommission legt ersten Umsetzungsbericht zum EU-Türkei-Deal vor Kommission veröffentlicht weiter Bewertung des griechischen Aktionsplans zum Schutz der Außengrenzen Die Europäische Kommission hat am 20.04.2016 als ersten Umsetzungsbericht die „Mitteilung über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei“ angenommen und veröffentlicht. Die Kommission kommt in diesem Bericht zum Ergebnis, dass bei der operativen Umsetzung der Erklärung gute Fortschritte zu verzeichnen seien. Es seien jedoch weitere Anstrengungen und Verpflichtungen erforderlich, um die Ergebnisse zu konsolidieren und für eine nachhaltige Rückführung und Neuansiedlung zu sorgen, insbesondere da der größte Teil der Umsetzungsschritte noch bevorstehe. Die Rückführung irregulärer Flüchtlinge in die Türkei hatte am 04.04.2016 begonnen. Bisher wurden 325 Menschen, die nach dem 20.03.2016 irregulär über die Türkei nach Griechenland gelangt waren, auf der Grundlage der Erklärung in die Türkei zurückgeführt. Die ersten Neuansiedlungen aus der Türkei erfolgten bereits am 04. und 05.04.2016. Bisher wurden 103 syrische Flüchtlinge im Rahmen der 1:1-Regelung in der EU neu angesiedelt. Griechenland hat ein beschleunigtes Standarddurchführungsverfahren zur Bearbeitung von Asylanträgen vor Ort eingerichtet, das alle Bearbeitungsphasen von der ersten Anhörung bis hin zu möglichen Rechtsbehelfen abdeckt. Die griechischen Beamten werden durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit 60 Asylbeamten und 27 Dolmetschern auf den Ägäis-Inseln unterstützt. Im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei stehen inzwischen neben 1 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt rund 1,61 Mrd. Euro der zugesagten 2 Mrd. Euro von 16 EUMitgliedstaaten zur Verfügung. Die ersten Verträge in Höhe von 77 Mio. Euro wurden am 04.03.2016 unterzeichnet und mit der Auszahlung am 18.03.2016 begonnen. Der Bericht betont, dass die Türkei ebenfalls weitere Anstrengungen unternehmen muss, um zu gewährleisten, dass diejenigen Flüchtlinge, die internationalen Schutz benötigen, die Art von Unterstützung erhalten (auch im Rahmen der Fazilität), die sie am dringendsten brauchen. Zudem wird die Kommission voraussichtlich am 04.05.2016 ihren dritten Fortschrittsbericht zur Visaliberalisierung für die Türkei vorlegen, dem ein Legislativvorschlag über die Aufnahme der Türkei in die Liste der visumbefreiten Länder beigefügt sein könnte. Dies setzt jedoch eine nachhaltige Umsetzung des rechtlichen und politischen Rahmens voraus. Die noch verbleibenden Benchmarks des Fahrplans für die Visaliberalisierung müssen bis Ende April 2016 erfüllt sein, damit spätestens bis Ende Juni 2016 die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige aufgehoben werden kann. Die Kommission wird voraussichtlich Anfang Juni 2016 ihren zweiten Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vorlegen. Am 12.04.2016 hat die Kommission außerdem im Rahmen der Umsetzung des Fahrplans „Zurück zu Schengen“ ihre Bewertung des griechischen Aktionsplans zur Beseitigung von Mängeln beim Schutz der EU-Außengrenzen vorgelegt. Darin stellt die Kommission fest, dass Griechenland bei vielen Empfehlungen große Fortschritte erzielt habe. So seien im griechischen Aktionsplan u. a. die Forderungen der Kommission zur Bereitstellung von mehr Personal für die Registrierungsverfahren, nach einer Erweiterung der Kapazitäten in den Aufnahmeeinrichtungen sowie nach einer Verbesserung der Maßnahmen zur Überwachung der Küsten (EB 02/16, EB 03/16) aufgegriffen worden. Nach Auffassung der Kommission sind allerdings detailliertere Angaben zum Umsetzungsumfang und -zeitraum erforderlich. Zudem seien weitere Informationen zum Einsatz und Bedarf an Mitteln aus dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) notwendig. Die Mitteilung der Kommission umfasst 49 Empfehlungen aus den Bereichen Registrierungsprozess, Rückführung, Küstenschutz, Risikoanalyse, Personalressourcen und Training, Grenzkontrollen, Infrastruktur und Ausstattung sowie zu allgemeine Themen wie der Überwa- Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 18 / 36 Innen und Justiz chung und Analyse von Grenzübertritten. Die Kommission fordert Griechenland insbesondere zur schnellen Umsetzung der EU-TürkeiVereinbarung auf. Die griechische Regierung hat nun bis zum 26.04.2016 Zeit, die von der Kommission eingeforderten Informationen zu einer Nachbesserung des Aktionsplans zu liefern um zu belegen, dass sie die Anforderungen an einen funktionierenden Schutz der EU-Außengrenzen einhält. Gelingt dies nicht, steht der Erlass einer Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten im Raum, die zu einer teilweisen Wiedereinführung von Kontrollen an Grenzübergangspunkten zu Griechenland führen könnte. Weiterführende Informationen: Pressemitteilungen der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16 -1444_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161344_de.htm Mitteilung zum Umsetzungsbericht: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-wedo/policies/european-agendamigration/proposal-implementationpackage/docs/20160420/report_implementation_euturkey_agreement_nr_01_en.pdf Kontakt: Daniela Giannone, [email protected], Kurzwahl 871-730 Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 19 / 36 Innen und Justiz Mitgliedstaaten erkannten im Jahr 2015 EU-weit 333.350 Asylberechtigte an EUROSTAT veröffentlicht Jahresstatistik 2015 zur Anerkennung von Asylanträgen durch Mitgliedstaaten der EU Die EU-Statistikbehörde EUROSTAT veröffentlichte am 20.04.2016 die Jahresstatistik 2015 zur Anerkennung von Asylanträgen durch die Mitgliedstaaten. Demnach erkannten die 28 Mitgliedstaaten im Jahr 2015 insgesamt 333.350 Asylbewerber als schutzberechtigt an. Dies entspricht einem Anstieg von 72% gegenüber 2014. Seit 2008 wurde fast 1,1 Mio. Asylbewerbern in der EU der Schutzstatus zuerkannt. Deutschland lag auch 2015 europaweit mit 148.215 anerkannten Asylbewerbern auf Platz 1, gefolgt von Schweden mit 34.470 anerkannten Asylbewerbern sowie Italien (29.630) und Frankreich (26.015). Gemeinsam verzeichneten diese vier Mitgliedstaaten zwei Drittel aller in der EU anerkannten Asylbewerber. Lettland (20), Kroatien (40), Slowenien (45), Estland (80), Litauen (85), verzeichneten hingegen gemeinsam weniger als 300 Asylanerkennungen. Hauptherkunftsländer der in Deutschland anerkannten Asylbewerber waren 2015 Syrien (103.975), der Irak (15.470) und Eritrea (9.455). Diese drei Länder sind auch europaweit die Hauptherkunftsländer der anerkannten Asylbewerber. Asylbewerber aus Syrien stellten europaweit die Hälfte aller anerkannten Schutzsuchenden. Die Zahl der Syrer, die als Asylbewerber aner- kannt wurden, hat sich gegenüber 2014 verdoppelt. Während die Anerkennungsquote generell für Syrer EU-weit sehr hoch ausfiel (97% Anerkennungsquote), wurden Bewerber aus Westbalkanstaaten in allen Mitgliedstaaten nur selten anerkannt (3% Anerkennungsquote). Von den 27.600 Eritreern, die den Schutzstatus erhielten, wurden über drei Viertel in drei EU-Mitgliedstaaten registriert: Deutschland (9.500), Schweden (6.600) und die Niederlande (4.900). Von den 23.700 Irakern erhielten 15.500 den Schutzstatus in Deutschland und 2.800 in Frankreich. Bezogen auf den Mitgliedstaat, in dem das Asylverfahren durchgeführt wurde, war die Anerkennungsrate in Bulgarien (91%), Malta (84%), Dänemark (81%) und den Niederlanden (80%) besonders hoch; in Deutschland lag sie mit 57% im Mittelfeld. Der EU-Durchschnitt lag bei 52% Anerkennungsquote, bezogen auf alle Asylanträge. Im Rahmen des UNUmsiedlungsprogramms beteiligten sich vor allem skandinavische (Mitglied-)Staaten. Norwegen alleine nahm mit 2.375 Flüchtlingen fast ein Drittel der Zahl auf, die von allen EUMitgliedstaaten zusammen im Zuge des UNNeuansiedlungsprogramms aufgenommen wurden (8.155). Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 20 / 36 Innen und Justiz Kontakt: Weiterführende Informationen: Daniela Giannone, [email protected], Kurzwahl 871-730 http://ec.europa.eu/eurostat/documents/29955 21/7233422/3-20042016-AP-DE.pdf/caf97549b14d-45f3-bf91-20cfa5e6f072 Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 21 / 36 Innen und Justiz Europäische Kommission rügt Mangel an Gegenseitigkeit bei der Befreiung von EU-Bürgern von Visumpflicht USA und Kanada verwehren teilweise visumfreies Reisen für bestimmte EU-Bürger, Ukrainer sollen zukünftig bis zu 90 Tage visumfrei in Schengenraum einreisen dürfen Am 12.04.2016 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung angenommen, die sich mit dem bestehenden Mangel an Gegenseitigkeit bei der Befreiung von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen von der Visumpflicht sowie dem weiteren Vorgehen diesbezüglich befasst. Die Mitteilung „Stand der Fälle fehlender Gegenseitigkeit und weiteres Vorgehen“ kritisiert, dass die USA und Kanada an der Visumpflicht für Staatsangehörige aus bestimmten EUMitgliedstaaten fest halten, obwohl die Bürger dieser Staaten von der Visumpflicht bei Reisen in die EU für das gesamte Unionsgebiet befreit sind. Brunei hat am 13.04.2016 die Visumpflicht für kroatische Staatsangehörige aufgehoben, so dass nunmehr volle Gegenseitigkeit mit der EU besteht. Die Mitteilung stützt sich auf die Verordnung (EU) Nr. 1289/2013 zum Gegenseitigkeitsmechanismus in der Visumspolitik der EU. Diese sieht im Falle einer Aussetzung der visumsfreien Einreise für Staatsbürger von Mitgliedstaaten vor, dass die Kommission, sofern der betreffende Drittstaat nicht binnen 24 Monaten nach Meldung einer Nichtgegenseitigkeit die Visumpflicht wieder aufgehoben hat, die betreffende Situation überprüft und eine vorübergehende Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für die Staatsangehörigen des betreffenden Drittstaats für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorschlägt. Dabei ist die Kommission jedoch verpflichtet, die „möglichen negativen politischen Auswirkungen auf die Außenbeziehungen der Union sowie ihrer Mitgliedstaaten eingehend zu prüfen und zu berücksichtigen“. Die im Zuge dieser Überprüfung von der Kommission vorgelegte Mitteilung kommt zu dem Ergebnis, dass gegenwärtig in Kanada eine Visumpflicht für die Staatsangehörigen Bulgariens und Rumäniens gilt und in den USA für die Staatsangehörigen Bulgariens, Kroatiens, Polens, Rumäniens und Zyperns. Die Kommission weist darauf hin, dass diese Beschränkungen einen Verstoß gegen die vereinbarte gegenseitige Visumfreiheit darstellen und sie gemäß Verordnung (EU) Nr. 1289/2013 zum Gegenseitigkeitsmechanismus der EU nach Fristablauf die Befreiung von der Visumpflicht für Bürger der betreffenden Drittstaaten aussetzen kann. Zugleich stellt die Mitteilung jedoch fest, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass die Mitgliedstaaten in der Lage wären, binnen 90 Tagen nach Ergehen eines Beschlusses zur Aussetzung der Visumbefreiung die hieraus resultierende, zunehmende Zahl von Visumanträgen zu bearbeiten. Zudem könnte eine solche Aussetzung einen Rückgang der Zahl der Reisenden aus Kanada und den USA zur Folge haben. Schließlich hätte die Aussetzung erhebliche wirtschaftliche Folgen (insbesondere für die Luftfahrtbranche) und beträchtliche Auswirkungen auf die Außenbeziehungen der EU zu zwei strategischen Partnern. Vor diesem Hintergrund fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat dazu auf, einen Standpunkt zum weiteren Vorgehen gegenüber den benannten Drittstaaten festzulegen und ihr diesen bis spätestens 12.07.2016 mitzuteilen. Zugleich forderte die Kommission die USA und Kanada auf, ihren Willen zur Gewährleistung vollständiger Gegenseitigkeit bei der Visabefreiung von Unionsbürgern „durch greifbare Maßnahmen unter Beweis zu stellen“. Am 20.04.2016 hat die Kommission außerdem an den Rat und das Parlament einen Vorschlag übermittelt, die Ukraine in die Liste der Staaten aufzunehmen, deren Staatsangehörige visumsfrei in den Schengenraum einreisen können. Die Ukraine erfülle nach einer Bewertung der Kommission vom 18.12.2015 alle Zielvorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung (VLAP). Der für Migration, Inneres und Bürgschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos lobte die Bemühungen der ukrainischen Regierung bei der Justizreform und stellte die Befreiung von der Visumpflicht bei Kurzaufenthalten von bis zu 90 Tagen für ukrainische Staatsbürger mit biometrischen Reisepässen in Aussicht. Die Visumfreiheit würde für alle Mitgliedstaaten (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands) sowie für Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 22 / 36 Innen und Justiz die vier assoziierten Schengen-Staaten Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz gelten. Mit der Befreiung von der Visumpflicht wäre allerdings kein Recht zur Arbeitsaufnahme oder Niederlassung in der EU verbunden. Im Rat wird über den Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit entschieden. Kontakt: Daniela Giannone, [email protected], Kurzwahl 871-730 Weiterführende Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161345_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO16-1346_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161490_de.htm Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 23 / 36 Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Gesundh eit, Em anz ipation, Pflege und Alter Deutschlands Unterzeichnung des Beschaffungsabkommens betrifft 88% der EU-Bevölkerung Notfallplan zur Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren Im Jahre 2013 wurde der Beschluss zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren (Beschluss Nr. 1082/2013/EU) gefasst. Ziel des Beschlusses ist eine bessere Prävention und Kontrolle der Ausbreitung schwerer Krankheiten bei Bürgerinnen und Bürger wie z. B. Pandemien und Epidemien über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg. Der Beschluss eröffnet die Möglichkeit für die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten, die dies wünschen, sich an einem gemeinsamen Beschaffungsverfahren für die Vorabbeschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu beteiligen. Unmittelbar nach der Beschlussfassung folgte am 20.06.2014 die Unterzeichnung durch 14 Mitgliedstaaten. Am 18. April 2016 hat auch Deutschland den Beschluss unterschrieben. Landesgesundheitsministerin Birgitt Hesse (MecklenburgVorpommern) und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe unterzeichneten im Beisein des EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis und der derzeitigen niederländischen Ratsvorsitzenden Gesundheitsministerin Edith Schippers das Abkommen. Mit Deutschlands Unterzeichnung des Beschaffungsabkommens können ggf. medizinische Gegenmaßnahmen für rd. 448 Millionen der 508 Millionen Bürgerinnen und Bürger beschafft werden. Dies betrifft somit mehr als 88% der Bevölkerung in der EU. Nicht unterzeichnet wurde das Abkommen bislang von Bulgarien, Finnland, Polen und Schweden. Kontakt: Norbert Lammering, [email protected], Kurzwahl 871-715 Weiterführende Informationen: http://ec.europa.eu/health/preparedness_respo nse/joint_procurement/jpa_signature_en.htm http://ec.europa.eu/health/preparedness_respo nse/policy/decision/index_en.htm Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 24 / 36 Ausschuss der Regionen Au sschu ss d er R egion en Sitzung der Fachkommission Wirtschaftspolitik des Ausschusses der Regionen am 22. April 2016 Erster Meinungsaustausch zu der Initiativstellungnahme „Staatliche Beihilfen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ Am Freitag, den 22.04.2016, fand ein erster Meinungsaustausch zur Initiativstellungnahme „Staatliche Beihilfen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ im Rahmen der 8. Sitzung der Fachkommission Wirtschaftspolitik (ECON) des Ausschusses der Regionen statt. Für die Europäische Kommission nahm Herr Koen van de Casteele, Leiter des Referates „Staatliche Beihilfen und Einzelfallhilfen“ aus der Generaldirektion Wettbewerb an dem Meinungsaustausch teil sowie von der Universität Radboud, Nimwegen, Niederlande Herr Professor Johan van de Gronden (Recht der europäischen Integration, Abteilung für internationales und europäisches Recht). Mitteilung der Kommission für den Sommer in Aussicht. Insgesamt stieß das Diskussionspapier in diesem ersten Meinungsaustausch auf großen Zuspruch der ECON-Mitglieder. Bereits in der nächsten Woche wird ein so genanntes Stakeholder Meeting in Brüssel stattfinden, ein Gespräch mit relevanten Akteuren aus dem Feld. Eingeladen wurden unter anderem - In einem Diskussionspapier – Link siehe unter „Weiterführende Informationen“ – wurde betont, dass der AdR zwar das Ziel der Kommission zu einer weiterführenden Modernisierung des Beihilfenrechts unterstütze, dass jedoch der Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen vor Ort deutlich verringert werden müsse, und dass die Ressourcen der Europäischen Kommission sich vor allem auf die Durchführung der Beihilfevorschriften in den Fällen mit der größten Auswirkung auf den Binnenmarkt konzentrieren sollten. Ein weiterer Schwerpunkt in dem Sondierungsgespräch umfasste den Bereich Definition von DAWI: diese sei von entscheidender Bedeutung dafür, ob eine Unterstützung mit öffentlichen Mitteln nach dem komplexen Beihilfeverfahren aufgrund der EU-Vorschriften geprüft werden müsse oder nicht. Zudem unterstrich Töns in diesem Zusammenhang, dass die Definition von DAWI nicht nur wirtschaftliche Aspekte umfassen sollte, sondern auch sozialpolitische. Der Vertreter der Kommission bestätigte, dass die Mitgliedstaaten die interpretatorische Hoheit über die Definition einer DAWI besäßen; dies würde nicht einseitig von der Kommission festgelegt. Koen van de Casteele stellte in diesem Zusammenhang eine - Social Platform – Dachverband europäischer Nichtregierungsorganisationen; Internationaler Verband für öffentliches Verkehrswesen (UITP); Europäischer Verband der öffentlichen Arbeitgeber und Unternehmen (CEEP); Europäischer Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EPSU); Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CEMR); Vertreter der Stadt Köln und Wien; Deutscher Landkreistag. Zudem wurden Vertreter der derzeitigen niederländischen sowie der kommenden slowakischen Ratspräsidentschaft eingeladen. Zum weiteren Vorgehen: Es ist vorgesehen, den ersten Entwurf der Initiativstellungnahme Mitte Mai in die Übersetzung zu geben, über den dann in der 9. Sitzung der Fachkommission ECON am 20./21.06.2016 abgestimmt wird. Die Endabstimmung findet dann in der 119. Plenarsitzung am 11./12. Oktober 2016 statt. Kontakt: Dr. Pascal Belling, [email protected], Kurzwahl 871-720 Weiterführende Informationen: https://mbem.nrw/sites/default/files/asset/docu ment/cor-2016-01460-00-00-dt-tra-de.pdf Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 25 / 36 Notizen Notizen Europäische Kommission: Google verstößt vermutlich gegen EU-Kartellvorschriften Die Europäische Kommission hat am 20.04.2016 erklärt, sie habe dem Unternehmen Google mitgeteilt, dass sie der vorläufigen Auffassung sei, das Unternehmen nutze seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus. Die Kommission habe die Vermutung, dass Google gegen die EU-Kartellvorschriften verstoße, da das Unternehmen Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlege. Die Kommission ist der Pressemitteilung zufolge der vorläufigen Auffassung, dass Google eine Strategie für Mobilgeräte verfolge, um seine beherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche zu wahren und auszubauen. So sei erreicht worden, dass die Google-Suche auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert und als Standardsuchdienst bzw. einziger Suchdienst festgelegt sei. Außerdem werde Konkurrenten, so die Kommission, auf dem Suchmaschinenmarkt auf diese Weise der Marktzugang über konkurrierende mobile Browser und Betriebssysteme versperrt. Schließlich schade diese Strategie den Verbrauchern, weil der Wettbewerb beschränkt und Innovationen bei Mobilgeräten gebremst würden. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161492_de.htm Noch keine Fortschritte beim geplanten Beitritt der EU zur EMRK Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) des Europäischen Parlaments veranstaltete am 20.04.2016 eine Anhörung mit hochrangigen Vertretern der Institutionen und der Wissenschaft zum aktuellen Sachstand sowie zum weiteren Verfahrensgang zum Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Entwurf der Übereinkunft über den Beitritt in einem am 18.12.2014 veröffentlichten Gu- tachten als nicht vereinbar mit den Bestimmungen des Unionsrechts bewertet hatte, war die Europäische Kommission in eine längere Reflexionsphase eingetreten, um Lösungen für die angeführten Kritikpunkte, u.a. die unterschiedlichen Schutzstandards für Grundrechte sowie die Beschränkung der Befugnisse des EuGH, zu erarbeiten. Zwischenzeitlich hatten sowohl die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2015 und 2016 als auch der Rat der Justizminister auf seiner Sitzung am 09.10.2015 das Bekenntnis zum Beitritt bekräftigt. Bei der Anhörung im AFCO zeigte sich, dass wesentliche Fortschritte weiterhin nicht erreicht worden sind, was insbesondere auf die komplexen juristischen und politischen Fragestellungen zurückzuführen ist. Die Kommission machte deutlich, dass eine Paketlösung bevorzugt werde, die alle streitigen Aspekte aufgreift. Im Rat würden hierzu bereits technische Treffen durchgeführt, die am 26.04.2016 fortgesetzt werden. Neben dem Aspekt des gegenseitigen Vertrauens wird dort über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik diskutiert, die laut EuGH vom Anwendungsbereich auszunehmen wäre. Abgewartet werden sollen zudem Entscheidungen sowohl des EuGH als auch des EGMR zu für die Übereinkunft relevanten Fragestellungen. Hiermit ist aber erst in einigen Monaten zu rechnen. Die Experten betonten die Bedeutung des Beitritts gerade in Zeiten der politischen Krisen und zunehmender Beeinträchtigungen bei der Achtung der Menschenrechte in einigen Mitgliedstaaten der EU. Gleichzeitig wurde betont, dass bis zum Beitritt kein rechtsfreier Raum in den Mitgliedstaaten bestehe und daher eine solide, wenn auch zeitaufwändige Lösung bevorzugt werde. Übereinstimmend kamen die Experten zum Schluss, dass eine Vertragsänderung zwar denkbar, politisch aber nicht durchsetzbar wäre und daher derzeit nicht in Betracht kommt. http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/committees/video?event=201604200900-COMMITTEE-AFCO EuGH: Beachtung Verbraucherschutz auch im Insolvenzverfahren In dem Vorabentscheidungsverfahren C377/14 hat der Europäische Gerichtshof am 21.04.2016 entschieden, dass die Verpflich- Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 26 / 36 Notizen tung eines nationalen Gerichts, die Einhaltung der Vorschriften auf dem Gebiet des Verbraucherrechts bei Verbraucherkrediten auch dann von Amts wegen zu prüfen ist, wenn gegen die Betroffenen Insolvenzverfahren eingeleitet wurden. Tschechische Rechtsvorschriften, welche es dem zur Entscheidung über die Insolvenz berufenen Gericht nicht erlauben, von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel eines Verbraucherkreditvertrages zu bewerten, sind mit der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Vertragsklauseln nicht vereinbar. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar im Jahr 2011 einen Kreditvertrag über umgerechnet 43.300 Euro zu einem effektiven Jahreszins von 28,9% abgeschlossen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Eheleute waren Einwendungen gegen den Kreditvertrag erhoben worden, der zudem erhebliche Vertragsstrafen im Falle der Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen vorsah. Der EuGH stellte ergänzend fest, dass nach der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit über Forderungen aus einem solchen Vertrag anhängig ist, von Amts wegen zu prüfen hat, ob die Informationen über den Kredit und insbesondere den effektiven Jahreszins in klarer und prägnanter Form vorgelegen haben. http://curia.europa.eu/juris/document/document .jsf?text=&docid=176802&pageIndex=0&docla ng=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid =915248 Europäisches Parlament und Rat beschließen Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR) Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 14.04.2016 mit 461 zu 179 Stimmen bei 9 Enthaltungen die EU-Richtlinie über die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdaten (EU-PNR-Richtlinie) verabschiedet. Der Rat hat dann im Anschluss daran im Rahmen seiner Sitzung am 21.04.2016 die Richtlinie ebenfalls gebilligt. Diese erlaubt künftig die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Die hierzu erlassenen Regeln verpflichten Luftfahrtgesellschaften dazu, ihre Fluggast- daten für Flüge von der EU in Drittstaaten sowie aus diesen in die EU den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Mit der EU-PNR-Richtlinie wird ein einheitlicher europäischer Standard geschaffen, der u. a. vorsieht, dass die Mitgliedstaaten darüber entscheiden können, ob und gegebenenfalls welche Flüge innerhalb der EU sie in das System einbeziehen. Die Mitgliedstaaten wollen sich in der Umsetzung hierzu abstimmen, um ein möglichst einheitliches und verhältnismäßiges Vorgehen zu gewährleisten. Auf Verlangen des Parlaments werden Fluggastdaten bis höchstens sechs Monate lang unmaskiert gespeichert; im Anschluss werden die Daten für bis zu viereinhalb Jahre maskiert gespeichert und unterliegen einem strengen Verfahren für den Zugriff. Die nun verabschiedete Richtlinie bindet zudem den Zweck der Speicherung eng an die Verhinderung, Entdeckung, Ermittlung und Strafverfolgung von terroristischen Angriffen und schwerer Kriminalität. Jeder Mitgliedstaat wird zudem verpflichtet sein, eine sogenannte PNR-Zentralstelle einzurichten, die die PNRDaten von den Fluggesellschaften erhalten wird. Vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU an haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Es besteht jedoch auf Seiten der meisten Mitgliedstaaten Bereitschaft, die Umsetzung möglichst rasch vorzunehmen und dabei eng zusammenzuarbeiten. http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/20160407IPR21775/Parlament-stimmtEU-Richtlinie- %C3%BCber-Verwendung-vonFluggastdaten-zu Europäisches Parlament verabschiedet EUDatenschutzreform Am 14.04.2016 hat das Plenum des Europäischen Parlaments das Datenschutzpaket mit 461 Stimmen zu 179 Gegenstimmen bei 9 Enthaltungen endgültig angenommen. Damit ist der Gesetzgebungsprozess zur Datenschutzgrundverordnung und zur Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz abgeschlossen. Parlament, Ministerrat und Kommission hatten sich bereits im Dezember 2015 im Trilog auf einen Kompromiss verständigt, der nun – nach Vorlage der ausformulierten und übersetzten Texte sowie Zustimmung des Rates – vom Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 27 / 36 Notizen Parlament formal angenommen wurde. Die Reform besteht aus einer für Wirtschaft und Behörden einheitlich geltenden Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und einer Richtlinie für den Datenschutz für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Datenschutz-Richtlinie). Die Verordnung ersetzt die bisherige Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995; die Richtlinie vergemeinschaftet erstmals Fragen des Datenschutzes im Bereich der Polizei, der bisher nur durch einen sogenannten Rahmenbeschluss geregelt war. Mit der DS-GVO werden erstmals die Datenschutzregelungen in den 28 EUMitgliedstaaten verbindlich harmonisiert, womit zu einer Stärkung der Verbraucherrechte und eines fairen Wettbewerbs in der EU beigetragen werden soll. Unternehmen dürfen Daten von Verbrauchern damit grundsätzlich nicht ungefragt weitergeben oder für andere Zwecke nutzen. Künftig drohen bei Verstößen gegen die DS-GVO Strafzahlungen von bis zu 4 % des Jahresweltumsatzes des betroffenen Unternehmens. Nutzer erhalten zudem das Recht, Informationen leichter wieder zu löschen („Recht auf Vergessenwerden“) und einfacher von einem auf einen anderen Anbieter übertragen zu lassen („Portabilität“). Zudem müssen Unternehmen, die im großen Ausmaß sensible Daten verarbeiten oder das Verhalten vieler Verbraucher überwachen, ebenso wie Behörden einen Datenschutzbeauftragten benennen. Die Datenschutz-Richtlinie soll zu einer besseren Zusammenarbeit der Behörden etwa bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und Terrorismus beitragen. Zugleich müssen bei der Übermittlung von Daten von EU-Bürgern an Behörden in Drittstaaten die EU-Datenschutzstandards eingehalten werden. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Mitgliedstaaten nationales Recht an die DSGVO angepasst oder die Datenschutz-Richtlinie umgesetzt haben. http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/20160407IPR21776/Parlamentverabschiedet-EU-Datenschutzreform%E2%80%93-EU-fit-f%C3%BCrs-digitaleZeitalter Europäische Kommission und Bürgermeister europäischer Städte wollen gemeinsam Integration von Flüchtlingen verbessern Am 05.04.2016 tauschten sich die Regionalkommissarin Corina Creţu und der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos in Brüssel mit Bürgermeistern und Vertretern der Städte Amsterdam, Athen, Barcelona, Berlin und Paris zur Integration von Flüchtlingen aus. Avramopoulos würdigte das Engagement der Kommunen, die in vorderster Linie bei der Bewältigung der Migrationsströme stünden. Dabei kündigte er an, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten und Städten mit zusätzlichen finanziellen Mitteln helfen wolle. Creţu hob hervor, dass die operative Umsetzung bereits mit der EU-Partnerschaft zur Integration von Migranten und Flüchtlingen begonnen habe, die im Rahmen der Europäischen Städteagenda geschaffen wurde. An der Partnerschaft sind bislang die Städte Amsterdam (Koordinator), Berlin, Athen, Helsinki und die Metropolregion Barcelona beteiligt. Zudem nehmen Vertreter der Mitgliedstaaten Griechenland und Portugal sowie der Kommission (DG HOME als Koordinator), des Council of European Municipalities and Regions (CEMR), von Eurocities und URBACT teil. Gemeinsames Ziel ist es, Strategien für die Integration von Migranten und Flüchtlingen zu entwickeln, welche unter anderem die Bereiche Wohnungsbau, öffentliche Versorgung, soziale Teilhabe, Bildung und Ausbildung sowie Zugang zum Arbeitsmarkt umfassen. Weitere Treffen zwischen der Kommission und den Vertretern von Kommunen sollen bis Anfang 2017 folgen. http://ec.europa.eu/germany/news/b%c3%bcrg ermeister-tauschen-sich-%c3%bcberintegration-von-fl%c3%bcchtlingen-aus_de Europäisches Parlament verabschiedet Resolution für mehr legale Migrationswege Am 12.04.2016 hat das Europäische Parlament einen Bericht über die Lage im Mittelmeerraum und die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration (2015/2095(INI)) der Berichterstatter MdEP Roberta Metsola (EVP/MLT) und MdEP Kashetu Kyenge (S&D/ITA) mit 459 Stimmen, Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 28 / 36 Notizen bei 206 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen, angenommen, der sich u. a. für ein europäisches Asylsystem und mehr legale Migrationswege in die EU ausspricht. Die nichtbindende Resolution sieht eine Möglichkeit für einen grundlegenden Überarbeitungsbedarf des Dublin-Systems und eine zentrale Verteilung von Asylanträgen bis zu noch zu bestimmende Schwellenwerte pro Mitgliedstaat durch die EU vor. Hierdurch könnte nach Auffassung des Parlaments der Sekundärmigration entgegengewirkt werden, da alle Mitgliedstaaten vollständig an dem zentralen System beteiligt wären und keine individuelle Verantwortung für die Zuteilung der Antragsteller an andere Mitgliedstaaten mehr trügen. Ein solches System ließe sich auf der Grundlage vieler Hotspots in der EU aufbauen, von denen aus die Verteilung in der EU stattfinden solle. Derzeit würde das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in vielen Mitgliedstaaten noch nicht vollständig umgesetzt. Eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften solle daher zu mehr Solidarität unter den Mitgliedstaaten und der Vermeidung einseitiger Belastungen beitragen. Daneben fordert das Parlament mehr legale Migrationswege in die EU. Durch die Schaffung neuer sicherer Wege der Einreise für Asylbewerber und Flüchtlinge sollen eine bessere Übersicht über die Einreisen gewonnen sowie das Geschäftsmodell der Schmuggler untergraben werden. Die Umsetzung eines gemeinsamen Ansatzes der Arbeitskräftemigration in die EU setze auch eine stärkere Zusammenarbeit mit Drittstaaten voraus. http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/20160407IPR21773/Fl%C3%BCchtlings debatte-Parlament-f%C3%BCr-neues-EUAsylsystem-und-legale-Migrationswege EU leistet mehr humanitäre Soforthilfe für Flüchtlinge in Griechenland Die Europäische Kommission hat am 19.04.2016 weitere humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in Griechenland und der Türkei auf den Weg gebracht. Nach Griechenland fließen erstmals unter dem neuen SoforthilfeInstrument rund 83 Mio. Euro an humanitäre Hilfsorganisationen wie UNHCR und Internationales Rotes Kreuz, um die Lebensbed- ingungen der Flüchtlinge zu verbessern. Dank der Soforthilfe sollen Zehntausende von Flüchtlingen und Migranten in Griechenland Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung, Nahrungsmitteln, besserer Hygiene, kinderfreundlichen Räumen und provisorischen Unterkünften erhalten. Das am 02.03.2016 von der Kommission vorgeschlagene Soforthilfeinstrument soll innerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen und eine raschere, zielgerichtete Unterstützung bei größeren Krisen ermöglichen, wozu auch die Bewältigung eines großen Flüchtlingszustroms durch die Mitgliedstaaten zählt. In diesem Jahr sollen 300 Mio. Euro für humanitäre Zwecke bereitgestellt werden. Weitere 200 Mio. Euro sollen jeweils 2017 und 2018 folgen. Die am 19.04.2016 angekündigten Mittel kommen zu der allgemeinen EU-Hilfe im Rahmen der Flüchtlingskrise in Griechenland hinzu. Seit 2015 hat Griechenland zur Bewältigung der Flüchtlingskrise Soforthilfe in Höhe von 181 Mio. Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) erhalten. 509 Mio. Euro waren aus diesen Fonds bereits für das nationale Programm Griechenlands für den Zeitraum 2014-2020 zugewiesen worden. Weitere 110 Mio. Euro stellt die EUKommission im Rahmen der Flüchtlingsfazilität für die Türkei zur Verfügung. Damit werden Projekte zur Unterstützung syrischer Flüchtlinge in der Türkei finanziert sowie die Grundversorgung von Flüchtlingen, die im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens aus Griechenland in die Türkei zurückgeführt werden. Präsident Juncker traf in Straßburg den türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu. https://ec.europa.eu/germany/news/eu-gibtneue-hilfen-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlingegriechenland-und-der-t%C3%BCrkei-frei_de Europäische Kommission kündigt 20 neue Maßnahmen in der Sahelzone und dem Tschadseebecken an Die Europäische Kommission hat am 18.04.2016 die Annahme von 20 neuen Maßnahmen zugunsten der Sahelzone und des Tschadseebeckens bekanntgegeben, die im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämp- Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 29 / 36 Notizen fung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika durchgeführt werden. Diese Maßnahmen verfügen über eine Mittelausstattung von mehr als 280 Mio. EUR und gehen auf die Zusagen zum Aktionsplan zurück, der auf dem Gipfel von La Valetta am 11. bis 12.11.2015 beschlossen wurde. Ziel der Maßnahmen ist eine bessere Steuerung der Migrationsströme, die Schaffung dauerhafter wirtschaftlicher Chancen für junge Menschen sowie das Angehen der Ursachen von Instabilität und Gefährdung der Bevölkerung. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden 100 Mio. EUR für das Gebiet des Tschadsees bereitgestellt, um insbesondere den Bevölkerungsgruppen zu helfen, die unter der terroristischen Gruppe Boko Haram zu leiden haben. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161425_de.htm Streit um Rechtsakt Bankenabgabe zur Berechnung Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) befasste sich am 19.04.2016 mit dem delegierten Rechtsakt zur Berechnung der Bankenabgabe, „Delegierte Verordnung der Kommission zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfinanzierungsmechanismen“. Das EP hatte die Frist zur Stellungnahme kurzfristig um drei Monate verlängert. Der ECON Vorsitzende MdEP Roberto Gualteri (S&D/ITA) sowie Berichterstatter MdEP Gunnar Hökmark (EVP/SWE) baten die Europäische Kommission um Präzisierung des Rechtsaktes. MdEP Elisa Ferreira (S&D/PRT) sah keinen Änderungsbedarf. Die Kommission verwies auf ein Schreiben an das EP vom 16.03.2016. Der delegierte Rechtsakt ändere die Methodik der Beitragsberechnung für die Abwicklungsfonds nicht. Diese orientiere sich seit Januar 2015 an der Methodik der Leverage Ratio. Ein Netting sei danach nur für Derivate vorgesehen. Aus Sicht der Kommission ist eine Änderung des delegierten Rechtsaktes ausgeschlossen. Der Rat hatte zuvor im Verfahren der stillschweigenden Zustimmung gegen den Rechtsakt keine Einwände erhoben. Allerdings hatten Deutschland, Österreich und Spanien in einer gemeinsamen Erklärung auch Einwände gegen den Rechtsakt erhoben. Die Behandlung von Derivaten gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 würden wesentlich verändert; das gehe - anders als von der Kommission dargestellt – über eine bloße technische Anpassung hinaus. Ein Termin zur Abstimmung im ECON bzw.im Plenum steht noch nicht fest. Mitteilungspflichten gemäß teuergesetz vertragsgemäß Erbschaftss- Der EuGH entschied im Urteil vom 14.04.2016, RS C-522/14 (Sparkasse Allgäu./.Finanzamt Kempten), dass die deutsche Regelung der Mitteilungspflichten hinsichtlich verstorbener Bankkunden dem EU-Recht entspricht. Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) sei dahin gehend auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaates (hier: § 33 Abs. 1 Erbschaftssteuergesetz) nicht entgegensteht, nach der nationale Kreditinstitute den nationalen Behörden Vermögensgegenstände, die bei ihren unselbständigen Zweigstellen in einem anderen Mitgliedstaat verwahrt oder verwaltet werden, im Fall des Ablebens des Eigentümers dieser Vermögensgegenstände, der im erstgenannten Mitgliedstaat Steuerinländer war, anzeigen müssen, sofern es im anderen Mitgliedstaat keine vergleichbare Anzeigepflicht gibt. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&nat=o r&oqp=&dates=&lg=&language=de&jur=C%2C T%2CF&cit=none%252CC%252CCJ%252CR %252C2008E%252C%252C%252C%252C%2 52C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue% 252Cfalse%252Cfalse&num=C522%252F14&td=%3BALL&pcs=Oor&avg=&p age=1&mat=or&jge=&for=&cid=304926 Einlagensicherung: Debatte im EP Am 19.04.2016 setzte der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments seine zweite Aussprache zur Schaffung eines Europäischen Einlagensicherungssystems EDIS (European Deposit Insurance Scheme) fort. Diskutiert wurden vor allem das Spannungsfeld zwischen dem legislativen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung von EDIS und der nicht legislative Maßnahmenkatalog zur Reduzierung von Risiken im Bankensektor. Während einige Abgeordnete eine Verzöge- Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 30 / 36 Notizen rung der Debatte beklagten, sprachen sich andere für eine Verbindung der Debatten zum legislativen Vorschlag und zu den Risikoreduzierungsmaßnahmen aus. Die Abstimmung im Plenum ist für Ende des Jahres vorgesehen. Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 31 / 36 ADR-Radar AdR-R adar Sitzungen des Ausschusses der Regionen (AdR) in 2016 – Stand: 15.04.2016 Monat Tag der Sitzung Veranstaltung Zeitraum für die Erstellung von Änderungsanträgen (unter Vorbehalt!) April 19.04. 22.04. CIVEX (Brüssel) ECON (Brüssel) Mai – 15.-16.06. 20.-21.06. 23.06. 08.-09.07. – 118. Plenarsitzung des AdR (Brüssel) ECON (Krakau und Tarnów, Polen) CIVEX (Brüssel) Gipfel der Städte und Regionen (Bratislava) – CIVEX (Oviedo, Spanien) ECON (Brüssel) Open Days – 119. Plenarsitzung des AdR (Brüssel) CIVEX (Brüssel) ECON (Brüssel) 120. Plenarsitzung des AdR (Brüssel) Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. – 22.-23.09. 28.09. 10.10.-13.10. 10.10.-11.10. 24.11. 02.12. 07.-08.12. 01.-05.04. 06.-08.04. Fristenregelung gem. der Geschäftsordnung des Ausschusses der Regionen: 17.-25.05. 02.-06.06. 07.-09.06. Unterstützer aus den Reihen der deutschen Delegation eingeworben werden, ein Vorgang, der ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt. Online Verfügbarkeit von Dossiers im AdRSystem: Zwei Beispiele: - - - Fachkommissionssitzungen: Alle zur Beschlussfassung in einer Sitzung vorgelegten Dossiers werden in der Regel – hiervon wird aber leider oftmals abgewichen! – spätestens 12 Arbeitstage vor der betreffenden Sitzung in das AdR-System online gestellt; Plenartagungen: 21 Arbeitstagen vor Eröffnung der Plenartagung. Einreichung von Änderungsanträgen: - - Änderungsanträge für Fachkommissionssitzungen müssen spätestens am 9. Arbeitstag vor dem Sitzungstermin eingereicht werden; Änderungsanträge für Plenartagungen müssen spätestens am 11. Arbeitstag vor der Eröffnung der Plenartagung eingehen. Hinweis: Zwischen der Verfügbarkeit des Dossiers und der Einreichung von Änderungsanträgen müssen nach wie vor fünf - Fachkommission: Die CIVEX-Sitzung ist für Fr. 24. April angesetzt. Das Dossier wird folglich am Mi. 8. April zur Verfügung gestellt und Änderungsanträge müssen bis Mo. 13. April, 15 Uhr, in das System händisch eingepflegt sein. Der Zeitraum für die Erstellung von Änderungsanträgen erstreckt sich somit zwischen dem 08. – 10.03.2015 (Dienstschluss). Plenarsitzung: Die Plenarsitzung findet am Do./Fr. 16./17. April statt; die Dossiers werden folglich am Fr. 13. März eingestellt (tatsächlich wurden sie allerdings am 19.03. eingestellt!). Änderungsanträge müssen bis Mo. 27. März, 15 Uhr, in das System händisch eingepflegt sein. Für die Einwerbung von Unterstützern und das Einpflegen der Änderungsanträge sind 3 Arbeitstage notwendig. Der Zeitraum für die Erstellung von Änderungsanträgen erstreckt sich somit zwischen dem 14. – 24.03.2015 (Dienstschluss). Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 32 / 36 Laufende Konsultationen Laufend e Ko nsu ltation en GROW – Generaldirektion „Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU“ Public consultation on the regulatory fitness of chemicals legislation (excluding REACH) http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8695 Consultation on the Fitness Check for the Construction Sector http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8725 Public consultation under the Start-up Initiative http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8723 Public consultation on the possible restriction of Peanut oil and Hydrolysed wheat proteins in cosmetic products in the framework of Regulation (EC) No 1223/2009 of the European Parliament and of the Council on cosmetic products Frist 27.05.2016 20.06.2016 30.06.2016 01.07.2016 http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8644 Public consultation on Methylisothiazolinone (MI) in the framework of Regulation (EC) No. 1223/2009 of the European Parliament and of the Council on cosmetic products - rinse-off cosmetic products 07.07.2016 http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8740 *** NEU *** Public consultation on a Space Strategy for Europe http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8761 MOVE – Generaldirektion „Mobilität und Verkehr“ Stakeholder consultation on Regulation (EC) 1371/2007 on rail passengers' rights and obligations http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/consultations/2016-02-03-rail-rights-andobligations_en.htm JUST – Generaldirektion „Justiz und Verbraucher“ Consultation on an effective insolvency framework within the EU 12.07.2016 Frist 05.05.2016 Frist 14.06.2016 http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/opinion/160321_en.htm CLIMA – Generaldirektion „Klimapolitik“ Consultation on market-based measures to reduce the climate change impact from international aviation Frist 30.05.2016 http://ec.europa.eu/clima/consultations/articles/0029_en.htm HOME – Generaldirektion „Migration und Inneres“ Public consultation for the 2016 evaluation of the EU Drugs Strategy and Action Plan on Drugs http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/public-consultation/2016/consulting_0032_en.htm EMPL – Generaldirektion „Beschäftigung, Soziales und Integration“ Public consultation in the context of ex-post evaluation of the European Social Fund during the 2007-2013 programming period http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=699&consultId=21&visib=0&furtherConsult=ye s Public Consultation on the Evaluation of the European Training Foundation (ETF) in the period 2011-2014 Frist 09.05.2016 Frist 27.04.2016 24.06.2016 https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/de1942b0-2455-e50f-9e02-4a66095f141a Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 33 / 36 Laufende Konsultationen Public Consultation on the Evaluation of the European Training Foundation (ETF) in the period 2011-2014 24.06.2016 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=333&langId=en&consultId=23&visib=0&furtherConsult=ye s CNECT – Generaldirektion „Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologie“ Open consultation EDIC 2013-2017: Mid-Evaluation of the 2013-2017 generation of Europe Direct Information Centres (EDICs) http://ec.europa.eu/dgs/communication/take-part/consultations/2013-2017-edics_en.htm Frist 04.05.2016 Public consultation on the termination rates recommendation https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/public-consultation-termination-ratesrecommendation 07.06.2016 Public Consultation on the Evaluation and Review of the ePrivacy Directive https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/public-consultation-evaluation-and-revieweprivacy-directive MARE – Generaldirektion „Maritime Angelegenheiten und Fischerei“ Public consultation on European Fisheries Fund (EFF) ex post evaluation and the possible future European Maritime and Fisheries Fund (EMFF) after 2020 http://ec.europa.eu/dgs/maritimeaffairs_fisheries/consultations/eff-post-evaluation/index_en.htm REGI – Generaldirektion „Regionalpolitik“ Consultation on ERDF and Cohesion Fund 2007-2013 ex-post evaluation http://ec.europa.eu/regional_policy/en/newsroom/consultations/erdf-cohesion-fund-2007-2013-expost-evaluation/ TRADE – Generaldirektion „Handel“ Online public consultation on the future of EU-Australia and EU-New Zealand trade and economic relations 05.07.2016 Frist 18.05.2016 Frist 27.04.2016 Frist 03.06.2016 http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=195 Online public consultation on the future of EU-Turkey trade and economic relations 09.06.2016 http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=198 ENER – Generaldirektion „Energie“ Preparation of a sustainable bioenergy policy for the period after 2020] https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/preparation-sustainable-bioenergy-policy-period-after2020 COMM – Generaldirektion „Kommunikation“ Open Consultation on Mid-Evaluation of the 2013-2017 generation of Europe Direct Information Centres (EDICs) http://ec.europa.eu/dgs/communication/take-part/consultations/2013-2017-edics_en.htm TAXUD – Generaldirektion „Steuern und Zollunion“ Consultation on Improving double taxation dispute resolution mechanisms http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/double_tax_dispute_en.htm Frist 10.05.2016 Frist 04.05.2016 Frist 10.05.2016 Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 34 / 36 Laufende Konsultationen RTD – Generaldirektion „Forschung und Innovation“ Frist Open consultation on FET Flagships for Horizon 2020 next Work Programme https://ec.europa.eu/futurium/en/content/fet-flagships 30.04.2016 Open consultation on FET Proactive for Horizon 2020 next Work Programme https://ec.europa.eu/futurium/en/content/fet-proactive 30.04.2016 Open consultation on Mathematics for Horizon 2020 next Work Programme https://ec.europa.eu/futurium/en/content/online-consultation-mathematics-excellence-sciencehorizon2020 30.04.2016 Consultation on European e-infrastructure https://ec.europa.eu/futurium/en/content/consultation-european-e-infrastructure 30.04.2016 Consultation on an European Innovation Council http://ec.europa.eu/research/eic/index.cfm 29.04.2016 Open public online consultation on the development of a comprehensive, integrated Research, Innovation, and Competitiveness Strategy for the Energy Union http://ec.europa.eu/research/consultations/euric/consultation_en.htm 31.05.2016 Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 35 / 36 Agenda der Europäischen Institutionen Ag end a d er Europ äischen In stitutionen Europäisches Parlament http://www.europarl.europa.eu/activities/plenary/agenda.do?language=DE Europäische Ratspräsidentschaft (Niederlande 01.01. – 30.06.2016) http://deutsch.eu2016.nl/ Europäische Kommission http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/ojOverview.cfm?CL=de&year=2012 Ausschuss der Regionen http://cor.europa.eu/de/events/Pages/index.aspx Wirtschafts- und Sozialausschuss http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.events-and-activities&t=2 Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016 36 / 36 18. Wahlperiode Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 Inhaltsverzeichnis Justiz und Inneres 2 Europäische Sicherheitsagenda: Erste Bestandsaufnahme der Kommission Finanzen 4 Stand der Beratung über das Europäische Einlagensicherungssystem Energie 7 Legislativvorschläge zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit – Beginn der Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat Gesundheit 9 Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat Arbeit und Soziales 11 Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern Kurz & Knapp 13 mit Informationen über die Trilogverhandlungen zum Verordnungsvorschlag zu Konfliktmineralien, das interparlamentarische Treffen zu Steuervorbescheiden sowie den Initiativbericht des EP zur Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 16 Terminübersicht Anlage 17 Übersicht über die laufenden öffentlichen Konsultationsverfahren der KOM Verfasser/in: Vesna Popovic (VP), Dr. Gabriela M. Sierck (GMS), Fabian Lang (FL), Theresa Essers (TE) Deutscher Bundestag, Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro, Square de Meeûs 40, 1000 Brüssel, Belgien Telefon: +32 2 5044 385, Fax: +32 2 5044 398, [email protected] Der Bericht aus Brüssel gibt nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegt er in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Referatsleitung. Er ist dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Seite 1 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Europäische Sicherheitsagenda: Erste Bestandsaufnahme der Kommission Zusammenfassung: – Ein Jahr nach Verabschiedung ihrer Europäischen Sicherheitsagenda im April 2015 zieht die Kommission in einer Mitteilung vom 20. April 2016 erstmals Bilanz über die bisherigen Umsetzungsschritte und kündigt neue gesamteuropäische Maßnahmen zur Schließung weiterhin bestehender Lücken in der Sicherheitsarchitektur der EU an. Insgesamt möchte sie die „kollektive Kapazität“ der EU zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung verbessern. – Überarbeitungsbedarf sieht die Kommission dabei weiterhin beim Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang sieht sie die Europäische Polizeibehörde Europol als zentralen Akteur in der Sicherheitsarchitektur der EU und beabsichtigt, insbesondere das bei Europol angesiedelte Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung weiter zu stärken. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo sowie einen Supermarkt im Januar 2015 in Paris hatte die Kommission am 28. April 2015 eine sog. Europäische Sicherheitsagenda [KOM(2015)185 endg.] vorgelegt, in der sie ihre Überlegungen zu einer erneuerten Strategie der inneren Sicherheit für die nächsten fünf Jahre (2015-2020) skizzierte. Auch im Hinblick auf die weiterhin bestehende angespannte Sicherheitslage in der EU hat die Kommission mit der Mitteilung vom 20. April 2016 [KOM(2016)230 endg.] bereits ein Jahr nach Vorlage der Strategie eine erste Bestandsaufnahme des Umsetzungsstands und mögliche Anpassungen an die aktuelle Bedrohungslage vorgenommen. Positiv bewertet die Kommission insbesondere die am 1. Januar 2016 erfolgte Eröffnung des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung (ECTC), das bei der Europäischen Polizeibehörde Europol eingerichtet wurde. In der Europäischen Sicherheitsagenda 2015-2020 vom April 2015 hatte die Kommission vorgeschlagen, die Rolle von Europol durch Einrichtung eines solchen Zentrums zu stärken, das als Plattform für einen intensiveren Informationsaustausch und eine bessere operative Koordinierung zwischen den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten dient. In diesem Zusammenhang betont die Kommission auch ihre Bemühungen um eine bessere personelle Ausstattung des ECTC. So hatte sie als Sofortmaßnahme nach den Anschlägen von Brüssel am 22. März 2016 eine Aufstockung des Personals um weitere 25 Stellen angeregt, der das Europäische Parlament (EP) am 13. April 2016 in einem beschleunigten Verfahren zugestimmt hat. Sie kündigt an, das ECTC weiter auszubauen und bereits im dritten Quartal 2016 „Initiativen“ vorlegen zu wollen, um seine Struktur und Kapazitäten zu stärken. Wie aus der Kommission zu hören ist, sollen dabei vor allem die rechtlichen Möglichkeiten zur gemeinsamen operativen Planung, Erstellung von gemeinsamen Bedrohungsanalysen und ggf. koordinierten Strafverfolgung geschaffen werden. Außerdem soll das ECTC auch in begrenztem Umfang auf Informationen der Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten zugreifen können. Dem Vernehmen nach spricht sich die Kommission in diesem Zusammenhang dafür aus, dass Europol und das EU Intelligence Analysis Centre (INTCEN) gemeinsame Bedrohungsanalysen erstellen sollten. Wie aus Kreisen des Rates zu hören ist, stößt dieser Ansatz der Kommission bei einigen Mitgliedstaaten auf deutliche Vorbehalte. Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 2 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Insgesamt sieht die Kommission Europol als zentralen Akteur in der Sicherheitsarchitektur der EU an und möchte diese Rolle weiter stärken. Insbesondere müsse dazu die bereits 2013 vorgelegte Europol-Verordnung [KOM(2013)173 endg.] endgültig verabschiedet werden, so die Kommission. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EP wird voraussichtlich am 28. April 2016 in zweiter Lesung über den mit dem Rat ausgehandelten Verordnungstext [Rats-Dok. 14957/2015] abstimmen. Die Annahme durch den Rat ist dann für Juni 2016 vorgesehen. Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. Mai 2017 in Kraft treten. Hinsichtlich der als dringend notwendig erachteten Verbesserung des Informationsaustauschs der Sicherheitsbehörden verweist die Kommission darüber hinaus auf die bereits im Rahmen des Pakets über die intelligenten Grenzen (vgl. Bericht aus Brüssel 6/2016) Anfang April 2016 vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zur Verbesserung des Informationsaustausches und der Interoperabilität von Datenbanken und Informationssystemen, während sie gleichzeitig eine zügige Beratung und Verabschiedung der Vorschläge durch die Ko-Gesetzgeber Rat und EP anmahnt. Der Vorschlag zur Ausweitung des Europäischen Strafregisterinformationssystems ECRIS auf Nicht-EU-Bürger vom 19. Januar 2016 [KOM(2016)4 endg.] sollte nach Auffassung der Kommission möglichst prioritär beraten werden. Daneben verweist sie auf die Ergebnisse ihres Berichts vom 29. Februar 2016 [KOM(2016)93 endg.] und spricht sich dafür aus, das automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) in das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS-II) zu integrieren. Die Kommission rechnet damit, dass bis Mitte 2017 eine Integration von AFIS in SIS-II möglich ist. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission auch die Annahme des Richtlinienvorschlags über die Verwendung von Fluggastdaten (PNR), der nach Zustimmung des EP am 14. April 2016 auch vom Rat formell am 21. April 2016 angenommen wurde. Sie kündigt an, voraussichtlich im Oktober 2016 eine Durchführungsentscheidung zur Interoperabilität der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen PNR-Zentralstellen vorzulegen. Wie aus der Kommission zu hören ist, soll jetzt alles daran gesetzt werden, die bereits bestehenden nationalen Systeme zur Erfassung von Fluggastdaten zu verknüpfen, um möglichst bald konkrete Synergieeffekte zu generieren. Neben der Verbesserung des Informationsaustauschs legt die Kommission einen Schwerpunkt auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Insbesondere soll der Aktionsplan zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung [KOM(2016)50 endg.], der noch für dieses Quartal die Veröffentlichung eines Vorschlags zur Überarbeitung der noch nicht umgesetzten 4. Geldwäscherichtlinie [Richtlinie (EU) 2015/849] ankündigt, möglichst schnell angewendet werden. Ende 2016 will die Kommission Vorschläge zur Vereinheitlichung der Geldwäschestraftatbestände und –sanktionen bzgl. unerlaubter Bargeldbewegungen und der gegenseitigen Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsbeschlüssen bzgl. Vermögenswerten aus Straftaten vorstellen. Auch der Zugang zu Feuerwaffen und Sprengstoffen soll weiter erschwert werden. Dazu hatte die Kommission bereits im November 2015 einen Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen sowie deren unerlaubte Verwendung [KOM(2015)624 endg.] und einen im Rat umstrittenen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen [KOM(2015)750 endg.] vorgelegt. Im vierten Quartal 2016 kündigt sie in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der Verordnung 98/2013/EU über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe an. Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 3 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Die Bestandsaufnahme der Kommission deckt sich weitgehend mit einem im Rat diskutierten Umsetzungspapier zur erneuerten Strategie der Inneren Sicherheit (Rats-Dok. 5298/1/16), das bereits unter luxemburgischer Ratspräsidentschaft begonnen und unter niederländischer Präsidentschaft fortgeführt wird. Wie aus Kreisen der Ratspräsidentschaft zu hören ist, arbeite man darüber hinaus gemeinsam mit dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, an der Erstellung eines Dokuments, das einen Überblick über die wichtigsten Vorhaben im Bereich Terrorismusbekämpfung geben soll. Diese Übersicht könnte dem Vernehmen nach voraussichtlich erstmals unter slowakischer Ratspräsidentschaft vorgelegt werden. (FL) Stand der Beratungen über das Europäische Einlagensicherungssystem Zusammenfassung: – Die Beratungen im Europäischen Parlament (EP) und im Rat über die im November 2015 veröffentlichten Vorschläge der Kommission zum Europäischen Einlagensicherungssystem („European Deposit Insurance Scheme“, EDIS) befinden sich nach wie vor im Anfangsstadium. So werden derzeit Grundsatzfragen zum Abbau von Risiken im Bankensektor und zur Ausgestaltung von EDIS erörtert. – Bei den Beratungen im EP werden vor der Sommerpause 2016 keine wesentlichen Fort- schritte erwartet. Die Berichterstatterin des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) beabsichtigt, vor Beginn der legislativen Arbeit über den Verordnungsvorschlag zu EDIS die Risikoreduzierung im Bankensektor zu klären. Ob dieser Ansatz im Ausschuss mehrheitsfähig wird, bleibt abzuwarten. – Im Rat plädieren einige Mitgliedstaaten ebenfalls für eine prioritäre Behandlung der Fragen zur Risikoreduzierung, während andere die parallele Beratung der Maßnahmen zur Risikoreduzierung und des Verordnungsvorschlags zu EDIS fordern. Die Beratungen auf Ratsarbeitsgruppenebene blieben bisher ohne konkrete Ergebnisse. Folglich beabsichtigt die niederländische Ratspräsidentschaft, im Juni 2016 einen Fahrplan zu verabschieden und anschließend das Dossier an die dann anstehende slowakische Ratspräsidentschaft zu übergeben. Am 24. November 2015 legte die Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Einrichtung eines Europäischen Einlagensicherungssystems [KOM(2015)586 endg.] sowie die Mitteilung „Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion“ [KOM(2015)587 endg.] mit Vorschlägen u. a. zum weiteren Abbau von Risiken im Bankensektor vor. Der EDIS-Vorschlag gilt für alle Banken der an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten und sieht auf Grundlage des Artikels 114 AEUV die stufenweise Einrichtung eines Europäischen Einlagensicherungssystems (2017-2024) vor. In der ersten Stufe (2017-2020) übernimmt der Europäische Einlagenversicherungsfonds (DIF) bis zu 20 % des Liquiditätsbedarfs oder der tatsächlichen Verluste, nach Ausschöpfung der Mittel des nationalen Einlagensicherungssystems (sog. Rückversicherung). In der als „Ko-Versicherung“ genannten zweiten Stufe (2020-2024) kommt der DIF für 20 % bis 80 % (jährlicher Anstieg um 20 %) des Liquiditätsbedarfs oder Verlustes auf, unabhängig davon, ob die Mittel des nationalen Einlagensicherungssystems bereits ausgeschöpft sind. In der dritten Stufe ab 2024 wird die Einlagensicherung vollständig vergemeinschaftet. Der DIF soll ab 2024 eine Zielausstattung von 0,8 % der gedeckten Einlagen erreichen. Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 4 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Der Verordnungsvorschlag und die Mitteilung der Kommission werden derzeit im Rat und im EP beraten. Während der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des EP (ECON) am 19. April 2016 machte die Berichterstatterin Esther de Lange (NDL/EVP) ihre Auffassung deutlich, dass dieses Dossier in zwei Etappen beraten werden sollte. Im Rahmen eines für Mitte Mai 2016 angekündigten Arbeitsdokuments wolle sie vorerst einige Denkanstöße zum Abbau von Risiken im Bankenbereich geben. Des Weiteren plädierte sie dafür, genau zu prüfen, welche Verknüpfungen es zwischen EDIS und den anderen Pfeilern der Bankenunion gibt und ob die bestehenden Instrumente und Gremien, die auf EDIS Anwendung finden, ausreichten bzw. neue Instrumente geschaffen werden sollten. Auch sprach sie sich für die konsequente Umsetzung der Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie 2014/59/EU (BRRD) sowie der Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU (DGSD) in allen Mitgliedstaaten aus. Zudem sollten Überlegungen zur größeren Konvergenz nationaler Insolvenzrechte angestellt werden, da die derzeitigen Unterschiede die Steuerung von Kreditrisiken erschwerten. Mittelfristig solle auch die regulatorische Behandlung von Staatsanleihen oder die Frage der notleidenden Darlehen angegangen werden. Die Berichterstatterin bemängelte zudem, dass die Kommission keine spezifische Folgenabschätzung vorgelegt habe, um die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen von EDIS besser einzuschätzen. Hinsichtlich der von der Kommission gewählten Rechtsgrundlage (Artikel 114 AEUV) wies sie auf die diesbezüglichen kontroversen Diskussionen im Rat hin. Auf Arbeitsebene im EP ist zu erfahren, dass vor dem Hintergrund, dass einige Mitgliedstaaten die Ausgestaltung von EDIS teilweise im Rahmen einer intergouvernementalen Vereinbarung wünschen, die Berichterstatterin plant, die Rechtsgrundlage im Arbeitsdokument unerwähnt zu lassen und diese Diskussion den Mitgliedstaaten zu überlassen. In einem Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 12. April 2016, das am 29. April 2016 in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe erörtert werden soll, wird davon ausgegangen, dass Artikel 114 AEUV die richtige Rechtsgrundlage zur Erhebung von Beiträgen der nationalen Einlagensicherungssysteme sei. Jedoch sei für Teile von EDIS auch eine intergouvernementale Vereinbarung als Rechtsgrundlage denkbar. Wie beim Europäischen Abwicklungsfonds wird somit die Möglichkeit eröffnet, z. B. den DIF im Rahmen einer intergouvernementalen Vereinbarung zu regeln. Ob sich diese Position als mehrheitsfähig im Rat erweisen wird, bleibt abzuwarten. Art. 114 AEUV als Rechtsgrundlage von EDIS wird neben Deutschland, auch von Finnland, Österreich, und den Nicht-Euromitgliedstaaten Dänemark, Tschechien und dem Vereinigten Königreich angezweifelt, die dadurch die Schaffung eines Präzedenzfalls befürchten. Einige Ausschussmitglieder (insbesondere der S&D- und ALDE-Fraktionen) kritisierten den Ansatz der Berichterstatterin und sprachen sich für ein beschleunigtes Verfahren aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2017 in Frankreich und Deutschland sei ein zügiger Abschluss der Verhandlungen anzustreben. Andere Fraktionen (u. a. EKR) unterstützten die Berichterstatterin in ihrem schrittweisen Ansatz, vorerst die Einrichtung und Effizienz der nationalen Einlagensicherungssysteme abzuwarten. Weitere Ausschussmitglieder warnten vor einer Veränderung des gesamten Wettbewerbsrahmens für Banken in der EU durch die Einführung einer EU-Einlagensicherung. Wissenschaftlichen Studien zufolge führte der vorgeschlagene Regelungsrahmen zu einem Nachteil für kleine und mittelgroße Banken, die sich wie große systemrelevante Banken an der Einlagensicherung beteiligen sollen. Daher sei vor der Beratung des Verordnungsvorschlags eine Folgenabschätzung der Kommission erforderlich. Der ECON-Ausschuss hat die Abstimmung über den im September 2016 vorzulegenden Bericht bereits auf den 23./24. November 2016 festgelegt. Ob dieser Termin realistisch ist, ist derzeit nicht abzusehen. Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 5 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Im Rat haben erste Verhandlungen sowohl zu EDIS als auch zu Fragen des Abbaus von Risiken im Bankensektor begonnen, wobei sie sich nach wie vor im Anfangsstadium befinden. Zu EDIS melden die Mitgliedstaaten weiterhin Klärungsbedarf über Grundsatzfragen wie die Rechtsgrundlage, den Anwendungsbereich oder die Finanzierung an. Bezüglich der Reduzierung von Risiken im Bankensektor wurden bisher insbesondere die in der o. g. Mitteilung von der Kommission aufgeführten Vorschläge diskutiert und durch einige weitere Anregungen der Mitgliedstaaten ergänzt. Dabei geht es vor allem um die Anwendung der BRRD- und der DGSD-Richtlinien in allen Mitgliedstaaten. Angestrebt wird insbesondere die Umsetzung der in Art. 45 der BRRD-Richtlinie aufgeführten Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) sowie die Einführung einer Gesamt-Verlustabsorptionskapazität (TLAC) bei systemrelevanten Banken ins europäische Recht. Zudem setzen sich einige Mitgliedstaaten für die Harmonisierung der Moratorien zur Verhinderung von Liquiditätsabflüssen im Krisenfall und des Insolvenzrechts in den Mitgliedstaaten ein. Mittelfristig sollten darüber hinaus regulatorische Maßnahmen zu der schwierigen Frage des Ankaufs von Staatsanleihen sowie zur Bekämpfung des „Moral Hazard“ gefunden werden. Langfristig müsste die Governance des Einheitlichen Überwachungsmechanismus (Trennung von Geld- und Währungsfragen) und des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Straffung der Entscheidungsprozesse) verbessert werden. Nach wie vor fordert eine Reihe von Mitgliedstaaten im Rat die Vorlage einer Folgenabschätzung zu EDIS durch die Kommission. Vor dem Hintergrund der wenig fortgeschrittenen Verhandlungen wird damit gerechnet, dass die niederländische Ratspräsidentschaft im Juni 2016 lediglich einen Fahrplan über das weitere Vorgehen vorlegt und das Dossier an die dann anstehende slowakische Ratspräsidentschaft zur weiteren Beratung übergibt. 20. KW 2016 23. Mai 2016 September 2016 23.-24. November 2016 Bisherige Schritte: Anhörung im ECON-Ausschuss über die Risikoreduzierung im Bankensektor Vorlage des Arbeitsdokuments durch die Berichterstatterin Vorlage des Berichtsentwurfs durch die Berichterstatterin Abstimmung im EP (VP) Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 6 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Legislativvorschläge zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit – Beginn der Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat Zusammenfassung: – Im Europäischen Parlament (EP) und im Rat haben die Beratungen über die am 16. Februar 2016 im Rahmen des Pakets zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit vorgelegten Legislativvorschläge begonnen. – Bei der ersten Aussprache am 20. April 2016 im zuständigen Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EP wurden beide Vorschläge von mehreren wortnehmenden Abgeordneten generell positiv bewertet, wobei einige Abgeordnete z. T. weiteren Klärungsbedarf sahen. Im Rat hingegen wurden die Kommissionsvorschläge skeptischer aufgenommen und die Notwendigkeit bestimmter von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen in Frage gestellt. – Auch in einigen nationalen Parlamenten wurden die Vorschläge beraten. Vier nationale Parlamente [AUT (Nationalrat), FRA (Senat), MLT, PRT] äußerten im Hinblick auf den Beschlussvorschlag über zwischenstaatliche Abkommen Subsidiaritätsbedenken und verabschiedeten begründete Stellungnahmen. Im EP und im Rat haben die Beratungen zum Verordnungsvorschlag über „Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010“ [KOM(2016)52 endg.] sowie zum Beschlussvorschlag über einen „zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU“ [KOM(2016)53 endg.] begonnen. Beide Legislativvorschläge wurden am 16. Februar 2016 im Rahmen des Pakets zur Verbesserung der Energieversorgungsicherheit vorgelegt. Zur Erinnerung: Mit dem Verordnungsvorschlag über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung beabsichtigt die Kommission den Energiebinnenmarkt zu stärken und die Vorsorge im Falle einer Versorgungskrise zu verbessern. U. a. schlägt die Kommission vor, Notfall- und Präventionspläne für vorher festgelegte Regionen zu erstellen, wobei Deutschland der Region „Zentral-Ost“ gemeinsam mit Polen, der Slowakei und Tschechien zugeordnet werden soll. Auch strebt die Kommission an, die Informationspflichten für Erdgasunternehmen über die für die Versorgungssicherheit relevanten Verträge zu erweitern sowie ein „Solidaritätsprinzip“ zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen. Demnach soll im Krisenfall die Gasversorgung privater Haushalte und grundlegender sozialer Dienste in einem benachbarten Mitgliedstaat Vorrang vor der Belieferung „nicht-geschützter Kunden“ im Inland haben. In dem Vorschlag für einen Beschluss über zwischenstaatliche Abkommen schlägt die Kommission eine ex antePrüfung der Vereinbarkeit zwischenstaatlicher Abkommen mit dem EU-Recht durch die Kommission vor. Auch sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Kommission über die Absicht der Aufnahme von Verhandlungen sowie über den laufenden Verhandlungsprozess zu informieren (vgl. Bericht aus Brüssel Nr. 03/2016). Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 7 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Beim ersten Meinungsaustausch am 20. April 2016 im zuständigen ITRE-Ausschuss äußerten mehrere Abgeordnete generell Unterstützung für den Verordnungsvorschlag zur sicheren Gasversorgung und bezeichneten den regionalen Ansatz und das Solidaritätsprinzip als Schritt in die richtige Richtung. Jedoch wurde von mehreren Abgeordneten gefordert, den Vorschlag in einigen Bereichen zu präzisieren. So sei es notwendig, den Begriff „geschützter Verbraucher“ genauer zu definieren. Die Kommissionsvertreter merkten diesbezüglich an, dass sie eine vollständige Harmonisierung des Begriffs ablehnten. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten, sollte den Mitgliedstaaten ein Entscheidungsspielraum überlassen werden, welche Verbraucher sie als geschützt einstufen möchten. Ferner müsse die Frage geklärt werden, so einige Abgeordnete, welche Kompensationszahlungen Erdgasunternehmen zustehen würden, sollten sie im Krisenfall verpflichtet werden, zunächst Verbraucher im Nachbarland und nicht die eigenen Kunden zu beliefern. Diesbezüglich erläuterte die Kommission, dass der konkrete Kompensationsmechanismus im Rahmen der jeweiligen regionalen Gruppen festgelegt werden sollte. In jedem Falle sollte eine Kompensation jedoch den Marktpreis plus einen bestimmten Aufpreis umfassen. Auch im Hinblick auf die vorgesehenen Informationspflichten für Erdgasunternehmen warfen Abgeordnete die Frage auf, wie die Transparenz bei Verträgen erhöht und gleichzeitig ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen garantiert werden kann. In diesem Zusammenhang wurde vereinzelt Kritik geäußert, dass die von der Kommission geforderten Informationspflichten für Erdgasunternehmen nicht mit dem Prinzip der Marktwirtschaft vereinbar seien. Von mehreren Abgeordneten wurde zudem Bedenken geäußert, dass die Verbesserung der Energieeffizienz in dem Vorschlag nicht als Maßnahme zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit angeführt wird. Der Beschlussvorschlag über zwischenstaatliche Abkommen wurde bei der ersten Beratung ebenfalls von mehreren Abgeordneten insgesamt positiv bewertet. So sprachen sich mehrere Abgeordnete für die ex ante-Prüfung von zwischenstaatlichen Abkommen durch die Kommission aus, da in der Vergangenheit einige zwischenstaatliche Abkommen nicht mit EU-Recht zu vereinbaren gewesen seien. Auch wurde von mehreren Abgeordneten der Vorschlag unterstützt, dass der Kommission in Zukunft auch nicht-rechtsverbindliche Vereinbarungen mit Drittstaaten, wie Absichts- oder gemeinsame Erklärungen, zur nachträglichen Prüfung vorgelegt werden sollen. Im Rat haben ebenfalls die ersten Beratungen zu den Legislativvorschlägen begonnen. Wie zu erfahren ist, signalisierten mehrere Mitgliedstaaten generell Unterstützung für das Ziel des Verordnungsvorschlags zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit. Jedoch äußerten einige Mitgliedstaaten Bedenken zu den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen. Beispielsweise wurden teilweise die möglichen Verbesserungen durch regionale Notfall- und Präventionspläne im Vergleich zu nationalen Plänen in Frage gestellt und die Festlegung der Regionen durch die Kommission kritisiert. Im Hinblick auf den Solidaritätsmechanismus hinterfragten einige Mitgliedstaaten die Möglichkeit der praktischen Umsetzung. Auch in Bezug auf die verstärkten Informationspflichten wurde angemerkt, dass die bestehenden Verpflichtungen ausreichend seien. Der Vorschlag für einen Beschluss zu den zwischenstaatlichen Abkommen wurde von einigen Mitgliedstaaten ebenfalls eher mit Skepsis aufgenommen, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einer ex ante-Prüfung durch die Kommission. Der Vorschlag der ex post-Prüfung nicht-rechtsverbindlicher Vereinbarungen mit Drittstaaten wird z. T. ebenfalls negativ beurteilt. In einigen nationalen Parlamenten wurde insbesondere der Vorschlag für einen Beschluss über zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich intensiv parlamentarisch beraten. Vier Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 8 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro nationale Parlamente äußerten vor Ablauf der Frist am 20. April 2016 Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsgrundsatz und verabschiedeten begründete Stellungnahmen nach Protokoll Nr. 2 des Vertrags von Lissabon. Der französische Senat argumentiert in seiner begründeten Stellungnahme vom 11. April 2016, dass der Abschluss zwischenstaatlicher Abkommen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege. Für Mitgliedstaaten, die freiwillig die Kommission in Verhandlungen über zwischenstaatliche Abkommen einbeziehen wollten, bestehe zudem bereits eine entsprechende Möglichkeit. Aus Sicht des maltesischen Parlaments, das am 19. April 2016 eine begründete Stellungnahme annahm, stellt die Argumentation der Kommission, dass in der Vergangenheit zwischenstaatliche Abkommen nicht immer mit EU-Recht vereinbar gewesen seien, keine ausreichende Begründung für die Auferlegung weiterer Pflichten für die Mitgliedstaaten dar. Bei Verstößen gegen EU-Recht könne die Kommission z. B. ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Auch das portugiesische Parlament folgt in seiner Stellungnahme vom 15. April 2016 einer ähnlichen Argumentation. Der österreichische Nationalrat merkt in seiner Stellungahme vom 30. März 2016 an, dass die Verpflichtung zur Notifizierung aller zwischenstaatlichen Abkommen ungerechtfertigt in die Souveränität der Mitgliedstaaten eingreift und die ex post-Überprüfung nicht-verbindlicher Instrumente im Energiebereich zu mehr Bürokratie führen könnte. (TE) Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat Zusammenfassung: – Am 30. Juni 2016 läuft die Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat aus. Die Kommission legte dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel (PAFF) am 8. März 2016 den Antrag zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffes für weitere 15 Jahre vor. Die Entscheidung wurde jedoch vertagt, nachdem die Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufte. – Das Europäische Parlament (EP) fordert in einer Entschließung vom 13. April 2016 die Erneuerung der Genehmigung auf sieben Jahre zu begrenzen. – Der PAFF-Ausschuss wird voraussichtlich am 18./19. Mai 2016 über den Kommissions- antrag entscheiden. Sollte sich im Ausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für, noch eine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassung finden, kann die Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen und damit die Zulassung aussprechen. Da die Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat am 30. Juni 2016 ausläuft, legte die Kommission am 8. März 2016 dem PAFF-Ausschuss den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat für den maximal zulässigen Zeitraum bis zum Jahr 2031 vor. Der Ausschuss vertagte jedoch die Entscheidung bis zur Sitzung am 18./19. Mai 2016 vor dem Hintergrund, das Anfang März 2016 eine Studie der Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht wurde, nach der Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ sei. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) war hingegen im November 2015, basierend auf Studien der antragstellenden Unternehmen, zu dem Ergebnis gekommen, dass die Substanz weder „gentoxisch“ sei, noch eine krebserregende Bedrohung darstelle. Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 9 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Zur Erinnerung Nach Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln erfordert eine Erneuerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat eine Durchführungsverordnung. Hierzu muss die Kommission zunächst eine Risikobewertung bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einholen und auf Grundlage der Schlussfolgerung der EFSA entscheiden, ob die Substanz auf der Liste der genehmigten Wirkstoffe verbleiben soll. Nach Art. 5 Verordnung (EU) Nr 182/2011 zur Festlegung der Durchführungsbefugnisse der Kommission (Komitologie-Verordnung) kann die Kommission selbst einen Durchführungsrechtsakt erlassen, wenn im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) weder eine qualifizierte Mehrheit für die Zulassung, noch eine qualifizierte Mehrheit gegen den beantragten Durchführungsrechtsakt stimmt. Sollte die Kommission die Neuzulassung von Glyphosat beschließen, haben die Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit, die auf ihrem Territorium verkauften Pflanzenschutzmittel, die Glyphosat enthalten, neu zu bewerten und ggf. neu zuzulassen. Am 13. April 2016 verabschiedete das EP mit einfacher Mehrheit in einem Verfahren nach Art. 106 der Geschäftsordnung des EP (Durchführungsrechtsakt) eine nicht bindende Entschließung, in der es empfahl, die Genehmigung nur um sieben Jahre zu verlängern [P8_TAPROV(2016)0119]. Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EP hatte sich am 22. März 2016 gegen eine Zulassung ausgesprochen und der Kommission vorgehalten, gegen das Vorsorgeprinzip zu verstoßen. Das EP fordert in seiner Entschließung eine umfassende Bewertung der Toxizität und möglicher endokriner Eigenschaften des Wirkstoffes. Es spricht sich zudem gegen die Verwendung von Glyphosat zur „Austrocknung“ aus. Hierunter wird die Abtötung der eigentlichen Nutzpflanze vor der Ernte verstanden, um den Reifeprozess der Pflanze zu beschleunigen und das Ernten zu erleichtern („Green burndown“). Bis zu einer endgültigen Entscheidung des PAFF-Ausschusses werden die Diskussionen um diesen Wirkstoff und seine weitere Zulassung anhalten. Der europäische Bauernverband CopaCogeca setzt sich dafür ein, den Wirkstoff auf dem Markt zu belassen, während Umweltverbände die Neuzulassung strikt ablehnen. Die Diskussionen sind auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass der Wirkstoff vor allem bei Pflanzen eingesetzt wird, die aufgrund gentechnischer Veränderungen eine Glyphosatresistenz aufweisen. Zudem wird die Auseinandersetzung um Glyphosat als Testfall für Verhandlungen über die Neuzulassung anderer Herbizide angesehen, deren Neuzulassung in den nächsten Jahren ansteht. Nachdem von Umweltverbänden kritisiert wurde, dass die Risikobewertung der EFSA auf nicht-öffentlich zugänglichen Studien der antragstellenden Unternehmen beruhe, forderte Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis am 4. April 2016 die Glyphosat-Task-Force (ein Zusammenschluss der antragstellenden Unternehmen) auf, die Studien zu veröffentlichen. Die Task-Force schlug daraufhin eine sog. „Lesesaal-Lösung“ vor, bei welcher Interessenten die vertraulichen Studien zur Kanzerogenität von Glyphosat in einem Leseraum einsehen könnten. Informell ist zu hören, dass von einer Erneuerung der Zulassung durch die Kommission, jedoch begrenzt auf sieben Jahre, wie vom EP vorgeschlagen, auszugehen sei. Hierbei wird darauf spekuliert, dass der PAFF-Ausschuss am 18./19. Mai 2016 nicht mit qualifizierter Mehrheit entscheiden wird. Sollte der PAFF-Ausschuss wider Erwarten mit qualifizierter Mehrheit die Erneuerung der Zulassung ablehnen, kann die Kommission die Entscheidung dem Berufungsausschuss vorlegen. (GMS) Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 10 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern Zusammenfassung: – Die Beratungen über den Richtlinienvorschlag der Kommission zur Entsendung von Arbeitnehmern laufen im Rat und im Europäischen Parlament (EP) langsam an. Im Rat zeichnen sich bereits unterschiedliche Positionen zwischen den östlichen und westlichen Mitgliedstaaten ab. Auf dem informellen Treffen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) am 19. April 2016 fand eine erste Aussprache statt, bei der es kontroverse Diskussionen gegeben haben soll. Im EP haben die Beratungen über den Kommissionsvorschlag noch nicht begonnen. – Auch die nationalen Parlamente haben mit ihren parlamentarischen Beratungen begon- nen. In 17 Mitgliedstaaten wird der Vorschlag unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität geprüft. Bisher verabschiedeten drei Kammern [CZE (Abgeordnetenhaus), POL (Sejm), ROU (Abgeordnetenkammer)] begründete Stellungnahmen. In den kommenden Wochen ist jedoch mit weiteren begründeten Stellungnahmen zu rechnen. Ob das gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon notwendige Quorum von insgesamt 19 Stimmen erreicht wird, ist derzeit nicht abzusehen. (Siehe Berichte aus Brüssel Nr. 17/2015, 19/2015 und 05/2016) Die wichtigsten Aspekte des Kommissionsvorschlags zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen [KOM(2016)128 endg.] betreffen die Entlohnung entsandter Arbeitnehmer. Der Vorschlag sieht u. a. vor, dass lokale und entsandte Arbeitnehmer auch im Hinblick auf Prämien, Zulagen und Dienstalterszuschläge gleichgestellt werden. Für Arbeitnehmer, die für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre entsendet werden, sollen die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaates ab dem ersten Tag gelten und in allen anderen Fällen nach zwei Jahren. Ziel des Vorschlags ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende und lokale Unternehmen zu gewährleisten. Im Rat führten die europäischen Arbeits- und Sozialminister anlässlich des informellen Treffens des EPSCO-Rates am 19. April 2016 einen ersten Meinungsaustausch durch. Dem Vernehmen nach habe es dabei kontroverse Diskussionen gegeben. Während einige Mitgliedstaaten den Richtlinienvorschlag befürworteten, lehnten vornehmlich östliche Mitgliedstaaten, insbesondere Polen, Rumänien und Tschechien diesen strikt ab. Die niederländische Ratspräsidentschaft sehe wenig Spielraum bei den anstehenden Verhandlungen, es sei denn, die Vorschriften zum maximalen Entsendezeitraum würden geändert. Die Kommission zeigte sich hingegen hinsichtlich der weiteren Verhandlungen verhalten optimistisch. Im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des EP haben die Beratungen des Kommissionsvorschlags noch nicht begonnen. Jedoch verständigten sich die Koordinatoren auf die Einsetzung von zwei Ko-Berichterstattern (EVP und S&D). Der Ausschuss wird in der kommenden Sitzungswoche entscheiden, welche Abgeordneten diese Aufgabe übernehmen werden. Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 11 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Zur Erinnerung: Im Vorfeld der Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags zur Entsenderichtlinie wandten sich im Juni 2015 neun Arbeitsminister (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn) in einem Schreiben an die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, Marianne Thyssen. Sie teilten mit, dass sie eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie ablehnen, da die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie [Richtlinie Nr. 2014/54/EU] erst im Jahr 2014 verabschiedet worden sei. Demgegenüber begrüßten in einem weiteren gemeinsamen Schreiben sieben Arbeitsminister (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Niederlande, Schweden und Deutschland) eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie. Auch in den nationalen Parlamenten wird der Vorschlag intensiv beraten. Derzeit werden in 17 Mitgliedstaaten Subsidiaritätsprüfungen durchgeführt. Ob das Quorum gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon erreicht wird, ist derzeit offen. Die Frist für die Verabschiedung begründeter Stellungnahmen endet am 10. Mai 2016. Bislang wurde das notwendige Quorum von 19 der 56 Stimmen (ein Drittel der Gesamtzahl der den nationalen Parlamenten) nur in zwei Fällen erreicht: im Jahr 2012 im Fall der sog. Monti II-Verordnung [KOM(2012)130 endg.] und im Jahr 2013 in Bezug auf den Verordnungsvorschlag zur Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft [KOM(2013)534 endg.]. In beiden Fällen zeichnete sich erst in den letzten 48 Stunden vor Fristablauf die Erreichung des Quorums ab. Bislang haben drei Kammern (der polnische Sejm, die rumänische Abgeordnetenkammer sowie das tschechische Abgeordnetenhaus) begründete Stellungnahmen verabschiedet. Der polnische Sejm beanstandet, dass der Kommissionsvorschlag die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nicht ausreichend begründe und das angestrebte Ziel auch auf nationaler Ebene erreicht werden könne. Mitgliedstaaten, die von der Notwendigkeit von Vorschriften zur Sicherstellung der gleichen Arbeitsbedingungen überzeugt seien, könnten diese durch nationale Gesetzgebung einführen. Ähnlich argumentiert die rumänische Abgeordnetenkammer, die zudem darauf hinweist, dass nur 13 % der grenzüberschreitend tätig werdenden Arbeitnehmer unter die Entsenderichtlinie fallen und die Folgenabschätzung der Kommission auf zu wenig Datenmaterial fuße. Das tschechische Abgeordnetenhaus kritisiert ebenfalls die fehlende Notwendigkeit einer EU-weiten Regelung. Es wird erwartet, dass die jeweiligen zweiten Kammern der Parlamente Polens, Rumäniens und Tschechiens in den nächsten Wochen ebenfalls eine begründete Stellungnahme verabschieden. Wahrscheinlich werden das litauische, das estnische und das ungarische Parlament vor dem 10. Mai 2016 begründete Stellungnahmen annehmen. Dies deutet sich nach Stellungnahmen der jeweiligen EU-Ausschüsse an. Die Prüfungen in den Parlamenten in Belgien, Dänemark, Finnland, Kroatien, Litauen, den Niederlanden, Slowakei, Spanien und dem Vereinigten Königreich sind noch nicht abgeschlossen. Im britischen Oberhaus hat sich der zuständige Unterausschuss Binnenmarkt am 21. April 2016 erstmals mit dem Dossier befasst und beabsichtigt, eine Reihe schriftlicher Fragen an die britische Regierung zu formulieren. Jedoch ist informell zu hören, dass derzeit nicht mit der Abgabe einer begründeten Stellungnahme zu rechnen sei. Das britische Unterhaus bemängelte in einem Bericht, dass die Kommission die Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht ausreichend erklärt habe und die Folgeabschätzung unkonkret sei. Der Deutsche Bundesrat sowie der Schwedische Reichstag haben ihre Prüfungen abgeschlossen und halten den Vorschlag für mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 12 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Sollten diejenigen Parlamente, deren Regierungen im Juni 2015 eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie ablehnten, eine begründete Stellungnahme verabschieden, so würde nur noch eine weitere Stimme zur Erreichung des Quorums fehlen. (GMS) Kurz und Knapp Trilogverhandlungen über den Verordnungsvorschlag zu Konfliktmineralien Im Februar 2016 haben die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament (EP), Rat und Kommission zu dem Verordnungsvorschlag zur „Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ [KOM(2014)111] begonnen. Bereits am 20. Mai 2015 hatte das EP seine Position festgelegt und der Rat am 18. Dezember 2015 der Präsidentschaft das Mandat erteilt, Trilogverhandlungen aufzunehmen. Ziel des im März 2014 von der Kommission vorgelegten Vorschlags ist es, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Erträge aus dem Mineraliengeschäft in Konflikt- und Hochrisikogebieten einzudämmen. Entgegen der von der Kommission vorgeschlagenen freiwilligen Selbstzertifizierung fordert das EP eine verpflichtende Einhaltung der festgelegten Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für alle Importeure, die Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten beziehen. Zudem setzt sich das EP für eine Informationspflicht für alle nachgelagerten Industrien über den Umgang mit Konfliktmineralien in der Lieferkette ein. Der Rat hatte sich in seiner Positionierung dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag angeschlossen und den Ansatz der freiwilligen Selbstzertifizierung unterstützt. In den bisherigen Trilogsitzungen am 1. Februar 2016 und am 5. April 2016 sowie im Rahmen weiterer bilaterale Gespräche der Präsidentschaft mit den Mitgliedstaaten und EP-Abgeordneten wurde versucht, mögliche Kompromisslinien zwischen den beiden konträren Positionen auszuloten. Wie zu erfahren ist, könnte ein Kompromissansatz hinsichtlich dieser grundlegenden Frage darin bestehen, dass ein teilweise verpflichtender Ansatz für Importeure eingeführt wird. Dies könnte z. B. erreicht werden, indem nur Importeure unter die Verpflichtung fallen, die jährlich Mengen an Mineralien und Metallen über einen bestimmten Schwellenwert einführen. Auf dem nächsten Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 13. Mai 2016 soll die Verordnung erneut diskutiert werden, um die Bereitschaft für eine mögliche Annäherung zu eruieren. Ob eine Einigung unter niederländischer Ratspräsidentschaft erzielt werden kann, ist fraglich. (TE) Interparlamentarisches Treffen zu Steuervorbescheiden Abgeordnete der nationalen Parlamente aus 19 Mitgliedstaaten nahmen am 18. April 2016 am interparlamentarischen Treffens des Sonderausschusses zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE 2) des Europäischen Parlaments (EP) teil. Im Mittelpunkt des Treffens stand ein Austausch zu den Kommissionsvorschlägen im Bereich der größeren Steuertransparenz vom März 2015 [u. a. Einführung eines automatischen Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten [KOM/2015/135] und Aufhebung der Zinsbesteuerungsrichtlinie [KOM/2015/129], zum Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung vom 28. Januar 2016 [u. a. mit Vorschlägen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken [KOM(2016)28 endg.] und zum verpflichtenden automatischen Austausch von Informationen [KOM(2016)24 endg.] sowie zum Vorschlag zur Offenlegung von Ertragssteuerinformation vom 7. April 2016 [KOM(2016)198 endg.]. Mit diesem Bündel von Vorschlägen möchte die Kommission zur Umsetzung des sog. BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Prozesses Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 13 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro beitragen. Aggressive Steuerplanung könne nur durch einen verbindlichen europäischen Rechtsrahmen vermieden werden, so die Kommission. Diese erläuterte in der Sitzung ihre Vorschläge und diskutierte mit den Teilnehmern Fragen möglicher Sanktionen gegen Unternehmen, die von aggressiver Steuerplanung profitieren. Mehrfach wurde in der Sitzung im Hinblick auf die Erkenntnisse aus den sog. Panama Papers die Erstellung einer EU-weiten schwarzen Liste von nicht-kooperativen Steuerverwaltungen angesprochen. Der Zusammenhang zwischen aggressiver Steuerplanung und ungleichen Wettbewerbsbedingungen wurde betont. Es könne nicht sein, dass die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) eine größere Steuerlast als multinationale Konzerne tragen. Die wortnehmenden Abgeordneten des EP betonten die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Bekämpfung der Steuervermeidung und forderten eine stärkere Kontrolle durch die nationalen Parlamente. Der von der Kommission vorgeschlagene Austausch zwischen den Steuerbehörden müsse durch eine unionsweite Körperschaftssteuer-Bemessungsgrenze ergänzt werden. Multinationale Unternehmen müssten zu einer länderbezogenen Berichterstattung verpflichtet werden. Der Vorsitzende des TAXE 2 Ausschusses, Alain Lamassoure (EVP/FRA), betonte die Notwendigkeit der Abstimmung zwischen der EU und der OECD im sog. BEPS-Prozess. Er lud die Abgeordneten der nationalen Parlamente ein, am 2. Mai 2016 in Paris an dem Hochrangigen Treffen „Steuern“ teilzunehmen. Dieses wird vom Parlamentarischen Netzwerk der OECD in Zusammenarbeit mit dem TAXE 2Ausschuss des EP vorbereitet. (http://www.oecd.org/parliamentarians/meetings/highlevelmeetingparliamentarygroupontax/). Im Mittelpunkt dieses Treffens wird der Austausch über die Umsetzung des BEPS-Aktionsplans sowie die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmenpakete der Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung stehen. Der TAXE 2-Ausschuss, dessen Mandat bis Ende Juli 2016 verlängert wurde, wird Empfehlungen erarbeiten und diese dem Plenum des EP im Juli 2016 vorlegen. (GMS) Initiativbericht des EP zur Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) (Siehe Bericht aus Brüssel Nr. 5/2016) Der Haushaltsausschuss (BUDG) des Europäischen Parlaments (EP) wird am 25. April 2016 mit den Beratungen eines Initiativberichts zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR beginnen. Die Berichterstatter Jan Olbrycht (EVP/POL) und Isabelle Thomas (S&D/FRA) haben einen Berichtsentwurf vorgelegt, in dem die Stellungnahmen der 13 mitberatenden Ausschüsse einbezogen wurden. Die Berichterstatter setzen sich für eine umfassende Überarbeitung („genuine mid-term revision“) des MFR ein und lehnen eine reine Überprüfung („mid-term-review“) ab. Sie betonen das Ausmaß der Migrations- und Flüchtlingskrise sowie der Herausforderungen im Bereich der Inneren Sicherheit. Der Entwurf empfiehlt, die Mittelausstattung in den Rubriken 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und 4 (Globales Europa) zu verstärken, da die vorhandenen Mittel für notwendige Umschichtungen nicht ausreichten. Sie fordern außerdem eine Verlängerung der Jugendbeschäftigungsinitiative, sehen jedoch wegen der anhaltenden Wirtschaftskrise sowie der Krise im Agrarbereich keinen Spielraum für Umschichtungen aus den Rubriken 1 (Intelligentes und integratives Wachstum) und 2 (Nachhaltiges Wachstum – Natürliche Ressourcen). Hierzu ist von Abgeordneten aus dem BUDG-Ausschuss zu hören, dass durch den Milchpreisverfall in den ländlichen Regionen private Investitionen fehlen, weshalb der Fonds für ländliche Entwicklung und die Strukturfonds dafür verstärkt genutzt werden müssten. Die Mittel in der Rubrik 1 reichten nicht für (neue) Aufgaben wie eine weitere Jugendbeschäftigungsinitiative aus und kämen auch nicht für Umschichtungen zur Finanzierung von Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit oder zur Bewältigung der Migrations- Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 14 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro und Flüchtlingskrise in Betracht. Gleiches gelte für die Rubrik 2. Notwendig seien weitere Flexibilitätsinstrumente. Die Berichterstatter setzen sich für einen einheitlichen Haushalt ein und lehnen die Finanzierung von Aufgaben durch zusätzliche Fonds (z. B. MADAD-Fonds) ab. Sie befürworten eine Reform des Eigenmittelsystems, um die EU in die Lage zu versetzen, Schwerpunkte bei den Ausgaben zu setzen, die einen europäischen Mehrwert versprechen und nicht einer sog. „juste retour-Logik“ folgen. Zudem solle die Einführung neuer Eigenmittel geprüft und eine Vereinfachung des komplexen Mehrwertsteuersystems vorangetrieben werden. Der BUDG-Ausschuss wird den Berichtsentwurf beraten, jedoch ist mit einer Entschließung im Plenum erst nach dem Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU am 23. Juni 2016 zu rechnen. (GMS) Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 15 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Ausgewählte Termine des Rates, der Kommission, des Europäischen Parlaments sowie sonstige Termine (25.04.-8.05.2016) Rat Keine Treffen auf Ministerebene im o. g. Zeitraum Kommission 27.04.2016 Wöchentliche Kollegiumssitzung (Brüssel, BE) – Arktis-Strategie 4.05.2016 Wöchentliche Kollegiumssitzung (Brüssel, BE) – Gemeinsames Europäisches Asylsystem Reformpaket I – Dritter Bericht der Kommission über Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der Anforderungen des Fahrplans für die Visaliberalisierung Europäisches Parlament 25./26.04.2016 Ausschusssitzungen (Brüssel, BE) 27./28.04.2016 Miniplenum (Brüssel, BE) 28.04.2016 Ausschusssitzungen (Brüssel, BE) Sonstige Termine 27.-29.04.2016 Plenartagung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (Brüssel, BE) 4.05.2016 Tagung des Rates der EZB (Frankfurt, DE) Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 16 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Übersicht über die laufenden öffentlichen Konsultationsverfahren der KOM Titel Politikbereich Schlusstermin Evaluierung des Besucherzentrums der Europäischen Kommission [engl.] Kommunikation 26.4.2016 Chancengleichheit, Beschäftigung und Soziales 27.4.2016 Bezugsdokumente: Verordnung (EG) Nr. 1081/2006, Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Ex-Post-Bewertung des EFRE und Kohäsionsfonds 2007-2013 [engl.] Regionalpolitik 27.4.2016 Handel 30.4.2016 Kommunikation 4.5.2016 Verkehr 5.5.2016 Umwelt 9.5.2016 Bezugsdokumente: Evaluation And Fitness Check (FC) Roadmap, Consultation Strategy Ex-post-Bewertung des Europäischen Sozialfonds im Programmplanungszeitraum 2007–2013 Bezugsdokumente: Evaluation And Fitness Check (FC) Roadmap, Ex post evaluation of Cohesion Policy 2007-2013, focusing on the ERDF and CF: WPO – Final report Umfrage zu einem Freihandelsabkommen mit den Philippinen [engl.] Bezugsdokument: Framework Agreement on partnership and cooperation between the European Union and its member states, of the one part, and the Republic of the Philippines, of the other part Evaluation der 2013-2017-Generation der Europe Direct Informationszentren Bezugsdokument: Managementplan 2015 der GD COMM Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr [engl.] Bezugsdokumente: Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, Evaluierung der Anwendung von Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, Bericht der Kommission über die Anwendung von Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 Ausnahmen bei der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS Richtlinie) [engl.] Bezugsdokumente: Richtlinie 2011/65/EU, Requests (7 October 2014 – 21 January 2015) to renew exemptions under the RoHS Directive 2011/65/EU, Stakeholder consultation on exemption request evaluation under Directive 2011/65/EU Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 17 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Aktualisierung des Umsetzungsplans der Union für persistente organische Schadstoffe [engl.] Umwelt 10.5.2016 Besteuerung, Zoll 10.5.2016 Mehrere Politikbereiche 10.5.2016 Maritime Angelegenheiten und Fischerei 18.5.2016 Verkehr 27.5.2016 Haushalt 27.5.2016 Mehrere Politikbereiche 27.5.2016 Bezugsdokument: Hintergrunddokument Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD) in Nicht-EU-Ländern [engl.] Außenbeziehungen 27.5.2016 Klimaschutz 30.5.2016 Innere Angelegenheiten 31.5.2016 Bezugsdokumente: Union’s Implementation Plan for the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants, Union’s Implementation Plan for the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants - Update, Verordnung Nr. 850/2004 Verbesserung der Mechanismen zur Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung Bezugsdokumente: KOM(2015)302 endg., Hintergrunddokument Eine nachhaltige Bioenergiepolitik für die Zeit nach 2020 [engl.] Bezugsdokumente: KOM(2014)15 endg., KOM(2015)80 endg., Richtlinie 2009/28/EG, Richtlinie 98/70/EG, KOM(2015)614 endg. Ex-post-Bewertung des Europäischen Fischereifonds (EFF) und mögliche Neuauflage des Europäischen Meeresund Fischereifonds (EMFF) nach 2020 Bezugsdokument: Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 Evaluierung der Richtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen [engl.] Bezugsdokumente: Richtlinie 2007/59/EG, Bericht der Europäischen Eisenbahnagentur Überarbeitung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union Bezugsdokument: Konsultationsdokument Effizienz und Leistungsfähigkeit des Chemikalienrechts (ausgenommen REACH) [engl.] Bezugsdokumente: Inception Impact Assessment – Capacity building in support of security and development in third countries, JOIN(2015)17, CSDP/PSDC 283 Politische Optionen für marktgestützte Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der internationalen Luftfahrt auf den Klimawandel [engl.] Bezugsdokumente: Richtlinie 2008/101/EG, Verordnung (EG) Nr. 421/2014 Die 2016 anstehende Bewertung der EU-Drogenstrategie und des EU-Drogenaktionsplans [engl.] Bezugsdokumente: EU-Drogenstrategie, EU-Drogenaktionsplan 2013-2016, KOM(2015)584 endg., Hintergrunddokument Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 18 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Umfassende und integrierte Strategie für die Energieunion in den Bereichen Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit [engl.] Mehrere Politikbereiche 31.5.2016 Handel 31.5.2016 Allgemeine und institutionelle Fragen 1.6.2016 Bezugsdokument: Transparenzregister – Ein Einblick in die Lobbyarbeit bei den EU-Organen Künftige Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der EU mit Australien und Neuseeland [engl.] Handel 3.6.2016 7.6.2015 Bezugsdokument: Empfehlung 2009/396/EG Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien Zukunft der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei [engl.] Handel 9.6.2016 Justiz und Grundrechte 14.6.2016 Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Informationsgesellschaft 15.6.2016 Bezugsdokument: KOM(2015)80 endg. 2016 Umfrage zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Nicht-EU-Staaten [engl.] Bezugsdokumente: KOM(2014)389 endg., SWD(2015)132 endg. Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister Bezugsdokument: Inception Impact Assessment – EU-Australia and EU-New Zealand free trade agreements Bewertung der Empfehlung 2009/396/EU der Kommission über die Regulierung der Festnetz- und MobilfunkZustellungsentgelte in der EU [engl.] Bezugsdokumente: Entscheidung Nr. 1/95, Inception Impact Assessment – Enhancement of EU-Turkey bilateral trade relations and modernisation of the EU-Turkey Customs Union Wirksamer Insolvenzrahmen in der EU Bezugsdokumente: Inception Impact Assessment – Initiative on insolvency, KOM(2015)468 endg., SWD(2015)183 endg., SWD(2015)184 endg., KOM(2015)550 endg., KOM(2015)630 endg., KOM(2012)742 endg., K(2014)1500 endg., Verordnung (EU) 2015/848 Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette und der "Panorama-Ausnahme" [engl.] Bezugsdokument: KOM(2015)626 endg. Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 19 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Eignungsprüfung in der Bauwirtschaft [engl.] Bezugsdokumente: Verordnung (EU) Nr. 305/2011, Richtlinie 2005/36/EG, Richtlinie 2011/7/EU, Richtlinie 2012/27/EU, Richtlinie 2010/31/EU, Richtlinie 2009/125/EG, Richtlinie 2010/30/EU, Richtlinie 2009/28/EG, Richtlinie 89/391/EWG, Richtlinie 90/269/EWG, Richtlinie 92/57/EWG, Richtlinie 2009/148/EWG, Richtlinie 2008/98/EWG, Richtlinie 2011/92/EWG Bewertung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) im Zeitraum 2011-2014 [engl.] Bezugsdokument: Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 Überarbeitung des europäischen Interoperabilitätsrahmens [engl.] Bezugsdokumente: KOM(2010)744 endg., Inception Impact Assessment Start-up-Initiative [engl.] Unternehmen, Binnenmarkt 20.6.2016 Beschäftigung und Soziales 24.6.2016 Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Informationsgesellschaft 29.6.2016 Binnenmarkt 30.6.2016 Binnenmarkt, Öffentliche Gesundheit, Unternehmen, Verbraucher 1.7.2016 Öffentliche Gesundheit, Unternehmen, Verbraucher, Binnenmarkt 1.7.2016 Forschung und Technologie 4.7.2016 Bezugsdokument: KOM(2015)550 endg. Erdnussöl und hydrolysiertes Weizenprotein im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel [engl.] Bezugsdokumente: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Hintergrunddokument, Proposed modifications to Annex III of the Cosmetics Regulation Methylisothiazolinon (MIT) im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel – auszuspülende/abzuspülende kosmetische Mittel [engl.] Bezugsdokumente: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Hintergrunddokument, Proposed modifications to Annex V of the Cosmetics Regulation Arbeitsprogramm „Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft“ 2018-2010 im Rahmen von Horizont 2020 [engl.] Bezugsdokumente: Verordnung (EU) Nr. 1291/2013, Hintergrunddokument Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 20 von 21 Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro Konsultation in Bezug auf die Evaluierung und Überprüfung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation [engl.] 5.7.2016 Bezugsdokumente: KOM(2015)192 endg., KOM(2012)11 endg., Richtlinie 2002/58/EG, Hintergrunddokument Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Informationsgesellschaft Zwischenbericht der Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen [engl.] Wettbewerb 6.7.2016 Wettbewerb 6.7.2016 Unternehmen, Binnenmarkt 12.7.2016 Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 31.12.2016 Bezugsdokumente: Zwischenbericht der Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen, Begleitdokument Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung (Staatliche Beihilfen): Ausweitung auf Häfen und Flughäfen [engl.] Bezugsdokumente: Verordnungsentwurf, Extension of the General Block Exemption Regulation (GBER) to ports and airports, Roadmap Öffentliche Konsultation zur Entwicklung einer Weltraumstrategie für Europa [engl.] Bezugsdokumente: Roadmap – A Space Strategy for Europe, Verordnung (EU) Nr. 377/2014, Verordnung (EU) Nr. 1285/2013, KOM(2010)308 endg. Eine europäische Säule sozialer Rechte [engl.] Bezugsdokument: KOM(2016)127 endg. Abkürzung [engl.] = Angaben nur in englischer Sprache verfügbar Quelle: http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm Bericht aus Brüssel 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 07/2016 vom 25. April 2016 Seite 21 von 21
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