Inhalt Wochenbericht der NRW-Landesvertretung in

Inhalt
Wochenbericht der NRW-Landesvertretung in Brüssel
Bericht aus Brüssel des Verbindungsbüros des Deutschen Bundestags
Aktuelle Meldungen
Zitate
Zahl der Woche
Landtags-Dokumente
Termine
Bewertung aktueller Frühwarndokumente
Aktuelle Konsultationen der EU-Kommission
Kontakt
16
EU-VORLAGE
16/167
Alle Abg
Wochenbericht der NRW-Landesvertretung in Brüssel *)
Themen sind unter anderem: „Griechenland: Sondertreffen der Eurogruppe in Kürze?“; „Digitaler
Binnenmarkt: Industrie 4.0 – Cloud – IKT – eGovernment“; „Europäische Kommission legt ersten
Umsetzungsbericht zum EU-Türkei-Deal vor“; „Sitzung der Fachkommission Wirtschaftspolitik des
Ausschusses der Regionen am 22. April 2016“.
Den Bericht erhalten Sie im Anhang.
Bericht aus Brüssel des Verbindungsbüros des Deutschen Bundestags
Themen sind unter anderem: „Europäische Sicherheitsagenda: Erste Bestandsaufnahme der
Kommission“; „Stand der Beratung über das Europäische Einlagensicherungssystem“; „Richtlinie zur
Entsendung von Arbeitnehmern“.
Den Bericht erhalten Sie im Anhang.
Aktuelle Meldungen
Migration: Kommission legt vierten Bericht zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vor
Am 20. April 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht zur Umsetzung der
Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016. Laut Bericht seien bei der operativen Umsetzung der
Erklärung gute Fortschritte zu verzeichnen. Dennoch erwähnt die Kommission auch, dass weitere
Anstrengungen und Verpflichtungen nun erforderlich seien, um die Ergebnisse zu konsolidieren und
für eine nachhaltige Rückführung und Neuansiedlung zu sorgen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1444_de.htm
* Die Anlage zu dieser EU-Vorlage ist über das Dokumentenarchiv abrufbar.
Migration: Kommission eröffnet neues Koordinierungszentrum auf Sizilien
Am 27. April 2016 wurde zur Koordinierung der Arbeit an den Hotspots in Italien ein gemeinsames
Hauptquartier der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex, des Europäischen Unterstützungsbüros
für Asylfragen (EASO), von Europol und Eurojust in Catania (Sizilien) eröffnet. Das gemeinsame
Hauptquartier soll die Arbeiten an den Hotspots besser koordinieren und eine enge Zusammenarbeit
mit den nationalen Behörden sicherstellen.
http://ec.europa.eu/germany/news/migrationskommissar-avramopoulos-er%C3%B6ffnet-neueskoordinierungsb%C3%BCro-f%C3%BCr-hotspots-italien_de
TTIP: 13. Verhandlungsrunde
Vom 25. bis zum 29. April 2016 findet in New York die 13. Verhandlungsrunde zur Transatlantischen
Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) statt. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die
Europäische Kommission am 27. April 2016 einen neuen Bericht zum Stand der Verhandlungen. Laut
Kommission wurden zwar bereits gute Fortschritte erzielt aber in einigen Bereichen müsse „noch mehr
in Bewegung kommen, wenn die Hauptbestandteile des Abkommens noch 2016 abgeschlossen
werden sollen“.
http://ec.europa.eu/germany/news/neuer-bericht-zum-stand-der-ttip-verhandlungen_de
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/april/tradoc_154477.pdf
Digitale Agenda: Kommission bereitet schnelles Internet in ländlichen Gegenden vor
Am 28. April 2016 gab die Europäische Kommission bekannt, dass bis spätestens zum Sommer 2020
EU-weit das derzeit für Fernsehen genutzte 700-MHz-Frequenzband für mobile Internetdienste
gesteigert werden soll. Dazu hat die Kommission die entsprechenden technischen Bedingungen für
die EU-weit einheitliche grenzüberschreitende Nutzung angenommen. Laut Kommission ist dieses
Frequenzband gut geeignet, um in allen Gegenden, auch in entlegenen Dörfern, eine hochwertige
Internetanbindung bereitzustellen.
http://ec.europa.eu/germany/news/schnelles-internet-auch-auf-dem-land-eu-kommission-bereitet%C3%BCbergang-f%C3%BCr-700-mhz-frequenzband_de
Europäische Verkehrsnetze: Kommission geht mit neuen Schritten gegen deutsche Maut vor
Am 28. April 2016 leitete die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland und
Großbritannien ein, um gegen nationale Straßennutzungsgebühren vorzugehen, die laut Kommission
gegen die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes verstoßen. Im Detail argumentiert die Kommission,
dass das in Deutschland am 8. Juni 2015 verabschiedete Gesetz zur Einführung einer
Straßennutzungsgebühr für PKW zusammen mit dem zeitgleich verabschiedeten Gesetz, welches
ausschließlich Haltern von in Deutschland zugelassenen PKWs die Befreiung von der Kfz-Steuer in
Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert, auf zwei Ebenen zur Diskriminierung führt. Zum einen
seien deutsche Nutzer – und ausschließlich diese – von der Straßennutzungsgebühr befreit, weil ihre
Kfz-Steuer genau um den Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen seien die Preise für
Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional hoch.
Bereits im Juni 2015 war von Seiten der Kommission der erste Schritt eines entsprechenden
Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet worden. Nun fordert die Kommission Deutschland in einem
zweiten Schritt auf, die Gesetzgebung innerhalb von zwei Monaten mit dem EU-Recht in Einklang zu
bringen. Andernfalls könne der Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebracht werden.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1456_de.htm?locale=en
Zitate
„Das erste Ergebnis unserer Zusammenarbeit mit der Türkei ist die klare die Botschaft, dass
Menschen, die sich an Schleuser wenden, die falsche Entscheidung treffen. In den letzten drei
Wochen haben wir einen starken Rückgang der Zahl der illegal ankommenden Migranten gesehen.
Dieser Rückgang muss nun mit der Eröffnung eines legalen Wegs zur Neuansiedlung
schutzbedürftiger Menschen einhergehen.“
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1444_de.htm
Zahl der Woche
330 000
Laut Eurostat, dem statistischen Bundesamt der Europäischen Union, erkannten die 28 EUMitgliedstaaten im vergangenen Jahr 333 350 Asylbewerber als schutzberechtigt an. Dies entspräche
einem Anstieg von 72% gegenüber 2014. Seit 2008 wurde fast 1,1 Million Asylbewerbern in der EU
der Schutzstatus zuerkannt.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7233422/3-20042016-AP-DE.pdf/caf97549-b14d45f3-bf91-20cfa5e6f072
Landtags-Dokumente
Institutionen: 20 Jahre UN-Stadt Bonn: Bundesstadt Bonn als zweites bundespolitisches Zentrum
sichern und als Sitz der Vereinten Nationen fortentwickeln, Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache
16/10068
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10068.pdf
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen NRW und Benelux-Staaten fortsetzen, Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Drucksache 16/10075
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10075.pdf
Datenschutz: "Safe Harbor" mit neuem Anstrich: Der Datenschutz-Deal "EU-US Privacy Shield"
gewährt in NRW lebenden Menschen keinen Schutz vor anlassloser Massenüberwachung, Antrag der
Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/11413
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11413.pdf
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Bekämpfung grenzüberschreitender Einbruchskriminalität
verbessern, Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/10067
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10067.pdf
Migration: Gelingende Integration von Flüchtlingen. Ein Integrationsplan für NRW. Antrag der
Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/11229;
Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/11318; in Verbindung damit: Früh und
umfassend: Was Nordrhein-Westfalen jetzt für die Integration von Schutzsuchenden tun muss, Antrag
der Fraktion der CDU, Drucksache 16/11225, Entschließungsantrag der Fraktion der FDP,
Drucksache 16/11299 (Neudruck); 70 Jahre Landeszentrale für politische Bildung: Wir brauchen jetzt
mehr politische Bildung für alle, Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/11218
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11229.pdf
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11318.pdf
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11225.pdf
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11299.pdf
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11218.pdf
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: 25 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag Versöhnungs- und Freundschaftswerk der Heimatvertriebenen und Aussiedler würdigen Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/11430,
25 Jahre Deutsch-Polnische Freundschaft würdigen und gemeinsame Beziehungen engagiert
fortsetzen, Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE
GRÜNEN, Drucksache 16/11413
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?typ=P&Id=MMD16/11430&quelle=alle&wm=
1&action=anzeigen
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11491.pdf
Wirtschaftspolitik: Stahlstandort NRW sichern - strategische Industrie für die Wirtschaft von morgen
Antrag der Fraktion der SPD und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/11707
http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?typ=P&Id=MMD16/11707&quelle=alle&wm=
1&action=anzeigen
Termine
9. - 12. Mai, Straßburg, Plenarsitzung des Europäischen Parlaments
http://www.europarl.europa.eu/sed/doc/news/flash/SYN_POJ_STR_May%20V3_EN.pdf
11. Mai, Düsseldorf, Ausschuss für Europa und Eine Welt
12. - 13. Mai, Brüssel, Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten
15. Mai, Bewerbungsfrist für Praktika im Europäischen Parlament
Das Europäische Parlament bietet Hochschulabsolventen aller Studienrichtungen sogenannte
„Robert-Schuman-Praktika" an. Diese werden zweimal im Jahr angeboten und dauern jeweils fünf
Monate. Die Praktika beginnen im März und im Oktober.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160407STO21731/Praktika-imEurop%C3%A4ischen-Parlament-Bewerben-Sie-sich-bis-15.-Mai!
17. Mai, Brüssel, Sitzung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei
20. Mai, Brüssel, Sitzung der EU-Innen- und Justizminister
23. - 24. Mai, Brüssel, Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten
24. Mai, Brüssel, Sitzung der Eurogruppe
25. Mai, Brüssel, Sitzung der EU-Wirtschafts- und Finanzminister
Bewertung aktueller Frühwarndokumente
Es liegen keine aktuellen Bewertungen vor.
Aktuelle Konsultationen der EU-Kommission
Konsultation: „Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft“
Am 11. April 2016 leitete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum
Arbeitsprogramm „ ‚Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft‘ 2018 - 2020“ im
Rahmen von Horizont 2020 ein.
Die Konsultation läuft bis zum 4 Juli 2016.
http://ec.europa.eu/research/consultations/swafs-wp2018-2020/consultation_en.htm
Konsultation zur Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
Am 11. April 2016 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Bewertung
und Revision der Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.
Die Ergebnisse sollen in den neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Privatsphäre in der elektronischen
Kommunikation einfließen, der Ende 2016 vorgelegt werden soll.
Die Konsultation läuft bis zum 5. Juli 2016.
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/public-consultation-evaluation-and-review-eprivacydirective
Konsultation zur Überarbeitung des Interoperabilitätsrahmens
Am 6. April 2016 leitete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung
des europäischen Interoperabilitätsrahmens ein. Ziel der Konsultation ist laut Kommission, die
Interoperabilität zwischen öffentlichen Verwaltungen, Bürgern und Unternehmen zu verbessern.
Die Konsultation läuft bis zum 29. Juni 2016.
http://ec.europa.eu/isa/consultations/index_en.htm#co1
Konsultation zum Insolvenzrecht in der EU
Am 23. März 2016 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum
Insolvenzrecht in der EU. Die Antworten sollen in die Erarbeitung einer Gesetzgebungsinitiative zur
Geschäftsinsolvenz einfließen, welche die Kommission ihrer Empfehlung aus dem Jahr 2014 folgend
vorlegen will. Laut Kommission soll die Initiative die wichtigsten Hindernisse für den freien Kapitalfluss
behandeln und auf nationale Regelungskonzepte aufsetzen, die gut funktionieren.
Die Konsultation läuft bis zum 14. Juni 2016.
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/opinion/160321_de.htm
Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte in der Eurozone
Am 8. März 2016 legte die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu einem ersten
Entwurf zur sogenannten europäischen Säule sozialer Rechte vor. Kommissionspräsident JeanClaude Juncker hatte den Entwurf im September 2015 bereits angekündigt. Die Initiative zielt auf den
Euro-Raum ab, andere EU-Mitgliedstaaten können sich aber anschließen. Mit der europäischen Säule
sozialer Rechte sollen wesentliche Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender und fairer
Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme festgelegt werden. Das vorliegende Konzept gliedert sich in 20
Prinzipien in den drei Kategorien „Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt“, „faire
Arbeitsbedingungen“ und „angemessener und nachhaltiger Sozialschutz“. Laut Kommission habe die
Erfahrung der letzten 15 Jahre gezeigt, dass anhaltende Ungleichgewichte in einem oder mehreren
Mitgliedstaaten die Stabilität des gesamten Euro-Raums gefährden können. Ein endgültiger
Kommissionsvorschlag soll dann Anfang 2017 vorgelegt werden.
Die Konsultation läuft bis zum 31. Dezember 2016.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-544_de.htm
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=699&consultId=22&visib=0&furtherConsult=yes
Öffentliche Konsultation zum gemeinsamen Transparenzregister aller EU-Institutionen
Am 1. März 2016 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation, um
Stellungnahmen aller Interessierten zum geplanten gemeinsamen Transparenzregister der EUInstitutionen zu sammeln. Das verpflichtende Register soll sowohl Akkreditierungen beim
Europäischen Parlament als auch beim Rat und der Europäischen Kommission erfassen. Das aktuelle
Transparenzregister, das lediglich Kommission und Parlament betrifft, ist bislang nicht verpflichtend.
Die Ergebnisse der Konsultation sollen in den Kommissionsvorschlag einfließen, der im weiteren
Verlauf des Jahres erwartet wird. Auf Ebene des Europäischen Parlaments wird zurzeit ein
Initiativbericht unter Berichterstatter Sven Giegold (Grüne, NRW) verfasst unter dem Titel „Bericht
über Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Organen“. Die Abstimmung im
Plenum des Europäischen Parlaments ist für den 25. Mai 2016 geplant.
Die Konsultation läuft bis zum 1. Juni 2016.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-462_en.htm
http://ec.europa.eu/transparency/civil_society/public_consultation_en.htm
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE567.666+01+DOC+PDF+V0//DE&language=DE
Öffentliche Konsultation zur Bewertung der „Europe-Direct“- Zentren
Am 10. Februar 2016 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur
Bewertung der Arbeit der sogenannten „Europe-Direct“-Informationszentren. Das Netzwerk aus 500
Büros informiert insbesondere zu den Unionsbürgerrechten, den EU-Prioritäten, Rechtsvorschriften,
Politiken, Programmen und Fördermöglichkeiten. Zudem organisieren die Zentren Konferenzen und
Veranstaltungen und leiten Reaktionen der Bürger an die EU weiter. Die Ergebnisse der Konsultation
sollen in die Halbzeitbewertung des Projekts der „Europe-Direct“-Zentren einfließen.
Die Konsultation läuft bis zum 4. Mai 2016.
http://ec.europa.eu/dgs/communication/take-part/consultations/2013-2017-edics_de.htm
Übersicht über neue relevante EU-Frühwarndokumente
Fristen
Titel
Drucksachen und Bewertungen und
Links
Berichtsbögen
Fristbeginn: noch offen Vorschlag für eine Richtlinie des KOM-Nr.: (2016)
Fristende: noch offen Europäischen Parlaments und des 198 endg.
Rates zur Änderung der Richtlinie
erreichbare
2013/34/EU im Hinblick auf die
BR-Drs-Nr: 176/16
Plenarsitzungen: noch Offenlegung von
offen
Ertragsteuerinformationen durch
bestimmte Unternehmen und
Zweigniederlassungen
Fristbeginn: 14.04.16
Fristende: 09.06.16
erreichbare
Plenarsitzungen:
13.05.16
Fristbeginn: 23.03.16
Fristende: 18.05.2016
erreichbare
Plenarsitzungen:
13.05.16
Fristbeginn: 22.03.16
Fristende: 17.05.16
erreichbare
Plenarsitzungen:
13.05.16
Fristbeginn: 15.03.16
Fristende: 10.05.16
Fristbeginn: 23.03.16
Fristende: 18.05.16
erreichbare
Plenarsitzungen:
13.05.16
Fristbeginn: 15.03.16
Fristende: 10.05.16
Fristbeginn: 15.03.16
Fristende: 10.05.16
Vorschlag für eine Verordnung
KOM-Nr.: (2016)
des Europäischen Parlaments und 202 endg
des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 258/2014 zur
Auflegung eines
Unionsprogramms zur
Unterstützung spezieller
Tätigkeiten im Bereich
Rechnungslegung und
Abschlussprüfung für den
Zeitraum 2014-2020
Vorschlag für eine Verordnung
KOM-Nr.: (2016)
des Europäischen Parlaments und 159 endg.
des Rates zur Festsetzung des
Anpassungssatzes für
Direktzahlungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
für das Kalenderjahr 2016
Titel: Vorschlag für eine
KOM-Nr.: (2016)
Verordnung des Europäischen
157 endg.
Parlaments und des Rates mit
Vorschriften für die Bereitstellung
von Düngeprodukten mit CEBR-Drs-Nr: 143/16
Kennzeichnung auf dem Markt
und zur Änderung der
BR-Zu-Drs-Nr:
Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 zu143/16
und (EG) Nr. 1107/2009
Vorschlag für eine Richtlinie des KOM-Nr.: (2016)
Europäischen Parlaments und des 128 endg.
Rates zur Änderung der Richtlinie
96/71/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom
BR-Drs-Nr: 114/16
16. Dezember 1996 über die
Entsendung von Arbeitnehmern im BR-Zu-Drs-Nr:
Rahmen der Erbringung von
zu114/16
Dienstleistungen
Vorschlag für eine Richtlinie des KOM-Nr.: (2019) 82
Europäischen Parlaments und des endg.
Rates über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen in der
BR-Drs-Nr: 138/16
Binnenschifffahrt und zur
Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG
des Rates und der Richtlinie
91/672/EWG des Rates
Vorschlag für eine Verordnung
KOM-Nr.: (2016)
des Rates über die Zuständigkeit, 107 endg.
das anzuwendende Recht und die
Anerkennung und Vollstreckung BR-Drs-Nr: 137/16
von Entscheidungen in Fragen
des Güterstands eingetragener
BR-Zu-Drs-Nr:
Partnerschaften
zu137/16
Vorschlag für eine Verordnung
KOM-Nr.: (2016)
des Rates über die Zuständigkeit, 106 endg.
das anzuwendende Recht und die
Anerkennung und Vollstreckung
von Entscheidungen in Fragen
BR-Drs-Nr: 136/16
des ehelichen Güterstands
BR-Zu-Drs-Nr:
zu136/16
Fristbeginn: 07.03.16
Fristende: 02.05.16
Vorschlag für eine Verordnung
KOM-Nr.: (2016)
des Europäischen Parlaments und 113 endg.
des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU, Euratom) Nr.
Umdruck: Nein
883/2013 in Bezug auf das
Sekretariat des
Überwachungsausschusses des
Europäischen Amtes für
Betrugsbekämpfung (OLAF)
Eine ständig aktualisierte Liste aller Frühwarndokumente finden Sie im Intranet:
http://landtag/portal/Verwaltung/GB_I/I.5/Europa/Subsidiaritaet/Fruehwarnsystem.jsp
Kontakt
Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
Referat I.5 - Nicole Esser / Anne Steven
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Informationen
aus Brüssel
Nr. 13-2016
25.04.2016
Finanzen und Steuern
2
Griechenland: Sondertreffen der Eurogruppe in
Kürze?
2
EU-Finanzminister wollen Steuerbetrug,
Steuerumgehung und aggressive
Steuergestaltung weiter bekämpfen
4
Konferenz zum internationalen und
europäischen Steuerrecht
6
Wirtschaft
8
Digitaler Binnenmarkt: Industrie 4.0 – Cloud –
IKT – eGovernment
8
Innen und Justiz
11
EU-Justizbarometer 2016
11
Rechtliche und ethische Aspekte der
Robotertechnik und der künstlichen Intelligenz
14
Europäische Kommission legt Mitteilung zum
Umsetzungsstand der EU-Sicherheitsagenda
vor
16
Europäische Kommission legt ersten
Umsetzungsbericht zum EU-Türkei-Deal vor 18
KW. 17
Mitgliedstaaten erkannten im Jahr 2015 EUweit 333.350 Asylberechtigte an
20
Europäische Kommission rügt Mangel an
Gegenseitigkeit bei der Befreiung von EUBürgern von Visumpflicht
22
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
24
Deutschlands Unterzeichnung des
Beschaffungsabkommens betrifft 88% der EUBevölkerung
24
Ausschuss der Regionen
25
Sitzung der Fachkommission Wirtschaftspolitik
des Ausschusses der Regionen am 22. April
2016
25
Notizen
26
AdR-Radar
32
Laufende Konsultationen
33
Agenda der Europäischen Institutionen
36
@NRWinEU
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Finanzen und Steuern
Finanz en und Steu ern
Griechenland: Sondertreffen der Eurogruppe in Kürze?
Weitere Konsolidierungsmaßnahmen „auf Vorrat“
Die Finanzminister der Eurogruppe haben sich
gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihrem informellen Treffen am
22.04.2016 in Amsterdam unter anderem mit
der laufenden Programmüberprüfung in Griechenland befasst.
von Spar- und Reform-Maßnahmen fast abgeschlossen. Sie sollen Einsparungen und Mehreinnahmen von insgesamt 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) erbringen. Darunter fallen
Renten- und Steuerreformen, der Umgang mit
«faulen» Krediten und die Errichtung eines
Privatisierungsfonds.
Weiterhin stehen das Paket zur Renten- und
Steuerreform und die Umsetzung von Strukturreformen wie die Einrichtung eines Privatisierungsfonds und die Modernisierung der Öffentlichen Verwaltung im Mittelpunkt. Für die Auszahlung neuer Kredite war im Sommer 2015
nach langen Verhandlungen ein neues Hilfspaket geschnürt worden. Es sah die Umsetzung von Reformen bis Oktober 2015 vor.
Schwieriger gestaltet sich der zweite Teil des
Pakets. Die Euro-Gruppe fordert von Griechenland so genannte «Vorratsbeschlüsse» zu
weiteren Konsolidierungsmaßnahmen, mit
einem Umfang von 2% des BIP. Sie müssten
nur umgesetzt werden, sofern die verpflichtenden Maßnahmen nicht ausreichen würden, um
bis zum Jahr 2018 den im Programm verlangten Primärüberschuss (das ist der Saldo vor
Zinszahlungen) im griechischen Staatshaushalt von 3,5% des BIP zu erreichen. Die Forderung nach Vorratsbeschlüssen dient der Überwindung der Differenzen mit dem IMF. Der IMF
bezweifelt, dass die vereinbarten zwingenden
Maßnahmen nicht ausreichen. Dijsselbloem
betonte, die Reserve-Maßnahmen sollten
glaubwürdig sein, vom griechischen Parlament
vorab beschlossen werden und bei möglicher
Anwendung auf Basis objektiver Kriterien automatisch ausgelöst werden.
In die seither stockenden Verhandlungen der
Gläubiger mit Griechenland scheint aber Bewegung gekommen zu sein, gelöst ist das
Problem aber noch nicht. Der Vorsitzende der
Finanzminister der Euro-Mitgliedstaaten (Eurogruppe), Jeroen Dijsselbloem, zog nach der
informellen Sitzung in Amsterdam eine vorsichtig positive Zwischenbilanz. Man glaube, dass
wesentliche Fortschritte erzielt worden seien
und man in Schlüsselbereichen nahe an eine
Einigung gerückt sei. Er hoffe, dass die laufende Überprüfung des dritten Hilfsprogramms bis
zu einer möglichen Sondersitzung der Eurogruppe am kommenden Donnerstag (Anm.:
28.04.2016) in Brüssel abgeschlossen werden.
Dann könne auch eine Positionierung über
mögliche Schuldenerleichterungen beginnen.
Die Sitzung könne jedoch nur stattfinden, wenn
ausreichende Verhandlungsergebnisse vorliegen.
Die Institutionen („Troika“) hatten den Ministern
zuvor einen Zwischenbericht der Überprüfungen aus den letzten Wochen über den Stand
der Gespräche vorgelegt. Konkret geht es um
die Überprüfung der Reformen und die Festlegung der nächsten Schritte. Ein entsprechender Abschluss ist die Bedingung für die Auszahlung der nächsten Kredittranche aus dem
2015 vereinbarten Hilfsprogramm. In der Sache geht es um ein dreiteiliges Gesamtpaket.
Dabei sind die Verhandlungen über das Paket
Zahlreiche Fragen sowohl formeller als auch
inhaltlicher Art sind noch nicht beantwortet.
Der griechische Finanzminister Euklid Tsakalotos wies nach der Sitzung darauf hin, dass das
griechische
Recht
keine
VorratsGesetzgebung zulasse. Man bemühe sich
jetzt, einen Verpflichtungs-Mechanismus zu
entwickeln, der die Glaubwürdigkeit für die
Gläubiger, internationale Investoren und die
griechische Bevölkerung erhöhe.
Sofern das erreicht wird, könnten die Eurogruppen-Finanzminister in der Sondersitzung
über das dritte Element des Hilfsprogramms,
die Schuldentragfähigkeit diskutieren. Das IMF
fordert, dass die europäischen Gläubiger Griechenland Schuldenerleichterungen gewähren,
um die hohe griechische Staatsverschuldung
(177% des BIP zu Ende 2015) tragbar zu machen.
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Finanzen und Steuern
In der Euro-Gruppe gibt es offensichtlich bisher
keine Unterstützung für einen nominalen
Schuldenschnitt (so genannten Haircut, d.h.
Verzicht auf Rückzahlung eines Teils der
Schulden). Dijsselbloem betonte, man werde
innerhalb des Rahmens der Vereinbarung aus
dem Sommer 2015 bleiben. Demnach könnten
die Laufzeiten der Kredite verlängert und tilgungsfreie Phasen eingerichtet werden.
Kontakt:
Susanne
Metzler,
[email protected], Kurzwahl 871-729
Weiterführende Informationen:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/e
urogroup/2016/04/22/
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Finanzen und Steuern
EU-Finanzminister wollen Steuerbetrug, Steuerumgehung und aggressive
Steuergestaltung weiter bekämpfen
Öffentliche länderbezogene Berichterstattung streitig
Die EU-Finanzminister haben sich auf ihrem
informellen Treffen am 23.04.2016 mit den
Folgen der Panama-Papiere befasst. Sie begrüßten das Vorgehen der EU gegen Steuerflucht. Das Bewusstsein für ein dringendes
Handeln sei gewachsen, so der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem.
Alle Mitgliedstaaten haben sich demnach einer
Trust-Initiative angeschlossen. Alle Mitgliedstaaten sagen zu, sich an dem von fünf großen
EU-Mitgliedstaaten in Washington gestarteten
Pilotprojekt zur Erfassung der wahren Besitzer
von Trusts und ähnlichen Konstruktionen zu
beteiligen. Vorgesehen sind Register über die
wahren Besitzer von Firmen, Trusts, Stiftungen
und ähnlichem sowie ein automatischer Austausch der Informationen. Ähnliche Register
sind bereits in der 2015 beschlossenen Revision der EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie vorgesehen: Sie sind zum Teil noch nicht umgesetzt. Es gibt nunmehr einen Prüfauftrag, ob in
die bevorstehende nächste Revision unter
anderem auch der automatische Informationsaustausch über die Register aufgenommen
werden könne.
Unterstützt haben die Minister das Vorhaben
der Europäischen Kommission, auf Basis bestimmter Kriterien eine gemeinsame EU-Liste
von Steueroasen zu erstellen. Darunter fallen
Staaten, die etwa einschlägige Standards der
G-20 und/oder der OECD nicht einhalten. Bisher unterhalten die einzelnen EU-Staaten unterschiedliche nationale «schwarze Listen».
Eine gemeinsame Liste soll auch zu koordinierten Gegenmaßnahmen führen.
Streitig ist hingegen bislang der Vorschlag der
legislativen Festlegung der Offenlegung der
länderspezifischen Berichterstattung, „country
by country reporting“. Die Europäische Kommission hatte am 12.04.2016 einen entsprechenden legislativen Vorschlag vorgelegt.
Demnach sollen multinational agierende Konzerne mit einem Umsatz von mindestens 750
Mio. Euro, die auch in der EU tätig sind, bestimmte Schlüsseldaten gesondert veröffentlichen. Die Informationspflicht erstreckt sich
unter anderem auf Umsatz, Gewinn, Anzahl
der Mitarbeiter und Steuern. Der Vorschlag
ergänzt die bereits beschlossene länderweise
Berichterstattung innerhalb der Steuerbehörden („DAC4“).
Finanzminister Wolfgang Schäuble verwies
kritisch auf Einwände der Steuerverwaltungen
der Bundesländer, laut denen Transparenz im
Widerspruch zur Effizienz stehen könne. Unternehmen seien eher zur Offenlegung von
Daten gegenüber den Behörden bereit, wenn
sie eine öffentliche Prangerwirkung vermeiden
wollen. Der österreichische Finanzminister
Hans-Jörg Schelling sprach sich auch gegen
den Vorschlag aus, da die Offenlegung gegenüber den Steuerbehörden ausreiche. Auch
weitere Teilnehmer äußerten sich skeptisch.
Im Europäischen Parlament, das den Vorschlag zusammen mit den Mitgliedstaaten im
Verfahren der qualifizierten Mehrheit verabschieden muss, gibt es viel Unterstützung für
das Vorhaben. Dijsselbloem betonte, die Niederlande würden den Vorschlag unterstützen.
Unter den Ministern gebe es Meinungsverschiedenheiten, was aber zu Beginn einer
solchen Debatte oft der Fall sei. Manche Kollegen würden Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen befürchten.
Nordrhein-Westfalen ist im Verfahren des
Bundesrates Vorortland für das Transparenzpaket und den Aktionsplan für eine faire Besteuerung. Der Vorschlag zur Änderung der
Rechnungslegungsrichtlinie (RL 2013/34/EU
vom 26.06.2013 über den Jahresabschluss,
den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen) sieht ein neues Kapitel 10a
vor. Dabei sollen Anwendungsbereich, Inhalt
und die sonstigen Voraussetzungen des Ertragssteuerinformationsberichts
festgelegt
werden.
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Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
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Finanzen und Steuern
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http://www.eu2016.nl/documenten/publicaties/
2016/04/22/informal-ecofin---line-to-take-nlpresidency
http://www.fm.nrw.de/presse/2016_04_20_Red
e_Minister_Unterrichtung.php
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Finanzen und Steuern
Konferenz zum internationalen und europäischen Steuerrecht
Europäische Steuerberater veranstalten Jahresfachkongress zur Umsetzung der Anti-BEPSMaßnahmen
Am 21.04.2016 veranstaltete der europäische
Dachverband der Steuerberater Confédération
Fiscale Européene (CFE) in der Landesvertretung von Nordrhein-Westfalen vor rund 100
internationalen Steuerexperten und Gästen
aus den Institutionen und Verbänden seinen
jährlichen Steuerrechtskongress in Brüssel. Im
Zentrum standen die OECD-Maßnahmen, die
so genannten Anti-BEPS („Base Erosion and
Profit Shifting“) Empfehlungen und deren Umsetzung in die internationale, europäische und
nationale Praxis.
Die OEDC (Frau Grace Perez-Navarro, stellvertretende Direktorin für Steuerpolitik und
Steuerverwaltung) erinnerte an die Hintergründe für die Entwicklung des BEPS Projekts.
Den Staaten in der internationalen und EUweiten Steuerpolitik sollte ein Arbeitsmittel an
die Hand gegeben werden, um Steuerschlupflöcher zu schließen. Die OECD erwarte, dass
durch
die
Umsetzung
der
BEPSEmpfehlungen der OECD der Kampf gegen
aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne vereinfacht werde. Die im ersten
Teil vorgestellten zentralen Aspekte des
BEPS-Projektes setzen vor allem vermehrt auf
Politik- und Steuertransparenz zwischen den
Mitgliedstaaten und den Steuerpflichtigen sowie auf eine verbesserte Zusammenarbeit und
Umsetzung. Ein besonderes Augenmerk solle
auf den vermehrten Bezug zu Entwicklungsländern gesetzt werden.
Die Europäische Kommission (Bert Zuijdendrop, Referatsleiter) unterstrich die Bedeutung einheitlicher Regelungen auf EUEbene. Eine nicht flächendeckende bzw. nur
freiwillige Umsetzung der Vorschläge werde
faire Wettbewerbsvoraussetzungen zwischen
den Mitgliedstaaten in Bezug auf Steuererhebungen erheblich beeinträchtigen. Daher habe
die Kommission im Januar 2016 das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung vorgelegt. Die dort vorgeschlagenen Minimum-Standards sollen alle Mitgliedstaaten auf ein einheitliches Niveau bringen,
ohne ihnen die Möglichkeit zu nehmen, auf
nationaler Ebene weiterreichende Maßnahmen
gegen Steuervermeidung einzuführen.
In seinem Beitrag ging Dr. Ingo van Lishaut
(Gruppenleiter, NRW Finanzministerium) insbesondere auf die BEPS-Aktion 2 „Hybride
Gestaltung“ und deren Auftreten in Deutschland ein. Herr Dr. van Lishaut führte aus, dass
bei grenzüberschreitenden Transaktionen die
betroffenen Staaten häufig unterschiedliche
Regelungen für die steuerliche Einordnung
bestimmter Finanzierungsinstrumente und
Gesellschaftsformen anwenden. Das könne
dazu führen, dass diese Vorgänge im Ergebnis
in keinem der beteiligten Staaten besteuert
bzw. Ausgaben doppelt abgezogen würden. In
Deutschland trete diese Problematik insbesondere bei Personengesellschaften als transparenten Unternehmen auf. Die Empfehlungen
der OECD seien insbesondere darauf gerichtet, die doppelte Abzugsfähigkeit beziehungsweise die Abzugsfähigkeit der Ausgaben bei
gleichzeitiger Freistellung auf der Empfängerseite zu vermeiden. Zu diesem Zweck werde
die steuerliche Abzugsfähigkeit beziehungsweise die Freistellung der Einkünfte bei hybriden Finanzierungen unter den Vorbehalt der
steuerlichen Behandlung auf der Gegenseite
gestellt. Diese Vorschläge müssten nun in
europäische bzw. nationale Gesetzgebung
umgesetzt werden. Aus seiner Sicht reiche der
von der Kommission dazu alternativ vorgeschlagene Ansatz in Art. 10 nicht, um die Unsicherheiten in diesem Bereich zu vermindern.
Die dort vorgeschlagene Qualifikationsverkettung weiche von den OECD-Vorschlägen ab
und führe zu neuen Zweifelsfragen. NRW bevorzugt deshalb eine an den OECDVorschlägen angelehnte, aber nicht zu detaillierte Regelung.
Im zweiten Teil zur „Wirtschaftlichen Substanz
− Was wird sich ändern?“ ging Vanessa De
Saint-Blanquat (Französischer Unternehmerverband) auf einige der BEPS-Maßnahmen,
unter anderem auf das Spannungsfeld bei der
Debatte um ein effektives Hinzurechnungsbesteuerungssystem ein. Professor Dr. Joachim
Englisch (Universität Münster) bewertete in
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Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Finanzen und Steuern
seinem Beitrag die sechs von der Kommission
vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts
COM(2016) 26 final, (Anti-Tax Avoidance Directive). Martin Hess (Swiss Holding) referierte
über die Effekte von BEPS auf den Steuerwettbewerb und Steuerstrategien in der
Schweiz. Nach seiner Auffassung werden die
BEPS-Maßnahmen den internationalen Steuerwettbewerb neu formieren, grenzüberschreitende multinationale Unternehmen würden
daher künftig weniger aggressive Steuerstrategien anwenden.
Der letzte Teil der Konferenz behandelte die
Fragen „Sicherheit, Vertraulichkeit, Transparenz – Was kann der Steuerzahler von der
Verwaltung erwarten?“ Die tschechische Steuerberaterin Petra Pospísilová wies darauf hin,
dass beim Informationsaustausch zwischen
den Steuerbehörden die Geheimhaltung der
Daten nach den jeweiligen Datenschutzregeln
des einfordernden Staates erfolge. Der Austausch sei jedoch insofern beschränkt, als
dass kommerzielle, industrielle oder professionelle Geheimnisse nicht öffentlich gemacht
werden können. Das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs „Sabou“ (C-276/12) habe aufgezeigt, dass die Regelungen nicht ausreichend
das Recht der Steuerzahler berücksichtigen.
Beispielsweise sei die Infragestellung der
Richtigkeit einer von einem Mitgliedstaat angeforderten Information für den Steuerzahler
nicht möglich. Ebenso sei keine Verpflichtung
vorgesehen, den Steuerzahler von einer ihn
betreffenden Anfrage in Kenntnis zu setzen.
Sie kritisierte des Weiteren, dass das EurofiscSystem (Anm.: EU-Mechanismus zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit) noch
nicht ausgereift sei. Zum einen beteiligten sich
einige Mitgliedstaaten nicht umfassend an
einem Austausch: Des Weiteren sei der bestehende Austausch noch zu langsam, nicht gezielt und nicht ausreichend benutzerfreundlich.
Countries“. Die Medaille wird seit 2013 jährlich
von der CFE zusammen mit dem steuerrechtlichen Research Institut IBFD/Niederlande an
junge Akademiker verliehen, die sich in herausragender Weise mit Themen aus dem internationalen Steuerrecht befassen.
Der Präsident der CFE, Henk Koller, betonte,
die Arbeit sei eine herausragende Analyse, die
Licht in Strategien von Gewinnverlagerungen
mit Bezug zu Entwicklungsländern bringe. Sie
enthalte interessante Schlussfolgerungen, die
auf einer innovativen empirischen Analyse
basierten. Die Jury würdige mit der Vergabe
insbesondere den von Kristiaji vorgenommenen Bezug zwischen der EU und Drittstaaten
im besonderen Fokus der Anti-BEPSMaßnahmen.
Kontakt:
Susanne
Metzler,
[email protected], Kurzwahl 871-729
Weiterführende Informationen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/
company_tax/anti_tax_avoidance/index_de.htm
http://www.oecd.org/tax/beps.htm
http://www.cfe-eutax.org/node/5123
Hervorzuheben ist schließlich die Verleihung
der Albert J. Rädler-Medaille im Verlauf der
Konferenz. Der an der Universität Tilburg/Niederlande studierende Indonesier Bawono Kristiaji erhielt die Medaille für seinen
wissenschaftlichen Beitrag zu „Incentives and
Disincentives of Profit Shifting in Developing
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Wirtschaft
W irtschaft
Digitaler Binnenmarkt: Industrie 4.0 – Cloud – IKT – eGovernment
Kommission legt neues Umsetzungspaket vor: Technologien und öffentliche Dienstleistungen
im Fokus
Am 19.04.2016 hat die europäische Kommission das erste Umsetzungspaket zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes (DSM:
Digital Single Market) für das Jahr 2016 vorgelegt. Dieses nicht-legislative Paket konzentriert
sich auf Technologien und öffentliche Dienstleistungen („Technologies and Public Service
Modernisation“). Ursprünglich war die Veröffentlichung bereits für den 06.04.2016 vorgesehen gewesen, wurde wegen der zeitgleichen
Annahme des Asylpakets jedoch verschoben.
Das nun vorgelegte Paket enthält insgesamt
vier Elemente (siehe dazu auch Abbildung 1):
•Mitteilung zur Digitalisierung der europäischen
Industrie
•Mitteilung zur europäischen Cloud-Initiative
•Mittteilung zur IKT-Normierung
•Mitteilung zum e-Government Aktionsplan
2016 - 2020
Mitteilung zur Digitalisierung der europäi-
Abbildung 1: Elemente des Pakets
Mitteilung Digitalisierung Industrie
▪ Koordinierung nationaler Initiativen (Dialog)
▪ Investitionen (PPP + EFSI)
▪ Digitale Innovationszentren (500 Mio. €)
▪ IoT, Advanced Manufacturing (Pilotprojekte)
▪ Zukunftssichere Rechtsvorschriften (Free
Flow of Data + Daten-Ownership)
▪ Digitale Kompetenzen
Mitteilung IKT-Normen
▪5 Schwerpunktbereiche:
◦5G
◦ Cloud Computing
◦ IoT
◦ Daten-Technologien
◦ Cybersicherheit
▪ Kofinanzierung von Prüfungen / Versuchen
(Beschleunigung Standardisierung)
Mitteilung EU Cloud
▪ Europäische Cloud-Initiative
▪ Start: Europäische Cloud für offene
Wissenschaft
▪ Erweiterung Nutzerkreis: öffentlicher
Sektor, Industrie, KMU
▪ Bedarf öffentlicher und privater
Investitionen: 6,7 Mrd. € (2 Mrd. € aus
H2020)
Mitteilung e-Government
▪ Zentrale digitale Schnittstelle
▪ Verknüpfung Unternehmens- und
Insolvenzregister / e-Justizportal
▪ Einmalige Erfassung bei grenzübergreifend
tätigen Unternehmen (Pilotprojekt)
▪ Grenzübergreifende elektronische
Gesundheitsdienste
▪ Elektronische Auftragsvergabe/Signaturen
Quelle: Eigene Darstellung
Die europäische Kommission hatte im Mai
2015 ihre Strategie zur Schaffung des digitalen
Binnenmarktes vorgestellt. Diese besteht aus
insgesamt 16 Maßnahmen. Das nun vorgelegte Paket ist das erste für 2016 („DSM I“), weitere sind u.a. für den 25.05.2016 („DSM II:
E-Commerce & Content package“) oder unter
anderem auch nach der Sommerpause für den
21.09.2016 vorgesehen (DSM-Paket zu Urheberrecht und Review der TK-Regulierung).
schen Industrie:
Ziel der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Digitalisierung der Industrie ist die
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU im
Bereich der digitalen Technologien. Alle Unternehmen in der EU sollen unabhängig von Größe, Branche und Standort Zugang zu digitalen
Technologien haben und diese in vollem Umfang nutzen können.
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Wirtschaft
Die Europäische Kommission betont dabei
innerhalb dieser Strategie folgende vier Elemente (siehe wiederum Abbildung 1):
1.) Koordinierung der unterschiedlichen
bestehenden Initiativen zur Digitalisierung
der Industrie
Zum Thema „Digitalisierung der Industrie“
(oder auch „Industrie 4.0“ in Deutschland) bestehen bereits zahlreiche nationale oder regionale Initiativen. Aufgrund der europäischen
Wertschöpfungsketten und mit dem Ziel der
EU-weiten Bündelung und Konzentration der
Anstrengungen und Ressourcen will die Kommission die unterschiedlichen Initiativen stärker
koordinieren. Ziel ist dabei unter anderem ein
EU-weiter Best-Practice-Austausch. Weiterhin
hebt die Kommission hervor, dass für eine
effiziente Gesetzgebung und auch für den
Bereich der Normierung die europäische Perspektive und somit die stärkere Vernetzung
unerlässlich sind.
Um diese Ziele zu erreichen will die Europäische Kommission unterschiedliche Austauschund Kommunikationsformate zur besseren
Koordinierung nutzen. Dazu zählen runde Tische oder ein jährliches europäisches Forum.
2.) Investitionen in die digitale Innovationsfähigkeit der EU
Die Europäische Kommission will Investitionen
aus dem Privatsektor in digitale Innovationen
in der Industrie fördern. Dazu verweist sie auf
den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Zudem sollen öffentlichprivate Partnerschaften (ÖPP) für Innovationen
und strategische F&E eingerichtet werden.
Weiterhin geht es um die Förderung von Zugang zu Wissen und Technologien. Dazu soll
die Einrichtung von digitalen Innovationszentren („Digital Innovation Hubs“) dienen. Diese
wiederum sollen vor allem digitale Innovationen im Bottom-Up-Prinzip fördern. Die Kommission will diese Innovationen und Netzwerke
in den kommenden 5 Jahren mit 500 Mio. Euro
aus dem Programm Horizont 2020 fördern. Die
Europäische Kommission will darüber hinaus
die Investitionen in ÖPP in einige Schlüsselbereiche konzentrieren. Dazu zählen vor allem
branchenübergreifende und integrierte digitale
Plattformen und Ökosysteme.
Zu diesem Themengebiet gehören auch weitere Vorhaben der Kommission im Bereich der
Standardisierung digitaler Technologien. Dabei
soll eine Schwerpunktsetzung und somit klare
Priorisierung verfolgt werden, um die grenzund technologieüberschreitende Vernetzung
zu fördern. Diesbezüglich definiert die Mitteilung zur IKT-Normierung die fünf Schwerpunktthemen 5G, Cloud Computing, Internet of
Things (IoT), Daten-Technologien sowie Cybersicherheit (siehe dazu ebenfalls Abbildung
1).
3.) Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
In diesem Punkt geht es um eine weitere Modernisierung des derzeitigen Rechtsrahmens.
Im Rahmen des DSM-Pakets sind diesbezüglich bereits zahlreiche Maßnahmen angestoßen. Zudem geht es aufgrund der schnellen
technischen Weiterentwicklung darum, diesen
Rahmen kontinuierlich zu überwachen.
Weiterer Klärungsbedarf sieht die Kommission
vor allem hinsichtlich der Eigentums- und Nutzungsrechte von Daten. Diesbezüglich sollen
in der geplanten Initiative zum „freien Datenfluss“ („Free Flow of Data“) Fragen zu Eigentumsrechten an Daten, Interoperabilität sowie
Nutzung und Zugang zu Daten weiter untersucht werden. Diese soll noch in 2016 vorgelegt werden (geplant Q3 2016).
4.) Digitale Kompetenzen
Da der digitale Wandel auch zu entscheidenden Veränderungen im Bereich der Arbeit und
des Arbeitsmarktes führt, spielen digitale Kompetenzen ebenfalls eine zentrale Rolle im
Rahmen der Strategie zur Digitalisierung der
europäischen Industrie. Daher will die Kommission den Dialog mit den Sozialpartnern
über die Auswirkungen der Digitalisierung auf
die Arbeit intensivieren.
Kontakt:
Dr. Ralf Kuder, [email protected], Kurzwahl 871-719
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.04.2016:
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http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-
1407_de.htm
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Innen und Justiz
Innen und Just iz
EU-Justizbarometer 2016
Deutschland holt auf bei der Richterfortbildung zum EU-Recht und der Verfügbarkeit von Fortbildungsangeboten
Am 11.04.2016 hat die Europäische Kommission das vierte EU-Justizbarometer („EU Justice Scoreboard“) vorgestellt. Ziel ist die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit
und der Effizienz der Justizsysteme in Zivil-,
Handels- und Verwaltungssachen durch Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Daten.
„Durch das Justizbarometer können wir voneinander lernen und so die europäischen Justizsysteme effektiver machen“ erklärte Justizkommissarin Věra Jourová anlässlich der Veröffentlichung des Informationsinstruments. Auf
der Grundlage verschiedener Indikatoren, die
für die Mitgliedstaaten von gemeinsamem
Interesse sind, werden potenzielle Mängel,
Verbesserungen und bewährte Verfahren ermittelt und Trends bei der Arbeitsweise nationaler Systeme aufgespürt. Unabhängig vom
jeweiligen Justizsystem gehören zügige Verfahren, Unabhängigkeit, Erschwinglichkeit und
leichter Zugang zu den wesentlichen Faktoren
einer effektiven Justiz, die zugleich als Voraussetzung für ein investitions- und unternehmensfreundliches Klima im europäischen
Binnenmarkt gesehen wird. Sie ist damit auch
Teil des sogenannten Europäischen Semesters, dem von der Kommission eingeführten
jährlichen Zyklus der Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik in der EU. Im vierten
Justizbarometer wurden neue Qualitätsindikatoren eingeführt, u.a. die Verfügbarkeit von
Prozesskostenhilfe, das Bestehen von Qualitätsstandards sowie die Erhebung über die
Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Richter
und Gerichte durch die Öffentlichkeit und Unternehmen. Intensiviert wurden die Einblicke in
die elektronische Kommunikation in den Justizsystemen.
Die Kommission zieht insgesamt ein positives
Fazit der Erhebungen. Die vierte Ausgabe
ergebe ein konsolidiertes Bild der erzielten
Fortschritte. Die meisten Mitgliedstaaten seien
aktiv bemüht, ihre nationalen Systeme durch
Reformen der Verfahrensvorschriften sowie
den verstärkten Einsatz von Kommunikationstechnologien zu verbessern. Bei der Anzahl
der anhängigen Verfahren und der Verfahrensdauer zeige sich die Entwicklung „stabil“.
In mehreren Mitgliedstaaten konnten Verbesserungen erreicht werden. Justizsysteme seien
insgesamt leichter zugänglich, sei es bei der
elektronischen Einreichung von geringfügigen
Forderungen oder der Förderung alternativer
Streitbeilegungsverfahren. Verbesserungsbedarf bestehe jedoch weiterhin bei der OnlineVerfügbarkeit von Urteilen und der elektronischen Kommunikation zwischen Gerichten und
Parteien. Auch beim Fortbildungsangebot im
richterlichen Bereich und dem Einsatz von
Informations- und Kommunikationstechnologien für Fallbearbeitungssysteme sieht die
Kommission noch Raum für Verbesserungen.
Aus Deutschland liegen nicht zu allen Fragestellungen Daten vor, so u.a. nicht zur Anzahl
der neuen Zivil-, Handels- und Verwaltungsverfahren, zur Verfahrensdauer und zur Abschlussquote der Verfahren. Ansonsten liegt
Deutschland überwiegend im Mittelfeld, so
etwa bei der Möglichkeit der elektronischen
Klageerhebung, die bei etwa 50% der Gerichte
vorgesehen ist. Bei 75% der Gerichte in
Deutschland ist die elektronische Kommunikation zwischen Gerichten und Rechtsanwälten
möglich. Beim Online-Zugang zu veröffentlichten Gerichtsurteilen erreicht Deutschland aber
nur einen unterdurchschnittlichen Wert. Vorbildlich agiert Deutschland beim Zugang zu
alternativen Methoden der Streitbeilegung, und
zwar sowohl bei Zivil- und Handelssachen, als
auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und
bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten. Deutlich verbessert hat sich die „Platzierung“ bei
der Richterfortbildung im EU-Recht. Im Vorjahreszeitraum hatte Deutschland noch mit Ungarn den letzten Platz belegt, wobei allerdings
die Kommission selbst auf die vermutlich zu
zurückhaltende deutsche Meldepraxis verwiesen hatte. Bei der Verfügbarkeit von Fortbildungen für Richter zur Kommunikation mit den
Parteien und der Presse konnten ebenfalls
Verbesserungen erzielt werden.
Bei der Wahrnehmung der Unabhängigkeit von
Gerichten und Richtern durch die Öffentlichkeit
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Innen und Justiz
bewegt sich Deutschland im oberen Drittel
(beste Werte in Dänemark, geringste Werte in
der Slowakei). Mehr als 70% der Befragten
bewerten die Unabhängigkeit als „sehr gut“
oder „ziemlich gut“. Als Hauptgründe für den
von der Öffentlichkeit wahrgenommenen Mangel an Unabhängigkeit werden Einflussnahme
und Druck durch Staat und Politik genannt.
Aber auch die Einflussnahme durch wirtschaftliche Interessen wird als relevant bewertet.
Die Ergebnisse des Justizbarometers 2016
werden in die laufenden länderspezifischen
Bewertungen im Rahmen des Europäischen
Semesters 2016 einfließen. Die Länderberichte
für 26 Mitgliedstaaten wurden bereits am
26.02.2016 veröffentlicht.
Bezogen auf alle Mitgliedstaaten hat sich die
Wahrnehmung der Unabhängigkeit durch Unternehmen verbessert. In der großen Mehrheit
der Mitgliedstaaten werden den Richtern die
Verfahren nach dem Zufallsprinzip oder in
einer vorher festgelegten Reihenfolge zugeteilt. In fast allen Staaten können Richter, die
sich weigern, ein Verfahren abzugeben, in dem
Zweifel an ihrer Unparteilichkeit bestehen, mit
Disziplinarmaßnahmen belegt werden. Nur in
einer Minderheit der Mitgliedstaaten ist die
Justiz an der Aufstellung der Kriterien zur Festlegung ihrer finanziellen Mittel beteiligt. Mehrheitlich werden die Kriterien ausschließlich von
der Exekutive und/oder Legislative festgelegt.
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Kontakt:
Martin
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[email protected], Kurzwahl 871-737
Weiterführende Informationen:
Justizbarometer 2016
http://ec.europa.eu/justice/effectivejustice/files/justice_scoreboard_2016_de.pdf
Pressemittelung
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161286_de.htm
Fragen und Antworten
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO16-1285_de.htm
Factsheet (en)
http://ec.europa.eu/justice/effectivejustice/files/justice_scoreboard_2016_factsheet_e
n.pdf
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Rechtliche und ethische Aspekte der Robotertechnik und der künstlichen Intelligenz
Anhörung im Rechtsausschuss wirft Fragen zur Vertragsgestaltung und der zivilrechtlichen
Haftung auf
In einer Anhörung am 21.04.2016 beschäftigte
sich der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments mit den „rechtlichen und
ethischen Aspekten der Robotertechnik und
der künstlichen Intelligenz“ unter Einbeziehung
führender Experten zu dieser Thematik. Die
Anhörung schließt an die im April 2015 eingerichtete Arbeitsgruppe des JURI zum gleichen
Thema gerichtet auf die Analyse der Herausforderungen und Optionen künftiger rechtlicher
Rahmenbedingungen an. MdEP Mady Delvaux-Stehres (S&D, Luxemburg) fungiert als
Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe und plant die
Vorlage eines Initiativberichts im Mai 2016, der
relevante Fragestellungen und Lösungsoptionen darstellen soll.
Frau Professor Christiane Wendehorst (Universität Wien) erläuterte einführend, dass automatisierte Vorgänge im sog. M2M-Verfahren
(machine to machine) durch die derzeit geltenden Rechtsakte der Europäischen Union nicht
abgedeckt werden. Smarte Kühlschränke oder
vernetzte Autos, die fehlende Produkte oder
erforderliche Ersatzteile feststellen, selbstständig im Internet Preise vergleichen, Bestellungen aufgeben und Lieferungen veranlassen, unterfallen in Bezug auf die zivilrechtlichen Fragestellungen weder der Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83/EU noch sonstigen
verbraucherrechtlichen Regelungen. Auch die
am 09.12.2015 vorgestellten Entwürfe zum
Online-Vertragsrecht verhalten sich nicht zu
möglichen Fehlbestellungen, Schadensersatz
und sonstigen Haftungsfragen im M2MKontext. Lösungsmodelle müssten Risiken fair
verteilen und Schutzmechanismen bei dynamischer Preisgestaltung vorsehen. Haftungslücken bei schädigenden Auswirkungen müssten durch eine umfassende Bewertung geschlossen werden. Als mögliches Instrument
könnte eine Pflichtversicherung herangezogen
werden, die entsprechende Risiken abdeckt
und je nach Beherrschbarkeit vom Nutzer oder
vom Produzenten zu tragen wäre. Als derzeit
nicht praktikabel bewertete sie die Möglichkeit
der Schaffung einer sog. „E-Persönlichkeit“,
der die Haftung zugeordnet werden könnte.
Frau Prof. Wendehorst verwies ergänzend auf
weitere Fragestellungen wie den Datenschutz,
dem besondere Aufmerksamkeit zu widmen
sei. Bei automatisierten Vorgängen von Maschinen mit lernenden Funktionen würden
Daten in großem Umfang gesammelt, deren
„Eigentum“ geklärt werden müsste.
Rechtsanwalt Piotr Schramm (Warschau)
gab zu bedenken, dass automatisierte Vorgänge vernetzter Computer bereits Einzug in
den Alltag gehalten hätten. Ein Beispiel aus
dem Bereich des Aktienhandels sei das „high
frequency trading“, in dem Computer anhand
von Algorithmen Transaktionen vornehmen,
die schon jetzt bis zu 60% der Geschäfte betreffen. Zivilrechtlich seien solche Vorgänge
nur schwer zu fassen. Eine Maschine könne
kein rechtsverbindliches Angebot abgeben,
erforderlich sei die Rückführbarkeit auf die
Willenserklärung einer Person, was insbesondere bei hochkomplexen Algorithmen juristisch
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kaum noch sauber zu begründen sei. Im Ergebnis schloss er sich dem Vorschlag von
Frau Prof. Wendehorst zur Einrichtung einer
verpflichtenden Versicherung an, die Haftungslücken abdecken könnte.
Andrea Bertolli (Unversität Pisa) machte geltend, dass die Institutionen innovative Standards setzen sollten, um Rechtssicherheit für
Unternehmen und technische Entwicklungen
zu schaffen. Eine neu einzurichtende EUAgentur für Robotertechnik könnte zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass aktuelle Entwicklungen aufgegriffen und durch angepasste
Standardisierungen begleitet werden.
Zum Potenzial und zu den Gefahren von
künstlicher Intelligenz äußerte sich Olle
Häggström (Universität Göteburg) und widmete sich insbesondere der Frage, ob bei der
Weiterentwicklung intelligenter vernetzter Maschinen die Menschen irgendwann die Kontrolle verlieren könnten. Er bewertete es als
durchaus möglich, dass bereits in einigen
Jahrzehnten superintelligente Computer dem
Menschen überlegen und vorrangig der
Selbsterhaltung und der Verbesserung von
Hardware und Software verpflichtet sein könnten. Als wichtig in diesem Zusammenhang
betonte er den Ansatz, „freundliche“ künstliche
Intelligenz zu schaffen, indem die Achtung von
Grundwerten bei der Programmierung Berücksichtigung finden müsse. Dies verlange jedoch
zunächst eine breiter angelegte Diskussion
darüber, welche Grundwerte als wesentlich
anzusehen sind.
Dr. Niel Bowerman (Universität Oxford) betonte ebenfalls die Möglichkeiten der Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz bei entsprechenden Investitionen und rief zu entsprechender Flexibilität auf. Der Ausschussvorsitzende Pavel Svoboda (EVP, Tschechien)
schlussfolgerte, dass die Diskussion um Werte
bei der Weiterentwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für Robotertechnik größeres
Gewicht eingeräumt werden müsse.
Kontakt:
Martin
Diesterheft,
[email protected], Kurzwahl 871-737
Weiterführende Informationen:
Programm und Webstreaming
http://www.europarl.europa.eu/committees/en/j
uri/eventshearings.html?id=20160421CHE00181
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
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Innen und Justiz
Europäische Kommission legt Mitteilung zum Umsetzungsstand der EUSicherheitsagenda vor
Entwicklung einer Sicherheitsunion als dringliche und gesamteuropäische Aufgabe
Die Europäische Kommission hat am
20.04.2016 eine Mitteilung mit dem Titel „Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda
im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und die Weichenstellung für eine echte
und wirksame Sicherheitsunion“ angenommen
und veröffentlicht. Die Mitteilung soll aufzeigen, wie auf der Grundlage der am 28.04.2015
veröffentlichten Europäischen Sicherheitsagenda eine EU-Sicherheitsunion entwickelt
werden kann und betont, dass künftig auch die
Mitgliedstaaten als verantwortlich für die Innere Sicherheit anzusehen seien und dies als
gesamteuropäische, gemeinsame Aufgabe
aufgefasst werden muss. In der Mitteilung wird
dargestellt, welche Instrumente, Infrastrukturen
und Rahmenbedingungen die Kommission auf
EU-Ebene für erforderlich ansieht, damit die
nationalen Behörden effizient zusammenarbeiten und auf gemeinsame Bedrohungen angemessen reagieren können. Thematischer Fokus der Mitteilung ist die Eindämmung der
terroristischen Bedrohung für die EU. Der
Hauptteil zeigt auf, wie sämtliche Dimensionen
der Bedrohung durch Terroristen erkannt und
angegangen werden sollen:
-
Gegen die Bedrohung durch zurückkehrende terroristische Kämpfer vorgehen:
Die nationalen Behörden müssen über die
Ein- und Ausreisebewegungen ausländischer terroristischer Kämpfer umfassend informiert sein und diese Informationen sowohl untereinander als auch mit den EUAgenturen über das Schengener Informationssystem und das Zentrum zur Terrorismusbekämpfung von Europol austauschen.
-
Radikalisierung verhindern und bekämpfen: Die Verhinderung der Radikalisierung
sowie der Anwerbung europäischer Bürgerinnen und Bürger durch terroristische Vereinigungen muss Priorität genießen. Die
Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass
bereits radikalisierte Personen an Deradikalisierungsprogrammen teilnehmen und von
der Verbreitung von terroristischer Propaganda und Hassreden abgehalten werden
und dass Informationen über Personen mit
hohem Radikalisierungsrisiko proaktiv ausgetauscht werden.
-
Terroristen und ihre Unterstützer bestrafen: Das Parlament und der Rat sollten
rasch eine Einigung über den Vorschlag
der Kommission für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung erzielen, damit Vergehen mit terroristischem Hintergrund wie
Reisen zu terroristischen Zwecken und die
Unterbringung, der Transport, oder die materielle Unterstützung von Terroristen stärker unter Strafe gestellt werden können.
-
Den Informationsaustausch verbessern:
Das Parlament und der Rat sollten rasch
die geänderte Europol-Verordnung verabschieden und die von der Kommission vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zur
Verbesserung des Informationsaustausches und der Interoperabilität von Datenbanken und Informationssystemen annehmen, beispielsweise die Ausweitung des
Europäischen Strafregisterinformationssystems ECRIS auf Nicht-EU-Bürger.
-
Stärkung des Europäischen Zentrums
zur Terrorismusbekämpfung: Das Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung sollte gestärkt werden, damit es als
zentrale Informationsplattform der Strafverfolgungsbehörden für Bedrohungsanalysen
fungieren und die Erarbeitung von operativen Plänen zur Terrorismusbekämpfung
unterstützen kann. Die Kommission wird
Initiativen vorschlagen, mit denen das Zentrum zu einer stärkeren Struktur mit der Kapazität zur gemeinsamen operativen Planung, Bedrohungsanalyse und koordinierten Strafverfolgung ausgebaut werden soll.
Die gemeinsame Bedrohungsanalyse im
Bereich Terrorismus und Radikalisierung
sollte bereits jetzt mit höchster Dringlichkeit
entwickelt werden.
-
Terroristen den Zugang zu Feuerwaffen
und Sprengstoffen verwehren: Die Mitgliedstaaten sollten dringend den Aktionsplan über Feuerwaffen und Sprengstoffe
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Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Innen und Justiz
umsetzen, und das Parlament und der Rat
sollten den Vorschlag zur Änderung der
Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs
und des Besitzes von Waffen annehmen,
den die Kommission am 18.11.2015 vorgelegt hatte.
-
Terroristen den Zugang zu Finanzmitteln
verwehren: Die Kommission wird den Aktionsplan zur Intensivierung der Bekämpfung
der Terrorismusfinanzierung umsetzen, um
die Mitgliedstaaten bei der Aufdeckung und
Verhinderung von Geldbewegungen und
der Verschiebung anderer Vermögenswerte
zu unterstützen und terroristische Vereinigungen von ihren Finanzierungsquellen abzuschneiden.
-
Bürger und kritische Infrastrukturen
schützen: Strafverfolgungsbehörden und
andere entscheidende Behörden müssen
besser auf Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Anfälligkeit kritischer Infrastrukturen vorbereitet sein, den effizienten Austausch wichtiger Informationen gewährleisten, präventive Maßnahmen koordiniert und grenzübergreifend planen und
die Erforschung zukünftiger technologischer Erfordernisse und Kapazitäten unterstützen.
-
Die Außendimension: Die Kohärenz zwischen inneren und äußeren Maßnahmen
im Sicherheitsbereich muss besser sichergestellt werden.
Zu jedem der Handlungsfelder nennt die Mitteilung jeweils konkrete Schritte, die von den
Mitgliedstaaten, von Rat und Parlament sowie
der Kommission selbst unternommen werden
sollen. Diese Schritte umfassen weitreichende
Maßnahmen, u. a. zur Verschärfung des Vorgehens zu Bekämpfung von Geldwäsche und
zur verbesserten Nutzung digitaler Beweismittel. In der Mitteilung wird zudem die Vorlage
eines Vorschlags zur Anrechnung von Ausgaben zur Terrorismusbekämpfung auf die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts
(im Zuge des Europäischen Semesters) angekündigt. Bei der Vorstellung der Mitteilung
forderte die Kommission zudem, das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung bei
Europol umfassend zu stärken und auszubauen.
Kontakt:
Daniela
Giannone,
[email protected], Kurzwahl 871-730
Weiterführende Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161445_de.htmVerfahrensstand:
Mitteilung:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161445_de.htm
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Innen und Justiz
Europäische Kommission legt ersten Umsetzungsbericht zum EU-Türkei-Deal
vor
Kommission veröffentlicht weiter Bewertung des griechischen Aktionsplans zum Schutz der
Außengrenzen
Die Europäische Kommission hat am
20.04.2016 als ersten Umsetzungsbericht die
„Mitteilung über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei“ angenommen
und veröffentlicht. Die Kommission kommt in
diesem Bericht zum Ergebnis, dass bei der
operativen Umsetzung der Erklärung gute
Fortschritte zu verzeichnen seien. Es seien
jedoch weitere Anstrengungen und Verpflichtungen erforderlich, um die Ergebnisse zu
konsolidieren und für eine nachhaltige Rückführung und Neuansiedlung zu sorgen, insbesondere da der größte Teil der Umsetzungsschritte noch bevorstehe.
Die Rückführung irregulärer Flüchtlinge in die
Türkei hatte am 04.04.2016 begonnen. Bisher
wurden 325 Menschen, die nach dem
20.03.2016 irregulär über die Türkei nach
Griechenland gelangt waren, auf der Grundlage der Erklärung in die Türkei zurückgeführt.
Die ersten Neuansiedlungen aus der Türkei
erfolgten bereits am 04. und 05.04.2016. Bisher wurden 103 syrische Flüchtlinge im Rahmen der 1:1-Regelung in der EU neu angesiedelt. Griechenland hat ein beschleunigtes
Standarddurchführungsverfahren zur Bearbeitung von Asylanträgen vor Ort eingerichtet,
das alle Bearbeitungsphasen von der ersten
Anhörung bis hin zu möglichen Rechtsbehelfen abdeckt. Die griechischen Beamten werden durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit 60 Asylbeamten und 27 Dolmetschern auf den Ägäis-Inseln
unterstützt.
Im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der
Türkei stehen inzwischen neben 1 Mrd. Euro
aus dem EU-Haushalt rund 1,61 Mrd. Euro der
zugesagten 2 Mrd. Euro von 16 EUMitgliedstaaten zur Verfügung. Die ersten Verträge in Höhe von 77 Mio. Euro wurden am
04.03.2016 unterzeichnet und mit der Auszahlung am 18.03.2016 begonnen. Der Bericht
betont, dass die Türkei ebenfalls weitere Anstrengungen unternehmen muss, um zu gewährleisten, dass diejenigen Flüchtlinge, die
internationalen Schutz benötigen, die Art von
Unterstützung erhalten (auch im Rahmen der
Fazilität), die sie am dringendsten brauchen.
Zudem wird die Kommission voraussichtlich
am 04.05.2016 ihren dritten Fortschrittsbericht
zur Visaliberalisierung für die Türkei vorlegen,
dem ein Legislativvorschlag über die Aufnahme der Türkei in die Liste der visumbefreiten
Länder beigefügt sein könnte. Dies setzt jedoch eine nachhaltige Umsetzung des rechtlichen und politischen Rahmens voraus. Die
noch verbleibenden Benchmarks des Fahrplans für die Visaliberalisierung müssen bis
Ende April 2016 erfüllt sein, damit spätestens
bis Ende Juni 2016 die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige aufgehoben werden
kann. Die Kommission wird voraussichtlich
Anfang Juni 2016 ihren zweiten Bericht über
die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vorlegen.
Am 12.04.2016 hat die Kommission außerdem
im Rahmen der Umsetzung des Fahrplans
„Zurück zu Schengen“ ihre Bewertung des
griechischen Aktionsplans zur Beseitigung von
Mängeln beim Schutz der EU-Außengrenzen
vorgelegt. Darin stellt die Kommission fest,
dass Griechenland bei vielen Empfehlungen
große Fortschritte erzielt habe. So seien im
griechischen Aktionsplan u. a. die Forderungen der Kommission zur Bereitstellung von
mehr Personal für die Registrierungsverfahren,
nach einer Erweiterung der Kapazitäten in den
Aufnahmeeinrichtungen sowie nach einer Verbesserung der Maßnahmen zur Überwachung
der Küsten (EB 02/16, EB 03/16) aufgegriffen
worden. Nach Auffassung der Kommission
sind allerdings detailliertere Angaben zum
Umsetzungsumfang und -zeitraum erforderlich.
Zudem seien weitere Informationen zum Einsatz und Bedarf an Mitteln aus dem Fonds für
die innere Sicherheit (ISF) notwendig. Die
Mitteilung der Kommission umfasst 49 Empfehlungen aus den Bereichen Registrierungsprozess, Rückführung, Küstenschutz, Risikoanalyse, Personalressourcen und Training,
Grenzkontrollen, Infrastruktur und Ausstattung
sowie zu allgemeine Themen wie der Überwa-
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Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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chung und Analyse von Grenzübertritten. Die
Kommission fordert Griechenland insbesondere zur schnellen Umsetzung der EU-TürkeiVereinbarung auf. Die griechische Regierung
hat nun bis zum 26.04.2016 Zeit, die von der
Kommission eingeforderten Informationen zu
einer Nachbesserung des Aktionsplans zu
liefern um zu belegen, dass sie die Anforderungen an einen funktionierenden Schutz der
EU-Außengrenzen einhält. Gelingt dies nicht,
steht der Erlass einer Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten im Raum, die
zu einer teilweisen Wiedereinführung von Kontrollen an Grenzübergangspunkten zu Griechenland führen könnte.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilungen der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16
-1444_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161344_de.htm
Mitteilung zum Umsetzungsbericht:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-wedo/policies/european-agendamigration/proposal-implementationpackage/docs/20160420/report_implementation_euturkey_agreement_nr_01_en.pdf
Kontakt:
Daniela
Giannone,
[email protected], Kurzwahl 871-730
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Innen und Justiz
Mitgliedstaaten erkannten im Jahr 2015 EU-weit 333.350 Asylberechtigte an
EUROSTAT veröffentlicht Jahresstatistik 2015 zur Anerkennung von Asylanträgen durch Mitgliedstaaten der EU
Die EU-Statistikbehörde EUROSTAT veröffentlichte am 20.04.2016 die Jahresstatistik
2015 zur Anerkennung von Asylanträgen
durch die Mitgliedstaaten. Demnach erkannten
die 28 Mitgliedstaaten im Jahr 2015 insgesamt
333.350 Asylbewerber als schutzberechtigt an.
Dies entspricht einem Anstieg von 72% gegenüber 2014. Seit 2008 wurde fast 1,1 Mio.
Asylbewerbern in der EU der Schutzstatus
zuerkannt. Deutschland lag auch 2015 europaweit mit 148.215 anerkannten Asylbewerbern auf Platz 1, gefolgt von Schweden mit
34.470 anerkannten Asylbewerbern sowie
Italien (29.630) und Frankreich (26.015).
Gemeinsam verzeichneten diese vier Mitgliedstaaten zwei Drittel aller in der EU anerkannten Asylbewerber. Lettland (20), Kroatien (40),
Slowenien (45), Estland (80), Litauen (85),
verzeichneten hingegen gemeinsam weniger
als 300 Asylanerkennungen. Hauptherkunftsländer der in Deutschland anerkannten Asylbewerber waren 2015 Syrien (103.975), der
Irak (15.470) und Eritrea (9.455). Diese drei
Länder sind auch europaweit die Hauptherkunftsländer der anerkannten Asylbewerber.
Asylbewerber aus Syrien stellten europaweit
die Hälfte aller anerkannten Schutzsuchenden.
Die Zahl der Syrer, die als Asylbewerber aner-
kannt wurden, hat sich gegenüber 2014 verdoppelt. Während die Anerkennungsquote
generell für Syrer EU-weit sehr hoch ausfiel
(97% Anerkennungsquote), wurden Bewerber
aus Westbalkanstaaten in allen Mitgliedstaaten
nur selten anerkannt (3% Anerkennungsquote). Von den 27.600 Eritreern, die den Schutzstatus erhielten, wurden über drei Viertel in
drei EU-Mitgliedstaaten registriert: Deutschland (9.500), Schweden (6.600) und die Niederlande (4.900). Von den 23.700 Irakern erhielten 15.500 den Schutzstatus in Deutschland und 2.800 in Frankreich.
Bezogen auf den Mitgliedstaat, in dem das
Asylverfahren durchgeführt wurde, war die
Anerkennungsrate in Bulgarien (91%), Malta
(84%), Dänemark (81%) und den Niederlanden (80%) besonders hoch; in Deutschland lag
sie mit 57% im Mittelfeld. Der EU-Durchschnitt
lag bei 52% Anerkennungsquote, bezogen auf
alle Asylanträge. Im Rahmen des UNUmsiedlungsprogramms beteiligten sich vor
allem skandinavische (Mitglied-)Staaten. Norwegen alleine nahm mit 2.375 Flüchtlingen fast
ein Drittel der Zahl auf, die von allen EUMitgliedstaaten zusammen im Zuge des UNNeuansiedlungsprogramms
aufgenommen
wurden
(8.155).
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21/7233422/3-20042016-AP-DE.pdf/caf97549b14d-45f3-bf91-20cfa5e6f072
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Europäische Kommission rügt Mangel an Gegenseitigkeit bei der Befreiung
von EU-Bürgern von Visumpflicht
USA und Kanada verwehren teilweise visumfreies Reisen für bestimmte EU-Bürger, Ukrainer
sollen zukünftig bis zu 90 Tage visumfrei in Schengenraum einreisen dürfen
Am 12.04.2016 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung angenommen, die sich mit
dem bestehenden Mangel an Gegenseitigkeit
bei der Befreiung von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen von der Visumpflicht sowie
dem weiteren Vorgehen diesbezüglich befasst.
Die Mitteilung „Stand der Fälle fehlender Gegenseitigkeit und weiteres Vorgehen“ kritisiert,
dass die USA und Kanada an der Visumpflicht
für Staatsangehörige aus bestimmten EUMitgliedstaaten fest halten, obwohl die Bürger
dieser Staaten von der Visumpflicht bei Reisen
in die EU für das gesamte Unionsgebiet befreit
sind. Brunei hat am 13.04.2016 die Visumpflicht für kroatische Staatsangehörige aufgehoben, so dass nunmehr volle Gegenseitigkeit
mit der EU besteht.
Die Mitteilung stützt sich auf die Verordnung
(EU) Nr. 1289/2013 zum Gegenseitigkeitsmechanismus in der Visumspolitik der EU. Diese
sieht im Falle einer Aussetzung der visumsfreien Einreise für Staatsbürger von Mitgliedstaaten vor, dass die Kommission, sofern der
betreffende Drittstaat nicht binnen 24 Monaten
nach Meldung einer Nichtgegenseitigkeit die
Visumpflicht wieder aufgehoben hat, die betreffende Situation überprüft und eine vorübergehende Aussetzung der Befreiung von der
Visumpflicht für die Staatsangehörigen des
betreffenden Drittstaats für einen Zeitraum von
zwölf Monaten vorschlägt. Dabei ist die Kommission jedoch verpflichtet, die „möglichen
negativen politischen Auswirkungen auf die
Außenbeziehungen der Union sowie ihrer Mitgliedstaaten eingehend zu prüfen und zu berücksichtigen“.
Die im Zuge dieser Überprüfung von der
Kommission vorgelegte Mitteilung kommt zu
dem Ergebnis, dass gegenwärtig in Kanada
eine Visumpflicht für die Staatsangehörigen
Bulgariens und Rumäniens gilt und in den USA
für die Staatsangehörigen Bulgariens, Kroatiens, Polens, Rumäniens und Zyperns. Die
Kommission weist darauf hin, dass diese Beschränkungen einen Verstoß gegen die vereinbarte gegenseitige Visumfreiheit darstellen
und sie gemäß Verordnung (EU) Nr.
1289/2013 zum Gegenseitigkeitsmechanismus
der EU nach Fristablauf die Befreiung von der
Visumpflicht für Bürger der betreffenden Drittstaaten aussetzen kann. Zugleich stellt die
Mitteilung jedoch fest, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass die Mitgliedstaaten in der
Lage wären, binnen 90 Tagen nach Ergehen
eines Beschlusses zur Aussetzung der Visumbefreiung die hieraus resultierende, zunehmende Zahl von Visumanträgen zu bearbeiten.
Zudem könnte eine solche Aussetzung einen
Rückgang der Zahl der Reisenden aus Kanada
und den USA zur Folge haben. Schließlich
hätte die Aussetzung erhebliche wirtschaftliche
Folgen (insbesondere für die Luftfahrtbranche)
und beträchtliche Auswirkungen auf die Außenbeziehungen der EU zu zwei strategischen
Partnern. Vor diesem Hintergrund fordert die
Kommission das Europäische Parlament und
den Rat dazu auf, einen Standpunkt zum weiteren Vorgehen gegenüber den benannten
Drittstaaten festzulegen und ihr diesen bis
spätestens 12.07.2016 mitzuteilen. Zugleich
forderte die Kommission die USA und Kanada
auf, ihren Willen zur Gewährleistung vollständiger Gegenseitigkeit bei der Visabefreiung
von Unionsbürgern „durch greifbare Maßnahmen unter Beweis zu stellen“.
Am 20.04.2016 hat die Kommission außerdem
an den Rat und das Parlament einen Vorschlag übermittelt, die Ukraine in die Liste der
Staaten aufzunehmen, deren Staatsangehörige visumsfrei in den Schengenraum einreisen
können. Die Ukraine erfülle nach einer Bewertung der Kommission vom 18.12.2015 alle
Zielvorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung (VLAP). Der für Migration, Inneres
und Bürgschaft zuständige Kommissar Dimitris
Avramopoulos lobte die Bemühungen der ukrainischen Regierung bei der Justizreform und
stellte die Befreiung von der Visumpflicht bei
Kurzaufenthalten von bis zu 90 Tagen für ukrainische Staatsbürger mit biometrischen Reisepässen in Aussicht. Die Visumfreiheit würde
für alle Mitgliedstaaten (mit Ausnahme des
Vereinigten Königreichs und Irlands) sowie für
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Innen und Justiz
die vier assoziierten Schengen-Staaten Island,
Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz gelten. Mit der Befreiung von der Visumpflicht
wäre allerdings kein Recht zur Arbeitsaufnahme oder Niederlassung in der EU verbunden.
Im Rat wird über den Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit entschieden.
Kontakt:
Daniela
Giannone,
[email protected], Kurzwahl 871-730
Weiterführende Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161345_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO16-1346_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161490_de.htm
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Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
Gesundh eit, Em anz ipation, Pflege und Alter
Deutschlands Unterzeichnung des Beschaffungsabkommens betrifft 88% der
EU-Bevölkerung
Notfallplan zur Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
Im Jahre 2013 wurde der Beschluss zu
schwerwiegenden
grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren
(Beschluss
Nr.
1082/2013/EU) gefasst. Ziel des Beschlusses
ist eine bessere Prävention und Kontrolle der
Ausbreitung schwerer Krankheiten bei Bürgerinnen und Bürger wie z. B. Pandemien und
Epidemien über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg.
Der Beschluss eröffnet die Möglichkeit für die
EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten, die
dies wünschen, sich an einem gemeinsamen
Beschaffungsverfahren für die Vorabbeschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen für
schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu beteiligen. Unmittelbar
nach der Beschlussfassung folgte am
20.06.2014 die Unterzeichnung durch 14 Mitgliedstaaten.
Am 18. April 2016 hat auch Deutschland den
Beschluss unterschrieben. Landesgesundheitsministerin Birgitt Hesse (MecklenburgVorpommern) und Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe unterzeichneten im Beisein
des
EU-Gesundheitskommissars
Vytenis
Andriukaitis und der derzeitigen niederländischen Ratsvorsitzenden Gesundheitsministerin
Edith Schippers das Abkommen.
Mit Deutschlands Unterzeichnung des Beschaffungsabkommens können ggf. medizinische Gegenmaßnahmen für rd. 448 Millionen
der 508 Millionen Bürgerinnen und Bürger
beschafft werden. Dies betrifft somit mehr als
88% der Bevölkerung in der EU.
Nicht unterzeichnet wurde das Abkommen
bislang von Bulgarien, Finnland, Polen und
Schweden.
Kontakt:
Norbert Lammering, [email protected], Kurzwahl 871-715
Weiterführende Informationen:
http://ec.europa.eu/health/preparedness_respo
nse/joint_procurement/jpa_signature_en.htm
http://ec.europa.eu/health/preparedness_respo
nse/policy/decision/index_en.htm
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Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
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Ausschuss der Regionen
Au sschu ss d er R egion en
Sitzung der Fachkommission Wirtschaftspolitik des Ausschusses der Regionen am 22. April 2016
Erster Meinungsaustausch zu der Initiativstellungnahme „Staatliche Beihilfen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“
Am Freitag, den 22.04.2016, fand ein erster
Meinungsaustausch zur Initiativstellungnahme
„Staatliche Beihilfen und Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ im
Rahmen der 8. Sitzung der Fachkommission
Wirtschaftspolitik (ECON) des Ausschusses
der Regionen statt.
Für die Europäische Kommission nahm Herr
Koen van de Casteele, Leiter des Referates
„Staatliche Beihilfen und Einzelfallhilfen“ aus
der Generaldirektion Wettbewerb an dem Meinungsaustausch teil sowie von der Universität
Radboud, Nimwegen, Niederlande Herr Professor Johan van de Gronden (Recht der europäischen Integration, Abteilung für internationales und europäisches Recht).
Mitteilung der Kommission für den Sommer in
Aussicht.
Insgesamt stieß das Diskussionspapier in diesem ersten Meinungsaustausch auf großen
Zuspruch der ECON-Mitglieder.
Bereits in der nächsten Woche wird ein so
genanntes Stakeholder Meeting in Brüssel
stattfinden, ein Gespräch mit relevanten Akteuren aus dem Feld. Eingeladen wurden unter
anderem
-
In einem Diskussionspapier – Link siehe unter
„Weiterführende Informationen“ – wurde betont, dass der AdR zwar das Ziel der Kommission zu einer weiterführenden Modernisierung
des Beihilfenrechts unterstütze, dass jedoch
der Verwaltungsaufwand für Behörden und
Unternehmen vor Ort deutlich verringert werden müsse, und dass die Ressourcen der Europäischen Kommission sich vor allem auf die
Durchführung der Beihilfevorschriften in den
Fällen mit der größten Auswirkung auf den
Binnenmarkt konzentrieren sollten.
Ein weiterer Schwerpunkt in dem Sondierungsgespräch umfasste den Bereich Definition von DAWI: diese sei von entscheidender
Bedeutung dafür, ob eine Unterstützung mit
öffentlichen Mitteln nach dem komplexen Beihilfeverfahren aufgrund der EU-Vorschriften
geprüft werden müsse oder nicht. Zudem unterstrich Töns in diesem Zusammenhang, dass
die Definition von DAWI nicht nur wirtschaftliche Aspekte umfassen sollte, sondern auch
sozialpolitische. Der Vertreter der Kommission
bestätigte, dass die Mitgliedstaaten die interpretatorische Hoheit über die Definition einer
DAWI besäßen; dies würde nicht einseitig von
der Kommission festgelegt. Koen van de Casteele stellte in diesem Zusammenhang eine
-
Social Platform – Dachverband europäischer Nichtregierungsorganisationen;
Internationaler Verband für öffentliches
Verkehrswesen (UITP);
Europäischer Verband der öffentlichen Arbeitgeber und Unternehmen (CEEP);
Europäischer Gewerkschaftsverband für
den Öffentlichen Dienst (EPSU);
Rat der Gemeinden und Regionen Europas
(CEMR);
Vertreter der Stadt Köln und Wien;
Deutscher Landkreistag.
Zudem wurden Vertreter der derzeitigen
niederländischen sowie der kommenden
slowakischen Ratspräsidentschaft eingeladen.
Zum weiteren Vorgehen: Es ist vorgesehen,
den ersten Entwurf der Initiativstellungnahme
Mitte Mai in die Übersetzung zu geben, über
den dann in der 9. Sitzung der Fachkommission ECON am 20./21.06.2016 abgestimmt wird.
Die Endabstimmung findet dann in der 119.
Plenarsitzung am 11./12. Oktober 2016 statt.
Kontakt:
Dr.
Pascal
Belling,
[email protected], Kurzwahl 871-720
Weiterführende Informationen:
https://mbem.nrw/sites/default/files/asset/docu
ment/cor-2016-01460-00-00-dt-tra-de.pdf
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Notizen
Notizen
Europäische Kommission: Google verstößt
vermutlich gegen EU-Kartellvorschriften
Die Europäische Kommission hat am
20.04.2016 erklärt, sie habe dem Unternehmen Google mitgeteilt, dass sie der vorläufigen
Auffassung sei, das Unternehmen nutze seine
marktbeherrschende Stellung missbräuchlich
aus. Die Kommission habe die Vermutung,
dass Google gegen die EU-Kartellvorschriften
verstoße, da das Unternehmen Herstellern von
Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern
Beschränkungen auferlege.
Die Kommission ist der Pressemitteilung zufolge der vorläufigen Auffassung, dass Google
eine Strategie für Mobilgeräte verfolge, um
seine beherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche zu wahren und auszubauen. So sei erreicht worden, dass die
Google-Suche auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert und als
Standardsuchdienst bzw. einziger Suchdienst
festgelegt sei. Außerdem werde Konkurrenten, so die Kommission, auf dem Suchmaschinenmarkt auf diese Weise der Marktzugang
über konkurrierende mobile Browser und Betriebssysteme versperrt. Schließlich schade
diese Strategie den Verbrauchern, weil der
Wettbewerb beschränkt und Innovationen bei
Mobilgeräten gebremst würden.
Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.
Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161492_de.htm
Noch keine Fortschritte beim geplanten
Beitritt der EU zur EMRK
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen
(AFCO) des Europäischen Parlaments veranstaltete am 20.04.2016 eine Anhörung mit
hochrangigen Vertretern der Institutionen und
der Wissenschaft zum aktuellen Sachstand
sowie zum weiteren Verfahrensgang zum Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK). Nachdem
der Europäische Gerichtshof (EuGH) den
Entwurf der Übereinkunft über den Beitritt in
einem am 18.12.2014 veröffentlichten Gu-
tachten als nicht vereinbar mit den Bestimmungen des Unionsrechts bewertet hatte,
war die Europäische Kommission in eine
längere Reflexionsphase eingetreten, um Lösungen für die angeführten Kritikpunkte, u.a.
die unterschiedlichen Schutzstandards für
Grundrechte sowie die Beschränkung der Befugnisse des EuGH, zu erarbeiten. Zwischenzeitlich hatten sowohl die Kommission in ihrem
Arbeitsprogramm 2015 und 2016 als auch der
Rat der Justizminister auf seiner Sitzung am
09.10.2015 das Bekenntnis zum Beitritt
bekräftigt. Bei der Anhörung im AFCO zeigte
sich, dass wesentliche Fortschritte weiterhin
nicht erreicht worden sind, was insbesondere
auf die komplexen juristischen und politischen
Fragestellungen zurückzuführen ist. Die Kommission machte deutlich, dass eine Paketlösung bevorzugt werde, die alle streitigen
Aspekte aufgreift. Im Rat würden hierzu bereits
technische Treffen durchgeführt, die am
26.04.2016 fortgesetzt werden. Neben dem
Aspekt des gegenseitigen Vertrauens wird dort
über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik diskutiert, die laut EuGH vom Anwendungsbereich
auszunehmen
wäre.
Abgewartet werden sollen zudem Entscheidungen sowohl des EuGH als auch des EGMR
zu für die Übereinkunft relevanten Fragestellungen. Hiermit ist aber erst in einigen
Monaten zu rechnen. Die Experten betonten
die Bedeutung des Beitritts gerade in Zeiten
der politischen Krisen und zunehmender Beeinträchtigungen
bei
der
Achtung
der
Menschenrechte in einigen Mitgliedstaaten der
EU. Gleichzeitig wurde betont, dass bis zum
Beitritt kein rechtsfreier Raum in den Mitgliedstaaten bestehe und daher eine solide, wenn
auch zeitaufwändige Lösung bevorzugt werde.
Übereinstimmend kamen die Experten zum
Schluss, dass eine Vertragsänderung zwar
denkbar, politisch aber nicht durchsetzbar
wäre und daher derzeit nicht in Betracht
kommt.
http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/committees/video?event=201604200900-COMMITTEE-AFCO
EuGH: Beachtung Verbraucherschutz auch
im Insolvenzverfahren
In dem Vorabentscheidungsverfahren C377/14 hat der Europäische Gerichtshof am
21.04.2016 entschieden, dass die Verpflich-
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
26 / 36
Notizen
tung eines nationalen Gerichts, die Einhaltung
der Vorschriften auf dem Gebiet des Verbraucherrechts bei Verbraucherkrediten auch
dann von Amts wegen zu prüfen ist, wenn
gegen die Betroffenen Insolvenzverfahren
eingeleitet
wurden.
Tschechische
Rechtsvorschriften, welche es dem zur
Entscheidung über die Insolvenz berufenen
Gericht nicht erlauben, von Amts wegen die
Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel eines
Verbraucherkreditvertrages zu bewerten, sind
mit der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Vertragsklauseln nicht vereinbar. Im
zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar im
Jahr 2011 einen Kreditvertrag über umgerechnet 43.300 Euro zu einem effektiven
Jahreszins von 28,9% abgeschlossen. Nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die
Eheleute waren Einwendungen gegen den
Kreditvertrag erhoben worden, der zudem
erhebliche Vertragsstrafen im Falle der
Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen vorsah. Der EuGH stellte ergänzend
fest, dass nach der Richtlinie 2008/48/EG über
Verbraucherkreditverträge
ein
nationales
Gericht, bei dem ein Rechtsstreit über Forderungen aus einem solchen Vertrag anhängig ist,
von Amts wegen zu prüfen hat, ob die Informationen über den Kredit und insbesondere
den effektiven Jahreszins in klarer und
prägnanter Form vorgelegen haben.
http://curia.europa.eu/juris/document/document
.jsf?text=&docid=176802&pageIndex=0&docla
ng=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid
=915248
Europäisches Parlament und Rat beschließen Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR)
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat
am 14.04.2016 mit 461 zu 179 Stimmen bei 9
Enthaltungen die EU-Richtlinie über die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdaten
(EU-PNR-Richtlinie) verabschiedet. Der Rat
hat dann im Anschluss daran im Rahmen
seiner Sitzung am 21.04.2016 die Richtlinie
ebenfalls gebilligt. Diese erlaubt künftig die
Verwendung von Fluggastdatensätzen zu
Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Die hierzu erlassenen Regeln verpflichten
Luftfahrtgesellschaften dazu, ihre Fluggast-
daten für Flüge von der EU in Drittstaaten
sowie aus diesen in die EU den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten zur Verfügung zu
stellen. Mit der EU-PNR-Richtlinie wird ein
einheitlicher
europäischer
Standard
geschaffen, der u. a. vorsieht, dass die
Mitgliedstaaten darüber entscheiden können,
ob und gegebenenfalls welche Flüge innerhalb
der EU sie in das System einbeziehen. Die
Mitgliedstaaten wollen sich in der Umsetzung
hierzu abstimmen, um ein möglichst einheitliches und verhältnismäßiges Vorgehen zu
gewährleisten. Auf Verlangen des Parlaments
werden Fluggastdaten bis höchstens sechs
Monate lang unmaskiert gespeichert; im Anschluss werden die Daten für bis zu viereinhalb
Jahre maskiert gespeichert und unterliegen
einem strengen Verfahren für den Zugriff. Die
nun verabschiedete Richtlinie bindet zudem
den Zweck der Speicherung eng an die
Verhinderung, Entdeckung, Ermittlung und
Strafverfolgung von terroristischen Angriffen
und schwerer Kriminalität. Jeder Mitgliedstaat
wird zudem verpflichtet sein, eine sogenannte
PNR-Zentralstelle einzurichten, die die PNRDaten von den Fluggesellschaften erhalten
wird. Vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU an haben die Mitgliedstaaten zwei
Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Es besteht jedoch auf Seiten der meisten
Mitgliedstaaten Bereitschaft, die Umsetzung
möglichst rasch vorzunehmen und dabei eng
zusammenzuarbeiten.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/20160407IPR21775/Parlament-stimmtEU-Richtlinie- %C3%BCber-Verwendung-vonFluggastdaten-zu
Europäisches Parlament verabschiedet EUDatenschutzreform
Am 14.04.2016 hat das Plenum des Europäischen Parlaments das Datenschutzpaket mit
461 Stimmen zu 179 Gegenstimmen bei 9
Enthaltungen endgültig angenommen. Damit
ist der Gesetzgebungsprozess zur Datenschutzgrundverordnung und zur Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz abgeschlossen.
Parlament, Ministerrat und Kommission hatten
sich bereits im Dezember 2015 im Trilog auf
einen Kompromiss verständigt, der nun – nach
Vorlage der ausformulierten und übersetzten
Texte sowie Zustimmung des Rates – vom
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Notizen
Parlament formal angenommen wurde. Die
Reform besteht aus einer für Wirtschaft und
Behörden einheitlich geltenden Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und einer Richtlinie für den Datenschutz für die polizeiliche und
justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
(Datenschutz-Richtlinie). Die Verordnung ersetzt die bisherige Datenschutzrichtlinie aus
dem Jahr 1995; die Richtlinie vergemeinschaftet erstmals Fragen des Datenschutzes im
Bereich der Polizei, der bisher nur durch einen
sogenannten Rahmenbeschluss geregelt war.
Mit der DS-GVO werden erstmals die Datenschutzregelungen
in
den
28
EUMitgliedstaaten verbindlich harmonisiert, womit
zu einer Stärkung der Verbraucherrechte und
eines fairen Wettbewerbs in der EU beigetragen werden soll. Unternehmen dürfen Daten
von Verbrauchern damit grundsätzlich nicht
ungefragt weitergeben oder für andere Zwecke
nutzen. Künftig drohen bei Verstößen gegen
die DS-GVO Strafzahlungen von bis zu 4 %
des Jahresweltumsatzes des betroffenen Unternehmens. Nutzer erhalten zudem das
Recht, Informationen leichter wieder zu löschen („Recht auf Vergessenwerden“) und
einfacher von einem auf einen anderen Anbieter übertragen zu lassen („Portabilität“). Zudem
müssen Unternehmen, die im großen Ausmaß
sensible Daten verarbeiten oder das Verhalten
vieler Verbraucher überwachen, ebenso wie
Behörden einen Datenschutzbeauftragten
benennen. Die Datenschutz-Richtlinie soll zu
einer besseren Zusammenarbeit der Behörden
etwa bei der Bekämpfung des organisierten
Verbrechens und Terrorismus beitragen. Zugleich müssen bei der Übermittlung von Daten
von EU-Bürgern an Behörden in Drittstaaten
die EU-Datenschutzstandards eingehalten
werden. Innerhalb von zwei Jahren müssen die
Mitgliedstaaten nationales Recht an die DSGVO angepasst oder die Datenschutz-Richtlinie
umgesetzt haben.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/20160407IPR21776/Parlamentverabschiedet-EU-Datenschutzreform%E2%80%93-EU-fit-f%C3%BCrs-digitaleZeitalter
Europäische Kommission und Bürgermeister europäischer Städte wollen gemeinsam
Integration von Flüchtlingen verbessern
Am 05.04.2016 tauschten sich die Regionalkommissarin Corina Creţu und der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige
Kommissar Dimitris Avramopoulos in Brüssel
mit Bürgermeistern und Vertretern der Städte
Amsterdam, Athen, Barcelona, Berlin und Paris zur Integration von Flüchtlingen aus. Avramopoulos würdigte das Engagement der Kommunen, die in vorderster Linie bei der Bewältigung der Migrationsströme stünden. Dabei
kündigte er an, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten und Städten mit
zusätzlichen finanziellen Mitteln helfen wolle.
Creţu hob hervor, dass die operative Umsetzung bereits mit der EU-Partnerschaft zur
Integration von Migranten und Flüchtlingen
begonnen habe, die im Rahmen der Europäischen Städteagenda geschaffen wurde.
An der Partnerschaft sind bislang die Städte
Amsterdam (Koordinator), Berlin, Athen, Helsinki und die Metropolregion Barcelona beteiligt. Zudem nehmen Vertreter der Mitgliedstaaten Griechenland und Portugal sowie der
Kommission (DG HOME als Koordinator), des
Council of European Municipalities and Regions (CEMR), von Eurocities und URBACT
teil. Gemeinsames Ziel ist es, Strategien für
die Integration von Migranten und Flüchtlingen
zu entwickeln, welche unter anderem die
Bereiche Wohnungsbau, öffentliche Versorgung, soziale Teilhabe, Bildung und Ausbildung sowie Zugang zum Arbeitsmarkt umfassen. Weitere Treffen zwischen der Kommission und den Vertretern von Kommunen sollen
bis Anfang 2017 folgen.
http://ec.europa.eu/germany/news/b%c3%bcrg
ermeister-tauschen-sich-%c3%bcberintegration-von-fl%c3%bcchtlingen-aus_de
Europäisches Parlament verabschiedet
Resolution für mehr legale Migrationswege
Am 12.04.2016 hat das Europäische Parlament einen Bericht über die Lage im Mittelmeerraum und die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration
(2015/2095(INI)) der Berichterstatter MdEP
Roberta Metsola (EVP/MLT) und MdEP
Kashetu Kyenge (S&D/ITA) mit 459 Stimmen,
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
28 / 36
Notizen
bei 206 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen,
angenommen, der sich u. a. für ein europäisches Asylsystem und mehr legale Migrationswege in die EU ausspricht. Die
nichtbindende Resolution sieht eine Möglichkeit für einen grundlegenden Überarbeitungsbedarf des Dublin-Systems und eine
zentrale Verteilung von Asylanträgen bis zu
noch zu bestimmende Schwellenwerte pro
Mitgliedstaat durch die EU vor. Hierdurch
könnte nach Auffassung des Parlaments der
Sekundärmigration entgegengewirkt werden,
da alle Mitgliedstaaten vollständig an dem
zentralen System beteiligt wären und keine
individuelle Verantwortung für die Zuteilung der
Antragsteller an andere Mitgliedstaaten mehr
trügen. Ein solches System ließe sich auf der
Grundlage vieler Hotspots in der EU aufbauen,
von denen aus die Verteilung in der EU
stattfinden solle. Derzeit würde das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in
vielen Mitgliedstaaten noch nicht vollständig
umgesetzt. Eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften solle daher zu
mehr Solidarität unter den Mitgliedstaaten und
der Vermeidung einseitiger Belastungen beitragen. Daneben fordert das Parlament mehr
legale Migrationswege in die EU. Durch die
Schaffung neuer sicherer Wege der Einreise
für Asylbewerber und Flüchtlinge sollen eine
bessere Übersicht über die Einreisen gewonnen sowie das Geschäftsmodell der Schmuggler untergraben werden. Die Umsetzung
eines gemeinsamen Ansatzes der Arbeitskräftemigration in die EU setze auch eine
stärkere Zusammenarbeit mit Drittstaaten
voraus.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/20160407IPR21773/Fl%C3%BCchtlings
debatte-Parlament-f%C3%BCr-neues-EUAsylsystem-und-legale-Migrationswege
EU leistet mehr humanitäre Soforthilfe für
Flüchtlinge in Griechenland
Die Europäische Kommission hat am
19.04.2016 weitere humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in Griechenland und der Türkei auf den
Weg gebracht. Nach Griechenland fließen
erstmals unter dem neuen SoforthilfeInstrument rund 83 Mio. Euro an humanitäre
Hilfsorganisationen wie UNHCR und Internationales Rotes Kreuz, um die Lebensbed-
ingungen der Flüchtlinge zu verbessern. Dank
der Soforthilfe sollen Zehntausende von
Flüchtlingen und Migranten in Griechenland
Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung, Nahrungsmitteln, besserer Hygiene,
kinderfreundlichen Räumen und provisorischen
Unterkünften erhalten. Das am 02.03.2016 von
der Kommission vorgeschlagene Soforthilfeinstrument soll innerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen und eine raschere,
zielgerichtete Unterstützung bei größeren Krisen ermöglichen, wozu auch die Bewältigung
eines großen Flüchtlingszustroms durch die
Mitgliedstaaten zählt. In diesem Jahr sollen
300 Mio. Euro für humanitäre Zwecke
bereitgestellt werden. Weitere 200 Mio. Euro
sollen jeweils 2017 und 2018 folgen. Die am
19.04.2016 angekündigten Mittel kommen zu
der allgemeinen EU-Hilfe im Rahmen der
Flüchtlingskrise in Griechenland hinzu. Seit
2015 hat Griechenland zur Bewältigung der
Flüchtlingskrise Soforthilfe in Höhe von 181
Mio. Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und dem Fonds für die
innere Sicherheit (ISF) erhalten. 509 Mio. Euro
waren aus diesen Fonds bereits für das nationale Programm Griechenlands für den
Zeitraum 2014-2020 zugewiesen worden.
Weitere 110 Mio. Euro stellt die EUKommission im Rahmen der Flüchtlingsfazilität
für die Türkei zur Verfügung. Damit werden
Projekte zur Unterstützung syrischer Flüchtlinge in der Türkei finanziert sowie die
Grundversorgung von Flüchtlingen, die im
Rahmen des EU-Türkei-Abkommens aus
Griechenland in die Türkei zurückgeführt
werden. Präsident Juncker traf in Straßburg
den türkischen Ministerpräsidenten Ahmet
Davutoğlu.
https://ec.europa.eu/germany/news/eu-gibtneue-hilfen-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlingegriechenland-und-der-t%C3%BCrkei-frei_de
Europäische Kommission kündigt 20 neue
Maßnahmen in der Sahelzone und dem
Tschadseebecken an
Die Europäische Kommission hat am
18.04.2016 die Annahme von 20 neuen
Maßnahmen zugunsten der Sahelzone und
des Tschadseebeckens bekanntgegeben, die
im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds zur
Unterstützung der Stabilität und zur Bekämp-
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Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Notizen
fung der Ursachen von irregulärer Migration
und Vertreibungen in Afrika durchgeführt
werden. Diese Maßnahmen verfügen über eine
Mittelausstattung von mehr als 280 Mio. EUR
und gehen auf die Zusagen zum Aktionsplan
zurück, der auf dem Gipfel von La Valetta am
11. bis 12.11.2015 beschlossen wurde. Ziel
der Maßnahmen ist eine bessere Steuerung
der Migrationsströme, die Schaffung dauerhafter wirtschaftlicher Chancen für junge
Menschen sowie das Angehen der Ursachen
von Instabilität und Gefährdung der Bevölkerung. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden
100 Mio. EUR für das Gebiet des Tschadsees
bereitgestellt, um insbesondere den Bevölkerungsgruppen zu helfen, die unter der terroristischen Gruppe Boko Haram zu leiden haben.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-161425_de.htm
Streit um Rechtsakt
Bankenabgabe
zur
Berechnung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung
des Europäischen Parlaments (ECON) befasste sich am 19.04.2016 mit dem delegierten
Rechtsakt zur Berechnung der Bankenabgabe,
„Delegierte Verordnung der Kommission zur
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU)
2015/63 zur Ergänzung der Richtlinie
2014/59/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates im Hinblick auf im Voraus erhobene
Beiträge zu Abwicklungsfinanzierungsmechanismen“. Das EP hatte die Frist zur Stellungnahme kurzfristig um drei Monate verlängert.
Der ECON Vorsitzende MdEP Roberto Gualteri (S&D/ITA) sowie Berichterstatter MdEP
Gunnar Hökmark (EVP/SWE) baten die Europäische Kommission um Präzisierung des
Rechtsaktes. MdEP Elisa Ferreira (S&D/PRT)
sah keinen Änderungsbedarf. Die Kommission
verwies auf ein Schreiben an das EP vom
16.03.2016. Der delegierte Rechtsakt ändere
die Methodik der Beitragsberechnung für die
Abwicklungsfonds nicht. Diese orientiere sich
seit Januar 2015 an der Methodik der Leverage Ratio. Ein Netting sei danach nur für Derivate vorgesehen. Aus Sicht der Kommission ist
eine Änderung des delegierten Rechtsaktes
ausgeschlossen. Der Rat hatte zuvor im Verfahren der stillschweigenden Zustimmung
gegen den Rechtsakt keine Einwände erhoben. Allerdings hatten Deutschland, Österreich und Spanien in einer gemeinsamen
Erklärung auch Einwände gegen den
Rechtsakt erhoben. Die Behandlung von Derivaten gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 würden
wesentlich verändert; das gehe - anders als
von der Kommission dargestellt – über eine
bloße technische Anpassung hinaus. Ein Termin zur Abstimmung im ECON bzw.im Plenum
steht noch nicht fest.
Mitteilungspflichten gemäß
teuergesetz vertragsgemäß
Erbschaftss-
Der EuGH entschied im Urteil vom 14.04.2016,
RS C-522/14 (Sparkasse Allgäu./.Finanzamt
Kempten), dass die deutsche Regelung der
Mitteilungspflichten hinsichtlich verstorbener
Bankkunden dem EU-Recht entspricht. Art. 49
AEUV (Niederlassungsfreiheit) sei dahin gehend auszulegen, dass er einer Regelung
eines Mitgliedstaates (hier: § 33 Abs. 1 Erbschaftssteuergesetz) nicht entgegensteht,
nach der nationale Kreditinstitute den nationalen Behörden Vermögensgegenstände, die
bei ihren unselbständigen Zweigstellen in
einem anderen Mitgliedstaat verwahrt oder
verwaltet werden, im Fall des Ablebens des
Eigentümers dieser Vermögensgegenstände,
der
im
erstgenannten
Mitgliedstaat
Steuerinländer war, anzeigen müssen, sofern
es im anderen Mitgliedstaat keine vergleichbare Anzeigepflicht gibt.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&nat=o
r&oqp=&dates=&lg=&language=de&jur=C%2C
T%2CF&cit=none%252CC%252CCJ%252CR
%252C2008E%252C%252C%252C%252C%2
52C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%
252Cfalse%252Cfalse&num=C522%252F14&td=%3BALL&pcs=Oor&avg=&p
age=1&mat=or&jge=&for=&cid=304926
Einlagensicherung: Debatte im EP
Am 19.04.2016 setzte der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments seine zweite Aussprache
zur Schaffung eines Europäischen Einlagensicherungssystems EDIS (European Deposit
Insurance Scheme) fort. Diskutiert wurden vor
allem das Spannungsfeld zwischen dem legislativen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung von EDIS
und der nicht legislative Maßnahmenkatalog
zur Reduzierung von Risiken im Bankensektor.
Während einige Abgeordnete eine Verzöge-
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Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Notizen
rung der Debatte beklagten, sprachen sich
andere für eine Verbindung der Debatten zum
legislativen Vorschlag und zu den Risikoreduzierungsmaßnahmen aus. Die Abstimmung im
Plenum ist für Ende des Jahres vorgesehen.
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ADR-Radar
AdR-R adar
Sitzungen des Ausschusses der Regionen (AdR) in 2016
– Stand: 15.04.2016
Monat
Tag der Sitzung
Veranstaltung
Zeitraum für die Erstellung
von Änderungsanträgen
(unter Vorbehalt!)
April
19.04.
22.04.
CIVEX (Brüssel)
ECON (Brüssel)
Mai
–
15.-16.06.
20.-21.06.
23.06.
08.-09.07.
–
118. Plenarsitzung des AdR (Brüssel)
ECON (Krakau und Tarnów, Polen)
CIVEX (Brüssel)
Gipfel der Städte und Regionen (Bratislava)
–
CIVEX (Oviedo, Spanien)
ECON (Brüssel)
Open Days – 119. Plenarsitzung des
AdR (Brüssel)
CIVEX (Brüssel)
ECON (Brüssel)
120. Plenarsitzung des AdR (Brüssel)
Juli
Aug.
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
–
22.-23.09.
28.09.
10.10.-13.10.
10.10.-11.10.
24.11.
02.12.
07.-08.12.
01.-05.04.
06.-08.04.
Fristenregelung gem. der Geschäftsordnung des Ausschusses der Regionen:
17.-25.05.
02.-06.06.
07.-09.06.
Unterstützer aus den Reihen der deutschen
Delegation eingeworben werden, ein Vorgang, der ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt.
Online Verfügbarkeit von Dossiers im AdRSystem:
Zwei Beispiele:
-
-
-
Fachkommissionssitzungen: Alle zur Beschlussfassung in einer Sitzung vorgelegten Dossiers werden in der Regel – hiervon
wird aber leider oftmals abgewichen! – spätestens 12 Arbeitstage vor der betreffenden
Sitzung in das AdR-System online gestellt;
Plenartagungen: 21 Arbeitstagen vor Eröffnung der Plenartagung.
Einreichung von Änderungsanträgen:
-
-
Änderungsanträge für Fachkommissionssitzungen müssen spätestens am 9. Arbeitstag vor dem Sitzungstermin eingereicht
werden;
Änderungsanträge
für
Plenartagungen
müssen spätestens am 11. Arbeitstag vor
der Eröffnung der Plenartagung eingehen.
Hinweis: Zwischen der Verfügbarkeit des
Dossiers und der Einreichung von Änderungsanträgen müssen nach wie vor fünf
-
Fachkommission: Die CIVEX-Sitzung ist für
Fr. 24. April angesetzt. Das Dossier wird
folglich am Mi. 8. April zur Verfügung gestellt und Änderungsanträge müssen bis
Mo. 13. April, 15 Uhr, in das System händisch eingepflegt sein. Der Zeitraum für die
Erstellung von Änderungsanträgen erstreckt sich somit zwischen dem 08. –
10.03.2015 (Dienstschluss).
Plenarsitzung: Die Plenarsitzung findet am
Do./Fr. 16./17. April statt; die Dossiers werden folglich am Fr. 13. März eingestellt (tatsächlich wurden sie allerdings am 19.03.
eingestellt!). Änderungsanträge müssen bis
Mo. 27. März, 15 Uhr, in das System händisch eingepflegt sein. Für die Einwerbung
von Unterstützern und das Einpflegen der
Änderungsanträge sind 3 Arbeitstage notwendig. Der Zeitraum für die Erstellung von
Änderungsanträgen erstreckt sich somit
zwischen dem 14. – 24.03.2015 (Dienstschluss).
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Laufende Konsultationen
Laufend e Ko nsu ltation en
GROW – Generaldirektion „Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU“
Public consultation on the regulatory fitness of chemicals legislation (excluding REACH)
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8695
Consultation on the Fitness Check for the Construction Sector
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8725
Public consultation under the Start-up Initiative
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8723
Public consultation on the possible restriction of Peanut oil and Hydrolysed wheat proteins in cosmetic products in the framework of Regulation (EC) No 1223/2009 of the European Parliament and
of the Council on cosmetic products
Frist
27.05.2016
20.06.2016
30.06.2016
01.07.2016
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8644
Public consultation on Methylisothiazolinone (MI) in the framework of Regulation (EC) No.
1223/2009 of the European Parliament and of the Council on cosmetic products - rinse-off cosmetic
products
07.07.2016
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8740
*** NEU *** Public consultation on a Space Strategy for Europe
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8761
MOVE – Generaldirektion „Mobilität und Verkehr“
Stakeholder consultation on Regulation (EC) 1371/2007 on rail passengers' rights and obligations
http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/consultations/2016-02-03-rail-rights-andobligations_en.htm
JUST – Generaldirektion „Justiz und Verbraucher“
Consultation on an effective insolvency framework within the EU
12.07.2016
Frist
05.05.2016
Frist
14.06.2016
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/opinion/160321_en.htm
CLIMA – Generaldirektion „Klimapolitik“
Consultation on market-based measures to reduce the climate change impact from international
aviation
Frist
30.05.2016
http://ec.europa.eu/clima/consultations/articles/0029_en.htm
HOME – Generaldirektion „Migration und Inneres“
Public consultation for the 2016 evaluation of the EU Drugs Strategy and Action Plan on Drugs
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/public-consultation/2016/consulting_0032_en.htm
EMPL – Generaldirektion „Beschäftigung, Soziales und Integration“
Public consultation in the context of ex-post evaluation of the European Social Fund during the
2007-2013 programming period
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=699&consultId=21&visib=0&furtherConsult=ye
s
Public Consultation on the Evaluation of the European Training Foundation (ETF) in the period
2011-2014
Frist
09.05.2016
Frist
27.04.2016
24.06.2016
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/de1942b0-2455-e50f-9e02-4a66095f141a
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Laufende Konsultationen
Public Consultation on the Evaluation of the European Training Foundation (ETF) in the period
2011-2014
24.06.2016
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=333&langId=en&consultId=23&visib=0&furtherConsult=ye
s
CNECT – Generaldirektion „Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologie“
Open consultation EDIC 2013-2017: Mid-Evaluation of the 2013-2017 generation of Europe Direct
Information Centres (EDICs)
http://ec.europa.eu/dgs/communication/take-part/consultations/2013-2017-edics_en.htm
Frist
04.05.2016
Public consultation on the termination rates recommendation
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/public-consultation-termination-ratesrecommendation
07.06.2016
Public Consultation on the Evaluation and Review of the ePrivacy Directive
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/public-consultation-evaluation-and-revieweprivacy-directive
MARE – Generaldirektion „Maritime Angelegenheiten und Fischerei“
Public consultation on European Fisheries Fund (EFF) ex post evaluation and the possible future
European Maritime and Fisheries Fund (EMFF) after 2020
http://ec.europa.eu/dgs/maritimeaffairs_fisheries/consultations/eff-post-evaluation/index_en.htm
REGI – Generaldirektion „Regionalpolitik“
Consultation on ERDF and Cohesion Fund 2007-2013 ex-post evaluation
http://ec.europa.eu/regional_policy/en/newsroom/consultations/erdf-cohesion-fund-2007-2013-expost-evaluation/
TRADE – Generaldirektion „Handel“
Online public consultation on the future of EU-Australia and EU-New Zealand trade and economic
relations
05.07.2016
Frist
18.05.2016
Frist
27.04.2016
Frist
03.06.2016
http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=195
Online public consultation on the future of EU-Turkey trade and economic relations
09.06.2016
http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=198
ENER – Generaldirektion „Energie“
Preparation of a sustainable bioenergy policy for the period after 2020]
https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/preparation-sustainable-bioenergy-policy-period-after2020
COMM – Generaldirektion „Kommunikation“
Open Consultation on Mid-Evaluation of the 2013-2017 generation of Europe Direct Information
Centres (EDICs)
http://ec.europa.eu/dgs/communication/take-part/consultations/2013-2017-edics_en.htm
TAXUD – Generaldirektion „Steuern und Zollunion“
Consultation on Improving double taxation dispute resolution mechanisms
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/double_tax_dispute_en.htm
Frist
10.05.2016
Frist
04.05.2016
Frist
10.05.2016
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Laufende Konsultationen
RTD – Generaldirektion „Forschung und Innovation“
Frist
Open consultation on FET Flagships for Horizon 2020 next Work Programme
https://ec.europa.eu/futurium/en/content/fet-flagships
30.04.2016
Open consultation on FET Proactive for Horizon 2020 next Work Programme
https://ec.europa.eu/futurium/en/content/fet-proactive
30.04.2016
Open consultation on Mathematics for Horizon 2020 next Work Programme
https://ec.europa.eu/futurium/en/content/online-consultation-mathematics-excellence-sciencehorizon2020
30.04.2016
Consultation on European e-infrastructure
https://ec.europa.eu/futurium/en/content/consultation-european-e-infrastructure
30.04.2016
Consultation on an European Innovation Council
http://ec.europa.eu/research/eic/index.cfm
29.04.2016
Open public online consultation on the development of a comprehensive, integrated Research,
Innovation, and Competitiveness Strategy for the Energy Union
http://ec.europa.eu/research/consultations/euric/consultation_en.htm
31.05.2016
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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Agenda der Europäischen Institutionen
Ag end a d er Europ äischen In stitutionen
Europäisches Parlament
http://www.europarl.europa.eu/activities/plenary/agenda.do?language=DE
Europäische Ratspräsidentschaft (Niederlande 01.01. – 30.06.2016)
http://deutsch.eu2016.nl/
Europäische Kommission
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/ojOverview.cfm?CL=de&year=2012
Ausschuss der Regionen
http://cor.europa.eu/de/events/Pages/index.aspx
Wirtschafts- und Sozialausschuss
http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.events-and-activities&t=2
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel,
Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, [email protected], twitter: @NRWinEU
Informationen aus Brüssel 13-2016 vom 25.04.2016
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18. Wahlperiode
Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
Inhaltsverzeichnis
Justiz und Inneres
2 Europäische Sicherheitsagenda: Erste Bestandsaufnahme der Kommission
Finanzen
4 Stand der Beratung über das Europäische Einlagensicherungssystem
Energie
7 Legislativvorschläge zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit – Beginn der
Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat
Gesundheit
9 Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat
Arbeit und Soziales
11 Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern
Kurz & Knapp
13 mit Informationen über die Trilogverhandlungen zum Verordnungsvorschlag zu
Konfliktmineralien, das interparlamentarische Treffen zu Steuervorbescheiden sowie den
Initiativbericht des EP zur Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)
16 Terminübersicht
Anlage
17 Übersicht über die laufenden öffentlichen Konsultationsverfahren der KOM
Verfasser/in: Vesna Popovic (VP), Dr. Gabriela M. Sierck (GMS), Fabian Lang (FL), Theresa Essers (TE)
Deutscher Bundestag, Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro, Square de Meeûs 40, 1000 Brüssel, Belgien
Telefon: +32 2 5044 385, Fax: +32 2 5044 398, [email protected]
Der Bericht aus Brüssel gibt nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegt er in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie
der Referatsleitung. Er ist dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des
Mandats zu unterstützen.
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Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Europäische Sicherheitsagenda: Erste Bestandsaufnahme der Kommission
Zusammenfassung:
– Ein Jahr nach Verabschiedung ihrer Europäischen Sicherheitsagenda im April 2015 zieht
die Kommission in einer Mitteilung vom 20. April 2016 erstmals Bilanz über die bisherigen Umsetzungsschritte und kündigt neue gesamteuropäische Maßnahmen zur Schließung weiterhin bestehender Lücken in der Sicherheitsarchitektur der EU an. Insgesamt
möchte sie die „kollektive Kapazität“ der EU zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung verbessern.
– Überarbeitungsbedarf sieht die Kommission dabei weiterhin beim Informationsaustausch
der Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang sieht sie die
Europäische Polizeibehörde Europol als zentralen Akteur in der Sicherheitsarchitektur
der EU und beabsichtigt, insbesondere das bei Europol angesiedelte Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung weiter zu stärken.
Vor dem Hintergrund der Terroranschläge auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo sowie einen
Supermarkt im Januar 2015 in Paris hatte die Kommission am 28. April 2015 eine sog. Europäische Sicherheitsagenda [KOM(2015)185 endg.] vorgelegt, in der sie ihre Überlegungen zu einer
erneuerten Strategie der inneren Sicherheit für die nächsten fünf Jahre (2015-2020) skizzierte.
Auch im Hinblick auf die weiterhin bestehende angespannte Sicherheitslage in der EU hat die
Kommission mit der Mitteilung vom 20. April 2016 [KOM(2016)230 endg.] bereits ein Jahr
nach Vorlage der Strategie eine erste Bestandsaufnahme des Umsetzungsstands und mögliche
Anpassungen an die aktuelle Bedrohungslage vorgenommen.
Positiv bewertet die Kommission insbesondere die am 1. Januar 2016 erfolgte Eröffnung des
Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung (ECTC), das bei der Europäischen Polizeibehörde Europol eingerichtet wurde. In der Europäischen Sicherheitsagenda 2015-2020 vom
April 2015 hatte die Kommission vorgeschlagen, die Rolle von Europol durch Einrichtung
eines solchen Zentrums zu stärken, das als Plattform für einen intensiveren Informationsaustausch und eine bessere operative Koordinierung zwischen den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten dient. In diesem Zusammenhang betont die Kommission auch ihre Bemühungen
um eine bessere personelle Ausstattung des ECTC. So hatte sie als Sofortmaßnahme nach den
Anschlägen von Brüssel am 22. März 2016 eine Aufstockung des Personals um weitere 25 Stellen angeregt, der das Europäische Parlament (EP) am 13. April 2016 in einem beschleunigten
Verfahren zugestimmt hat. Sie kündigt an, das ECTC weiter auszubauen und bereits im dritten
Quartal 2016 „Initiativen“ vorlegen zu wollen, um seine Struktur und Kapazitäten zu stärken.
Wie aus der Kommission zu hören ist, sollen dabei vor allem die rechtlichen Möglichkeiten zur
gemeinsamen operativen Planung, Erstellung von gemeinsamen Bedrohungsanalysen und ggf.
koordinierten Strafverfolgung geschaffen werden. Außerdem soll das ECTC auch in begrenztem
Umfang auf Informationen der Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten zugreifen können. Dem
Vernehmen nach spricht sich die Kommission in diesem Zusammenhang dafür aus, dass Europol und das EU Intelligence Analysis Centre (INTCEN) gemeinsame Bedrohungsanalysen
erstellen sollten. Wie aus Kreisen des Rates zu hören ist, stößt dieser Ansatz der Kommission
bei einigen Mitgliedstaaten auf deutliche Vorbehalte.
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Insgesamt sieht die Kommission Europol als zentralen Akteur in der Sicherheitsarchitektur
der EU an und möchte diese Rolle weiter stärken. Insbesondere müsse dazu die bereits 2013
vorgelegte Europol-Verordnung [KOM(2013)173 endg.] endgültig verabschiedet werden, so die
Kommission. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EP wird
voraussichtlich am 28. April 2016 in zweiter Lesung über den mit dem Rat ausgehandelten
Verordnungstext [Rats-Dok. 14957/2015] abstimmen. Die Annahme durch den Rat ist dann für
Juni 2016 vorgesehen. Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. Mai 2017 in Kraft treten.
Hinsichtlich der als dringend notwendig erachteten Verbesserung des Informationsaustauschs
der Sicherheitsbehörden verweist die Kommission darüber hinaus auf die bereits im Rahmen
des Pakets über die intelligenten Grenzen (vgl. Bericht aus Brüssel 6/2016) Anfang April 2016
vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zur Verbesserung des Informationsaustausches und der
Interoperabilität von Datenbanken und Informationssystemen, während sie gleichzeitig eine
zügige Beratung und Verabschiedung der Vorschläge durch die Ko-Gesetzgeber Rat und EP
anmahnt. Der Vorschlag zur Ausweitung des Europäischen Strafregisterinformationssystems
ECRIS auf Nicht-EU-Bürger vom 19. Januar 2016 [KOM(2016)4 endg.] sollte nach Auffassung
der Kommission möglichst prioritär beraten werden. Daneben verweist sie auf die Ergebnisse
ihres Berichts vom 29. Februar 2016 [KOM(2016)93 endg.] und spricht sich dafür aus, das
automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) in das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS-II) zu integrieren. Die Kommission rechnet damit, dass bis
Mitte 2017 eine Integration von AFIS in SIS-II möglich ist. In diesem Zusammenhang begrüßt
die Kommission auch die Annahme des Richtlinienvorschlags über die Verwendung von Fluggastdaten (PNR), der nach Zustimmung des EP am 14. April 2016 auch vom Rat formell am
21. April 2016 angenommen wurde. Sie kündigt an, voraussichtlich im Oktober 2016 eine
Durchführungsentscheidung zur Interoperabilität der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen
PNR-Zentralstellen vorzulegen. Wie aus der Kommission zu hören ist, soll jetzt alles daran
gesetzt werden, die bereits bestehenden nationalen Systeme zur Erfassung von Fluggastdaten
zu verknüpfen, um möglichst bald konkrete Synergieeffekte zu generieren.
Neben der Verbesserung des Informationsaustauschs legt die Kommission einen Schwerpunkt
auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Insbesondere soll der Aktionsplan zur
Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung [KOM(2016)50 endg.], der noch für dieses Quartal
die Veröffentlichung eines Vorschlags zur Überarbeitung der noch nicht umgesetzten 4. Geldwäscherichtlinie [Richtlinie (EU) 2015/849] ankündigt, möglichst schnell angewendet werden.
Ende 2016 will die Kommission Vorschläge zur Vereinheitlichung der Geldwäschestraftatbestände und –sanktionen bzgl. unerlaubter Bargeldbewegungen und der gegenseitigen Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsbeschlüssen bzgl. Vermögenswerten aus Straftaten
vorstellen.
Auch der Zugang zu Feuerwaffen und Sprengstoffen soll weiter erschwert werden. Dazu hatte
die Kommission bereits im November 2015 einen Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel
mit Feuerwaffen und Explosivstoffen sowie deren unerlaubte Verwendung [KOM(2015)624
endg.] und einen im Rat umstrittenen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des
Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen [KOM(2015)750 endg.]
vorgelegt. Im vierten Quartal 2016 kündigt sie in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung
der Verordnung 98/2013/EU über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für
Explosivstoffe an.
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Die Bestandsaufnahme der Kommission deckt sich weitgehend mit einem im Rat diskutierten
Umsetzungspapier zur erneuerten Strategie der Inneren Sicherheit (Rats-Dok. 5298/1/16), das
bereits unter luxemburgischer Ratspräsidentschaft begonnen und unter niederländischer Präsidentschaft fortgeführt wird. Wie aus Kreisen der Ratspräsidentschaft zu hören ist, arbeite man
darüber hinaus gemeinsam mit dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, Gilles
de Kerchove, an der Erstellung eines Dokuments, das einen Überblick über die wichtigsten Vorhaben im Bereich Terrorismusbekämpfung geben soll. Diese Übersicht könnte dem Vernehmen
nach voraussichtlich erstmals unter slowakischer Ratspräsidentschaft vorgelegt werden. (FL)
Stand der Beratungen über das Europäische Einlagensicherungssystem
Zusammenfassung:
– Die Beratungen im Europäischen Parlament (EP) und im Rat über die im November 2015
veröffentlichten Vorschläge der Kommission zum Europäischen Einlagensicherungssystem („European Deposit Insurance Scheme“, EDIS) befinden sich nach wie vor im
Anfangsstadium. So werden derzeit Grundsatzfragen zum Abbau von Risiken im Bankensektor und zur Ausgestaltung von EDIS erörtert.
– Bei den Beratungen im EP werden vor der Sommerpause 2016 keine wesentlichen Fort-
schritte erwartet. Die Berichterstatterin des federführenden Ausschusses für Wirtschaft
und Währung (ECON) beabsichtigt, vor Beginn der legislativen Arbeit über den Verordnungsvorschlag zu EDIS die Risikoreduzierung im Bankensektor zu klären. Ob dieser
Ansatz im Ausschuss mehrheitsfähig wird, bleibt abzuwarten.
– Im Rat plädieren einige Mitgliedstaaten ebenfalls für eine prioritäre Behandlung der
Fragen zur Risikoreduzierung, während andere die parallele Beratung der Maßnahmen
zur Risikoreduzierung und des Verordnungsvorschlags zu EDIS fordern. Die Beratungen
auf Ratsarbeitsgruppenebene blieben bisher ohne konkrete Ergebnisse. Folglich beabsichtigt die niederländische Ratspräsidentschaft, im Juni 2016 einen Fahrplan zu verabschieden und anschließend das Dossier an die dann anstehende slowakische Ratspräsidentschaft zu übergeben.
Am 24. November 2015 legte die Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Einrichtung eines Europäischen Einlagensicherungssystems [KOM(2015)586 endg.] sowie die Mitteilung „Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion“ [KOM(2015)587 endg.] mit Vorschlägen
u. a. zum weiteren Abbau von Risiken im Bankensektor vor.
Der EDIS-Vorschlag gilt für alle Banken der an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten und sieht auf Grundlage des Artikels 114 AEUV die stufenweise Einrichtung eines Europäischen Einlagensicherungssystems (2017-2024) vor. In der ersten Stufe (2017-2020) übernimmt
der Europäische Einlagenversicherungsfonds (DIF) bis zu 20 % des Liquiditätsbedarfs oder der
tatsächlichen Verluste, nach Ausschöpfung der Mittel des nationalen Einlagensicherungssystems (sog. Rückversicherung). In der als „Ko-Versicherung“ genannten zweiten Stufe
(2020-2024) kommt der DIF für 20 % bis 80 % (jährlicher Anstieg um 20 %) des Liquiditätsbedarfs oder Verlustes auf, unabhängig davon, ob die Mittel des nationalen Einlagensicherungssystems bereits ausgeschöpft sind. In der dritten Stufe ab 2024 wird die Einlagensicherung
vollständig vergemeinschaftet. Der DIF soll ab 2024 eine Zielausstattung von 0,8 % der gedeckten Einlagen erreichen.
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
Seite 4 von 21
Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Der Verordnungsvorschlag und die Mitteilung der Kommission werden derzeit im Rat und im
EP beraten. Während der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des EP
(ECON) am 19. April 2016 machte die Berichterstatterin Esther de Lange (NDL/EVP) ihre Auffassung deutlich, dass dieses Dossier in zwei Etappen beraten werden sollte. Im Rahmen eines
für Mitte Mai 2016 angekündigten Arbeitsdokuments wolle sie vorerst einige Denkanstöße zum
Abbau von Risiken im Bankenbereich geben. Des Weiteren plädierte sie dafür, genau zu prüfen, welche Verknüpfungen es zwischen EDIS und den anderen Pfeilern der Bankenunion gibt
und ob die bestehenden Instrumente und Gremien, die auf EDIS Anwendung finden, ausreichten bzw. neue Instrumente geschaffen werden sollten. Auch sprach sie sich für die konsequente Umsetzung der Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie 2014/59/EU (BRRD)
sowie der Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU (DGSD) in allen Mitgliedstaaten aus.
Zudem sollten Überlegungen zur größeren Konvergenz nationaler Insolvenzrechte angestellt
werden, da die derzeitigen Unterschiede die Steuerung von Kreditrisiken erschwerten. Mittelfristig solle auch die regulatorische Behandlung von Staatsanleihen oder die Frage der notleidenden Darlehen angegangen werden.
Die Berichterstatterin bemängelte zudem, dass die Kommission keine spezifische Folgenabschätzung vorgelegt habe, um die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen von EDIS
besser einzuschätzen. Hinsichtlich der von der Kommission gewählten Rechtsgrundlage (Artikel 114 AEUV) wies sie auf die diesbezüglichen kontroversen Diskussionen im Rat hin. Auf
Arbeitsebene im EP ist zu erfahren, dass vor dem Hintergrund, dass einige Mitgliedstaaten die
Ausgestaltung von EDIS teilweise im Rahmen einer intergouvernementalen Vereinbarung wünschen, die Berichterstatterin plant, die Rechtsgrundlage im Arbeitsdokument unerwähnt zu
lassen und diese Diskussion den Mitgliedstaaten zu überlassen. In einem Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 12. April 2016, das am 29. April 2016 in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe erörtert werden soll, wird davon ausgegangen, dass Artikel 114 AEUV die richtige
Rechtsgrundlage zur Erhebung von Beiträgen der nationalen Einlagensicherungssysteme sei.
Jedoch sei für Teile von EDIS auch eine intergouvernementale Vereinbarung als Rechtsgrundlage denkbar. Wie beim Europäischen Abwicklungsfonds wird somit die Möglichkeit eröffnet,
z. B. den DIF im Rahmen einer intergouvernementalen Vereinbarung zu regeln. Ob sich diese
Position als mehrheitsfähig im Rat erweisen wird, bleibt abzuwarten. Art. 114 AEUV als
Rechtsgrundlage von EDIS wird neben Deutschland, auch von Finnland, Österreich, und den
Nicht-Euromitgliedstaaten Dänemark, Tschechien und dem Vereinigten Königreich angezweifelt, die dadurch die Schaffung eines Präzedenzfalls befürchten.
Einige Ausschussmitglieder (insbesondere der S&D- und ALDE-Fraktionen) kritisierten den
Ansatz der Berichterstatterin und sprachen sich für ein beschleunigtes Verfahren aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2017 in Frankreich und
Deutschland sei ein zügiger Abschluss der Verhandlungen anzustreben. Andere Fraktionen
(u. a. EKR) unterstützten die Berichterstatterin in ihrem schrittweisen Ansatz, vorerst die Einrichtung und Effizienz der nationalen Einlagensicherungssysteme abzuwarten. Weitere Ausschussmitglieder warnten vor einer Veränderung des gesamten Wettbewerbsrahmens für Banken in der EU durch die Einführung einer EU-Einlagensicherung. Wissenschaftlichen Studien
zufolge führte der vorgeschlagene Regelungsrahmen zu einem Nachteil für kleine und mittelgroße Banken, die sich wie große systemrelevante Banken an der Einlagensicherung beteiligen
sollen. Daher sei vor der Beratung des Verordnungsvorschlags eine Folgenabschätzung der
Kommission erforderlich. Der ECON-Ausschuss hat die Abstimmung über den im September
2016 vorzulegenden Bericht bereits auf den 23./24. November 2016 festgelegt. Ob dieser
Termin realistisch ist, ist derzeit nicht abzusehen.
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
Seite 5 von 21
Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Im Rat haben erste Verhandlungen sowohl zu EDIS als auch zu Fragen des Abbaus von Risiken
im Bankensektor begonnen, wobei sie sich nach wie vor im Anfangsstadium befinden. Zu EDIS
melden die Mitgliedstaaten weiterhin Klärungsbedarf über Grundsatzfragen wie die Rechtsgrundlage, den Anwendungsbereich oder die Finanzierung an. Bezüglich der Reduzierung von
Risiken im Bankensektor wurden bisher insbesondere die in der o. g. Mitteilung von der Kommission aufgeführten Vorschläge diskutiert und durch einige weitere Anregungen der Mitgliedstaaten ergänzt. Dabei geht es vor allem um die Anwendung der BRRD- und der DGSD-Richtlinien in allen Mitgliedstaaten. Angestrebt wird insbesondere die Umsetzung der in Art. 45 der
BRRD-Richtlinie aufgeführten Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) sowie die Einführung einer Gesamt-Verlustabsorptionskapazität
(TLAC) bei systemrelevanten Banken ins europäische Recht. Zudem setzen sich einige Mitgliedstaaten für die Harmonisierung der Moratorien zur Verhinderung von Liquiditätsabflüssen im Krisenfall und des Insolvenzrechts in den Mitgliedstaaten ein. Mittelfristig sollten
darüber hinaus regulatorische Maßnahmen zu der schwierigen Frage des Ankaufs von Staatsanleihen sowie zur Bekämpfung des „Moral Hazard“ gefunden werden. Langfristig müsste die
Governance des Einheitlichen Überwachungsmechanismus (Trennung von Geld- und Währungsfragen) und des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Straffung der Entscheidungsprozesse) verbessert werden. Nach wie vor fordert eine Reihe von Mitgliedstaaten im Rat die
Vorlage einer Folgenabschätzung zu EDIS durch die Kommission. Vor dem Hintergrund der
wenig fortgeschrittenen Verhandlungen wird damit gerechnet, dass die niederländische Ratspräsidentschaft im Juni 2016 lediglich einen Fahrplan über das weitere Vorgehen vorlegt und
das Dossier an die dann anstehende slowakische Ratspräsidentschaft zur weiteren Beratung
übergibt.
20. KW 2016
23. Mai 2016
September 2016
23.-24. November
2016
Bisherige Schritte:
Anhörung im ECON-Ausschuss über die Risikoreduzierung im Bankensektor
Vorlage des Arbeitsdokuments durch die Berichterstatterin
Vorlage des Berichtsentwurfs durch die Berichterstatterin
Abstimmung im EP
(VP)
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
Seite 6 von 21
Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Legislativvorschläge zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit – Beginn der
Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat
Zusammenfassung:
– Im Europäischen Parlament (EP) und im Rat haben die Beratungen über die am
16. Februar 2016 im Rahmen des Pakets zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit vorgelegten Legislativvorschläge begonnen.
– Bei der ersten Aussprache am 20. April 2016 im zuständigen Ausschuss für Industrie,
Forschung und Energie (ITRE) des EP wurden beide Vorschläge von mehreren wortnehmenden Abgeordneten generell positiv bewertet, wobei einige Abgeordnete z. T. weiteren
Klärungsbedarf sahen. Im Rat hingegen wurden die Kommissionsvorschläge skeptischer
aufgenommen und die Notwendigkeit bestimmter von der Kommission vorgeschlagenen
Maßnahmen in Frage gestellt.
– Auch in einigen nationalen Parlamenten wurden die Vorschläge beraten. Vier nationale
Parlamente [AUT (Nationalrat), FRA (Senat), MLT, PRT] äußerten im Hinblick auf den
Beschlussvorschlag über zwischenstaatliche Abkommen Subsidiaritätsbedenken und verabschiedeten begründete Stellungnahmen.
Im EP und im Rat haben die Beratungen zum Verordnungsvorschlag über „Maßnahmen zur
Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU)
Nr. 994/2010“ [KOM(2016)52 endg.] sowie zum Beschlussvorschlag über einen „zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen
und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU“ [KOM(2016)53 endg.] begonnen.
Beide Legislativvorschläge wurden am 16. Februar 2016 im Rahmen des Pakets zur Verbesserung der Energieversorgungsicherheit vorgelegt.
Zur Erinnerung:
Mit dem Verordnungsvorschlag über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung beabsichtigt die Kommission den Energiebinnenmarkt zu stärken und die Vorsorge im
Falle einer Versorgungskrise zu verbessern. U. a. schlägt die Kommission vor, Notfall- und
Präventionspläne für vorher festgelegte Regionen zu erstellen, wobei Deutschland der Region
„Zentral-Ost“ gemeinsam mit Polen, der Slowakei und Tschechien zugeordnet werden soll.
Auch strebt die Kommission an, die Informationspflichten für Erdgasunternehmen über die für
die Versorgungssicherheit relevanten Verträge zu erweitern sowie ein „Solidaritätsprinzip“
zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen. Demnach soll im Krisenfall die Gasversorgung
privater Haushalte und grundlegender sozialer Dienste in einem benachbarten Mitgliedstaat
Vorrang vor der Belieferung „nicht-geschützter Kunden“ im Inland haben. In dem Vorschlag
für einen Beschluss über zwischenstaatliche Abkommen schlägt die Kommission eine ex antePrüfung der Vereinbarkeit zwischenstaatlicher Abkommen mit dem EU-Recht durch die Kommission vor. Auch sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Kommission über die
Absicht der Aufnahme von Verhandlungen sowie über den laufenden Verhandlungsprozess zu
informieren (vgl. Bericht aus Brüssel Nr. 03/2016).
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
07/2016 vom 25. April 2016
07/2016 vom 25. April 2016
07/2016 vom 25. April 2016
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Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Beim ersten Meinungsaustausch am 20. April 2016 im zuständigen ITRE-Ausschuss äußerten
mehrere Abgeordnete generell Unterstützung für den Verordnungsvorschlag zur sicheren Gasversorgung und bezeichneten den regionalen Ansatz und das Solidaritätsprinzip als Schritt in
die richtige Richtung. Jedoch wurde von mehreren Abgeordneten gefordert, den Vorschlag in
einigen Bereichen zu präzisieren. So sei es notwendig, den Begriff „geschützter Verbraucher“
genauer zu definieren. Die Kommissionsvertreter merkten diesbezüglich an, dass sie eine vollständige Harmonisierung des Begriffs ablehnten. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten, sollte den Mitgliedstaaten ein Entscheidungsspielraum überlassen werden, welche Verbraucher sie als geschützt einstufen möchten. Ferner müsse die Frage geklärt werden, so einige
Abgeordnete, welche Kompensationszahlungen Erdgasunternehmen zustehen würden, sollten
sie im Krisenfall verpflichtet werden, zunächst Verbraucher im Nachbarland und nicht die eigenen Kunden zu beliefern. Diesbezüglich erläuterte die Kommission, dass der konkrete Kompensationsmechanismus im Rahmen der jeweiligen regionalen Gruppen festgelegt werden
sollte. In jedem Falle sollte eine Kompensation jedoch den Marktpreis plus einen bestimmten
Aufpreis umfassen. Auch im Hinblick auf die vorgesehenen Informationspflichten für Erdgasunternehmen warfen Abgeordnete die Frage auf, wie die Transparenz bei Verträgen erhöht und
gleichzeitig ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen garantiert werden kann. In
diesem Zusammenhang wurde vereinzelt Kritik geäußert, dass die von der Kommission geforderten Informationspflichten für Erdgasunternehmen nicht mit dem Prinzip der Marktwirtschaft vereinbar seien. Von mehreren Abgeordneten wurde zudem Bedenken geäußert, dass die
Verbesserung der Energieeffizienz in dem Vorschlag nicht als Maßnahme zur Verbesserung der
Energieversorgungssicherheit angeführt wird.
Der Beschlussvorschlag über zwischenstaatliche Abkommen wurde bei der ersten Beratung
ebenfalls von mehreren Abgeordneten insgesamt positiv bewertet. So sprachen sich mehrere
Abgeordnete für die ex ante-Prüfung von zwischenstaatlichen Abkommen durch die Kommission aus, da in der Vergangenheit einige zwischenstaatliche Abkommen nicht mit EU-Recht zu
vereinbaren gewesen seien. Auch wurde von mehreren Abgeordneten der Vorschlag unterstützt, dass der Kommission in Zukunft auch nicht-rechtsverbindliche Vereinbarungen mit
Drittstaaten, wie Absichts- oder gemeinsame Erklärungen, zur nachträglichen Prüfung vorgelegt werden sollen.
Im Rat haben ebenfalls die ersten Beratungen zu den Legislativvorschlägen begonnen. Wie zu
erfahren ist, signalisierten mehrere Mitgliedstaaten generell Unterstützung für das Ziel des
Verordnungsvorschlags zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit. Jedoch äußerten
einige Mitgliedstaaten Bedenken zu den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen.
Beispielsweise wurden teilweise die möglichen Verbesserungen durch regionale Notfall- und
Präventionspläne im Vergleich zu nationalen Plänen in Frage gestellt und die Festlegung der
Regionen durch die Kommission kritisiert. Im Hinblick auf den Solidaritätsmechanismus hinterfragten einige Mitgliedstaaten die Möglichkeit der praktischen Umsetzung. Auch in Bezug
auf die verstärkten Informationspflichten wurde angemerkt, dass die bestehenden Verpflichtungen ausreichend seien. Der Vorschlag für einen Beschluss zu den zwischenstaatlichen
Abkommen wurde von einigen Mitgliedstaaten ebenfalls eher mit Skepsis aufgenommen, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einer ex ante-Prüfung durch die Kommission.
Der Vorschlag der ex post-Prüfung nicht-rechtsverbindlicher Vereinbarungen mit Drittstaaten
wird z. T. ebenfalls negativ beurteilt.
In einigen nationalen Parlamenten wurde insbesondere der Vorschlag für einen Beschluss
über zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich intensiv parlamentarisch beraten. Vier
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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nationale Parlamente äußerten vor Ablauf der Frist am 20. April 2016 Bedenken im Hinblick
auf die Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsgrundsatz und verabschiedeten begründete Stellungnahmen nach Protokoll Nr. 2 des Vertrags von Lissabon. Der französische Senat argumentiert in seiner begründeten Stellungnahme vom 11. April 2016, dass der Abschluss zwischenstaatlicher Abkommen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege. Für Mitgliedstaaten, die freiwillig die Kommission in Verhandlungen über zwischenstaatliche Abkommen einbeziehen wollten, bestehe zudem bereits eine entsprechende Möglichkeit. Aus Sicht des maltesischen Parlaments, das am 19. April 2016 eine begründete Stellungnahme annahm, stellt die
Argumentation der Kommission, dass in der Vergangenheit zwischenstaatliche Abkommen
nicht immer mit EU-Recht vereinbar gewesen seien, keine ausreichende Begründung für die
Auferlegung weiterer Pflichten für die Mitgliedstaaten dar. Bei Verstößen gegen EU-Recht
könne die Kommission z. B. ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Auch das portugiesische Parlament folgt in seiner Stellungnahme vom 15. April 2016 einer ähnlichen Argumentation. Der österreichische Nationalrat merkt in seiner Stellungahme vom 30. März 2016 an,
dass die Verpflichtung zur Notifizierung aller zwischenstaatlichen Abkommen ungerechtfertigt
in die Souveränität der Mitgliedstaaten eingreift und die ex post-Überprüfung nicht-verbindlicher Instrumente im Energiebereich zu mehr Bürokratie führen könnte. (TE)
Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat
Zusammenfassung:
– Am 30. Juni 2016 läuft die Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat aus. Die Kommission
legte dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel (PAFF)
am 8. März 2016 den Antrag zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffes für
weitere 15 Jahre vor. Die Entscheidung wurde jedoch vertagt, nachdem die Agentur für
Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufte.
– Das Europäische Parlament (EP) fordert in einer Entschließung vom 13. April 2016 die
Erneuerung der Genehmigung auf sieben Jahre zu begrenzen.
– Der PAFF-Ausschuss wird voraussichtlich am 18./19. Mai 2016 über den Kommissions-
antrag entscheiden. Sollte sich im Ausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für, noch
eine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassung finden, kann die Kommission einen
Durchführungsrechtsakt erlassen und damit die Zulassung aussprechen.
Da die Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat am 30. Juni 2016 ausläuft, legte die Kommission
am 8. März 2016 dem PAFF-Ausschuss den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur
Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat für den maximal zulässigen Zeitraum
bis zum Jahr 2031 vor. Der Ausschuss vertagte jedoch die Entscheidung bis zur Sitzung am
18./19. Mai 2016 vor dem Hintergrund, das Anfang März 2016 eine Studie der Agentur für
Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht wurde, nach der
Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ sei. Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) war hingegen im November 2015, basierend auf Studien der
antragstellenden Unternehmen, zu dem Ergebnis gekommen, dass die Substanz weder „gentoxisch“ sei, noch eine krebserregende Bedrohung darstelle.
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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Zur Erinnerung
Nach Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln erfordert eine Erneuerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat eine Durchführungsverordnung. Hierzu muss die Kommission zunächst eine Risikobewertung bei der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einholen und auf Grundlage der
Schlussfolgerung der EFSA entscheiden, ob die Substanz auf der Liste der genehmigten Wirkstoffe verbleiben soll. Nach Art. 5 Verordnung (EU) Nr 182/2011 zur Festlegung der Durchführungsbefugnisse der Kommission (Komitologie-Verordnung) kann die Kommission selbst einen
Durchführungsrechtsakt erlassen, wenn im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) weder eine qualifizierte Mehrheit für die Zulassung, noch eine qualifizierte Mehrheit gegen den beantragten Durchführungsrechtsakt stimmt.
Sollte die Kommission die Neuzulassung von Glyphosat beschließen, haben die Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit, die auf ihrem Territorium verkauften Pflanzenschutzmittel, die
Glyphosat enthalten, neu zu bewerten und ggf. neu zuzulassen.
Am 13. April 2016 verabschiedete das EP mit einfacher Mehrheit in einem Verfahren nach
Art. 106 der Geschäftsordnung des EP (Durchführungsrechtsakt) eine nicht bindende Entschließung, in der es empfahl, die Genehmigung nur um sieben Jahre zu verlängern [P8_TAPROV(2016)0119]. Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EP hatte sich am 22. März 2016 gegen eine Zulassung ausgesprochen und
der Kommission vorgehalten, gegen das Vorsorgeprinzip zu verstoßen. Das EP fordert in seiner
Entschließung eine umfassende Bewertung der Toxizität und möglicher endokriner Eigenschaften des Wirkstoffes. Es spricht sich zudem gegen die Verwendung von Glyphosat zur „Austrocknung“ aus. Hierunter wird die Abtötung der eigentlichen Nutzpflanze vor der Ernte verstanden, um den Reifeprozess der Pflanze zu beschleunigen und das Ernten zu erleichtern
(„Green burndown“).
Bis zu einer endgültigen Entscheidung des PAFF-Ausschusses werden die Diskussionen um
diesen Wirkstoff und seine weitere Zulassung anhalten. Der europäische Bauernverband CopaCogeca setzt sich dafür ein, den Wirkstoff auf dem Markt zu belassen, während Umweltverbände die Neuzulassung strikt ablehnen. Die Diskussionen sind auch vor dem Hintergrund zu
betrachten, dass der Wirkstoff vor allem bei Pflanzen eingesetzt wird, die aufgrund gentechnischer Veränderungen eine Glyphosatresistenz aufweisen. Zudem wird die Auseinandersetzung
um Glyphosat als Testfall für Verhandlungen über die Neuzulassung anderer Herbizide angesehen, deren Neuzulassung in den nächsten Jahren ansteht. Nachdem von Umweltverbänden
kritisiert wurde, dass die Risikobewertung der EFSA auf nicht-öffentlich zugänglichen Studien
der antragstellenden Unternehmen beruhe, forderte Gesundheitskommissar Vytenis
Andriukaitis am 4. April 2016 die Glyphosat-Task-Force (ein Zusammenschluss der antragstellenden Unternehmen) auf, die Studien zu veröffentlichen. Die Task-Force schlug daraufhin
eine sog. „Lesesaal-Lösung“ vor, bei welcher Interessenten die vertraulichen Studien zur Kanzerogenität von Glyphosat in einem Leseraum einsehen könnten.
Informell ist zu hören, dass von einer Erneuerung der Zulassung durch die Kommission,
jedoch begrenzt auf sieben Jahre, wie vom EP vorgeschlagen, auszugehen sei. Hierbei wird
darauf spekuliert, dass der PAFF-Ausschuss am 18./19. Mai 2016 nicht mit qualifizierter
Mehrheit entscheiden wird. Sollte der PAFF-Ausschuss wider Erwarten mit qualifizierter
Mehrheit die Erneuerung der Zulassung ablehnen, kann die Kommission die Entscheidung
dem Berufungsausschuss vorlegen. (GMS)
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
Zusammenfassung:
– Die Beratungen über den Richtlinienvorschlag der Kommission zur Entsendung von
Arbeitnehmern laufen im Rat und im Europäischen Parlament (EP) langsam an. Im Rat
zeichnen sich bereits unterschiedliche Positionen zwischen den östlichen und westlichen Mitgliedstaaten ab. Auf dem informellen Treffen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) am 19. April 2016 fand eine erste
Aussprache statt, bei der es kontroverse Diskussionen gegeben haben soll. Im EP haben
die Beratungen über den Kommissionsvorschlag noch nicht begonnen.
– Auch die nationalen Parlamente haben mit ihren parlamentarischen Beratungen begon-
nen. In 17 Mitgliedstaaten wird der Vorschlag unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität
geprüft. Bisher verabschiedeten drei Kammern [CZE (Abgeordnetenhaus), POL (Sejm),
ROU (Abgeordnetenkammer)] begründete Stellungnahmen. In den kommenden Wochen
ist jedoch mit weiteren begründeten Stellungnahmen zu rechnen. Ob das gemäß Art. 7
Abs. 2 Satz 1 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon notwendige Quorum von
insgesamt 19 Stimmen erreicht wird, ist derzeit nicht abzusehen.
(Siehe Berichte aus Brüssel Nr. 17/2015, 19/2015 und 05/2016)
Die wichtigsten Aspekte des Kommissionsvorschlags zur Änderung der Richtlinie über die
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
[KOM(2016)128 endg.] betreffen die Entlohnung entsandter Arbeitnehmer. Der Vorschlag sieht
u. a. vor, dass lokale und entsandte Arbeitnehmer auch im Hinblick auf Prämien, Zulagen und
Dienstalterszuschläge gleichgestellt werden. Für Arbeitnehmer, die für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre entsendet werden, sollen die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen des
Aufnahmemitgliedstaates ab dem ersten Tag gelten und in allen anderen Fällen nach zwei Jahren. Ziel des Vorschlags ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende und lokale
Unternehmen zu gewährleisten.
Im Rat führten die europäischen Arbeits- und Sozialminister anlässlich des informellen Treffens des EPSCO-Rates am 19. April 2016 einen ersten Meinungsaustausch durch. Dem Vernehmen nach habe es dabei kontroverse Diskussionen gegeben. Während einige Mitgliedstaaten
den Richtlinienvorschlag befürworteten, lehnten vornehmlich östliche Mitgliedstaaten, insbesondere Polen, Rumänien und Tschechien diesen strikt ab. Die niederländische Ratspräsidentschaft sehe wenig Spielraum bei den anstehenden Verhandlungen, es sei denn, die Vorschriften zum maximalen Entsendezeitraum würden geändert. Die Kommission zeigte sich hingegen
hinsichtlich der weiteren Verhandlungen verhalten optimistisch.
Im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des EP haben die Beratungen des Kommissionsvorschlags noch nicht begonnen. Jedoch verständigten sich die Koordinatoren auf die Einsetzung von zwei Ko-Berichterstattern (EVP und S&D). Der Ausschuss
wird in der kommenden Sitzungswoche entscheiden, welche Abgeordneten diese Aufgabe
übernehmen werden.
Bericht aus Brüssel
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Zur Erinnerung:
Im Vorfeld der Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags zur Entsenderichtlinie wandten
sich im Juni 2015 neun Arbeitsminister (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen,
Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn) in einem Schreiben an die Kommissarin für
Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, Marianne Thyssen. Sie
teilten mit, dass sie eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie ablehnen, da die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie [Richtlinie Nr. 2014/54/EU] erst im Jahr 2014 verabschiedet
worden sei. Demgegenüber begrüßten in einem weiteren gemeinsamen Schreiben sieben
Arbeitsminister (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Niederlande, Schweden und
Deutschland) eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie.
Auch in den nationalen Parlamenten wird der Vorschlag intensiv beraten. Derzeit werden in
17 Mitgliedstaaten Subsidiaritätsprüfungen durchgeführt. Ob das Quorum gemäß Art. 7 Abs. 2
Satz 1 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon erreicht wird, ist derzeit offen. Die Frist
für die Verabschiedung begründeter Stellungnahmen endet am 10. Mai 2016. Bislang wurde
das notwendige Quorum von 19 der 56 Stimmen (ein Drittel der Gesamtzahl der den nationalen Parlamenten) nur in zwei Fällen erreicht: im Jahr 2012 im Fall der sog. Monti II-Verordnung [KOM(2012)130 endg.] und im Jahr 2013 in Bezug auf den Verordnungsvorschlag zur
Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft [KOM(2013)534 endg.]. In beiden Fällen
zeichnete sich erst in den letzten 48 Stunden vor Fristablauf die Erreichung des Quorums ab.
Bislang haben drei Kammern (der polnische Sejm, die rumänische Abgeordnetenkammer
sowie das tschechische Abgeordnetenhaus) begründete Stellungnahmen verabschiedet. Der
polnische Sejm beanstandet, dass der Kommissionsvorschlag die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nicht ausreichend begründe und das angestrebte Ziel auch auf nationaler Ebene
erreicht werden könne. Mitgliedstaaten, die von der Notwendigkeit von Vorschriften zur
Sicherstellung der gleichen Arbeitsbedingungen überzeugt seien, könnten diese durch nationale Gesetzgebung einführen. Ähnlich argumentiert die rumänische Abgeordnetenkammer,
die zudem darauf hinweist, dass nur 13 % der grenzüberschreitend tätig werdenden Arbeitnehmer unter die Entsenderichtlinie fallen und die Folgenabschätzung der Kommission auf zu
wenig Datenmaterial fuße. Das tschechische Abgeordnetenhaus kritisiert ebenfalls die fehlende
Notwendigkeit einer EU-weiten Regelung. Es wird erwartet, dass die jeweiligen zweiten Kammern der Parlamente Polens, Rumäniens und Tschechiens in den nächsten Wochen ebenfalls
eine begründete Stellungnahme verabschieden. Wahrscheinlich werden das litauische, das
estnische und das ungarische Parlament vor dem 10. Mai 2016 begründete Stellungnahmen
annehmen. Dies deutet sich nach Stellungnahmen der jeweiligen EU-Ausschüsse an.
Die Prüfungen in den Parlamenten in Belgien, Dänemark, Finnland, Kroatien, Litauen, den
Niederlanden, Slowakei, Spanien und dem Vereinigten Königreich sind noch nicht abgeschlossen. Im britischen Oberhaus hat sich der zuständige Unterausschuss Binnenmarkt am 21.
April 2016 erstmals mit dem Dossier befasst und beabsichtigt, eine Reihe schriftlicher Fragen
an die britische Regierung zu formulieren. Jedoch ist informell zu hören, dass derzeit nicht mit
der Abgabe einer begründeten Stellungnahme zu rechnen sei. Das britische Unterhaus bemängelte in einem Bericht, dass die Kommission die Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht ausreichend erklärt habe und die Folgeabschätzung unkonkret sei. Der
Deutsche Bundesrat sowie der Schwedische Reichstag haben ihre Prüfungen abgeschlossen
und halten den Vorschlag für mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar.
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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Sollten diejenigen Parlamente, deren Regierungen im Juni 2015 eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie ablehnten, eine begründete Stellungnahme verabschieden, so würde nur noch eine
weitere Stimme zur Erreichung des Quorums fehlen. (GMS)
Kurz und Knapp
Trilogverhandlungen über den Verordnungsvorschlag zu Konfliktmineralien
Im Februar 2016 haben die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament (EP), Rat
und Kommission zu dem Verordnungsvorschlag zur „Schaffung eines Unionssystems zur
Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ [KOM(2014)111] begonnen. Bereits am 20. Mai 2015 hatte das EP seine Position
festgelegt und der Rat am 18. Dezember 2015 der Präsidentschaft das Mandat erteilt, Trilogverhandlungen aufzunehmen. Ziel des im März 2014 von der Kommission vorgelegten Vorschlags
ist es, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Erträge aus dem Mineraliengeschäft in
Konflikt- und Hochrisikogebieten einzudämmen. Entgegen der von der Kommission vorgeschlagenen freiwilligen Selbstzertifizierung fordert das EP eine verpflichtende Einhaltung der
festgelegten Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für alle Importeure, die Mineralien und
Metalle aus Konfliktgebieten beziehen. Zudem setzt sich das EP für eine Informationspflicht
für alle nachgelagerten Industrien über den Umgang mit Konfliktmineralien in der Lieferkette
ein. Der Rat hatte sich in seiner Positionierung dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag
angeschlossen und den Ansatz der freiwilligen Selbstzertifizierung unterstützt.
In den bisherigen Trilogsitzungen am 1. Februar 2016 und am 5. April 2016 sowie im Rahmen
weiterer bilaterale Gespräche der Präsidentschaft mit den Mitgliedstaaten und EP-Abgeordneten wurde versucht, mögliche Kompromisslinien zwischen den beiden konträren Positionen
auszuloten. Wie zu erfahren ist, könnte ein Kompromissansatz hinsichtlich dieser grundlegenden Frage darin bestehen, dass ein teilweise verpflichtender Ansatz für Importeure eingeführt
wird. Dies könnte z. B. erreicht werden, indem nur Importeure unter die Verpflichtung fallen,
die jährlich Mengen an Mineralien und Metallen über einen bestimmten Schwellenwert einführen. Auf dem nächsten Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 13. Mai 2016 soll die Verordnung erneut diskutiert werden, um die Bereitschaft für eine mögliche Annäherung zu eruieren.
Ob eine Einigung unter niederländischer Ratspräsidentschaft erzielt werden kann, ist fraglich. (TE)
Interparlamentarisches Treffen zu Steuervorbescheiden
Abgeordnete der nationalen Parlamente aus 19 Mitgliedstaaten nahmen am 18. April 2016 am
interparlamentarischen Treffens des Sonderausschusses zu Steuervorbescheiden und anderen
Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE 2) des Europäischen Parlaments (EP) teil. Im
Mittelpunkt des Treffens stand ein Austausch zu den Kommissionsvorschlägen im Bereich der
größeren Steuertransparenz vom März 2015 [u. a. Einführung eines automatischen Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten [KOM/2015/135] und Aufhebung der Zinsbesteuerungsrichtlinie [KOM/2015/129], zum Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung vom 28. Januar 2016 [u. a. mit Vorschlägen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken [KOM(2016)28 endg.] und zum verpflichtenden automatischen Austausch von Informationen [KOM(2016)24 endg.] sowie zum Vorschlag zur Offenlegung von Ertragssteuerinformation vom 7. April 2016 [KOM(2016)198 endg.]. Mit diesem Bündel von Vorschlägen möchte
die Kommission zur Umsetzung des sog. BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Prozesses
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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beitragen. Aggressive Steuerplanung könne nur durch einen verbindlichen europäischen
Rechtsrahmen vermieden werden, so die Kommission. Diese erläuterte in der Sitzung ihre Vorschläge und diskutierte mit den Teilnehmern Fragen möglicher Sanktionen gegen Unternehmen, die von aggressiver Steuerplanung profitieren. Mehrfach wurde in der Sitzung im Hinblick auf die Erkenntnisse aus den sog. Panama Papers die Erstellung einer EU-weiten schwarzen Liste von nicht-kooperativen Steuerverwaltungen angesprochen. Der Zusammenhang
zwischen aggressiver Steuerplanung und ungleichen Wettbewerbsbedingungen wurde betont.
Es könne nicht sein, dass die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) eine größere Steuerlast als multinationale Konzerne tragen. Die wortnehmenden Abgeordneten des EP betonten
die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Bekämpfung der Steuervermeidung und forderten
eine stärkere Kontrolle durch die nationalen Parlamente. Der von der Kommission vorgeschlagene Austausch zwischen den Steuerbehörden müsse durch eine unionsweite Körperschaftssteuer-Bemessungsgrenze ergänzt werden. Multinationale Unternehmen müssten zu einer
länderbezogenen Berichterstattung verpflichtet werden. Der Vorsitzende des TAXE 2 Ausschusses, Alain Lamassoure (EVP/FRA), betonte die Notwendigkeit der Abstimmung zwischen
der EU und der OECD im sog. BEPS-Prozess. Er lud die Abgeordneten der nationalen Parlamente ein, am 2. Mai 2016 in Paris an dem Hochrangigen Treffen „Steuern“ teilzunehmen.
Dieses wird vom Parlamentarischen Netzwerk der OECD in Zusammenarbeit mit dem TAXE 2Ausschuss des EP vorbereitet.
(http://www.oecd.org/parliamentarians/meetings/highlevelmeetingparliamentarygroupontax/).
Im Mittelpunkt dieses Treffens wird der Austausch über die Umsetzung des BEPS-Aktionsplans sowie die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmenpakete der Kommission zur
Bekämpfung der Steuervermeidung stehen. Der TAXE 2-Ausschuss, dessen Mandat bis Ende
Juli 2016 verlängert wurde, wird Empfehlungen erarbeiten und diese dem Plenum des EP im
Juli 2016 vorlegen. (GMS)
Initiativbericht des EP zur Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)
(Siehe Bericht aus Brüssel Nr. 5/2016)
Der Haushaltsausschuss (BUDG) des Europäischen Parlaments (EP) wird am 25. April 2016 mit
den Beratungen eines Initiativberichts zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR beginnen. Die Berichterstatter Jan Olbrycht (EVP/POL) und Isabelle Thomas (S&D/FRA) haben einen
Berichtsentwurf vorgelegt, in dem die Stellungnahmen der 13 mitberatenden Ausschüsse einbezogen wurden. Die Berichterstatter setzen sich für eine umfassende Überarbeitung („genuine
mid-term revision“) des MFR ein und lehnen eine reine Überprüfung („mid-term-review“) ab.
Sie betonen das Ausmaß der Migrations- und Flüchtlingskrise sowie der Herausforderungen im
Bereich der Inneren Sicherheit. Der Entwurf empfiehlt, die Mittelausstattung in den Rubriken
3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und 4 (Globales Europa) zu verstärken, da die vorhandenen Mittel für notwendige Umschichtungen nicht ausreichten. Sie fordern außerdem eine Verlängerung der Jugendbeschäftigungsinitiative, sehen jedoch wegen der anhaltenden Wirtschaftskrise sowie der Krise im Agrarbereich keinen Spielraum für Umschichtungen aus den
Rubriken 1 (Intelligentes und integratives Wachstum) und 2 (Nachhaltiges Wachstum – Natürliche Ressourcen). Hierzu ist von Abgeordneten aus dem BUDG-Ausschuss zu hören, dass
durch den Milchpreisverfall in den ländlichen Regionen private Investitionen fehlen, weshalb
der Fonds für ländliche Entwicklung und die Strukturfonds dafür verstärkt genutzt werden
müssten. Die Mittel in der Rubrik 1 reichten nicht für (neue) Aufgaben wie eine weitere Jugendbeschäftigungsinitiative aus und kämen auch nicht für Umschichtungen zur Finanzierung von
Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit oder zur Bewältigung der Migrations-
Bericht aus Brüssel
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und Flüchtlingskrise in Betracht. Gleiches gelte für die Rubrik 2. Notwendig seien weitere Flexibilitätsinstrumente. Die Berichterstatter setzen sich für einen einheitlichen Haushalt ein und
lehnen die Finanzierung von Aufgaben durch zusätzliche Fonds (z. B. MADAD-Fonds) ab. Sie
befürworten eine Reform des Eigenmittelsystems, um die EU in die Lage zu versetzen, Schwerpunkte bei den Ausgaben zu setzen, die einen europäischen Mehrwert versprechen und nicht
einer sog. „juste retour-Logik“ folgen. Zudem solle die Einführung neuer Eigenmittel geprüft
und eine Vereinfachung des komplexen Mehrwertsteuersystems vorangetrieben werden. Der
BUDG-Ausschuss wird den Berichtsentwurf beraten, jedoch ist mit einer Entschließung im
Plenum erst nach dem Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU
am 23. Juni 2016 zu rechnen. (GMS)
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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EU-Verbindungsbüro
Ausgewählte Termine des Rates, der Kommission, des Europäischen
Parlaments sowie sonstige Termine (25.04.-8.05.2016)
Rat
Keine Treffen auf Ministerebene im o. g. Zeitraum
Kommission
27.04.2016 Wöchentliche Kollegiumssitzung (Brüssel, BE)
– Arktis-Strategie
4.05.2016 Wöchentliche Kollegiumssitzung (Brüssel, BE)
– Gemeinsames Europäisches Asylsystem Reformpaket I
– Dritter Bericht der Kommission über Fortschritte der Türkei bei der
Erfüllung der Anforderungen des Fahrplans für die Visaliberalisierung
Europäisches Parlament
25./26.04.2016 Ausschusssitzungen (Brüssel, BE)
27./28.04.2016 Miniplenum (Brüssel, BE)
28.04.2016 Ausschusssitzungen (Brüssel, BE)
Sonstige Termine
27.-29.04.2016 Plenartagung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
(Brüssel, BE)
4.05.2016 Tagung des Rates der EZB (Frankfurt, DE)
Bericht aus Brüssel
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Übersicht über die laufenden öffentlichen Konsultationsverfahren der KOM
Titel
Politikbereich
Schlusstermin
Evaluierung des Besucherzentrums der Europäischen Kommission [engl.]
Kommunikation
26.4.2016
Chancengleichheit,
Beschäftigung und
Soziales
27.4.2016
Bezugsdokumente: Verordnung (EG) Nr. 1081/2006, Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
Ex-Post-Bewertung des EFRE und Kohäsionsfonds 2007-2013 [engl.]
Regionalpolitik
27.4.2016
Handel
30.4.2016
Kommunikation
4.5.2016
Verkehr
5.5.2016
Umwelt
9.5.2016
Bezugsdokumente: Evaluation And Fitness Check (FC) Roadmap, Consultation Strategy
Ex-post-Bewertung des Europäischen Sozialfonds im Programmplanungszeitraum 2007–2013
Bezugsdokumente: Evaluation And Fitness Check (FC) Roadmap, Ex post evaluation of Cohesion Policy 2007-2013, focusing on
the ERDF and CF: WPO – Final report
Umfrage zu einem Freihandelsabkommen mit den Philippinen [engl.]
Bezugsdokument: Framework Agreement on partnership and cooperation between the European Union and its member states, of
the one part, and the Republic of the Philippines, of the other part
Evaluation der 2013-2017-Generation der Europe Direct Informationszentren
Bezugsdokument: Managementplan 2015 der GD COMM
Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr [engl.]
Bezugsdokumente: Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, Evaluierung der Anwendung von Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, Bericht
der Kommission über die Anwendung von Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
Ausnahmen bei der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten (RoHS Richtlinie) [engl.]
Bezugsdokumente: Richtlinie 2011/65/EU, Requests (7 October 2014 – 21 January 2015) to renew exemptions under the RoHS
Directive 2011/65/EU, Stakeholder consultation on exemption request evaluation under Directive 2011/65/EU
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Aktualisierung des Umsetzungsplans der Union für persistente organische Schadstoffe [engl.]
Umwelt
10.5.2016
Besteuerung, Zoll
10.5.2016
Mehrere
Politikbereiche
10.5.2016
Maritime
Angelegenheiten und
Fischerei
18.5.2016
Verkehr
27.5.2016
Haushalt
27.5.2016
Mehrere
Politikbereiche
27.5.2016
Bezugsdokument: Hintergrunddokument
Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD) in Nicht-EU-Ländern [engl.]
Außenbeziehungen
27.5.2016
Klimaschutz
30.5.2016
Innere
Angelegenheiten
31.5.2016
Bezugsdokumente: Union’s Implementation Plan for the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants, Union’s
Implementation Plan for the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants - Update, Verordnung Nr. 850/2004
Verbesserung der Mechanismen zur Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung
Bezugsdokumente: KOM(2015)302 endg., Hintergrunddokument
Eine nachhaltige Bioenergiepolitik für die Zeit nach 2020 [engl.]
Bezugsdokumente: KOM(2014)15 endg., KOM(2015)80 endg., Richtlinie 2009/28/EG, Richtlinie 98/70/EG, KOM(2015)614 endg.
Ex-post-Bewertung des Europäischen Fischereifonds (EFF) und mögliche Neuauflage des Europäischen Meeresund Fischereifonds (EMFF) nach 2020
Bezugsdokument: Verordnung (EG) Nr. 1198/2006
Evaluierung der Richtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und
Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen [engl.]
Bezugsdokumente: Richtlinie 2007/59/EG, Bericht der Europäischen Eisenbahnagentur
Überarbeitung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union
Bezugsdokument: Konsultationsdokument
Effizienz und Leistungsfähigkeit des Chemikalienrechts (ausgenommen REACH) [engl.]
Bezugsdokumente: Inception Impact Assessment – Capacity building in support of security and development in third countries,
JOIN(2015)17, CSDP/PSDC 283
Politische Optionen für marktgestützte Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der internationalen
Luftfahrt auf den Klimawandel [engl.]
Bezugsdokumente: Richtlinie 2008/101/EG, Verordnung (EG) Nr. 421/2014
Die 2016 anstehende Bewertung der EU-Drogenstrategie und des EU-Drogenaktionsplans [engl.]
Bezugsdokumente: EU-Drogenstrategie, EU-Drogenaktionsplan 2013-2016, KOM(2015)584 endg., Hintergrunddokument
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Umfassende und integrierte Strategie für die Energieunion in den Bereichen Forschung, Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit [engl.]
Mehrere
Politikbereiche
31.5.2016
Handel
31.5.2016
Allgemeine und
institutionelle Fragen
1.6.2016
Bezugsdokument: Transparenzregister – Ein Einblick in die Lobbyarbeit bei den EU-Organen
Künftige Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der EU mit Australien und Neuseeland [engl.]
Handel
3.6.2016
7.6.2015
Bezugsdokument: Empfehlung 2009/396/EG
Kommunikationsnetze,
Inhalte und
Technologien
Zukunft der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei [engl.]
Handel
9.6.2016
Justiz und Grundrechte
14.6.2016
Kommunikationsnetze,
Inhalte und
Technologien,
Informationsgesellschaft
15.6.2016
Bezugsdokument: KOM(2015)80 endg.
2016 Umfrage zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Nicht-EU-Staaten [engl.]
Bezugsdokumente: KOM(2014)389 endg., SWD(2015)132 endg.
Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister
Bezugsdokument: Inception Impact Assessment – EU-Australia and EU-New Zealand free trade agreements
Bewertung der Empfehlung 2009/396/EU der Kommission über die Regulierung der Festnetz- und MobilfunkZustellungsentgelte in der EU [engl.]
Bezugsdokumente: Entscheidung Nr. 1/95, Inception Impact Assessment – Enhancement of EU-Turkey bilateral trade relations
and modernisation of the EU-Turkey Customs Union
Wirksamer Insolvenzrahmen in der EU
Bezugsdokumente: Inception Impact Assessment – Initiative on insolvency, KOM(2015)468 endg., SWD(2015)183 endg.,
SWD(2015)184 endg., KOM(2015)550 endg., KOM(2015)630 endg., KOM(2012)742 endg., K(2014)1500 endg., Verordnung (EU)
2015/848
Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette und der "Panorama-Ausnahme" [engl.]
Bezugsdokument: KOM(2015)626 endg.
Bericht aus Brüssel
07/2016 vom 25. April 2016
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Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Eignungsprüfung in der Bauwirtschaft [engl.]
Bezugsdokumente: Verordnung (EU) Nr. 305/2011, Richtlinie 2005/36/EG, Richtlinie 2011/7/EU, Richtlinie 2012/27/EU,
Richtlinie 2010/31/EU, Richtlinie 2009/125/EG, Richtlinie 2010/30/EU, Richtlinie 2009/28/EG, Richtlinie 89/391/EWG,
Richtlinie 90/269/EWG, Richtlinie 92/57/EWG, Richtlinie 2009/148/EWG, Richtlinie 2008/98/EWG, Richtlinie 2011/92/EWG
Bewertung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) im Zeitraum 2011-2014 [engl.]
Bezugsdokument: Verordnung (EG) Nr. 1339/2008
Überarbeitung des europäischen Interoperabilitätsrahmens [engl.]
Bezugsdokumente: KOM(2010)744 endg., Inception Impact Assessment
Start-up-Initiative [engl.]
Unternehmen,
Binnenmarkt
20.6.2016
Beschäftigung und
Soziales
24.6.2016
Kommunikationsnetze,
Inhalte und
Technologien,
Informationsgesellschaft
29.6.2016
Binnenmarkt
30.6.2016
Binnenmarkt,
Öffentliche
Gesundheit,
Unternehmen,
Verbraucher
1.7.2016
Öffentliche
Gesundheit,
Unternehmen,
Verbraucher,
Binnenmarkt
1.7.2016
Forschung und
Technologie
4.7.2016
Bezugsdokument: KOM(2015)550 endg.
Erdnussöl und hydrolysiertes Weizenprotein im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel [engl.]
Bezugsdokumente: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Hintergrunddokument, Proposed modifications to Annex III of the
Cosmetics Regulation
Methylisothiazolinon (MIT) im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und
des Rates über kosmetische Mittel – auszuspülende/abzuspülende kosmetische Mittel [engl.]
Bezugsdokumente: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Hintergrunddokument, Proposed modifications to Annex V of the
Cosmetics Regulation
Arbeitsprogramm „Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft“ 2018-2010 im Rahmen von
Horizont 2020 [engl.]
Bezugsdokumente: Verordnung (EU) Nr. 1291/2013, Hintergrunddokument
Bericht aus Brüssel
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Referat PE 4
EU-Verbindungsbüro
Konsultation in Bezug auf die Evaluierung und Überprüfung der Datenschutzrichtlinie für elektronische
Kommunikation [engl.]
5.7.2016
Bezugsdokumente: KOM(2015)192 endg., KOM(2012)11 endg., Richtlinie 2002/58/EG, Hintergrunddokument
Kommunikationsnetze,
Inhalte und
Technologien,
Informationsgesellschaft
Zwischenbericht der Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen [engl.]
Wettbewerb
6.7.2016
Wettbewerb
6.7.2016
Unternehmen,
Binnenmarkt
12.7.2016
Beschäftigung und
soziale
Angelegenheiten
31.12.2016
Bezugsdokumente: Zwischenbericht der Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen, Begleitdokument
Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung (Staatliche Beihilfen): Ausweitung auf Häfen und Flughäfen
[engl.]
Bezugsdokumente: Verordnungsentwurf, Extension of the General Block Exemption Regulation (GBER) to ports and airports,
Roadmap
Öffentliche Konsultation zur Entwicklung einer Weltraumstrategie für Europa [engl.]
Bezugsdokumente: Roadmap – A Space Strategy for Europe, Verordnung (EU) Nr. 377/2014, Verordnung (EU) Nr. 1285/2013,
KOM(2010)308 endg.
Eine europäische Säule sozialer Rechte [engl.]
Bezugsdokument: KOM(2016)127 endg.
Abkürzung [engl.] = Angaben nur in englischer Sprache verfügbar
Quelle: http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm
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